Mittwoch, 27. Dezember 2017

Gaby Jenö - Leiterin Sekundarstufe I

2006 wurde Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben in ein Untersuchungsgefängnis gesperrt. Gaby Jenö, die damalige Chefin des Lehrers hatte den beliebten H. kurz vorher als selbst- und fremdgefährlichen psychisch kranken Gewalttäter dargestellt und behauptet, er habe Drohmails geschrieben. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten auffindbar, noch sind sie jemals geschrieben worden. Die böswilligen Behauptungen von Gaby Jenö hatten nur ein Ziel: Lehrer H. sollte mit allen Mitteln aus dem Basler Schuldienst entfernt werden.

Lehrer H. wehrte sich mit juristischen Mitteln gegen seine Entlassung, wurde aber von den verantwortlichen Staatsanwälten und Richtern nicht im geringsten ernst genommen. Anstatt Gaby Jenö und ihre diversen Helfershelfer wegen planmässiger Verleumdung anzuklagen, drehte Staatsanwältin Eva Eichenberger den Spiess einfach um und behauptete, Lehrer H. habe seine Vorgesetzten planmässig verleumdet. Um den völlig integren Lehrer weiterhin als gefährliche Person darzustellen, generierte sie das Gerücht, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge handelte sich Eichenberger eine Strafanzeige ein, die von der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin bis auf den heutigen Tag allerdings weder behandelt noch eingestellt wurde.

Zur Zeit hört man jeden Tag von psychisch kranken Gewalttätern, die irgendwo auf der Welt grossen Schaden anrichten. Lehrer H. gehört definitiv nicht zu diesen Personen. Obwohl er wegen Gaby Jenö seinen Job, sein Einkommen und seine Ehre verloren hat, ist es Lehrer H. in den letzten 11 Jahren nie in den Sinn gekommen, sich an seinen Vorgesetzten zu rächen. Noch immer hofft er, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die von Gaby Jenö ausgesprochene Kündigung endlich für nichtig erklärt.

Doch weshalb wurde Lehrer H. eigentlich mit allen Mitteln aus dem Schuldienst gemobbt? Die Antwort kennt Frank Urbaniok, der bekannteste Psychiater der Schweiz:

"Denken Sie an den Nationalsozialismus oder an die Sowjetunion, damals presste man Menschen mit einer falschen Einstellung kurzerhand in psychiatrische Krankheitsbilder."

Offensichtlich hatte Lehrer H. eine falsche Einstellung. Er kämpfte als Lehrer für die Erhaltung der Kleinklassen und er glaubte nicht an die Vorteile des integrativen Unterrichts. Auch mit der feministischen Gender-Ideologie konnte er nichts anfangen. Leider konnte Lehrer H. die vorsätzliche Zerstörung der Basler Volksschule nicht aufhalten. Ihn deswegen aber als psychisch kranken Selbstmörder bzw. Amokläufer zu verleumden, geht aus unserer Sicht zu weit. Bis auf den heutigen Tag hat sich Gaby Jenö nie bei Lehrer H. für ihre Ausfälle entschuldigt. Es ist daher davon auszugehen, dass die von Jenö getätigten Diffamierungen vorsätzlich und planmässig ausgesprochen wurden. Planmässige Verleumdung kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings wird sich im Basler Justiz-Filz niemand dafür stark machen, die arglistigen Taten von Gaby Jenö zu bestrafen. Heute ist Gaby Jenö Leiterin der Sekundarstufe I in Basel-Stadt.

Dienstag, 19. Dezember 2017

Peter Knechtli - Basler Hetz-Journalist

Peter Knechtli kann es offensichtlich nicht lassen. In seinem neusten Online-Erguss vom 19.12.2017 hetzt er nicht nur gegen den völlig unschuldigen Lehrer H., sondern auch gegen die hoch kompetente und integre ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin. Wörtlich schreibt der Online-Schreiberling:

"Wenn ein Appellationsgericht in derart umissverständlicher Sprache die Arbeit einer ausserordentlichen Staatsanwältin kritisiert, die einen notorischen Verleumder schützt und die Opfer abblitzen lassen will, dann drängen sich Fragen auf."

Einmal mehr ist Peter Knechtli der wirkliche Verleumder. Obwohl der Verlautbarungsjournalist genau weiss, dass die Urteile gegen Lehrer H. nicht rechtskräftig sind, bezeichnet er den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich als "notorischen Verleumder". Gleichzeitig verschweigt er, dass er von Lehrer H. wegen Verleumdung und Übler Nachrede angezeigt wurde. Zwar wollte der zuständige Staatsanwalt das Verfahren abmurksen, ohne dem Lehrer das rechtliche Gehör zu gewähren, doch Lehrer H. liess sich nicht übertölpeln.

Seit Jahren berichtet Peter Knechtli vorsätzlich falsch über den Lehrer. Seine üble Verleumdungskampagne kann bis auf wenige Ausnahmen noch immer im Internet nachgelesen werden. Die Lüge, Lehrer H. habe auf dem Blog "IG Breitensport" dem damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen, ist aus den Fake-News des Hofberichterstatters allerdings verschwunden. In einem Telefonat mit dem Lehrer gab Knechtli zu, dass er seine Lüge nicht beweisen könne. In einer Nacht und Nebel-Aktion löschte er die betreffenden Passagen, ohne sich beim verleumdeten Lehrer zu entschuldigen.

Aus unserem Blog geht klar hervor, dass die Basler Justiz systematisch falsche Entscheidungen und Urteile produziert, um dem unbequemen Lehrer die Hölle auf Erden zu bereiten. Dass die bisher unbefangene ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin nun von der Basler Justiz-Mafia sogar genötigt wird, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben, entlarvt den bösartigen Basler Macht-Filz.

Die Liste der Lügen von Knechtli ist lang. Seine Behauptung Lehrer H. habe seinen Job verloren, weil er unter "Verfolgungswahn" und einer "Anpassungsstörung" gelitten habe, ist ehrverletzend. Auch die Behauptung auf dem beschlagnahmten Computer des Lehrers sei "strafbare Pornographie" gefunden worden, ist eine vorsätzliche Lüge. Lehrer H. hat niemanden "Aufs Übelste diffamiert", sondern systematisch die Fakten ins Netz gestellt. Der Fall Lehrer H. ist nicht der "spektakulärste Fall von Online-Mobbing" sondern die spektakulärste planmässige Verleumdungkampagne gegen einen mutigen Lehrer. Die zahlreichen Akteure dieser Kampagne wurden nicht wie Knechtli behauptet "in unverschämter Weise in den Schmutz gezogen", sondern der Dreck mit dem Lehrer H. über Jahre diffamiert wurde, wird auf unserem Blog veröffentlicht. Lehrer H. ist kein "Mobbing-Blogger" sondern ein Mobbing-Opfer, das sich mittels Fakten gegen einen gewaltigen Macht-Filz wehrt. Im Gegensatz zu Knechtli können wir alle unsere Fakten belegen. Wir haben die Original-Dokumente auf dem Blog "Justiz-Mafia" veröffentlicht. Dort wird ersichtlich, mit welchen Mitteln die arglistigen Mobbing-Akteure systematisch versuchten, den völlig unschuldigen Lehrer als gefährlichen Kapitalverbrecher darzustellen.

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter



Wenn es darum geht, Lehrer H. in der Öffentlichkeit möglichst schlecht darzustellen, ist Peter Knechtli immer an vorderster Front anzutreffen. Auch in seinem neusten Artikel vom 12.12.17 lässt er kein gutes Haar an dem unbequemen Lehrer. Wörtlich schreibt der Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter:

"Lehrer H." hatte in äusserst umfangreichen Blog- und Social Media-Einträgen anonym zahlreiche Personen aus Justiz, Politik, Erziehung und Medien über Jahre hinweg aufs Übelste diffamiert."

Natürlich können wir diese Lüge nicht einfach stehen lassen. Lehrer H. hat nie jemanden diffamiert, sondern sich getraut, die nackte Wahrheit ins Netz zu stellen. Nicht Lehrer H. hat zahlreiche Personen diffamiert, sondern zahlreiche Personen haben Lehrer H. diffamiert. Die einzige Person, die den Lehrer bisher ernst genommen hat, ist die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin, die von der Basler Regierung den Auftrag erhalten hat, sich mit den Strafanzeigen gegen Dr. Lucius Hagemann und Eva Eichenberger zu befassen. Weil aus der Sicht von Omlin keine ehrverletzenden Äusserungen des Lehrer nachgewiesen werden konnten, hatte die Staatsanwältin die Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann eingestellt. Dass der Basler Filz da nicht mitspielen würde, war von Anfang klar. Dass aber ausgerechnet lic. iur. Christian Hoenen, der Appellationsgerichtspräsident, der den Lehrer aus der rechtwidrigen Beugehaft entlassen hatte, die ausserordentliche Staatsanwältin zwingt, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben, zeigt wie verlogen das höchste Gericht von Basel-Stadt agiert. Lehrer H. wurde von den beiden Staatsfunktionären zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt, obwohl Lehrer H. nicht vorbestraft war. Noch am Tag der Urteilsverkündung wurde Lehrer H. von der Sondereinheit Barrakuda zu Hause überwältigt und in Beugehaft gesteckt. Zum Glück reagierte Lehrer H. richtig und liess die 10-tägige Rekursfrist nicht verstreichen. Wenn Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen das kriminelle Urteil eingereicht hätte, wäre er für zwei Jahre hinter Gitter verschwunden. Noch am ersten Tag seiner Haft, schrieb er die Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann, die den unbequemen Lehrer offensichtlich ausschalten wollten.

