Montag, 28. August 2017

Gesinnungsjustiz


Seit über 11 Jahren wird Lehrer H. von diversen Beamten und Behörden von Basel-Stadt vorsätzlich terrorisiert. Lehrer H. hatte nicht die richtige Gesinnung, deshalb wurde er 2006 vom Personalchef und damaligen SP-Präsidenten Thomas Baerlocher als selbst- und fremdgefährliche Lehrperson verleumdet. Diese Verleumdung hatte für den völlig integren Lehrer furchtbare Konsequenzen. Zuerst wurde er von einem arglistigen Psychiater vorsätzlich provoziert, dann von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und schliesslich verlor er seine Stelle als Lehrer. Später behauptete die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger, Lehrer H. leide unter einer psychischen Krankheit und müsse in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden. Eichenberger hatte vorher sämtliche Strafanzeigen des Lehrers abgewürgt und in einer 350-seitigen Anklageschrift die Fakten als "planmässige Verleumdung" verdreht. Ohne gesetzliche Grundlage nötigten Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer, sämtliche Fakten im Internet zu löschen und verhängten eine 90-tägige Sicherheitshaft, um der rechtswidrigen Forderung Nachdruck zu verleihen. Allerdings liess sich Lehrer H. auch in der Beugehaft nicht provozieren und reichte Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann ein. Diese Strafanzeigen werden zur Zeit von der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin geprüft. Beauftragt wurde Omlin vom Basler Gesamtregierungsrat, dem auch Baschi Dürr angehört. Baschi Dürr müsste also die Fakten zu Lehrer H. kennen, trotzdem behauptet er heute in der BaZ, dass Basel-Stadt keine "Gesinnungsjustiz" betreibe. Wer unseren Blog regelmässig liest, weiss, dass das Gegenteil wahr ist. Unter Baschi Dürr haben lügende Polizisten und Staatsanwälte offensichtlich Hochkonjunktur. Erst kürzlich berichtete die BaZ über einen Anwalt, der von Staatsanwältin Eva Eichenberger als "Berseker" dargestellt wurde, weil dieser sich die Gewalt-Videos seines Mandanten nicht zu Gemüte führen wollte. Die Auswertung der Überwachungskameras zeigte allerdings, dass sich der Anwalt völlig korrekt verhalten hatte. Eine Staatsanwältin ist laut der neuen Strafprozessordung zu Treu und Glauben verpflichtet. Rechtsmissbrauch ist ausdrücklich verboten. Die Menschenwürde und das Fairnessgebot sind zu beachten. Eigentlich müsste Alberto Fabbri seine umstrittene Staatsanwältin schon längst in die Wüste schicken. Eine Staatsanwältin, die sich vorsätzlich nicht an die Strafprozessordnung hält, hat in einer Strafverfolgungsbehörde nichts zu suchen. Leider ist Fabbri nicht der richtige Mann, um die desolaten Zustände in der Basler Staatsanwaltschaft zu ändern. Diverse Strafanzeigen gegen die beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth liegen seit Jahren unbehandelt in der Schublade von Fabbri. Offensichtlich negiert auch Fabbri, dass Rechtsmissbrauch ausdrücklich verboten ist. Rechtsverweigerung und das Spiel mit der Verjährung gehören offensichtlich zum täglichen Brot der Basler Staatsanwaltschaft. Dass solche Zustände überhaupt möglich sind, haben wir Baschi Dürr, dem Basler Justizdirektor, zu verdanken, der offensichtlich systematisch wegschaut. Das Dürr-Statement "Wir haben keine Gesinnungsjustiz" ist aufgrund der veröffentlichen Fakten in diesem Blog reiner Orwellscher Neusprech. Es ist höchste Zeit, dass die Basler Bevölkerung endlich begreift, dass unter Baschi Dürr ein totalitärer Polizeistaat aufgebaut wird, der mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist.       

Sonntag, 13. August 2017

Die Wahrheit von A-Z



A

Die beiden Advocatus-Blogs wurden nicht von Lehrer H. eröffnet und unterhalten. Der Betreiber dieser Blogs wird offensichtlich von der Basler Justiz-Mafia geschützt. Bis auf den heutigen Tag ist der "Advocatus", der auch für den Blog "IG-Breitenssport" und für die sog. "Schmähmails" zuständig war, auf freiem Fuss.  

B

Bestes Wissen und Gewissen: Alles was Lehrer H. über seinen Fall öffentlich machte, berichtete er nach bestem Wissen und Gewissen. Auch wenn sämtliche Gerichte das Gegenteil behaupten, ist Lehrer H. der festen Überzeugung, dass seine Ausgrenzung vom Arbeitsplatz arglistiges Mobbing ist. Dass sämtliche Gerichte das Gegenteil behaupten, macht die Lüge auch nicht wahrer. 

