Montag, 30. Mai 2016

Marie-Louise Stamm - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht


Wer in Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, kommt an Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) nicht vorbei. Justiz-Opfer haben bei ihr allerdings keine Chance. Auch im Mobbingfall Lehrer H. hatte die Juristin mehrfach ihre Finger im bösen Spiel.

Als Verwaltungsgerichtspräsidentin entschied sie, es sei eine schwere Pflichtverletzung, wenn sich ein völlig gesunder Lehrer weigere, sich durch einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Als Appellationsgerichtspräsidentin fand sie es in Ordnung, dass die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö den beliebten Lehrer vorsätzlich als potenziellen Mörder verleumdet hatte, um diesem möglichst massiv zu schaden. Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstrierte sie unter der Mitwirkung von Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfart und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann, wie im Kanton Basel-Stadt das Recht vorsätzlich verdreht wird.

Dr. Marie-Louise Stamm, welche als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. gutgeheissen hatte, vertuschte auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Schulkreisleiterin Gaby Jenö. Um dem beliebten Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan funktionierte allerdings nicht. Lehrer H. liess sich vom sog. Notfallpsychiater nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Leider wurde die böswillige Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, von den befangenen Richterinnen und Richtern des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Im Gegenteil: Marie-Louise Stamm verteidigte das bösartige Vorgehen von Gaby Jenö und behauptete, die ehemalige OS-Rektorin habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet.

Dass der planmässig gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok gedacht hatte, sondern über Jahre mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blendeten die befangenen Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind in ihrer Verlogenheit und Bösartigkeit kaum zu überbieten. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit gemobbt hatte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. behaupteten "Drohmails" sind bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Auch hat sich Lehrer H. nie mit Günther Tschanun verglichen, sondern nur dessen Namen im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz erwähnt. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, sind eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Auch im Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Ehrverletzung, behandelte Stamm den unschuldigen Lehrer völlig ungerecht. Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.

Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schrieb die Gerichtspräsidentin:

"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."

Dass der Basler Macht-Filz die geistige Gesundheit von Lehrer H. regelmässig anzweifelt, ist leicht erklärbar: Lehrer H. wehrt sich vehement gegen den planmässigen Behördenterror, dem er seit bald zehn Jahren ausgeliefert ist. Das passt dem Basler Justiz-Filz natürlich nicht, denn der ist es gewohnt, Menschen, die den Justiz-Filz kritisieren, mit allen Mitteln mundtot zu machen.

Wer diese Webseite gründlich studiert, erhält einen beängstigenden Einblick in den Basler Macht-Filz: Arglistige Funktionäre konstruierten böswillig ein Bedrohungsszenario, in welchem Lehrer H. vorsätzlich als potenzieller Selbstmord-Attentäter diskriminiert wurde. Hätte Dr. Marie-Louise Stamm ihr Amt als oberste Richterin von Basel-Stadt korrekt wahrgenommen, könnte Lehrer H. schon längst wieder als völlig unbescholtener Lehrer seinen Beruf ausüben. Dass die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte psychiatrische Gutachten über Lehrer H. systematisch ignorieren, beweist klar, dass die in diesem Blog aufgeführten Schreibtischtäter keinerlei Interesse an der Wahrheit haben.

Leider spielt auch die Basler Zeitung bei diesem bösen Spiel mit. Bis auf den heutigen Tag hat sich Chefredaktor Markus Somm geweigert, Lehrer H. ein Interview zu gewähren.
Offensichtlich ist die Basler Zeitung auch unter dem neuen Chefredaktor nur ein Sprachrohr des bösartigen Basler Macht-Filzes.

Freitag, 27. Mai 2016

Das Interview mit Lehrer H.


Bis auf den heutigen Tag hat sich in der Schweiz kein einziger Journalist bereit erklärt, mit Lehrer H. ein Interview durchzuführen. Offensichtlich sind sämtliche schweizerischen Mainstream-Medien abhängig vom schweizerischen Justiz-Filz. Nur "Basels Alternative Zeitung" zeigte sich bereit, die Büchse der Wahrheit zu öffnen. Unterdessen ist auch diese Online-Zeitung nicht mehr aufrufbar. Das Interview mit Lehrer H. ist zwar kurz, aber äusserst aufschlussreich.


