Dienstag, 3. März 2020

Der Blog von Lehrer H.


In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlichte Lehrer H. regelmässig seine Erfahrungen mit Beamten und Behörden. Mit seinem Anwalt Gabriel Nigon liess der ehemalige Regierungsrat Dr. Christoph Eymann diesen Blog schliessen. Zwar existierte keine einzige rechtliche Grundlage dazu, doch ein Regierungsrat braucht zur Durchsetzung seiner Interessen bekanntlich keine Gesetze. Da der Blog vollständig gelöscht wurde, können Privatkläger Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann weiterhin behaupten, Lehrer H. habe mit seinem Blog unschuldige Beamte und Behörden verleumdet. Doch ist das wirklich wahr? Auch wir haben "staatsmobbing.twoday.net" regelmässig gelesen und halten diesen Blog nicht im geringsten für verleumderisch. Im Gegenteil: Die Thesen von Lehrer H. werden in den Mainstream-Medien zwar nie so formuliert, wie dies Lehrer H. tut, ihm deshalb vorsätzliche Verleumdung zu unterstellen, halten wir aber für arglistig und kriminell. Auch Lehrer H. hat das Recht seine Meinung zu äussern, auch wenn das Staatsfunktionären wie Eichenberger und Hagemann nicht in den Kram passt. Diese beiden Staatsfunktionäre verurteilten den unschuldigen Lehrer bekanntlich zu 2 Jahren unbedingter Haft und verlangten vom Lehrer die Löschung sämtlicher Blogs zum Thema "Staatsmobbing". Beide Urteile wurden vom Basler Appellationsgericht allerdings aufgehoben. Am 8.7.2015 wetterte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erneut gegen den unschuldigen Lehrer. Man müsse den "Internetterror" endlich stoppen. Dazu brauche es für Lehrer H. eine "längere unbedingte Haftstrafe" oder eine "stationäre Therapie". Einen Tag später meldete sich auch Staatsanwältin Eva Eichenberger. Sie war der Meinung, Lehrer H. sei zu sanktionieren und dessen Artikel und Videos seien zu löschen. Die beiden Staatsfunktionäre wollten ihren Krieg gegen den Lehrer offensichtlich als Privatkläger fortsetzen. Laut Eichenberger seien über 400 Einträge auf "staatsmobbing.twoday.net" verleumderisch. Doch sind sie das wirklich? Wir haben uns die Mühe gemacht, die Thesen von Lehrer H. auf ihren verleumderischen Gehalt hin zu prüfen und sind zum Schluss gekommen, dass sämtliche Äusserungen des Lehrers nicht strafbar sind. Hier einige Beispiele:

1. In totalitären Staaten ist es üblich, politisch unkorrekte Bürgerinnen und Bürger mittels Untersuchungshaft bzw. Sicherheitshaft ohne rechtsgültiges Urteil wegzusperren. Viele rechtswidrig weggesperrte Menschen halten die Haftbedingungen nicht aus und werden psychisch krank.

2. Bürgerinnen und Bürger, welche die Lügen der Mächtigen aufdecken und richtigstellen, werden von den Systemmedien als sog. "Cyber-Stalker" diffamiert. Wer den politisch korrekten Massenmedien glaubt, erfährt allerdings nie die Wahrheit."

3. Seit ein paar Wochen wird von der Lügenpresse behauptet, Lehrer H. sei der sog. "Eymann-Stalker". In Tat und Wahrheit ist Lehrer H. weder für die Spam-Mails noch für den Blog "IG Breitensport" zuständig.

4. Falls Sie nachts von der Polizei belästigt werden und die Gespräche zweck Beweismittel aufzeichnen, blüht Ihnen eine Strafanzeige wegen angeblich "unbefugtem Aufnehmen von Gesprächen". Offensichtlich hat es die Polizei nicht gern, wenn deren Methoden dokumentiert werden.

5. Behördenkriminalität gibt es offiziell nicht. Wenn allerdings Staatsanwälte und Richter vorsätzlich lügen, um missliebige Bürgerinnen und Bürger hinter Gitter zu bringen, muss man von organisierter Kriminalität sprechen. 

6. Bürgerinnen und Bürger, die nur Jesus Christus als Autorität akzeptieren, werden in der Schweiz bevorzugt staatlich terrorisiert. Offensichtlich stellen solche Menschen für die Neue Weltordnung eine erhebliche Bedrohung dar.

7. Der ehemalige Gesundheitsminister von Basel-Stadt war der oberste Chef der Basler Gesundheitsdienste. Die Gesundheitsdienste sind in Basel-Stadt verantwortlich für Fürsorgerische Unterbringungen. Bei Fürsorgerischen Unterbringungen werden regelmässig Neuroleptika verabreicht. Neuroleptika verursachen Gehirnschäden. Dass ausgerechnet dieser Gesundheitsminister jetzt Präsident der Alzheimervereinigung wird, ist kaum zu glauben.     

8. Bürgerinnen und Bürger, die das staatliche Unterdrückungssystem kritisieren, landen früher oder später hinter Gitter. Die Gründe, die für solche Inhaftierungen herbeigezogen werden, sind meistens rechtswidrig.

9. Die Verpolitisierung der Schulen nennt man in Basel-Stadt "Reformen". Dank Christoph Eymann ist Basel-Stadt der erste Schweizer Kanton, in welchem der kommunistische Lehrplan 21 zur Realität wird.

10. Die Integrative Schule ist eine Wahnidee der Linken. Ein vernünftiges Unterrichten ist in solchen Klassen nicht mehr möglich. Offensichtlich geht es auch nicht mehr um das Lehren und Lernen, sondern um das Therapieren von jungen Menschen. Wer dauernd therapiert wird, kann keine Persönlichkeit entwickeln. Offensichtlich soll der neu geschaffene Mensch gar nicht mehr selbstständig denken können.

Aus der Sicht von Eichenberger und Hagemann sind diese Thesen von Lehrer H. allesamt verleumderisch. Für Hagemann ist die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. "Internetterror" und soll mit einer "längeren unbedingten Haftstrafe" oder einer "stationären Therapie" bestraft werden. Aus unserer Sicht haben solche Staatsanwälte und Richter in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Solche Staatsfunktionäre wüteten im braunen und roten Faschismus oder in der ehemaligen DDR.