Freitag, 16. Dezember 2016

Eva Eichenberger - Staatsanwältin und Privatklägerin



Staatsanwältin Eva Eichenberger behauptet in ihrer Strafanzeige vom 10.3.15, Lehrer H. habe sie wider besseren Wissens systematisch und planmässig verleumdet. Das Gegenteil ist richtig! Eva Eichenberger hat mit zahlreichen anderen Staatsfunktionären Lehrer H. als psychisch kranken potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um H. in die Fänge der Psychiatrie und Justiz zu treiben. Aus ihren zahlreichen Schreiben wird ersichtlich, dass sie Lehrer H. am liebsten für 5 Jahre in der Psychiatrie eingesperrt hätte.  

Seit 2007 missbraucht Staatsanwältin Eva Eichenberger ihr Amt zu Ungunsten des völlig integeren Lehrers. 2007 hatte sie sämtliche Strafanzeigen gegen die Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus seinem Beruf gemobbt hatten, eingestellt. Sie behauptete dabei frech, die Strafanzeigen von Lehrer H. seien rechtsmissbräuchlich und stellte für jede der neun Anzeigen eine Rechnung von Fr. 300.--.  Allerdings stellte die Rekurskammer des Basler Strafgerichts fest, dass sämtliche Strafanzeigen rechtmässig waren.  

Dass OS-Rektorin Gaby Jenö, nie strafrechtlich belangt wurde, obwohl sie Lehrer H. fälschlicherweise beschuldigt hatte, Drohmails geschrieben zu haben,  ist dem Umstand zu verdanken, dass Eva Eichenberger nie nach den behaupteten Drohmails gesucht hatte. In der juristischen Fachsprache heisst dieses strafbare Verhalten "Begünstigung". Um ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, beteiligte sich Eva Eichenberger sogar selber an den zahlreichen Lügenkonstrukten gegen Lehrer H. und behauptete unter anderem, der Lehrer habe sie zu Hause aufgesucht.  

Wir haben sämtliche Schreiben von Staatsanwältin Eva Eichenberger analysiert und kommen zum Schluss, dass diese Frau zusammen mit zahlreichen anderen gewissenlosen Staatsfunktionären in den letzten Jahren ein gigantisches Lügengebilde aufgebaut hat. Dass Eichenberger in ihrer Verzweiflung nun sämtliche Fakten als planmässige Verleumdung pervertiert, entlarvt die arglistige Strategie dieser Staatsanwältin. Laut Eichenberger soll Lehrer H. in insgesamt 502 Fällen vorsätzlich und wider besseren Wissens unschuldige Personen verleumdet haben.  

Die Wahrheit ist: Lehrer H. hat nie jemanden verleumdet. Er hat auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur seine Erfahrungen mit der schweizerischen Justiz geschildert. Er ist fest davon überzeugt, dass das Rechtssystem in Basel-Stadt und in der Schweiz nicht mehr länger tragbar ist. Auch wir sind dezidiert dieser Meinung. Folgende Tendenzen sind in der schweizerischen Justiz festzustellen: 

- Tatsachen werden vorsätzlich verdreht

- Kompetenzen werden massiv überschritten

- Amtsmissbrauch und Amtsanmassung sind an der Tagesordnung

- das Handeln diverser Staatsfunktionäre ist rechtswidrig

- Behördenkriminalität wird strafrechtlich nicht verfolgt

- Behördenmobbing wird systematisch verschwiegen

- Strafverfolgungsbehörden agieren als Strafvertuschungsbehörden

- Organisierte Kriminalität statt faires Verfahren

- Täterschutz bei Staatsfunktionären

- Feministische Strafverfolgung zu Ungunsten unschuldiger Männer

- arglistige Vorgehensweisen von gewissen Staatsfunktionären

- massive kriminelle Energie gewisser Staatsfunktionäre

- staatlicher Terror und Einschüchterung

- Gesetzverdrehung nach Lust und Laune

- Aufstiegsmöglichkeiten für kriminelle Behörden und Beamten

- Bekämpfung des gesunden Rechtsempfindens

- vorsätzliche Pervertierung des Rechts

- rechtswidrige Einstellung von Strafverfahren gegen Beamte 

- Institutionalisierung von Beamten- und Behörden Willkür

- staatlicher Terror gegen Systemgegner

- Vertuschung von Behördenkriminalität

- Satanisches Rechtssystem

- Arglist statt Moral

- Lüge als legales Kommunikationsmittel

- Skrupellosigkeit

- Unschuldige werden vorsätzlich in die Verzweiflung getrieben

- systematische Verdrehung von Fakten

- Lügenkonstrukte statt Wahrheit

- totalitäre Methoden

- selektive Beweiswürdigung

- böswillige Verleumdungen gegen Systemkritiker

- Kriminalisierung von Systemkritikern

- Missbrauch von Gesetzen und Verordnungen

- gezielte Manipulationen

- Zurückhaltung von Beweisen

- Missachtung der Menschenrechte

- Rechtsbeugung

- Femifaschismus

- Opfer werden zu Tätern gemacht

- Gesinnungsterror

- Justizkritiker werden als Verschwörungstheoretiker verleumdet 

Natürlich unternimmt ein totalitärer Staat alles, damit der einfache Bürger nicht erfährt, dass er von einem totalitären Staat unterdrückt wird. Lehrer H. hat seine Meinung regelmässig auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlicht. Leider ist dieser Blog aufgrund einer Intervention der zahlreichen Gegnern von Lehrer H. ohne rechtsgültiges Urteil gelöscht worden.  

Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger die oben beschriebenen Tendenzen allesamt als Verleumdung taxiert, beweist, dass sie tiefer in dieses System verstrickt ist, als ihr lieb ist.  

Es ist zu hoffen, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin die mutmasslich strafbaren Handlungen von Eva Eichenberger erkennt und Anklage erhebt.  

Montag, 12. Dezember 2016

MLaw Jacqueline Frossard - Richterin am Basler Appellationsgericht



Als Polizei-Psychologin war Jacqueline Frossard jahrelang Fachexpertin für das Thema "Gewalt gegen Frauen". In einer Fachtagung, zu der nur Frauen eingeladen wurden, gab die damalige Polizei-Psychologin den Frauen folgende Tipps:

1.     Zu verstehen, dass Männergewalt an Frauen ein Männerproblem ist!

2.     Schweigen Sie nicht zu Gewalt, sondern stellen Sie sich gewalttätigen Männern entgegen!

3.     Überprüfen Sie Ihre eigene Haltung und Ihr Handeln auf versteckte Sexismen und Gewalt und arbeiten Sie gegebenenfalls daran, dies zu ändern!

4.     Leisten Sie Hilfe und Unterstützung, wenn eine Frau bedroht wird!

5.     Respektieren Sie Frauen und behandeln Sie sie als Gleichberechtigte!

6.     Arbeiten Sie mit Frauen zusammen, die sich für die Beendigung von Gender-basierter Gewalt einsetzen!

7.     Erheben Sie Ihre Stimme gegen Homophobie!

8.     Setzen Sie sich mit dem Thema Männlichkeit, Gender- Ungerechtigkeiten und allen ursächlichen Gründen für Gender-basierte Gewalt auseinander!

9.     Helfen Sie jungen Männern dabei, ihre Identität als Mann zu finden ohne Degradierung und Missbrauch von Frauen!

10.  Vermeiden Sie es, Zeitschriften, Musik oder Videos zu kaufen, die Frauen degradieren und Gewalt an Frauen zeigen und verherrlichen!

Auf das Thema "strukturelle Gewalt" ging Jacqueline Frossard nur kurz ein. Die häufigste Form dieser Art von Gewalt sei die Bindung der Frauen an das Heim, sodass sie sich nicht weiterentwickeln können – ausser als Hausfee. Mehr fiel der Polizei-Psychologin zum Thema "strukturelle Gewalt" nicht ein. Auch beim Thema "Gewalt am Arbeitsplatz" wurde das Thema "Gewalt an Männern" vorsätzlich ausgeklammert.

Jacqueline Frossard beschrieb die Spirale von Reaktionen, die durch psychische Gewalt am Arbeitsplatz hervorgerufen folgendermassen;

"Psychische Gewalt grösseren Ausmasses führt bei Frauen einmal zu physischen Symptomen wie Übelkeit, Herzklopfen, einem Schwächegefühl in den Beinen usw. verbunden mit der Ausschüttung von Stresshormonen – eine natürliche Reaktion. Doch hinzu kommen bald auch Selbstzweifel und bohrende Fragen: Bin ich wirklich unfähig, diese Arbeit zu machen? Was habe ich falsch gemacht? So geht das Selbstvertrauen verloren, und der Umgang mit den Personen, mit denen man täglich zusammen ist, wird schwierig."