BAZ: Lehrer H. wie fühlen Sie sich?
Lehrer H: Wenn ich ehrlich bin, hat mich der Shit-Storm auf Online Reports und in der Basler Zeitung ziemlich gestresst.
BAZ: Entspricht die Darstellung ihres Falles in den Medien nicht den Tatsachen?
Lehrer H: Die offiziellen Medien berichten nur einseitig. Ich wurde von den entsprechenden Journalisten nie für ein Interview angefragt.
BAZ: Sind Sie der Eymann-Stalker?
Lehrer H: Nein, ich bin nicht der Eymann-Stalker. Der Eymann-Stalker hat in der ganzen Schweiz E-Mails herumgeschickt, in welchem er Regierungsrat Eymann bezichtigt hat, Steuern hinterzogen zu haben. Ich habe keine solchen E-Mails versendet.
BAZ: Weshalb wurden Sie vom Basler Strafgericht zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt?
Lehrer H: Offensichtlich soll ich das Bauernopfer spielen und für zwei Jahre ins Gefängnis gehen, für Mails, die ich nicht geschrieben habe.
BAZ: Weshalb will man Sie ins Gefängnis schicken?
Lehrer H: Seit 2006 haben diverse Staatsfunktionäre das Ziel, mich mittels Psychiatrie bzw. Strafverfolgung mundtot zu machen. Staatsanwältin Eva Eichenberger spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie hat alle meine Strafanzeigen gegen die Mobbing-Crew mittels völlig unglaubwürdigen Begründungen eingestellt. Aus meiner Sicht erfüllt sie damit den Straftatbestand der Begünstigung.
BAZ: Können Sie das beweisen?
Lehrer H: Meine Chefin Gaby Jenö hatte mich 2006 verleumdet, ich hätte sie bedroht. In ihrer Strafanzeige behauptete sie, ich hätte Drohmails geschrieben. Wenn Staatsanwältin Eva Eichenberger korrekt ermittelt hätte, hätte sie schnell herausgefunden, dass keine solchen Drohmails existieren. Dieser Beweis hätte genügt, Gaby Jenö wegen falscher Anschuldigung strafrechtlich zu verfolgen.
BAZ: Regierungsrat Eymann behauptet aber, es sei in seinem Departement noch nie zu Mobbing gekommen.
Lehrer H: Er ist leider auch darin verwickelt. Ich habe ihm 2006 diverse Schreiben zugesandt, in welchen ich ihn um Unterstützung anflehte. Ich habe nie eine Antwort von ihm erhalten. Anstatt mir zu helfen, hat er mich bei der Staatsanwaltschaft wegen diesen Spam-Mails und dem Blog IG Breitensport angezeigt.
BAZ: Der Blog IG Breitensport ist auch nicht von ihnen?
Lehrer H.: Nein, er wird von der selben Täterschaft unterhalten, die auch für die Spam-Mails verantwortlich ist. Ich habe mit diesem ganzen Scheiss nichts zu tun!
BAZ: Trotzdem hat die Basler Staatsanwaltschaft bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen und sämtliche Computer mitgenommen.
Lehrer H: Das ist richtig. Staatsanwalt Voser war der festen Überzeugung, der Blog IG Breitensport und die Spam-Mails seien von mir. Die Analyse meiner Computer haben allerdings ergeben, dass dies nicht der Fall ist.
BAZ: Wieso hat Staatsanwalt Voser die Ermittlungen gegen Sie dann nicht eingestellt?
Lehrer H: Offensichtlich hatte er den Auftrag, das Strafverfahren gegen mich noch auszuweiten. Aus den Zufallsfunden auf meinem Computer bastelte man diverse Delikte wie "harte Pornographie", "Irreführung der Rechtspflege" oder "Rassendiskriminierung". Zwei dieser dümmlichen Anklagen mussten bereits wieder fallen gelassen werden.
BAZ: Von wem hat Voser den Auftrag erhalten, das Verfahren gegen Sie auszuweiten?
Lehrer H: Das weiss ich nicht genau. Ich kann nur vermuten, dass Regierungsrat Eymann dahinter steckt. Ihm ist es offensichtlich egal, wer tatsächlich hinter den Mail-Attacken steckt. Im Regionaljournal vom Schweizer Radio hat er den Eindruck erweckt, ich sei der Urheber dieser Spam-Mails. Aber ich bin es nicht!
BAZ: Weshalb wurden Sie in Sicherheitshaft gesetzt?
Lehrer H: Das habe ich Staatsanwältin Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann zu verdanken. Sie haben mich als gefährlichen Gewalttäter verleumdet, der sich mittels Flucht dem Strafverfahren entziehen will. Beide behaupten sogar, ich hätte die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht.
BAZ: Und das stimmt nicht?
Lehrer H: Natürlich nicht. Die beiden haben sich abgesprochen, mich als gefährlichen potenziellen Gewalttäter zu verleumden, um mich bis auf weiteres in Sicherheitshaft zu behalten.
BAZ: Haben Sie Beweise für diese Anschuldigungen?
Lehrer H: Das Appellationsgericht kennt die Schreiben dieser beiden.
BAZ: Wie geht es jetzt weiter?
Lehrer H: Ich habe jetzt einen neuen Anwalt. Er kennt meinen Fall. Er hat mich schon anlässlich meiner Kündigung bis zum Gerichtshof für Menschenrechte verteidigt. Ich hoffe, er wird mir endlich zu meinem Recht verhelfen.
BAZ: Vielen Dank für dieses Interview und alles Gute!
Lehrer H: Ich habe zu danken!

Donnerstag, 26. Mai 2016

Gegendarstellung zu den Fake-News von Peter Knechtli


Offensichtlich ist dem Erfinder von Online Reports Peter Knechtli entgangen, dass der völlig integre Lehrer noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Als akkreditierter Journalist sollte Knechtli eigentlich wissen, dass ein Beschuldigter solange unschuldig ist, bis das Urteil rechtskräftig wird. Die vorsätzliche Vorverurteilung, die Knechtli an Lehrer H. vornimmt, zeigt den wahren Charakter dieses Journalisten. Da wir noch immer von der Unschuld des Lehrers überzeugt sind, haben wir uns entschieden, die tendenziösen Ergüsse von Knechtli umfassend zu kommentieren. Wörtlich schreibt der Verlautbarungsjournalist: 

"Nein, dumm ist er nicht. Seine im Internet veröffentlichten Texte inhaltlich zwar völlig indiskutabel, aber formal sorgfältig arrangiert, die Fotos sauber eingepflegt. Er war Deutsch-, Geschichts- und Musiklehrer an der Orientierungsschule im Basler Brunnmatt-Schulhaus. Vertraute, die auch heute noch zu ihm halten, schildern ihn als "liebenswürdigen, interessierten Menschen" und begabten Musiker. Doch die Entlassung im Jahr 2008 und ihre Vorgeschichte muss in Lehrer H. offenbar so schlimme Spuren hinterlassen haben, dass er vom Weg abkam und systematisch an allen Rache nahm, in denen er als ein gegen ihn gerichtetes verschworenes System sah. Von Liebenswürdigkeit war Null und nichts mehrzu spüren."

Richtig ist: Lehrer H. ist immer noch ein liebenswürdiger und interessierter Mensch, obwohl er in den letzten Jahren massivstes Mobbing erleben musste. Er hat sich an seinen diversen Peinigern nicht gerächt, sondern deren arglistiges Mobbing-Verhalten entlarvt und veröffentlicht. Obwohl er von sämtlichen Staatsfunktionären und Journalisten vorsätzlich wie ein potenzieller Amokläufer behandelt wird, hat er seinen Humor bis heute nicht verloren. 

"Lehrer H." (so sein Pseudonym) sah sich als Mobbing-Opfer und begann aus seinem Eigenheim in einer Baselbieter Vorortgemeinde einen Mobbing-Krieg zu führen. Auf zahllosen Blogs und andern Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube griff er im Schutz der Anonymität unter Namen wie "Hans Muster" während sieben langen Jahren eine steigende Zahl an Personen in diffamierender Weise an. Bis ihm die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft auf die Schliche kamen und ihn als Urheber des Internet-Mobbings identifizierten. Nun sass die reale Menschengestalt von "Anonymus", der sich zuvor jahrelang ebenso geschickt wie feige versteckt hatte, im Gerichtssaal."

Richtig ist: Lehrer H. ist das Mobbing-Opfer. Er hat seinen Job und seine Ehre verloren, während sich die zahlreichen Täter als Opfer aufspielen und den ausgesteuerten Lehrer finanziell schröpfen und wegsperren wollen. Die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft haben herausgefunden, dass der Lehrer weder für die sog. "Schmähmails" noch für den "IG-Breitensport" verantwortlich ist. Wir von Anonymous sind besorgte Bürgerinnen und Bürger, die anonym bleiben wollen, weil wir der Basler Justiz im höchsten Masse misstrauen. 

"Die Visitenkarte, die "Lehrer H." bei seinem Auftritt abgab, verlieh ihm ein miserables Zeugnis. Er stellte sich schon im Warteraum mit unpassenden Sprüchen in den Mittelpunkt, lachte immer eine Spur zu laut, duzte Journalisten. Im Gerichtssaal pöbelte er gegen seinen Pflichtverteidiger ("eine Attrappe", "völlig überfordert"), die Staatsanwältin, den Gerichtspräsidenten, den IT-Ermittler und den Rechtsvertreter von Regierungsrat Christoph Eymann ("Justizkriminalität"). Hier setzte sich ein Stil und Inhalt mündlich fort, der mit jenem der Kommentare auf seinen Online-Plattformen perfekt korrespondiert."

