Sehr geehrter Herr Richter Strauss
und sehr geehrte Anwesende
Auf meiner Einladung zur Gerichtsverhandlung steht
VORLADUNG… jedoch betone ich ausdrücklich, dass ich aus eigenem
Wunsch freiwillig hierhin gekommen bin. Dies jedoch notwendigerweise, weil ich
aus meiner Sicht durch willkürlich wirkende Behörden falsch beschuldigt und danach
sanktioniert worden bin… so dass dieses Unrecht nun durch eine neutrale Justizia
geklärt werden muss.
Als ich zum Gericht lief, erinnerte ich mich an den 6.
Mai 1957, meinen ersten Schultag. Ich war sehr neugierig, aber ausgesprochen
schüchtern und niemals hätte ich daran gedacht, dass ich 65 Jahre später als
freier Mensch mit serienmässig belastenden Strafbefehlen gefügig gemacht
werden soll.
Was ist passiert? Die dramatischen Bilder einer Seuche in
Wuhan und Bergamo anfangs 2020 hatten auch mich erschreckt. Als jedoch die «behördliche»
Pandemie-, respektive Epidemie-Behauptung am 16. März 2020 mit einer panikartigen
Machtabgabe der Bundesversammlung an den Bundesrat zu einem eigentlichen Staatsstreich
führte, zeigte sich aufgrund vieler behördlicher und medialer Widersprüche mit
umstrittenen bis willkürlichen Massnahmen bald eine eigentliche Verschwörungs-Praxis.
Am 1. April sprach ich deshalb einen Video-Appell an den
Bundesrat zur zwingenden Einhaltung der Verfassungs-Ordnung mit unseren
Grundrechten, welchen ich gegen Ende April in Facebook postete. Am SO 3. Mai begab
ich mich nach Zürich zum Sechseläutenplatz, wo ich mich mit meinem Amtseid-Shirt,
der Bundesverfassung und der Schweizerfahne hinstellte und dort wenige
Gleichgesinnte traf.
Schon bald wurde ich jedoch von der Polizei abgeführt und
aus der Stadt verwiesen; dies allein im Mai 2020 dreimal, wegen einem
willkürlich verordneten, jedoch praktisch selektiv durchgesetzten Versammlungs-Verbot.
Meine klare Beurteilung dieser schädlichen Politik ergab
sich aus umfangreichen Beobachtungen zum Sachverhalt in Verbindung zu
jahrzehntelang in der Praxis angeeigneten Rechtskenntnissen.
Am 3. Juni schrieb ich an jedes Mitglied der
Bundesversammlung die ausführlich begründete Frage: Wird in der laufenden
Session die halbjährige Versager-Bilanz der Bundes-Versammlung als nationale
Aufsichtsbehörde in Vertretung des Schweizer Volkes nun endlich beendet? Ohne
Echo.
Nach einem am 11.12.2019 nicht korrekt durchgeführten Amtseid
fehlte auch sträflich die Erfüllung des Untersuchungsgrundsatzes zur
Epidemie-Feststellung und des Covid-19-Virus. Dies bis heute!
Folglich richtete ein sichtlich überforderter und durch
umstrittene Experten- und Medien-Meinungen fremd beratener Bundesrat ein extrem
verwirrendes Massnahmen- und Rechts-Chaos an. Mit teils wöchentlichen Jekami-Medienkonferenzen
zu ständigen Veränderungen, aufgrund von angeblichen Infektions-Fallzahlen,
wurden die Menschen massiv verunsichert und verängstigt.
Im nahen Zeitbereich meiner angeblichen Tat bei der
Kundgebung vom 7.11.2020 bezieht sich das mich anzeigende
Gesundheitsdepartement des Kanton Basel-Stadt in der «rechtlichen
Qualifikation» auf sogenannte Grundlagen durch die Covid-19-Verordnung mit
Daten vom 19. Juni, Version vom 30. Oktober, Stand vom 2. November, dazu Stand
1. Januar 2021 und Version vom 8. Januar mit Stand vom 9. Januar. Eine
Zumutung für die Menschen! Und wer blickt da in der Praxis noch durch?
