Montag, 30. Januar 2023

Politisch korrekter Faschismus


2006 wurde Lehrer H. von seiner Chefin freigestellt, weil diese angeblich glaubte, Lehrer H. leide an einer psychischen Krankheit. Das Gegenteil war richtig. Lehrer H. strotzte nur so von Gesundheit und stellte mit seinen Schülerinnen und Schülern jedes Jahr mindestens zwei selber geschriebene Musicals auf die Bühne. 

Offensichtlich passte das den politisch korrekten Bildungsbürokraten an der Leimenstrasse 1 nicht, und sie beschlossen, den kreativen Lehrer krankschreiben zu lassen. Federführend bei dieser Aktion war der damalige Personalleiter Schulen, der gleichzeitig auch Präsident der SP Basel-Stadt war. Da Lehrer H. keine Lust hatte, sich krankschreiben zu lassen, erstattete die Chefin des Lehres eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen Beamte und Behörden. 

Lehrer H. hatte in Tat und Wahrheit aber niemandem gedroht hatte und war bei bester Gesundheit. Um die Angelegenheit zu klären, nahm er den Kontakt zum damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements auf. Dieser reagiert aber weder auf die E-Mails noch auf die Briefe des Lehrers. 

Weil der Vorsteher des ED nicht reagierte, nahm der Lehrer das Gespräch mit dem damaligen Ressortleiter Schulen auf. Dieser war bereit mit dem Lehrer zu sprechen. In einem einseitigen Monolog riet er dem Lehrer, sich krankschreiben oder vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Als der völlig gesunde Lehrer den Termin beim Amtsarzt absagte, hetzte ihm die Basler Staatsanwaltschaft einen sog. Notfallpsychiater auf den Hals. Dieser hatte den Auftrag, den völlig gesunden Lehrer in eine psychiatrische Klinik zu verfrachten.

Lehrer H. blieb ruhig und gelassen und erklärte dem Notfallpsychiater ausführlich die Mobbing-Situation. Dieser interessierte sich allerdings nicht für die Fakten und sorgte dafür, dass der Lehrer von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht wurde. Wie ein Terrorist wurde Lehrer H. anschliessend in seinem eigenen Garten überfallen und abtransportiert. 

Schliesslich wurde H. der Basler Staatsanwaltschaft zugeführt, wo ihm unterstellt wurde, er wolle seine Chefin umbringen. Da Lehrer H. keinerlei Drohungen ausgestossen hatte und auch keine Absichten hegte, diese umbringen zu wollen, wurde er nach zwei Tagen wieder auf freien Fuss gesetzt. 

Vorher nötigte der zuständige Staatsanwalt den Lehrer dazu, ihm in die Hand zu versprechen, nicht mehr im Schulhaus aufzutauchen. H. hielt sich an das Versprechen und mied das Schulhaus. An einem Elternabend wurden die Eltern der Schülerinnen und Schüler orientiert, dass man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht über die Freistellung von H. informieren dürfe.

Kurz darauf erhielt Lehrer H. die Kündigung, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrnehmen wollte. Er rekurrierte gegen die Kündigung und erstattete Strafanzeigen gegen sämtliche Funktionäre, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten.

Zu diesem Zeitpunkt glaubte Lehrer H. noch an eine gerechte Justiz, die sich für die Wahrheit interessiert. Als die zuständige Staatsanwältin dann alle seine Strafanzeigen einstellte, den Spiess umdrehte und ihn wegen angebliche "planmässiger Verleumdung" anklagte, fühlte sich Lehrer H. plötzlich wie in einem schlechten Film. Als er schliesslich vom zuständigen Richter zu zwei Jahren unbedingter Haft wegen "planmässiger Verleumdung" verurteilt wurde, entwickelte sich das Ganze zu einem massiven Albtraum.  

Weil H. innerhalb von 10 Tagen gegen das Urteil rekurrierte, musste er nur 20 Tage absitzen. Er zog das kriminelle Urteil insgesamt 3 mal ans Bundesgericht. Schliesslich wurde aus der unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren eine bedingte Geldstrafe. 

Wer vom Staat verurteilt wird, weil er seine Menschenrechte wahrnimmt, glaubt zwangsläufig nicht mehr an den Rechtsstaat. Es gibt zwar noch die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Dort erhält man allerdings nur ein vorfabriziertes Schreiben mit dem folgendem Inhalt:

"The Court finds in the light of all the material in it's possession and in so far as the matters complained of are within its competence, that they do not disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out in the Convention or the Protocols thereto and that the admissiblity criteria set out in Articles 34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares the application inadmissible."    

Aufgrund der zahlreichen Lügen seiner Vorgesetzten und der kriminellen Vorgehensweise der schweizerischen Justiz wird Lehrer H. nie mehr eine Stelle als Lehrer finden.

Sonntag, 29. Januar 2023

Georgios A. Serghides - Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

 

Eigentlich hätte Richter Georgios A. Serghides schon zum zweiten Mal auffallen sollen, dass die Menschenrechte in der Schweiz systematisch mit Füssen getreten werden. Leider ist das Gegenteil der Fall. Es ist anzunehmen, dass der Jurist aus Zypern überhaupt kein Deutsch kann. Es ist daher davon auszugehen, dass er die zwei Beschwerden von Lehrer H. überhaupt nicht durchgelesen hat. 

Zur Erinnerung: Lehrer H. gehört zu den Menschen, die ihre Menschenrechte wahrnehmen und sich gegen einen kriminellen Staat wehren. Er hat sich getraut, den Corona-Abstand von 2 Metern nicht einzuhalten und beim Einkaufen keine Maske zu tragen. Er hat auch Strafanzeigen gegen den gesamten Mobbing-Filz erstattet, der ihn 2006 aus dem Basler Schulsystem gemobbt hat. Weil alle seine Strafanzeigen systematisch eingestellt wurden, veröffentlichte er die Fakten in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net". Daran hatten die Mobber keine Freude und sie deckten den Lehrer mit Privatklagen wegen Ehrverletzung ein. 

Lehrer H. hatte allerdings nie die Absicht jemanden in der Ehre zu verletzen. Seine Absicht war es, die Fakten zu seiner Entlassung im Internet zu veröffentlichen. Dass der Basler Justiz-Filz die Fakten zu einem "Dauerdelikt" pervertierte und damit vor Bundesgericht grandios scheiterte, ist legendär. Aber auch das Bundesgericht trickste, wo es nur konnte. Um Lehrer H. wegen "planmässiger Verleumdung" und "falscher Anschuldigung" zu verurteilen, unterstellte das Bundesgericht dem unschuldigen Lehrer, er habe seine "Ehrverletzungen" wider besseren Wissens getätigt. Diese doppelte Lüge, beweist, dass auch die höchsten Richter in der Schweiz keine Skrupel haben, die Wahrheit systematisch zu pervertieren.