Richtig ist: Der Pflichtverteidiger von Lehrer H. war offensichtlich völlig überfordert. Bei seinem Plädoyer verlor er sogar seine Stimme. Ein Anwalt, der sich vor Gericht nicht in Szene setzen kann, soll lieber Gerichtsschreiber werden. Dass dieser Anwalt für seine fragwürdigen Bemühungen rund Fr. 20'000 eingesteckt hat, zeigt wie in Basel-Stadt das Justiz-Business funktioniert. 

"Dem Verurteilten fehlte es nicht nur an Unrechtsbewusstsein, sondern mindestens ebenso sehr an Rechtsbewusstsein. Das geltende Recht, insbesondere der Persönlichkeitsschutz, schien für ihn keine Geltung zu haben. Er verleumdete jahrelang unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, er veröffentlichte serienweise ehrverletzende Behauptungen, er kupferte widerrechtlich zahlreiche urheberrechtlich geschützte Fotos im Internet ab, er nannte die Personen, denen er eins auswischen wollte bei vollem Namen."

Richtig ist: Lehrer H. hat ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein. Seit Jahren kämpft er gegen ein dubioses Rechtssystem, das sich vor allem mittels Rechtsbeugung und Willkür exponiert. Für Behörden und Beamte gilt der Persönlichkeitsschutz nur bedingt. Politiker wie Dr. Christoph Eymann müssen sich gefallen lassen, auch mal kritisiert zu werden.

"Für sich selbst beanspruchte "Lehrer H." nicht nur die reine Wahrheit, sondern vornehmlich auch den Hinterhalt. In grotesker Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse stilisierte er sich zum Märtyrer und seine schriftlichen gesammelten Gemeinheiten zum Recht auf "Meinungsäusserungs-Freiheit" herauf."

Richtig ist: Die Meinungsäusserungsfreiheit ist unser höchstes Gut. In einem Staat, in welchem Andersdenkende strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ihre Meinung äussern, ist es ratsam, anonym zu bleiben. Wir haben die Gemeinheiten der diversen Staatsfunktionäre ins Internet gestellt. Eigentlich wäre das die Aufgabe der Presse. 

"Da hat der ehemalige "Lehrer H." etwas Grundsätzliches unserer Rechtsordnung nicht begriffen, und es ist bloss zu hoffen, dass er die ihm anvertrauten Kinder nicht in gleicher Weise instruierte. Nein, Stalking, ob via Internet oder anderswie, ist kein Grundrecht. Das ist Rechts-Verachtung oder "Online-Dschihadismus", wie es die Staatsanwältin zu Recht mit kaum zu überbietender Deutlichkeit bezeichnete."

Richtig ist: Lehrer H. hat auch in der Schule nie ein Blatt vor den Mund genommen. Themen wie Faschismus und Ungerechtigkeit hat er in seinem Unterricht nicht ausgeklammert. Anhand des Jugendromans "die Welle" hat er den Schülerinnen und Schülern gezeigt, wohin faschistoides Verhalten führt. 

"Das Medium des von Amateuren betriebenen Blogs ist – das war schon lange absehbar – extrem anfällig für eine neue Form kriminellen Handelns. Wer nicht über genügend Verantwortungsfähigkeit verfügt, sieht darin rasch ein geeignetes risikoloses Werkzeug, im Schutz der virtuellen Dunkelheit Rache für tatsächlich oder vermeintlich erlebtes Unrecht an beliebigen Personen zu nehmen."

Richtig ist: Wenn System-Medien, wie z.B. Online-Reports nicht mehr investigativ recherchieren, müssen unabhängige Blogs in die Bresche springen. Kriminell handelt nur derjenige, der sich zum Sprachrohr der Ungerechtigkeit macht. 

"Was sich "Lehrer H." während über sieben Jahren leistete, ist der bisher spektakulärste Fall von Online-Mobbing in der Schweiz. Bemerkenswert ist die lange Dauer, über die der Täter unbehelligt Dutzende Personen auf unverschämte Weise in den Schmutz ziehen konnte. Das freilich ist die Folge davon, dass es ungemein schwer fällt, rufschädigende Akteure im Internet zu identifizieren – wohl nicht zuletzt eine Folge der "Erosion des Rechtsstaatsbewusstseins", und der Entwertung der "Rechtsstaatlichkeit", wie dies der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechts-Professor Alain Griffel in der neusten "Zeit" beklagt."

Richtig ist: Der Mobbing-Fall Lehrer H. ist tatsächlich spektakulär. Besonders eindrücklich ist die Tatsache, dass Staatsfunktionäre und Journalisten seit über zehn Jahren versuchen, den völlig integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen. Unser Blog zeigt deutlich auf, dass sogar die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter vorsätzlich lügen, um dem unschuldigen Lehrer das Leben systematisch zu ruinieren. 

"Die Provider sollten dazu gezwungen werden, Blog-Betreiber unzweifelhaft zu personalisieren, Verschlüsselungstechniken zu verbieten und die Namen von Administratoren bei Verdacht auf bewusst persönlichkeitsverletzende Äusserungen an die Betroffenen herauszurücken, um den Rechtsweg zu ermöglichen. Noch ist das Internet scheinbar zu jung, um Online-Kriegern, die es auf Rufschädigung von Personen oder Firmen abgesehen haben, zügig das Handwerk zu legen. Nicht alle Provider zeigen sich in begründeten Fällen kooperativ mit den Strafverfolgungsbehörden."

Richtig ist: Lehrer H. hatte nie die Absicht den Ruf seiner Peiniger zu ruinieren. Er hat sich nur gegen eine Übermacht von professionellen Mobbern gewehrt und deren Taten öffentlich gemacht. Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, merkt schnell, dass wir nicht einseitig berichten, sondern auch die Meinung unserer Gegner umfassend dokumentieren. 

"Ganz speziell am Fall von "Lehrer H." ist die Tatsache, dass auch die ermittelnde Staatsanwältin Eva Eichenberger und der den Fall beurteilende Gerichtspräsident Lucius Hagemann, die in keinster Weise mit der Geschichte um die Entlassung als Lehrer zu tun haben, Opfer seiner Angriffe wurden. Bei Eingabe ihrer Namen unter Google sehen sie sich an oberster Stelle mit dem "Lehrer H."-Blog "behördenmobbing" konfrontiert. Sie erleben damit authentisch genau jene Art von Unappetitlichkeit mit, der sich auch Dutzende weiterer Personen jahrelang ausgesetzt sehen."

Richtig ist: Unser Blog zeigt auf, dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Strafgerichtspräsident mehr als nur befangen sind. Beide verbreiten sie die arglistige Lüge, dass Lehrer H. die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll. Offensichtlich sind die beiden Staatsfunktionäre nur daran interessiert, den unbequemen Lehrer mit allen Mitteln auszuschalten. 

