Freitag, 30. März 2018

Gaby Jenö - Von der Primarlehrerin zur Stufenleiterin


Schon als Schulhausleiterin machte Gaby Jenö dem beliebten Lehrer H. das Leben schwer. Über Jahre hinweg beantragte der engagierte Lehrer ein Klavier für den Musik-Gruppenraum. Nach etwa 8 Jahren vergeblichem Hoffen, kaufte der Lehrer das dringend benötigte Klavier aus Geldern, die seine letzte Klasse an zwei Musical-Aufführungen verdient hatte. Immerhin bezahlte die Schule den Transport. Noch immer in schlechter Erinnerung hat Lehrer H. ein Abschlussessen, bei welchem er seine Chefin nach Hause fahren musste. Die Schulhausleiterin wollte sich die Taxi-Kosten sparen und verlangte von Lehrer H., dass dieser noch einen kleinen Umweg über das Bruderholz mache. Wenn Lehrer H. damals schon gewusst hätte, mit welch arglistigen Mitteln Jenö den Lehrer in die Arbeitslosigkeit treiben sollte, hätte er diese Frau nie in sein Auto steigen lassen. 2006 war Jenö nicht mehr Schulhausleiterin, sondern Rektorin der Basler Orientierungsschule. Mit der Begründung H. habe eine psychische Krankheit, stellte sie den Lehrer frei und behauptete böswillig, er habe Drohungen ausgesprochen. Aufgrund ihrer eigenen Lügen, erstattete sie eine Strafanzeige gegen H., der keine Ahnung hatte, was hinter seinem Rücken ablief. Erst als die Baselbieter Sondereinheit Barrakuda den Lehrer an dessen Wohnort überfiel, wurde dem unschuldigen Lehrer klar, dass seine Chefin ein wirklich böses Spiel mit ihm gespielt hatte. Lange glaubte Lehrer H., dass die arglistige Aktion ein hinterlistiger Alleingang war. Als seine Schreiben an Regierungsrat Dr. Christoph Eymann allerdings unbeantwortet blieben, merkte der Lehrer, dass das bösartige Mobbing nicht von einer Einzeltäterin inszeniert worden war, sondern von einem Team, welches Dr. Christoph Eymann unterstellt war. Der Schulpsychologe Dr. Peter Gutzwiller, der Ressortleiter Hans Georg Signer und der Personalchef Thomas Bärlocher hatten vorher diverse Schreiben verfasst, die den Lehrer als "gefährlichen Gewalt-Täter" diffamierten. Auch Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann verleumdeten den völlig unschuldigen Lehrer als potentiellen "Kapitalverbrecher". Dr. Christoph Eymann behauptete in einem Radio-Interview, der Lehrer habe ihm Steuerbetrug und Alkoholprobleme nachgesagt und diese falschen Beschuldigungen via E-Mail in der ganzen Schweiz verbreitet. Hätte Eymann die Anklageschrift betreffend Lehrer H. gelesen, hätte er allerdings bemerkt, dass der Lehrer mit diesen Anschuldigungen nicht das geringste zu tun hatte. Bis auf den heutigen Tag hat die Basler Staatsanwaltschaft angeblich nicht herausgefunden, wer hinter den sog. Schmäh-Mails steckt, die Dr. Christoph Eymann dem völlig unschuldigen Lehrer in die Schuhe schieben will. Offensichtlich möchte sich Eymann mit seinem Interview im Regionaljournal vom Mobbing-Täter in ein Mobbing-Opfer verwandeln. Leider hat auch das Basler Appellationsgericht unter der Leitung des grünen Gerichtspräsidenten Dr. Claudius Gelzer dieses bösartige Spiel mitgespielt und den Lehrer wegen angeblich "planmässiger Verleumdung" verurteilt. In Tat und Wahrheit ist nicht Lehrer H. der "planmässige Verleumder", sondern Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter. Da Lehrer H. von seiner Unschuld überzeugt ist, hat er diverse Strafanzeigen gegen Basler Staatsanwälte und Richter eingereicht. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin kennt die Fakten, hat aber die Strafanzeigen gegen den Basler Macht-Filz bis auf weiteres sistiert. Offensichtlich will sie abwarten, ob das Bundesgericht die Lügen der Basler Vorinstanzen schützt oder endlich Gerechtigkeit walten lässt.