Georgios A. Serghides sollte eigentlich die Menschenrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger verteidigen. Aus unserer Sicht macht er aber genau das Gegenteil. Er deckt den schweizerischen Justiz-Filz, der mit seinen perversen Urteilen unbescholtene Menschen wider besseren Wissens vorsätzlich ins Unglück stürzt.

Dass Serghides sowohl für die Beschwerde von RA Dr. David Dürr als auch die Beschwerde von RA lic. iur. Christian Kummerer unisono dieselbe Begründung liefert, beweist, dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Teil des kriminellen Justiz-Filzes ist. Wörtlich schreibt der Richter:

"The Court finds in the light of all the material in it's possession and in so far as the matters complained of are within its competence, that they do not disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out in the Convention or the Protocols thereto and that the admissiblity criteria set out in Articles 34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares the application inadmissible." 

Lehrer H. wird auch das kriminelle Bundesgerichtsurteil zum Thema "falsche Anschuldigung" an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen. Lehrer H. hat niemanden falsch angeschuldigt. Er hat eine legitime Strafanzeige gegen einen Richter erstattet, der ihn ohne rechtliche Grundlage für zwei Jahre ins Gefängnis sperren wollte.

Samstag, 28. Januar 2023

Georgios A. Serghides - Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


Es kommt selten vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz mehrmals an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um Gerechtigkeit zu erfahren. Lehrer H. tat dies jetzt schon zum 3. Mal. Jedes Mal wurde er mit einem lächerlichen Stück Papier abgespiesen, auf dem zu lesen war, dass die Beschwerde für unzulässig erklärt worden sei.

Lehrer H. hat die drei Beschwerden nie selber verfasst. Zwei davon stammen von Advokat lic. iur. Christian Kummerer und eine von Advokat Dr. David Dürr. 

Wir gehen davon aus, dass die beiden Anwälte ihre Arbeit gewissenhaft und kompetent erledigt haben. Richter Georgios A. Serghides geht mit keinem Wort auf die Beschwerde von lic. jur. Christian Kummerer ein. Schon bei der Beschwerde von Dr. David Dürr ging der Richter nicht auf die eigentliche Thematik ein, sondern behauptete wider besseren Wissens, es seien keine Menschenrechte missachtet worden.  

Richter, die am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Menschenrechte vorsätzlich mit Füssen treten, sind aus unserer Sicht nicht länger tragbar. Offensichtlich gibt es keine Möglichkeit das kriminelle Treiben dieses Gerichtshofes zu unterbinden. Wörtlich schreibt die Kanzlei des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:

"Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an einen Dreierausschuss, eine Kammer oder an die Grosse Kammer. Daher werden Sie in dieser Beschwerdesache keine weiteren Schreiben des Gerichtshof erhalten. Der Gerichtshof wird die Beschwerdeakte nicht länger als ein Jahr ab dem Datum dieser Entscheidung in seinem Archiv aufbewahren."

Mit anderen Worten: Die Fakten werden vorsätzlich vernichtet. Nicht mit uns! Damit der Mobbing-Skandal um Lehrer H. nicht in Vergessenheit gerät, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Beschwerde von Advokat lic. iur. Kummerer in vollem Umfang.

Hier also der Wortlaut der Beschwerde: 

Dem Beschwerdeführer wird – zusammengefasst - vorgeworfen, nach erfolgter Kündigung als Lehrer mit diversen BLOG-Artikeln damit mit seiner Angelegenheit involvierte Personen aus dem Umfeld des kantonalen Erziehungsdepartementes, unter anderem den damaligen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Anwälte und Angestellte der Justiz beleidigt und in ihrer Ehre verletzt zu haben. Im Weiteren wird ihm unterstellt, durch die Einreichung von diversen Strafanzeigen habe er sich der falschen Anschuldigung sowie der Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht. Gestützt auf die getätigten Ermittlungshandlungen (Hausdurchsuchung/Screening Computer), erhob die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ergänzend Anklage wegen Rassendiskriminierung und verbotener (harter) Pornographie. Mit Urteil des Strafdreiergerichtes vom 6. Februar 2015 wurde Lehrer H. der mehrfachen Verleumdung (planmässig), der mehrfachen Verleumdung, der mehrfachen falschen Anschuldigung sowie der mehrfachen harten Pornographie schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Von der Anklage der mehrfachen Verleumdung (teilweise ev. der mehrfachen üblen Nachrede) bezüglich des Blogs „http://advocatus.twoday.net" der Irreführung der Rechtspflege sowie der Rassendiskriminierung wurde Lehrer H. freigesprochen. Im Weiteren wurden Lehrer H. die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 41‘335.05 und eine Urteilsgebühr von CHF 9‘000.-- auferlegt. Lehrer H. wurde zudem wegen Flucht- und Fortsetzungsgefahr in Sicherheitshaft gesetzt und er wurde mit separater Verfügung unter Androhung von Strafe gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall verpflichtet, sämtliche seiner Internet-Blogs, Facebook-Accounts und Youtube-Channels mit diffamierendem Inhalt zu löschen bzw. deren Löschung zu veranlassen.

Gegen dieses Urteil bzw. die vorerwähnten Haft- und Löschungsverfügungen erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Berufung bzw. Beschwerde beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt. Mit Verfügung vom 25. Februar 2015 wurde der Haftantrag des Strafgerichtes Basel-Stadt vom Appellationsgericht Basel-Stadt abgelehnt und es wurde der Beschwerdeführer aus der Sicherheitshaft entlassen. Am 24. Februar 2017 fand die Berufungsverhandlung vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt statt.  In teilweiser Gutheissung seiner Berufung wurde der Beschwerdeführer von der Anklage der mehrfachen falschen Anschuldigung hinsichtlich der zwischen April und August 2007 gegen diverse Betroffene eingereichten Strafanzeigen, der mehrfachen harten Pornographie und der Rassendiskriminierung freigesprochen. Andererseits wurde das vorinstanzliche Urteil insoweit bestätigt, als dass der Beschwerdeführer der mehrfachen Verleumdung (planmässig), der mehrfachen Verleumdung, der mehrfachen falschen Anschuldigung schuldig erklärt wurde. Zudem erfolgte in Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft Schuldspruch wegen Irreführung der Rechtspflege. Der Beschwerdeführer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, mit bedingtem Strafvollzug bei einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt. Am 13. Juli 2017 ging das diesbezüglich schriftlich begründete Urteil ein. Am 17. November 2017 erfolgte Gutheissung der Beschwerde betreffend der vom Strafgericht Basel-Stadt verfügten Löschungsverfügungen. Es wurde festgehalten, dass keinerlei gesetzliche Grundlage ersichtlich sei, welche die fragliche Verfügung zu legitimieren vermag.

