Dienstag, 31. Mai 2022

René Ernst - Vorsitzender Strafgericht Basel-Stadt

In seinem Interview mit dem Basler Lokal-Sender beklagt René Ernst, der Vorsitzende des Basler Strafgerichts, dass immer mehr Drohungen gegen Richterinnen und Richter geäussert würden. Leider fragt er sich nicht, warum diese Tendenz in den letzten Jahren zugenommen hat. 

Wir berichten schon seit längerem über die Machenschaften der Basler Richterinnen und Richter. Offenbar liest Strafgerichtspräsident René Ernst unseren Blog nicht. Deshalb ist es für ihn unverständlich, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Basler Justiz verlieren. 

Während der sog. Corona-Pandemie wurde es den Bürgerinnen und Bürgern verboten, den Basler Richterinnen und Richter auf die Finger zu schauen. Jetzt ist die Pandemie vorläufig vorbei und die Gerichtsverhandlungen dürfen wieder live mitverfolgt werden. 

Mit seinen zahlreichen Covid-19-Verordnungen und Gesetzen hat sich der Staat eine effiziente Möglichkeit geschaffen, auch Bürgerinnen und Bürger zu kriminalisieren, die bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Wer seine Covid-19-Busse nicht bezahlen wollte, wurde von der Basler Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl eingedeckt. Wer dagegen Einspruch erhobt, durfte am Basler Strafgericht erscheinen und seine Argumente darlegen.

Leider haben die Basler Richterinnen und Richter wenig Gehör für Argumente, die sich auf die schweizerische Verfassung berufen. Für die Staatsfunktionäre an den Basler Gerichten gilt nicht die Verfassung, sondern das Epidemien-Gesetz, mit welchem das Volk zu blindem Gehorsam erzogen werden soll. 

Strafgerichtspräsident René Ernst wäre ein Held geworden, wenn er den als Maskenverweigerer und Comedian bekannten Andreas T. freigesprochen hätte. Andreas T. hatte sich an einer Kundgebung in Basel geweigert, dem verfassungswidrigen Masken-Diktat folge zu leisten. Der damalige Kantonsarzt Thomas Steffen hatte dafür kein Verständnis und schwurbelte von einem "Superspreader-Event". 

Bis auf den heutigen Tag gibt es keinen einzigen Hinweis, dass sich an diesem angeblichen "Superspreader-Event" irgend jemand angesteckt hätte. Für Strafgerichtspräsident René Ernst ist diese Tatsache allerdings kein Thema. Als Torwächter des Corona-Staates muss er den gesunden Menschenverstand zu Hause lassen und das Corona-Narrativ verteidigen. 

Wenn der Staat totalitär wird, braucht es eine Justiz, die dagegen hält. Strafgerichtspräsident René Ernst gehört allerdings nicht zu den mutigen Richtern, die den Corona-Faschismus bekämpfen. Schliesslich will er seinen Vorsitz am Basler Strafgericht nicht aufs Spiel setzen. 

Es wundert daher nicht, dass Andreas T., der nur seine Grundrechte wahrgenommen hat, von diesem Richter verurteilt wurde. Damit Andreas T. das Urteil möglicherweise nicht weiterzieht, verzichtete der Strafgerichtspräsident "grosszügig" auf die Gerichtskosten. Bei einem Weiterzug des Urteils an das Appellationsgericht werden die Kosten allerdings wieder fällig.           

Donnerstag, 26. Mai 2022

Rechtsvorschlag von Lehrer H.

 


Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 fordern Sie mich auf, meinen Rechtsvorschlag zu begründen. Das tue ich wie folgt:

Laut den diversen Covid-19 Verordnungen ist es ausdrücklich erlaubt, auf eine Schutzmaske zu verzichten, wenn besondere Gründe vorliegen. In meinem Fall liegen mehrere besondere Gründe vor.

Ein psychiatrisches Gutachten attestiert mir eine "Anpassungsstörung". Diese Diagnose wurde mir verpasst, bevor ich meinen Job als Lehrer verlor. Eine Anpassungsstörung verschwindet nicht einfach so. Im Gegenteil! Die Corona-Diktatur hat meine Anpassungsstörung massiv verstärkt. Sowohl die Ausrufung der ausserordentlichen als auch die Ausrufung der besonderen Lage waren aus meiner Sicht absolut unverhältnismässig. Es ging offensichtlich nicht um den Schutz der Bevölkerung, sondern um die Terrorisierung von gesunden Bürgerinnen und Bürgern. Zwei Jahre lang wurde von den Behörden ein Schreckensszenario aufrecht erhalten, das mit der Realität nichts zu tun hatte. Da ich ein freiheitsliebender Demokrat bin, hasse ich jede Art von Diktatur. Ich lasse mir deshalb von niemandem diktieren, was ich in meinem Gesicht zu tragen habe.

Dass ich jetzt von Basel-Stadt in ein Betreibungsverfahren verwickelt werde, weil ich meine Grundrechte wahrnehme, erzürnt mich masslos. Richter Dr. Claudius Gelzer, der mich zu diesem Prozedere vergewaltigt hat, ist bereits zwei Mal vor Bundesgericht gegen mich gescheitert. Auch wegen diesem läppischen Masken-Terror habe ich das Bundesgericht angerufen. Allerdings hat mir das Bundesgericht das Recht verweigert und ist nicht auf meine Beschwerde eingetreten. Dass ich in der Corona-Diktatur bis zum Bundesgericht für meine Grundrechte kämpfe, beweist, dass ich nicht aus Bequemlichkeit auf das Tragen einer Maske verzichte, sondern weil ich aus gesundheitlichen Gründen keine tragen darf. Im Klartext: Es macht mich krank, stupiden, verfassungswidrigen Anordnungen irgendwelcher Corona-Nazis Folge zu leisten.

Im Übrigen finde ich es kriminell uns Bürgerinnen und Bürger zum Tragen von Masken zu zwingen. Die Fasern der meist in China hergestellten Masken können in die Lunge gelangen und dort diverse Krankheiten auslösen.