C

Computer und Beweismittel von Lehrer H. befinden sich immer noch bei der Staatsanwaltschaft. Die Basler Staatsmafia ist der Meinung, dass sämtliche beschlagnahmten Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden müssen. Damit zeigt die Behörden-Mafia ihr hässlichstes Gesicht. Es ist das Gesicht des totalitären Staates, der mit seinen Untertanen wie in Orwells 1984 macht, was er will.  

D

Dürr Baschi, der Basler Justiz-Minister, hat den Mobbing-Skandal betr. Lehrer H. bis auf den heutigen Tag ohne Kommentar ausgesessen. Er ist sich offensichtlich sicher, dass die Mitarbeiter in seinem Departement den Mobbingfall Lehrer H. so drehen, dass der Lehrer am Schluss als krimineller Verleumder dasteht. 

E

E-Mails mit gefälschten Adressen versuchten den Lehrer als Verleumder darzustellen. In einem dieser E-Mails hiess es, Eymann sei ein Steuerbetrüger. Lehrer H. hatte mit solchen Mails allerdings nichts zu tun. Ihm war es wichtig, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie er aus seinem geliebten Beruf gemobbt wurde. 

F

Faller Andreas, der damalige Leiter der Basler Gesundheitsdienste führte 2006 ein Telefonat mit Regierungsrat Eymann. Nach diesem Telefonat betrachteten sämtliche involvierten Beamten und Behörden den gemobbten Lehrer H. als gefährlichen potentiellen Gewalttäter. Faller wurde von den Untersuchungsbehörden nie zu diesem Telefonat befragt oder als Zeuge vernommen. 

G

Gelzer Claudius ist bisher der letzte Richter, der die Lügen der Basler Staatsmafia in seinem Urteil zementierte. Nicht Lehrer H. hat seine Vorgesetzten diffamiert, sondern umgekehrt. Dass Gelzer dem Lehrer vorwirft, es sei ein "Fehlverhalten" sich mit dem Mobbing-Fall Tschanun zu beschäftigen, ist bedenklich. Auch das zuständige Kantonsgericht war damals im Fall Tschanun der festen Überzeugung, dass die Opfer des Amokläufers die Wahnsinnstat von Tschanun mindestens teilweise mitverschuldet hätten. Im übrigen verkennt Gelzer, dass dem Lehrer bereits in der Freistellungsverfügung sog. "Drohungen" unterstellt wurden, bevor sich dieser für das Thema "Tschanun" interessiert hatte.  

H

Hagemann Lucius verfügte in seinem Strafgerichtsurteil, dass Lehrer H. sämtliche Blogs und Videos mit diffamierendem Inhalt zu löschen habe. Gleichzeitig versuchte man den Lehrer mittels rechtswidriger Beugehaft zu nötigen, dieser Verfügung nachzukommen. Zwei Jahre später erkannte das Basler Appellationsgericht, dass dieser Verfügung jegliche gesetzliche Grundlage fehlte. 

I

Irreführung der Rechtspflege hat Lehrer H. nie begangen. Die vier Blogs, die Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft beanzeigt hatte, stammen nachweislich nicht vom Lehrer. Dass die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht ohne Beweise das Gegenteil behaupten, ist aus unserer Sicht massiver Justiz-Betrug.

J
Jenö Gaby war die Rektorin der Basler Orientierungsschule. Sie stellte Lehrer H. frei, um diesen über einen bestellten Gutachter in die Psychiatrie einweisen zu lassen. In Tat und Wahrheit hatte Lehrer H. die von Jenö propagierte Gender-Ideologie kritisiert und war weder krank noch arbeitsunfähig. Als Lehrer H. keine Lust hatte sich begutachten zu lassen, behauptete Jenö, der Lehrer habe sich wie der mehrfache Mörder Günther Tschanun gefühlt. 

K

Die Kündigung von Lehrer H. erfolgte, weil dieser sich geweigert hatte, sich von Dr. Fasnacht begutachten zu lassen. Gaby Jenö, die Chefin des Lehrers, hatte in ihrer Freistellungsverfügung wider besseren Wissens die psychische Gesundheit des Lehrers angezweifelt. Unterdessen hat ein psychiatrisches Gutachten der Basler UPK klar festgestellt, dass Lehrer H. völlig gesund ist.  

L

Liebherr Benjamin, der damalige Vorgesetzte des Lehrers behauptete in einem Schreiben, er hätte sich vor Lehrer H. gefürchtet. Er habe sich nicht mehr getraut, am Abend alleine das Schulhaus aufzusuchen. Er habe deshalb die Abwartin um Hilfe gebeten. Mit derartigen subjektiven Wahrnehmungen versuchte man den Lehrer systematisch und planmässig als gefährlichen Täter zu diffamieren.  

M

Die Meinungsäusserungsfreiheit des Lehrers wird von der Basler Justiz-Mafia wider besseren Wissens zur planmässigen Verleumdung pervertiert. Damit wird die Wahrheit systematisch vorsätzlich zerstört. Kraft seines Amtes macht Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer die Täter zu Opfern und das Opfer zum Täter. Auch dieser Richter hat nun eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch am Hals. 

