Donnerstag, 19. Oktober 2023

Demo-Verbot in Basel-Stadt


"Basel Nazifrei" verschmiert seit Jahren mit ihren Parolen die Stadt Basel und diffamiert Menschen, die für die Verfassung kämpfen, als Antisemiten und Nazis. Anstatt diese linken Faschisten näher unter die Lupe zu nehmen, übernimmt die BaZ die Argumente dieser linken Sturm-Truppe und drischt ebenfalls auf die Freunde der Verfassung ein. Dass jetzt auch das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement dem Druck der linken Faschos nachgibt, ist offensichtlich eine Bankrott-Erklärung des Basler Rechtsstaates.

Wer unseren Blog regelmässig liest, weiss, dass die Basler Justiz mit Corona-Nazis unterwandert ist. Menschen, die für Freiheit, Frieden und Grundrechte kämpfen, werden von den Corona-Faschisten mit allen Mitteln bekämpft. Aufgrund dieser Fakten ist es folgerichtig, dass ein totalitärer Staat mit einem Demo-Verbot seine Bürgerinnen und Bürger daran hindert, die Grundrechte wahrzunehmen.

Auch die Nationalsozialisten hatte mit der SA eine kriminelle Truppe, welche die Bürgerinnen und Bürger terrorisierte. Bei den Welt-Sozialisten ist es der Schwarze Block, die Antifa oder "Basel Nazifrei". 

Das völlig unverhältnismässige Verbot der Demo vom Samstag zeigt eindrücklich, welcher Zeitgeist in Basel-Stadt herrscht: Während ausländische "Kulturbereicherer" das Kleinbasel in eine Drogenhölle verwandeln, verbietet die Basler Kantonspolizei demokratischen Bürgerinnen und Bürgern die Versammlungsfreiheit.

Eine Polizei, die vor kriminellen Drogendealern und linken Faschisten kapituliert, ist nur noch erbärmlich.

Sonntag, 8. Oktober 2023

Betreibung Nr. 22352662

              

Sovika Suhumaran-Selvarasa ist Staatsdienerin beim Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt. Sie ist zuständig für die Eintreibung der Gelder, die sich der Kanton Basel-Stadt mit seinen juristischen Betrügereien ergaunert. 

Der Kanton Basel-Stadt verlangt von Lehrer H. Fr. 903.30, weil dieser die Rechnung des Appellationsgerichts von Fr. 800.-- nicht bezahlen wollte. Appellationgerichtspräsident Christian Hoenen forderte von Lehrer H. diesen Betrag für seinen verfassungswidrigen Entscheid vom 14. März 2022 in welchem er auf 6 Seiten behauptet, es sei rechtmässig, Menschen, die keine Corona-Maske tragen, den Zutritt ins Gerichtsgebäude des Basler Strafgerichts zu verweigern.

Doch weshalb wollte Lehrer H. eigentlich in das Gerichtsgebäude des Basler Strafgerichts? 2020 wurde er von zwei Polizisten erwischt, als er beim Schachspielen am Rhein angeblich den Corona-Abstand von 2 Metern nicht eingehalten hatte. Beide Schachspieler waren völlig gesund und glaubten nicht an die widerliche Pandemie-Hysterie des Bundesrates. Trotzdem wurden sie von den beiden Polizisten mit Fr. 100.-- gebüsst. Da Lehrer H. an der Rechtmässigkeit dieser Busse zweifelte, verzichtete er darauf, diese zu bezahlen. Das brachte ihm einen Strafbefehl der Basler Staatsanwaltschaft ein, die in keinem Punkt auf die Argumente des Lehrers eingehen wollte. Anstatt die Busse aufzuheben, verlangte die Staatsanwaltschaft weitere Fr. 200.--. Da Lehrer H. noch immer glaubte, dass diese Busse völlig unverhältnismässig sei, erhob er Einspruch gegen den Strafbefehl der Basler Staatsanwaltschaft. 

