Mittwoch, 28. Juni 2023

Thomas J. Jordan - Direktor der Schweizerischen Nationalbank


Thomas J. Jordan trat 1997 als Wissenschaftlicher Berater ins I. Departement der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Zürich ein. Zwei Jahre später wurde er zum Vizedirektor ernannt und 2002 wurde ihm die Leitung der Organisationseinheit Forschung übertragen. Auf Anfang 2004 erfolgte die Beförderung zum Direktor. Per Mitte 2004 ernannte ihn der Bundesrat zum Stellvertretenden Mitglied des Direktoriums. In dieser Funktion leitete er den Bereich Finanzmärkte im III. Departement (Geldmarkt- und Devisenoperationen, Asset Management, Risikomanagement und Finanzmarktanalyse). Auf Mai 2007 ernannte ihn der Bundesrat zum Mitglied des Direktoriums, und Thomas J. Jordan wurde Vorsteher des III. Departements (Finanzmärkte, Operatives Bankgeschäft und Informatik). Per Jahresanfang 2010 wählte ihn der Bundesrat zum Vizepräsidenten des Direktoriums, worauf er die Leitung des II. Departements (Finanzstabilität, Bargeld, Finanzen und Risiken) in Bern übernahm. Thomas J. Jordan wurde per 18. April 2012 vom Bundesrat zum Präsidenten des Direktoriums gewählt und damit Vorsteher des I. Departements (Generalsekretariat, Volkswirtschaft, Internationale Währungskooperation, Statistik, Recht, Compliance, Interne Revision, Human Resources, Liegenschaften und Dienste) in Zürich. Er präsidierte den Verwaltungsrat des Fonds zur Stabilisierung der UBS StabFund der SNB von dessen Gründung 2008 bis zu seiner Auflösung 2013.

Thomas J. Jordan ist Mitglied des Verwaltungsrates und Vorsitzender des Banking and Risk Management Committee der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Er ist Gouverneur für die Schweiz beim Internationalen Währungsfonds (IWF), vertritt die Schweiz im Plenary und Steering Committee des Financial Stability Board (FSB) und ist Vorsitzender des FSB Standing Committee on Budget and Resources (SCBR). Thomas J. Jordan ist Mitglied des Beirats des Department of Economics der Universität Zürich und Mitglied des Stiftungsrats der ETH Zurich Foundation. Seine zahlreichen Artikel zur Geldtheorie und Geldpolitik wurden in international renommierten Zeitschriften veröffentlicht.

Thomas Jordan verkommt mit seinen neusten Zinsentscheiden zum Bölimann der Nation. Angeblich will er die Inflation bekämpfen, deshalb will er angeblich die Zinsen anheben. Mit der Anhebung der Zinsen, macht Jordan aber vor allen das Wohnen massiv teurer. Für einen Hausbesitzer, der vorher im Monat Fr. 525.-- für seine Hypothek zahlen musste, bedeutet das jetzt eine Erhöhung des Hypothekarzinses um Fr. 175.- pro Monat. Für Hausbesitzer, die knapp kalkulieren, bedeuten die Entscheide von Thomas Jordan den Zwangsverkauf ihres Hauses. Das freut natürlich die Pensionskassen und die Banken, welche die Häuser billig aufkaufen können. 

Thomas Jordan ist aus unserer Sicht einer der gefährlichsten Marionetten des globalen Kapitalismus. Mit seiner Entscheidung möglichst viele Euros zu kaufen, um den Franken-Kurs zu drücken, hat er der Schweizerischen Nationalbank nachhaltigen Schaden zugefügt. Die SNB ist sei neustem bekanntlich nicht mehr im Stande, Bund, Gemeinden und Kantone finanziell zu unterstützen.