N

Nigon Gabriel ist der Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann. Er hat ohne richterlichen Beschluss die Löschung des Blogs von Lehrer H. veranlasst. Offensichtlich haben sich die Betreiber des Blogs "twoday.net" von einem üblen Rechtsverdreher nötigen lassen, die Wahrheit aus dem Internet zu löschen. 

O

Omlin Esther heisst die vom Basler Gesamtregierungsrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin, die sich mit diversen Strafanzeigen von Eva Eichenberger, Lucius Hagemann und Lehrer H. auseinandersetzen muss. Sämtliche Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann wurden von ihr unbürokratisch eingestellt. Dagegen haben die beiden Staatsfunktionäre beim Basler Appellationsgericht Beschwerde erhoben. Esther Omlin ist die einzige, die den Basler Justiz-Filz endlich auffliegen lassen könnte. 

P

Psychiatrische Gutachten können unschuldige Menschen bis auf weiteres in der Psychiatrie versenken. Das war offensichtlich der Plan des Basler Erziehungsdepartements unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann. Alle Beteiligten durften den Lehrer als kranken und gefährlichen potentiellen Gewalttäter darstellen. Gaby Jenö, die Vorgesetzte von Lehrer H. ging sogar soweit, dass sie behauptete, Lehrer H. habe sich wie "Tschanun" gefühlt. Tschanun hatte an seinem Arbeitsplatz vier seiner Mitarbeiter vorsätzlich ermordet. Mit dieser Lüge hat sich Gaby Jenö selber disqualifiziert. Heute ist diese arglistige Person immer noch als hohe Leitungsperson an den Basler Schulen tätig. 

Q

Als Querulant gilt, wer die behördlichen Lügen nicht einfach schluckt, sondern sich dagegen wehrt. Lehrer H. wird von diversen Beamten und Behörden seit elf Jahren terrorisiert. Er wehrt sich dagegen mit sämtlichen juristischen Mitteln. Sämtliche Strafanzeigen, die er gegen den Behörden-Filz eingereicht hatte, wurden vom Behörden-Filz abgeschmettert. Dem Lehrer wird unterstellt, er führe eine planmässige Verleumdungskampagne gegen Regierungsrat Eymann und dessen Mitarbeiter. Unterdessen ist auch dem Lehrer klar geworden, dass in Basel-Stadt mittels kriminellen Verfügungen und Urteilen die Wahrheit vorsätzlich vernichtet und die Lüge zur absoluten Wahrheit verdreht wird.  

R

Rosenthal David war der erste Anwalt von Dr. Christoph Eymann. Er verdiente sich 20'000 Franken, indem er ohne Beweise behauptete, Lehrer H. sei für verleumderische Blogs zuständig. Appellationsgerichtspräsident Dr. David Gelzer behauptete sogar, dieser Jurist habe der Staatsanwaltschaft wichtige Arbeiten abgenommen. In Tat und Wahrheit hat dieser Jurist die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die falsche Richtung gelenkt.  

S

Strassburg ist die letzte Adresse auf dem unendlichen Rechtsweg, den der Lehrer auf sich nehmen musste. Seit Jahren wartet der Lehrer auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betreffend seiner Kündigung. Lehrer H. ist immer noch der festen Überzeugung, dass das Mobbing, das er erleben musste, mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist. Er ist nach bestem Treu und Glauben immer noch der festen Überzeugung, dass die Schweizerische Rechtsprechung in seinem Fall vorsätzlich falsch entschieden hat. Auch aus diesem Grund ist es abwegig, dem Lehrer eine planmässige Verleumdung zu unterstellen. Lehrer H. ist immer noch davon überzeugt, dass seine Strafanzeigen gegen diverse Beamte und Behörden keine falsche Anschuldigungen sind, sondern das letzte legale Mittel die arglistige Mobbing-Bande zu bestrafen.  

T

Treu und Glauben haben in der Justiz angeblich einen hohen Stellenwert. Auch die Strafbehörden müssen den Grundsatz von Treu und Glauben beachten. Rechtsmissbrauch wird in der Schweizerischen Strafprozessordnung ausdrücklich verboten. Offensichtlich kümmert sich die Basler Justiz-Mafia im Gegensatz zu Lehrer H. nicht um solche Gebote. Es ist daher nachvollziehbar, dass der Lehrer die seltsamen Urteile der Basler Justiz als kriminell einstuft. 

U

Der Unbekannte, der in der ganzen Schweiz sog. Schmähmails verschickt hatte und dabei den Verdacht subtil auf Lehrer H. gelenkt hatte, ist immer noch auf freiem Fuss. Er verfügt über unzählige Internet-Adressen, mit welchen er vorsätzlich die Basler Staatsanwaltschaft beschäftigt hatte. Insgesamt hat der Unbekannte Kosten in der Höhe von über 50'000 Franken generiert, die nun dem unschuldigen Lehrer aufgehalst wurden. Sowohl David Rosenthal als auch die Basler Staatsanwaltschaft wollen nicht herausgefunden haben, wer den Blog "IG Breitensport" ins Leben gerufen hat. Aufgrund dieses Blogs haben die Strafverfolgungsbehörden eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. veranlasst. 