Nach dem Referat von Jacqueline Frossard verteilten sich die gut hundert Teilnehmerinnen auf fünf Workshops. In einem ging es um die Gleichbehandlung beider Geschlechter in der Architektur. In zwei Workshops – je einem in deutscher und französischer Sprache – wurde die Gewalt durch Sprache analysiert, eine besonders subtile Art des Ausschliessens und Unterdrückens der Frauen. Weiter waren ein Schrei- und ein Wen-Do-Schnupperkurs den Verteidigungstechniken gewidmet.

Heute ist Jacqueline Frossard nicht mehr Polizei-Psychologin, sondern Leiterin der KESB Birstal in Basel-Land, FU-Richterin und Appellationsrichterin in Basel-Stadt. Diesen steilen Karriere-Aufstieg hat sie der massiven Frauenförderung in den letzten Jahren zu verdanken. Leider fanden wir im Internet keine Beiträge, die belegen, dass sich die Polizei-Psychologin jemals auch für das Thema "Gewalt an Männern" interessiert hat.

Dass ausgerechnet Jacqueline Frossard als Appellationsrichterin im Fall Lehrer H. eingesetzt wird, erachten wir deshalb als hoch problematisch. Zahlreiche Frauen übten von 2006-2016 psychische und strukturelle Gewalt an Lehrer H. aus. 2006 behauptete die OS-Rektorin Gaby Jenö wider besseren Wissens, Lehrer H. habe Selbstmord-Drohungen ausgestossen. Um die Situation vorsätzlich eskalieren zu lassen, doppelte die arglistige Rektorin mit der infamen Lüge nach, Lehrer H. habe Drohungen gegen Beamten und Behörden ausgesprochen. Bis auf den heutigen Tag, ist der genaue Wortlaut dieser angeblichen Drohungen nicht bekannt, weil sie in der Realität nie stattgefunden haben. Leider sah Staatsanwältin Eva Eichenberger in den "falschen Anschuldigungen" Jenös keine "strafbare Handlung" und setzte ihre ganze Energie dafür ein, Lehrer H. hinter Gitter zu bringen. Um den völlig integeren Lehrer als "gefährlichen Gewalttäter" zu diffamieren, schreckte die Staatsanwältin nicht einmal davon zurück, selber böswillig zu behaupten, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Eichenberger behauptete sogar gegenüber dem Appellationsgericht, dass Lehrer H. fähig sei, ein "Kapitalverbrechen" zu begehen.

Fakt ist, Lehrer H. hat noch nie in seinem Leben ein Verbrechen begangen. Er hat nur seine Grundrechte wahrgenommen und über die Gemeinheiten, die er erleben musste, berichtet. Offensichtlich fürchten gewisse Beamten und Behörden die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser. Nur so ist es zu erklären, dass gewisse Staatsfunktionäre den Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechte systematisch und vorsätzlich ignorieren. Wer Grundrechte als Delikte bezeichnet, ist aus unserer Sicht gewissenlos, totalitär und kriminell. Wir hoffen, dass MLaw Jacqueline Frossard nicht zu dieser Sorte von Beamten und Behörden gehört. Für alle, die Lehrer H. mit allen Mitteln ins Gefängnis bringen wollen, sei an dieser Stelle noch einmal Artikel 19 der Menschenrechte erwähnt:

"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

Samstag, 10. Dezember 2016

Gedanken zum Tag der Menschenrechte



Heute ist der Tag der Menschenrechte. Leider existieren diese Rechte nur auf dem Papier. In der Realität werden diese Rechte von Beamten und Behörden vorsätzlich mit Füssen getreten. Auch in der Schweiz! Sowohl die Kantonsverfassung als auch die Bundesverfassung ist für gewisse Basler Beamten und Behörden nicht massgebend. Behördenwillkür und Behördenkriminalität gehören in der Basler Verwaltung zur Tagesordnung. Die kriminelle Behördenmafia ist eine Gefahr für alle ehrlichen Bürgerinnen und Bürger.

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

Realität: In der Schweiz gibt es kein Rechtssystem, sondern nur ein Machtsystem. Das Bundesgericht stützt sich ausschliesslich auf die Akten der Vorinstanzen. Die staatlichen Organe werden durch das Bundesgericht in den meisten Fällen geschützt.

2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

Realität: Lehrer H. wird von den staatlichen Organen vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet, um ihm möglichst intensiv zu schaden. Damit ist das staatliche Handeln nicht mehr verhältnismässig, sondern kriminell.

3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

Realität: Obwohl Lehrer H. immer nach Treu und Glauben handelt, missbrauchen die staatlichen Organe systematisch ihre Macht. Lehrer H. wird sogar vom Bundesgericht kein einziges Mal ernst genommen. Es wird von allen Instanzen vorsätzlich gelogen.

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Realität: Nachdem Lehrer H. die Verantwortung für sich übernimmt und der Einladung des Amtsarztes rechtmässig nicht folgt, lässt die Schulbehörde die Situation eskalieren, indem sie den völlig integren Lehrer als potenziellen Amokläufer verleumdet und ihm ein rechtswidriges Strafverfahren anhängt.


Art. 7 Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Realität: Die Schulbehörde verleumdet den völlig integren Lehrer wegen seiner politischen Überzeugung vorsätzlich als psychisch kranken, gefährlichen Gewalttäter. Damit achtet und schützt sie die Würde des Lehrers nicht im Geringsten, sondern verletzt diese systematisch.


Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Realität: Weil Lehrer H. nicht die „richtige“ politische Überzeugung vertritt, wird er von sämtlichen staatlichen Organen als „gefährlicher“ Gewalttäter diskriminiert. Bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlungen wird er von Zivilpolizisten nach Waffen abgesucht.


Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Realität: Lehrer H. wird von sämtlichen Staatsorganen vorsätzlich willkürlich behandelt. Sogar nachdem das Strafverfahren gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung eingestellt wird, lässt die Verwaltungsgerichtspräsidentin Marie-Louise Stamm den Lehrer mehrmals polizeilich nach Waffen durchsuchen. In einer unfairen Verhandlung wird Lehrer H. zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Richter bemüht sich während der Verhandlung nicht ein einziges Mal in die Anklageschrift zu blicken. Die Wortmeldungen des Beschuldigten werden regelmässig unterbrochen. Beweise und Zeugen des Angeklagten werden nicht zugelassen.


Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Realität: Die Schulbehörde versucht die Bewegungsfreiheit des Lehrers mit einem fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) rechtswidrig einzugrenzen. Als ihr das nicht gelingt, hetzen die staatlichen Organe dem völlig integren Lehrer eine Sondereinheit auf den Hals und stecken ihn für 24 Stunden rechtswidrig und willkürlich in Isolationshaft. Die Schulbehörde zwingt den Lehrer, sich von einem von ihr diktierten Psychiater begutachten zu lassen. Als Lehrer H. sich die Freiheit nimmt, den eigenen Psychiater zu konsultieren, erhält er eine „Ordentliche Kündigung“ wegen angeblich „schweren Pflichtverletzung“. Um dem Lehrer die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zu erschweren, verurteilt der Richter den unschuldigen Lehrer zu 3 Monaten Beugehaft.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Realität: Nachdem Lehrer H. von der Sondereinheit auf den Boden gerissen wird und ohne Gegenwehr mit Handschellen gefesselt auf dem Bauch liegt und um Luft ringt, wird ihm von den staatlichen Organen ohne jeglichen Grund noch eine Augenbinde verpasst. Nachher muss er sich vor den Polizisten mehrmals ausziehen und sich sog. „Leibesvisitationen“ unterziehen. In einer völlig unverhältnismässigen Beugehaft wird Lehrer H. 20 Tage wie ein Krimineller behandelt.


Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

Realität: Lehrer H. informiert in einem eigenen Blog über die willkürlichen und rechtswidrigen Handlungen der diversen Staatsorgane. Unter Androhung der Kündigung wird Lehrer H. von der Schulbehörde gezwungen, alle Informationen, die den Arbeitgeber Basel-Stadt betreffen, zu löschen.  Schliesslich unterstellt man dem Lehrer, er habe Beamten und Behörden planmässig verleumdet und verurteilt ihn zu 2 Jahren unbedingter Haft.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

Realität: Nachdem Lehrer H. unter Androhung der Kündigung seine Informationen auf seinem Blog gelöscht hat, verbreiten anonyme Autoren die neusten Meldungen über die staatlichen Übergriffe gegen den integren Lehrer. Die Schulbehörde macht den Lehrer dafür verantwortlich und wirft ihm „rufschädigende“ Äusserungen vor, um ihm erneut zu kündigen. Schliesslich wird Lehrer H. zu 2 Jahren Haft wegen angeblicher "Planmässiger Verleumdung" verurteilt.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Realität: Es dürfen nur Informationen verbreitet werden, die nicht „staatsfeindlich“ sind. Wer über „Behördenkriminalität“ informiert, schädigt angeblich den Ruf der staatlichen Organe.


Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantien

1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

Realität: Die staatlichen Organe lassen sich so viel Zeit, wie sie wollen. Angeklagte haben Fristen bis zu 10 Tagen, die sie einhalten müssen.

