Samstag, 16. Februar 2019

Dr. Stephan Wullschleger - Vorsitzender Präsident des Basler Appellationsgerichts


Dr. Stefan Wullschleger ist der Vorsitzende Präsident des Basler Appellationsgerichts. Auch er hat im Mobbingfall Lehrer H. kräftig mitgemischt. Im Urteil vom 2. August 2010 war Wullschleger zusammen mit Dr. Marie-Louise Stamm der Meinung, dass die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö alles richtig gemacht habe, als sie den völlig unschuldigen Lehrer als potenziellen Selbstmörder bzw. Amokläufer diffamiert hatte. Die Lüge von Gaby Jenö, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen, wurde ohne Skrupel durchgewunken. Dank Wullschleger wurde Lehrer H. gezwungen, sämtliche Kosten, auch die Anwaltskosten von Gaby Jenö zu übernehmen. Dass Lehrer H. von seiner Chefin systematisch aus seinem Beruf gemobbt wurde, war Wullschleger völlig egal. Er glaubte der arglistigen OS-Rektorin, obwohl die Beweise gegen Jenö erdrückend waren. Auch 9 Jahre später hat Wullschleger noch immer nicht den geringsten Sinn für Gerechtigkeit entwickelt.

Wie konnte er auch. Seit Jahren wird an den Basler Gerichten nicht Recht, sondern Macht gesprochen. Erst als Dr. Bernhard Madörin in die Mühlen der Basler Justiz geriet, kam Bewegung in das rechtswidrige Treiben an den Basler Gerichten. Der clevere Jurist hatte nämlich herausgefunden, dass die Spruchkörper in Basel-Stadt seit Jahren nicht korrekt von einem gewählten Gerichtspräsidenten zusammengestellt wurden und damit über Jahre hinweg Bundesrecht gebrochen wurde. Am 15. November 2018 hat das Bundesgericht diese Praxis als rechtswidrig gerügt. Innerhalb der Frist von 3 Monaten reichte der Anwalt von Lehrer H. ein entsprechendes Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts 8C_373/2010 ein. Auch bei diesem Urteil war der Spruchkörper des Basler Appellationsgerichts rechtswidrig von der 1. Gerichtsschreiberin zusammengestellt worden und nicht von einem gewählten Gerichtspräsidenten.

Natürlich beweist Dr. Stefan Wullschleger auch bei dieser neusten Entwicklung im Mobbigfall Lehrer H. keinerlei Gerechtigkeitssinn. Er gibt zwar zu, dass das Bundesgericht bei der besagten Basler-Praxis tatsächlich Verfassungswidrigkeit festgestellt habe, behauptet aber frech, Lehrer H. habe sein Revisionsgesuch zu spät eingereicht. Fakt ist: Lehrer H. hat durch den BaZ-Artikel vom 12.12.18 zum ersten Mal von diesem Skandal erfahren und kurz darauf die notwendigen Schritte eingeleitet. Dass Wullschleger jetzt mit einem derart fadenscheinigen Argument versucht, die letzte Chance des Lehrers auf ein faires Verfahren zu zerschlagen, zeigt den wahren Charakter des Vorsitzenden des Basler Appellationsgerichts.