V

Verschwörungen werden von den Verschwörern regelmässig als Verschwörungstheorie diffamiert. Auch Lehrer H. wurde von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich als übler Verschwörungstheoretiker verunglimpft. Allerdings ist Lehrer H. der festen Überzeugung, dass er von diversen Beamten und Behörden vorsätzlich als gefährlicher Gewalttäter verleumdet wurde, um ihn aus dem Basler Schulsystem hinaus zu mobben. Im Gegensatz zu Tschanun, der seine Peiniger erschossen hatte, entschied sich der Lehrer für den Rechtsweg und erstatte Strafanzeigen gegen sämtliche Personen, die ihn gemobbt hatten. Diese Strafanzeigen werden dem Lehrer jetzt als "Falsche Anschuldigung" um die Ohren gehauen. Lehrer H. habe wider besseren Wissens vorsätzlich die Unwahrheit gesagt. Das Gegenteil ist der Fall. Je länger der staatliche Terror gegen Lehrer H. andauert, desto mehr ist Lehrer H. davon überzeugt, dass die Basler Justiz durch und durch kriminell ist. 

W

Die Wahrheit ist die Feindin der Lüge. Peter Gutzwiller der ehemalige Chef des Schulpsychologischen Dienstes wollte Lehrer H. davon überzeugen, dass es keine Wahrheit gäbe, sondern nur verschiedene Wahrnehmungen. Auch die vorsätzliche Lüge kann unter diesem Aspekt als Wahrnehmung getarnt werden. Gutzwiller war der erste, der behauptet hatte, die Frustrationen des Lehrers könnten sich in  Aggressionen verwandeln. Trotz 11 Jahren behördlichem Terror ist Lehrer H. weder krank geworden, noch hat er sich je gewaltbereit gezeigt. Er nutzt seine Grundrechte und verbreitet nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit.  

X

Mister X, der grosse Unbekannte, der den Blog IG Breitensport ins Leben gerufen und mittels zahlreichen gefälschten E-Mail-Adressen die Basler Staatsanwaltschaft auf Trab gehalten hat, ist immer noch nicht überführt. Obwohl dieser arglistige Täter über etwa 50 verschiedene E-Mail-Adressen verfügt, ist X den Basler Strafverfolgungsbehörden bis auf den heutigen Tag nicht ins Netz gegangen. Offensichtlich interessiert es die Basler Staatsanwaltschaft nicht im geringsten, wer sich hinter Mister X verbirgt. In Lehrer H. hat man ja schliesslich den idealen Sündenbock gefunden. 

Z

Zensur ist laut der Schweizerischen Bundesverfassung verboten. Doch wo ist eigentlich der Blog des Lehrers? Der Anwalt von Regierungsrat Eymann hat es ohne rechtsgültiges Urteil fertig gebracht, die Internet-Plattform des Lehrers zum Verschwinden zu bringen. Nicht gelungen ist dieses Unterfangen bei unserem Blog. Wir informieren die Öffentlichkeit weiterhin möglichst objektiv über die Fakten und bringen damit Licht ins Dunkel dieses ungewöhnlichen Mobbingfalls.    

Freitag, 4. August 2017

Wie sich die Staats-Mafia selber in die Irre führt ...



Mit dem Urteil des Basler Appellationsgerichts vom 24. Februar 2017 ist Lehrer H. unter anderem auch wegen sog. "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht behaupteten frech, Lehrer H. habe die beiden "Advocatus"-Blogs, die er am 2.5.08 beanzeigt hatte, selber geschrieben. Die von der Staatsanwaltschaft gestellte Frage lautete: Wie kommt der Betreiber der "Advovatus"-Blogs an das E-Mail von Gaby Jenö, in welchem die damalige Leiterin der Basler Orientierungsschule dem Lehrer mit der Kündigung gedroht hatte? Die Antwort ist simpel: Am 7. März 2008 hatte der Lehrer diese Mail auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlicht. Von dort kopierte der Advocatus die Mail und stellte sie am 23.April 2008 wieder ins Netz. Schon früh war Bruno Glauser der Meinung, dass Lehrer H. "für den Inhalt der beanzeigten Blogs selber verantwortlich" sein dürfte und dass Lehrer H. der Betreiber der "Advocatus"-Blogs sei. Da der Eintrag des Lehrers vom 7. März 2008 auf Druck der damaligen OS-Rektorin wieder aus dem Internet verschwand, behauptete Bruno Glauser, der Betreiber des "Advocatus-Blogs" hätte das Mail gar nicht kopieren können, also sei Lehrer H. der "Advocatus". Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann konnte dieser absurden Argumentation allerdings nicht folgen und sprach Lehrer H. vom Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege frei. Da Staatsanwältin Eva Eichenberger aber gegen diesen Entscheid Berufung einlegte, bekam Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer erneut die Chance, den Lehrer in die Irre zu führen. Wörtlich schreibt Gelzer in der Urteilsbegründung:

"Die gesamte Situation kann nicht anders gedeutet werden, als dass der Berufungskläger die Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008 im Nachgang zur Einvernahme vom 2. Mai 2012 zu Beweiszwecken in den vom ihm verwalteten Blog http://staatsmobbing.twoday.net unterhalb seines eigentlichen Eintrags, aber noch vor dem Datum des 7. März 2008, eingefügt hat. Bei dieser Situation bleibt es bei der Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass kein Fremder die Möglichkeit gehabt hätte, die an den Berufungskläger gerichtete Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008, zu kopieren."

Offensichtlich ist Logik nicht unbedingt die Stärke von Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer. Lehrer H. hat das E-Mail vom 10. März kurz nach dem 7. März 2008 unter dem Thema "Kündigungsandrohung" eingefügt, um die Reaktion von Jenö zu dokumentieren. Es ist für jeden halbwegs intelligenten Menschen offensichtlich, dass der Betreiber des Advocatus-Blogs genügend Zeit hatte, Einträge vom Blog des Lehrers zu kopieren und unter Advocatus zu veröffentlichen. Besonders auffallend war, dass der Betreiber der beiden Advocatus-Blogs, immer wieder den vollen Namen von Lehrer H. erwähnte. Damit verletzte dieser hinterhältige Intrigant mehrmals die Persönlichkeitsrechte des Lehrers.

Wir wissen leider nicht, wer sich hinter dem Advocatus-Blog versteckt. Tatsache ist, dieser Advocatus will Lehrer H. offensichtlich systematisch in die Scheisse reiten. Schon die Behauptung des Advocatus, er habe den Original-Eintrag von Lehrer H. auf http://advocatus.twoday.net gefunden, ist so unglaubwürdig, dass nur die Staatsfunktionäre Bruno Glauser, Eva Eichenberger und Dr. Claudius Gelzer diesen Mist glauben. Aus den Akten der Staatsanwaltschaft geht im Übrigen klar hervor, dass die E-Mail-Adressen der beiden "Advocatus"-Blogs keinesfalls dem Lehrer zugeordnet werden können. Da die tatsächlichen Betreiber, der von Lehrer H. beanzeigten Blogs bis auf den heutigen Tag von der Basler Staatsanwaltschaft unbehelligt blieben, ist nicht auszuschliessen, dass sich Bruno Glauser persönlich hinter dem "Advocatus" versteckt. Bereits in den Einvernahmen hatte Lehrer H. diesen Verdacht geäussert, was bei Bruno Glauser eine heftige Reaktion ausgelöst hatte. Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass die Urheberschaft der von Lehrer H. beanzeigten Blogs von einer unbefangenen Staatsanwältin geklärt wird. Frau Dr. Esther Omlin wäre aus unserer Sicht die geeignete Person.    


Donnerstag, 3. August 2017

Die besten Lügen von Dr. Claudius Gelzer

Die 60-seitige Urteilsbegründung von Dr. Claudius Gelzer ist mit seiner Dichte an vorsätzlichen Lügen einzigartig. Kraft seines Amtes vereint der Richter die Lügen der Staatsanwaltschaft und der diversen Vorinstanzen und gibt dem gigantischen Lügen-Konstrukt den letzten Schliff. Wörtlich schreibt er:

"Er hat mit höchster Intensität über eine lange Zeitdauer eine Vielzahl von Personen in der Öffentlichkeit angeprangert und systematisch diffamiert. Dabei ist er mit Besessenheit vorgegangen, die seinesgleichen sucht. Die involvierten Personen wurden aufs Äusserste einer emotionalen Belastung ausgesetzt und hatten - im Gegensatz zum Berufungskläger - keine andere Möglichkeit als auf den funktionierenden Rechtsstaat zu vertrauen."

Tatsache ist, Lehrer H. hat nie jemanden diffamiert, sondern sich gegen die Diffamierungen seiner Person durch eine Vielzahl von Beamten und Behörden konsequent gewehrt. Wenn jemand besessen ist, sind es die in diesem Blog erwähnten Personen, die aus dem integren Lehrer einen potentiellen Selbstmörder und Amokläufer konstruierten. Nicht die in diesem Blog angeprangerten Personen wurden aufs Äusserste einer emotionalen Belastung ausgesetzt, sondern Lehrer H., der seit 11 Jahren gegen den staatlichen Terror kämpft.