Freitag, 23. März 2018

lic. iur. Gabriella Matefi - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht



Wer von der Basler Justiz Gerechtigkeit und Fairness erwartet, ist hier an der falschen Adresse. Auch lic. iur Gabriella Matefi liess dem Lehrer, der sich seit über 10 Jahren gegen staatliches Mobbing wehrt, keine Chance. In ihrem Entscheid vom 9.12.2014 kam sie zum Schluss, dass es völlig normal sei, dass in Basel-Stadt ein Strafrichter sämtliche Entlastungszeugen eines Beschuldigten ablehnen kann, mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass der Beschuldigte auch Sympathisanten hatte. Die Begründung, die sich die linke Gabriella Matefi dabei leistet, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Wörtlich schreibt die befangene Rechtsverdreherin:

"Der Gesuchsteller begründet nicht, inwiefern die Ablehnung seiner Beweisanträge auf eine Befangenheit oder unzulässige Vorbefasstheit des Strafgerichtspräsidenten hinweisen soll."

In Tat und Wahrheit hatte sich Lehrer H. vorher die Finger wundgeschrieben. Auf insgesamt über sechs Seiten versuchte er der ignoranten Funktionärin vom Basler Appellationsgericht zu erklären, warum die Ablehnung von Zeugen ein faires Verfahren zunichte macht.

Wörtlich schrieb Lehrer H.: 

"Die Antwort des Gerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann fiel leider äusserst kurz aus. Laut der geltenden Strafprozessordnung muss die Ablehnung von Beweisanträgen begründet werden. Aus meiner Sicht reicht Hagemanns Begründung, alle meine Zeugen abzulehnen, nicht aus. Meine Zeugen haben das Mobbing gegen mich hautnah miterlebt und sind deshalb für das laufende Verfahren von äusserster Wichtigkeit. Isabelle Feder und Gabriela Furger waren Elternsprecherinnen der Klasse, in welcher ich Klassenlehrer war. Die beiden Mütter waren entsetzt über meine Entlassung und hatten sich vehement für mich eingesetzt. Diese beiden Zeugen einfach mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, abzulehnen, ist aus meiner Sicht rechtswidrig und reicht aus, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Jürg Stähli hatte seine beiden Töchter ebenfalls bei mir. Er ist Augenzeuge des Mobbings gegen mich und hat sogar einen mehrseitigen Brief an Regierungsrat Eymann geschrieben. Diesen Zeugen abzulehnen, ist rechtswidrig. Deshalb muss Dr. Lucius Hagemann als Richter in den Ausstand treten. Regula Stotz war über Jahre meine Arbeitskollegin. Mit ihr habe ich über zehn Jahre lang verschieden Klassen durch die OS geführt. Sie hat mich nie als selbst- bzw. fremdgefährlich erlebt, sondern als zuverlässigen Kollegen sehr geschätzt. Ich habe mit ihr diverse Lager organisiert, die für die Schulkinder und die Leiter jeweils ein unvergessliches Erlebnis bedeuteten. Meine ehemalige Mitarbeiterin als Sympathisantin zu bezeichnen, um sie als Zeugin auszuschalten, ist rechtswidrig. Deshalb ist Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Piet Westdijk hat mich als Psychiater durch das massive Mobbing begleitet. Er hat mehrere Gespräche mit mir geführt und festgestellt, dass ich weder an einer psychischen Krankheit leide, noch arbeitsunfähig bin. Diese Fachperson als Zeugen abzulehnen, ist ein Skandal. Dr. Lucius Hagemann ist daher als befangen zu erklären. Die Tatsache, dass Dr. Lucius Hagemann der Cousin der beiden Hagemanns  ist, deren Zeitungen mich in der Öffentlichkeit mit den Artikeln "Lehrer droht Behörden" vorsätzlich verleumdeten, ist ebenfalls ein Grund, diesen Gerichtspräsidenten wegen Befangenheit auszuwechseln. Es ist keines Falls "abwegig" jeden geringsten Hinweis auf "Vetterliwirtschaft" in der Justiz ernst zu nehmen. Dr. Lucius Hagemann ist daher wegen massiver Befangenheit in den Ausstand zu treten. Dass Dr. Lucius Hagemann mich nicht darauf hinweist, dass abgewiesene Anträge an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden können, beweist ebenfalls, dass dieser Richter nur einseitig agiert. Dr. Lucius Hagemann ist daher als massiv befangener Richter nicht mehr tragbar. Im Übrigen hat Dr. Lucius Hagemann noch immer nicht bemerkt, dass sich die mir unterstellten Verbrechen gar nicht im Kanton Basel-Stadt ereignet haben können, da mein Computer immer in meinem Haus in Münchenstein stand! Das Basler Strafgericht ist also in meinem Fall überhaupt nicht zuständig! Aus diesem Grund ist das gesamte Strafverfahren gegen mich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Ich hoffe, dass diese Fakten ausreichen, um Dr. Lucius Hagemann wegen massiver Befangenheit von meinem Fall abzuziehen."