"Der jetzt Verurteilte könnte es darauf angelegt haben, die mit seinem Fall beschäftigten Justizpersonen ganz gezielt zu diskreditieren, um ihnen anschliessend Befangenheit vorwerfen und die Rechtsprechung auf diese Weise geradezu lahmzulegen. Seine Befangenheits-Anträge zielten ins Leere – aber wieder auf die Person: Auf seinem Blog bezeichnete er Appellationsgerichts-Präsidentin Gabriella Matefi, die auch mit dem Fall von "Lehrer H." zu tun hatte, als "befangene Rechtsverdreherin".

Richtig ist: Lehrer H. will niemanden diskreditieren. Er schätzt alle Staatsfunktionäre, die ihre Aufgaben fair und korrekt erledigen. Nur Staatsfunktionäre, die vorsätzlich lügen und das Recht vorsätzlich pervertieren, werden an den Pranger gestellt. 

"Es ist nicht unsere Sache zu entscheiden, wie pathologisch der Fall "H." ist. Doch offensichtlich scheint derzeit kein Ansatz einer günstigen Prognose erkennbar. Wenn der Lehrer selbst den früheren Chef der Zürcher Baupolizei Günther Tschanun, der aus einem Gefühl von Mobbing heraus vier Mitarbeitende erschoss, ins Spiel bringt, wird die Sache ungemütlich."

Richtig ist: Ein Gutachter der UPK hat anhand der Akten der Staatsanwaltschaft ein Gutachten über Lehrer H. erstellt, ohne diesen je gesehen zu haben. Er hat festgestellt, dass Lehrer H. keine psychische Störung hat. Dass Lehrer H. selbst- und fremdgefährlich sein soll, ist ein übles Konstrukt aus dem Basler Erziehungsdepartement. 

"Lehrer H." musste damit rechnen, dass ihm Sicherheitshaft droht. Weshalb denn, fragt man sich immer wieder, schlug er bei vollem Bewusstsein einen Weg ein, der nur ein Ende kennt: hinter Gittern. So planmässig und stur er daran arbeitete, den Ruf seiner Zielpersonen zu beschädigen, so unvermeidlich ruinierte er damit seine eigene Zukunft. Ausgesteuert, keine berufliche Perspektive mehr, sozial isoliert. Sein Eigenheim sei das einzige Vermögen, das er noch besitze. Jetzt drohen ihm aus seinem Gerichtsfall weitere Verpflichtungen in Höhe von mehreren Zehntausend Franken und möglicherweise ein neues Strafverfahren. Schon begonnen hat die Sicherheitshaft, zwei Jahre Gefängnis stehen noch an. Seine rufschädigenden Einträge muss er unter Strafandrohung löschen."

Richtig ist: Es gab nie einen Grund, Lehrer H. in Sicherheitshaft zu setzen. Die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter missbrauchten vorsätzlich die Schweizerische Prozessordnung um dem Lehrer einen Denkzettel zu verpassen. Noch immer hofft der Lehrer auf ein faires Berufungsverfahren. 

"In der Zelle und beim späteren Verbüssen der Haftstrafe, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird "Lehrer H." der freie Online-Anschluss schmerzlich fehlen. Vielleicht nutzt der Mobbing-Blogger die internetfreie Zeit, um seine Rolle und seinen Anteil am Debakel ernsthaft und selbstkritisch zu überdenken. Einen Sinn hat die Publikation seiner Anwürfe nie gehabt. Aber wenigstens kann sie Anlass für gleichgelagerte Gesinnungstäter sein, sich in Erinnerung zu rufen, welche Konsequenzen hinterhältige Wadenbeisser zu gewärtigen haben. Das Internet ist und bleibt – allen Möglichkeiten des Versteckens zum Trotz – kein rechtsfreier Raum."

Richtig ist: Lehrer H. ist kein "Mobbing-Blogger", sondern ein investigativer Journalist. Er befasst sich auf seinem Blog seit Jahren mit den verschiedensten Themen. Sein Ziel ist es, die Welt zu verbessern. Er kämpft dafür, dass Bürgerinnen und Bürger vom Staat fair behandelt werden. Er kämpft für die elementaren Menschenrechte. Er kritisiert die Obrigkeit und bekämpft jegliche Formen von Faschismus. Er unternimmt alles, damit Basel-Stadt kein rechtsfreier Raum wird.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Die Sicht der Eltern


Lehrer H. hat seine Stelle als Lehrer verloren, weil er sich nicht vom staatlich bestellten Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Weshalb hätte er sich überhaupt begutachten lassen sollen? Seine Chefin Gaby Jenö hatte behauptet, er habe sie bedroht. Mit dieser infamen Lüge, hetzte Jenö dem beliebten Lehrer den ganzen Staatsapparat auf den Hals. Nicht zur staatlichen Mobbing-Truppe gehörten die zahlreichen Eltern, die sich für Lehrer H. gewehrt hatten. Für die Eltern war Lehrer H. ein kompetenter und engagierter Lehrer, der den zahlreichen Schulreformen zwar kritisch gegenüberstand, aber seine Pflichten als Lehrkraft immer überdurchschnittlich erfüllt hatte. Wenn man den Brief der Eltern an Bildungsleiter Hans Georg Signer liest, wird klar, dass zahlreiche arglistige Staatsfunktionäre ein übles Lügenkonstrukt aufgebaut hatten, um Lehrer H. rechtswidrig aus dem Basler Schulsystem zu entfernen. Der Brief der Eltern entspricht zu 100% der Wahrheit. Dass dieses Schreiben von keiner staatlichen Stelle ernst genommen wurde und auf Druck des Basler Staatsanwalts Dr. Beat Voser mittels Verfügung sogar aus dem Internet entfernt worden ist, beweist, dass Lehrer H. in eine gewaltige Mobbing-Intrige verwickelt wurde:  

Sehr geehrter Herr Signer

Wir beziehen uns auf den Brief von Frau G. Jenö vom 24.09.2006, in dem sie uns informierten, dass Herr Alain Bricola und Frau Verena Aebersold bis zu den Sommerferien 2007 die Fächer Musik bzw. Deutsch und Geschichte weiter unterrichten werden. Da wir auf ein erfolgreiches erstes Schuljahr mit Herrn H. zurück schauen, können wir nur hoffen, dass dieses zweite OS-Jahr für unsere Kinder – und auch für uns Eltern – zu einem positiven Erlebnis wird.

Zum besseren Verständnis möchten wir das Erlebte und unsere Wahrnehmung mit Herrn H. als Lehrer der Klasse 1e dokumentieren.