Während der Corona-Diktatur hat sich deutlich manifestiert, dass die Politik mit der Pharma kooperiert. Diese Kooperation heisst in der Fachsprache Faschismus. Ich hasse nicht nur den braunen, roten, gelben und grünen Faschismus, sondern auch den Corona-Faschismus. Die Maske ist aus meiner Sicht das Symbol des Corona-Faschismus. Es war mir deshalb auch aus Gewissensgründen nicht möglich, eine solche Maske zu tragen.

Dass mich der Kanton Basel-Stadt jetzt betreibt, weil ich aus besonderen Gründen keine Maske tragen kann, beweist, dass der Corona-Faschismus keine Wahnidee, sondern bittere Realität ist. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten, mich vor den faschistoiden Forderungen des Kanton Basel-Stadt zu schützen.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Mittwoch, 25. Mai 2022

Facebook Protect

Seit gestern ist Lehrer H. von seinem Facebook-Konto ausgesperrt. Facebook behauptet, um das Konto  von Lehrer H. besser zu schützen, müsse es gesperrt werden. Mit "Facebook Protect" könne das Konto angeblich wieder aktiviert werden. Leider ist das nicht in "wenigen Schritten erledigt". Sämtliche von Facebook zugesandten Zugangscodes funktionieren nicht und Lehrer H. bleibt bis auf weiteres von seinem Konto ausgesperrt. Das ist sehr lästig. Jeden Tag erhält er über den Messenger Nachrichten, die er nicht abrufen kann.

Wer im Internet zum Thema "Facebook Protect" recherchiert, stellt fest, dass das Prozedere zur Entsperrung des Kontos nicht nur bei Lehrer H. nicht funktioniert, sondern auch bei anderen Konto-Inhabern, die angeblich einen besonderen Schutz brauchen. Man bekommt den Eindruck, dass Konti, in welchen die Neue Weltordnung kritisiert werden, so stark "geschützt" werden, dass sie sich gar nicht mehr aktivieren lassen.

Schon in der Corona-Diktatur hatte man behauptet, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. In Tat und Wahrheit wurden die Grundrechte massiv eingeschränkt. Der "Schutz" der ausgewählten Facebook-Konti soll offensichtlich die Meinungsäusserungsfreiheit von aufgewachten Bürgerinnen und Bürgern einschränken. 

Donnerstag, 19. Mai 2022

Der Plan des Dr. Lucius Hagemann

Das Strafverfahren gegen Dr. Luzius Hagemann wurde von der vorbestraften ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin ohne Vorladung des Beschuldigten eingestellt. Statt den fehlbaren Richter wenigstens zu befragen, stellte Omlin einen Strafbefehl wegen angeblicher falschen Anschuldigung gegen den unschuldigen Lehrer H. aus. Das Schreiben von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann von 8.7.2015 wirkt auf uns heute wie ein Geständnis. Er gibt gegenüber dem ausserordentlichen Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger offen zu, dass Lehrer H. entweder in der Psychiatrie oder im Gefängnis verschwinden soll, damit der "jahrelange Internetterror" endlich gestoppt wird. Mit anderen Worten: Die Absicht von Dr. Luzius Hagmann besteht offensichtlich darin, die Meinungsäusserungsfreiheit von Lehrer H. mit allen Mitteln auszumerzen. 

Leider ist dem Anwalt von Lehrer H. dieses Dokument bis auf den heutigen Tag nicht aufgefallen. Aus unserer Sicht zeigt das Dokument deutlich, wie die Basler Behörden-Mafia mit Menschen umspringt, welche die Wahrheit ins Internet stellen. Zur Erinnerung: Lehrer H. hatte in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" eindrücklich geschildert, wie er von Dr. Christoph Eymann und dessen Komplizen aus dem Basler Schuldienst ausgegrenzt wurde. Für Dr. Christoph Eymann waren die Fakten des Lehrers "Üble Nachrede" und die Basler Staatsanwaltschaft machte daraus sogar eine "planmässige Verleumdung".

Die Wahrheit bleibt allerdings die Wahrheit, auch wenn sie gewissen Staatsfunktionären nicht passt. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt. Er hat die Fakten zu seiner Entlassung veröffentlicht und damit gezeigt, wie die Basler Justiz-Mafia funktioniert. 

Natürlich hat die Basler Justiz-Mafia keine Freude an den Fakten. Deshalb hat sie den unschuldigen Lehrer wegen planmässiger Verleumdung und falscher Anschuldigung verurteilt. Das Bundesgericht darf jetzt einmal mehr das Machtwort sprechen. Allerdings sprechen die Fakten für sich.       

Montag, 16. Mai 2022

Laura Jacquemoud-Rossari - Präsidentin der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts

Laura Jacquemoud-Rossari ist Präsidentin der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Kraft ihres Amtes verlangt sie von Lehrer H. einen Kostenvorschuss, damit das Bundesgericht abklären kann, ob es korrekt ist, wenn Menschen, die aus besonderen Gründen keine Maske tragen können, von einer Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden. Dass zur Beurteilung dieses einfachen Sachverhalts ein Kostenvorschuss von Fr. 800.-- nötig sein soll, zeigt in welchen Abgründen die schweizerische Justiz schon seit längerem steckt. Wörtlich schreibt die Bundesgerichtskanzlei im Auftrag von Laura Jacquemoud-Rossari:

"Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Nachfrist dem Konto der Bundesgerichtskasse gutgeschrieben, tritt das Bundesgericht mangels des Nachweises der rechtzeitigen Vorschusszahlung auf das Rechtsmittel nicht ein (Art. 62 Abs. 3 BGG)."

Laura Jacquemoud-Rossari weiss natürlich ganz genau, dass Lehrer H. die Fr. 800.-- braucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Als Bundesrichterin hat sie bereits zwei Mal in der Sache Lehrer H. entschieden. Jedesmal knöpfte sie dem Lehrer tausende von Franken ab, um die Sache wieder ans Basler Appellationsgericht zurückzuschieben. Mit anderen Worten: Lehrer H. obsiegte vor Bundesgericht zwei Mal gegen die Basler Behörden-Mafia und jedes Mal wurde er dafür vom Bundesgericht zur Kasse gebeten. 