Natürlich berichtet Knechtli nicht über die fiesen Tricks von Eichenberger und Hagemann. Knechtli erhält seine Informationen direkt von Eichenberger, die sich nicht zu schade ist, auch Lügengeschichten über Lehrer H. zu verbreiten.

Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin ist jetzt in der misslichen Lage, dass sie einerseits den unschuldigen Lehrer anklagen muss, andererseits sich auch um die Strafanzeigen von Lehrer H. kümmern muss. Der offensichtliche Amtsmissbrauch und die planmässigen Verleumdungen von Eichenberger und Hagemann dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden.

Montag, 11. Dezember 2017

Lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident Basler Appellationsgericht

Wer diesen Blog regelmässig liest, weiss, wie die Basler-Justizmafia funktioniert. Auch lic. iur. Christian Hoenen ist in höchstem Masse befangen und nur daran interessiert, seine Kollegen Eichenberger und Hagemann zu schützen. In seinem neusten Entscheid vom 17.11.17 hat er die Beschwerden von Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagmann teilweise gutgeheissen. Damit werden die Einstellungsverfügungen betr. der Strafanzeigen gegen Lehrer H., welche die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin nach bestem Wissen und Gewissen verfügt hat, wieder aufgehoben. Mit dem Entscheid von Hoenen wird Omlin gezwungen, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben, obwohl sie von dessen Unschuld überzeugt ist. Dass auch Hoenen vorsätzlich lügt, um gegen Lehrer H. vorzugehen, ist schnell erkennbar. Wörtlich schreibt der Jurist aus der SP:

"Es bestehen somit klare Hinweise dafür, dass die Strafanzeige des Beschwerdegegners eine reine Vergeltungsmassnahme für durchaus rechtmässige Amtshandlungen darstellt und somit wider besseren Wissens erfolgt ist."

Interessanterweise hatte Hoenen vorher selber herausgefunden, dass die von Eichenberger und Hagemann über Lehrer H. verfügte Sicherheitshaft rechtswidrig war. Ebenfalls hatte er erkannt, dass die von Eichenberger und Hagemann verfügte Löschung sämtlicher Blogs keine rechtliche Grundlage hatte und daher ebenfalls rechtswidrig war. Dass er diese Handlungen jetzt plötzlich wieder als "durchaus rechtmässige Amtshandlungen" darstellt, beweist die Befangenheit dieses Richters. Hoenen konnte bei der Verhandlung betreffend Haftentlassung von Lehrer H. am eigenen Leib miterleben, mit welchen Lügen Eva Eichenberger den völlig unschuldigen Lehrer in Beugehaft behalten wollte. Ihre Lügen gipfelten in der Behauptung, der Lehrer habe sie an ihrem Wohnort aufgesucht und sei nur auf die Intervention ihres Gatten wieder verschwunden. Diese doppelte Lüge hatte Eichenberger dem Pflichtverteidiger David Schnyder und dem Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann erzählt, der diese Lüge bis ans Bundesgericht weiterreichte. Die Wahrheit ist: Lehrer H. war nie vor dem Haus der Staatsanwältin und er hat auch hat den Gatten der Staatsanwältin nie gesehen. Dazu kommt: Der Ehemann von Staatsanwältin Eichenberger ist seit längerer Zeit tot. Staatsanwältin Eichenberger bemüht also ihren toten Mann als Zeugen für eine Begegnung, die nur ihrem Kopf stattgefunden hat. Menschen die Dinge sehen und hören, die nicht der Realität entsprechen, leiden unter Schizophrenie. Wir wissen nicht, ob Eva Eichenberger an dieser Krankheit leidet, oder ob sie einfach Spass daran hat, unschuldige Männer vorsätzlich hinter Gitter zu bringen. Tatsache ist, gegen diese Frau wurden schon diverse Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch eingereicht, die vom Ersten Staatsanwalt Alberto Fabbri regelmässig in den Boden gestampft wurden. Weil sich Lehrer H. seit 2006 gegen die kriminelle Basler Justiz wehrt, wird er von Eichenberger und Hagemann mit Strafanzeigen überhäuft. Wir haben uns die Mühe gemacht, sämtliche Fakten und Zusammenhänge in diesem Blog zu veröffentlichen. Kraft ihres Amtes pervertieren Eva Eichenberger, Lucius Hagemann und Claudius Gelzer die gut dokumentierte Wahrheit vorsätzlich in eine "planmässige Verleumdung". Dass sich Hoenen in seinem Entscheid immer wieder auf die Basler Gerichte beruft, obwohl deren Entscheide immer noch nicht rechtskräftig sind, beweist die Befangenheit dieses Richters. Es ist höchste Zeit, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin endlich erkennt, dass in der Basler Staatsanwaltschaft und in den Basler Gerichten professionelle Wahrheitsvernichter sitzen, die alles daran setzen, unschuldige Bürger vorsätzlich zu kriminalisieren und finanziell zu schädigen. Lehrer H. hat unterdessen eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen lic. iur. Christian Hoenen eingereicht.

Samstag, 9. Dezember 2017

Lic. iur. Liselotte Henz - Gerichtspräsidentin Basler Appellationsgericht

Mit ihrem Entscheid vom 14. November 2017 beweist Gerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, dass sie auch als Richterin des Appellationsgericht die Anliegen von Lehrer H. nicht im geringsten ernst nimmt. Wörtlich schreibt sie:

"Aus dem Gesagten ergibt sich, dass auf das Ausstandsbegehren infolge Verspätung und mangels Substantiierung nicht eingetreten wird. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen dessen Kosten mit einer Gerichtsgebühr von CHF 300.-- zu Lasten des Gesuchstellers."

Bereits als Henz noch Strafgerichtspräsidentin war, wurde Lehrer H. von dieser Juristin massiv abgezockt. Damals verrechnete Henz dem Lehrer neun mal Fr. 500.--, weil er gegen die Einstellungsbeschlüsse von Staatsanwältin Eva Eichenberger rekurriert hatte. Eichenberger hatte vorher sämtliche Strafanzeigen des Lehrers gegen die arglistige Mobbing-Crew abgewürgt.

Mit ihrem Entscheid erklärt die massiv befangene Appellationsrichterin ihren eigenen Kollegen lic. iur. Christian Hoenen als unbefangen. Christian Hoenen sollte eigentlich seit dem 10. Februar 2017 darüber befinden, ob die von der a.o. Staatsanwältin Dr. iur. Esther Omlin eingestellten Strafanzeigen gegen Lehrer H. zu Recht eingestellt wurden. Bekanntlich passte der Entscheid von Omlin den beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionären Eichenberger und Hagemann nicht. Dass der Entscheid der bisher einzigen unbefangenen Juristin in diesem bösen Spiel, als nächstes wieder von einem Basler Richter umgestossen werden könnte, ist absehbar. Zwar hat Richter Hoenen den unschuldigen Lehrer aus der von Eichenberger und Hagemann rechtswidrig verfügten Beugehaft von 90 Tagen befreit, daraus aber abzuleiten, Hoenen werde auf die Beschwerden von Eichenberger und Hagemann nicht eintreten, wäre blauäugig. In einem völlig degenerierten Justizsystem hackt eine Krähe einer anderen bekanntlich kein Auge aus.

Seit über 11 Jahren gibt Lehrer H. alles, um in diesem perversen Justiz-System einmal zu gewinnen. Bis auf den heutigen Tag wurden sämtliche Eingaben bis auf das Haftentlassungsgesuch systematisch abgeschmettert. Bei jeder der unterdessen etwa 30 Beschwerden hat Lehrer H. etwa Fr. 500.-- verloren.

Dass Hoenen ein zweites Mal zu Gunsten des Lehrers entscheidet, wäre eine echte Überraschung. Hoenen hat zwar festgestellt, dass die Verfügungen von Eichenberger und Hagemann rechtswidrig waren. Für die beiden fehlbaren Staatsfunktionäre hatte dies aber bis auf den heutigen Tag keinerlei Konsequenzen. Die ausserordentliche Staatsanwältin  Dr. Esther Omlin hat die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, etc. gegen Eichenberger und Hagemann bis auf den heutigen Tag nicht eingestellt. Die beiden Staatsfunktionäre wurden zur Vernehmung nach Obwalden vorgeladen. Erschienen sind die beiden bis auf den heutigen Tag aber nicht. Dr. Esther Omlin ist seit längerer Zeit weder für Lehrer H. noch für dessen Anwalt lic. iur. Christian Kummerer erreichbar.