1. Der Klassenlehrer

An diversen Schulbesuchen, Elterngesprächen und Elternabenden konnten wir ein durchwegs positives Bild von Herrn H. als Klassenlehrer gewinnen. Wir haben gespürt, dass er mit Freude und persönlichem Engagement unterrichtet und er für das Wohl und die Zukunft der Kinder besorgt ist. Herr H. stellt als Lehrer hohe Anforderungen, er verlangt den Kindern viel ab, weiss sie aber zu begeistern. Seine Zielstrebigkeit und Motivation hat sich auch auf unsere Kinder übertragen. In ihrer Leistungsstruktur ist die Klasse eher heterogen, Herr H. hat es jedoch verstanden, auch die eher schwächeren Schülerinnen und Schüler zu motivieren und anzuspornen. Als Wesentlich ist festzuhalten, dass die Kinder Herrn H. sehr vermissen.

2. Der Deutschunterricht

Die Grammatik erarbeitete Herr H. mit den Kindern mit Hilfe von Aufsätzen, Gruppenarbeiten und Vorträgen mit vorgegebenen Themen und von den Kindern ausgewählten Büchern. Dieser abwechslungsreiche Unterricht förderte das selbstständige Arbeiten unserer Kinder und eine hohe Fertigkeit in der Anwendung der deutschen Sprache.

Nach Aussage von Frau V. Aebersold ist der Wissensstand in Deutsch unserer Kinder auf sehr hohem Niveau und den Vorgaben des Lernplans voraus. Dies ist nach der hohen Lernbereitschaft unserer Kinder auch der Verdienst von Herrn H..

3. Der Musikunterricht

Der Musikunterricht von Herrn H. war für unsere Kinder eine Bereicherung. Er hat es verstanden den Kindern eine andere Welt der Musik zu zeigen. Mit den Instrumenten zu improvisieren, auf der Bühne zu stehen und vor Publikum alleine zu singen und zu sprechen. In den Musicals “Die Horrorweihnacht” und “Mit dem Ballon um die Welt” verstand es Herr H., unsere Kultur und Gesellschaft zu spiegeln und mit Witz und Satire sowohl Kinder als auch Erwachsene anzusprechen und zu unterhalten. Wir haben es stets genossen und uns über die begeisterte Mitarbeit unserer Kinder gefreut. Dank seiner fachlichen Kompetenz und der praxisorientierten Umsetzung konnte er den Kindern die Theorie leicht verständlich machen, die Freude am gemeinsamen Musizieren – mit einem für uns beachtlichen Hörerlebnis – vermitteln und ihnen das Gefühl geben, in einer Big-Band zu spielen.

4. Das Lager und der Filmabend

Ein ca. 90 Min. Film hat uns Einblick in das Musiklager im Mai gegeben und die positiven Eindrücke der Eltern, die im beim Lager geholfen hatten, weiter verstärkt. Im Film als auch am Filmabend selbst war spürbar, dass es sowohl den Kindern als auch dem Lagerteam viel Spass gemacht hat. Die Kinder äusserten sich im Film spontan über ihr Wohlbefinden, fassten Erlebtes zusammen, lachten über selbst erfundene Reime und missglückte Musicalszenen. Wir sind überzeugt, dass nicht nur das abwechslungsreiche Programm mit Musik, Sport und Spiel und die gute Kameradschaft unter den Kindern zum Erfolg beigetragen hat, sondern auch das Einfühlungsvermögen von Herrn H., die Kinder in ihren Launen und Stimmungen abzuholen und aufzufangen.

5. Die Schlussfolgerung:

Wir haben Herrn H. als sehr engagierten und fachlich äusserst kompetenten Lehrer erlebt. Das zweite und dritte OS-Jahr ist für die Entwicklung und den späteren Weg unserer Kinder sehr entscheidend. Durch die aktuelle Situation sehen wir die bisher gesicherte Qualität und vor allem die Kontinuität in Frage gestellt und sind durchaus – entgegen Ihrer Aussage am Elternabend Ende August – “Betroffene”. Wir und vor allem unsere Kinder bedauern es sehr, dass Herr H. seine Klasse nicht mehr unterrichten darf – umso mehr, da uns seitens Schulbehörde kein verständlicher Grund genannt werden kann.

Auch wenn die neuen Lehrkräfte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Beste geben, für unsere Kinder ist dieses “Nicht-unterrichten-dürfen” durch Herrn H. ein grosser Verlust, ja eine verpasste Chance. Wir sind der Meinung, dass Herr H. durchaus in der Lage ist, unsere Kinder weiter zu unterrichten, speziell unsere Kinder wünschen sich Herrn H. wieder zurück. In einem anderen Fall im Brunnmattschulhaus wurde es einem Lehrer auch ermöglicht, nach Meinungsverschiedenheiten, nur eine seiner beiden Klassen weiterzuführen.

Wir hoffen, dass bei Ihnen positive Rückmeldungen gleich viel Gewicht haben wie negative!

Mit freundlichen Grüssen

Eltern der Klasse 2e

Die Privatkläger im Überblick



Neben dem Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann sind auch noch andere zahlreiche Privatkläger daran interessiert, Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung hinter Gitter zu bringen. An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass Lehrer H. nie jemanden verleumdet hat, sondern ausschliesslich nur die Fakten ins Internet gestellt hat. Obwohl dies auch die Privatkläger ganz genau wissen, haben diese bis auf den heutigen Tag ihre Privatklagen nicht zurückgezogen. Aus diesem Grund sollen an dieser Stelle die einzelnen Privatkläger kurz porträtiert werden. 

Dr. Christoph Eymann, Privatkläger 1, hat es bis auf den heutigen Tag versäumt, Lehrer H. zu einem Gespräch einzuladen. Er hat sich 2006 persönlich darum bemüht, die Basler Gesundheitsdienste auf den Lehrer zu hetzen, obwohl dieser völlig gesund ist. In einen Interview mit der BaZ verleumdete der Leiter des Basler Erziehungsdepartements den Lehrer als Stalker.

Lic. iur. Barbara Pfister, Privatklägerin 2, war die Anwältin der ehemaligen OS-Rektorin Gaby Jenö. Um ihre Mandantin zu verteidigen, verdrehte die Juristin vorsätzlich die Wahrheit. 

Lic. iur. Regula Steinemann, Privatklägerin 3, war die Nachfolgerin von Barbara Pfister. Sie liess Lehrer H. betreiben, obwohl sie wusste, dass das mit Gerechtigkeit nichts zu tun hatte.

Gabriele Jenö, Privatklägerin 4, hat die Hetze gegen Lehrer H. in erster Linie zu verantworten. Sie behauptete, Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen und Drohungen gegen ihre Person geäussert. Mit diesen Lügen bereitete sie dem Lehrer den Albtraum seines Lebens.

Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, schrieb an die Vormundschaftsbehörde Münchenstein eine sog. Gefährdungsmeldung, in welcher er den Lehrer als selbst- und fremdgefährlich bezeichnete.

Dr. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6, war der erste, der dem Lehrer mögliches aggressives Verhalten unterstellte. Dank seinem Schreiben konnten die oben aufgeführten Privatkläger mit Lehrer H. ihre Spielchen treiben.