Massgebend war wohl auch eine grosse und stark verwirrende
Medienkonferenz vom 21.10.2020*, bei der neben Skeptiker BR Alain
Berset auch sieben Experten mitwirkten, u.a. Dr. Thomas Steffen,
Kantonsarzt BS. Er war zusammen mit dem Basler Präsidenten der Gesundheitsdirektoren-Konferenz
Dr. Lukas Engelberger eine treibende Kraft bei der Forderung nach
stärkeren Massnahmen, ohne jedoch den wichtigen Beweis zu deren Notwendigkeit
und Nutzen-Effizienz zu erbringen.
Nach meiner Teilnahme an der Basler Kundgebung vom
07.11.2020 zwecks «Wiederherstellung der Demokratie und Grundrechte» beschuldigte
mich Kantonsarzt Dr. Thomas Steffen mit seiner Anzeige an die
Staatsanwaltschaft vom 12.02.2021 (aufgrund des Polizeirapports vom
13.11.2021) konkret der Widerhandlung gegen die Maskentragpflicht.
Der in wesentlichen Teilen unkorrekte Polizeirapport
stützt sich auf eine selektive Observierung und nachträgliche Videobetrachtung
der Kundgebungs-Redner. Die Feststellung, dass lediglich «einige
Teilnehmende» (.) keine Schutzmaske getragen haben, ist eine falsche
Sachverhalts-Darstellung. Dies betrifft nämlich eindeutig eine überwiegende
Mehrheit, welche längst nicht alle kontrolliert wurden.
(bestätigt am 27.11.2020 S. 4: …von kaum einem
Kundgebungsteilnehmer eingehalten wurden.)
Vorsätzlich tendenziös und falsch ist ebenfalls
die Behauptung: Mit der demonstrativen Weigerung eine Schutzmaske zu
tragen (.) ohne dass eine rechtlich anerkannte Ausnahme vorlag. Also
ich hatte weder provoziert, noch wurde ich deswegen von einem Polizisten angesprochen.
Es ist für mich ja völlig normal, dass ich nie solche schädlichen Masken trage!
Also handelt sich hier offensichtlich um eine «falsche Anschuldigung» gegen
mich und zu meinem Nachteil (StGB Art. 303).
Und eine weitere unqualifizierte Beschuldigung durch den
Kantonsarzt trifft mich mit dem Vorwurf in der Anzeige und ergänzt im
«Sachverhalt»: Mit diesem Vorgehen hat der Beschuldigte einen Beitrag zur
Erhöhung des Risikos eines Superspreader-Anlasses geleistet und besonders
rücksichtslos gehandelt. Solche Beschuldigungen durch offensichtlich
pflichtwidrig handelnde Behörden weise ich als verantwortungsbewusster Verteidiger
der verfassungsmässigen Ordnung entschieden zurück!
Wenn ich (und auch andere) tatsächlich so eine
Ansteckungs-Gefahr verursacht hätte, weshalb hat man mich dann lediglich so
intensiv beobachtet, auf dem Wagen als spontaner Redner, im Publikum beim
Umarmen und beim Tanzen mit Christa Urech? Dann wäre es ja eine gefährliche Unterlassung
der Sicherheits-Organe, dass man mich (und andere) nicht seuchen-spezifisch aussortierte
und zur Gesundheits-Kontrolle oder gar in die Quarantäne abführte. Diese
hinterhältige und unterdrückende Schreckungs-Politik muss endlich gestoppt
werden. Die WAHRHEIT ist vereidigte Pflicht!
Im gleichen Sachverhalt steht aber auch betreffend
Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung:
«Zu beachten ist, dass im öffentlichen Raum aufgrund
staatspolitischer und grundrechtlicher Überlegungen die Sonderregelungen
(.) nach Art. 6c bestehen.»
Und: Im Gegensatz zur ausserordentlichen Lage im
Frühling 2020 ist es nicht möglich, Ordnungs-bussen bei Nichteinhaltung der
Vorgaben zu verhängen (.) mit Verweis auf das Epidemien-Gesetz.
Für dessen Anwendung bedarf es jedoch zwingend den korrekten
Nachweis einer Epidemie!
Deshalb sagte Berset wohl am 21.10.2020: «Es gibt
Sanktionen, die im Epidemiengesetz festgelegt sind. Das einzige, was momentan
nicht geht, sind Ordnungsbussen. Dazu hätte es eine Gesetzes-änderung
gebraucht.»