Freitag, 1. Februar 2019

Die Intrige gegen Lehrer H. ist keine Verschwörungstheorie


2006 erklärten die Mitarbeiter des Basler Erziehungsdirektors Dr. Christoph Eymann den erfahrenen und engagierten Lehrer H. zum gefährlichen potentiellen Gewalttäter. Lehrer H. habe wahrscheinlich eine psychische Krankheit und müsse sich von Dr. Daniel Fasnacht psychiatrisch untersuchen lassen. Gestrickt wurde dieses arglistige Lügen-Konstrukt von der damaligen OS-Rektorin Gaby Jenö, die den beliebten Lehrer mit allen Mitteln aus dem Schuldienst entfernen wollte. Beteiligt an der hinterhältigen Verschwörung waren auch der damalige Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller, der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer und der Personalleiter Thomas Baerlocher. Sie alle hatten beschlossen, dass Lehrer H. selbst- und fremdgefährlich sei. Aufgrund dieser erlogenen Anschuldigungen, schrieb Thomas Baerlocher eine sog. Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde Münchenstein. Dies hatte zur Folge, dass der ahnungslose Lehrer von Notfallpsychiater Markus Spieler in seinem eigenen Haus belästigt wurde. Zufälligerweise hatte Spieler noch einen Polizisten dabei, der den Lehrer hätte abführen sollen, falls dieser ausgerastet wäre. Fast zwei Stunden lang provozierte der Notfallpsychiater den ahnungslosen Lehrer, bis dieser dann die zwei Staatsfunktionäre höflich bat, sein Haus zu verlassen. Zufälligerweise wurde das Gespräch aufgezeichnet und ist im Internet abrufbar. Wer sich das Dokument anhört, erlebt den Lehrer weder lebensmüde noch aggressiv, sondern sehr reflektiert. Nicht interessiert haben sich für diesen Beweis Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, die den unschuldigen Lehrer wegen angeblich planmässiger Verleumdung für zwei Jahre unbedingt einsperren wollten. Eichenberger und Hagemann scheuten sich dabei nicht, weitere Lügen über den Lehrer in Umlauf zu bringen. Laut einem Brief von Hagemann an das Bundesgericht soll Lehrer H. Staatsanwältin Eva Eichenberger zu Hause einen Besuch abgestattet haben. Erst ihr Ehemann soll den Lehrer wieder vertrieben haben. Diese Geschichte hat Hagemann von Eichenberger übernommen. Allerdings ist sie frei erfunden. Lehrer H. war nie bei Eva Eichenberger und ihren Mann hat er auch nie gesehen. Staatsfunktionäre, die dermassen dreist lügen wie Eichenberger und Hagemann verlieren das Vertrauen des Volkes. Noch immer sind diese beiden Funktionäre im Amt. Lehrer H. hat gegen diese beiden Funktionäre Strafanzeige erstattet. Aufgrund dieser Strafanzeigen hat der Basler Regierungsrat einen ausserordentlichen Staatsanwalt beauftragt, eine Strafuntersuchung gegen die beiden Staatsfunktionäre einzuleiten. Dieser warf aber nach kurzer Zeit das Handtuch und wurde durch Esther Omlin ersetzt. Auch am Basler Appellationsgericht wurde munter weiter gelogen. Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer behauptete ohne jeglichen Beweis, die Meinungsäusserungen des Lehrers seien eine planmässige Verleumdung und damit als Dauerdelikt einzustufen. Mit diesem Trick wollte Gelzer die Verjährungsfristen für Ehrverletzungsdelikte ausschalten, um dem unschuldigen Lehrer eine möglichst hohe Strafe aufzubrummen. Das Bundesgericht spielte das böse Spiel von Gelzer zwar mit, wollte in den Meinungsäusserungen des Lehrers allerdings kein Dauerdelikt sehen. Allerdings stützte es die Lüge, Lehrer H. habe wider besseren Wissens Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter planmässig verleumdet. Dass auch die fünf verantwortlichen Bundesrichter vorsätzlich lügen, beweist die Tatsache, dass diese Funktionäre behaupten, Lehrer H. habe die ihm von der Basler Staatsanwaltschaft entwendeten Gegenstände nicht zurückgefordert. Es ist im Verhandlungsprotokoll des Appellationsgerichts leicht nachzulesen, dass Lehrer H. in seinem Schlusswort die Rückgabe sämtlicher beschlagnahmten Gegenstände einfordert. Auch der zuständige Richter der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lügt vorsätzlich, wenn er behauptet, die Beschwerde des Lehrers genüge den Anforderungen der Menschenrechtskonvention nicht. Esther Omlin kennt alle diese Fakten. Ob sie endlich Anklage gegen Eichenberger und Hagemann erhebt, steht in den Sternen. Zur Zeit ist sie selber in ein Strafverfahren verwickelt.