Dr. Beat Voser, Privatkläger 7, setzte alles daran, dem Lehrer sog. Schmähmails unterzujubeln. Unter seiner Leitung fand ohne richterliche Genehmigung eine grossangelegte Hausdurchsuchung bei Lehrer H. statt. Ohne Anfangsverdacht weitete der Leiter des Basler Kriminalkommissariats die Strafverfahren gegen Lehrer H. auf Pornographie und Rassendiskriminierung aus.

Dr. Marc Meier, Privatkläger 8, unternahm alles, um Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in die Psychiatrie zu verfrachten.

Hans Georg Signer, Privatkläger 9, führte diverse Gespräche mit Lehrer H., um diesen davon zu überzeugen, dass dieser krank sei und sich krankschreiben lassen solle.

Dr. Markus Spieler, Privatkläger 10, behauptete Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun identifiziert. Mit dieser vorsätzlichen Lüge, wollte er den Lehrer in die Psychiatrie einweisen lassen.

Denise Haberthür, Privatklägerin 11, behauptete, die Schülerinnen und Schüler hätten Angst vor Lehrer H., obwohl sie als Schulhausleiterin nie eine Lektion von Lehrer H. besucht hatte.

Benjamin Liebherr, Privatkläger 12, behauptete, er habe sich nicht mehr getraut alleine ins Schulhaus zu gehen, weil er  sich vor Lehrer H. gefürchtet habe. Auch dieser Schulhausleiter hat nie eine Lektion des Lehrers besucht.

Marianna Arquint, Privatklägerin 13, behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese Lüge gelangte an die OS-Rektorin Gaby Jenö, die anschliessend eine Strafanzeige wegen Drohung gegen Beamte und Behörden gegen Lehrer H. einreichte. Auch diese Schulhausleiterin hat nie eine Lektion des Lehrers besucht. 

Lic. iur Eva Eichenberger ist nicht Privatklägerin, sondern Staatsanwältin. Sie hatte sämtliche Strafanzeigen gegen die oben angeführte Mobbing-Crew eingestellt und Lehrer H. zum Querulanten gestempelt. Sie behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge will sie den Lehrer ebenfalls als potenziellen Gewalttäter verleumden. Ihre einseitigen Ermittlungen können nur noch als kriminell bezeichnet werden. Weil sie die oben aufgeführten Privatkläger alle vorsätzlich begünstigt hat, ist sie daran interessiert, Lehrer H. für 2,5 Jahre in den Knast zu bringen. Sie hat beim Appellationsgericht Basel-Stadt den Antrag gestellt, Lehrer H. zum 4. Mal psychiatrisch begutachten zu lassen.

Die ganze Wahrheit zum Mobbingfall Lehrer H.



Die Äusserung der eigenen Meinung ist kein Delikt. Sie muss nicht objektiv sein, sondern sie darf subjektiv gefärbt sein. Allerdings muss die subjektive Meinung auf den Fakten basieren, sonst läuft sie Gefahr als Beschimpfung, Üble Nachrede oder gar Verleumdung strafrechtlich verfolgt zu werden.

Im Mobbingfall Lehrer H. ist weder der objektive noch der subjektive Tatbestand für die vorgeworfenen Ehrverletzungsdelikte gegeben. Der Lehrer schildert aus seiner Sicht seine Erlebnisse mit den 13 Privatklägern, die alle direkt und indirekt daran beteiligt waren, ihn aus dem Schulhaus Brunnmatt zu entfernen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lehrer planmässiges Handeln vor. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2006 rekurriert der Lehrer ununterbrochen gegen die aus seiner Sicht rechtswidrigen Verfügungen. Auf jede Aktion der diversen Staatsfunktionäre erfolgt eine Gegenreaktion des Lehrers mit der Absicht, sich gegen unberechtigte Verfügungen zu wehren. Der Lehrer betreibt seit 2006 offensichtlich eine kontinuierliche Selbstverteidigung. Diese basiert auf die Rechtsmittelbelehrungen, die den unzähligen Verfügungen jeweils angehängt werden. Unfraglich fühlt sich der Lehrer seit 2006 mehrfachen Verleumdungen ausgesetzt, die planmässig seinen Ruf vorsätzlich schädigen und ihn in seiner Ehre verletzen.

Ausgangspunkt der planmässig durchgeführten Verleumdungskampagne gegen den Lehrer waren drei Briefe von drei Müttern, die den Lehrer vorsätzlich von A-Z verleumdeten. Aufgrund dieser Schreiben beschloss die Schulhausleitung ihrerseits den Lehrer mit zusätzlichen Verleumdungen in seiner Ehre zu verletzen. Zwar hatte die Schulhausleitung nie eine Lektion des Lehrers miterlebt, kam aber trotzdem zum Schluss, der Lehrer sei eine Bedrohung für Kinder und Lehrpersonen. Mit der Begründung ebenfalls vom Lehrer bedroht worden zu sein, stellte daraufhin die damalige OS-Rektorin den Lehrer frei und unterstellte ihm, er habe möglicherweise eine psychische Krankheit und er müsse sich beim Amtsarzt untersuchen lassen. Als der Lehrer sich mit einem E-Mail korrekt von der amtsärztlichen Untersuchung abmeldete, starteten der Personalchef und der Amtsarzt einen bürokratischen Amoklauf. Mit allen Mitteln versuchten die beiden Staatsfunktionäre den Lehrer als potenziellen selbst- bzw. fremdgefährlichen Psychopathen zu verleumden. Sie versuchten die Vormundschaftsbehörde Münchenstein zu bewegen, gegen den Lehrer tätig zu werden. Diese stellte dem Lehrer eine Einladung für ein Gespräch zu. Um die planmässige Verfolgung durch die bisher erwähnten Staatsfunktionäre zu stoppen, meldete sich der Lehrer beim Sozialarbeiter der Vormundschaftsbehörde. Er war zu einem Gespräch bereit. Als ihm aber vom Sozialarbeiter verboten wurde, das Gespräch mitzuschneiden, war auch der Lehrer nicht mehr gesprächsbereit.

Um die planmässigen Verleumdungen gegen den Lehrer eskalieren zu lassen, unterstellten die Basler Behörden nun dem Lehrer, er sei akut Selbstmord gefährdet und plane einen Amoklauf. Ein Polizist und ein Notfallpsychiater besuchten daraufhin den Lehrer in seinem eigenen Haus, unter dem Vorwand, die Eskalation stoppen zu wollen. In Wirklichkeit hatten die beiden genau das Gegenteil vor. Obwohl der Lehrer sämtliche Fragen des Notfallpsychiaters wahrheitsgetreu beantwortete und sämtliche Unterstellungen, er habe sich mit dem Amoktäter Günther Tschanun "identifiziert" klar zurückwies, behauptete der Notfall-Psychiater in seinem Gutachten, der Lehrer habe sich mit Tschanun identifiziert. Zusätzlich verleumdete der Notfallpsychiater den Lehrer unter "Wahnvorstellungen" und an einer "Anpassungsstörung" zu leiden.