Donnerstag, 30. November 2017

Lic. iur. Tobias Kaufmann - Staatsanwaltschaft Basel-Stadt


Vor über 2 Jahren behauptete der Online-Reports-Schreiberling Peter Knechtli in seinem Artikel, Lehrer H. habe dem damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen. Im gleichen Artikel versuchte Knechtli seine Leserinnen und Leser davon zu überzeugen, dass Lehrer H. der anonyme R. Jauslin sei, der mit dem Blog "IG Breitensport" und zahlreichen sog. Schmähmails den ehemaligen Basler Regierungsrat terrorisiert habe. Da Lehrer H. allerdings mit diesem Stalking nicht das geringste zu tun hatte, stellte der Lehrer Strafantrag gegen Knechtli wegen Übler Nachrede und Verleumdung. Mit Schreiben vom 28.11.17 kündigt der zuständige Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann nun an, die Untersuchung gegen Knechtli mangels Erfüllung des Tatbestandes insbesondere in subjektiver Hinsicht, einzustellen. Mit dieser Ankündigung beweist lic. iur. T. Kaufmann einmal mehr, dass die Basler Justiz völlig degeneriert ist. Offensichtlich gehört auch Peter Knechtli zu den Hofberichterstattern und Verlautbarungsjournalisten, die von der Basler Staatsanwaltschaft geschützt werden. Lehrer H. wurde von der Staatsanwaltschaft kein einziges Mal zum Thema "Knechtli" befragt. Als akkreditierter Journalist war Knechtli im Besitz der Anklageschrift gegen den Lehrer. Hätte er diese seriös gelesen, wäre er nie auf die Idee gekommen, Lehrer H. habe sich als Eymann-Stalker betätigt. Wenn man allerdings die anderen Artikel, die Knechtli über den Lehrer geschrieben hat, liest, wird schnell klar, dass Knechtli kein Freund von Lehrer H. ist. Da die Staatsanwaltschaft auch nicht gerade erfreut über den Lehrer sein dürfte, ist es nicht überraschend, dass Knechtli sich für seinen Lapsus nicht zu verantworten hat. Knechtli darf also weiterhin Fake-News produzieren, ohne dass er dafür zur Verantwortung gezogen wird.

Samstag, 28. Oktober 2017

Lic. iur. Liselotte Henz - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht

Liselotte Henz gehört zu den Frauen in Basel-Stadt, die sich in der Karriereleiter ganz weit hinauf gearbeitet haben. Sie begann als Staatsanwältin, wurde Richterin am Basler Strafgericht und schliesslich Präsidentin am Basler Appellationsgericht. Was muss man tun, um so erfolgreich zu werden? Man muss gut lügen können und die Begabung haben, die Wahrheit vorsätzlich zu verdrehen. Auch im Mobbingfall Lehrer H. hatte die Richterin mehrmals ihre Finger im bösen Spiel. Nachdem Lehrer H. Strafanzeigen gegen sämtliche Staatsfunktionäre, die ihn als gefährlichen potenziellen Straftäter verleumdet hatten, eingereicht hatte und die massiv befangene Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen eingestellt hatte, kam der Fall zu lic. iur. Liselotte Henz. Mehr als ein Jahr brauchte die damalige Präsidentin der Rekurskammer des Basler Strafgerichts, um die neun Rekurse von Lehrer H. gegen die neun Entscheide von Eichenberger abzuschmettern. Henz stützte sich dabei ausschliesslich auf das Lügengebäude der neun angeschuldigten Schreibtischtäter und schützte die Lügen der neun Mobber mit zusätzlichen Lügen:

„... da der Rekurrent in der Sache selber nichts Neues vorbringt, sondern auch seine nachträglich geltend gemachten Vorbringen und die nachträglich eingereichten Beweismittel, namentlich die auf den CD aufgenommenen Gespräche mit Dr. Spieler, Dr. Gutzwiller und Dr. Meier keine neuen Aspekte enthalten.“

Mit dieser Lüge entlarvte sich Henz als eine Richterin, die nicht nach der Wahrheit sucht, sondern diese mit allen rhetorischen Mitteln vorsätzlich vertuscht. Obwohl die CD eindeutig beweist, dass Lehrer H. weder psychisch krank, noch sonst irgendwie gefährlich ist, ignorierte Henz dieses brisante Beweisstück. Konsequent verdrehte die Richterin die Aussagen des Lehrers und behauptete ebenfalls, Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun identifiziert. Wörtlich schrieb Henz:

„Es wird auch bestätigt, dass H. sich stark mit dem Fall „Tschanun“ beschäftigt hat und sich mit diesem, jedenfalls teilweise, auch identifizieren kann. Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.“

Natürlich verschwieg Henz vorsätzlich, dass Lehrer H. im Gespräch mit dem Notfallpsychiater die Taten Tschanuns unmissverständlich verurteilt hatte und konsequent von juristischen Gegenmassnahmen gegen das Mobbing sprach. Die CD zeigte deutlich, mit welchen rhetorischen Mitteln der staatliche Notfallpsychiater den unbescholtenen Lehrer in die Emotionalität treiben wollte. Lehrer H. aber liess sich nicht provozieren und zeigte eindrücklich, dass er psychisch sehr stabil war und über genügend Humor verfügte, um die bösartige Intrige der betreffenden Staatsfunktionäre auszuhalten. Obwohl die CD die Wahrheit dokumentierte, argumentierte Liselotte Henz so, als ob die CD völlig inexistent sei. Wörtlich schrieb sie:

„Es bestanden somit insgesamt objektiv gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass beim Rekurrenten im damaligen Zeitpunkt psychische Schwierigkeiten vorgelegen sind, welche sich auf seine Berufsausübung auswirken können.“

Dass gerade das Gegenteil richtig war, konnte man dank der CD deutlich hören. Wer allerdings vorsätzlich die Wahrheit verdreht, dem sind klare Beweise ein Gräuel. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die intrigante Vorgehensweise der OS Rektorin Gaby Jenö gegen den unschuldigen Lehrer von lic. iur. Liselotte Henz in den höchsten Tönen gelobt wurde. Wörtlich schrieb Henz:

„Es zeigt sich also, dass Gabriele Jenö jeweils auch angemessen reagiert hat und ein Missbrauch ihrer amtlichen Befugnisse nicht einmal im Ansatz erkennbar ist.“

In den Augen von Henz ist es also angemessen, einen völlig unschuldigen Menschen als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer zu verleumden, um diesem systematisch die berufliche Karriere zu zerstören. Eine Richterin, die einer Rufmörderin ein „sehr differenzierendes und zurückhaltendes Aussageverhalten“ attestiert, gehört aus unserer Sicht ins Gefängnis. Dass Henz unterdessen sogar Richterin am Appellationsgericht geworden ist, zeigt, wie man sich in Basel-Stadt als Frau verhalten muss, wenn man den Gipfel der Macht erklimmen will. Dass nun ausgerechnet Henz als Präsidentin des Basler Berufungsgerichts die Befangenheit ihres Kollegen lic. iur. Christian Hoenen klären soll, ist in Anbetracht der Fakten nur noch lächerlich. Es ist ein ausgewachsener Justiz-Skandal, aber typisch für die Basler Justiz-Mafia! Es ist jedem juristischen Laien sofort klar, dass Henz in dieser Sache genau so befangen ist, wie sie es bereits schon vor Jahren als Präsidentin der Rekurskammer im Fall Lehrer H. war. Leider hat lic. iur. Christian Kummerer, der Anwalt von Lehrer H., ohne Rücksprache mit seinem Mandanten das ganze Basler Appellationsgericht als befangen erklärt. Damit lag er zwar richtig, machte es den Richtern des Bundesstrafgerichts aber leicht, nicht auf das Gesuch eintreten zu müssen. Wörtlich schrieb Bundesstrafrichter Stefan Blättler:

"Pauschale Ausstandsgesuche gegen eine Justizbehörde als Ganzes sind grundsätzlich nicht zulässig, da sich diese auf einzelne Mitglieder der Behörde zu beziehen haben."

Offensichtlich hatte es lic. iur. Christian Kummerer verpasst, konkrete Befangenheitsgründe betreffend lic. iur. Christian Hoenen geltend zu machen. Dass der Fall jetzt einmal mehr in den Händen der äusserst befangenen lic. iur. Liselotte Henz liegt und diese offensichtlich nicht im geringsten daran interessiert ist, in den Ausstand zu treten, zeigt auf, wie die Basler-Justiz-Mafia funktioniert. Aus unserer Sicht ist lic. iur Christian Hoenen befangen, weil er erst nach zwei Jahren merken wollte, dass die Verfügungen des Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann bezüglich Lehrer H. rechtswidrig waren und weil er nicht einsehen wollte, dass eine Staatsanwältin, die vorsätzlich lügt, befangen ist. Eichenberger und Hagemann wollten Lehrer H. bekanntlich mittels Beugehaft dazu nötigen, die Wahrheit aus dem Internet zu löschen. Hoenen selber will in der Sache unbefangen sein, obwohl er mit Hagemann vier Jahre lang am gleichen Gericht tätig war.