Und Dr. Steffen schreckt und spaltet an der gleichen
Medienkonferenz sogar gegen Kinder mit den Worten: «Wenn Kinder häufig
mit Erwachsenen in Kontakt kommen würden, könne es situativ sein, dass sie in
Quarantäne geschickt würden.» Also was sind das für gefühlslose «Menschen»?
Weiter: «Es wird immer gefährlich, wenn es heimelig
wird.» Und: «Ja man soll von einer zweiten Welle reden.» Solche
zweite Wellen seien manchmal länger und härter als erste. Dazu unglaublich: Corona sei ein
Generationenprojekt. «Wir müssen da durch und wir müssen gut durch.»
ZWECK DER KUNDGEBUNG
Demonstrieren für die Wiederherstellung der Demokratie
und Grundrechte. Um zu erreichen,
dass eine tatsächliche Überprüfung der
Corona-Massnahmen stattfinde und juristische Wege
und Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
Das ist nicht einfach zum Zeitvertreib, sondern nach dem
Verweigern der Gewaltenteilung eine Bürgerpflicht in der direkten Demokratie.
Die Gesinnung und das Wirken von Behörden wie Dr. Steffen
und weiteren zeigt, dass WIR unsere verfassungsmässige Ordnung zwingend und sehr
schnell wieder herstellen müssen. Man darf nicht von nächsten Wellen oder
Mutationen reden, solange während schädlichen und langen zwei Jahren nicht
einmal die bisherigen Beweis-Mängel erfüllt worden sind!
Bei uns wurde minutiös observiert und selektiv einseitig
ermittelt, jedoch wird das Wichtigste beharrlich verweigert, nämlich diese
Epidemie und das Covid-19-Virus wissenschaftlich zu beweisen. Diese sträfliche
Unterlassung macht alles andere obsolet, respektive illegal.
AKTEN-Einsicht
Berichtigung: Meine Rede wurde falsch zitiert. Ich
betonte zur Wichtigkeit der Verfassung nicht die ersten 9 Artikel, sondern die
ersten 9 Seiten (mit den Grundrechten und bis Art. 41 Sozialziele).
KONTOAUSZUG PERSON /
Debitorenrechnung
Es gibt keine «Offene Busse» von CHF 100, diese
Kontenblätter sind sofort zu löschen
STRAFBEFEHL
Beschuldigte Person: Nationalität:
unbekannt
…wird schuldig erklärt:
Wiedersetzung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung
i.S. des Epidemiengesetzes.
Diese Formulierung stört mich, sie wirkt diktatorisch und
riecht nach Agenda 2030.
= Massnahmen gegen die
Eindämmung der Pandemie/Epidemie
= falsche Rechtsanwendung
In Anwendung von EpG
/ Covid-19-Verordnung besondere Lage (Stand 2.11.2020)
= falscher Sachverhalt und
falsche Rechtsanwendung
Dabei trug die beschuldigte Person (.) bewusst
die vorgeschriebene Schutzmaske nicht.
=
tendenziös beschuldigt
MASKEN-DISPENS
Gemäss Art. 3b Abs. 2 der Covid-19-Verrordnung besondere
Lage sind folgende Personen von dieser Pflicht ausgenommen, eine Gesichtsmaske
tragen zu müssen:
a. Kinder
vor ihrem 12. Geburtstag.
b. Personen,
die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere
medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.
Ich trage nie eine solche Pseudo-Schutzmaske, dies aus
gesundheitlichen (BV Art. 10 u.w.), ethischen (BV Art. 7 u.w.), religiösen (BV
Art. 15) und rechtlichen Gründen (BV Art. 5, 6, 8, 35, 36 u.w.) und ich habe
auch kein medizinisches Attest zur Befreiung. Manchmal zeigte ich das Sach- und
Rechtsattest, dessen Gültigkeit (fälschlicherweise) mehrheitlich abgesprochen
wurde.
Von Freunden aus vorangehenden Gerichtsverfahren ist mir
bekannt, dass das Vorweisen eines medizinischen Attestes genügte, um sofort
freigesprochen zu werden. Es wäre also verlockend und effizient gewesen, ein
solches Befreiungs-Attest für heute nachträglich und rückdatiert zu besorgen.
Jedoch ganz klar nicht für mich, denn im Gegensatz zu
BP Cassis verurteile ich solche Täuschungen.
