Freitag, 28. Juni 2019

Lehrer H. - der Kasperli der Nation?


Liebe Leserinnen und Leser!

Herzliche Gratulation! Sie kennen diesen Blog und lesen immer wieder mit Interesse unsere Beiträge, die sich mit dem Schicksal von Lehrer H. befassen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle herzlich dafür danken. Die Mehrzahl der Menschen haben keine Ahnung, dass Beamte und Behörden in dieser sog. Demokratie schalten und walten, wie es ihnen gerade beliebt. Auch Lehrer H. sollte von gewissen Staatsfunktionären zum Kaspar gemacht werden, doch Lehrer H. liess sich nicht mundtot machen. Er liess sich durch das staatliche Mobbing weder in den Selbstmord treiben, noch wollte er sich zu einem sog. Amok-Täter entwickeln. Lehrer H. hat auch keine psychische Krankheit, obwohl seine Gegner mit allen Mitteln versuchten, ihn in die Fänge der Psychiatrie zu treiben. Auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlichte er die Namen seiner Peiniger und seine Erkenntnisse über den schweizerischen Machtfilz. Der schweizerische Machtfilz hat viele Zähne. Vom infantilen Polizisten bis zum kriminellen Bundesrichter ist alles anzutreffen. Sogar Regierungsräte haben die Macht, das beste Schulsystem der Welt nachhaltig zu schädigen, um die Interessen der Wirtschaft zu befriedigen. Heute ist die Volksschule in der Schweiz eine totale Ruine. An dieser Schule lernen die Kinder nicht mehr die Realität, sondern nur noch rot-grüne Ideologien, wie "Gender-Mainstream" oder "Klimaschutz". Die Schule ist zu einem gigantischen Kasperli-Theater verkommen, wo das rot-grüne Krokodil den Kindern Angst macht, damit sie in einer kollektiven Hypnose auf die Strasse gehen und gegen das biologisch wichtige CO2 auf die Barrikaden gehen. Offensichtlich gibt es keine Lehrkräfte mehr, die dieser bedenklichen Entwicklung Einhalt gebieten. Nur so ist es zu erklären, dass völlig verblödete Kids auf die Strasse gehen und "Make Love Not CO2" skandieren. Wer die aktuelle Entwicklung analysiert, merkt schnell, weshalb Lehrer H. mit allen Mitteln aus dem Schuldienst gemobbt werden musste. In einer Schule, in der der kollektive Wahnsinn herrscht, hat es für Lehrkräfte mit gesundem Menschenverstand keinen Platz mehr. Lehrer H. musste über die Klinge springen, weil er sich von den Mächtigen nicht instrumentalisieren lassen wollte. Auch Lehrer H. gehörte bis 2006 zu den Menschen, die alles glaubten, was sie in der Zeitung lasen oder im Fernsehen sahen. Erst als Lehrer H. aus der Basler Zeitung erführ, dass er freigestellt wurde, weil er Drohungen ausgesprochen haben soll, wurde ihm klar, dass er einer gewaltigen Verschwörung zum Opfer gefallen war. Heute ist Lehrer H. klar, dass die Elite vorsätzlich lügt, um ihre Untertanen effizienter zu beherrschen. Zu den Mächtigen gehören vor allem die Politiker und die zahlreichen Staatsanwälte und Richter, die für den Erhalt ihrer Macht über Leichen gehen. Doch wie kann man den rot-grünen Macht-Filz bekämpfen, ohne sich strafbar zu machen? Wenn Lehrer H. der Kasperli wäre, müsste er dem grünen Dr. Claudius Gelzer eins auf die Rübe geben. In einem Rechtsstaat geht das natürlich nicht. Doch ist ein Staat noch ein Rechtsstaat, wenn er die Fakten zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert? Richter Gelzer ging sogar so weit, dass er die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zum angeblichen Dauerdelikt erklärte. Diese Art von Rechtsbeugung ist typisch für den Basler Justiz-Filz.