Montag, 11. September 2017

Fristlose Kündigung

Die Aktennotiz der Basler Staatsanwaltschaft vom 17. August 2006 beweist, dass die Schulleitung der Basler Orientierungsschule Lehrer H. mit allen Mitteln aus dem Schuldienst entfernen wollte. Gaby Jenö, die zuständige Rektorin konnte es nicht erwarten, dem völlig integren Lehrer so schnell wie möglich zu kündigen. Lehrer H. habe eine psychische Krankheit, sei selbst- und fremdgefährlich und habe Drohungen ausgesprochen. Diese vier Lügen reichten aus, um dem Lehrer einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Zwei Tage Polizeigewahrsam sollten den Lehrer davon abhalten, nach den Sommerferien wieder an der Schule zu erscheinen. Um das Untersuchungsgefängnis Waaghof wieder verlassen zu dürfen, musste der Lehrer dem zuständigen Staatsanwalt Homberger in die Hand versprechen, das Schulhaus nicht mehr zu betreten. Da Lehrer H. zu dieser Zeit immer noch freigestellt war und er seinen Job nicht riskieren wollte, hielt er sich an diese Abmachung. Allerdings hatte er keine Ahnung, was die Beamten und Behörden hinter seinem Rücken alles trieben. An zwei Elternabenden streuten Gaby Jenö und der Ressortleiter Hans Georg Signer gezielte Desinformationen. Um angeblich die Persönlichkeit des Lehrers zu schützen, wurden die selbst erfundenen Kündigungsgründe nicht kommuniziert. Sämtliche Fragen der Eltern liefen ins Leere, weil Jenö und Signer immer wieder betonten, dass sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes Schweigepflicht hätten. In Tat und Wahrheit schützten sie damit nicht die Persönlichkeit des Lehrers, sondern sie versteckten ihren arglistigen Plan, mit welchem sie Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten. Obwohl die Wahrheit unterdessen für alle Interessierten im Netz steht, ist Gaby Jenö immer noch Gebietsleiterin an den Basler Schulen. Weder Dr. Christoph Eymann noch Dr. Conradin Cramer haben den Mobbingfall Lehrer H. bisher untersuchen lassen. Unterdessen hat ein Gutachter der Basler UPK festgestellt, dass bei Lehrer H. keinerlei Diagnose mit Krankheitswert festgestellt worden sei. Damit die Wahrheit allerdings nicht an die Öffentlichkeit kommt, behauptet Dr. Christoph Eymann und die Basler Justiz, Lehrer H. habe diverse Mitarbeiter des Basler Erziehungsdepartements planmässig verleumdet. Das Gegenteil ist der Fall: Die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann hatten den Lehrer planmässig verleumdet, um diesem fristlos zu kündigen. Dass auch Basler Richter an der Aktion gegen Lehrer H. beteiligt sind, berichtet unterdessen sogar die Basler Zeitung. Da Lehrer H. seit 11 Jahren seine Rechte als Bürger wahrnimmt und die Wahrheit über seinen Fall verbreitet, verurteilte Strafrichter Dr. Lucius Hagemann den unschuldigen Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft und zwang diesen, die Wahrheit aus dem Netz zu löschen. Unterdessen hat das Appellationsgericht festgestellt, dass die rechtlichen Grundlagen zu den Verfügungen dieses Richters gänzlich fehlen. Diese Fakten sollten für die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin eigentlich genügen, Dr. Lucius Hagmann und Staatsanwältin Eva Eichenberger wegen Amtsmissbrauch anzuklagen.

Freitag, 8. September 2017

Daniel Wahl - Richten ohne Rechtsgrundlage


Grundsätzlich ist es höchst lobenswert, wenn Daniel Wahl über den Mobbingfall Lehrer H. berichtet. Der seit 11 Jahren andauernde Behörden-Terror, dem Lehrer H. ausgesetzt ist, verdient auch eine Würdigung in der Basler Zeitung. Leider ist Daniel Wahl in seinen Artikeln nicht immer so genau, wie er es sein sollte. Auch im neusten Artikel, in welchem Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ein zweites Mal schlecht wegkommt, haben sich einige Fehler eingeschlichen, die wir nicht unkommentiert lassen können. Wörtlich schreibt der Journalist:

"Das Appellationsgericht erachtet es als erwiesen, dass alle diese Blogs aus der Feder von Lehrer H. stammen, und hat ein drakonisches Urteil des Strafgerichts im Grundsatz bestätigt, aber das Strafmass weit heruntergesetzt: von zwei Jahren Gefängnis auf eine bedingte Geldstrafe."

Leider sind dem sonst sehr seriösen Journalisten in diesem Satz gleich mehrere Fehler unterlaufen: Das Appellationsgericht hat es nicht als erwiesen erachtet, dass der diffamierende Blog "IG-Breitensport" aus der Feder von Lehrer H. stammt. Aufgrund dieses Blogs führte die Basler Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. durch. Das Appellationsgericht hat die unbedingte Strafe von 2 Jahren Haft in 15 Monate bedingte Haft umgewandelt. Eine Geldstrafe hat weder das Strafgericht noch das Appellationsgericht verhängt. Allerdings soll Lehrer H. für sämtliche Verfahrenskosten im Umfang von über Fr. 50'000 aufkommen.

Natürlich hat Lehrer H. keine Lust, für Kosten aufzukommen, die er nicht verursacht hat. Lehrer H. ist zwar tatsächlich der Meinung, dass Regierungsräte, die ihre Gegner mittels Psychiatrie mundtot machen wollen, kriminell handeln, dennoch ist es nicht verboten, diese Meinung zu vertreten. Diffamierend war vor allem die Äusserung von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, der den Lehrer in der BaZ als "Stalker" diffamiert hatte. Basels Erster Staatsanwalt Alberto Fabbri stellte die Strafanzeigen gegen Eymann allerdings ein. Wörtlich schrieb Fabbri:

"Abschliessend ist festzuhalten, dass mangels Konnexität zwischen der Äusserung der beschuldigten Person und der Person Lehrer H., mangels Missbrauch der Bezeichnung "Stalker" und zusätzlich der fehlenden Eigenschaft einer pathologischen Bezeichnung kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt."

Leider verschweigt Daniel Wahl auch, dass Lehrer H. dem ehemaligen Regierungsrat Eymann drei mal zufällig begegnet ist. Bei diesen Begegnungen hatte Lehrer H. den Magistraten jedes Mal um eine faire Aussprache gebeten, die dem Lehrer aber bis auf den heutigen Tag nicht gewährt wurde. Lehrer H. kann sich noch gut erinnern, wie er an einer dieser Begegnungen von Eymann gefragt wurde, warum er nicht zum Amtsarzt gegangen sei, nachdem man ihm dies mit "Engelszungen" nahegelegt habe. Weil er nicht krank sei, erwiderte der gemobbte Lehrer, was den Magistraten allerdings nicht zu interessieren schien. 

Unterdessen haben sämtliche psychiatrische Gutachten Lehrer H. von einer psychiatrischen Krankheit freigesprochen. Dem Lehrer wurde also gekündigt, weil man ihn fälschlicherweise beschuldigt hatte, psychisch krank zu sein. Für diese infame Vorgehensweise des Basler Erziehungsdepartementes ist auch der ehemalige Vorsteher des ED Dr. Christoph Eymann mitverantwortlich. Dr. Christoph Eymann ist es auch, der seinem Anwalt Gabriel Nigon den Auftrag gegeben hatte, den Blog des Lehrers zum Verschwinden zu bringen. Auch für dieses Vorgehen dürfte es keine rechtliche Grundlage geben. Regierungsräte, welche die Meinungsäusserungsfreiheit von freien Bürgern verhindern, diskreditieren sich selber. 

Montag, 28. August 2017

Gesinnungsjustiz


Seit über 11 Jahren wird Lehrer H. von diversen Beamten und Behörden von Basel-Stadt vorsätzlich terrorisiert. Lehrer H. hatte nicht die richtige Gesinnung, deshalb wurde er 2006 vom Personalchef und damaligen SP-Präsidenten Thomas Baerlocher als selbst- und fremdgefährliche Lehrperson verleumdet. Diese Verleumdung hatte für den völlig integren Lehrer furchtbare Konsequenzen. Zuerst wurde er von einem arglistigen Psychiater vorsätzlich provoziert, dann von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und schliesslich verlor er seine Stelle als Lehrer. Später behauptete die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger, Lehrer H. leide unter einer psychischen Krankheit und müsse in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden. Eichenberger hatte vorher sämtliche Strafanzeigen des Lehrers abgewürgt und in einer 350-seitigen Anklageschrift die Fakten als "planmässige Verleumdung" verdreht. Ohne gesetzliche Grundlage nötigten Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer, sämtliche Fakten im Internet zu löschen und verhängten eine 90-tägige Sicherheitshaft, um der rechtswidrigen Forderung Nachdruck zu verleihen. Allerdings liess sich Lehrer H. auch in der Beugehaft nicht provozieren und reichte Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann ein. Diese Strafanzeigen werden zur Zeit von der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin geprüft. Beauftragt wurde Omlin vom Basler Gesamtregierungsrat, dem auch Baschi Dürr angehört. Baschi Dürr müsste also die Fakten zu Lehrer H. kennen, trotzdem behauptet er heute in der BaZ, dass Basel-Stadt keine "Gesinnungsjustiz" betreibe. Wer unseren Blog regelmässig liest, weiss, dass das Gegenteil wahr ist. Unter Baschi Dürr haben lügende Polizisten und Staatsanwälte offensichtlich Hochkonjunktur. Erst kürzlich berichtete die BaZ über einen Anwalt, der von Staatsanwältin Eva Eichenberger als "Berseker" dargestellt wurde, weil dieser sich die Gewalt-Videos seines Mandanten nicht zu Gemüte führen wollte. Die Auswertung der Überwachungskameras zeigte allerdings, dass sich der Anwalt völlig korrekt verhalten hatte. Eine Staatsanwältin ist laut der neuen Strafprozessordung zu Treu und Glauben verpflichtet. Rechtsmissbrauch ist ausdrücklich verboten. Die Menschenwürde und das Fairnessgebot sind zu beachten. Eigentlich müsste Alberto Fabbri seine umstrittene Staatsanwältin schon längst in die Wüste schicken. Eine Staatsanwältin, die sich vorsätzlich nicht an die Strafprozessordnung hält, hat in einer Strafverfolgungsbehörde nichts zu suchen. Leider ist Fabbri nicht der richtige Mann, um die desolaten Zustände in der Basler Staatsanwaltschaft zu ändern. Diverse Strafanzeigen gegen die beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth liegen seit Jahren unbehandelt in der Schublade von Fabbri. Offensichtlich negiert auch Fabbri, dass Rechtsmissbrauch ausdrücklich verboten ist. Rechtsverweigerung und das Spiel mit der Verjährung gehören offensichtlich zum täglichen Brot der Basler Staatsanwaltschaft. Dass solche Zustände überhaupt möglich sind, haben wir Baschi Dürr, dem Basler Justizdirektor, zu verdanken, der offensichtlich systematisch wegschaut. Das Dürr-Statement "Wir haben keine Gesinnungsjustiz" ist aufgrund der veröffentlichen Fakten in diesem Blog reiner Orwellscher Neusprech. Es ist höchste Zeit, dass die Basler Bevölkerung endlich begreift, dass unter Baschi Dürr ein totalitärer Polizeistaat aufgebaut wird, der mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist.       

