Mittwoch, 11. April 2018

Dr. med. Eric Odenheimer - ehemaliger Amtsarzt


Rektorin Gaby Jenö hatte Lehrer H. mit Schreiben vom 26.3.08 unter Androhung der Kündigung genötigt, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus Angst, seine Anstellung zu verlieren, gab Lehrer H. dem Druck nach und liess diese "Untersuchung" am 14.4.08 von 14.00-15.30 Uhr über sich ergehen. Dr. med. Eric Odenheimer führte diese sog. "Untersuchung" durch und erklärte, das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk, das dem Lehrer eine 100 prozentige Arbeitsfähigkeit attestierte, kurzerhand für ungültig. Lehrer H. liess während der angeblich "medizinischen Untersuchung" durchblicken, dass er seinen Beruf sehr liebe und nach den Sommerferien seine Arbeit wieder aufnehmen wolle. Lehrer H. versicherte dem Amtsarzt, dass er völlig gesund sei und keinen Groll gegen seine Chefin habe. Obwohl sich Lehrer H. äusserst kooperativ zeigte, setzte Dr. med. Odenheimer alles daran, den Lehrer erneut psychiatrisch begutachten zu lassen. Offensichtlich wollte Dr. med. Odenheimer auf keinen Fall einsehen, dass die aktenkundigen psychiatrischen Abklärungen von Dr. med. Markus Spieler und Dr. med. Piet Westdijk eindeutig bewiesen, dass Lehrer H. völlig gesund war. Dr. med. Markus Spieler schrieb in seinem Bericht:

"Im Gespräch selber zeigt sich der Patient kooperativ, stellt überraschend nüchtern die Kränkungen dar, welche er in den letzten 6 Jahren an der Schule erlitten hat, stellt seine grundlegenden Vorstellungen über das Lehrersein und den Umgang mit Schülern dar. Diese Beschreibungen sind nachvollziehbar, wirken nicht übertrieben und sind kulturell angemessen. Bewusstsein klar, zeitlich und örtlich orientiert. Merkfähigkeit unauffällig, Zwänge scheinen keine vorzuliegen. Keine Sinnestäuschungen, keine Ich-Störungen. Keine akute Suicidalität."

Leider ignorierte Dr. med. Markus Spieler in seinem Bericht aber vorsätzlich die von Lehrer H. geschilderten Mobbing-Erlebnisse. Die zahlreichen aktenkundigen Mobbing-Hinweise wandelte Dr. Markus Spieler kraft seines Amtes kurzerhand in einen pathologischen "Verfolgungswahn" um. Damit versuchte Dr. Markus Spieler dem völlig gesunden, aber politisch unbequemen Lehrer H. vorsätzlich eine psychische Krankheit anzudichten. Herr Dr. Odenheimer konnte sich während der amtsärztlichen Untersuchung aber selber davon überzeugen, dass Lehrer H. völlig gesund war und überraschend nüchtern die unrechtmässigen und aktenkundigen Grenzüberschreitungen der beiden Staatsfunktionäre Gaby Jenö und Thomas Baerlocher auf den Punkt bringen konnte.

Auch Dr. med. Piet Westdjik, der mit Lehrer H. zahlreiche Gespräche geführt hatte, konnte sich dem Gutachten von Dr. med. Markus Spieler in diesem Punkt nicht anschliessen. Wörtlich schrieb er:

"Es liegt beim Expl. keine eigentliche Psychopathologie vor. Die von Herrn Dr. Spieler dargestellten Beobachtungen entsprechen nicht der von ihm gestellten Diagnose Wahn oder Verfolgungswahn. Wahn ist übrigens keine Diagnose sondern ein Symptom, das sich in verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren kann. Dies sind folgende Krankheitsbilder: Schizophrenie, anhaltende wahnhafte Störungen, akute vorübergehende psychotische Störungen, eine induzierte wahnhafte Störung, schizoaffektive Störungen. Es wird von Herrn Dr. Spieler keine solche Krankheit erwähnt, nicht einmal als Verdachtsdiagnose. Es liegt also beim Expl. keine psychiatrische Störung im Sinne einer Geisteskrankheit vor. Seine Vorliebe für Selbständigkeit, Freiheit, seine Neigung zu akzentuierten Aussagen, zum Entweder-Oder-Denken dürften von seiner Vorgeschichte geprägt sein, sind aber Persönlichkeitszüge, die vielleicht nicht ganz durchschnittlich sind, die keineswegs aber als pathologisch zu bezeichnen sind."