Ein Richter, der dauernd Ursache und Wirkung verwechselt, ist psychisch krank oder kriminell. Auf jeden Fall ist Dr. Claudius Gelzer in keiner Weise daran interessiert, die Wahrheit zu finden, sondern setzt alles daran, die planmässigen Lügen der Vorinstanzen in Stein zu meisseln. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Dem Berufungskläger kann allenfalls entlastend angerechnet werden, dass er allerdings mit erheblichem eigenem Zutun in eine querulatorische Spirale geraten ist, aus welcher er ohne Gesichtsverlust kaum je wieder herausgekommen wäre. Weitere entlastende Momente sind nicht auszumachen, insbesondere ist der Ansicht, niemand habe dem Berufungskläger zugehört, weshalb er sich auf einem anderen Weg habe Gehör verschaffen müssen, nicht zu folgen."

Auch dieses Zitat aus der Urteilsbegründung ist an Ignoranz und Borniertheit kaum zu überbieten. Mit unserm Blog beweisen wir bis ins Detail, dass es für Lehrer H. gar keinen anderen Ausweg gab, als die Öffentlichkeit über die behördliche Terror-Spirale zu informieren. Bereits 2006 wurde dem kerngesunden Lehrer eine psychische Krankheit unterstellt. Tatsache ist, dass Lehrer psychisch so robust ist, dass er den seit bald 11 Jahren grassierenden Behörden-Terror ausgehalten hat, ohne krank oder aggressiv zu werden. Natürlich hätte er alle seine Erlebnisse mit der Behörden-Mafia auch einem Psychiater erzählen können, doch dann hätte die Öffentlichkeit nie erfahren, mit welchen satanischen Mitteln der Staat gegen seine Bürger und Bürgerinnen vorgeht.

Nicht alles, was Dr. Claudius Gelzer zum Besten gibt, ist Schwachsinn. Manchmal trifft er den Nagel sogar auf den Kopf. Wörtlich schreibt er:

"Insbesondere muss festgestellt werden, dass kein Geständnis vorliegt, dem Berufungskläger vielmehr bis heute jegliche Einsicht in sein Fehlverhalten fehlt, was auch anlässlich der Verhandlung des Appellationsgerichts klar zum Ausdruck gekommen ist. Noch immer vertritt er die Meinung, dass er sich als Einziger nichts hat zu Schulden kommen lassen und es ihm als angeblichem Mobbingopfer zusteht zu sagen, die anderen seien Lügner und Kriminelle."

Aus der Sicht des Richters ist der Kampf von Lehrer H. gegen die Basler Behörden-Mafia sog. "Fehlverhalten". Wir sehen in Lehrer H. eher einen modernen Willhelm Tell, der sich gegen behördliche Unterdrückung und Terror zur Wehr setzt.

Mit keinem Wort geht Dr. Claudius Gelzer in seiner Urteilsbegründung auf den Blog "IG-Breitensport" ein, welche den behördlichen Terror gegen Lehrer H. ins Rollen gebracht hatte. Dr. Christoph Eymann fühlte sich durch diesen Blog in seiner Ehre verletzt und engagierte den auf IT-Rechtsberatung, E-Discovery, Internet und Telekommunikation spezialisierte Juristen lic. iur. David Rosenthal. Wörtlich heisst es in der Urteilsbegründung:

"Im vorliegenden Fall bedurfte der Privatkläger (Eymann) eines juristischen Beraters, der hinsichtlich der komplexen Materie über entsprechendes Sachwissen verfügte und die anspruchsvollen technischen Abklärungen hat vornehmen können. Er hat denn auch zahlreiche, inhaltlich von der Verteidigung des Berufungsklägers nicht beanstandete Resultate eingebracht. Hätte die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen selbst führen müssen, hätte sich dies in den Verfahrenskosten nieder geschlagen."

Offensichtlich ist es dem Richter nicht ganz klar, welchen Schwachsinn er hier absondert. Der juristische Berater von Eymann übernimmt die Ermittlungen, die eigentlich die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft gewesen wäre? Auch lic. iur. David Rosenthal hat nie herausgefunden, wer der Urheber des Blogs "IG-Breitensport" ist. Offensichtlich war das auch nie geplant. Dieser Blog diente vermutlich nur dazu, dem Lehrer eine Hausdurchsuchung aufzuzwingen, um an dessen Computer  heranzukommen. Auch dieser Plan lief allerdings schief. Obwohl Staatsanwältin Eva Eichenberger den Lehrer wegen Pornographie und Rassendiskriminierung gerne eingesperrt hätte, liess sich auf den Computern des Lehrers nichts Verbotenes finden.

