Dienstag, 30. August 2022

Basel-Stadt - Die Hauptstadt der Zionisten

 

Seit 125 Jahren wird Basel-Stadt immer wieder zum Zentrum der Zionisten. Zionismus darf grundsätzlich weder hinterfragt noch kritisiert werden. Wer es trotzdem tut, wird automatisch als Verschwörungstheoretiker oder Antisemit diffamiert. Offensichtlich haben die Zionisten die Macht, eine ganze Stadt in einen kriegsähnlichen Zustand zu versetzen. Seit Tagen kreisen die Armee-Helikopter über Basel und Umgebung. In der Stadt wimmelt es von Polizisten und Soldaten und man kommt sich vor wie in einem schlechten Film. 

Wer die Macht hat, so viel Chaos anzurichten, den möchte man nicht zum Feind haben. Da lächelt man doch lieber freundlich in die Kamera und singt Lobeshymnen auf den Zionismus. Wer keine singt, verliert früher oder später seinen Job. Besonders in Basel-Stadt. 

Lehrer H. kann ein Lied davon singen. 2006 wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö als psychisch krank erklärt und mittels brutalster Staatsgewalt bei sich zu Hause von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Lehrer H. hatte zwar nichts verbrochen, aber er hatte sich getraut, die völlig absurden Schulreformen von Dr. Christoph Eymann zu kritisieren. 16 Jahre später merkt man auch in Basel-Stadt, dass diese Schulreformen sämtliche Beteiligten an den Anschlag bringen. Auch aus der Sicht der FDP hat die Integrative Schule völlig versagt. Sie produziert Gehirn gewaschene Menschen, die nicht mehr im Stande sind, selber zu denken und hinterlässt erschöpfte Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Job freiwillig künden, weil sie den Belastungen nicht länger standhalten. 

Doch was hat das Basler Schulsystem mit den Zionisten zu tun? Seit 1945 bestimmen die Zionisten, was in den Geschichtsbüchern steht. Auch in Basel-Stadt wird nur mit Lehrmitteln gearbeitet, die politisch korrekt sind. Lehrer H. war nicht nur Lehrer für Deutsch, Sport und Musik, sondern auch für Geschichte. Mit dem Aufkommen des Internets motivierte H. seine Schülerinnen und Schüler regelmässig im Internet zu recherchieren. Das passte seiner Kollegin Eva Sibold nicht und sie verlangte von Lehrer H., dass dieser keine Hausaufgaben mehr verlangen dürfe, bei welchem die Kinder im unzensierten Netz recherchieren sollten.

Wer sich näher mit den Zionisten befasst, stösst früher oder später auf die "Protokolle der Weisen von Zion". Aus der Sicht der Zionisten ist diese Schrift eine plumpe Fälschung. Es gibt aber auch Historiker, welche die Echtheit dieser Protokolle bestätigen. Leider kontrollieren die Zionisten unterdessen auch praktisch das ganze Internet. Wikipedia ist das Lexikon der Zionisten. Dort erfährt man, dass sämtliche zionistischen Verschwörungen nur in den kranken Gehirnen von Antisemiten und Verschwörungstheoretikern stattfinden. Wer seinen Horizont erweitern möchte, verlässt die zionistische Matrix und konsultiert die germanische "Metapedia". Dort stösst man auf Informationen, die zwar nicht politisch korrekt sind, aber näher an der Wahrheit sind, als die zionistische Propaganda. 

Auch die Medien befinden sich bei uns im Westen in zionistischer Hand. Radio, Fernsehen und Presse sind so geschaltet, dass es den Zionisten passt. Der sog. Zeitgeist sagt uns, ob wir Winnetou und Rasta-Locken noch toll finden dürfen. Nur wenige wissen, dass Linke und Grüne ebenfalls von den Zionisten gesteuert werden. 

Die Zionisten haben viel Macht. Sie haben es in den letzten Tagen bewiesen. Leider kontrollieren sie im Westen auch das Geldsystem. Dort sind sämtliche Staaten verschuldet, weil sie im letzten Jahrhundert an das zionistische Geld-System angeschlossen wurden. 

Leider erfährt man aus den gleichgeschalteten Medien nichts über solche Dinge. Dafür erfährt man, dass die Zionisten ihr Image verbessern wollen. Zionismus soll in Zukunft als Segen für die Menschheit in die Geschichte eingehen. Nur dann kann der Tempel in Jerusalem wieder aufgebaut werden. Ob die Russen, der Iran und die Chinesen dabei mitspielen, ist äusserst fraglich.

Dienstag, 9. August 2022

Menschenrechtsverletzungen im Mobbingfall Lehrer H.