Auch für die Mieterinnen und Mieter, die kein Haus besitzen, wird das Wohnen ab sofort massiv teurer. Aufgrund der Entscheidungen von Thomas Jordan werden die Mieten steigen und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger werden in die Armut abrutschen. Aus diesem Grund hat Thomas Jordan seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient,

Montag, 19. Juni 2023

Die Akte "Christian Hoenen"

Aus der Sicht von Lehrer H. gehört Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen (SP) zu den fünf kriminellsten Richtern von Basel-Stadt. Auch in seinem neusten Entscheid vom 8. Juni 2023 geht es dem Richter aus der SP nicht um Gerechtigtkeit, sondern nur um die Durchsetzung der totalitären Covid-19 Massnahmen. 

In seinem Entscheid vom 8.Juni 2023 beschloss Hoenen, dass Lehrer H. die Gerichtskosten, von Fr. 800.--, die ihm Gerichtspräsident Christian Hoenen eingebrockt hatte, bezahlen muss. Mit anderen Worten: Der selbe Richter, der kriminelle Urteile spricht, bestätigt seine kriminellen Urteile. 

Doch wieso soll Lehrer H. eigentlich Fr. 800.-- bezahlen? Zu Beginn der sog. Corona-Pandemie spielte Lehrer H. mit einem Kollegen Schach am Basler Rheinufer. Das passte den beiden Basler Polizisten Loosli und Zimmermann nicht, und sie büssten den Lehrer mit einer Ordnungsbusse. Weil Lehrer H. die Busse nicht bezahlte, erhielt er von der Basler Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit Kosten von Fr. 400.--. Da Lehrer H. zu diesem Zeitpunkt noch glaubte, die Justiz würde diesen Corona-Faschismus nicht unterstützen, rekurrierte er gegen den kriminellen Beschluss der Basler Staatsanwaltschaft. Er erhielt vom Basler Strafgericht einen Termin, um seine Argumente darzulegen. Allerdings wurde er nicht zur Gerichtsverhandlung zugelassen, weil er keine Maske tragen wollte. Für diese totalitäre Aktion verrechnete der zuständige Strafgerichtspräsident dem Lehrer weitere Fr. 100.--. Auch diese Ungerechtigkeit wollte sich der Lehrer nicht bieten lassen und er zog den Entscheid weiter an das Appellationsgericht, wo er es einmal mehr mit Christian Hoenen zu tun bekam. Dieser stützte sämtliche kriminellen Entscheide der Vorinstanz und verrechnete dem Lehrer noch zusätzliche Fr. 800.--. Damit zwang Hoenen dem Lehrer einen Weiterzug ans Bundesgericht auf. Weil Lehrer H. den Vorschuss von Fr. 800.-- aber nicht aufbringen konnte, trat die zuständige Bundesrichterin auf das Rechtsbegehren des Lehrers gar nicht ein. 

Christian Hoenen ist auch dafür verantwortlich, dass Lehrer H. wegen angeblich falscher Anschuldigung verurteilt wurde. Lehrer H. hat nie jemanden falsch angeschuldigt. Er hat nur den Basler Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann wegen Amtsmissbrauch angezeigt, weil ihn dieser rechtswidrig  zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt hatte. Eine ausserordentliche Staatsanwältin sprach den Lehrer von sämtlichen Anschuldigungen frei, allerdings passte das dem Basler Appellationsgerichtspräsidenten Christian Hoenen nicht, und er zwang die ausserordentliche Staatsanwältin, den unschuldigen Lehrer anzuklagen. 

Die Akte "Christian Hoenen" zeigt deutlich den Zustand der Basler Justiz. Sobald das neue Klimaschutz-Gesetz in Kraft ist, werden die Basler Richter nicht nur die Interessen der Corona-Nazis durchsetzen, sondern auch die Interessen der Klima-Nazis. 

Mit Richtern wie Christian Hoenen wird das Leben von uns Bürgerinnen und Bürgern zur Hölle. Im Dritten Reich war es nicht möglich, sich gegen kriminelle Nazi-Richter zu wehren. Heute werden solche Richter im Internet an den Pranger gestellt.