Schliesslich verleumdete auch der Ressortleiter Schulen den Lehrer als psychisch Kranken und schrieb einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft, in welchem er mitteilte, das der Lehrer dringend psychiatrische Hilfe benötige. Aufgrund des Schreibens des Notfallpsychiaters und des Ressortleiters entschied die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Amtshilfe von Basel-Land beizuziehen. Vorher hatte die OS-Rektorin den Lehrer noch wegen angeblicher Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden verleumdet. Schliesslich wurde der Lehrer in seinem eigenen Garten von der Sondereinheit "Barrakuda" mit Handschellen und Augenbinde gut verpackt und landete zum ersten Mal in seinem Leben in einer Zelle im Basler Untersuchungsgefängnis.

Dort unterstellte man dem Lehrer, er habe seine Chefin mit dem Tod bedroht. Nach einem etwa 4-stündigen Verhör musste die Staatsanwaltschaft den Lehrer allerdings wieder frei lassen, weil keine Beweise für die von der OS-Rektorin vorgebrachten Verleumdungen gefunden werden konnten. Obwohl die Funktionäre der Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer versicherten, dass keine Meldung an die Presse erfolge, verleumdetet die BaZ den Lehrer in einem Artikel Drohungen gegen Behörden ausgestossen zu haben. Aufgrund dieses Artikels wollte die OS-Rektorin dem Lehrer fristlos kündigen, wurde aber vom Erziehungsminister persönlich angehalten, eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Der Lehrer rekkurierte gegen die Kündigung, unterlag aber vor der Personalrekurskommission. Er zog die den Entscheid weiter und bekam Recht am Verwaltungsgericht. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht unterrichten. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass die Einstellungsbehörde über das weitere Vorgehen zu entscheiden habe.

Diese entschied, den Lehrer erneut durch den Amtsarzt abklären zu lassen. Diesmal liess sich der Lehrer zu einem Besuch beim Amtsarzt nötigen, weil ihm seine Vorgesetzte vorher mit der Kündigung gedroht hatte. Der Amtsarzt kam zum Schluss, dass der Lehrer sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen habe. Allerdings konnte die OS-Rektorin den Beschuldigten nur dazu auffordern, eine amtliche Verfügung wollte sie nicht aussprechen. Da der Lehrer mit dem Notfallpsychiater schlechte Erfahrungen gemacht hatte, blieb er dem Gespräch mit dem staatlich diktierten Psychiater fern.

Die OS-Rektorin fackelte nicht lange und kündigte dem Lehrer erneut wegen angeblich schwerer Pflichtverletzung. Dagegen rekurrierte der Lehrer erneut vor den Personalrekurskommission und dem Verwaltungsgericht und blitzte zwei Mal ab. Als er auch vor Bundesgericht verlor, machte er eine Beschwerde am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, wo er verschiedene Menschenrechtsverletzungen reklamierte. Die Beschwerde ist seit bald 5 Jahren hängig.

Um abzuklären, ob er von seiner Chefin verleumdet wurde, erstattete der Lehrer eine Privatklage wegen Ehrverletzung. Sowohl das Basler Strafgericht als auch die Rekurskammer des Strafgerichts als auch das Bundesgericht wollten hinter den arglistigen Ehrverletzungen der OS-Rektorin keine Straftatbestände erkennen. Der Lehrer musste schliesslich sämtliche Anwaltskosten seiner Chefin bezahlen.

Leider hatte der Lehrer auch Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Verleumdung gegen diverse Mitarbeiter der OS-Rektorin erstattet. Alle diese Strafanzeigen wurden von Staatsanwältin Eva Eichenberger eingestellt. Hätte diese Staatsanwältin dem Lehrer nicht neun  mal Fr. 300.-- Kosten aufgebrummt und als Querulanten verleumdet, hätte der Lehrer die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. So aber sah er sich gezwungen, erneut zu rekurrieren und verlor auf Stufe Rekurskammer und auf Stufe Bundesgericht. Der ganze Spass kostete den Lehrer unterdessen über 20'000 Franken.

Zwar stellte die Rekurskammer fest, dass der Lehrer kein Querulant sei und dass dessen Strafanzeigen nicht rechtsmissbräuchlich gewesen seien. Dies hinderte Staatsanwältin Eichenberger allerdings nicht daran, die Kriminalisierung des Lehrers weiter voranzutreiben.

Der Erziehungsminister hatte vorher Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem anonyme Blog-Betreiber dessen Vergangenheit ins Visier genommen hatten. Obwohl die Staatsanwaltschaft eindeutig dokumentieren konnte, dass diese Blogs und die sog. Schmähmails nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnten, ermunterte der zuständige Untersuchungsbeamte die 13 Privatkläger am Schicksal des Lehrers kräftig zu partizipieren.

In zehn Verhören wurde dem Lehrer unterstellt, er habe diese 13 Privatkläger wider besseren Wissens verleumdet und falsch beschuldigt. In Tat und Wahrheit hatte der Lehrer elf Personen wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt. Von planmässiger Verleumdung konnte keine Rede sein.

Um die Anklageschrift auszudehnen, hatte der Chef des Kriminalkommissariats verfügt, beim Lehrer eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Zwar hatte er die Kompetenz dazu nicht, trotzdem liess er das Verfahren trotz mangelndem Anfangsverdacht auf harte Pornographie, Rassendiskriminierung und Irreführung der Rechtspflege ausdehnen. Anhand dieser Daten konnte Staatsanwältin Eva Eichenberger eine Anklageschrift basteln, die in ihrem Umfang von über 350 Seiten alles in den Schatten stellte, was die Welt bisher gesehen hatte.

In der Gerichtsverhandlung am Basler Strafgericht verleumdete die Staatsanwältin den Lehrer aufs Massivste. Obwohl sie selber ganz genau wusste, dass der Lehrer keine "planmässige Verleumdung" begangen haben konnte, beschuldigte sie den Lehrer dieses Verbrechens. Auch hatte sie offensichtlich völlig vergessen, dass sie es war, die den Lehrer als Querulanten verleumdete, obwohl sie genau wusste, dass die Strafanzeigen des Lehrers von der Rekurskammer eben gerade nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft worden waren.

Eigentlich hätte der zuständige Strafgerichtspräsident die Anklageschrift wegen erheblicher Mängel zurückweisen sollen, stattdessen führte er eine Verhandlung, die nur so von Verfahrensfehlern strotzte. Er selber wurde vom Lehrer wegen massiver Befangenheit abgelehnt, da er ein Cousin der beiden Hagemanns ist, die den Lehrer bereits in ihren Print-Medien vorsätzlich verleumdet hatten. Obwohl der Befangenheitsantrag gegen Hagemann vom Bundesgericht noch nicht behandelt wurde, zeigte der Gerichtspräsident nicht das geringste Interesse, die Verhandlung zu verschieben.