Sonntag, 13. August 2017

Die Wahrheit von A-Z



A

Die beiden Advocatus-Blogs wurden nicht von Lehrer H. eröffnet und unterhalten. Der Betreiber dieser Blogs wird offensichtlich von der Basler Justiz-Mafia geschützt. Bis auf den heutigen Tag ist der "Advocatus", der auch für den Blog "IG-Breitenssport" und für die sog. "Schmähmails" zuständig war, auf freiem Fuss.  

B

Bestes Wissen und Gewissen: Alles was Lehrer H. über seinen Fall öffentlich machte, berichtete er nach bestem Wissen und Gewissen. Auch wenn sämtliche Gerichte das Gegenteil behaupten, ist Lehrer H. der festen Überzeugung, dass seine Ausgrenzung vom Arbeitsplatz arglistiges Mobbing ist. Dass sämtliche Gerichte das Gegenteil behaupten, macht die Lüge auch nicht wahrer. 

C

Computer und Beweismittel von Lehrer H. befinden sich immer noch bei der Staatsanwaltschaft. Die Basler Staatsmafia ist der Meinung, dass sämtliche beschlagnahmten Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden müssen. Damit zeigt die Behörden-Mafia ihr hässlichstes Gesicht. Es ist das Gesicht des totalitären Staates, der mit seinen Untertanen wie in Orwells 1984 macht, was er will.  

D

Dürr Baschi, der Basler Justiz-Minister, hat den Mobbing-Skandal betr. Lehrer H. bis auf den heutigen Tag ohne Kommentar ausgesessen. Er ist sich offensichtlich sicher, dass die Mitarbeiter in seinem Departement den Mobbingfall Lehrer H. so drehen, dass der Lehrer am Schluss als krimineller Verleumder dasteht. 

E

E-Mails mit gefälschten Adressen versuchten den Lehrer als Verleumder darzustellen. In einem dieser E-Mails hiess es, Eymann sei ein Steuerbetrüger. Lehrer H. hatte mit solchen Mails allerdings nichts zu tun. Ihm war es wichtig, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie er aus seinem geliebten Beruf gemobbt wurde. 

F

Faller Andreas, der damalige Leiter der Basler Gesundheitsdienste führte 2006 ein Telefonat mit Regierungsrat Eymann. Nach diesem Telefonat betrachteten sämtliche involvierten Beamten und Behörden den gemobbten Lehrer H. als gefährlichen potentiellen Gewalttäter. Faller wurde von den Untersuchungsbehörden nie zu diesem Telefonat befragt oder als Zeuge vernommen. 

G

Gelzer Claudius ist bisher der letzte Richter, der die Lügen der Basler Staatsmafia in seinem Urteil zementierte. Nicht Lehrer H. hat seine Vorgesetzten diffamiert, sondern umgekehrt. Dass Gelzer dem Lehrer vorwirft, es sei ein "Fehlverhalten" sich mit dem Mobbing-Fall Tschanun zu beschäftigen, ist bedenklich. Auch das zuständige Kantonsgericht war damals im Fall Tschanun der festen Überzeugung, dass die Opfer des Amokläufers die Wahnsinnstat von Tschanun mindestens teilweise mitverschuldet hätten. Im übrigen verkennt Gelzer, dass dem Lehrer bereits in der Freistellungsverfügung sog. "Drohungen" unterstellt wurden, bevor sich dieser für das Thema "Tschanun" interessiert hatte.  

H

Hagemann Lucius verfügte in seinem Strafgerichtsurteil, dass Lehrer H. sämtliche Blogs und Videos mit diffamierendem Inhalt zu löschen habe. Gleichzeitig versuchte man den Lehrer mittels rechtswidriger Beugehaft zu nötigen, dieser Verfügung nachzukommen. Zwei Jahre später erkannte das Basler Appellationsgericht, dass dieser Verfügung jegliche gesetzliche Grundlage fehlte. 

I

Irreführung der Rechtspflege hat Lehrer H. nie begangen. Die vier Blogs, die Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft beanzeigt hatte, stammen nachweislich nicht vom Lehrer. Dass die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht ohne Beweise das Gegenteil behaupten, ist aus unserer Sicht massiver Justiz-Betrug.

J
Jenö Gaby war die Rektorin der Basler Orientierungsschule. Sie stellte Lehrer H. frei, um diesen über einen bestellten Gutachter in die Psychiatrie einweisen zu lassen. In Tat und Wahrheit hatte Lehrer H. die von Jenö propagierte Gender-Ideologie kritisiert und war weder krank noch arbeitsunfähig. Als Lehrer H. keine Lust hatte sich begutachten zu lassen, behauptete Jenö, der Lehrer habe sich wie der mehrfache Mörder Günther Tschanun gefühlt. 

K

Die Kündigung von Lehrer H. erfolgte, weil dieser sich geweigert hatte, sich von Dr. Fasnacht begutachten zu lassen. Gaby Jenö, die Chefin des Lehrers, hatte in ihrer Freistellungsverfügung wider besseren Wissens die psychische Gesundheit des Lehrers angezweifelt. Unterdessen hat ein psychiatrisches Gutachten der Basler UPK klar festgestellt, dass Lehrer H. völlig gesund ist.  

L

Liebherr Benjamin, der damalige Vorgesetzte des Lehrers behauptete in einem Schreiben, er hätte sich vor Lehrer H. gefürchtet. Er habe sich nicht mehr getraut, am Abend alleine das Schulhaus aufzusuchen. Er habe deshalb die Abwartin um Hilfe gebeten. Mit derartigen subjektiven Wahrnehmungen versuchte man den Lehrer systematisch und planmässig als gefährlichen Täter zu diffamieren.  

M

Die Meinungsäusserungsfreiheit des Lehrers wird von der Basler Justiz-Mafia wider besseren Wissens zur planmässigen Verleumdung pervertiert. Damit wird die Wahrheit systematisch vorsätzlich zerstört. Kraft seines Amtes macht Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer die Täter zu Opfern und das Opfer zum Täter. Auch dieser Richter hat nun eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch am Hals. 

N

Nigon Gabriel ist der Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann. Er hat ohne richterlichen Beschluss die Löschung des Blogs von Lehrer H. veranlasst. Offensichtlich haben sich die Betreiber des Blogs "twoday.net" von einem üblen Rechtsverdreher nötigen lassen, die Wahrheit aus dem Internet zu löschen. 

O

Omlin Esther heisst die vom Basler Gesamtregierungsrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin, die sich mit diversen Strafanzeigen von Eva Eichenberger, Lucius Hagemann und Lehrer H. auseinandersetzen muss. Sämtliche Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann wurden von ihr unbürokratisch eingestellt. Dagegen haben die beiden Staatsfunktionäre beim Basler Appellationsgericht Beschwerde erhoben. Esther Omlin ist die einzige, die den Basler Justiz-Filz endlich auffliegen lassen könnte. 

P

Psychiatrische Gutachten können unschuldige Menschen bis auf weiteres in der Psychiatrie versenken. Das war offensichtlich der Plan des Basler Erziehungsdepartements unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann. Alle Beteiligten durften den Lehrer als kranken und gefährlichen potentiellen Gewalttäter darstellen. Gaby Jenö, die Vorgesetzte von Lehrer H. ging sogar soweit, dass sie behauptete, Lehrer H. habe sich wie "Tschanun" gefühlt. Tschanun hatte an seinem Arbeitsplatz vier seiner Mitarbeiter vorsätzlich ermordet. Mit dieser Lüge hat sich Gaby Jenö selber disqualifiziert. Heute ist diese arglistige Person immer noch als hohe Leitungsperson an den Basler Schulen tätig. 

Q

Als Querulant gilt, wer die behördlichen Lügen nicht einfach schluckt, sondern sich dagegen wehrt. Lehrer H. wird von diversen Beamten und Behörden seit elf Jahren terrorisiert. Er wehrt sich dagegen mit sämtlichen juristischen Mitteln. Sämtliche Strafanzeigen, die er gegen den Behörden-Filz eingereicht hatte, wurden vom Behörden-Filz abgeschmettert. Dem Lehrer wird unterstellt, er führe eine planmässige Verleumdungskampagne gegen Regierungsrat Eymann und dessen Mitarbeiter. Unterdessen ist auch dem Lehrer klar geworden, dass in Basel-Stadt mittels kriminellen Verfügungen und Urteilen die Wahrheit vorsätzlich vernichtet und die Lüge zur absoluten Wahrheit verdreht wird.  