Basel-Stadt ist die erste Stadt in der Schweiz, die den sog. "Klima-Notstand" ausgerufen hat. In dieser Stadt herrschen Regierungsräte, die Weltmeister im Wegschauen und Schönreden sind. Auch Baschi Dürr, dem Basler Justiz-Minister, ist es anscheinend völlig egal, dass in seinem Departement zahlreiche Richter das Recht vorsätzlich pervertieren. Lehrer H. schaut nicht weg. Er beobachtet den Basler Machtfilz, wie kein Zweiter. Das macht ihn unbeliebt bei Beamten und Behörden, die ihre Kriminalität ungestört ausleben wollen. Auch der volksverhetzende Umgang der Basler Verwaltung mit dem Thema "vom Mensch gemachter Klimawandel" ritzt aus unserer Sicht den Straftatbestand der "Schreckung der Bevölkerung" und sollte strafrechtlich verfolgt werden. In Artikel 258 StGB heisst es:

"Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis bestraft."

Unter diesem Aspekt müssten alle Klima-Hysteriker, die die Bevölkerung mittels Klima-Panik in Angst und Schrecken versetzen, eigentlich ins Gefängnis gesperrt werden. Leider hat sich der Wahnsinn in Basel aber schon irreversibel ausgebreitet. In einer reformierten Kirche dürfen die selbsternannten Priester der Klimakatastrophe ungestraft den Teufel an die Wand malen. Kritiker dieser neuen Religion werden als Ketzer und Klimaleugner aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Wenn man weiss, dass solche Veranstaltungen vom Präsidialdepartement finanziert werden, wird klar, dass der Klima-Faschismus in Basel-Stadt bereits zur Realität geworden ist. Geschaffen wurde dieses völlig unnötige Präsidialdepartement vom grünen Guy Morin, unter dessen Altlasten die Stadt Basel heute noch zu leiden hat. Auch die Nachfolgerin von Morin gehört zu den Grünen. Basel-Stadt will in Zukunft auf Gas- und Ölheizungen verzichten. Mit dieser Politik werden die Ausgaben für Heizkosten in den nächsten Jahren ins Unermessliche steigen. Erst wenn die total verblödete Klima-Jugend die Kosten fürs Heizen selber berappen muss, wird den doofen Kids klar werden, dass sie von der Wirtschaft und der Regierung massiv über den Tisch gezogen wurden.      