Er hingegen erklärte in der SRF-ARENA stolz, dass das
falsche Ausstellen von Totenscheinen völlig normal sei (also
Urkundenfälschungen mit wirtschaftlichen und strafrechtlichen Folgen…). Diese dienen
nämlich ebenfalls als Grundlage für schädliche und kostenverursachende
Massnahmen.
Und mit dem eindeutigen Verweis auf die diesbezügliche
Fremdbestimmung der WHO hat er gleich noch den Volks- und Landesverrat erklärt,
sowie weitere Straftaten wie Bevorteilung, usw.
Es ist wirklich nicht zu fassen, mit welcher
Rechts-Ignoranz und Arroganz unsere Behörden wirken, dies alles zu unserem
Schaden.
Von SCHUTZMASKEN ist
bei Anordnungen und in Rechtsverfahren immer die Rede.
Diese Fashion- und andere Masken schützen jedoch nur vor
Bussen und nachweislich nicht vor Viren.
Das ist faktisch eine Vortäuschung von ausreichendem
Schutz, was jedoch in einer echten Pandemie schnell mal tödlich sein kann.
Laut Koch haben Masken vor allem einen erzieherischen
Wert, was wiederum gegen mehrere Grundrechte und auch Strafgesetze verstösst.
Wann folgt die Politik endlich wieder der Wahrheit und dem Recht, anstatt der
aktuellen Täuschungen und wirtschafts-motivierten Rechtsbeugung.
AKTEN-EINSICHT
Benachteiligung normaler Bürger gegenüber Anwälten… denen
wird ein USB-Stick gratis zugeschickt und uns in solchen Verfahren eh schon
benachteiligten Normalbürgern wird für jede A4-Kopie
CHF 1.00 verrechnet (AK = CHF 40.00).
Die Verhandlungsverschiebung
vom 18.03. auf den 6.05.2022 erfolgte mit einer respektlos kurzfristigen
Mitteilung ca. 2,5 Std vor der geforderten Bereitschaftszeit.
Einseitiges Recht für Behörden und gegen Bürger…
UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ zur
EPIDEMIE und zum Virus COVID-19
Seit Beginn und bis heute fehlen diese zwingend
notwendigen Sachverhalts-Feststellungen, welche für die richtige
Rechtsanwendung unmissverständlich nötig sind.
Ebenso wurde die Wiederherstellung der
verfassungsmässigen Ordnung sträflich negiert oder gar verweigert. Mangels
politischem Lösungswillen muss dieses Verhalten strafrechtliche Konsequenzen
haben.
Analog StGB Art. 275 u.w.: Gefährdung, Änderung oder Störung der
verfassungsmässigen Ordnung.
Stattdessen werden weiterhin Zertifikate entwickelt, sowie
verfassungswidrige Abkommen mit der WHO angestrebt (Pandemie-Pakt), dazu das
WEF unterstützt und mit unserer Armee und vielen Kantons-Polizisten geschützt,
sowie bei jeder Gelegenheit die verfassungswidrige AGENDA 2030 propagiert
(Lichtshow am Bundeshaus, Briefmarken, usw.).
Ich lasse mich nicht kriminalisieren bei der
Verteidigung unserer Grundrechte und Verfassung und behalte mir selbst Anzeigen
gegen fehlbare Behörden vor!
Nachdem ich vor diesem Gericht mehrere Offizial-Delikte erwähnte, darf ich wohl
erwarten, dass nun von Amtes wegen STRAF-ANTRÄGE gestellt werden gegen
die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesversammlung (massive
Verletzung von BV Art. 148 u.w.), sowie gegen viele fehlbaren Behörden auf
allen Staatsebenen und sämtliche deliktbeteiligten Akteure mit staatlichen
Aufgaben
Als Beschuldigter
stelle ich dem Gericht folgenden Antrag:
1. Die
im Strafbefehl und der Vorladung gegen mich erhobenen Beschuldigungen wegen
„Widersetzung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung i.S. des
Epidemien-gesetzes» weise ich vollumfänglich zurück.
Diese falsche Anschuldigung sei
aufzuheben, verbunden mit einem vollständigen Freispruch.
2. Die
Umtriebe wegen dieser willkürlichen Anzeige, sowie die Entschädigung und Spesen
für den 18.03.2022 (kurzfristig verschobener Termin), den 02.05.2022
(Akteneinsicht) und den 06.05.2022 seien durch die Verursacher zu vergüten.