Beim ersten Mal obsiegte Lehrer H., weil der Basler Justiz-Filz das Recht des Lehrers auf freie Meinungsäusserung zu einem angeblichen Dauerdelikt pervertiert hatte. Mit dieser läppischen Rechtsauslegung blamierte sich der Basler Justiz-Filz in der gesamten Schweiz. 

Beim zweiten Mal obsiegte Lehrer H., weil der Basler Justiz-Filz bei der Strafzumessung gepfuscht hatte. Bei beiden Beurteilungen fiel Bundesrichterin Laura Jacquemoud-Rossari allerdings nicht auf, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand für eine planmässige Verleumdung vollständig fehlten. Aus diesem Grund musste Christian Kummerer, der Anwalt von Lehrer H. das Bundesgericht ein drittes Mal bemühen, den Fall korrekt zu beurteilen. 

Dass das Bundesgericht jetzt bereits zum dritten Mal die angeblich "planmässige Verleumdung" zu beurteilen hat, hat es sich selber zuzuschreiben. Es hätte schon bei der ersten Beschwerde feststellen können, dass die Fakten, die im Internet zum Thema "Behördenkriminalität" zu finden sind, weder verleumderisch noch ehrverletzend sind. Die Wahrheit ist bekanntlich nicht strafbar. Da Bundesrichter aber die Macht haben, die Wahrheit jeden Tag zu pervertieren, wird die Wahrheit vorsätzlich zur "planmässigen Verleumdung" verdreht.

Lehrer H. dürfte es langsam satt haben, für jeden Mist einen Kostenvorschuss ans Bundesgericht zu überweisen. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde vor zwei Jahren von zwei übereifrigen Polizisten mit einer Ordnungsbusse bestraft, weil er beim Schachspielen im Freien angeblich den Corona-Abstand von 2 Metern nicht eingehalten haben soll. Um die Rechtmässigkeit dieser Busse abzuklären, schickte man ihn zum Basler Strafgerichtspräsidenten Roland Strauss, der den Lehrer nicht ins Gerichtsgebäude liess, weil H. sich weigerte, eine Corona-Maske zu tragen. 

Dass ein solches Vorgehen in einem Rechtsstaat nicht haltbar ist, müsste sogar Laura Jacquemoud-Rossari bestätigen, wenn sie eine faire Bundesrichterin wäre. Offensichtlich hat sie aber überhaupt kein Interesse daran, den tatsächlichen Sachverhalt zu prüfen. Sie ist vor allem am Kostenvorschuss des Lehrers interessiert.

Alles, was Sie in unserem Blog lesen, entspricht der Wahrheit. Wir haben nicht die Absicht, unschuldige Staatsfunktionäre planmässig zu verleumden. Wir haben überhaupt keinen Plan. Wir reagieren auf die Lügen des schweizerischen Justiz-Filzes und entlarven die fehlbaren Protagonisten dieses Systems. 

Der weltweite Corona-Betrug hat gezeigt, dass wir weder unseren Politikern noch der Justiz vertrauen können. Täglich lässt das Bundesgericht rund 30 Personen mit seinen Bundesgerichtsentscheiden ins Leere laufen. Es produziert mit seinen Urteilen enorme Kosten, die es auf naive Rechtsuchende abwälzt. Jeden Tag gibt es mehr Bürgerinnen und Bürger, die das bunte Treiben der schweizerischen Justiz-Mafia durchschauen. Dieser Blog soll diesen Menschen Mut machen, sich zu äussern. Wir verlangen keinen Kostenvorschuss! Bei uns sind alle konstruktiven Kommentare willkommen.

Montag, 9. Mai 2022

Albert Knobel - Plädoyer

 


Sehr geehrter Herr Richter Strauss

und sehr geehrte Anwesende

Auf meiner Einladung zur Gerichtsverhandlung steht VORLADUNG… jedoch betone ich ausdrücklich, dass ich aus eigenem Wunsch freiwillig hierhin gekommen bin. Dies jedoch notwendigerweise, weil ich aus meiner Sicht durch willkürlich wirkende Behörden falsch beschuldigt und danach sanktioniert worden bin… so dass dieses Unrecht nun durch eine neutrale Justizia geklärt werden muss.

Als ich zum Gericht lief, erinnerte ich mich an den 6. Mai 1957, meinen ersten Schultag. Ich war sehr neugierig, aber ausgesprochen schüchtern und niemals hätte ich daran gedacht, dass ich 65 Jahre später als freier Mensch mit serienmässig belastenden Strafbefehlen gefügig gemacht werden soll.

Was ist passiert? Die dramatischen Bilder einer Seuche in Wuhan und Bergamo anfangs 2020 hatten auch mich erschreckt. Als jedoch die «behördliche» Pandemie-, respektive Epidemie-Behauptung am 16. März 2020 mit einer panikartigen Machtabgabe der Bundesversammlung an den Bundesrat zu einem eigentlichen Staatsstreich führte, zeigte sich aufgrund vieler behördlicher und medialer Widersprüche mit umstrittenen bis willkürlichen Massnahmen bald eine eigentliche Verschwörungs-Praxis.

Am 1. April sprach ich deshalb einen Video-Appell an den Bundesrat zur zwingenden Einhaltung der Verfassungs-Ordnung mit unseren Grundrechten, welchen ich gegen Ende April in Facebook postete. Am SO 3. Mai begab ich mich nach Zürich zum Sechseläutenplatz, wo ich mich mit meinem Amtseid-Shirt, der Bundesverfassung und der Schweizerfahne hinstellte und dort wenige Gleichgesinnte traf.

Schon bald wurde ich jedoch von der Polizei abgeführt und aus der Stadt verwiesen; dies allein im Mai 2020 dreimal, wegen einem willkürlich verordneten, jedoch praktisch selektiv durchgesetzten Versammlungs-Verbot.