2 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.

Realität: Beim sog. „rechtlichen Gehör“ wird man zwar angehört, aber von den staatlichen Organen auf keinen Fall ernst genommen. Das gilt sowohl für die Kantonsgerichte als auch für das Bundesgericht.

3 Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Realität: Wer unentgeltliche Rechtspflege beantragt, muss den staatlichen Organen seine finanzielle Lage bis ins Détail schildern. Nur wer von der Fürsorge lebt, erhält unentgeltliche Rechtspflege. Bevor die staatlichen Organe tätig werden, müssen happige Vorschüsse geleistet werden. Im Kampf um seine Rechte wurde Lehrer H. von den staatlichen Organen genötigt, über Fr. 10‘000.— Gerichtsgebühren zu bezahlen.


Art. 30 Gerichtliche Verfahren

1 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.

Realität: Die Gerichte sind weder unabhängig noch unparteiisch. Die Gesetze werden völlig willkürlich ausgelegt, so dass der Staat am Schluss immer gewinnt. Klagen gegen staatliche Organe werden vom Bundesgericht systematisch abgewiesen. Lehrer H. wurde ohne Beweise wegen angeblicher Verleumdung zu 2 Jahren unbedingter Haff verurteilt und mit sofortiger Wirkung in Beugehaft genommen.

2 Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Realität: In jedem Kanton funktionieren die Behörden gleich. Es geht nicht um Recht, sondern in erster Linie um Macht. Die Gewaltentrennung existiert nicht. Sie ist eine grosse Lüge, mit der dem Volk ein Rechtsstaat vorgaukelt wird, der in Wirklichkeit gar nicht existiert. Eigentlich wäre der Gerichtsstand Basel-Land, aber da die Strafanzeigen gegen die staatlichen Mobber als "falsche Anschuldigungen" pervertiert wurden, wurde der Gerichtsstand nach Basel-Stadt verlegt.

3 Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

Realität: Lehrer H. wird vom Basler Strafgericht zwei Mal von einer öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen. Da Lehrer H. jeweils als einziger im Publikum sitzt, fällt es den jeweiligen Gerichtspräsidenten leicht, eine öffentliche in eine geschlossene Verhandlung umzuwandeln. Diese Praxis zeigt, dass die staatlichen Organe offensichtlich etwas zu verbergen haben.


Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte

1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

Realität: Die Grundrechte werden von den staatlichen Organen systematisch vorsätzlich verletzt. Wer sich dagegen wehren will, muss den Weg über die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof in Kauf nehmen. Dieser Weg kostet Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof regelmässig wegen Verletzung der Grundrechte verurteilt. Statistiken zu diesem Thema sind aber äusserst schwierig zu finden.

2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Realität: In der Realität findet genau das Gegenteil statt. Die staatlichen Organe verletzen die Grundrechte systematisch. Üble Nachrede, Verleumdung, Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, falsche Anschuldigung, falsches Zeugnis, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Drohung, Verletzung des Berufsgeheimnisses und einfache Körperverletzung gehören zu den bundesgerichtlich geschützten Mitteln der staatlichen Organe, die einfachen Leute aus dem Volk zu unterdrücken.

3 Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.

Realität: Auch hier ist das Gegenteil der Fall. Private, welche noch an die Menschenrechte glauben, werden von den staatlichen Organen mit willkürlicher Staatsgewalt systematisch „präventiv“ verunglimpft.


Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

Realität: Mit diesem Artikel können die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger jederzeit eingeschränkt werden. Wer die staatlichen Organe stört, kann jederzeit als „ernste, unmittelbare und nicht abwendbare Gefahr“ in seinen Grundrechten eingeschränkt werden. Lehrer H. ist Opfer dieses Artikels geworden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Lehrers in seinem Urteil vom 23. November 2009 mit den üblichen Floskeln ab.

2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

Realität: Wer die kriminelle Energie der staatlichen Organe thematisiert, muss damit rechnen, von den Behörden als psychisch krank und gefährlich stigmatisiert zu werden. Wer angeblich „psychisch krank“ ist, wird in seinen Grundrechten eingeschränkt. Das kann bis zur mehrtägigen Isolation in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt führen. Wer sich dort nicht ans Bett fesseln lassen will, wird zwangsweise mit Neuroleptika vollgepumpt. Erst wer jeglichen Widerstand aufgibt, und lebenslang Neuroleptika einnimmt, gilt als geheilt.

3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

Realität: Das Ziel der Schulbehörde, die Grundrechte von Lehrer H. einzuschränken sind gründlich gescheitert. Es ist der Schulbehörde nicht gelungen, Lehrer H. als „psychisch kranken“ Menschen zu diskreditieren und ihn bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Anstalt wegzusperren. In ihrem Kampf gegen Lehrer H. haben alle beteiligten staatlichen Organe die Verhältnismässigkeit massiv überschritten. Leider vertuscht auch das Bundesgericht als letzte nationale Rechtsinstanz die kriminellen Handlungen der Basler Behördenmafia vorsätzlich. Fast alle Blogs, die zum Thema "Lehrer H." informierten, sind unterdessen nicht mehr aufrufbar.

4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

Realität: Die staatlichen Organe besitzen das Gewaltmonopol. Jeden Tag verletzen die Behörden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wer gegen die staatlichen Organe prozessiert, verliert viel Zeit, Geld und Nerven. Wer schützt uns Bürgerinnen und Bürger vor diesem Unrechtsstaat?

Montag, 5. Dezember 2016

Die Rolle der Basler Regierung im Mobbingfall Lehrer H.


Nicht nur im Fall "Baschi Dürr", sondern auch im Mobbing-Fall Lehrer H. hat es die Basler Regierung versäumt, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass eine ausserordentliche Staatsanwältin diverse Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann untersucht. Zur Erinnerung: Diese beiden Staatsfunktionäre hatten den völlig unbescholtenen Lehrer als hochgefährlichen Gewalttäter dargestellt, der jederzeit zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. In einer völlig unfair geführten Gerichtsverhandlung wurde Lehrer H. zu 2 Jahren unbedingter Haft wegen angeblicher Verleumdung verurteilt. Damit sich der Lehrer möglichst schlecht gegen dieses haarsträubende Urteil wehren konnte, wurde er unter Missachtung der 10-tägigen Berufungsfrist mit sofortiger Wirkung in sog. Sicherheitshaft genommen. Allerdings liess sich Lehrer H. in dieser Haft nicht beugen, sondern legte Berufung gegen das rechtswidrige Urteil ein.

In Tat und Wahrheit war es nämlich nicht Lehrer H., der die zahlreichen Staatsfunktionäre 
"planmässig verleumdet" hatte, sondern die Staatsfunktionäre selber, hatten den Lehrer vorsätzlich als psychisch kranken potentiellen Gewalttäter diffamiert, um rechtswidrig die Kündigung auszusprechen. Pikant an der ganzen Angelegenheit ist, dass zwei Regierungsmitglieder selber in den Mobbingfall Lehrer H. verwickelt sind. Da wäre zum einen Regierungsrat Dr. Guy Morin, der seinen Sohn in der Klasse hatte, die von Lehrer H. geführt wurde. Obwohl Lehrer H. mit dieser Klasse nicht die geringsten Probleme hatte und die Kinder sehr gerne in den Unterricht von Lehrer H. gingen, behauptete Dr. Guy Morin am Elternabend, dass die Freistellung von Lehrer H. rechtens sei. Zum anderen wäre zu erwähnen, dass Regierungsrat Eymann persönlich das Mobbing gegen Lehrer H. abgesegnet hatte, in dem er mittels Telefonat dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller den Auftrag gab, Lehrer H. mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Mit allen Mitteln liessen in der Folge diverse Staatsfunktionäre die Situation von Lehrer H. während dessen Sommerferien 2006 eskalieren. Kurz bevor Lehrer H. wieder seiner Arbeit an der Orientierungsschule nachgehen wollte, wurde er von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. 

Natürlich erstattete Lehrer H. auch gegen Dr. Christoph Eymann Strafanzeige. Das Verfahren wurde aber vom einem ausserkantonalen Sonderstaatsanwalt abgewürgt. Aus unserer Sicht ist es die Basler Regierung gewohnt, den Einsatz von Sonderstaatsanwälten nicht zu kommunizieren, weil diese offensichtlich regelmässig zu Gunsten der Staatsmacht agieren.

Es ist zu hoffen, dass die Basler Zeitung auch im Mobbingfall Lehrer H. ihre Recherchen auf den neusten Stand bringt. 

Sonntag, 13. November 2016

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident Appellationsgericht Basel-Stadt


Dr. Claudius Gelzer ist im Berufungsverfahren von Lehrer H. der sog. Instruktionsrichter. Er gilt in Fachkreisen als kompetent und gerecht. Wir finden es ist tatsächlich gerecht, dass er die von Staatsanwältin Eva Eichenberger beantragte erneute psychiatrische Begutachtung von Lehrer H. ablehnt. Wörtlich heisst es:

"Es ist für den Instruktionsrichter nicht ersichtlich, weshalb ein neues Gutachten wesentlich neue Erkenntnisse bringen könnte."