Freitag, 21. Juni 2019

Lehrer H. wieder vor Gericht


Am Dienstag, dem 13. August 2019, ab 14.00 Uhr, kann man live beobachten, wie Lehrer H. von den Richtern des Basler Appellationsgerichts in keinem einzigen Punkt ernst genommen wird. Zur Erinnerung: Strafgerichtspräsident Claudius Gelzer behauptete zusammen mit seinen Komplizen, Lehrer H. habe mit der Veröffentlichung seiner Meinung eine planmässige Verleumdung begangen und sich damit eines Dauerdelikts schuldig gemacht. Seit diesem Gerichtsurteil ist die freie Meinungsäusserung in Basel-Stadt faktisch abgeschafft worden. Wenn Lehrer H. das Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen hätte, wäre der Basler Entscheid rechtkräftig geworden und hätte zur Folge gehabt, dass Meinungen, die dem Basler Macht-Filz nicht passen, als Dauerdelikte mit Gefängnis bestraft worden wären. Zum Glück hat das Bundesgericht erkannt, dass diese Basler Praxis gegen Bundesrecht verstösst und das Urteil zurückgewiesen. Da Ehrverletzungen noch nie als Dauerdelikte galten, erstaunt es doch sehr, dass das Basler Appellationsgericht mit allen Mitteln versucht, Bundesrecht vorsätzlich zu brechen. Kantonsrichter, die mit falschen Richtersprüchen Bundesrecht pervertieren, sind Feinde der Demokratie. Für Lehrer H. ist Strafgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nicht nur ein Demokratie-Feind, sondern ein Richter, der vorsätzlich sein Amt missbraucht. Noch bevor das Bundesgericht gegen Gelzer entschieden hatte, erstatte Lehrer H. bei der Basler Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Richter wegen Amtsmissbrauch und anderen Delikten. Bis auf den heutigen Tag ist die Basler Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeigen von Lehrer H. nicht im geringsten eingegangen. Lehrer H. hat mit allen Mitteln versucht, Gelzer als befangen zu erklären, wurde aber vom Basler Appellationsgericht unter Kostenfolge abgeblockt. So ist es tatsächlich möglich, dass die selben Richter, die schon beim ersten Urteil gegen Lehrer H. massiv schummelten, noch einmal über das Schicksal des Lehrers zu befinden haben. Lehrer H. hat nie in seinem Leben jemanden verleumdet. Allerdings hat er nie ein Blatt vor den Mund genommen, wenn es darum ging, die Wahrheit an den Tag zu bringen. Da die Wahrheit die grösste Feindin der Lüge ist, haben Gelzer und seine Komplizen kein Interesse daran, die Fakten korrekt zu würdigen. Für die drei Richter gilt es, das völlig desolate Basler Justiz-System mit allem Mitteln zu verteidigen. Dabei geht es nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern um die Macht des Stärkeren. Lehrer H. hatte nie die Absicht jemanden zu verleumden oder falsch anzuschuldigen. Es ist sein gutes Recht, die Fakten der Öffentlichkeit zu präsentieren und Strafanzeigen gegen Kriminelle einzureichen. Am 13. August 2019, ab 14.00 haben Sie die Möglichkeit, Lehrer H. persönlich kennenzulernen. Adresse: Basler Appellationsgericht, Bäumleingasse 1, 4057 Basel. Die Verhandlung ist öffentlich. Auch Daniel Wahl von der BaZ ist herzlich willkommen. 

Daniel Kipfer - Bundesgerichtspräsident


Über die Basler Staatsanwaltschaft wacht seit 2017 eine neue Aufsichtskommission. In aller Stille hat das Gremium zuhanden der Regierung ihren ersten Rechenschaftsbericht abgeliefert und diese ihn publiziert. Wenn im Nachbarkanton Baselland die parallele Fachkommission über die Stawa richtet, dann hagelt es seit Jahren Grundsatzkritik und böse Worte. Unversöhnlich stehen sich dort Überwacher und Überwachte gegenüber.

Höflich zurückhaltend sind nun stattdessen die Ausführungen des von Bundesgerichtspräsident Daniel Kipfer präsidierten Stadtbasler Pendants: Die Visitationen hätten insgesamt ein positives Bild der Staatsanwaltschaft ergeben, heisst es im schmalen Bericht. Der Erste Staatsanwalt Alberto Fabbri hinterlasse den Eindruck, «zu den Herausforderungen in seiner Behörde in jeder Hinsicht das nötige Problembewusstsein» zu haben.

