Freitag, 24. Mai 2024

Corona-Faschismus in Basel-Land

        

Weil Lehrer H. beim Einkaufen keine Maske tragen konnte, wurde er am 21. Mai 2024 von den beiden Corona-Juristen Dr. Daniel Schmid und Dr. Fabian Odermatt wegen "Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung" verurteilt. 

Die Covid-19-Verordnung ist unterdessen zwar aufgehoben worden, trotzdem werden Menschen, die aus besonderen Gründen keine Maske tragen konnten, immer noch zu happigen Kosten verurteilt. Lehrer H. muss jetzt nach diesem Schuldspruch insgesamt Fr. 1350.-- bezahlen. Wenn er auf eine schriftliche Begründung verzichtet, sind es "nur" Fr. 850.--. 

Offensichtlich stinkt es den beiden Corona-Marionetten gewaltig, sich eine anständige schriftliche Begründung aus den Fingern zu saugen. Deshalb halbieren sie die Gerichtskosten, wenn Lehrer das kriminelle Urteil nicht weiterzieht. Lehrer H. dürfte ziemlich sauer sein. Seit Jahren zieht er sämtliche Urteile, die ihn betreffen weiter und verliert damit jedesmal tausende von Franken. 

Er wurde bereits in Basel-Stadt zu tausenden von Franken verurteilt, weil er beim Schachspielen am Rhein den Abstand von 2 Metern nicht eingehalten hatte und am Basler Appellationsgericht keine Maske tragen wollte. 

Mit seinem Anwalt David Dürr gelangte er sogar bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um für seine Grundrechte zu kämpfen. Alles nützte nichts. Er steckte eine Niederlage nach der anderen ein und musste erkennen, dass in sämtlichen Gerichten Richter sitzen, die sich der kriminellen Corona-Ideologie unterworfen hatten.

Hätte der Bundesrat neben der allgemeinen Maskenpflicht auch eine allgemeine Impf-Pflicht diktiert, hätten diese Corona-Juristen auch dieses böse Spiel mitgespielt. 

Die Richter des Nationalsozialismus fällten ihre Urteile ebenfalls auf Grund von kranken Ideologien. Damals galt der Jude als Staatsfeind Nummer 1. Mit der Corona-19-Verordnung wurde der freiheitsliebende Bürger, der sich an die Verfassung hält, zum Staatsfeind erklärt. Man faselte von der "Pandemie der Ungeimpften" und versuchte mit allen Mitteln gesunde Menschen mittels bescheuertem PCR-Test und Quarantäne zur Impfung zu nötigen. Aus der Sicht von Lehrer H. sind das Methoden, die nur von totalitären Staaten angewendet werden. 

Unterdessen haben Menschen mit gesundem Menschenverstand bemerkt, dass die "schlimmste Pandemie aller Zeiten" weniger schlimm war als eine Grippe. Aufgrund dieser Tatsache gab es nie einen Grund, die Bundesverfassung auszuhebeln. Die Ausserkraftsetzung der Bundesverfassung war somit rechtswidrig. Sämtliche Corona-Urteile müssten deshalb mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Leider ist das Ausmass der Corona-Verschwörung jedoch so gigantisch, dass sämtliche Corona-Verbrecher, die uns drei Jahre lang terrorisiert haben, noch immer an der Macht sind.

Offensichtlich war die Corona-Inszenierung ein globales medizinisches Experiment. Der künstlich geschaffene Virus und der Versuch die ganze Weltbevölkerung mit einer gefährlichen Substanz zu kontaminieren, ist das grösste Verbrechen, das die Menschheit je erlebt hat.

Laut dem Nürnberger Kodex ist dieses Vorgehen verboten. Deshalb ist es jetzt notwendig, alle Corona-Verbrecher, die uns zur Impfung nötigten und alle Juristen, die unsere Grundrechte aushebelten, vor ein Corona-Tribunal zu stellen.  

Wären die beiden Corona-Juristen Dr. Daniel Schmid und Dr. Fabian Odermatt integere Juristen, hätten sie den unschuldigen Lehrer H. von allen Anschuldigungen freigesprochen. Richter, die ihre Urteile nach kriminellen ideologischen Grundsätzen fällen, haben in einem Rechtsstaat nichts verloren.

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