R

Rosenthal David war der erste Anwalt von Dr. Christoph Eymann. Er verdiente sich 20'000 Franken, indem er ohne Beweise behauptete, Lehrer H. sei für verleumderische Blogs zuständig. Appellationsgerichtspräsident Dr. David Gelzer behauptete sogar, dieser Jurist habe der Staatsanwaltschaft wichtige Arbeiten abgenommen. In Tat und Wahrheit hat dieser Jurist die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die falsche Richtung gelenkt.  

S

Strassburg ist die letzte Adresse auf dem unendlichen Rechtsweg, den der Lehrer auf sich nehmen musste. Seit Jahren wartet der Lehrer auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betreffend seiner Kündigung. Lehrer H. ist immer noch der festen Überzeugung, dass das Mobbing, das er erleben musste, mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist. Er ist nach bestem Treu und Glauben immer noch der festen Überzeugung, dass die Schweizerische Rechtsprechung in seinem Fall vorsätzlich falsch entschieden hat. Auch aus diesem Grund ist es abwegig, dem Lehrer eine planmässige Verleumdung zu unterstellen. Lehrer H. ist immer noch davon überzeugt, dass seine Strafanzeigen gegen diverse Beamte und Behörden keine falsche Anschuldigungen sind, sondern das letzte legale Mittel die arglistige Mobbing-Bande zu bestrafen.  

T

Treu und Glauben haben in der Justiz angeblich einen hohen Stellenwert. Auch die Strafbehörden müssen den Grundsatz von Treu und Glauben beachten. Rechtsmissbrauch wird in der Schweizerischen Strafprozessordnung ausdrücklich verboten. Offensichtlich kümmert sich die Basler Justiz-Mafia im Gegensatz zu Lehrer H. nicht um solche Gebote. Es ist daher nachvollziehbar, dass der Lehrer die seltsamen Urteile der Basler Justiz als kriminell einstuft. 

U

Der Unbekannte, der in der ganzen Schweiz sog. Schmähmails verschickt hatte und dabei den Verdacht subtil auf Lehrer H. gelenkt hatte, ist immer noch auf freiem Fuss. Er verfügt über unzählige Internet-Adressen, mit welchen er vorsätzlich die Basler Staatsanwaltschaft beschäftigt hatte. Insgesamt hat der Unbekannte Kosten in der Höhe von über 50'000 Franken generiert, die nun dem unschuldigen Lehrer aufgehalst wurden. Sowohl David Rosenthal als auch die Basler Staatsanwaltschaft wollen nicht herausgefunden haben, wer den Blog "IG Breitensport" ins Leben gerufen hat. Aufgrund dieses Blogs haben die Strafverfolgungsbehörden eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. veranlasst. 

V

Verschwörungen werden von den Verschwörern regelmässig als Verschwörungstheorie diffamiert. Auch Lehrer H. wurde von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich als übler Verschwörungstheoretiker verunglimpft. Allerdings ist Lehrer H. der festen Überzeugung, dass er von diversen Beamten und Behörden vorsätzlich als gefährlicher Gewalttäter verleumdet wurde, um ihn aus dem Basler Schulsystem hinaus zu mobben. Im Gegensatz zu Tschanun, der seine Peiniger erschossen hatte, entschied sich der Lehrer für den Rechtsweg und erstatte Strafanzeigen gegen sämtliche Personen, die ihn gemobbt hatten. Diese Strafanzeigen werden dem Lehrer jetzt als "Falsche Anschuldigung" um die Ohren gehauen. Lehrer H. habe wider besseren Wissens vorsätzlich die Unwahrheit gesagt. Das Gegenteil ist der Fall. Je länger der staatliche Terror gegen Lehrer H. andauert, desto mehr ist Lehrer H. davon überzeugt, dass die Basler Justiz durch und durch kriminell ist. 

W

Die Wahrheit ist die Feindin der Lüge. Peter Gutzwiller der ehemalige Chef des Schulpsychologischen Dienstes wollte Lehrer H. davon überzeugen, dass es keine Wahrheit gäbe, sondern nur verschiedene Wahrnehmungen. Auch die vorsätzliche Lüge kann unter diesem Aspekt als Wahrnehmung getarnt werden. Gutzwiller war der erste, der behauptet hatte, die Frustrationen des Lehrers könnten sich in  Aggressionen verwandeln. Trotz 11 Jahren behördlichem Terror ist Lehrer H. weder krank geworden, noch hat er sich je gewaltbereit gezeigt. Er nutzt seine Grundrechte und verbreitet nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit.  

X

Mister X, der grosse Unbekannte, der den Blog IG Breitensport ins Leben gerufen und mittels zahlreichen gefälschten E-Mail-Adressen die Basler Staatsanwaltschaft auf Trab gehalten hat, ist immer noch nicht überführt. Obwohl dieser arglistige Täter über etwa 50 verschiedene E-Mail-Adressen verfügt, ist X den Basler Strafverfolgungsbehörden bis auf den heutigen Tag nicht ins Netz gegangen. Offensichtlich interessiert es die Basler Staatsanwaltschaft nicht im geringsten, wer sich hinter Mister X verbirgt. In Lehrer H. hat man ja schliesslich den idealen Sündenbock gefunden. 

Z

Zensur ist laut der Schweizerischen Bundesverfassung verboten. Doch wo ist eigentlich der Blog des Lehrers? Der Anwalt von Regierungsrat Eymann hat es ohne rechtsgültiges Urteil fertig gebracht, die Internet-Plattform des Lehrers zum Verschwinden zu bringen. Nicht gelungen ist dieses Unterfangen bei unserem Blog. Wir informieren die Öffentlichkeit weiterhin möglichst objektiv über die Fakten und bringen damit Licht ins Dunkel dieses ungewöhnlichen Mobbingfalls.    

Freitag, 4. August 2017

Wie sich die Staats-Mafia selber in die Irre führt ...



Mit dem Urteil des Basler Appellationsgerichts vom 24. Februar 2017 ist Lehrer H. unter anderem auch wegen sog. "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht behaupteten frech, Lehrer H. habe die beiden "Advocatus"-Blogs, die er am 2.5.08 beanzeigt hatte, selber geschrieben. Die von der Staatsanwaltschaft gestellte Frage lautete: Wie kommt der Betreiber der "Advovatus"-Blogs an das E-Mail von Gaby Jenö, in welchem die damalige Leiterin der Basler Orientierungsschule dem Lehrer mit der Kündigung gedroht hatte? Die Antwort ist simpel: Am 7. März 2008 hatte der Lehrer diese Mail auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlicht. Von dort kopierte der Advocatus die Mail und stellte sie am 23.April 2008 wieder ins Netz. Schon früh war Bruno Glauser der Meinung, dass Lehrer H. "für den Inhalt der beanzeigten Blogs selber verantwortlich" sein dürfte und dass Lehrer H. der Betreiber der "Advocatus"-Blogs sei. Da der Eintrag des Lehrers vom 7. März 2008 auf Druck der damaligen OS-Rektorin wieder aus dem Internet verschwand, behauptete Bruno Glauser, der Betreiber des "Advocatus-Blogs" hätte das Mail gar nicht kopieren können, also sei Lehrer H. der "Advocatus". Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann konnte dieser absurden Argumentation allerdings nicht folgen und sprach Lehrer H. vom Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege frei. Da Staatsanwältin Eva Eichenberger aber gegen diesen Entscheid Berufung einlegte, bekam Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer erneut die Chance, den Lehrer in die Irre zu führen. Wörtlich schreibt Gelzer in der Urteilsbegründung:

"Die gesamte Situation kann nicht anders gedeutet werden, als dass der Berufungskläger die Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008 im Nachgang zur Einvernahme vom 2. Mai 2012 zu Beweiszwecken in den vom ihm verwalteten Blog http://staatsmobbing.twoday.net unterhalb seines eigentlichen Eintrags, aber noch vor dem Datum des 7. März 2008, eingefügt hat. Bei dieser Situation bleibt es bei der Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass kein Fremder die Möglichkeit gehabt hätte, die an den Berufungskläger gerichtete Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008, zu kopieren."

Offensichtlich ist Logik nicht unbedingt die Stärke von Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer. Lehrer H. hat das E-Mail vom 10. März kurz nach dem 7. März 2008 unter dem Thema "Kündigungsandrohung" eingefügt, um die Reaktion von Jenö zu dokumentieren. Es ist für jeden halbwegs intelligenten Menschen offensichtlich, dass der Betreiber des Advocatus-Blogs genügend Zeit hatte, Einträge vom Blog des Lehrers zu kopieren und unter Advocatus zu veröffentlichen. Besonders auffallend war, dass der Betreiber der beiden Advocatus-Blogs, immer wieder den vollen Namen von Lehrer H. erwähnte. Damit verletzte dieser hinterhältige Intrigant mehrmals die Persönlichkeitsrechte des Lehrers.