Dass Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten Lehrer H. sämtliche Zeugen verweigert, ist ein Skandal. Dass die linke Funktionärin lic. iur. Gabriella Matefi diesen Entscheid stützt und den arg gebeutelten Lehrer H. mit Fr. 500.-- zur Kasse bittet, entlarvt das bösartige System. Völlig unschuldige Menschen werden von kriminellen Beamten und Behörden als potentielle Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um sie dann Schritt für Schritt juristisch in die Scheisse zu reiten und finanziell auszusaugen.

Auch mit ihrer neusten Verfügung vom 21.3.18 versucht Matefi den arbeitslosen Lehrer erneut finanziell abzuzocken. Sie verlangt von Lehrer H. einen Kostenvorschuss von Fr. 800.--, damit dessen Strafanzeige betr. Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann in eine Beschwerde umgewandelt werden kann. Matefi verkennt dabei, dass Lehrer H. gar keine Beschwerde, sondern eine Strafanzeige verfasst hat. Wörtlich schrieb Lehrer H.:
 
"Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann. Er hat am 1. März das Strafverfahren gegen Peter Knechtli eingestellt. Dessen Argumente für den Einstellungsbeschluss sind so abwegig, dass sie als Amtsmissbrauch zu taxieren sind. Es ist klar erwiesen, dass Knechtli in seinen Artikeln über mich regelmässig die Unschuldsvermutung missachtet. Er bezeichnet mich als "notorischen Verleumder", wohl wissend, dass dazu kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Peter Knechtli hat mir in einem seiner Artikel unterstellt, ich hätte Dr. Christoph Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen. Diese Lüge hat er mit einem Screenshot illustriert, welches ebenfalls nicht von mir ist. Dieses Screenshot findet man nicht in der Anklageschrift. Es ist also abwegig, die vorsätzliche Verleumdung von Peter Knechtli als Verwechslung oder Missverständnis schönzureden. Wenn man die zahlreichen Artikel von Peter Knechtli zum Thema Lehrer H. liest, wird schnell klar, dass es die Absicht des Autors ist, mich möglichst negativ darzustellen. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Straftäter zu begünstigen. Auch für Peter Knechtli gilt deshalb der Grundsatz "in dubio pro duriore". Aufgrund dieser Tatsache ist lic. iur. Tobias Kaufmann wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung anzuklagen."

Dass Matefi diese Strafanzeige mittels Verfügung in eine Beschwerde umwandeln will, entlarvt einmal mehr das Rechtsverständnis des Basler Appellationsgerichts. Das Recht wird nach Lust und Laune verdreht und die Justiz-Opfer werden systematisch abgezockt. Eine Justiz, die nur dann tätig wird, wenn vorher ein happiger Kostenvorschuss geleistet wird, disqualifiziert sich selber.

Lehrer H. lässt sich also seine Strafanzeige nicht gegen einen Kostenvorschuss von Fr. 800.-- in eine lächerliche Beschwerde umwandeln, die dann mit höchster Wahrscheinlichkeit mittels rabulistischer Argumentation kostenpflichtig abgewiesen wird. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin bleibt also auf den zahlreichen Strafanzeigen gegen die Basler Justiz-Mafia sitzen. Ob sie sich getraut, Anklage gegen den Basler Justiz-Filz zu erheben, steht in den Sternen. 

Montag, 5. März 2018

Lic. iur. Tobias Kaufmann - Staatsanwalt Basel-Stadt



Leider gehört auch der Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann zu den zahlreichen Beamten und Behörden von Basel-Stadt, die vorsätzlich ihre Macht missbrauchen. Der Verlautbarungsjournalist Peter Knechtli hatte bekanntlich berichtet, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen. Diese vorsätzliche Lüge, die Knechtli unterdessen als "Fehler" beschönigt, sei laut Tobias Kaufmann eine "Verwechslung" bzw. ein "Missverständnis". Aufgrund der sehr langen Anklageschrift, welche Knechtli angeblich auf der Kanzlei gelesen haben will, sei dieser davon ausgegangen, dass auch der Blog "IG Breitensport" von Lehrer H. geführt worden sei und die entsprechenden Vorwürfe gegen Dr. Christoph Eymann deshalb vom Lehrer stammten. Wörtlich schreibt lic. iur. Tobias Kaufmann:

"Somit erscheint eine Verwechslung bzw. ein Missverständnis als glaubhaft und nachvollziehbar und die falsche Berichterstattung wurde allerhöchstens fahrlässig begangen."