Mit Entscheid vom 14. November 2018 (6B_976/2017) hat das Schweizerische Bundesgericht auf Beschwerde des Beschwerdeführers hin, den Entscheid des Appellationsgerichtes vom 24. Februar 2017 aufgehoben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Insbesondere machte es geltend, dass gemäss Rechtsprechung Ehrverletzungsdelikte keine Dauerdelikte darstellen, weshalb die 4-jährige Verjährungsfrist zu beachten sei.

Am 13. August 2019 fand die zweite Hauptverhandlung in der vorliegenden Sache statt. Der Beschwerdeführer verlangte erneut, von allen Anklagepunkten vollumfänglich, somit ohne Belastung von Kosten und unter Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände, freigesprochen zu werden. Im Rahmen eines Eventualantrages beantragte der Beschwerdeführer – insoweit wider Erwarten das Appellationsgericht erneut entsprechende Schuldsprüche ausfällen sollte - allerhöchstens  zu einer bedingten Tagessatzstrafe von 90 Tagen verurteilt zu werden. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass rund 66 % der in Anklage gesetzten Delikte verjährt seien, zudem sei die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen.

Mit Entscheid vom 13. August 2019 bestätigte das Appellationsgericht grundsätzlich seinen Entscheid vom 24. Februar 2017, sprach den Angeklagten aber wegen Verjährung von allen angeklagten Ehrverletzungsdelikten, welche sachverhaltsmässig vor dem 7. Februar 2011 liegen, frei. Es kam zum Schluss, dass eine Tagessatzstrafe nicht als adäquat zu bezeichnen sei und reduzierte die im ersten Urteil ausgesprochene bedingte Strafe von 15 Monaten auf 11 Monate Freiheitsentzug, wiewohl ein Grossteil der in Anklage gesetzten Ehrverletzungsdelikte als verjährt bezeichnet wurde, wurden dem Beschwerdeführer erneut die gesamten Verfahrenskosten aufgebürdet und wurde ihm die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände verweigert.

Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Januar 2020 erneut Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er verlangte erneut vollumfänglichen Freispruch von der in Anklage gesetzten Delikten, eventualiter Ausfällung einer Tagessatzstrafe und Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände.

Mit Entscheid 6B_59/2020 vom 30. November 2020 erfolgte erneut (teilweise) Gutheissung der Beschwerde durch das Schweizerische Bundesgericht und Rückweisung an die Vorinstanz. Unter anderem wurde festgehalten, das Appellationsgericht habe die Praxis zur Festlegung der Strafart und der Strafzumessung missachtet.

Mit Entscheid vom 17. Februar 2021 stellte die Vorinstanz erneut fest, dass gewisse Teile des Urteils vom 6. Februar 2017 in Rechtskraft erwachsen seien, der Beschwerdeführer sei demnach der mehrfachen (planmässig) Verleumdung, der mehrfachen falschen Anschuldigung sowie der Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen. Im Gegensatz zu den vorangehenden Urteilen wurde der Beschwerdeführer – gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung – zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.— verurteilt, bedingt, mit einer Probezeit von 3 Jahren. Das – eventualiter gestellte - Gesuch des Beschwerdeführers um Erlass der Verfahrens- und Gerichtskosten wurde von der Vorinstanz, mit der Begründung, die finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers seien undurchsichtig, abgewiesen.

Auch gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Juli 2021 Beschwerde in Strafsachen. Er machte - zusammengefasst - geltend, dass in keiner Weise im Sinne einer geschlossenen Indizienkette nachgewiesen sei, dass er der Urheber der fraglichen BLOG-Beiträge sei, dass die Zurechnung der Blogs http://advocatus .twoday.net und http://advocatus.blog.ch an den Beschwerdeführer und die dazu führende Verurteilung wegen Irreführung der Rechtspflege willkürlich sei. Im Weiteren sei dadurch, dass dem Beschwerdeführer die inkriminierten BLOG-Einträge nie vorgehalten worden sei, Art. 143 StPO sowie Art. 6 EMRK verletzt. Zudem habe der Beschwerdeführer im Rahme der BLOG-Einträge nur die tatsächlichen Abläufe geschildert und sie entsprechend kommentiert. Der Beschwerdeführer habe deshalb nicht gegen besseren Wissens gehandelt und seine Verurteilung gestützt auf den Tatbestand der Verleumdung verletze das Grundrecht auf Meinungsäusserungsfreiheit. Was endlich die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung angehe, so sei festzuhalten, dass eine Verurteilung nur dann erfolgen könne, wenn dolus directus vorliege, was nicht der Fall sei, da der Beschwerdeführer von der strafrechtlichen Relevanz der von ihm in Anzeige gesetzten Handlungen überzeugt sei; zudem seien ihm die inkriminierten Sachverhalte erneut nicht vorgeworfen worden, womit der Anspruch auf rechtliches Gehör und somit letztlich Art. 6 EMRK verletzt sei. Die Kostenbelastung der Kantonalen Instanzen berücksichtige die die diversen Freisprüche nicht adäquat und sei somit willkürlich. Ebenfalls willkürlich sei, dass dem Beschwerdeführer die beschlagnahmten Gegenstände nicht herausgegeben worden seien. Die diesbezügliche Begründung, dass kein derartiger Antrag eingegangen sei, sei aktenwidrig, da der Beschwerdeführer durchgehendpersönlich die Herausgabe verlangt habe.

Mit Entscheid vom 6. Juli 2022 eingegangen am 15. Juli 2022  hat das Schweizerische Bundesgericht die Einwände des Beschwerdeführers vollumfänglich verworfen und den Entscheid des Appellationsgerichtes Basel-Stadt somit bestätigt.

Es fand weder ein faires noch ein gerechtes Verfahren statt. Die Vorinstanzen haben sich nicht umfassend mit den Einwänden des Beschwerdeführers auseinandergesetzt, was eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör darstellt. Zudem wurde der Beschwerdeführer zu keinem Zeitpunkt umfassend mit den umfangreichen einzelnen Vorhalten konfrontiert, sondern es erfolgte sozusagen eine globaler Aufwisch. Im Rahmen der diversen bundesgerichtlichen Entscheide pickte sich das Bundesgericht jeweils einen augenscheinlichen Mangel der kantonalen Entscheide heraus, kassiert diese Entscheide und setzt sich nicht umfassend mit den übrigen Einwänden auseinander. Diese Vorgehensweise ist weder fair noch gerecht. Es gibt bis auf den heutigen Tag keinen einzigen Beweis, dass der Beschwerdeführer wider besseren Wissens ein planmässige Verleumdung getätigt hat. Aufgezeigt wurden Fakten, welche subjektiv kommentiert wurden. Willkürlich ist weiter, dass der Beschwerdeführer trotz wiederholter Gutheissung seiner Rechtsmittel durch die Vorinstanzen letztlich immer noch einen grossen Teil der Verfahrens- und Gerichtskosten tragen soll.