Soweit die Ausführungen von Christian Mensch. Im Gegensatz zu Daniel Kipfer haben wir leider kein positives Bild zur Basler Staatsanwaltschaft. Wir haben den Eindruck, dass der Erste Staatsanwalt seinen Laden überhaupt nicht im Griff hat. Mitarbeiterinnen wie Eva Eichenberger tanzen dem Leiter der Stawa offensichtlich buchstäblich auf der Nase herum. Lehrer H. wurde Opfer dieser Staatsanwältin. Er hatte diese Frau kritisiert, weil sie sämtliche Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, systematisch eingestellt hatte. Anstatt die Mobber strafrechtlich zu verfolgen, machte sie Jagd auf Lehrer H. und wollte diesen für 2 Jahre ins Gefängnis sperren. Zusammen mit Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann schrieb sie den unschuldigen Lehrer zum potenziellen Kapitalverbrecher und verhängte 90 Tage Sicherheitshaft gegen das Mobbing-Opfer. Von den 90 Tagen musste Lehrer H. 20 Tage absitzen, bis Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen den Lehrer endlich wieder in die Freiheit entliess. Dass solche Zustände in Basel-Stadt möglich sind, haben wir Alberto Fabbri zu verdanken, der in Tat und Wahrheit das nötige Problembewusstsein zu den Herausforderungen in seiner Behörde in keinerlei Hinsicht hat. Unter der Leitung des ehemaligen Chefs der Kriminalpolizei Dr. Beat Voser bastelte der sog. IT-Spezialist Bruno Glauser Spuren und Indizien zusammen, die alle zu Lehrer H. führen sollten. So behauptete Bruno Glauser faktenwidrig, der Blog "Advocatus" stamme von Lehrer H. und dieser habe sich der "Irreführung der Rechtspflege" schuldig gemacht, weil er Strafanzeige gegen den eigenen Blog erstattet habe. In Tat und Wahrheit wurde dieser Blog mit einer E-Mail-Adresse eröffnet, die zu 100% nicht dem Lehrer zugeordnet werden kann. Wenn ein Polizist Indizien fälscht, um einen unschuldigen Lehrer wegen Irreführung der Rechtspflege zu verurteilen, sollten bei einem Leiter der Staatsanwaltschaft die Alarm-Glocken läuten. Bei Alberto Fabbri läuten nicht einmal die Glocken, wenn er mit einem Brief explizit auf die Machenschaften von Bruno Glauser hingewiesen wird. Bis auf den heutigen Tag liess Fabbri den Brief von Lehrer H. unbeantwortet. Offensichtlich hat er gar kein Interesse daran, seinen Stall endlich auszumisten. Offensichtlich ist ihm bewusst, dass er von Bundesgerichtspräsident Daniel Kipfer nichts zu befürchten hat.

Mittwoch, 19. Juni 2019

Dr. Christoph Eymann - Privatkläger 1


Dr. Christoph Eymann ist im Mobbingfall Lehrer H. der Hauptverantwortliche. Als Leiter des Basler Erziehungsdepartementes unternahm er alles, um Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst auszugrenzen. 2006 telefonierte er mit dem Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller. Lehrer H. sollte trotz bester Gesundheit krank geschrieben werden und mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in der Psychiatrie umerzogen werden. Die Drecksarbeit für Eymann verrichteten dessen Mitarbeiter Gaby Jenö, Hans Georg Signer, Peter Gutzwiller und Thomas Baerlocher. Sie alle wollten den Lehrer in einer psychiatrischen Klinik zu einer devoten Lehrperson therapieren. Lehrer H. hatte allerdings keine Lust auf Psychiatrie und verklagte sämtliche Funktionäre, die ihn aus dem Schuldienst mobbten. Staatsanwältin Eva Eichenberger hatte kein Interesse, die Anzeigen zur Anklage zu bringen und stellte sämtlichen Beteiligten einen Persilschein aus. Mit ihrer Aktion hat sie aus unserer Sicht die Mitarbeiter Eymanns vorsätzlich begünstigt, was eine Straftat nach StGB bedeutet. Aufgrund ihrerer eigenen Entscheide konstruierte Eichenberger eine 350-seitige Anklageschrift gegen Lehrer H. und beantragte 2 Jahre unbedingte Haft. Noch immer gibt es gegen Lehrer H. kein rechtskräftiges Urteil. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt und auch die Rechtspflege nicht in die Irre geführt. Er hat nur geschildert, wie er seinen Rauswurf aus dem Basler Schulsystem erlebt hat. Nach dem Abgang von Dr. Christoph Eymann aus dem Basler Erziehungsdepartement wurden diverse Stimmen laut, die dem Magistraten kein gutes Zeugnis ausstellten. Wir haben ein paar Leserbriefe gesammelt, die den wahren Charakter von Dr. Christoph Eymann erstaunlich gut festhalten:






Wir wissen nicht, ob Dr. Christoph Eymann auch gegen die Autoren dieser Leserbriefe Strafanzeigen gestellt hat. Wir sind uns allerdings sicher, dass die vernichtende Kritik an diesem Magistraten zu 100% berechtigt ist.