Allerdings halten wir es für ungerecht, wenn Dr. Claudius Gelzer auch sämtliche Zeugenanträge von Lehrer H. abweist. Wörtlich schreibt der Instruktionsrichter:

"Ebenso ist für den Instruktionsrichter nicht ersichtlich, welche möglichen Aussagen der aufgerufenen Zeugen für die Beurteilung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts relevant sein könnten."

An Stelle der Zeugen, die den Lehrer über Jahre hinweg als Eltern bzw. Elternsprecherinnen beobachten konnten, lädt Gelzer lieber den Forensiker Martin Schrumpf als sog. "Sachverständigen" ein. Allerdings kennt dieser "Sachverständige" den Lehrer nur aus den einseitigen Akten der Staatsanwaltschaft. 

Gerne machen wir an dieser Stelle für Dr. Claudius Gelzer ersichtlich, warum die von Lehrer H. benannten Zeugen für den strafrechtlich relevanten Sachverhalt relevant sind. Diese Zeugen haben Lehrer H. selber erlebt. Sie konnten sich selber ein Bild von Lehrer H. machen, weil Lehrer H. der Klassenlehrer ihrer Kinder war.

Jürg Stähli, selber Lehrer und Vater von zwei Mädchen, die beide von Lehrer H. unterrichtet wurden, konnte das Mobbing an Lehrer H. über Jahre hinweg persönlich beobachten. In seinem Brief vom 26.9.06 an Regierungsrat Eymann schreibt er:

"Ich kenne Lehrer H. als Klassenlehrer unserer älteren Tochter, Laura, und als Fachlehrer von Martina. Ich habe ihn als sehr kompetenten und engagierten Lehrer erlebt. Sein Einsatz bei den Musicals war bemerkenswert. Dass er von den Kindern in dieser Situation manchmal mehr verlangte, als sie selber zu leisten bereit waren, hat alle gefordert, aber auch gefördert. Gewaltbereit habe ich ihn nie erlebt. Mein Glaube an die Objektivität und Neutralität von Behörde und Schulleitung ist leider stark angekratzt. Mir scheint, Machtstrukturen haben zu Ungunsten einer Lehrerkarriere gesiegt."

Dass Dr. Claudius Gelzer nicht einmal die beiden Elternsprecherinnen der letzten Klasse von Lehrer H. als Zeugen vorladen will, ist aus unserer Sicht ebenfalls ungerecht. Auch Isabel Feder-McCarthy hatte das Mobbing hautnah miterlebt. In ihrem Brief an Lehrer H. vom 1.9.06 schreibt sie:

"Als wir kurz vor Schulanfang erfahren haben, dass Sie bis auf Weiteres nicht mehr unterrichten würden, waren wir bestürzt. Wir hatten den widerlichen, tendenziösen Artikel im Basler-Stab vor zwei Jahren gelesen, dachten aber, weil es mit der Klasse 1e so gut geklappt hatte und keine negativen Bemerkungen zu unseren Ohren gekommen waren, dass Sie in ruhigere Gewässer angelangt waren. Unsere ältere Tochter Caroline hat vom Unterricht bei Ihnen, ob in Deutsch, Musik, Sport oder Geschichte in den Jahren 1999-2002 sehr profitiert. Die verschiedenen Lager, die Sie durchgeführt haben, sind problemlos gelaufen. Die zweimal im Jahr aufgeführten Musicals waren Highlights, die wir alle in bester Erinnerung haben. Das Weihnachtsingen in der Bahnhofunterführung werden wir nie vergessen. Wir waren deshalb sehr froh, als unsere jüngere Tochter Natalie letztes Jahr in die Klasse 1e gekommen ist und Sie als Klassen-, Musik- und Deutsch-Lehrer hatte. Das erste Schuljahr im Brunnmattschulhaus ist für Natalie durchaus positiv gelaufen. Sie würde Sie sehr gerne wieder als Lehrer haben."

Auch die Elternsprecherin Gabriela Furger hatte das Mobbing an Lehrer H. persönlich miterlebt. Sie schreibt in ihrem Brief an Lehrer H. vom 5.9.06. folgendes:

"Am Elternabend wurde uns mehrmals gesagt, dass der Entscheid der Kündigung zum Wohl der Kinder ausgesprochen wurde. Für die Klasse 2e kann das sicher nicht der Fall sein, da Sie als Mensch mit Ihrem Unterrichtsstil unersetzlich sind. Frau Jenö hat um blindes Vertrauen gebeten, was die Eltern ihr am selben Abend als auch schriftlich abgeschlagen haben. Ich habe Frau Jenö gefragt, ob sie von Ihnen bedroht wurde, worauf sie mit nein geantwortet hat."

Offensichtlich ist auch Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nur selektiv an der Wahrheit interessiert, sonst würde er die von Lehrer H. beantragten Zeugen nicht willkürlich abweisen. 

Samstag, 12. November 2016

Med. pract. Martin Schrumpf - Forensischer Psychiater bei der UPK




Wenn Sie bisher geglaubt haben, Forensik sei nur etwas für Verbrecher, haben Sie sich getäuscht. Martin Schrumpf gehört zu den Göttern in weiss, die ihre sog. Exploranden sogar beurteilen, wenn sie diese noch nie gesehen, gehört und gesprochen haben. Obwohl Schrumpfs Gutachten von der Richtigkeit der von der Staatsanwaltschaft formulierten Vorwürfe ausgeht, kommt Lehrer H. dennoch recht gut weg. Wörtlich schreibt Schrumpf:

"Es ist festzuhalten, dass der Explorand eine normale persönliche Entwicklung nahm. Er absolvierte eine qualifizierte Berufsausbildung und übte den Beruf des Lehrers an derselben Schule über mehr als 20 Jahre hinweg mit hohem Engagement und Kreativität aus. Auch geht der Explorand seit Jahren mehreren Hobbies nach, so musiziert er z.B. in einer Band, geht gerne tanzen etc. Diese Umstände sprechen eindeutig für bei ihm grundsätzlich vorhandene prosoziale Charaktereigenschaften, für soziale Kompetenzen und eine beim ihm gegebene berufliche und soziale Leistungsfähigkeit. Diese Umstände sprechen gesamthaft gegen das Vorhandensein einer Persönlichkeitsstörung."

Obwohl Lehrer H. bisher noch nie gegen das Gesetz verstossen hat, stellt der "Arzt" aber auch folgendes fest:

"Weder die Eröffnung des Strafverfahrens, noch die (für ihn teilweise sehr belastenden) Umstände der laufenden Strafuntersuchung (zu erinnern ist hier u.a. an die erfolgte Hausdurchsuchung und die kurzzeitige Inhaftierung des Exploranden) haben ihn offensichtlich zu einer Verhaltensänderung bewegen können. Schon dieser Umstand spricht dafür, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Expl. auch weiterhin ähnliche, wie die ihm im aktuellen Strafverfahren zum Vorwurf gemachten, deliktische Handlungen (Verleumdungen) begehen wird, als ausgesprochen hoch eingestuft werden muss bzw. dass er sein (bereits jahrelang ausgeübtes) diesbezügliches Verhalten der Veröffentlichung von entsprechenden Texten im Internet fortsetzen wird."

Mit anderen Worten: Wer seine Erlebnisse mit den Basler Staatsfunktionären ins Internet stellt, handelt deliktisch. Demzufolge wäre die freie Meinungsäusserung ja ein Delikt und der Orwell-Staat wäre in Basel-Stadt tatsächlich Realität.

Interessanterweise kommt Martin Schrumpf in seinem psychiatrischen Gutachten nie auf die Idee, Lehrer H. wieder arbeiten zu lassen. Leute, die arbeiten, haben nämlich keine Zeit für sog. "deliktisches Verhalten". Wörtlich schreibt der Seelendoktor:

"Auch wenn eine Persönlichkeitsakzentuierung nicht als schwere psychische Störung zu bewerten ist, so kann aus psychiatrischer Sicht doch klar festgehalten werden, dass der Explorand grundsätzlich von einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung profitieren würde."

Damit Lehrer H. trotz positivem Gutachten dennoch eingesperrt werden konnte, sah sich Martin Schrumpf dazu gezwungen, auch noch in die Zukunft zu schauen. Wörtlich schrieb der Prophet im weissen Kittel:

"Grundsätzlich kann eine künftige Verschlechterung bzw. Zuspitzung der Lebenssituation des Exploranden (etwa eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation) ein Risikofaktor für das Begehen von weiteren Delikten sein, die in ihrer Schwere dann allenfalls auch über das bisherige Handeln des Exploranden hinaus gehen könnten."