Meine klare Beurteilung dieser schädlichen Politik ergab sich aus umfangreichen Beobachtungen zum Sachverhalt in Verbindung zu jahrzehntelang in der Praxis angeeigneten Rechtskenntnissen.

Am 3. Juni schrieb ich an jedes Mitglied der Bundesversammlung die ausführlich begründete Frage: Wird in der laufenden Session die halbjährige Versager-Bilanz der Bundes-Versammlung als nationale Aufsichtsbehörde in Vertretung des Schweizer Volkes nun endlich beendet? Ohne Echo.

Nach einem am 11.12.2019 nicht korrekt durchgeführten Amtseid fehlte auch sträflich die Erfüllung des Untersuchungsgrundsatzes zur Epidemie-Feststellung und des Covid-19-Virus. Dies bis heute!

Folglich richtete ein sichtlich überforderter und durch umstrittene Experten- und Medien-Meinungen fremd beratener Bundesrat ein extrem verwirrendes Massnahmen- und Rechts-Chaos an. Mit teils wöchentlichen Jekami-Medienkonferenzen zu ständigen Veränderungen, aufgrund von angeblichen Infektions-Fallzahlen, wurden die Menschen massiv verunsichert und verängstigt.

Im nahen Zeitbereich meiner angeblichen Tat bei der Kundgebung vom 7.11.2020 bezieht sich das mich anzeigende Gesundheitsdepartement des Kanton Basel-Stadt in der «rechtlichen Qualifikation» auf sogenannte Grundlagen durch die Covid-19-Verordnung mit Daten vom 19. Juni, Version vom 30. Oktober, Stand vom 2. November, dazu Stand 1. Januar 2021 und Version vom 8. Januar mit Stand vom 9. Januar. Eine Zumutung für die Menschen! Und wer blickt da in der Praxis noch durch?

Massgebend war wohl auch eine grosse und stark verwirrende Medienkonferenz vom 21.10.2020*, bei der neben Skeptiker BR Alain Berset auch sieben Experten mitwirkten, u.a. Dr. Thomas Steffen, Kantonsarzt BS. Er war zusammen mit dem Basler Präsidenten der Gesundheitsdirektoren-Konferenz Dr. Lukas Engelberger eine treibende Kraft bei der Forderung nach stärkeren Massnahmen, ohne jedoch den wichtigen Beweis zu deren Notwendigkeit und Nutzen-Effizienz zu erbringen.

Nach meiner Teilnahme an der Basler Kundgebung vom 07.11.2020 zwecks «Wiederherstellung der Demokratie und Grundrechte» beschuldigte mich Kantonsarzt Dr. Thomas Steffen mit seiner Anzeige an die Staatsanwaltschaft vom 12.02.2021 (aufgrund des Polizeirapports vom 13.11.2021) konkret der Widerhandlung gegen die Maskentragpflicht.

Der in wesentlichen Teilen unkorrekte Polizeirapport stützt sich auf eine selektive Observierung und nachträgliche Videobetrachtung der Kundgebungs-Redner. Die Feststellung, dass lediglich «einige Teilnehmende» (.) keine Schutzmaske getragen haben, ist eine falsche Sachverhalts-Darstellung. Dies betrifft nämlich eindeutig eine überwiegende Mehrheit, welche längst nicht alle kontrolliert wurden.

(bestätigt am 27.11.2020 S. 4: von kaum einem Kundgebungsteilnehmer eingehalten wurden.)

Vorsätzlich tendenziös und falsch ist ebenfalls die Behauptung: Mit der demonstrativen Weigerung eine Schutzmaske zu tragen (.) ohne dass eine rechtlich anerkannte Ausnahme vorlag. Also ich hatte weder provoziert, noch wurde ich deswegen von einem Polizisten angesprochen. Es ist für mich ja völlig normal, dass ich nie solche schädlichen Masken trage! Also handelt sich hier offensichtlich um eine «falsche Anschuldigung» gegen mich und zu meinem Nachteil (StGB Art. 303).

Und eine weitere unqualifizierte Beschuldigung durch den Kantonsarzt trifft mich mit dem Vorwurf in der Anzeige und ergänzt im «Sachverhalt»: Mit diesem Vorgehen hat der Beschuldigte einen Beitrag zur Erhöhung des Risikos eines Superspreader-Anlasses geleistet und besonders rücksichtslos gehandelt. Solche Beschuldigungen durch offensichtlich pflichtwidrig handelnde Behörden weise ich als verantwortungsbewusster Verteidiger der verfassungsmässigen Ordnung entschieden zurück!

Wenn ich (und auch andere) tatsächlich so eine Ansteckungs-Gefahr verursacht hätte, weshalb hat man mich dann lediglich so intensiv beobachtet, auf dem Wagen als spontaner Redner, im Publikum beim Umarmen und beim Tanzen mit Christa Urech? Dann wäre es ja eine gefährliche Unterlassung der Sicherheits-Organe, dass man mich (und andere) nicht seuchen-spezifisch aussortierte und zur Gesundheits-Kontrolle oder gar in die Quarantäne abführte. Diese hinterhältige und unterdrückende Schreckungs-Politik muss endlich gestoppt werden. Die WAHRHEIT ist vereidigte Pflicht!

Im gleichen Sachverhalt steht aber auch betreffend Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung:

«Zu beachten ist, dass im öffentlichen Raum aufgrund staatspolitischer und grundrechtlicher Überlegungen die Sonderregelungen (.) nach Art. 6c bestehen.» 

Und: Im Gegensatz zur ausserordentlichen Lage im Frühling 2020 ist es nicht möglich, Ordnungs-bussen bei Nichteinhaltung der Vorgaben zu verhängen (.) mit Verweis auf das Epidemien-Gesetz.

Für dessen Anwendung bedarf es jedoch zwingend den korrekten Nachweis einer Epidemie!

Deshalb sagte Berset wohl am 21.10.2020: «Es gibt Sanktionen, die im Epidemiengesetz festgelegt sind. Das einzige, was momentan nicht geht, sind Ordnungsbussen. Dazu hätte es eine Gesetzes-änderung gebraucht.»