Wir wissen leider nicht, wer sich hinter dem Advocatus-Blog versteckt. Tatsache ist, dieser Advocatus will Lehrer H. offensichtlich systematisch in die Scheisse reiten. Schon die Behauptung des Advocatus, er habe den Original-Eintrag von Lehrer H. auf http://advocatus.twoday.net gefunden, ist so unglaubwürdig, dass nur die Staatsfunktionäre Bruno Glauser, Eva Eichenberger und Dr. Claudius Gelzer diesen Mist glauben. Aus den Akten der Staatsanwaltschaft geht im Übrigen klar hervor, dass die E-Mail-Adressen der beiden "Advocatus"-Blogs keinesfalls dem Lehrer zugeordnet werden können. Da die tatsächlichen Betreiber, der von Lehrer H. beanzeigten Blogs bis auf den heutigen Tag von der Basler Staatsanwaltschaft unbehelligt blieben, ist nicht auszuschliessen, dass sich Bruno Glauser persönlich hinter dem "Advocatus" versteckt. Bereits in den Einvernahmen hatte Lehrer H. diesen Verdacht geäussert, was bei Bruno Glauser eine heftige Reaktion ausgelöst hatte. Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass die Urheberschaft der von Lehrer H. beanzeigten Blogs von einer unbefangenen Staatsanwältin geklärt wird. Frau Dr. Esther Omlin wäre aus unserer Sicht die geeignete Person.    


Donnerstag, 3. August 2017

Die besten Lügen von Dr. Claudius Gelzer

Die 60-seitige Urteilsbegründung von Dr. Claudius Gelzer ist mit seiner Dichte an vorsätzlichen Lügen einzigartig. Kraft seines Amtes vereint der Richter die Lügen der Staatsanwaltschaft und der diversen Vorinstanzen und gibt dem gigantischen Lügen-Konstrukt den letzten Schliff. Wörtlich schreibt er:

"Er hat mit höchster Intensität über eine lange Zeitdauer eine Vielzahl von Personen in der Öffentlichkeit angeprangert und systematisch diffamiert. Dabei ist er mit Besessenheit vorgegangen, die seinesgleichen sucht. Die involvierten Personen wurden aufs Äusserste einer emotionalen Belastung ausgesetzt und hatten - im Gegensatz zum Berufungskläger - keine andere Möglichkeit als auf den funktionierenden Rechtsstaat zu vertrauen."

Tatsache ist, Lehrer H. hat nie jemanden diffamiert, sondern sich gegen die Diffamierungen seiner Person durch eine Vielzahl von Beamten und Behörden konsequent gewehrt. Wenn jemand besessen ist, sind es die in diesem Blog erwähnten Personen, die aus dem integren Lehrer einen potentiellen Selbstmörder und Amokläufer konstruierten. Nicht die in diesem Blog angeprangerten Personen wurden aufs Äusserste einer emotionalen Belastung ausgesetzt, sondern Lehrer H., der seit 11 Jahren gegen den staatlichen Terror kämpft.

Ein Richter, der dauernd Ursache und Wirkung verwechselt, ist psychisch krank oder kriminell. Auf jeden Fall ist Dr. Claudius Gelzer in keiner Weise daran interessiert, die Wahrheit zu finden, sondern setzt alles daran, die planmässigen Lügen der Vorinstanzen in Stein zu meisseln. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Dem Berufungskläger kann allenfalls entlastend angerechnet werden, dass er allerdings mit erheblichem eigenem Zutun in eine querulatorische Spirale geraten ist, aus welcher er ohne Gesichtsverlust kaum je wieder herausgekommen wäre. Weitere entlastende Momente sind nicht auszumachen, insbesondere ist der Ansicht, niemand habe dem Berufungskläger zugehört, weshalb er sich auf einem anderen Weg habe Gehör verschaffen müssen, nicht zu folgen."

Auch dieses Zitat aus der Urteilsbegründung ist an Ignoranz und Borniertheit kaum zu überbieten. Mit unserm Blog beweisen wir bis ins Detail, dass es für Lehrer H. gar keinen anderen Ausweg gab, als die Öffentlichkeit über die behördliche Terror-Spirale zu informieren. Bereits 2006 wurde dem kerngesunden Lehrer eine psychische Krankheit unterstellt. Tatsache ist, dass Lehrer psychisch so robust ist, dass er den seit bald 11 Jahren grassierenden Behörden-Terror ausgehalten hat, ohne krank oder aggressiv zu werden. Natürlich hätte er alle seine Erlebnisse mit der Behörden-Mafia auch einem Psychiater erzählen können, doch dann hätte die Öffentlichkeit nie erfahren, mit welchen satanischen Mitteln der Staat gegen seine Bürger und Bürgerinnen vorgeht.

Nicht alles, was Dr. Claudius Gelzer zum Besten gibt, ist Schwachsinn. Manchmal trifft er den Nagel sogar auf den Kopf. Wörtlich schreibt er:

"Insbesondere muss festgestellt werden, dass kein Geständnis vorliegt, dem Berufungskläger vielmehr bis heute jegliche Einsicht in sein Fehlverhalten fehlt, was auch anlässlich der Verhandlung des Appellationsgerichts klar zum Ausdruck gekommen ist. Noch immer vertritt er die Meinung, dass er sich als Einziger nichts hat zu Schulden kommen lassen und es ihm als angeblichem Mobbingopfer zusteht zu sagen, die anderen seien Lügner und Kriminelle."

Aus der Sicht des Richters ist der Kampf von Lehrer H. gegen die Basler Behörden-Mafia sog. "Fehlverhalten". Wir sehen in Lehrer H. eher einen modernen Willhelm Tell, der sich gegen behördliche Unterdrückung und Terror zur Wehr setzt.

Mit keinem Wort geht Dr. Claudius Gelzer in seiner Urteilsbegründung auf den Blog "IG-Breitensport" ein, welche den behördlichen Terror gegen Lehrer H. ins Rollen gebracht hatte. Dr. Christoph Eymann fühlte sich durch diesen Blog in seiner Ehre verletzt und engagierte den auf IT-Rechtsberatung, E-Discovery, Internet und Telekommunikation spezialisierte Juristen lic. iur. David Rosenthal. Wörtlich heisst es in der Urteilsbegründung:

"Im vorliegenden Fall bedurfte der Privatkläger (Eymann) eines juristischen Beraters, der hinsichtlich der komplexen Materie über entsprechendes Sachwissen verfügte und die anspruchsvollen technischen Abklärungen hat vornehmen können. Er hat denn auch zahlreiche, inhaltlich von der Verteidigung des Berufungsklägers nicht beanstandete Resultate eingebracht. Hätte die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen selbst führen müssen, hätte sich dies in den Verfahrenskosten nieder geschlagen."

Offensichtlich ist es dem Richter nicht ganz klar, welchen Schwachsinn er hier absondert. Der juristische Berater von Eymann übernimmt die Ermittlungen, die eigentlich die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft gewesen wäre? Auch lic. iur. David Rosenthal hat nie herausgefunden, wer der Urheber des Blogs "IG-Breitensport" ist. Offensichtlich war das auch nie geplant. Dieser Blog diente vermutlich nur dazu, dem Lehrer eine Hausdurchsuchung aufzuzwingen, um an dessen Computer  heranzukommen. Auch dieser Plan lief allerdings schief. Obwohl Staatsanwältin Eva Eichenberger den Lehrer wegen Pornographie und Rassendiskriminierung gerne eingesperrt hätte, liess sich auf den Computern des Lehrers nichts Verbotenes finden.

Abschliessend lässt sich sagen, dass im Fall Lehrer H. die Basler Justiz alles getan hat, um die Wahrheit vorsätzlich zu pervertieren. Bis auf den heutigen Tag hat die Basler Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden, wer hinter den von Lehrer H. beanzeigten Blogs steckt. Dem Lehrer einfach ohne Beweise zu unterstellen, er habe mindestens einen dieser Blogs selber zu verantworten, ist kriminell. Mit seiner Urteilsbegründung beweist Dr. Claudius Gelzer, dass er das Vertrauen des Volkes vorsätzlich missbraucht, indem er mit allen Mitteln den völlig integren Lehrer H. als kriminellen Täter darstellt. Rechtsperversionen sind in Basel-Stadt bekanntlich an der Tagesordnung. Mit unserem Blog wollen wir niemanden diffamieren, sondern nur über Dinge informieren, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Unsere grosse Hoffnung beruht auf der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin und dem hervorragenden BaZ-Journalisten Daniel Wahl. Die beiden haben die einmalige Möglichkeit, die Basler Behörden-Mafia endlich aus den Angeln zu heben.

Mittwoch, 2. August 2017

Dr. Claudius Gelzer - Die Urteilsbegründung


5 Monate brauchte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer um sein Urteil vom 24. Februar 2017 zu begründen. In seinem 60-seitigen Schreiben lässt Gelzer keine Lüge aus, um Lehrer H. rechtswidrig wegen angeblicher Irreführung der Rechtspflege, angeblicher Falschen Anschuldigung und angeblicher Verleumdung zu verurteilen.