Für Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, war diese Formulierung des UPK-Propheten natürlich ein gefundenes Fressen. Für die beiden war sofort klar, dass Lehrer H. für mindestens 12 Wochen in Sicherheitshaft genommen werden musste, damit der völlig integere Lehrer auf keinen Fall ein "Kapitalverbrechen" begehen konnte. So hetzte man dem unschuldigen Lehrer ein zweites Mal die Sondereinheit Barrakuda auf den Hals.

Aber sogar im Untersuchungsgefängnis zeigte Lehrer H. keinerlei aggressives Verhalten. Ohne Anwalt rekkurierte er gegen die unglaublichen Verfügungen von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und wurde nach 20 Tagen wieder aus der sog. Sicherheitshaft entlassen.

Obwohl Lehrer H. jetzt schon seit über 10 Jahren von diversen Beamten und Behörden in Basel-Stadt planmässig und vorsätzlich als "gefährliche Person" verleumdet wird und deshalb seiner Berufung als Lehrer nicht mehr nachgehen kann, macht Lehrer H. das Beste aus seiner Lebenssituation. Er tanzt Salsa und spielt regelmässig Gitarre an diversen Jams.

Wahrscheinlich werten gewisse Beamte und Behörden auch diesen Blog-Beitrag als sog. "planmässige Verleumdung". Wer die sog. "Sicherheitshaft" als Beugehaft und das sog. "Bedrohungsmanagement" zur Ausgrenzung von politisch Andersdenkenden missbraucht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit totalitären Mitteln zu operieren.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in Schutzhaft genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.

Freitag, 4. November 2016

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt

Mehrere Monate brauchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann um sein Urteil betreffend Lehrer H. zu begründen. Hagemann behauptet erneut, Lehrer H. habe zahlreiche Personen aus dem Erziehungsdepartement planmässig und wider besseren Wissens verleumdet. Offensichtlich ist dem Strafgerichtspräsidenten entgangen, dass es dem Lehrer nie darum ging, seine Gegner zu diffamieren, sondern nur deren Verfehlungen öffentlich zu machen. Auch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hat Lehrer H. nun Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Es geht aus dem Verhandlungsprotokoll nämlich klar hervor, dass sich Hagemann während der Verhandlung nicht an die Prozessordnung gehalten hatte. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden entweder abgelehnt oder vorsätzlich ignoriert. Sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde von Hagemann rechtswidrig unterbrochen.

Die Tatsache, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erfrechte, vor Bundesgericht zu behaupten, Lehrer H. habe Staatsanwältin Eva Eichenberger zu Hause aufgesucht, ist eine infame Lüge. Hagemann hat diese Lüge von Staatsanwältin Eva Eichenberger übernommen, die laut Pflichtverteidiger David Schnyder sogar ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihr Lügengebäude missbraucht hatte. Gerne stellen wir hier noch einmal richtig, dass wir keinerlei Interesse daran haben, Beamte und Behörden zu diffamieren. Wir stellen nur die Fakten ins Netz, die von der politisch korrekten Mainstream-Presse vorsätzlich verschwiegen werden.

Wenn Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten vorsätzlich lügen, um unschuldige Bürgerinnen und Bürger wegzusperren, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Man braucht nur die Argumentation von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann näher zu betrachten, dann stellt man fest, mit welchen rabulistischen Tricks aus einer freien Meinungsäusserung eine angeblich planmässige Verleumdung gebastelt wird. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Wenn der Beschuldigte nämlich bspw. den Privatkläger Dr. Eymann als Kopf eines gegen ihn gerichteten Verschwörungskomplotts bezeichnet, sich Gabrielle Jenö der DDR-Methoden, Sowjet-Methoden, Nazi-Methoden und des Faschismus bedient haben soll und Lehrer H. der Ansicht ist, seine ehemalige Lebensgefährtin Sabrina Niederer-Stöcklin sei von den Ermittlungsbehörden bei ihm "eingeschleust" worden und es stehe in Tat und Wahrheit der ermittelnde Detektiv-Wachtmeister Glauser hinter den Advocatus-Blogs, so müssen die Behauptungen des Beschuldigten als geradezu absurd bezeichnet werden, weshalb sie zwangsläufig wider besseren Wissens erfolgt sein müssen."

Richtig ist: Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer über die Gesundheitsdienste krankschreiben lassen. Gabriele Jenö versuchte mit falschen Anschuldigung den Lehrer zu psychiatrisieren und zu kriminalisieren. Detektiv-Wachtmeister Glauser befragte die ehemalige Freundin von Lehrer H. in einer laut Prozessordnung nicht zulässigen Art und Weise. Staatsanwalt Dr. Beat Voser weitete das Strafverfahren ohne jeglichen Anfangsverdacht auf zahlreiche andere Delikte aus.

Wenn Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe Droh-Mails geschrieben, gleichzeitig aber zugibt, dass sie vom Lehrer nie direkt bedroht worden sei, müsste bei der Staatsanwaltschaft eigentlich die roten Lämpchen leuchten. Leider hat die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger nie nach den angeblichen Droh-Mails gesucht. Lieber machte sich die Staatsanwältin mit ihrer Lüge, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht, endgültig unglaubwürdig. Auch wenn sämtliche Behörden bis hinauf zum Bundesgericht mantra-mässig wiederholen, dass die Basler Beamten und Behörden jeweils rechtmässig handelten, ist es unser Recht, die Fakten zu veröffentlichen. Weil Lehrer H. an die Existenz des Rechtsstaates glaubte, zeigte er sämtliche Personen an, die ihn aus dem Basler Schulsystem mobbten. Diese völlig legitime Massnahme als falsche Anschuldigung zu pervertieren, zeigt den wahren Charakter von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann.

Es ist nicht alles falsch, was Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in seiner Urteilsbegründung schreibt. Obwohl die beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth das Gegenteil behaupten, stellte Hagemann klar fest, dass Lehrer H. weder für die Schmähmails gegen Dr. Christoph Eymann, noch für den Blog IG-Breitensport, noch für den Advocatus-Blog verantwortlich gemacht werden kann. Interessanterweise hat das Gericht diese Fakten bisher aber vorsätzlich nicht kommuniziert.

Gegen den anonymen R. Jauslin, der mit seinen zahlreichen Schmähmails und seinen Blogs IG Breitensport und Advocatus das Verfahren gegen Lehrer H. ins Rollen brachte, wird interessanterweise nicht mehr ermittelt. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem Lehrer mittels dem Advocatus-Blog eine Irreführung der Rechtspflege unterjubeln wollten, obwohl die Fakten genau das Gegenteil beweisen, entlarvt das kriminelle Vorgehen von Eva Eichenberger. Laut Prozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nicht einseitig ermitteln. Staatsanwältinnen und Strafgerichtpräsidenten, die sich nicht an die Prozessordnung halten, missbrauchen ihr Amt. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin wird die Strafanzeigen gegen Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann zu  prüfen haben. Aus unserer Sicht haben Kriminelle in einem Justiz-System nichts verloren. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht die unhaltbare Verurteilung von Lehrer H. wieder rückgängig macht.

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Dr. Felix Bänziger - ausserordentlicher Staatsanwalt


Mit Beschluss vom 5. Mai 2015 ist Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen vom Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt worden. Er muss die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Staatsanwältin Eva Eichenberger behandeln. Zur Erinnerung: Eva Eichenberger sah in sämtlichen Vergehen der diversen Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, keinerlei Straftatbestände. Als es aber darum ging, Lehrer H. wegen seiner Meinungsäusserungsfreiheit strafrechtlich zu verfolgen, sah die Staatsanwältin plötzlich überall Straftatbestände. In ihrem Verfolgungswahn behauptete sie sogar, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge wider besseren Wissens, scheut Eva Eichenberger nicht davor zurück, Lehrer H. vorsätzlich zu verleumden.
Eigentlich hätte Eichenberger schon lange in den Ausstand treten müssen, weil sie in der Sache ein persönliches Interesse hat. Lehrer H. kann nämlich nachweisen, dass sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich begünstigt wurden.

Ob der angeblich unbefangene Dr. Felix Bänziger im Mobbing-Fall Lehrer H. wirklich unbefangen agiert, können wir uns schwer vorstellen. Im Doppelmord an zwei jungen Mädchen machte er einen extrem schlechten Eindruck, als er 1983 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ungelöst einen Stützstrumpf in die Kamera hielt und die Zuschauer glauben machen wollte, dieser könnte etwas mit dem Täter zu tun haben. Der Architekt Alex Brunner bringt es in seinem Traktat "Behördliche Willkür und Verbrechen" auf den Punkt. Wörtlich schreibt er auf Seite 13:

"Der damalige Chef des Kriminalpolizei St Gallen, Felix Bänziger fand es ebenso wenig für angebracht, diese Verdachtsperson zu befragen oder gar mittels härteren Massnahmen vorzugehen, wie sie bei Unschuldigen im gleichen Fall angewandt wurden, obschon jedoch keine oder nur vage Verdachtsmomente bestanden hatten. Vielmehr sprechen alle bekannten Fakten dafür, dass die tatsächliche Verdachtsperson mit allen Mitteln begünstigt wurde, so dass sie nach 20 Jahren rechtlich frei ist."