Und Dr. Steffen schreckt und spaltet an der gleichen Medienkonferenz sogar gegen Kinder mit den Worten: «Wenn Kinder häufig mit Erwachsenen in Kontakt kommen würden, könne es situativ sein, dass sie in Quarantäne geschickt würden.»  Also was sind das für gefühlslose «Menschen»?

Weiter: «Es wird immer gefährlich, wenn es heimelig wird.» Und: «Ja man soll von einer zweiten Welle reden.» Solche zweite Wellen seien manchmal länger und härter als erste.  Dazu unglaublich: Corona sei ein Generationenprojekt. «Wir müssen da durch und wir müssen gut durch.»

 

ZWECK DER KUNDGEBUNG

Demonstrieren für die Wiederherstellung der Demokratie und Grundrechte. Um zu erreichen,

dass eine tatsächliche Überprüfung der Corona-Massnahmen stattfinde und juristische Wege

und Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Das ist nicht einfach zum Zeitvertreib, sondern nach dem Verweigern der Gewaltenteilung eine Bürgerpflicht in der direkten Demokratie.

Die Gesinnung und das Wirken von Behörden wie Dr. Steffen und weiteren zeigt, dass WIR unsere verfassungsmässige Ordnung zwingend und sehr schnell wieder herstellen müssen. Man darf nicht von nächsten Wellen oder Mutationen reden, solange während schädlichen und langen zwei Jahren nicht einmal die bisherigen Beweis-Mängel erfüllt worden sind!

Bei uns wurde minutiös observiert und selektiv einseitig ermittelt, jedoch wird das Wichtigste beharrlich verweigert, nämlich diese Epidemie und das Covid-19-Virus wissenschaftlich zu beweisen. Diese sträfliche Unterlassung macht alles andere obsolet, respektive illegal.

AKTEN-Einsicht

Berichtigung: Meine Rede wurde falsch zitiert. Ich betonte zur Wichtigkeit der Verfassung nicht die ersten 9 Artikel, sondern die ersten 9 Seiten (mit den Grundrechten und bis Art. 41 Sozialziele).

KONTOAUSZUG PERSON / Debitorenrechnung

Es gibt keine «Offene Busse» von CHF 100, diese Kontenblätter sind sofort zu löschen

STRAFBEFEHL

Beschuldigte Person:      Nationalität: unbekannt

…wird schuldig erklärt:  

Wiedersetzung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung i.S. des Epidemiengesetzes.

Diese Formulierung stört mich, sie wirkt diktatorisch und riecht nach Agenda 2030.

= Massnahmen gegen die Eindämmung der Pandemie/Epidemie

= falsche Rechtsanwendung

In Anwendung von           EpG / Covid-19-Verordnung besondere Lage (Stand 2.11.2020)

= falscher Sachverhalt und falsche Rechtsanwendung

Dabei trug die beschuldigte Person (.) bewusst die vorgeschriebene Schutzmaske nicht.

               = tendenziös beschuldigt

 

MASKEN-DISPENS

Gemäss Art. 3b Abs. 2 der Covid-19-Verrordnung besondere Lage sind folgende Personen von dieser Pflicht ausgenommen, eine Gesichtsmaske tragen zu müssen:

a.      Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.

b.      Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Ich trage nie eine solche Pseudo-Schutzmaske, dies aus gesundheitlichen (BV Art. 10 u.w.), ethischen (BV Art. 7 u.w.), religiösen (BV Art. 15) und rechtlichen Gründen (BV Art. 5, 6, 8, 35, 36 u.w.) und ich habe auch kein medizinisches Attest zur Befreiung. Manchmal zeigte ich das Sach- und Rechtsattest, dessen Gültigkeit (fälschlicherweise) mehrheitlich abgesprochen wurde.

Von Freunden aus vorangehenden Gerichtsverfahren ist mir bekannt, dass das Vorweisen eines medizinischen Attestes genügte, um sofort freigesprochen zu werden. Es wäre also verlockend und effizient gewesen, ein solches Befreiungs-Attest für heute nachträglich und rückdatiert zu besorgen.

Jedoch ganz klar nicht für mich, denn im Gegensatz zu BP Cassis verurteile ich solche Täuschungen. 

Er hingegen erklärte in der SRF-ARENA stolz, dass das falsche Ausstellen von Totenscheinen völlig normal sei (also Urkundenfälschungen mit wirtschaftlichen und strafrechtlichen Folgen…). Diese dienen nämlich ebenfalls als Grundlage für schädliche und kostenverursachende Massnahmen.

Und mit dem eindeutigen Verweis auf die diesbezügliche Fremdbestimmung der WHO hat er gleich noch den Volks- und Landesverrat erklärt, sowie weitere Straftaten wie Bevorteilung, usw.

Es ist wirklich nicht zu fassen, mit welcher Rechts-Ignoranz und Arroganz unsere Behörden wirken, dies alles zu unserem Schaden.

Von SCHUTZMASKEN ist bei Anordnungen und in Rechtsverfahren immer die Rede.

Diese Fashion- und andere Masken schützen jedoch nur vor Bussen und nachweislich nicht vor Viren.

Das ist faktisch eine Vortäuschung von ausreichendem Schutz, was jedoch in einer echten Pandemie schnell mal tödlich sein kann.

Laut Koch haben Masken vor allem einen erzieherischen Wert, was wiederum gegen mehrere Grundrechte und auch Strafgesetze verstösst. Wann folgt die Politik endlich wieder der Wahrheit und dem Recht, anstatt der aktuellen Täuschungen und wirtschafts-motivierten Rechtsbeugung.

AKTEN-EINSICHT

Benachteiligung normaler Bürger gegenüber Anwälten… denen wird ein USB-Stick gratis zugeschickt und uns in solchen Verfahren eh schon benachteiligten Normalbürgern wird für jede A4-Kopie

CHF 1.00 verrechnet (AK = CHF 40.00).