Leider verkennt Staatsanwalt T. Kaufmann, dass Peter Knechtli in seinen Berichten betr. Lehrer H. kein einziges Mal die Unschuldsvermutung erwähnt. Diese Tatsache beweist, dass Knechtli vorsätzlichen Kampagnen-Journalismus gegen Lehrer H. betreibt. Knechtli wollte den Lehrer mittels eines Screenshot des Blogs "IG Breitensport" vorsätzlich als Eymann-Verleumder präsentieren. Dass Staatsanwalt Tobias Kaufmann dem Verlautbarungsjournalisten und Hofberichterstatter Peter Knechtli nun den Kopf aus der Schlinge zieht, zeigt einmal mehr den üblen Zustand der Basler Justiz. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft Journalisten, welche die Öffentlichkeit vorsätzlich manipulieren, zu begünstigen. Begünstigung ist bekanntlich eine kriminelle Handlung. Leider werden Strafanzeigen gegen kriminelle Beamten, Behörden und akkreditierte Journalisten in Basel-Stadt regelmässig von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch eine Strafanzeige gegen lic. iur. T. Kaufmann hätte nicht die geringste Chance. Wer solche Fälle ans Basler Appellationsgericht weiterzieht, erhält keine Gerechtigkeit, sondern nur eine saftige Rechnung.

Bürgerinnen und Bürger, die das unhaltbare Basler Justiz-System anprangern, werden mit allen Mitteln fertig gemacht. Die Wahrheit wird vorsätzlich als "Verschwörungstheorie" oder als "planmässige Verleumdung" pervertiert. So wurde Lehrer H. vom Basler Appellationsgericht wegen angeblich "planmässiger Verleumdung" zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Dieses kriminelle Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, weil Lehrer H. dagegen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat. Nur in totalitären Staaten wird die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert!

Auch für lic. iur. Tobias Kaufmann ist die Wahrheit offensichtlich eine Straftat. Wörtlich schreibt der Staatsanwalt:

"Unter diesen betroffenen Personen befand sich auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, welchem Lehrer H. unter anderem vorgeworfen habe, er habe in seinem Departement gezielt ein Mobbing-System zur Entfernung unliebsamer Mitarbeiter unterhalten oder zumindest begünstigt und habe Mitarbeiter terrorisiert, habe kriminelle Machenschaften seiner Mitarbeitenden vertuscht bzw. deren kriminelles Verhalten geduldet, er sei korrupt, er habe arglistig, skrupellos, menschenverachtend und diktatorisch gehandelt und gemauschelt, sei ein Lügner, verfolge in seinem Departement mittels Propaganda, Indoktrination und Zensur, eine totalitäre sozialistische bzw. kommunistische Ideologie des Bildungsfaschismus im Sinne der New World Order und bediene sich demokratiefeindlicher Machenschaften, sein Handeln erinnere an den Nationalsozialismus bzw. an Nazi-Methoden resp. DDR- und Sowjettotalitarismus und Faschismus."

Dass die Basler Volksschule unter Regierungsrat Eymann massiv verschlechtert wurde, kann nicht mehr länger beschönigt werden. Dass Lehrer H. mittels Psychiatrie aus dem Weg geräumt werden sollte, ist in den Originaldokumenten nachlesbar. Dass Eymann die ganze Schweiz mittels Harmos zentralistisch umpflügen wollte, ist bekannt. Gewisse Kantone haben sich allerdings erfolgreich gegen dieses Harmos-Diktat gewehrt. Mit der Einführung des Lehrplans 21 ist der Bildungsfaschismus im Sinne der New World Order aber in der ganzen Schweiz Realität geworden. Judith Barben hat dazu ein aufschlussreiches Buch mit dem Titel "Kinder im Netz globaler Konzerne" geschrieben. In ihrem Buch nennt sie ein Beispiel, wie Dr. Christoph Eymann vorsätzlich die "Unwahrheit" sagt. Das Buch zeigt eindrücklich auf, wie schweizerische Bildungspolitiker ganz im Sinne der New World Order das bewährte schweizerische Schulsystem vorsätzlich zerstörten. In diesem "politisch unkorrekten" Buch wird auch erklärt, wie mit dem "Lehrplan 21" Schülerinnen und Schüler vorsätzlich im Sinne der Globalisten manipuliert werden.