 


Mit dem Urteil vom 6. Juli 2022 hat das Bundesgericht aus unserer Sicht diverse Artikel der Menschenrechtskonvention verletzt. 

Es hat aus unserer Sicht vorsätzlich gegen Artikel 10 verstossen: Das Verfahren war weder fair noch gerecht. Das Bundesgericht pickte sich bei jeder Beschwerde des Lehrers nur einen einzigen Mangel heraus und liess die anderen unhaltbaren Entscheide der Vorinstanzen in Rechtskraft erwachsen. Diese Vorgehensweise ist weder fair noch gerecht. Es gibt bis auf den heutigen Tag keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. wider besseren Wissens eine "planmässige Verleumdung" getätigt hat. Lehrer H. hat die Fakten veröffentlicht und niemanden in der Ehre verletzt. Gewisse Staatsfunktionäre fühlten sich offensichtlich in ihrer Ehre verletzt, als ihre Taten im Internet publiziert wurden.

Das Bundesgericht hat aus unserer Sicht auch gegen Artikel 11 verstossen. Lehrer H. hat nur seine Menschenrechte wahrgenommen. Er hat die Fakten im Internet publiziert und gegen die Staatsfunktionäre, die ihn aus dem Basler Schuldienst ausgegrenzt hatten, Strafanzeige erstattet. Diese rechtmässigen Handlungen in sog. Delikte zu pervertieren, ist rechtswidrig und entlarvt den Zustand des gesamten schweizerischen Justiz-Filzes.

Das Bundesgericht hat aus unserer Sicht auch gegen Artikel 12 verstossen: Es hat vertuscht, dass Lehrer H. seit 2006 willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seiner Wohnung und Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt wurde. Konkret wurde er von gewissen Beamten als sog. "Gefährder" verleumdet und verfolgt. Man missbrauchte den ganzen Staatsapparat, um ihn entweder in die Psychiatrie oder ins Gefängnis zu verfrachten. Zwei Mal liess man den unschuldigen Lehrer wie einen Schwerkriminellen von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und führte eine Hausdurchsuchung durch, bei welcher unzählige Gegenstände entwendet wurden. Obwohl die Akten klar beweisen, dass Lehrer H. diese entwendeten Gegenstände immer wieder zurückgefordert hatte, behauptet das Bundesgericht Kraft seines Amtes das Gegenteil. 

Das Bundesgericht hat aus unserer Sicht auch gegen Artikel 17 verstossen. Aktenwidrig behauptet es, Lehrer H. habe sein staatlich geraubtes Eigentum nie zurückgefordert. Das Gegenteil ist der Fall. Vor und während der Gerichtsverhandlungen verlangte Lehrer H. jeweils die Rückgabe der geraubten Gegenstände, was systematisch abgelehnt wurde. Die Willkür, welche die schweizerische Justiz zu diesem Thema betreibt, ist aus unserer Sicht hoch kriminell. 

Aus unserer Sicht hat das Bundesgericht auch gegen Artikel 18 verstossen. Es hat mit seinem Urteil einen unschuldigen Menschen kriminalisiert, dessen Weltanschauung bei Beamten und Behörden aneckt. Lehrer H. ist der Wahrheit verpflichtet. Es ist sein Recht, auch den allmächtigen Staat zu kritisieren, wenn dieser das Recht systematisch missbraucht. 

Dass Lehrer H. vom Bundesgericht als "planmässiger Verleumder" verurteilt wird, weil er seine Meinung äussert und sein Gedankengut öffentlich verbreitet, zeigt den wahren Zustand der schweizerischen Justiz. Damit hat das schweizerische Bundesgericht aus unserer Sicht auch gegen Artikel 19 verstossen. 

Freitag, 5. August 2022

Staats-Oper Schweiz

 

Ist die Luxusrenovation des Schweizerischen Bundeshauses für 100 Millionen Franken dem steuerzahlenden Volk zuzumuten? Nein, meint Prof. Valerie T. in einem Rechtsgutachten, das ist so wenig demokratisch fundiert wie der Frondienst beim Bau von Zwing Uri im Drama Wilhelm Tell. Ja schlimmer noch, die Schweiz ist gar keine Demokratie, sondern spielt diese nur, in einer üppig inszenierten Staats-Oper am Bundesplatz in Bern. Der Gutachterin bekommt das gar nicht gut, sie verschwindet unter mysteriösen Umständen.
Diese Politsatire «Staats-Oper Schweiz - wenige Stars, viele Staatisten» aus dem Jahr 2011 erhält in dieser zweiten Auflage mit einem Corona-Nachspiel neue Aktualität: Die Gutachterin taucht wieder auf, zurückgerufen ausgerechnet von der Staats-Oper Schweiz in deren grösster Not. Mit dem grandiosen Corona-Inszenierungs-Flop ist die Staats-Oper finanziell in Schieflage geraten und hat dabei noch ihren letzten demokratischen Respekt verspielt. Die Leute sind ihrer undankbaren Staatisten-Rolle als angeblich souveränes Staatsvolk definitiv müde. Der Rat der Professorin ist eindeutig: Ein allerletzter Vorhang, dann Auflösung der Staats-Oper und Reinemachen.