Montag, 17. Juni 2019

Eva Christ - Gerichtspräsidentin Appellationsgericht Basel-Stadt



Unter der Leitung von Gerichtpräsidentin lic. iur. Eva Christ und den anderen Mitwirkenden lic. Lucienne Renaud, Dr. Annatina Wirz und Gerichtsschreiber lic. iur Christian Lindner wurde Lehrer H. mit dem Entscheid vom 28.5.19 ein weiteres Mal vom Basler Appellationsgericht massiv abgezockt. Zur Erinnerung: Lehrer H. ging in Revision, weil der Spruchkörper des Gerichts, das ihn der mehrfachen planmässigen Verleumdung, der mehrfachen Verleumdung, der mehrfachen falschen Anschuldigung und der Irreführung der Rechtspflege für schuldig erklärt hatte, rechtswidrig zusammengestellt wurde. Für Eva Christ besteht in der rechtswidrigen Zusammensetzung des Spruchkörpers kein Anlass, die kriminellen Urteile gegen Lehrer H. zu revidieren. Wörtlich schreibt die Richterin:

"Wie der Vertreter des Privatklägers festgestellt hat, fehlt es im vorliegenden Fall am für eine Revision erforderlichen rechtskräftigen Urteil."

Offensichtlich hätte diese Begründung gereicht, um das Revisionsbegehren von Lehrer H. erfolgreich zu torpedieren. Dr. Christoph Eymann hätte diesen Satz so formulieren können, ohne seinen Anwalt Gabriel Nigon auf den Lehrer zu hetzen. Offensichtlich wollen Eymann und dessen Anwalt den unschuldigen Lehrer nun auch noch finanziell erledigen, nachdem die Mitarbeiter von Eymann den engagierten Lehrer H. als psychisch kranken Selbstmörder bzw. Amokläufer diffamierten, um dessen berufliche Zukunft vorsätzlich zu zerstören. Obwohl Eva Christ auf das Revisonsgesuch gar nicht eintritt, verurteilt sie den Lehrer trotzdem zu einer Gebühr von Fr. 500.--. Zusätzlich nötigt sie Lehrer H., dem ehemaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann eine Parteientschädigung von Fr. 2'826.55 zu bezahlen. Mit anderen Worten: Lehrer H. muss den Anwalt seines Gegners bezahlen, der mit allen Mittel eine Neubeurteilung der kriminellen Entscheide verhindern will. Leider ging es Dr. Christoph Eymann nie um Gerechtigkeit. Als Lehrer H. vom Basler Strafgericht rechtswidrig zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, verkündete Eymann, er habe keine Vergeltungsgelüste gegen den verurteilten Lehrer. Dieses Statement wirkt besonders zynisch, wenn man weiss, dass die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann den engagierten Lehrer mit allen Mitteln in den Selbstmord, in die Psychiatrie bzw. ins Gefängnis treiben wollten.

Dr. Christoph Eymann hat heute nur noch einen Mitarbeiter. Er heisst Gabriel Nigon und ist Rechtsanwalt. Natürlich ist es ein Vorurteil, dass Rechtsanwälte geldgierige Rechtsverdreher sind. Gabriel Nigon verechnete für seine Leistungen, nur "bescheidene" 7'146 Franken! Allerdings hat Eva Christ bemerkt, dass die Honorarforderungen von Gabriel Nigon völlig überrissen sind. Wörtlich schreibt sie:

"Zu vergüten ist in diesem Verfahren nur jener Aufwand, der im Zusammenhang mit dem Revisionsgesuch erforderlich war."