In der Folge erhielt er vom Basler Strafgericht eine Vorladung. Da Lehrer H. aber an der Gerichtsverhandlung keine Maske tragen wollte, wurde er von Gerichtspräsident Roland Strauss nicht ins Gerichtsgebäude gelassen. Mit anderen Worten: Weil Lehrer H. keine Fascho-Maske tragen wollte, wurde er von Roland Strauss entrechtet. Für diesen verfassungswidrigen Entscheid verlangte Strauss zusätzliche Fr. 100.--.

Da Lehrer H. immer noch glaubte, dass eine derartige "Corona-Nazi-Justiz" nicht legal sei, zog er den Entscheid von Strauss ans Basler Appellationsgericht. Dort wurde sein Begehren ausgerechnet von Christian Hoenen behandelt, der dem Lehrer schon in anderen Fällen vorsätzlich geschadet hatte. 

Demzufolge entschied Hoenen, es sei zulässig, dem Beschuldigten den Eintritt ins Gerichtsgebäude zu verwehren, wenn dieser keine Maske tragen wolle. Wörtlich schrieb Hoenen:

"Es ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass niemand dazu gezwungen ist, eine medizinische Einwegmaske (Hygienemaske) zu tragen, welcher - nach Ansicht des Beschwerdeführers - gesundheitliche Gase entströmten, sind doch auch waschbare Stoffmasken in der Schweiz zulässig."

Ein Richter, der derart verblödet argumentiert, entlarvt das böse Spiel der Corona-Nazis: Offensichtlich ging es nur darum, mit einem Stofflappen im Gesicht zu beweisen, dass man dem kriminellen Staat gehorcht. Für Lehrer H. ist die Corona-Maske das Symbol der Corona-Nazis. Deshalb zog er den Entscheid des Appellationsgerichts weiter an das Bundesgericht. Bundesgerichtspräsidentin Laura Jacquemoud-Rossari ging aber auf die Argumentation des Lehrers nicht im geringsten ein, weil dieser den Kostenvorschuss von Fr. 800.-- nicht bezahlt hatte. Mit anderen Worten: Der Entscheid von Christian Hoenen wurde rechtskräftig, weil Lehrer H. keine Lust hatte den völlig unverhältnismässigen Kostenvorschuss von Fr. 800.-- zu bezahlen. 

Sämtliche Beteiligten kennen die finanzielle Situation des Lehrers. Er ist seit Jahren ausgesteuert und fristet ein kärgliches Leben unterhalb des Existenzminimums. Trotz dieser Tatsache halten die Basler Beamten und Behörden an ihrer kriminellen Forderung fest und treiben den unschuldigen Lehrer damit in den finanziellen Ruin. 

Trotz der Tatsache, dass auch Stoffmasken die Zufuhr von Sauerstoff drosseln und damit die Gesundheit schädigen, lassen sich die Corona-Nazis nicht von ihrem kriminellen Treiben abhalten. 

Lehrer H. hat jetzt bis zum 23.10.23 Zeit, sich zu überlegen, ob er den Rechtsvorschlag zurückziehen, oder den Kampf gegen die Corona-Nazis weiterführen möchte. 

Die Tatsache, dass in Slowenien sämtliche Corona-Bussen zurückbezahlt werden, weil sie als rechtswidrig eingestuft wurden, ist für die kriminelle Schweizer Justiz keine Motivation, das kriminelle Corona-Nazi-System endlich zu beenden. Mit anderen Worten: Die schweizerische Justiz-Mafia missachtet weiterhin vorsätzlich die Bundesverfassung. Dies verwundert nicht, wenn man weiss, dass die angebliche Pandemie mit der PCR-Methode generiert wurde, die sich im Besitz der Basler Firma Roche befindet. Die sog. Pandemie hat Roche Milliarden in die Kasse gespült. Da diese Milliarden in Basel-Stadt versteuert werden, hat sich auch Basel-Stadt massiv an der sog. "Pandemie" bereichert. 

Geld regiert die Welt! Auch die Basler Justiz will ihre Kassen füllen. Deshalb bittet sie aufrechte Menschen, die den Kampf gegen den Corona-Faschismus noch nicht aufgegeben haben, massiv zur Kasse. Es ist zu hoffen, dass alle Corona-Nazis aufgrund ihrer Impfungen in den nächsten Jahren elend verrecken.