Mit dieser Anklage und den unverhältnismässigen
Sanktionen wegen meinen angeblichen Vergehen handelte der Staat viel mehr
willkürlich und sträflich rechtswidrig, so mutmasslich gegen
·
StGB Art. 1 „Keine Sanktion ohne Gesetz“.
Falsche Rechtsanwendung (ohne rechtsgenügliche Beweise für eine Epidemie!).
·
Art. 11 „Begehen durch Unterlassen“ der
Beweispflicht zur Epidemie, eventuell mit der Folge von „fahrlässiger
Körperverletzung“ nach Art. 125 StGB durch offensichtlich willkürlich verfügte
Massnahmen, sowie betreffend unterlassenem Schutz unserer für alle streng
verbindlichen Verfassungs-Grundrechte, infolge sträflicher Missachtung von Art.
5, 35 und 36 bei der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben.
Ebenfalls verweise ich bzgl. den amtlichen
Pflichtverletzungen auf das ZGB mit
Art. 2 Abs. 1 „Jedermann hat in der Ausübung seiner
Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.“
Abs. 2 „Der offenbare Missbrauch eines Rechtes
findet keinen Rechtsschutz.“
Art. 8 „Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat
derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr
Rechte ableitet.“
Weitere mutmassliche Straftatbestände
der Behörden ergeben sich analog
Art. 181 „Nötigung“ (mittels Anordnung von willkürlichen
Massnahmen),
Art. 258 „Schrecken der Bevölkerung“,
Art. 260bis „Strafbare Vorbereitungshandlungen“ (durch passive
bis aktive Unterstützung des WEF zum „Great Reset“ usw.),
Art. 266 „Angriffe auf die Unabhängigkeit der
Eidgenossenschaft“ (durch ungeprüfte Durchsetzung fremder Interessen zum
Schaden der Schweiz),
Art. 275 „Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung“
durch wiederholt unzulässig unverhältnismässige Einschränkungen von
Grundrechten (!), ebenso durch die Ergebnisse des WEF,
Art. 287 „Amtsanmassung“ (nach wiederholten Vergehen
gegen den Amtseid),
Art. 303 „Falsche Anschuldigung“ (betreffend meinem
angeblichen Vergehen),
Art. 305 „Begünstigung“ von fremden Interessen (WHO,
GAVI, usw.),
Art. 312 „Amtsmissbrauch“ und allenfalls weitere.
Ebenfalls appelliere ich an die Erfüllung der Schweizer Strafprozessordnung gemäss
Art. 3 Achtung
der Menschenwürde und Fairnessgebot
Art. 4 Abs. 1 Unabhängigkeit
Art. 6 Untersuchungsgrundsatz
Art. 10 Unschuldsvermutung
und Beweiswürdigung
Diese hier genannten mutmasslichen amtlichen Vergehen
wiegen (nach unserer verbindlichen Rechtshierarchie) weit schwerer als die mir
zur Last gelegten und offensichtlich falschen Anschuldigungen.
Wegen wiederholter amtlicher Unterlassung der Beweispflicht zur Epidemie und
vorgenannt mutmasslichen Vergehen durch grundsätzlich vereidigte und daher
verantwortliche Behörden, wäre meine angebliche „Wiedersetzung gegen Massnahmen“
im Hinblick auf die notwendige Verteidigung der Gewaltenteilung, sowie dem Schutz
unserer Verfassungs-Ordnung und einer drohenden gesundheitlichen Gefährdung
durch das Maskentragen sogar eine individuelle menschliche Pflicht.
Als freier und verantwortungsbewusster Mensch ist es im
schweizerischen direkt-demokratischen Rechtsstaat (gemäss BV Art. 5a „Grundsatz
der Subsidiarität“ und Art. 6 „Individuelle und gesellschaftliche
Verantwortung“) also nicht nur mein Recht, sondern in Verbindung mit StGB Art.
11 „Begehen durch Unterlassen“ und StPO Art. 302 „Anzeigepflicht“ grundsätzlich
sogar meine Pflicht, mich gegen jede staatliche Willkür zu wehren.
Dies aktuell besonders auch zur individuellen Mithilfe
zwecks Verminderung der riesigen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Kollateral-Schäden, wegen den vielen willkürlichen
Massnahmen im Zusammenhang mit diesem offensichtlichen Epidemie-Betrug.