Die Tatsache, dass das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte Gutachten vom Erziehungsdepartement, vom Appellationsgericht, von den Gesundheitsdiensten und vom Bundesgericht konsequent nicht akzeptiert wurde, entlarvt das bösartige "System".
Ohne Zweifel muss eine Staatsverwaltung hierarchisch organisiert sein. Offenheit, Vertrauen und Fairness sollten aber gleichwohl gewährleistet werden! Obwohl Lehrer H. nie ein Formular zur Entbindung vom Amts- und Berufsgeheimnis unterschrieben hatte, führte Odenheimer eine "Untersuchung" durch, die so nie hätte durchgeführt werden dürfen. Demzufolge dürfte neben der von Gaby Jenö verfügten Freistellung und Kündigung auch ihre Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung mit grösster Wahrscheinlichkeit missbräuchlich sein. Es ist verständlich, dass Lehrer H. sich unter diesen Umständen nicht unbedingt für die Empfehlungen von Herrn Dr. med. Odenheimer begeistern konnte. Dass der von Dr. med. Odenheimer empfohlene Psychiater Dr. Daniel Fasnacht angeblich "unabhängiger" sein soll, als der äusserst kompetente und erfahrene Dr. med. Piet Westdijk, konnte Lehrer H. ebenfalls nicht nachvollziehen. Obwohl sich Lehrer H. während der sog. "vertrauensärztlichen Untersuchung" korrekt und kooperativ zeigte, sprach Dr. Eric Odenheimer in seinem Bericht an Gaby Jenö von "psychischen Auffälligkeiten", die eine psychiatrische Begutachtung angeblich erforderlich machen sollten. Dass dabei eine Meinungsverschiedenheit zwischen Lehrer H. und seinem Vater, der als Zeuge der sog. "Untersuchung" beiwohnte, als "psychische Auffälligkeit" interpretiert wird, wird Lehrer H. später seine Karriere als Lehrer zerstören. Das Bundesgericht wird in seinem Urteil vom 3. August 2010 die Sicht von Dr. Eric Odenheimer in seinem Urteil übernehmen. Wörtlich schreiben die Bundesrichter:

"Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Auffassung hat sich der Kantonsarzt hiebei auch auf eigene Beobachtungen von psychischen Auffälligkeiten stützen können. Er erwähnte im Bericht vom 18. April 2008 u.a., dass der Beschwerdeführer während der vertrauensärztlichen Exploration vom 14. April 2008 mehrmals durch kurze, aber heftige aggressive Ausbrüche gegenüber dem Vater, der ihn bei der Abklärung begleitete, auffiel. Entscheidend ist aber ohnehin nicht, ob der Kantonsarzt selber eine psychiatrische Diagnose zu stellen vermochte, sondern ob er eine fachärztliche psychiatrische Untersuchung für erforderlich erachtete. Dies hat der Kantonsarzt gestützt auf seine eigenen Feststellungen und die Aktenlage in nachvollziehbarer Weise bejaht und begründet. Er legte dabei auch überzeugend dar, weshalb er die vorhandenen medizinischen Berichte, einschliesslich desjenigen des Dr. med. W.________ nicht für genügend erachtete, um den psychischen Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit verlässlich beurteilen zu können. Wenn das kantonale Gericht auf diese kantonsärztlichen Einschätzungen abgestellt hat, ist dies nicht willkürlich."

Für Lehrer H. bedeutete der tendenziöse Bericht von Dr. Eric Odenheimer das Ende seiner beruflichen Karriere. Unterdessen hat Dr. Eric Odenheimer selber gekündigt.

Dr. Eric Odenheimer ist heute Vorstandsmitglied der jüdischen Gemeinde in Basel-Stadt. In dieser Funktion bemüht er sich, möglichst viel Geld zum Schutz der Basler Synagoge einzutreiben.