Die Politsatire von David Dürr ist unterhaltsam zu lesen. In der zweiten Auflage wird der weltweite Corona-Betrug thematisiert. Auch in dieser Oper haben wieder viele Staatisten mitgespielt. Definitiv nicht mitgespielt hat einmal mehr Lehrer H., der ohne Maske einkaufen ging, sich nie testen liess, kein Zertifikat hatte und sich kein einziges Mal impfen liess. Weil er beim Schachspielen am Rhein den Abstand von 2 Metern nicht eingehalten hatte, wurde er von der Basler Polizei mit einer Busse von Fr. 100.-- bestraft. Weil er die Busse nicht bezahlte, erhielt er von der Basler Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit Kosten von über 300 Franken. Weil er dagegen Einspruch erhob, wurde er vom Basler Strafgericht aufgeboten. Dort liess man ihn allerdings nicht ins Gerichtsgebäude, weil er keine Maske tragen wollte. Der zuständige Gerichtspräsident war der Meinung, Lehrer H. sei wegen seiner Masken-Verweigerung der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben. Der Lehrer rekurrierte auch gegen diesen Entscheid und verlor auch am Basler Appellationsgericht. Der zuständige Gerichtspräsident war ebenfalls der Meinung, dass Menschen, die keine Maske tragen können, unentschuldigt der Verhandlung fern bleiben. Für diesen Entscheid wurde Lehrer H. mit Fr. 800.-- zu Kasse gebeten. Das wollte sich H. aber nicht bieten lassen, und er gelangte mit seinem Anliegen an das Bundesgericht. Dort verlangte man von ihm einen Kostenvorschuss von Fr. 800.-- bevor man sich mit dem Basler Urteil beschäftigen wollte. Weil Lehrer H. aber kein Geld hatte, um den Kostenvorschuss zu bezahlen, trat man auf das Rechtsbegehren des Lehrers gar nicht erst ein und verlangte von ihm weitere Fr. 500.--. Insgesamt will die schweizerische Justiz von Lehrer H. jetzt also rund Fr. 1700.--. weil er beim Schachspielen am Rhein den Abstand von 2 Metern nicht eingehalten haben soll. 

Bei den Erlebnissen von Lehrer H. im Corona-Land Schweiz handelt es sich nicht um eine Politsatire, sondern um einen handfesten Betrug, den die schweizerische Regierung zusammen mit der Pharma-Mafia und der Justiz-Mafia seit über zwei Jahren durchzieht. Bis auf den heutigen Tag wissen wir nicht, unter welchen Bedingungen unsere Regierung den aus unserer Sicht gefährlichen Impfstoff eingekauft hat. Sämtliche Unterlagen, die das BAG unterzeichnet hat, sind geschwärzt und damit völlig intransparent. Mit der Schwärzung dieser Dokumente hat Alain Berset und das BAG den letzten Rest von Vertrauen beim Volk endgültig verspielt.

Wir gehen davon aus, dass die Bevölkerung toben wird, wenn sie erfährt, dass nicht die Pharma-Mafia, sondern der Staat bei Nebenwirkungen der Gift-Spritzen haftbar ist. Aufgrund dieser sog. Impfungen sind in der Schweiz bereits tausende von Menschen krank geworden. Weil der Staat allerdings den Zusammenhang zwischen Krankheit und Impfung in den meisten Fällen leugnen wird, wird es schwierig werden, den Staat für Impfschäden haftbar zu machen. Am Ende werden auch wieder unsere Bundesrichter über allfällige Entschädigungen zu entscheiden haben. 

Auch in der Real-Satire "Corona-Oper-Schweiz" gibt es nur wenige Helden und viele Staatisten. Zu den Helden gehören sicher nicht diejenigen Politiker und Staatsfunktionäre, die uns wochenlang nötigten, diese gefährlichen Gift-Injektionen zu spritzen, sondern Juristen und Ärzte, die sich geweigert haben, das politisch korrekte Corona-Narrativ unreflektiert nachzuplappern.