Die Verhandlungsverschiebung vom 18.03. auf den 6.05.2022 erfolgte mit einer respektlos kurzfristigen Mitteilung ca. 2,5 Std vor der geforderten Bereitschaftszeit.

Einseitiges Recht für Behörden und gegen Bürger…

UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ zur EPIDEMIE und zum Virus COVID-19

Seit Beginn und bis heute fehlen diese zwingend notwendigen Sachverhalts-Feststellungen, welche für die richtige Rechtsanwendung unmissverständlich nötig sind.

Ebenso wurde die Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung sträflich negiert oder gar verweigert. Mangels politischem Lösungswillen muss dieses Verhalten strafrechtliche Konsequenzen haben.

Analog StGB Art. 275 u.w.:  Gefährdung, Änderung oder Störung der verfassungsmässigen Ordnung.

Stattdessen werden weiterhin Zertifikate entwickelt, sowie verfassungswidrige Abkommen mit der WHO angestrebt (Pandemie-Pakt), dazu das WEF unterstützt und mit unserer Armee und vielen Kantons-Polizisten geschützt, sowie bei jeder Gelegenheit die verfassungswidrige AGENDA 2030 propagiert (Lichtshow am Bundeshaus, Briefmarken, usw.).

Ich lasse mich nicht kriminalisieren bei der Verteidigung unserer Grundrechte und Verfassung und behalte mir selbst Anzeigen gegen fehlbare Behörden vor!

Nachdem ich vor diesem Gericht mehrere Offizial-Delikte erwähnte, darf ich wohl erwarten, dass nun von Amtes wegen STRAF-ANTRÄGE gestellt werden gegen die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesversammlung (massive Verletzung von BV Art. 148 u.w.), sowie gegen viele fehlbaren Behörden auf allen Staatsebenen und sämtliche deliktbeteiligten Akteure mit staatlichen Aufgaben 

Als Beschuldigter stelle ich dem Gericht folgenden Antrag:

1.      Die im Strafbefehl und der Vorladung gegen mich erhobenen Beschuldigungen wegen

„Widersetzung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung i.S. des Epidemien-gesetzes» weise ich vollumfänglich zurück.

Diese falsche Anschuldigung sei aufzuheben, verbunden mit einem vollständigen Freispruch.

2.      Die Umtriebe wegen dieser willkürlichen Anzeige, sowie die Entschädigung und Spesen für den 18.03.2022 (kurzfristig verschobener Termin), den 02.05.2022 (Akteneinsicht) und den 06.05.2022 seien durch die Verursacher zu vergüten.

Mit dieser Anklage und den unverhältnismässigen Sanktionen wegen meinen angeblichen Vergehen handelte der Staat viel mehr willkürlich und sträflich rechtswidrig, so mutmasslich gegen

·        StGB Art. 1 „Keine Sanktion ohne Gesetz“.
Falsche Rechtsanwendung (ohne rechtsgenügliche Beweise für eine Epidemie!).

·        Art. 11 „Begehen durch Unterlassen“ der Beweispflicht zur Epidemie, eventuell mit der Folge von „fahrlässiger Körperverletzung“ nach Art. 125 StGB durch offensichtlich willkürlich verfügte Massnahmen, sowie betreffend unterlassenem Schutz unserer für alle streng verbindlichen Verfassungs-Grundrechte, infolge sträflicher Missachtung von Art. 5, 35 und 36 bei der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben.

Ebenfalls verweise ich bzgl. den amtlichen Pflichtverletzungen auf das ZGB mit

Art. 2 Abs. 1 „Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.“

Abs. 2 „Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.“

Art. 8 „Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.“

Weitere mutmassliche Straftatbestände der Behörden ergeben sich analog

Art. 181 „Nötigung“ (mittels Anordnung von willkürlichen Massnahmen),

Art. 258 „Schrecken der Bevölkerung“,

Art. 260bis „Strafbare Vorbereitungshandlungen“ (durch passive bis aktive Unterstützung des WEF zum „Great Reset“ usw.),

Art. 266 „Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft“ (durch ungeprüfte Durchsetzung fremder Interessen zum Schaden der Schweiz),

Art. 275 „Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung“ durch wiederholt unzulässig unverhältnismässige Einschränkungen von Grundrechten (!), ebenso durch die Ergebnisse des WEF,

Art. 287 „Amtsanmassung“ (nach wiederholten Vergehen gegen den Amtseid),

Art. 303 „Falsche Anschuldigung“ (betreffend meinem angeblichen Vergehen),

Art. 305 „Begünstigung“ von fremden Interessen (WHO, GAVI, usw.),

Art. 312 „Amtsmissbrauch“ und allenfalls weitere.

Ebenfalls appelliere ich an die Erfüllung der Schweizer Strafprozessordnung gemäss

Art. 3                    Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot

Art. 4 Abs. 1        Unabhängigkeit

Art. 6                    Untersuchungsgrundsatz

Art. 10                 Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung

Diese hier genannten mutmasslichen amtlichen Vergehen wiegen (nach unserer verbindlichen Rechtshierarchie) weit schwerer als die mir zur Last gelegten und offensichtlich falschen Anschuldigungen.
Wegen wiederholter amtlicher Unterlassung der Beweispflicht zur Epidemie und vorgenannt mutmasslichen Vergehen durch grundsätzlich vereidigte und daher verantwortliche Behörden, wäre meine angebliche „Wiedersetzung gegen Massnahmen“ im Hinblick auf die notwendige Verteidigung der Gewaltenteilung, sowie dem Schutz unserer Verfassungs-Ordnung und einer drohenden gesundheitlichen Gefährdung durch das Maskentragen sogar eine individuelle menschliche Pflicht.

Als freier und verantwortungsbewusster Mensch ist es im schweizerischen direkt-demokratischen Rechtsstaat (gemäss BV Art. 5a „Grundsatz der Subsidiarität“ und Art. 6 „Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung“) also nicht nur mein Recht, sondern in Verbindung mit StGB Art. 11 „Begehen durch Unterlassen“ und StPO Art. 302 „Anzeigepflicht“ grundsätzlich sogar meine Pflicht, mich gegen jede staatliche Willkür zu wehren.