Es liegt ein Verstoss gegen Art. 11 EMRK vor; die Unschuldsvermutung wurde im vorliegenden Fall ad absurdum geführt, was bereits die ausufernde Anklageschrift sowie das langfädige Strafverfahren belegt. Gestützt auf die Tatsache, dass der Beschwerdeführer die Handlungen von Staatsfunktionären kritisierte, wurde er bis zum Schluss umfassend mit der staatlichen Machtfülle konfrontiert, welche in einer unverhältnismässigen Art ausgeübt wurde. Die zuständigen Behörden haben somit willkürlich und unfair gehandelt.

Der Beschwerdeführer ist auch im Rahmen des gegen ihn geführten strafrechtlichen Verfahrens willkürlichen und unverhältnismässigen Eingriffen in sein Privatleben, seiner Wohnung und Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt worden. Er wurde von den zuständigen Beamten als sogenannter Gefährder verleumdet und verfolgt. Man versuchte in absoluter Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzipes den Beschwerdeführer in der Psychiatrie oder im Gefängnis  unterzubringen. Der Beschwerdeführer wurde zweimal grundlos von der Antiterroreinheit "Barrakuda" überfallen und wie ein Schwerkrimineller behandelt, wobei diverse Gegenstände des Beschwerdeführers entwendet wurden, welche bis zum heutigen Tage nicht zurückgegeben wurden.

Obwohl sich aus den Gerichtsakten mit absoluter Klarheit ergibt, dass der Beschwerdeführer persönlich die Heraus- und Rückgabe seiner von den staatlichen Behörden beschlagnahmten Gegenständen verlangt hat, stützt das Bundesgericht die diametralen Auslegungen der kantonalen Vorinstanzen.

Die Weltanschauung des Beschwerdeführers, welche der Wahrheit verpflichtet ist und das Recht auf Kritik an staatlichen Handlungen beinhaltet, eckt bei Beamten und Behörden an und hat zu den unverhältnismässigen und willkürlichen staatlichen Massnahmen geführt. Diesbezüglich liegt ein Verstoss gegen Art. 18 EMRK vor.

Die Verurteilung des Beschwerdeführers als planmässiger Verleumder wegen des Verfassens von BLOG-Beiträgen hat sein Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung verletzt. 

Samstag, 21. Januar 2023

Alain Berset - der schlimmste Bundesrat aller Zeiten

             

Zur Zeit wird heftig diskutiert, ob Bundesrat Alain Berset zurücktreten sollte. Hat er das Amtsgeheimnis verletzt, indem er seinen Kommunikationschef beauftragt hat, den Blick mit Informationen zu füttern, um den Gesamtbundesrat in Zugzwang zu bringen? 

Für uns ist klar, dass Berset so schnell wie möglich zurücktreten sollte. Er hat Millionen von Menschen zu einer Impfung genötigt, die weder nötig noch sinnvoll war. Im Gegenteil: Die Impfung war nicht sicher und auch nicht wirksam. Dass sie die Menschen vor einem schwerem Krankheitsverlauf schützt, ist ebenfalls eine vorsätzliche Lüge. Dass der Blick mit seiner Hofberichterstattung immer auf der Linie von Berset lag, muss eigentlich nicht mehr diskutiert werden. Auch beim Blick müssten zahlreiche Köpfe rollen. Sicher ist: Der Blick hat mit der "Corona-Pandemie" massiv Geld verdient. Millionen von Menschen haben die Blick-Propaganda ernst genommen und das Falsche getan. Sie haben sich eine Flüssigkeit spritzen lassen, die mindestens 100 Krankheiten auslösen kann. 

Dass Bundesrat Berset zu den Fakten schweigt, ist nicht überraschend. Er weiss, dass die korrupte schweizerische Justiz-Mafia auf seiner Seite steht. Die kriminelle Corona-Justiz wird ihn von sämtlichen Vergehen und Verbrechen freisprechen. 

Auch Markus Somm fordert den Rücktritt von Alain Berset. Somm gehört zu den letzten investigativen Journalisten der Schweiz. Leider fordert er den Rücktritt von Berset aber nur aufgrund der Leaks, die in letzter Zeit aufgedeckt worden sind. Wie viele Menschen müssen noch an der Impfung erkranken oder gar sterben, bis Bundesrat Berset wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird?

Montag, 16. Januar 2023

Integrative Schule in der Schweiz

     

Lehrer H, hatte nie Angst vor seinen Schülerinnen und Schülern. Im Gegenteil: Er nahm ihnen die Angst. Ob beim Salto auf dem Minitramp, beim Singen und Tanzen in einem Musical oder beim Skifahren. Lehrer H. wurde von allen seinen Schülerinnen und Schülern respektvoll behandelt. Allerdings hatte auch er Schüler, die seinen Unterricht vorsätzlich störten und nicht mehr tragbar waren. Solche Kinder hatten die Möglichkeit in einer sog. Kleinklasse individuell betreut zu werden. Dass passte den Bildungspolitikern aus der SP nicht und sie erfanden die "Integrative Schule". Kleinklassen und Musikklassen wurden abgeschafft. Greti und Bleti wurden nun in integrativen Schulklassen politisch korrekt indoktriniert. Für diese Entwicklung in Basel Stadt waren vor allem der Vorsteher des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann und sein Ressortleiter Schulen Hans-Georg Signer verantwortlich. Nachdem die Integrative Schule in Basel-Stadt Realität geworden war, pflügte Dr. Christoph Eymann auch die Schullandschaft in der restlichen Schweiz um. Mit dem Resultat, dass das Mitspracherecht der Eltern massiv zunahm und die Lehrkräfte immer mehr zum politischen Spielball der Linken wurden.

Lehrer H. hatte diese Entwicklung schon lange vorausgesehen. Deshalb wurde er unter Dr. Christoph Eymann mit allen Mitteln aus seinem geliebten Lehrerberuf gemobbt. Der Personalleiter Schulen Thomas Bärlöcher persönlich war der Auffassung, Lehrer H. müsse krank geschrieben werden. Aufgrund dieses Planes fühlte sich OS-Rektorin Gaby Jenö plötzlich von Lehrer H. bedroht und erstattete wider besseren Wissens eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen den unschuldigen Lehrer. Anschliesend wurde er freigestellt und gekündigt, nachdem er sich nicht krankschreiben lassen wollte. 