Der Bundesrat und die zuständigen Aufsichts-Behörden haben
es nämlich von Anfang an bis heute sträflich versäumt, den Grundlagenbeweis
sowohl für die ausserordentliche Lage, wie auch für die willkürlich verlängerte
besondere Lage zu erbringen (siehe EpG Art. 2 bis 7 und weitere). Dies alles,
obwohl ich alle Mitglieder der Bundesversammlung am 4. Juni 2020 mit einem
ausführlich begründeten Mail auf dieses Versäumnis aufmerksam machte und zum
sofortigen rechtmässigen Handeln aufforderte.
Dies insbesondere bezüglich dem Virus Covit-19, das bis
heute nie isoliert und als solches nie rechtmässig eindeutig festgestellt
werden konnte. Darüber hinaus fehlen für die ebenfalls wichtigen Kriterien
einer Epidemie eine markante Übersterblichkeit und die angebliche, respektive
wohl oft vorgetäuschte Spitalüberlastung (bei gleichzeitig massivem Bettenabbau
in den IPS und mehreren total unverständlichen Spitalschliessungen…!).
Weitere amtliche Täuschungen der Menschen zur angeblichen
Notwendigkeit von Massnahmen basieren auf den labor-manipulierten PCR-Tests,
welche nicht nur über falsch-positive Resultate falsche Grundlagen liefern,
sondern faktisch gar keine Infektionen feststellen können. Fälscher geht‘s
nimmer! Ebenso willkürlich jongliert wurde mit den Inzidenz-Werten und weiteren
nicht bewiesenen Gefahren-Meldungen, welche die Bevölkerung schreckten.
Mit all diesen amtlichen Missständen bis Vergehen und der
Festsetzung der willkürlichen und schädlichen Massnahmen wird nicht nur gegen
BV Art. 2 Abs. 1, Art. 5 und Art. 6 verstossen, sondern auch gegen Art. 35 Abs.
1 und 2 sowie gegen Art. 36 Abs. 3 und 4 unserer Bundesverfassung und damit
auch gegen den verbindlichen Amtseid. Bereits daraus ergibt sich mit dem
Epidemien-Gesetz die falsche Rechtsanwendung!
Und es kommt noch schlimmer: Die vorgängig mehrmals
erwähnten fehlenden wissenschaftlichen Beweise machen alles um COVID-19 zur
Glaubensfrage, ergo wird die falsche Rechtsanwendung über das Epidemien-Gesetz
und das Covid-19-Gesetz sogar zum Glaubenszwang. Dies steht ebenfalls im klaren
Widerspruch zum Verfassungs-Grundrecht Art. 15, welcher die Glaubens- und
Gewissens-freiheit gewährleistet und somit jeglichen Glaubenszwang untersagt!
Zur Rückweisung der gegen mich erhobenen falschen
Anschuldigungen berufe ich mich weiter auf mehrheitlich unantastbare
Grundrechte unserer Verfassung und mache insbesondere geltend:
-
Art. 7 Die
Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
-
Art. 8 Rechtsgleichheit
und Diskriminierungsverbot
-
Art. 9 Schutz
vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben.
-
Art. 10 Recht
auf Leben und auf persönliche Freiheit
-
Art. 22 Die
Versammlungsfreiheit ist gewährleistet!
Letztendlich verweise ich noch auf die
Verfahrensgarantien Art. 29 bis 32 unserer für alle verbindlichen Verfassung.
Die amtliche Wahrheit und die Gewaltenteilung sind zwingende Pflichten, als
Grundlage für jede amtliche Tätigkeit und zur Wahrung der faktischen Funktion
unseres Rechtsstaates.
Dazu sichert uns vor allem auch die Amtseid-Garantie die
Einhaltung der Verfassungs-Grundrechte bis hin zur Verhältnismässigkeit in
Bezug auf den korrekten Sachverhalt und der hierfür richtigen
Gesetzesanwendung!