Laut Eva Christ waren folgende Tätigkeiten nicht erforderlich:

1. Rechtsstudium etc. vom 28.3.19: 3 Stunden
2. Aktenstudium vom 28.3.19: 3,5 Stunden
3. Arbeiten an Stellungnahme vom 29.3.19: 2,5 Stunden
4. Finalisierung des Entwurfs: 4 Stunden
5. Finalisierung des Revisionsgesuch, Stellungnahme: 1,25 Stunden
6. Finalisierung Stellungnahme: 1,5 Stunden

Wenn man diese Stunden zusammenrechnet, kommt man auf die ansehnliche Summe von 15,75 Stunden, die nicht erforderlich waren. Zieht man diese Stunden vom Gesamtaufwand von 22 Stunden ab, kommt man noch auf 6,25 Stunden.

Auch die vertrödelte Zeit mit dem in der gleichen Kanzlei tätigen Christian Stöbi darf nicht angerechnet werden, weil Gabriel Nigon genügend Kenntnisse aus dem Hauptverfahren hatte.

Wörtlich schreibt Eva Christ:

"Dieser Wissenstransfer, der Teilweise aus der Perspektive von Gabriel Nigon in Rechnung gestellt wird, darf nicht zu Lasten des Gesuchstellers gehen."

Diese Feststellung der Richterin ist völlig korrekt, umso mehr erstaunt es, dass Eva Christ diese verschwendete Zeit nicht von den veranschlagten 22 Stunden abzieht. Rechnet man man die völlig unsinnigen Stunden mit Christian Stöbi zusammen, kommt man auf eine Summe von rund 5 Stunden, die nicht verrechnet werden dürfen. Addiert man diese überflüssigen 5 Stunden mit den nichterforderlichen Tätigkeiten von Gabriel Nigon, kommt man auf die erstaunliche Summe von 20,75 Stunden, die nicht dem Lehrer angelastet werden dürfen. Mit anderen Worten: Von den 22 ursprünglich veranschlagten Stunden dürften dem Lehrer höchstens 1.25 Stunden in Rechnung gestellt werden. Multipliziert man diese 1.25 Stunden mit dem Stundenansatz von Fr. 250.-- und rechnet noch die Kosten für Kopien, Postgebühren und Mehrwertsteuer dazu, kommt man höchstens auf einen Betrag von rund Fr. 350.--.

Leider sprechen Eva Christ und ihre Komplizen, Gabriel Nigon eine Pauschale von 8 Stunden für die Ausarbeitung der Stellungnahme inklusive erforderliches Studium von Rechtsprechung und Literatur zu. Mit dieser völlig willkürlich angesetzten Pauschale nötigen Christ und Komplizen den Lehrer,  Dr. Christoph Eymann eine Entschädigung von Fr. 2'826.-- in den Arsch zu schieben. Zur Erinnerung: Lehrer H. ist wegen Eymann seit 13 Jahren arbeitslos, während der Magistrat mit seiner Pension und dem Amt als Nationalrat mindesten Fr. 200'000 Franken im Jahr verdient. Dass jetzt der ausgesteuerte Lehrer ohne Einkünfte, ein Teil der Anwaltskosten von Eymann übernehmen soll, ist nicht nur erbärmlich, sondern typisch für den satanischen Macht-Filz in Basel-Stadt.

Für die Ausarbeitung einer Stellungnahme zu einem Revisionsgesuch braucht ein mittelmässig begabter Rechtsanwalt höchstens eine Stunde. Dass Gabriel Nigon dafür 22 Stunden in Rechnung stellt, erachten wir als qualifizierten Betrug.