Dies aktuell besonders auch zur individuellen Mithilfe zwecks Verminderung der riesigen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateral-Schäden, wegen den vielen willkürlichen Massnahmen im Zusammenhang mit diesem offensichtlichen Epidemie-Betrug.

Der Bundesrat und die zuständigen Aufsichts-Behörden haben es nämlich von Anfang an bis heute sträflich versäumt, den Grundlagenbeweis sowohl für die ausserordentliche Lage, wie auch für die willkürlich verlängerte besondere Lage zu erbringen (siehe EpG Art. 2 bis 7 und weitere). Dies alles, obwohl ich alle Mitglieder der Bundesversammlung am 4. Juni 2020 mit einem ausführlich begründeten Mail auf dieses Versäumnis aufmerksam machte und zum sofortigen rechtmässigen Handeln aufforderte.

Dies insbesondere bezüglich dem Virus Covit-19, das bis heute nie isoliert und als solches nie rechtmässig eindeutig festgestellt werden konnte. Darüber hinaus fehlen für die ebenfalls wichtigen Kriterien einer Epidemie eine markante Übersterblichkeit und die angebliche, respektive wohl oft vorgetäuschte Spitalüberlastung (bei gleichzeitig massivem Bettenabbau in den IPS und mehreren total unverständlichen Spitalschliessungen…!).

Weitere amtliche Täuschungen der Menschen zur angeblichen Notwendigkeit von Massnahmen basieren auf den labor-manipulierten PCR-Tests, welche nicht nur über falsch-positive Resultate falsche Grundlagen liefern, sondern faktisch gar keine Infektionen feststellen können. Fälscher geht‘s nimmer! Ebenso willkürlich jongliert wurde mit den Inzidenz-Werten und weiteren nicht bewiesenen Gefahren-Meldungen, welche die Bevölkerung schreckten.

Mit all diesen amtlichen Missständen bis Vergehen und der Festsetzung der willkürlichen und schädlichen Massnahmen wird nicht nur gegen BV Art. 2 Abs. 1, Art. 5 und Art. 6 verstossen, sondern auch gegen Art. 35 Abs. 1 und 2 sowie gegen Art. 36 Abs. 3 und 4 unserer Bundesverfassung und damit auch gegen den verbindlichen Amtseid. Bereits daraus ergibt sich mit dem Epidemien-Gesetz die falsche Rechtsanwendung!

Und es kommt noch schlimmer: Die vorgängig mehrmals erwähnten fehlenden wissenschaftlichen Beweise machen alles um COVID-19 zur Glaubensfrage, ergo wird die falsche Rechtsanwendung über das Epidemien-Gesetz und das Covid-19-Gesetz sogar zum Glaubenszwang. Dies steht ebenfalls im klaren Widerspruch zum Verfassungs-Grundrecht Art. 15, welcher die Glaubens- und Gewissens-freiheit gewährleistet und somit jeglichen Glaubenszwang untersagt!

Zur Rückweisung der gegen mich erhobenen falschen Anschuldigungen berufe ich mich weiter auf mehrheitlich unantastbare Grundrechte unserer Verfassung und mache insbesondere geltend:

-        Art. 7     Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

-        Art. 8     Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot

-        Art. 9     Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben.

-        Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

-        Art. 22 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet!

Letztendlich verweise ich noch auf die Verfahrensgarantien Art. 29 bis 32 unserer für alle verbindlichen Verfassung. Die amtliche Wahrheit und die Gewaltenteilung sind zwingende Pflichten, als Grundlage für jede amtliche Tätigkeit und zur Wahrung der faktischen Funktion unseres Rechtsstaates.

Dazu sichert uns vor allem auch die Amtseid-Garantie die Einhaltung der Verfassungs-Grundrechte bis hin zur Verhältnismässigkeit in Bezug auf den korrekten Sachverhalt und der hierfür richtigen Gesetzesanwendung!

Zu all dem appelliere ich auf die Beachtung von Art. 3 Abs. 3 des Parlaments-Gesetzes (mit Analogien bei allen Instanzen und Kantonen): „Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet auf sein Amt.“ (was nach Treu und Glauben auch bei Vergehen gegen den Amtseid als Amtsverzicht wirksam sein müsste und in der Folge zum Tatbestand der Amtsanmassung führt),

sowie auf Art. 35 und 36 der Bundesverfassung mit der Verbindlichkeit:

„Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen“, und „wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.“

„Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (…), sie müssen verhältnismässig sein und deren Kerngehalt ist unantastbar.“

Also wenn wir den Staatsdienern und den vereidigten Regierungen erlauben, das Gesetz zu brechen, respektive wenn wir ihre unverhältnismässigen Einschränkungen von Grundrechten mit willkürlich verordneten Massnahmen wegen einem vorgeblichen und nicht erwiesenen Notstand einfach weiter dulden, was hält sie dann davon ab, so einen Notstand einfach zu behaupten, um selbst das Gesetz zu brechen und illegal Macht gegen Menschen auszuüben…?

Der Schutz unserer Grundrechte und Verfassung ist in der direkten Demokratie höchste Bürger-Pflicht, denn nur der Volkssouverän darf die Verfassung nach verbindlichen Regeln ändern!

Und wer Gefährdungen der verfassungsmässigen Ordnung aktiv oder durch Unterlassung passiv unterstützt, macht sich analog StGB Art. 275 ebenfalls strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).

Der Zeitpunkt wird unweigerlich kommen für eine seriöse Aufarbeitung dieser amtlichen Vergehen bis Verbrechen, welche für die Schweiz und den Behörden vertrauenden Menschen ohne erwiesene Not einen riesigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden verursachten. Wir haben keinen Gesundheits-Notstand, sondern eine Regierungs-Krise wegen einem Total-Versagen der Aufsichts-Behörden, welches zu einem VERFASSUNGS-NOTSTAND und zu dieser Corona-Diktatur führte.