Der gesamten Elternschaft wurde verklickert, man dürfe die Kündigungsgründe aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht kommunizieren. In Tat und Wahrheit gab es überhaupt keine Kündigungsgründe. Lehrer H. musste über die Klinge springen, weil er die kranken Ideen von Dr. Christoph Eymann und Hans Georg Signer kritisiert hatte. 

Dass die Integrative Schule nicht funktioniert, zeigt der heutige Artikel im Blick eindrücklich. Aus unserer Sicht wird die schweizerische Volksschule vorsätzlich zerstört. Nicht nur Strom, Öl und Gas sollen teurer werden, auch gute Bildung soll in Zukunft etwas kosten. 

Dass in den Mainstream-Medien die Verantwortlichen für diese Bildungskatastrophe nicht genannt werden, ist kein Zufall. Der gigantische Corona-Betrug hat gezeigt, dass die Medien in der Schweiz die Mächtigen nicht mehr hinterfragen und kontrollieren, sondern nur noch als Sprachrohr für billige Propaganda agieren.     

Mittwoch, 11. Januar 2023

Überschuss dank Pandemie

         

Ohne PCR-Technologie hätte keine Pandemie nachgewiesen werden können. Der Erfinder dieser Technologie hatte davor gewarnt, PCR für diagnostische Zwecke zu missbrauchen. Trotzdem wurden in den letzten 3 Jahren weltweit täglich Milliarden von PCR-Tests durchgeführt, um sog. "Infizierte" in die Quarantäne zu sperren. Das ist gut für die Roche. Weil sie sich weltweit die Rechte für diese Technologie erkauft hat, wird die Pandemie Milliarden in die Kasse des Pharma-Giganten spülen. Auch der Kanton Basel-Stadt hat Freude. Je mehr Geld die Roche mit dieser Pandemie generiert, desto mehr Steuer-Substrat fliesst in die Staatskasse. Das freut auch den Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger, der früher Jurist bei der Roche war. Bei der "Schweinegrippe" profitierte Roche mit seinem Medikament "Tamiflu". Bei Covid-19 mit seiner PCR-Technologie.

Nicht nur die Roche hat an Basel-Stadt kräftig Steuern bezahlt, sondern auch die Lonza, die in der Schweiz massgeblich an der Herstellung der Moderna-Impfung beteiligt war. Sämtliche Einahmen aus dem europäischen Impf-Geschäft werden ebenfalls in Basel-Stadt versteuert.

Fast zwei Jahre lang wurden Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten, staatlich genötigt, sich regelmässig testen zu lassen, wenn diese wieder am öffentlichen Leben teilnehmen wollten. Dieser staatliche Druck hat sich natürlich bei der Pharma-Mafia positiv ausgewirkt. Noch nie lief das Geschäft mit nutzlosen Impfungen und Tests so gut wie in den letzten Jahren. 

Das Zusammenspiel zwischen Staat und Wirtschaft ist nichts anderes als übler Faschismus. Wenn der Staat seine Bürgerinnen nötigt, sich impfen und testen zu lassen, um wieder am normalen Leben teilnehmen zu dürfen, wird der totalitäre Orwell-Staat zur Realität. 

In einem totalitären Staat spielt natürlich auch die Justiz brav mit. Menschen, die während der Pandemie auf Eigenverantwortung setzten und die totalitären Covid-19-Verordnungen nicht beachteten, werden von der Corona-Justiz jetzt mit aller Härte behandelt. Wer den Rechtsweg beschreitet verliert tausende von Franken.    

Das totalitäre Zusammenspiel zwischen Staat und Pharma-Mafia macht Angst. Millionen von Menschen haben weltweit dem kriminellen Staat vertraut und sich giftige Substanzen in den Körper spritzen lassen. Viele haben die Impfung nicht überlebt oder sind massiv krank geworden. Wer einen Impfschaden davon trägt, wird vom Corona-Staat sträflich alleine gelassen. Bis auf weiteres gibt der Staat nicht bekannt, was in den Verträgen steht, die er mit der Pharma-Mafia abgeschlossen hat. 

Unterdessen werden Millionen von abgelaufenen Impfdosen entsorgt. Trotzdem hört der Bund nicht auf, weiteren Impfstoff einzukaufen. Offensichtlich hat sich die Pseudo-Pandemie für den Staat und die Pharma-Mafia bestens ausbezahlt. Die grossen Verlierer sind die Menschen, die dem Staat vertraut haben und aufgrund des "kleinen Piks" heute unheilbar krank sind. Auch in Zukunft werden die Krebserkrankungen aufgrund der Impfung massiv zunehmen. Der Staat wird sich dann mit allen Mitteln aus der Verantwortung ziehen.  

Montag, 9. Januar 2023

Die schweizerische Nationalbank



Eigentlich können wir froh sein, dass wir noch eine eigene Nationalbank besitzen. Ein Staat mit einer eigenen Nationalbank ist unabhängiger als ein Staat ohne eigene Nationalbank. Bei einem Verlust von 132 Milliarden muss man sich allerdings die Frage stellen, ob die Geldpolitik, welche die schweizerische Nationalbank verfolgt, noch die richtige ist. 

Aus unserer Sicht hätte man auf den Kauf von Milliarden von Euros verzichten sollen. Der Euro ist ein Konstrukt, das sich bisher nicht bewährt hat und sich auch nie bewähren wird. Je mehr Euros die Schweizerische Nationalbank kauft, desto grössere Verluste wird sie in der Zukunft einfahren. Dies ist von den Globalisten offensichtlich so geplant. Ihr Ziel ist es, unsere Nationalbank zu zerstören, um die totale Kontrolle über die Schweiz zu erlangen.

Wer das Geld kontrolliert, regiert die Welt. Wir sind gespannt, wie sich die Schweiz in den nächsten Jahren gegen die Globalisten wehren wird.

Freitag, 6. Januar 2023

Herbe Niederlage für Basler Justiz-Mafia


Es ist bekannt, dass in Basel-Stadt der Justiz-Filz regelmässig macht, was er will. Im Fall Lehrer H. wurde der unschuldige Lehrer wegen Meinungsäusserungen von Strafgerichtsdpräsident Lucius Hagemann zu 2 Jahren unbedingter Haft verdonnert. Die Fakten, die der Lehrer ins Netz gestellt hatte, wurden vom gesamten Basler Justiz-Filz als "Dauerdelikt" beurteilt. Für Lehrer H. war schon 2015 klar, dass Dr. Lucius Hagemann schwer befangen war. Allerdings stampften sowohl das Appellationsgericht als auch das Bundesgericht das Ausstandsgesuch des Lehrers in den Boden. 