Eigentlich hätte von Basel-Stadt aus gar kein Verfahren gegen den Lehrer eröffnet werde dürfen, da praktisch alle angeblichen Delikte im Kanton Basel-Land getätigt worden waren. Einzig die Unterstellung, der Lehrer habe mit seinen diversen Strafanzeigen vorsätzlich falsche Anschuldigungen getätigt, führte dazu, dass der Tatort von Basel-Land nach Basel-Stadt verschoben werden konnte. Allerdings hatte die Rekurskammer in ihrem Entscheid klar festgestellt, dass die diversen Strafanzeigen nicht rechtsmissbräuchlich waren.

Bereits im Vorfeld der Verhandlungen wurden sämtliche Zeugen und Beweise des Lehrers von Eichenberger und Hagemann abgelehnt. Auch in der Hauptverhandlung interessierte sich Hagemann nicht im geringsten für die Beweise und Zeugen, die der Lehrer angemeldet hatte. Ein eigentliches  Beweisverfahren fand überhaupt nicht statt. Auch forderte Hagemann den Lehrer nicht auf, weitere Beweisanträge zu stellen. Damit dürfte dem Gerichtspräsidenten ein weiterer grober Verfahrensfehler unterlaufen sein.

In ihrem Plädoyer verleumdete die Staatsanwältin den Lehrer nach Strich und Faden und wurde nicht müde, dem interessierten Publikum im Gerichtssaal zu beweisen, dass offensichtlich sie es war, die den Lehrer planmässig diffamierte. Obwohl der Lehrer nur seine Meinung geäussert hatte, verlangte die Staatsanwältin 2,5 Jahre Haft unbedingt. Wegen angeblicher Flucht- und Fortsetzungsgefahr verlangte sie sogar noch eine völlig unverhältnismässige Sicherheitshaft. Damit dürfte die Staatsanwältin ihr Ermessen klar überschritten und missbraucht haben.

Obwohl die beschuldigte Person laut Art. 346 d StPO das Recht hat, das gesamte Plädoyer selber zu halten, wurde der Lehrer von Gerichtspräsident Hagemann mehrmals unterbrochen. Als der Lehrer dagegen protestierte, entzog der Gerichtspräsident dem Angeschuldigten sogar ganz das Wort. Mit dieser Aktion dürfte Hagemann einen weiteren Verfahrensfehler produziert haben.

Aus dem oben Gesagten ist die Feststellung des Sachverhalts offensichtlich unrichtig. Auch ist die Schweizerische Strafprozessordnung mehrfach verletzt worden. Das Gericht konnte nicht beweisen, dass der Lehrer vorsätzlich wider besseren Wissens unwahre Behauptungen getätigt hat, um anderen zu schaden. Im Gegensatz zu den 13 Privatklägern, die sich offensichtlich abgesprochen hatten, den Lehrer mittels zahlreichen Verleumdungen planmässig aus der Schule zu mobben. Der Schaden ist nicht bei der Privatklägerschaft zu suchen, sondern beim Lehrer, der seinen Job, seinen Ruf und sein Einkommen verloren hat. Ohne die planmässige mehrfache Verleumdung und falsche Anschuldigung der Privatklägerschaft würde der Lehrer noch heute seinem geliebten Job nachgehen. Unterdessen ist der Lehrer ausgesteuert. Er lebt von seinem restlichen Vermögen. 

Planmässige Verleumdung


Liebe Leserinnen und Leser

Seit einiger Zeit haben wir nichts mehr auf unserem Blog berichtet. Wir haben Angst, dass Lehrer H. rechtswidrig bestraft wird, wenn wir weiterhin die Fakten ins Netz stellen. Zur Erinnerung: 2006 behauptete das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei ein potenzieller Selbstmörder und ein potenzieller Amokläufer. Aufgrund dieser unglaublichen Verleumdung wurde dem äusserst beliebten Lehrer gekündigt. Zehn Jahre nach dieser aus unserer Sicht kriminellen Aktion, ist uns klar geworden, dass Lehrer H. aus dem Staatsdienst entlassen wurde, weil er sich für die neusten Schulreformen nicht begeistern konnte. Lehrer H. war allerdings ein begeisterter Musiklehrer, der mit seinen Klassen den sog. erweiterten Musikunterricht an der OS (EMOS) in Basel-Stadt erfolgreich praktizierte. Der politisch korrekte Zeitgeist schrieb allerdings vor, dass alle Schülerinnen und Schüler gleich zu behandeln seien, so dass die äusserst beliebten EMOS-Klassen abgeschafft wurden. In der neuen sog. integrativen Schule sollten Schwerstbehinderte und hochbegabte Kinder in der gleichen Klasse unterrichtet werden. Unterdessen ist dieses Schulmodell in der ganzen Schweiz ohne Rücksicht auf Verluste eingeführt worden. Lehrpersonen, die sich nicht für den integrativen Unterricht begeistern konnten, wurden entlassen.

Lehrer H. war einer der ersten, der über die Klinge springen musste. Am Ende seiner Sommerferien 2006 wurde er von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda an seinem Wohnort überfallen und eine Nacht lang eingesperrt. 2015 wurde er erneut Opfer dieser Polizei-Einheit. Diesmal sass der unschuldige Lehrer 20 Tage in sog. Sicherheitshaft. Wie ist es möglich, dass ein völlig integrer Lehrer derart in die Mühlen der Justiz gerät? Wir haben die Akten zum Fall Lehrer H. bis ins Detail studiert und haben in diesem Blog die Fakten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Weil die Basler Staatsanwaltschaft mit dem Erziehungsdepartement unter einer Decke steckt, ist Lehrer H. zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren wegen angeblicher Verleumdung verurteilt worden. Ohne Beweise behauptet die Basler Staatsanwaltschaft, dass die in diesem Blog veröffentlichen Fakten eine planmässige Verleumdung darstellen. Mit dieser arglistigen Behauptung verletzt die verantwortliche Staatsanwältin Eva Eichenberger Art 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung. Dort heisst es nämlich, dass die Strafbehörden den Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten haben und Rechtsmissbrauch verboten sei. Wir haben keinerlei Interesse daran, irgend jemanden zu verleumden, denn alle Fakten in diesem Blog können belegt werden. Eine Staatsanwaltschaft, die Art 3 der StPO missachtet, handelt aus unserer Sicht kriminell.

Seit ein paar Monaten ist dieser Blog in der Schweiz nur noch über den Google-Cache aufrufbar. Diese Seite wurde also in der Schweiz gesperrt, obwohl gegen Lehrer H. noch kein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Diese rechtswidrige Zensur sollte die Medien eigentlich stutzig machen. Leider berichten die Journalisten aber nur einseitig über diesen unglaublichen Mobbing-Fall. In unserem Blog erfahren Sie die ganze Wahrheit. Sie erfahren bis ins Detail, wie gewissenlose Beamte und Behörden den völlig integren Lehrer seit über 10 Jahren vorsätzlich und planmässig verleumden.