Auch im Fall der Ausserrhoder Kantonalbank agierte Felix Bänziger eher unglücklich. Alex Brunner schreibt in seinem Traktat auf Seite 11:

"In strafrechtlicher Hinsicht wurde wohl eine Strafuntersuchung an die Hand genommen, doch der damalige Staatsanwalt des Kantons Ausserrhoden, Felix Bänziger hatte kein Interesse an der Aufklärung der Strafdelikte, obschon er umfassende Kenntnisse über die Vorgänge hatte, weshalb das Verfahren versandete. Ebenfalls wurden die Morde und Mordversuche, die im Zusammenhang mit der Ausserrhoder Kantonalbank begangen wurden, ebenso wenig aufgeklärt."

Auch in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat war Felix Bänziger offensichtlich befangen. Bänziger hatte nämlich vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag. Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts. Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten. Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag. Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten. Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht. Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres. Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.

Zur Zeit befasst sich Felix Bänziger mit dem Mobbing-Fall Lehrer H., der in den offiziellen Medien ziemlich einseitig dargestellt wurde. Es ist zu hoffen, dass Bänziger dieses Mal die Fakten nicht vertuscht, sondern eine Anklage gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einreicht. Allerdings wurde Lehrer H. von Bänziger bisher nur als Beschuldigter vernommen. Die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann hatten den Lehrer mit 6 neuen Strafanzeigen eingedeckt, nachdem dieser die beiden bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch angezeigt hatte.


Am 23.9.2016 erhielt Lehrer H. von Felix Bänziger folgendes E-Mail:

"Der Inhalt des Mandatsverhältnisses zwischen dem Regierungsrat und einem a.o. Staatsanwalt ist natürlich nicht (partei)öffentlich. Dazu immerhin so viel: ich habe mein Mandat aus Gründen, die in meiner Person liegen, niedergelegt. Ich hatte nach Übernahme rasch gesehen, dass die Untersuchung vom Umfang und von der Komplexität (vor allem auch IT) her meine persönlichen Ressourcen weit zu übersteigen drohte und ohne Unterstützung innerhalb einer Organisation nicht zu bewältigen war. Als ich das Bundesstrafgericht anrief, war für mich persönlich schon entschieden, dass ich im Falle des Verlierens der Gerichtsstandssache das Mandat abgeben würde."

Offensichtlich war Felix Bänziger mit seiner Aufgabe völlig überfordert. Eigentlich wäre es ein Leichtes gewesen, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Felix Bänziger hätte nur die Behauptungen von Gaby Jenö näher untersuchen müssen, dann wäre ihm aufgefallen, dass sowohl die Lehrer H. angedichteten Selbstmorddrohungen als auch die angeblichen Drohmails nur in der Phantasie der ehemaligen OS Rektorin Gaby Jenö existieren. Er hätte herausgefunden, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger diese falschen Anschuldigungen vorsätzlich unter den Teppich gekehrt hat. Er hätte auch bemerkt, dass Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, die von Eichenberger in die Welt gesetzte Lüge, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, bis hinauf zum Bundesgericht streut, um Lehrer H. erneut als gefährlichen Gewalttäter zu diffamieren. Er hätte herausgefunden, dass Lehrer H. nie die Absicht hatte, jemanden zu verleumden oder zu diffamieren. Er hätte herausgefunden, dass Lehrer H. weder gefährlich noch psychisch krank ist, sondern sich lediglich mit legalen Mitteln gegen eine arglistige staatliche Verschwörung wehrt.

Unterdessen hat die Basler Regierung eine neue ausserordentliche Staatsanwältin erkoren, welche die Machenschaften der Basler Staatsmafia untersuchen soll. Sie heisst Dr. Esther Omlin und ist Oberstaatsanwältin im Kanton Obwalden. Wir empfehlen Frau Omlin dringend, unseren Blog zu lesen, denn wir bemühen uns nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit zum Mobbingfall möglichst objektiv zu beleuchten. Es ist höchste Zeit, dass der willkürliche Terror gegen Lehrer H. aufhört.

Dienstag, 18. Oktober 2016

Micha Hauswirth - BaZ-Journalist


Micha Hauswirth verleumdet in seinem BaZ-Artikel vom 6.2.15 den völlig unschuldigen Lehrer H. als "Cyber-Stalker". Natürlich hat der BaZ-Schreiberling nie mit dem betroffenen Lehrer gesprochen. Wenn er dies getan hätte, hätte er schnell gemerkt, dass Lehrer H. dem Basler Regierungsrat Dr. Christoph Eymann kein einziges "Schmähmail" gesendet hat. Es wundert uns, dass Eymann die falschen Tatsachenbehauptungen nicht richtig stellt. Regierungsrat Eymann ist nämlich im Besitz der zahlreichen Schreiben, die der Lehrer hilfesuchend an ihn gesandt hatte. Lehrer H. bat in seinen Schreiben Dr. Christoph Eymann mehrmals um Hilfe, weil er sich von seiner Chefin Gaby Jenö massiv gemobbt fühlte. Eine Antwort erhielt er von Eymann allerdings nie. Damit die Leserinnen und Leser der BaZ doch noch erfahren, was Lehrer H. dem Leiter des Erziehungsdepartements tatsächlich geschrieben hat, wollen wir einen dieser Briefe an dieser Stelle vollständig abdrucken. Wörtlich schrieb der Lehrer am 29.8.2006: 

Sehr geehrter Herr Eymann
Bis vor kurzem war ich ein glücklicher Lehrer an der OS Brunnmatt. In den letzten Wochen haben sich die Ereignisse überstürzt und das Rektorat OS hat mir meine über alles geliebte Stelle gekündigt. Ich stehe vor einem riesigen Scherbenhaufen. Die neue Rektorin Gaby Jenö hat dabei alles unternommen, mich in die Defensive zu drängen. Sie hat Material gegen mich sammeln lassen, vier Kolleginnen zu seltsamen Aussagen motiviert und mir eine psychische Krankheit unterstellt. Vor den Ferien behauptete sie, ich könne und dürfe nach den Ferien nicht mehr Schule geben. Sie wollte mich während den Ferien zu einem von ihr bereits beeinflussten Amtsarzt schicken. Da ich jedoch keine offizielle Vorladung vom Amtsarzt erhielt, liess ich mich bei ihm auch nicht blicken. Dann zeigte mich Gaby Jenö bei der Polizei an und behauptete ich hätte ihr gegenüber Drohungen ausgesprochen. In Wahrheit kommunizierten wir zu dieser Zeit nur noch über E-Mail und ich habe selbstverständlich keine Drohungen ausgesprochen. Trotzdem hat mich eine Sondereinheit der Kantonspolizei BL an meinem Wohnort überfallen und mich schliesslich in den Waaghof gebracht, wo ich eine Nacht unter menschenunwürdigsten Bedingungen ausharren musste. Am anderen Tag wurde ich ins Verbrecher-Archiv aufgenommen von einem Polizeikommissar vernommen und wieder auf freien Fuss gesetzt, weil ich unschuldig bin. Um mich schliesslich total fertig zu machen, wurde ich noch in den beiden Zeitungen Baslerstab und Basler Zeitung durch den Schlamm gezogen. Anscheinend wollen mich gewisse Leute mit einer breit angelegten Kampagne total erledigen. Interessanter Weise äussert sich im Zeitungsartikel eine anonyme Frau zu einem meiner Musicals. Diese Frau hat allerdings keine Kinder an der OS Brunnmatt und auch sonst nichts zu tun mit der OS. Sie heisst Helene Häseli und hat mit Wendel Hilti zusammen ein Kommunikationsbüro. Die beiden sind auch Experten für Kampagnen. Was gegen mich in den letzten Wochen abgelaufen ist, ist eine Kampagne. In verschiedenen E-Mails habe ich Sie, Herr Eymann, um Hilfe gebeten. Leider habe ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten. Da ich ein engagierter Lehrer bin, der immer noch an Demokratie und Gerechtigkeit glaubt, hoffe ich, dass der ganze Albtraum sich in einem Gespräch mit Ihnen auflösen wird und ich endlich meine Arbeit an der OS Brunnmatt wieder aufnehmen darf.

Herzliche Grüsse
Lehrer H.