Dass von den ursprünglich 22 veranschlagten Stunden Lehrer H. 10.25 Stunden berappen soll, ist nicht nachvollziehbar. Wir halten das Vorgehen von Christ und Komplizen und die Vorarbeit von Nigon für einen arglistigen Justiz-Betrug. Es hat den Anschein, dass sich Nigon, Christ und Komplizen an Lehrer H. unrechtmässig bereichern wollen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch heisst es dazu unter Art. 146:

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen anderen am Vermögen schädigt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. 

Da Betrug ein Offizialdelikt ist, wäre die Basler Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, ein Strafverfahren gegen Gabriel Nigon zu eröffnen. Wir werden keine Strafanzeige gegen Nigon einreichen, solange Dr. Christoph Eymann seinen Anwalt aus der eigenen Tasche bezahlt.

Lic. iur. Christian Kummerer, der Anwalt von Lehrer H., hat jetzt den Auftrag, den Entscheid des Appellationsgerichts zu überprüfen. Falls sich herausstellen sollte, dass die Pauschale von 8 Stunden nicht gerechtfertigt ist, dürften Christ und Konsorten eine Strafanzeige wegen qualifiziertem Betrug zur Kenntnis nehmen.

Montag, 3. Juni 2019

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin im Fall Lehrer H.


Noch am ersten Tag seiner Beugehaft erstatte Lehrer H. Strafanzeige gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Er warf den beiden Amtsmissbrauch vor, weil sie den bislang unbescholtenen Lehrer für 2 Jahre bedingungslos einkerkern wollten. Um Lehrer H. besonders gefährlich darzustellen, behaupteten die beiden Staatsfunktionäre in einem Schreiben ans Basler Appellationsgericht, dass sich Lehrer H. zu einem Kapitalverbrecher entwickeln könne, wenn sich dessen finanzielle Situation nicht bessere. Gleichzeitig verurteilten sie den unschuldigen Lehrer dazu, sämtliche Verfahrenskosten von etwa 50'000 Franken zu begleichen. Die Strafanzeigen von Lehrer H. wurden von der Staatsanwaltschaft Basel-Land zur Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verschoben, von dort gelangten sie zum ausserordentlichen Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger, der aber bereits nach zwei Jahren das Handtuch warf. In die Bresche sprang die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin, die allerdings bis auf den heutigen Tag keine Anklage gegen die beiden Staatsfunktionäre erhob. Als Reaktion gegen die Strafanzeigen von Lehrer H. deckten Eichenberger und Hagemann den Lehrer ihrerseits mit Strafanzeigen ein. Sage und schreibe 630 Blog-Einträge des Lehrers wurden als "qualifizierte Verleumdung" verunglimpft und das Recht auf freie Meinungsäusserung vorsätzlich mit Füssen getreten. Lehrer H. wurde von Dr. Esther Omlin nach Sarnen vorgeladen und zu den entsprechenden Vorwürfen befragt. Aufgrund der Fakten stellte Omlin aber sämtliche Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann ein. Das kam den beiden Staatsfunktionären ungelegen und sie zogen den Entscheid der unabhängigen ausserordentlichen Staatsanwältin an das befangene Basler Appellationsgericht. Dort entschied der befangene Strafgerichtspräsident Christian Hoenen, dass wegen dem Grundsatz "in dubio pro duriore" Anklage gegen Lehrer H. erhoben werden müsse. Mit diesem Urteil wurde Dr. Esther Omlin genötigt, wider besseren Wissens einen Strafbefehl gegen Lehrer H. auszustellen. Letzte Woche wurde dieser Strafbefehl angekündigt. Heute kann man in diversen Zeitungen lesen, Dr. Esther Omlin trete als Oberstaatsanwältin von Obwalden Ende Juni zurück. Ihr Stellvertreter wirft ihr Amtsmissbrauch und Begünstigung vor. Er wird den Posten von Omlin übergangsmässig übernehmen. Wir sind gespannt, ob Dr. Esther Omlin die Strafanzeigen von Lehrer H. gegen Eichenberger und Hagemann noch vor ihrem Abgang zur Anklage bringt, oder ob dafür noch ein dritter ausserordentlicher Staatsanwalt bemüht werden muss.