Zur Erinnerung: Um Lehrer H. als gefährlichen potentiellen Täter zu diffamieren, behaupteten Hagemann und die zuständige Staatsanwältin, der Lehrer sei vor dem Haus der Staatsanwältin herumgeschlichen und sei erst wieder verschwunden, als der Ehemann der Staatsanwältin interveniert habe. Diese Geschichte ist frei erstunken und erlogen. Lehrer H. war nie vor dem Haus der Staatsanwältin und deren Mann hat er auch nie gesehen. Für die beiden Staatsfunktionäre hatte diese arglistige Lüge aber keinerlei Konsequenzen. Die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen Hagemann und die Staatsanwältin wurden von Dr. Esther Omlin eingestellt und Lehrer H. wurde vom Basler Appellationsgericht wegen "falscher Anschuldigung" verurteilt. 

Mit dem neusten Urteil des Bundesgerichts wird das Gemauschel an den Basler Gerichten jetzt endlich unterbunden. Die BaZ schreibt dazu:  

"Das Appellationsgericht hat bei Ausstandsgesuchen gegen Richter des Strafgerichts willkürlich entschieden. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden von zehn Personen gut, die an der Demo teilgenommen hatten und angeklagt wurden.

Das Bundesgericht hält in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, das Appellationsgericht habe den Betroffenen nicht alle entscheidwesentlichen Unterlagen zugestellt und damit deren rechtliches Gehör verletzt. Die Beschwerdeführer erhielten nicht sämtliche eingereichten Unterlagen der jeweils anderen Parteien. So konnten sie sich dazu nicht äussern. Das Appellationsgericht stellte auch die Stellungnahme einer vom Ausstandsgesuch betroffenen Richterin nicht den betroffenen Parteien zu.

Darüber hinaus habe das Appellationsgericht willkürlich entschieden, schreibt das Bundesgericht. Es habe den Sachverhalt nicht ausreichend abgeklärt. So habe es beim vorsitzenden Präsidenten des Strafgerichts, René Ernst, keine Stellungnahme über Inhalt und Umfang der Rücksprachen mit seinen Richterkolleginnen und -kollegen eingeholt.

Ernst gab der «Basler Zeitung» Ende September 2020 ein Interview, in dem er sich – nach Rücksprache mit den Kollegen – über die «Basel nazifrei»-Prozesse äusserte. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht alle erstinstanzlichen Verfahren vor dem Strafgericht Basel-Stadt abgeschlossen, weshalb das Vorgehen nicht nur von den Anwälten der Angeklagten kritisiert wurde. Es wurden Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter geäussert.

Das Appellationsgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass sich Ernst entgegen der Sicht der Beschwerdeführer nicht pauschal über die Ereignisse vom November 2018 geäussert, sondern lediglich zu dem von ihm behandelten Fall Stellung bezogen habe. Er habe die Vorfälle und die durch ihn wahrgenommene Gewalt so bewertet, wie sie sich bei seinem Fall gezeigt hätten.

Zudem kann das Interview laut Appellationsgericht nicht einfach generell kritisiert werden, weil die Äusserungen der Gerichtspräsidenten in der Öffentlichkeit auch Vertrauen schaffen und erhalten könnten.

Diese Argumentation verfängt beim Bundesgericht überhaupt nicht. Es hält fest, dass die Aussagen von Ernst, wonach die an der Demonstration angewandte Gewalt «massiv» und «vor allem gegen Personen» gerichtet gewesen sei und sich «nicht rechtfertigen» lasse, Ereignisse betreffe, die den Strafverfahren aller Beschwerdeführer zugrunde lägen.

Das Bundesgericht führt weiter aus, dass das öffentliche Kommentieren eigener Urteile durch Mitglieder des zuständigen Richtergremiums «kritisch zu betrachten» sei. Vor allem sei immer dann besondere Zurückhaltung geboten, wenn laufende Verfahren betroffen seien und wenn die betroffenen Personen darüber hinaus nicht geständig seien.

Gemäss Bundesgericht stellt sich die Frage, ob die vom Ausstandsbegehren betroffenen Gerichtspräsidien sich die öffentlichen Aussagen von Gerichtspräsident Ernst aufgrund einer allfälligen vorgängigen Absprache zu eigen gemacht hätten. Deshalb sei es von entscheidender Bedeutung, welchen Inhalt und Umfang die Rücksprache gehabt habe.

Das Bundesgericht kritisiert auch, dass das Appellationsgericht sich nicht darum bemüht habe, Einsicht in ein Mail zu erhalten, in dem ein ordentlicher Richter sich über die Absprachen entsetzt zeigte. Die «Wochenzeitung» zitierte in einem Bericht vom April 2021 stellenweise daraus.

Das Appellationsgericht tat diesen Punkt damit ab, dass der ordentliche Richter nur vom Hörensagen von der Rücksprache gehört habe. Zudem hätten die Gerichtspräsidien allesamt mit Nachdruck betont, dass es keine inhaltlichen Absprachen gegeben habe.

Es sei wenig überzeugend, wenn die Aussagen abgelehnter Gerichtspräsidien ohne weiteres als glaubwürdiger eingestuft würden als die eines ordentlichen Richters, schreibt das Bundesgericht. Der Fall geht nun zur neuen Beurteilung ans Appellationsgericht zurück." 

Leider geht aus dem BaZ-Artikel nicht hervor, dass Dr. Lucius Hagemann auch in diesem Verfahren wieder eine spezielle Rolle gespielt hatte. Wörtlich schreibt das Bundesgericht:

"Stellungnahmen wie jene von Gerichtspräsident Lucius Hagemann, wonach es sich bei den Vorwürfen bezüglich einer unzulässigen Absprache um die "die verwirrten Aussagen eines nebenamtlichen Richters" handle, erscheinen zumindest wenig geeignet, Vertrauen in die Aussagen der Gerichtspräsidien zu schaffen und jenes in den von der WOZ zitierten (namentlich nicht genannten) ordentlichen nebenamtlichen Richter zu erschüttern."

Ebenfalls wird im Bericht der BaZ nicht erwähnt, dass neben der "institutionellen Befangenheit" des Strafgerichts Basel-Stadt auch eine "persönliche Befangenheit" des Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann vorliege. Wörtlich heisst es im Urteil des Bundesgerichts:

"Diese "persönliche Befangenheit" des Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann wird von den genannten Beschwerdeführern erstmals vor Bundesgericht geltend gemacht. Sie berufen sich auf Aussagen, die der abgelehnte Strafgerichtspräsident gegenüber der Verteidigerin von K. einer weiteren beschuldigten Person in den "Basel nazifrei"-Prozessen und ebenfalls Partei im vorinstanzlichen Ausstandsverfahren, getätigt hatte."