Natürlich erwähnt Micha Hauswirth in seinem Artikel mit keinem Wort, dass das Basler Erziehungsdepartement den Lehrer mittels psychiatrischem Gutachten krank schreiben wollte. Als H. das böse Spiel nicht mitspielen wollte, hetzte man dem Lehrer eine Sondereinheit auf den Hals. Der Artikel von Hauswirth strotzt im Übrigen nur so von peinlichen Fehlern, die ein seriöser Journalist eigentlich vermeiden sollte. Das Wort "Politiker" verkommt bei Hauswirth zu "Politiger". Aus dem PC des Lehrers wird ein "Laptop", aus dem Mittellehrer wird ein "Primarlehrer". Weshalb erwähnt der Journalist einen Laptop, obwohl Lehrer H. nie in seinem Leben einen solchen besessen hatte? Aus den Akten der Basler Staatsanwaltschaft geht klar hervor, dass sämtliche Schmähmails, die sich mit Dr. Christoph Eymann befassen, von einem Laptop stammten. Allerdings wurde in der Anklageschrift mit keinem Wort erwähnt, dass Lehrer H. für die Schmähmails verantwortlich sei. Trotzdem suggeriert Hauswirth den BaZ-Leserinnen und Lesern, Lehrer H. habe Dr. Christoph Eymann mit Schmähmails verleumdet.


Lehrer H. reagierte umgehend. Sowohl gegen Micha Hauswirth als auch Peter Knechtli laufen Strafanzeigen wegen Verleumdung. Beide Strafanzeigen wurden bis auf den heutigen Tag von der Basler Staatsanwaltschaft weder behandelt noch eingestellt. 

Donnerstag, 22. September 2016

Eva Eichenberger - Staatsanwältin in Sachen Lehrer H.




2015 behauptete Staatsanwältin Eva Eichenberger, Lehrer H. habe zahlreiche Mitarbeiter aus dem Basler Erziehungsdepartement planmässig verleumdet und forderte deshalb eine Haftstrafe von 2,5 Jahren und eine sofortige Sicherheitshaft von mind. 12 Wochen. In der Realität war genau das Gegenteil der Fall. Die Mitarbeiter aus dem Erziehungsdepartement hatten Lehrer H. als gefährlichen potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet und vorsätzlich aus dem Schuldienst gemobbt.


Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö behauptete, Lehrer habe Selbstmorddrohungen geäussert und Drohmails versendet. Aufgrund dieser Lügen wollte Jenö den Lehrer psychiatrisieren, was ihr allerdings nicht gelang. Staatsanwältin Eva Eichenberger kümmerte sich nicht im geringsten um die nicht existenten Drohmails und kam zum Schluss:


"Frau Jenö kann nicht ansatzweise nachgewiesen werden, in der Absicht, dem Anzeigensteller einen Nachteil zuzufügen, gehandelt zu haben."


Bei Dr. Markus Spieler, der dem völlig gesunden Lehrer einen paranoiden Verfolgungswahn unterstellen wollte und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun identifiziert, ignorierte die Staatsanwältin sogar den Mitschnitt des Gesprächs zwischen Lehrer H. und Spieler, der genau das Gegenteil beweist:


"Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von Lehrer H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des Lehrers als rechtmissbräuchlich bezeichnet werden muss."


Auch Thomas Bärlocher, der Lehrer H. mittels Fürsorgerischen Freiheitsentzugs aus dem Weg räumen wollte, wurde von Staatsanwältin Eichenberger mit Samthandschuhen angefasst. Wörtlich schrieb die Staatsanwältin:


"Es muss festgehalten werden, dass es sich in der subjektiven Wahrnehmung des Anzeigestellers wohl so verhalten mag, dafür jedoch jeder objektive Anhaltspunkt fehlt."


Bei Amtsarzt Dr. Marc Meier, der mit seinen diversen Schreiben und Telefonaten den Lehrer während den Sommerferien 2006 massiv stresste, war die Staatsanwältin auf beiden Augen blind:


"Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Lehrer H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung die Verfahrenskosten sowie eine Gebühr auferlegt."


Bei den Mitgliedern der Schulhausleitung, die den Lehrer als gefährlichen Mitarbeiter dargestellt hatten, wollte Eichenberger ebenfalls nicht korrekt ermitteln. Wörtlich schrieb die Anwältin des Staates:


"Die beanzeigten Sachverhalte sind vielmehr Ausdruck der verzerrten subjektiven Wahrnehmung, der der Anzeigesteller vor dem Hintergrund der Verschwörungs- und Mobbingtheorie, als deren Opfer er sich sieht, unterliegt."


Dass auch Dr. Peter Gutzwiller, der behauptet hatte, Lehrer H. leide unter massiven Aggressionen, für dessen Unterstellungen nicht strafrechtlich verfolgt wurde, ist der rabulistischen Rhetorik von Eva Eichenberger zu verdanken:


"Es wird einmal mehr deutlich, dass Lehrer H. sämtlichen  involvierten Personen und vorliegend Dr. Gutzwiller unterstellt, Teil eines ausgeklügelten Mobbing-Plans gewesen zu sein, dafür indessen jeden Beweis schuldig bleibt."


Selbstredend, dass Eichenberger auch das Strafverfahren gegen Hans Georg Signer einstellte, der den Lehrer überreden wollte, sich krankschreiben zu lassen:


" Was Hans Georg Signers Ansinnen betrifft, den Anzeigesteller zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu bewegen, so hatte er infolge dessen vorangegangenen Verhaltens begründeten Anlass zur Annahme, dass dieser sich in einer psychischen Situation befinde, in der er solcher Unterstützung bedürfe."


In den Einstellungsbeschlüssen von Staatsanwältin Eva Eichenberger wurden sämtliche Lügen der Staatsfunktionäre aus dem Basler Erziehungsdepartement weissgewaschen. In der Optik von Eva Eichenberger hat das "angebliche" Mobbing nur im Kopf von Lehrer H. stattgefunden. Doch wo sind die Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll. Wieso wurde Gaby Jenö von der Staatsanwaltschaft nie zu diesem Thema befragt? Wieso wird die Tonaufnahme mit dem sog. Notfallpsychiater nicht als Beweis für die arglistige Intrige gegen Lehrer H. herangezogen? Wieso verbreitet Staatsanwältin Eva Eichenberger zusätzlich die Lüge, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht? Wieso will Eva Eichenberger Lehrer H. wegen angeblicher Flucht- und Ausführungsgefahr bis auf weiteres mittels Sicherheitshaft wegsperren?


Für uns ist klar, dass Lehrer H. das Opfer einer grossangelegten Verleumdungskampagne ist. Allerdings ist uns schleierhaft, wieso die Basler Staatsmafia den völlig integren Lehrer mit allen Mitteln ausschalten will. Dass Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann während der Gerichtsverhandlung keinen einzigen Blick in die Anklageschrift warf und Lehrer H. trotzdem zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilte, passt ins Bild.


Es ist zu hoffen, dass die Richter des Basler Appellationsgerichts die Beweise des Lehrers endlich rechtsgenüglich würdigen.

Mittwoch, 17. August 2016

Dr. Christoph Eymann - Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements



Soeben hat die Basellandschaftliche Zeitung Dr. Christoph Eymann mit der Note 5,5 zum besten Regierungsrat erkoren. Natürlich wird in dieser Zeitung verschwiegen, dass das Basler Erziehungsdepartement 2006 unter der Leitung von Eymann einen Knebelvertrag mit Nestlé unterschrieben hat, der die Basler Badis zum Verkauf von Nestlé-Produkten zwingt. Dr. Christoph Eymann gibt zu, dass ein solcher Vertrag existiert, öffentlich machen will er diesen allerdings nicht. Für uns passt dieser Geheimvertrag ins Bild, das wir von Dr. Christoph Eymann haben. Die Firma Nestlé ist dafür bekannt, den Menschen auf der ganzen Welt das Wasser abzugraben und teuer in Flaschen zu verkaufen. Der Konzern verdient dabei Milliarden und die Menschen, denen das Wasser dann fehlt, können sich das teure Nestlé-Wasser nicht leisten. Wer einen Vertrag mit einer solchen Firma abschliesst, hat aus unserer Sicht das Vertrauen der Bevölkerung verloren.


Faschismus ist das Zusammenspiel von Wirtschaft und Regierung. Wie stark die Wirtschaft ins Basler Erziehungsdepartement hineinwirkt, lässt sich nur erahnen. Hat das Basler Erziehungsdepartement auch Verträge mit anderen Firmen wie Novartis oder Roche?


2006 war auch das Jahr, wo Regierungsrat Eymann persönlich gegen Lehrer H. vorging. Mit seinem Telefonanruf an den damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller startete der Leiter des Basler Erziehungsdepartements eine beispielslose Hetzjagd gegen den beliebten Lehrer. Ziel des Anrufs war es, den Lehrer mit allen möglichen Mitteln in die Psychiatrie zu verfrachten. Die Drecksarbeit dabei verrichteten Eymanns Mitarbeiter aus der SP, die dem Lehrer eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung und eine psychiatrische Krankheit andichteten.


Heute sitzt "Mister Harmos" fest im Sattel. Er hat so viel Macht, dass ihm sogar die Medien, Staatsanwälte und Richter aus der Hand fressen. Eymann hat vielleicht keinen Pakt mit dem Teufel abgeschlossen, aber wer mit Nestlé einen Deal abschliesst, ist nicht weit davon entfernt.