Sehr gerne würde ich meine Zeit anders verbringen, als mich nach BV Art. 22 legal auf der Strasse mit Menschen zu versammeln, um gemeinsam gegen diese willkürlichen Massnahmen und für unsere Grundrechte einzustehen. Doch der Schutz unserer Bundes-Verfassung ist eine Bürgerpflicht, die wir auch als Staatsbürgen nie unterlassen dürfen und wofür uns die Polizei gemäss ihrem Amtseid jederzeit und überall ohne Einschränkungen schützen müsste!

Denn „Sie schwören (oder geloben) die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten Ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“

Was sie für ihre Amtslegitimation auch explizit bestätigen müssen mit: „Das alles gelobe ich“ oder „Das alles schwöre ich, so wahr mir Gott helfe.“  So viel zu den zwingenden amtlichen Pflichten. 

WIR Menschen müssen unsere Grundrechte gegen jede täuschende „politische Korrektheit“ jederzeit und überall verteidigen, bis die per Eid oder Gelübde garantierte KORREKTE POLITIK wieder durch alle Behörden praktiziert wird.

ALBERT Knobel

BEWEISANTRÄGE an das Gericht:

      ·        Frage der Gerichts-Legitimation bzgl. öffentlich-rechtlicher Firma…?

·        Frage der Legitimation des Richters bzgl. korrektem Amtseid mit vorgesehenen Sanktionen bei Vergehen gegen den Amtseid…?

·        Beweis betreffend Sachverhalt zur Epidemie und einer «besonderen Lage»…

·        Beweis betreffend realer Existenz und Gefährlichkeit dieses Virus Covid-19…

·        Beweis für die Notwendigkeit von Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-EPIDEMIE

·        Beweis für die angebliche Übersterblichkeit

·        Beweis für einen vorgetäuschten Spital-Notstand

·        Beweis für die einwandfreie Funktion des PCR-Test zur Feststellung von Infektionen.

·        Beweis für die Korrektheit von «laborbestätigte Fälle»…

·        Beweis für die Richtigkeit der täglich behaupteten Fallzahlen…

·        Beweis für die Nützlichkeit der Masken gegen Virenbefall…

·        Unschädlichkeits-Garantie für Masken bei Kindern…!

·        Einhaltung der Arbeitsschutz-Bestimmungen (nach 2 Std. Maskentragen ist 30 min natürliches Atmen an der frischen Luft vorgeschrieben und zwingend nötig). 

 

Sonntag, 8. Mai 2022

Corona-Faschismus am Basler Strafgericht

Albert Knobel ist aus unserer Sicht der grösste Freiheitskämpfer der Gegenwart. Er war praktisch an jeder Demo, die sich gegen die kriminellen Freiheitsbeschränkungen der Corona-Nazis richtete. Jetzt ist er in Basel-Stadt verurteilt worden, weil er an einer Kundgebung aus besonderen Gründen keine Maske tragen wollte. Vollstrecker dieses kriminellen Urteils ist einmal mehr der Basler Corona-Richter Dr. Roland Strauss, der sich mit jedem seiner rechtswidrigen Urteile als widerlicher Corona-Nazi entlarvt. Alle Menschen haben das Recht, aus besonderen Gründen auf die Corona-Nazi-Maske zu verzichten. Das sieht ein Corona-Nazi natürlich anders. Wie die Nazis von 1933-1945 funktionieren auch die Corona-Nazis aufgrund einer Wahnidee. 

Leider wird der Corona-Wahn auch von der WHO aktiv bewirtschaftet. Hätte die WHO die Pandemie-Voraussetzungen nicht über Nacht geändert, wäre es nie zur Ausrufung einer Pandemie gekommen. Auch in Zukunft soll die schweizerische Verfassung mittels "Pandemie-Plan" ausser Kraft gesetzt werden. Wenn der von der WHO angedachte Plan angenommen wird, werden die Regierungen der Nationalstaaten in Sachen Pandemie in Zukunft nichts mehr zu bestimmen haben. Wenn unser Bundesrat diesem Pandemie-Plan zustimmt, werden auch die letzten Idioten merken, dass wir mit Vollgas in den Weltfaschismus hinein rasen. 

Was können wir noch tun, um diese Entwicklung zu verhindern? Unsere einzige Möglichkeit ist es, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes aufzuklären. Aus unserer Sicht sind die Menschenrechte, die in unserer Verfassung festgehalten sind, nicht durch eine Pseudo-Pandemie aufzuheben. Dass die Basler Gerichte das anders sehen, ist nicht weiter verwunderlich. Die Basler Gerichte sind in erster Linie Handlanger der Basler Staatsanwaltschaft. Sie nicken das ab, was der zionistisch unterwanderte Staat zur "Wahrheit" erklärt. 

Im Falle von Lehrer H. erklärte der gesamte Basler Justiz-Filz, die Fakten des Lehrers zum angeblichen "Dauerdelikt". Das Bundesgericht musste dann dem kriminellen Basler Justiz-Filz erklären, dass Ehrverletzungsdelikte nicht als Dauerdelikte gelten. Allerdings spielte auch das Bundesgericht ein böses Spiel. Bis auf den heutigen Tag hat es nicht abgeklärt, ob die Basler Justiz-Mafia die von Lehrer H. in diesem Blog veröffentlichten Fakten zur "planmässigen Verleumdung" pervertieren darf. Das Bundesgericht weiss natürlich ganz genau, dass in einem wahrhaftigen Rechtsstaat die Wahrheit nie ein Ehrverletzungsdelikt darstellt. 

Während der zweijährigen Pseudo-Pandemie ist das Rechtssystem in der Schweiz offensichtlich vollständig kollabiert. Dr. Roland Strauss wird in Zukunft jede Woche unschuldige Menschen verurteilen, die es gewagt haben, sich den Anordnungen der Corona-Nazis zu widersetzen. Richter, die ihr eigenes Gewissen an der Garderobe abgeben, um einem kriminellen Fascho-System zu dienen, werden früher oder später zur Rechenschaft gezogen. Auch die deutschen Nazis mussten ab 1945 für ihre Verbrechen büssen.