Sonntag, 2. Juni 2019

Barbara Spycher - Journalistin und Deutschlehrerin


Am 19.8.2006 erfuhr Lehrer H. aus der Basler Zeitung, dass er seine Stelle als Lehrer verlieren werde. Barbara Spycher, die für den BaZ-Artikel verantwortlich war, behauptete frech, Lehrer H. sei wegen Drohungen freigestellt worden. Interessanterweise konnte sie den genauen Wortlaut dieser Drohungen aber nicht zitieren, weil Lehrer H. nämlich nie jemandem gedroht hatte. Die einzige Person, die tatsächlich Drohungen ausgesprochen hatte, war Gaby Jenö, die als Schulhausleiterin dem Lehrer eine Psychiatrisierung angedroht hatte, falls er nicht aufhöre, die Schulreformen zu kritisieren. Als sie dann zur Schulleiterin ernannt wurde, setzte Jenö ihre Drohung in die Tat um. Sie stellte Lehrer H. frei, mit der Begründung, er habe ihr gedroht und er habe eine psychische Krankheit. Mit diesen beiden Lügen zündete die frisch gebackene Quoten-Rektorin eine Bombe, mit welcher Lehrer H. vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte.

Barbara Spycher gab sich in ihrem Artikel grösste Mühe, den Lehrer möglichst schlecht aussehen zu lassen. Sie zitierte in ihrem Artikel sogar eine Mutter, welche die Musicals von Lehrer H. als sexistisch verstehen wollte. In Tat und Wahrheit handelte es sich bei der besagten Person gar nicht um eine Mutter, die ein Kind bei Lehrer H. hatte, sondern um eine Gender-Expertin, die vom Basler Erziehungsdepartement engagiert wurde, um die Musicals des Lehrers aufgrund von Gender-Kriterien schlecht zu machen. Wir gehen davon aus, dass auch Barbara Spycher vom Basler Erziehungsdepartement instrumentalisiert wurde, um diesen diffamierenden Artikel über Lehrer H. zu schreiben. Für Medienmitteilungen war damals Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer zuständig. Auch er wollte den Lehrer mit allen Mitteln krankschreiben lassen. Doch warum soll sich ein Lehrer, der sich zwar gemobbt fühlt, aber sonst bei bester Gesundheit ist, krankschreiben lassen? Lehrer H. begann sich zu wehren. Er erstattete Strafanzeige gegen sämtliche Personen, die ihn aus der Schule gemobbt hatten. Sämtliche Strafanzeigen wurden von Staatsänwältin Eva Eichenberger eingestellt. Der Grundsatz "in dubio pro duriori" wurde bei den Personen, die Lehrer H. aus dem Schuldienst mobbten, nicht angewandt. Mit anderen Worten: Die Mobbing-Crew wurde aus unserer Sicht von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich begünstigt. Als Lehrer H. von der Basler Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der Drohung freigesprochen wurde, zeigte die BaZ keinerlei Interesse den Artikel vom 19.8.2006 zu revidieren. Seither glauben Tausende von BaZ-Lesern, dass Lehrer H. seine Stelle verloren habe, weil er der Schulleitung gedroht habe.

Für die Journalistin Barbara Spycher lohnte sich der miese Diffamierungsjournalismus gegen Lehrer H. aber nur kurzfristig. Nach einem Jahr lief ihr Vertrag als Reporterin bei der BaZ aus. Ihr Artikel betreffend Lehrer H. bleibt aber ein Meisterstück in der Sparte "Primitiver Hetz-Journalismus". Aus diesem Grund hat Spycher einen Ehrenplatz auf unserem Blog redlich verdient.