Sonntag, 14. August 2016

10 Jahre Behördenkriminalität



Vor genau zehn Jahren wurde Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben in ein Untersuchungsgefängnis gesperrt. Gaby Jenö, die damalige Chefin von Lehrer H., hatte den beliebten Lehrer kurz vorher als selbst- und fremdgefährlichen psychisch kranken Gewalttäter verleumdet und behauptet, Lehrer H. habe Drohmails geschrieben. Bis auf den heutigen Tag sind diese angeblichen Drohmails weder in den Akten auffindbar, noch sind sie jemals geschrieben worden. Die planmässigen Verleumdungen von Gaby Jenö hatten nur ein Ziel: Lehrer H. sollte mit allen Mitteln aus dem Schuldienst entfernt werden.


Lehrer H. wehrte sich mit juristischen Mitteln gegen seine Entlassung, wurde aber von zahlreichen Staatsanwälten und Richtern nicht im geringsten ernst genommen. Anstatt Gaby Jenö und ihre diversen Helfershelfer wegen planmässiger Verleumdung anzuklagen, behauptete Staatsanwältin Eva Eichenberger, Lehrer H. habe seine Vorgesetzten planmässig verleumdet. Um den völlig integren Lehrer weiterhin als gefährliche Person darzustellen, erzählte die selbe Staatsanwältin herum, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge handelte sich Eichenberger eine Strafanzeige ein, die bis auf den heutigen Tag weder behandelt noch eingestellt wurde.


Zur Zeit hört man jeden Tag von psychisch kranken Gewalttätern, die irgendwo auf der Welt grossen Schaden anrichten. Lehrer H. gehört definitiv nicht zu diesen Personen. Obwohl er wegen Gaby Jenö seinen Job, sein Einkommen und seine Ehre verloren hat, ist es Lehrer H. in den letzten 10 Jahren nie in den Sinn gekommen, sich an seinen Vorgesetzten zu rächen. Noch immer hofft er, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die von Gaby Jenö ausgesprochene Kündigung für nichtig erklärt.


Doch weshalb wurde Lehrer H. eigentlich mit allen Mitteln aus dem Schuldienst gemobbt? Die Antwort kennt Frank Urbaniok, der bekannteste Psychiater der Schweiz:


"Denken Sie an den Nationalsozialismus oder an die Sowjetunion, damals presste man Menschen mit einer falschen Einstellung kurzerhand in psychiatrische Krankheitsbilder."


Offensichtlich hatte auch Lehrer H. eine falsche Einstellung. Er kämpfte als Lehrer für die Erhaltung der Kleinklassen und er glaubte nicht an die Vorteile des integrativen Unterrichts. Leider konnte Lehrer H. die kommunistische Umgestaltung der Basler Schulen nicht aufhalten. Ihn deswegen aber als psychisch kranken Selbstmörder bzw. Amokläufer zu verleumden, geht zu weit. Bis auf den heutigen Tag hat sich Gaby Jenö nie bei Lehrer H. für ihre Ausfälle entschuldigt. Es ist daher davon auszugehen, dass die von Jenö getätigten Verleumdungen vorsätzlich und planmässig ausgesprochen wurden. Planmässige Verleumdung kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings wird sich im Basler Justiz-Filz niemand dafür stark machen, die arglistigen Taten von Gaby Jenö zu bestrafen.

Samstag, 11. Juni 2016

Lehrer H. - Die Fakten



Obwohl die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger immer wieder betont, es sei unsere Absicht, integre Staatsfunktionäre planmässig zu verleumden, möchten wir festhalten, dass wir ausschliesslich daran interessiert sind, die Öffentlichkeit über Vorgänge zu informieren, die in den Mainstream-Medien vorsätzlich falsch dargestellt oder totgeschwiegen werden. Anhand der zahlreichen Dokumente kommen wir zum Schluss, dass in Basel-Stadt seit gut 10 Jahren systematischer Rechtsmissbrauch gegen Lehrer H. betrieben wird.

Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom damaligen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Personaleiter Schulen Thomas Baerlocher (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.

Als Vorwand für die Intrige gegen Lehrer H. dienten drei rufschädigende Schreiben von drei links-feministischen Müttern. Diese sog. Beschwerden nahm Jenö ungeprüft zum Anlass, H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 2006 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater konnte aber keinen FFE verfügen, weil H. trotz unglaublicher Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und für 24 Stunden im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert.

Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 2006 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Gaby Jenö, Ressortleiter Hans Georg Signer und ED Vorsteher Christoph Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg.

Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Aufsichtsrechtliche Anzeigen wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hatte, vertuschte das Basler Strafgericht vorsätzlich. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von Fr. 8685.50 verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem sog. "Rechtsstaat" das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.

Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:

"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."

In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle geplant worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch (MAG) mit Lehrer H. fand nie statt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne Lehrer H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt.

In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was Lehrer H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt. Die Art und Weise wie der ehemalige Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.

Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.

2008 sprach die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö erneut eine Kündigung gegen den unbescholtenen Lehrer aus. Diesmal sollte es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, weil sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Natürlich rekurrierte  H. auch gegen die zweite Kündigung. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.

Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit getrieben. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen wollte, versteht sich von selbst. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden ab sofort das Weisungsrecht ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz, diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gerade in den Kram passt.

Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als zweifelhaften Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen arglistig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt und in der ganzen Schweiz nur noch auf dem Papier existiert.

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse nicht für sich behalten wollte, eröffnete die Basler Staatsanwaltschaft gegen den Lehrer eine Strafuntersuchung wegen angeblicher Üblen Nachrede und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Anzeigesteller waren die selben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt hatten. Am 4.9.12 behauptete Staatsanwalt Dr. iur. Beat Voser, die in diesem Blog veröffentlichten Fakten seien ehrverletzend und rufschädigend. Obwohl er laut Art. 265 StPO nicht das Recht dazu hat, nötigte er Lehrer H. Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Mit dieser Nötigung dürfte Voser sein Amt einmal mehr massiv missbraucht haben.

Am 21.3.14 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister B. Glauser ein letztes Mal vernommen. Der Staatsfunktionär versuchte, den völlig unschuldigen Lehrer mit völlig irren Vorhaltungen aufs Glatteis zu führen. Als er merkte, dass er mit dieser Methode keinen Erfolg hatte, versuchte er, den Lehrer mit einer weiteren List zu übertölpeln. Er übergab dem Angeschuldigten ein amtliches Formular, mit welchem Lehrer H. sich von der Schweigepflicht der Basler UPK-Ärzte hätte entbinden sollen. Da Lehrer H. aber noch nie in der UPK war, da er den dortigen "Ärzten" massiv misstraut, verzichtete H. darauf, das Formular zu unterzeichnen. Hätte Lehrer H. das Formular unterschrieben, hätte er sich selber entmündigt und den gefährlichen Gutachtern der Basler-Psychiatrie ausgeliefert.

Interessanterweise wurde das Psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem staatlich terrorisierten Lehrer eine 100% Arbeitsfähigkeit attestiert, einmal mehr vorsätzlich ignoriert. Offensichtlich wollen gewisse kriminelle Staatsfunktionäre den unbequemen Lehrer immer noch bis auf weiteres in eine psychiatrische Klinik sperren. Allerdings stellte auch der Forensiker der Basler UPK Oberarzt Martin Schrumpf klar fest, dass Lehrer H. nicht an einer psychiatrischen Krankheit leide. Aufgrund dieses Gutachtens konnten Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer nicht mehr in die Psychiatrie sperren. Trotzdem hielten die beiden Staatsfunktionäre an ihrer irren Theorie fest, Lehrer H. habe mit planmässigen Verleumdungen seine Vorgesetzten verleumdet und verurteilten den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft.

In Wirklichkeit waren es Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, die den Lehrer planmässig verleumdet hatten. Ohne jeglichen Beweis behaupteten die beiden, Lehrer H. habe die Staatsanwältin "zu Hause aufgesucht". Damit Lehrer H. sich gegen das ungerechte Urteil nicht wehren konnte, verfügten die beiden Staatsfunktionäre eine sofortige Sicherheitshaft von mindestens 90 Tagen. In ihrer Begründung unterstellten sie dem Lehrer Flucht- und Ausführungsgefahr. In ihren Stellungsnahmen zum Haftentlassungsgesuch des Lehrers, stellten sie den Lehrer ein weiteres Mal als potenziell gefährlichen Gewalttäter dar, der zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. Aufgrund dieser arglistigen Verleumdung erstattete Lehrer H. gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Verleumdung. Leider hat der zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger bis auf den heutigen Tag nichts in dieser Sache unternommen.

Am 25.2.2015 wurde Lehrer H. von Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen nach 20 Tagen Sicherheitshaft in die Freiheit entlassen. Seither wartet Lehrer H. auf einen Termin für das Berufungsverfahren am Basler Appellationsgericht.

Es ist zu hoffen, dass das Berufungsverfahren in Sachen Lehrer H. von Richtern durchgeführt wird, die fair, kompetent und gerecht handeln.