Zu all dem appelliere ich auf die Beachtung von Art. 3
Abs. 3 des Parlaments-Gesetzes (mit Analogien bei allen Instanzen und
Kantonen): „Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet
auf sein Amt.“ (was nach Treu und Glauben auch bei Vergehen gegen den Amtseid
als Amtsverzicht wirksam sein müsste und in der Folge zum Tatbestand der
Amtsanmassung führt),
sowie auf Art. 35 und 36 der Bundesverfassung mit der
Verbindlichkeit:
„Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung
zur Geltung kommen“, und „wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist
an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung
beizutragen.“
„Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer
gesetzlichen Grundlage (…), sie müssen verhältnismässig sein und deren
Kerngehalt ist unantastbar.“
Also wenn wir den Staatsdienern und den vereidigten
Regierungen erlauben, das Gesetz zu brechen, respektive wenn wir ihre unverhältnismässigen
Einschränkungen von Grundrechten mit willkürlich verordneten Massnahmen wegen
einem vorgeblichen und nicht erwiesenen Notstand einfach weiter dulden, was
hält sie dann davon ab, so einen Notstand einfach zu behaupten, um selbst das
Gesetz zu brechen und illegal Macht gegen Menschen auszuüben…?
Der Schutz unserer Grundrechte und Verfassung ist in
der direkten Demokratie höchste Bürger-Pflicht, denn nur der Volkssouverän darf
die Verfassung nach verbindlichen Regeln ändern!
Und wer Gefährdungen der verfassungsmässigen
Ordnung aktiv oder durch Unterlassung passiv unterstützt, macht sich
analog StGB Art. 275 ebenfalls strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
Der Zeitpunkt wird unweigerlich kommen für eine seriöse Aufarbeitung dieser amtlichen Vergehen bis
Verbrechen, welche für die Schweiz und den Behörden vertrauenden Menschen ohne
erwiesene Not einen riesigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden
verursachten. Wir haben keinen Gesundheits-Notstand, sondern eine Regierungs-Krise
wegen einem Total-Versagen der Aufsichts-Behörden, welches zu einem VERFASSUNGS-NOTSTAND
und zu dieser Corona-Diktatur führte.
Sehr gerne würde ich meine Zeit anders verbringen, als
mich nach BV Art. 22 legal auf der Strasse mit Menschen zu versammeln, um
gemeinsam gegen diese willkürlichen Massnahmen und für unsere Grundrechte
einzustehen. Doch der Schutz unserer Bundes-Verfassung ist eine Bürgerpflicht,
die wir auch als Staatsbürgen nie unterlassen dürfen und wofür uns die Polizei
gemäss ihrem Amtseid jederzeit und überall ohne Einschränkungen schützen
müsste!
Denn „Sie schwören (oder geloben) die Rechte und
Freiheiten des Volkes zu achten, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und
die Pflichten Ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“
Was sie für ihre Amtslegitimation auch explizit
bestätigen müssen mit: „Das alles gelobe ich“ oder „Das
alles schwöre ich, so wahr mir Gott helfe.“ So viel zu den zwingenden amtlichen Pflichten.
WIR Menschen müssen unsere
Grundrechte gegen jede täuschende „politische Korrektheit“ jederzeit und
überall verteidigen, bis die per Eid oder Gelübde garantierte KORREKTE POLITIK wieder
durch alle Behörden praktiziert wird.
ALBERT Knobel
BEWEISANTRÄGE an das
Gericht:
·
Frage der Gerichts-Legitimation bzgl.
öffentlich-rechtlicher Firma…?
·
Frage der Legitimation des Richters bzgl.
korrektem Amtseid mit vorgesehenen Sanktionen bei Vergehen gegen den Amtseid…?
·
Beweis betreffend Sachverhalt zur Epidemie und
einer «besonderen Lage»…
·
Beweis betreffend realer Existenz und
Gefährlichkeit dieses Virus Covid-19…
·
Beweis für die Notwendigkeit von Massnahmen zur
Bekämpfung der COVID-19-EPIDEMIE
·
Beweis für die angebliche Übersterblichkeit
·
Beweis für einen vorgetäuschten Spital-Notstand
·
Beweis für die einwandfreie Funktion des
PCR-Test zur Feststellung von Infektionen.
·
Beweis für die Korrektheit von «laborbestätigte
Fälle»…
·
Beweis für die Richtigkeit der täglich
behaupteten Fallzahlen…
·
Beweis für die Nützlichkeit der Masken gegen
Virenbefall…
·
Unschädlichkeits-Garantie für Masken bei
Kindern…!
·
Einhaltung der Arbeitsschutz-Bestimmungen (nach
2 Std. Maskentragen ist 30 min natürliches Atmen an der frischen Luft
vorgeschrieben und zwingend nötig).