Abschliessend lässt sich sagen, dass im Fall Lehrer H. die Basler Justiz alles getan hat, um die Wahrheit vorsätzlich zu pervertieren. Bis auf den heutigen Tag hat die Basler Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden, wer hinter den von Lehrer H. beanzeigten Blogs steckt. Dem Lehrer einfach ohne Beweise zu unterstellen, er habe mindestens einen dieser Blogs selber zu verantworten, ist kriminell. Mit seiner Urteilsbegründung beweist Dr. Claudius Gelzer, dass er das Vertrauen des Volkes vorsätzlich missbraucht, indem er mit allen Mitteln den völlig integren Lehrer H. als kriminellen Täter darstellt. Rechtsperversionen sind in Basel-Stadt bekanntlich an der Tagesordnung. Mit unserem Blog wollen wir niemanden diffamieren, sondern nur über Dinge informieren, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Unsere grosse Hoffnung beruht auf der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin und dem hervorragenden BaZ-Journalisten Daniel Wahl. Die beiden haben die einmalige Möglichkeit, die Basler Behörden-Mafia endlich aus den Angeln zu heben.

Mittwoch, 2. August 2017

Dr. Claudius Gelzer - Die Urteilsbegründung


5 Monate brauchte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer um sein Urteil vom 24. Februar 2017 zu begründen. In seinem 60-seitigen Schreiben lässt Gelzer keine Lüge aus, um Lehrer H. rechtswidrig wegen angeblicher Irreführung der Rechtspflege, angeblicher Falschen Anschuldigung und angeblicher Verleumdung zu verurteilen.

Besonders beim Thema "Irreführung der Rechtspflege" schummelt der Richter besonders arglistig. Lehrer H. hatte Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil zwei Blogs mit Namen "Advocatus" falsche Angaben über den Lehrer veröffentlicht hatten. Obwohl die Staatsanwaltschaft herausgefunden hatte, dass die E-Mail-Adresse des Autors dieser beiden Blogs nicht Lehrer H. zugeordnet werden konnte, versucht Gelzer mit allen Mitteln, den unschuldigen Lehrer zum Täter zu machen. Wörtlich schreibt der Richter:

"Bei dieser Situation bleibt es bei der Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass kein Fremder die Möglichkeit gehabt hätte, die an den Berufungskläger gerichtete Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008 zu kopieren. Beim Blogger von http://advocatus.twoday.net muss es sich deshalb zwingend um den Berufungskläger gehandelt haben."

Mit dieser Lüge missbraucht Dr. Claudius Gelzer sein Amt vorsätzlich. Es gibt keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. der Urheber dieses Blogs ist. Die E-Mail-Adresse, mit welcher dieser Blog eröffnet wurde, gehört zu 100% nicht dem Lehrer. Die Mail von Jenö war auf dem Blog von Lehrer H. schon vorher verfügbar. Allerdings hat Gabriel Nigon, der Anwalt von Dr. Christoph Eymann den Blog von Lehrer H. sperren lassen und damit vorsätzlich Beweise beseitigt.

Für Dr. Claudius Gelzer ist es Verleumdung, wenn man der Meinung ist, in Basel-Stadt herrschen Zustände wie in der DDR oder im 3. Reich. Wörtlich schreibt er:

"So wird unter anderem von DDR und Nazi-Methoden gesprochen und davon, dass Dr. Christoph Eymann durch und durch verlogen und arglistig und ein Machtmensch sei, der Mitarbeiter, die nicht auf seiner Linie seien, skrupellos ausschalte." 

Lehrer H. ist tatsächlich der Meinung, dass Eymann einer der verlogensten Politiker der Schweiz ist. Aus den Akten geht klar hervor, dass Gaby Jenö dem Lehrer wegen angeblicher Drohung fristlos kündigen wollte. Um sich in ein gutes Licht zu stellen, verlangte Eymann von seiner Mitarbeiterin eine ordentliche Kündigung. Auch die Ordentliche Kündigung beurteilte das Basler Appellationsgericht allerdings als rechtswidrig. Später diffamierte Eymann den Lehrer in der Basler Zeitung als "Stalker", weil dieser von ihm eine Aussprache verlangt hatte.

Die vorsätzlichen Lügen und Behauptungen von Dr. Claudius Gelzer haben nur ein Ziel, sie sollen den Lehrer diffamieren und das rechtswidrige Urteil rechtfertigen. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Mit seinen Einträgen spricht er seinen Opfern systematisch jegliche Integrität ab, womit er sie in ihrer Eigenschaft als Mensch herabsetzt und nicht nur ihr berufliches Ansehen tangiert."

In Tat und Wahrheit haben Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter dem Lehrer jegliche Integrität abgesprochen, in dem sie diesen als psychisch kranken, selbst- und fremdgefährlichen potentiellen Gefährder diffamierten. Jeder normale Mensch, der wahrheitswidrig als selbst- und fremdgefährlicher Gewaltäter verleumdet und deswegen seine Stelle verliert, dürfte sich als Mobbing-Opfer zu sehen.

Für Gelzer ist klar, dass kein Mobbing stattgefunden habe, da ja schon die Richter der Vorinstanzen "keinerlei Mobbing" erkennen wollten. Mit dieser dümmlichen Argumentation erklärt Gelzer die Basler Richterinnen und Richter für unfehlbar. Auch in Nazi- und DDR-Zeiten waren die Richter bekanntlich unfehlbar. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Die Tatsache, dass die ehrenrührigen Äusserungen des Berufungsklägers tatsächlich wider besseren Wissens erfolgt sind, ergibt sich auch aus verschieden rechtskräftigen Urteilen, in welchen die Geschehnisse um die Entlassung(en) des Berufungsklägers festgehalten sind."