An dieser Stelle wäre es natürlich interessant zu erfahren, welche Äusserungen Hagemann gegenüber dieser Verteidigerin gemacht hat. 

Für den Kanton Basel-Stadt kommt dieses Justiz-Debakel ziemlich teuer zu stehen. Er muss den Beschwerdeführern und den zuständigen Anwälten fast Fr. 20'000.-- Entschädigung entrichten:

Rechtsanwältin Nina Blum erhält Fr. 2'500.--

Rechtsanwalt Alain Joset erhält Fr. 2'500.--

Ein Beschwerdeführer erhält Fr. 2'500.--

Ein Beschwerdeführer erhält Fr. 2'500.--

Ein Beschwerdeführer erhält Fr. 2500.--

Rechtsanwalt Andreas Noll erhält Fr. 4000.--

Rechtsanwalt Peter Nideröst erhält Fr. 2'500.--

Dass die BaZ über dieses Bundesgerichtsurteil nur unvollständig berichtet, verwundert nicht. Auch im Mobbing-Fall betr. Lehrer H. wurde nie vollständig berichtet. 

Der Basler Justiz-Filz wird vom Bundesgericht nicht zum ersten Mal gerügt. Es kommt immer wieder vor, dass Basler Richter vorsätzlich Bundesrecht brechen. Hagemann ist unterdessen in Pension. Die anderen werden einfach so weitermachen wie bisher. 

Donnerstag, 5. Januar 2023

Corona-Justiz in der Schweiz

    

Lehrer, die in der Schweiz öffentliche Kritik an den Corona-Massnahmen äussern, werden entlassen. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden. Damit ist klar, dass die Justiz in der Schweiz endgültig zu einer totalitären Corona-Justiz verkommen ist. Wer gegen die totalitäre Corona-Ideologie ankämpft, verliert seinen Job. Diese Methode verwendeten auch die Nazis, als sie von 1933-1945 in Deutschland an der Macht waren. Wer in dieser Zeit Jude war, wurde vom Staat mit allen Mitteln schikaniert und entrechtet. 

Wer für einen totalitären Staat arbeiten möchte, muss sein Gehirn offensichtlich grundsätzlich abschalten. Er muss sämtliche Ideologien, die der Staat propagiert, verinnerlichen und seinen Job entsprechend ausführen. Da die öffentlichen Schulen in erster Linie den Auftrag haben, Kinder und Jugendliche mit den entsprechenden Ideologien zu indoktrinieren, braucht der Staat gehorsame Lehrerinnen und Lehrer, die nicht selber denken. 

Viele Lehrkräfte haben die Absichten des totalitären Staates durchschaut. Sie haben keine Lust mehr, den Kindern mit dem Klima-Schwindel, dem Gender-Wahnsinn und der Corona-Diktatur Angst einzujagen. Trotzdem haben sie Angst, am Arbeitsplatz ihre Meinung zu äussern. Niemand verliert gerne seinen Job, deshalb gibt es bei den Lehrerinnen und Lehrer praktisch keinen Widerstand gegen den totalitären Bildungsfaschismus, der in der Schweiz von Jahr zu Jahr zunimmt.

Dass der Lehrermangel jedes Jahr prekärer wird, liegt nicht nur an den geburtenstarken Jahrgängen, die jetzt alle pensioniert werden. Ein vernunftbegabter Mensch hat in der Regel keine Lust, als Lehr-Roboter unschuldige Kinder zu staatlichen Marionetten umzupolen. Nur linksorientierte Zombies können den Lehrerberuf heute noch ohne Gewissensbisse ausführen. 

Menschen mit Gewissen und Herzensbildung haben schon länger begriffen, wohin die Reise geht. George Orwells "1984" gibt uns einen Einblick in die Welt des Totalitarismus. Das aktuelle Zusammenspiel zwischen "Wissenschaft", Pharma-Mafia und Politik ermöglicht es, die Welt innert kürzester Zeit in ein totalitäres System zu verwandeln. Dazu braucht es willenlose Funktionäre, die weder denken, noch den Staat in Frage stellen. Es braucht Zombies, die das tun, was man ihnen sagt. 

Der Corona-Kritiker, der entlassen wurde, weil er gegen den Corona-Faschismus ankämpfte, ist für uns ein Held. Er hat grossen Mut bewiesen und seinen Job für die Wahrheit riskiert. Das Aargauer Verwaltungsgericht hat mit seinem Urteil klar bewiesen, dass es weder unparteiisch noch unabhängig ist. 

Wer unseren Blog regelmässig liest, weiss, dass die Justiz in der Schweiz zu einer totalitären Corona-Justiz verkommen ist. Man braucht kein Hellseher zu sein, um zu erahnen, dass alle Strafanzeigen, die sich gegen Corona-Nazis richten, von der schweizerischen Corona-Justiz in den Boden gestampft werden. Schöne Neue Welt! 

Sonntag, 1. Januar 2023

Der Bundesrat und die Bundesverfassung

      

Wenn wir das neuste Photo des Bundesrates betrachten, fällt uns auf, dass auf dem Tisch ein rotes Buch liegt. Es soll angeblich eine gebundene Ausgabe der Bundesverfassung zeigen. In den letzten drei Jahren kümmerte sich der Bundesrat einen Dreck um die Bundesverfassung. Mittels Notverordnungen setzte er das vorbildliche Regelwerk ausser Kraft und sorgte dafür, dass sich die Schweiz in einen totalitären Staat verwandelte.

Wir wissen nicht, ob der Bundesrat den Inhalt der Bundesverfassung überhaupt kennt. Es werden darin die Rechte der Menschen aufgeführt, die nicht verhandelbar sind:

"Staatliches Handeln muss in im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein."

In den letzten drei Jahren lag das Handeln des Bundesrates weder im öffentlichen Interesse noch war es verhältnismässig. Ein Schnupfenvirus wurde zur totalen Weltkatastrophe erklärt, um die Menschenrechte vorsätzlich ausser Kraft zu setzen. Menschen, die sich auf die Bundesverfassung stützten, wurden von der Corona-Polizei verfolgt und terrorisiert. Auch jetzt noch werden Massnahmengegner von einer unerbittlichen Corona-Justiz strafrechtlich verfolgt, wenn sie ihre Bussen nicht bezahlt und den Rechtsweg beschritten haben. Wer seine Busse von Fr. 100.-- nicht bezahlen wollte und den Rechtsweg einschlug, wird vom Bundesgericht genötigt, bis zu Fr. 3000.-- Kostenvorschuss zu bezahlen, damit sich die Damen und Herren des Bundesgerichts überhaupt dazu bequemen, einen Bundesgerichtsentscheid zu fällen. 

"Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben."

In den letzten drei Jahren handelten vor allem die Massnahmengegner nach Treu und Glauben. Sie hielten sich an die Grundrechte und kämpften gegen die totalitären Zwangsmassnahmen des Bundesrates. Die staatlichen Organe handelten nicht nach Treu und Glauben, sondern entpuppten sich als Marionetten in einem totalitären Corona-Staat. Menschen, welche die Bundesverfassung hochhielten und für die Freiheit kämpften, wurden von der Corona-Polizei mit Gummigeschossen traktiert und in Handschellen gelegt. 

"Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei."

Aufgrund der sog. Notverordnungen wurde die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger so gut wie abgeschafft. Wir durften nicht mehr selber denken, sondern wir hatten zu gehorchen und mussten die stumpfsinnigen Corona-Regeln ohne wenn und aber befolgen. 

"Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen."

Mit seinen Verordnungen hat der Bundesrat die Würde der Menschen weder geachtet noch geschützt. Im Gegenteil: Er hat die Würde der Menschen schwer beschädigt, in dem er sie mittels Maskenzwang in willenlose Zombies verwandelte. 

"Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung." 

Menschen, die sich weder impfen noch testen lassen wollten und sich auf ihre Menschenrechte beriefen, wurden systematisch staatlich diskriminiert. Mittels Zertifikat wurde ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben verweigert. Sie wurden polizeilich verfolgt, wenn sie beim Einkaufen keine Maske tragen wollten. 

"Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden." 

Obwohl die Notverordnungen unterdessen wieder zurückgenommen wurden, werden Massnahmengegner von der Corona-Justiz noch immer strafrechtlich verfolgt. Das Bundesgericht verlangt von einem Maskenverweigerer zur Zeit Fr. 3000.-- Kostenvorschuss, wenn dieser die Rechtmässigkeit der kantonalen Gerichtsentscheide vom Bundesgericht überprüfen lassen möchte. 

"Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit."

Auch dieses Grundrecht hat der Bundesrat in den letzten drei Jahren mit seinen Notverordnungen mit Füssen getreten. Menschen, die sich auf die persönliche Freiheit beriefen, wurden von den Behörden als "Superspreader", "Asoziale", "Covidioten" und "Corona-Leugner" diffamiert und rigoros gebüsst. Mit seinem völlig unverhältnismässigen Maskenzwang und dem unsäglichen Covid-Zertifikat hat der Bundesrat die körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit der Menschen vorsätzlich verletzt.

"Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten."

Es ist unbestritten, dass Kinder im Turn- und Sportunterricht gezwungen wurden, Masken zu tragen. Es ist auch unbestritten, dass Menschen, die ohne Maske einkaufen wollten, vom Filialleiter des entsprechenden Supermarkts genötigt wurden, den Laden zu verlassen. Sogar bei Gemeindeversammlungen wurde der Zutritt polizeilich verwehrt, wenn man keine Maske tragen wollte. Menschen, die bei der Gemeindeverwaltung um Rat fragten, wurden nicht bedient, wenn sie keine Maske tragen wollten.

"Jeder Mensch hat das Recht, ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen."

Massnahmengegner wurden von Beamten, Behörden und Medien als sog. "Schwurbler", "Verschwörungstheoretiker" oder "Nazis" diffamiert. Offensichtlich dürfen in der Schweiz nur Menschen ihre weltanschauliche Überzeugung frei wählen, wenn sie dem totalitären Narrativ der Regierung entspricht.

"Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern. 

Wer in der totalitären Schweiz seine Meinung äussert, wird gnadenlos fertig gemacht, wenn er der Wahrheit zu nahe kommt. Solche Menschen werden von der schweizerischen Justiz-Mafia als "planmässige Verleumder" diffamiert und massiv zur Kasse gebeten. 

"Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten."

In Tat und Wahrheit werden in der Schweiz Menschen, die der Wahrheit zu nahe kommen, strafrechtlich verfolgt. Wer dem weltfaschistischen Corona-Narrativ nicht entspricht, wird sowohl auf  YouTube als auch Facebook massiv bestraft. Wer Orginaldokumente veröffentlicht, ohne die Namen anonymisiert zu haben, wird auf Facebook einen Monat lang gesperrt. 

"Zensur ist verboten."

Obwohl laut Bundesverfassung Zensur verboten ist, wird alles, was den Corona-Nazis nicht passt, mittels sog. "Fakten-Checkern" zensuriert und bestraft. Wer über Swisscom im Internet surft, erhält nur die zensurierte Version des World Wide Web.

Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist."

Massnahmengegner haben vor Gericht nicht die gleichen Chancen wie angepasste Bürgerinnen und Bürger. Es interessiert die Bundesrichter nicht im geringsten, warum sie sich dem totalitären Maskenzwang nicht unterwerfen wollen. Die Entscheide des Bundesgerichts sind politischer Natur. Wer nicht gehorcht, wird bestraft, auch wenn damit die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgehebelt werden. 

"Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch  auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt."

Die schweizerischen Gerichte sind weder unabhängig noch unparteiisch. Sie sind politisch motiviert und unterstehen dem totalitären Zeitgeist. In einem totalitären Corona-Staat sind auch die Richter der entsprechenden Ideologie verpflichtet. Das Bundesgericht hindert die Bürgerinnen und Bürger mit völlig unverhältnismässigen Kostenvorschüssen daran, den Rechtsweg auszuschöpfen. 

Auf dem Bild ist die gebundene Ausgabe der Bundesverfassung zugeklappt. Die Damen und Herren des Bundesrates würdigen das Werk mit keinem einzigen Blick. Von oben fallen Papier-Blätter auf die Landesregierung. Sind es etwa die Vorgaben der EU, der WHO und der Pharma-Mafia? 

Der Mann mit Glatze, der der schweizerischen Bevölkerung eine Spritze aufgeschwatzt hat, die nichts nützt, aber grossen Schaden angerichtet hat, ist jetzt Bundespräsident. Die Inszenierung auf dem Bild soll uns offensichtlich an das "letzte Abendmahl" von da Vinci erinnern: Berset in der Pose von Jesus Christus! Berset ist kein Heilsbringer! Im Gegenteil! Er ist eine Marionette der Satanisten, die unsere Welt ausbeuten und zerstören. Aus unserer Sicht ist Berset verantwortlich für jeden einzelnen Impf-Geschädigten bzw. Impf-Toten in der Schweiz. Er sollte nicht Präsident unserers Landes sein, sondern den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.