Noch heute ist Lehrer H. davon überzeugt, dass er von Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter planmässig verleumdet und aus dem Lehrerberuf gemobbt wurde. Lehrer H. hat sich bemüht, die tatsächlichen Geschehnisse aufzuarbeiten und zu veröffentlichen. Als Geschichtslehrer kennt sich Lehrer H. mit dem Thema "Totalitarismus" bestens aus. Seine Strafanzeigen gegen diverse Juristen und Beamte sind nicht wider besseren Wissens erfolgt, sondern aufgrund der Fakten. Heute ist sich Lehrer H. zu 100 Prozent sicher, dass die Basler Justiz ein verlogenes Macht-System ist. Er ist heute erst recht der Meinung, dass Beamte und Behörden, die das Recht vorsätzlich pervertieren, strafrechtlich verfolgt werden müssen. Aufgrund dieser Tatsachen kann dem Lehrer keine "Falsche Anschuldigung" untergejubelt werden. Dies beweist auch die neuste Strafanzeige des Lehrers gegen Dr. Claudius Gelzer. Lehrer H. ist nach bestem Treu und Glauben davon überzeugt, dass neben Dr. Lucius Hagemann auch Dr. Claudius Gelzer das Recht vorsätzlich pervertiert hat. Es ist zu hoffen, dass die vom Basler Gesamtregierungsrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin den Basler Justiz-Filz endlich ausmistet.

Dr. Lucius Hagemann - Beschluss ohne rechtliche Grundlage


Am 6. Februar 2015 beschloss das Basler Strafgericht unter der Mitwirkung von Dr. Lucius Hagemann, Dr. Gregor Thomi, Stefan Bissegger und Gerichtsschreiberin lic. iur. Carla Bill, dass Lehrer H. sämtliche seiner Internet-Blogs, Facebook-Accounts und Youtube-Channels mit diffamierendem Inhalt zu löschen habe. Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. davon überzeugt, dass er niemanden verleumdet hat, sondern bloss die Fakten veröffentlicht hat. Aus diesem Grund hat er gegen diesen Beschluss noch innert 10 Tagen Beschwerde gemäss Art 393 ff. StPO ergriffen. Zwar befand sich Lehrer H. zu dieser Zeit in sog. Sicherheitshaft im Basler Waaghof, dennoch liess er es sich nicht nehmen, gegen die willkürliche Verfügung von Dr. Lucius Hagemann zu rekurrieren. Zwei Jahre später entschied das Basler Appellationsgericht am 27. Juni 2017 unter der Mitwirkung von lic. iur. Christian Hoenen und Gerichtschtschreiberin lic. iur. Gabrielle Kremo zu Gunsten des Lehrers. Wörtlich stellt lic. iur. Christian Hoenen fest:

"Hinsichtlich der umstrittenen Verpflichtung, Internet-Blogs, Facebook-Accounts und Youtube-Channels zu löschen bzw. deren Löschung zu veranlassen, hat das Strafdreiergericht im angefochtenen Beschluss wie auch in der Beschwerdevernehmlassung keine gesetzliche Grundlage genannt. Eine solche ist denn auch nicht ersichtlich."

Wie kommt es, dass das Dreiergericht nicht bemerkte, dass die Grundlagen für einen solchen Beschluss nicht existieren? Hätte Lehrer H. die Beschwerdefrist von 10 Tagen verpasst, wäre dieser Beschluss ohne rechtliche Grundlage rechtskräftig geworden. Jura-Studenten lernen schon im ersten Semester, dass kein Bürger zu einem bestimmten Handeln verpflichtet werden kann, wenn die massgeblichen Normen dies nicht vorsehen. Warum wusste das Dr. Lucius Hagemann nicht? Wir gehen davon aus, dass der langjährige Strafgerichtspräsident bestens Bescheid wusste. Offenbar wollte Hagemann dem Lehrer mal so richtig zeigen, wie mächtig die Richter in Basel-Stadt sind. Das selbe Gericht verurteilte den Lehrer zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren. Da Lehrer H. bis auf den heutigen Tag nicht vorbestraft ist, musste das Appellationsgericht auch diesen Entscheid in eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten umwandeln. Zwar hatte sich Dr. Lucius Hagemann alle Mühe gegeben, den völlig integeren Lehrer als gefährlichen Gewalttäter darzustellen, trotzdem musste der Pädagoge nach 20 Tagen aus der rechtswidrigen Sicherheitshaft entlassen werden. Unterdessen läuft gegen Dr. Lucius Hagemann ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und Nötigung. Die Basler Regierung hat dafür die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin eingesetzt.