Besonders beim Thema "Irreführung der Rechtspflege" schummelt der Richter besonders arglistig. Lehrer H. hatte Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil zwei Blogs mit Namen "Advocatus" falsche Angaben über den Lehrer veröffentlicht hatten. Obwohl die Staatsanwaltschaft herausgefunden hatte, dass die E-Mail-Adresse des Autors dieser beiden Blogs nicht Lehrer H. zugeordnet werden konnte, versucht Gelzer mit allen Mitteln, den unschuldigen Lehrer zum Täter zu machen. Wörtlich schreibt der Richter:

"Bei dieser Situation bleibt es bei der Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass kein Fremder die Möglichkeit gehabt hätte, die an den Berufungskläger gerichtete Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008 zu kopieren. Beim Blogger von http://advocatus.twoday.net muss es sich deshalb zwingend um den Berufungskläger gehandelt haben."

Mit dieser Lüge missbraucht Dr. Claudius Gelzer sein Amt vorsätzlich. Es gibt keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. der Urheber dieses Blogs ist. Die E-Mail-Adresse, mit welcher dieser Blog eröffnet wurde, gehört zu 100% nicht dem Lehrer. Die Mail von Jenö war auf dem Blog von Lehrer H. schon vorher verfügbar. Allerdings hat Gabriel Nigon, der Anwalt von Dr. Christoph Eymann den Blog von Lehrer H. sperren lassen und damit vorsätzlich Beweise beseitigt.

Für Dr. Claudius Gelzer ist es Verleumdung, wenn man der Meinung ist, in Basel-Stadt herrschen Zustände wie in der DDR oder im 3. Reich. Wörtlich schreibt er:

"So wird unter anderem von DDR und Nazi-Methoden gesprochen und davon, dass Dr. Christoph Eymann durch und durch verlogen und arglistig und ein Machtmensch sei, der Mitarbeiter, die nicht auf seiner Linie seien, skrupellos ausschalte." 

Lehrer H. ist tatsächlich der Meinung, dass Eymann einer der verlogensten Politiker der Schweiz ist. Aus den Akten geht klar hervor, dass Gaby Jenö dem Lehrer wegen angeblicher Drohung fristlos kündigen wollte. Um sich in ein gutes Licht zu stellen, verlangte Eymann von seiner Mitarbeiterin eine ordentliche Kündigung. Auch die Ordentliche Kündigung beurteilte das Basler Appellationsgericht allerdings als rechtswidrig. Später diffamierte Eymann den Lehrer in der Basler Zeitung als "Stalker", weil dieser von ihm eine Aussprache verlangt hatte.

Die vorsätzlichen Lügen und Behauptungen von Dr. Claudius Gelzer haben nur ein Ziel, sie sollen den Lehrer diffamieren und das rechtswidrige Urteil rechtfertigen. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Mit seinen Einträgen spricht er seinen Opfern systematisch jegliche Integrität ab, womit er sie in ihrer Eigenschaft als Mensch herabsetzt und nicht nur ihr berufliches Ansehen tangiert."

In Tat und Wahrheit haben Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter dem Lehrer jegliche Integrität abgesprochen, in dem sie diesen als psychisch kranken, selbst- und fremdgefährlichen potentiellen Gefährder diffamierten. Jeder normale Mensch, der wahrheitswidrig als selbst- und fremdgefährlicher Gewaltäter verleumdet und deswegen seine Stelle verliert, dürfte sich als Mobbing-Opfer zu sehen.

Für Gelzer ist klar, dass kein Mobbing stattgefunden habe, da ja schon die Richter der Vorinstanzen "keinerlei Mobbing" erkennen wollten. Mit dieser dümmlichen Argumentation erklärt Gelzer die Basler Richterinnen und Richter für unfehlbar. Auch in Nazi- und DDR-Zeiten waren die Richter bekanntlich unfehlbar. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Die Tatsache, dass die ehrenrührigen Äusserungen des Berufungsklägers tatsächlich wider besseren Wissens erfolgt sind, ergibt sich auch aus verschieden rechtskräftigen Urteilen, in welchen die Geschehnisse um die Entlassung(en) des Berufungsklägers festgehalten sind."

Noch heute ist Lehrer H. davon überzeugt, dass er von Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter planmässig verleumdet und aus dem Lehrerberuf gemobbt wurde. Lehrer H. hat sich bemüht, die tatsächlichen Geschehnisse aufzuarbeiten und zu veröffentlichen. Als Geschichtslehrer kennt sich Lehrer H. mit dem Thema "Totalitarismus" bestens aus. Seine Strafanzeigen gegen diverse Juristen und Beamte sind nicht wider besseren Wissens erfolgt, sondern aufgrund der Fakten. Heute ist sich Lehrer H. zu 100 Prozent sicher, dass die Basler Justiz ein verlogenes Macht-System ist. Er ist heute erst recht der Meinung, dass Beamte und Behörden, die das Recht vorsätzlich pervertieren, strafrechtlich verfolgt werden müssen. Aufgrund dieser Tatsachen kann dem Lehrer keine "Falsche Anschuldigung" untergejubelt werden. Dies beweist auch die neuste Strafanzeige des Lehrers gegen Dr. Claudius Gelzer. Lehrer H. ist nach bestem Treu und Glauben davon überzeugt, dass neben Dr. Lucius Hagemann auch Dr. Claudius Gelzer das Recht vorsätzlich pervertiert hat. Es ist zu hoffen, dass die vom Basler Gesamtregierungsrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin den Basler Justiz-Filz endlich ausmistet.

Dr. Lucius Hagemann - Beschluss ohne rechtliche Grundlage


Am 6. Februar 2015 beschloss das Basler Strafgericht unter der Mitwirkung von Dr. Lucius Hagemann, Dr. Gregor Thomi, Stefan Bissegger und Gerichtsschreiberin lic. iur. Carla Bill, dass Lehrer H. sämtliche seiner Internet-Blogs, Facebook-Accounts und Youtube-Channels mit diffamierendem Inhalt zu löschen habe. Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. davon überzeugt, dass er niemanden verleumdet hat, sondern bloss die Fakten veröffentlicht hat. Aus diesem Grund hat er gegen diesen Beschluss noch innert 10 Tagen Beschwerde gemäss Art 393 ff. StPO ergriffen. Zwar befand sich Lehrer H. zu dieser Zeit in sog. Sicherheitshaft im Basler Waaghof, dennoch liess er es sich nicht nehmen, gegen die willkürliche Verfügung von Dr. Lucius Hagemann zu rekurrieren. Zwei Jahre später entschied das Basler Appellationsgericht am 27. Juni 2017 unter der Mitwirkung von lic. iur. Christian Hoenen und Gerichtschtschreiberin lic. iur. Gabrielle Kremo zu Gunsten des Lehrers. Wörtlich stellt lic. iur. Christian Hoenen fest:

"Hinsichtlich der umstrittenen Verpflichtung, Internet-Blogs, Facebook-Accounts und Youtube-Channels zu löschen bzw. deren Löschung zu veranlassen, hat das Strafdreiergericht im angefochtenen Beschluss wie auch in der Beschwerdevernehmlassung keine gesetzliche Grundlage genannt. Eine solche ist denn auch nicht ersichtlich."

Wie kommt es, dass das Dreiergericht nicht bemerkte, dass die Grundlagen für einen solchen Beschluss nicht existieren? Hätte Lehrer H. die Beschwerdefrist von 10 Tagen verpasst, wäre dieser Beschluss ohne rechtliche Grundlage rechtskräftig geworden. Jura-Studenten lernen schon im ersten Semester, dass kein Bürger zu einem bestimmten Handeln verpflichtet werden kann, wenn die massgeblichen Normen dies nicht vorsehen. Warum wusste das Dr. Lucius Hagemann nicht? Wir gehen davon aus, dass der langjährige Strafgerichtspräsident bestens Bescheid wusste. Offenbar wollte Hagemann dem Lehrer mal so richtig zeigen, wie mächtig die Richter in Basel-Stadt sind. Das selbe Gericht verurteilte den Lehrer zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren. Da Lehrer H. bis auf den heutigen Tag nicht vorbestraft ist, musste das Appellationsgericht auch diesen Entscheid in eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten umwandeln. Zwar hatte sich Dr. Lucius Hagemann alle Mühe gegeben, den völlig integeren Lehrer als gefährlichen Gewalttäter darzustellen, trotzdem musste der Pädagoge nach 20 Tagen aus der rechtswidrigen Sicherheitshaft entlassen werden. Unterdessen läuft gegen Dr. Lucius Hagemann ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und Nötigung. Die Basler Regierung hat dafür die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin eingesetzt.

Dienstag, 13. Juni 2017

Alberto Fabbri - Erster Staatsanwalt Basel-Stadt


Wenn es darum geht, Strafanzeigen gegen eigene Mitarbeiter nicht an die Hand zu nehmen, leistet Alberto Fabbri, Basels Erster Staatsanwalt, immer erstklassige Arbeit. Mittels seinen vorformulieren Textbausteinen erklärt er den Klägern jeweils, was unter Amtsmissbrauch zu verstehen ist und qualifiziert deren Strafanzeigen dann regelmässig als "querulatorisch" ab. Wörtlich schreibt Fabbri:

"Amtsmissbrauch im Sinne von Art. 312 StGB begeht, wer als Mitglied einer Behörde oder Beamter seine Amtsgewalt missbraucht, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Dieser hinsichtlich der Tathandlung sehr allgemein gehaltene Tatbestand erfährt durch die höchstrichterliche Praxis eine einschränkende Auslegung, wonach nur diejenige Person ihr Amt missbraucht, welche die ihr verliehenen Machtbefugnisse unrechtmässig anwendet, indem sie Kraft ihres Amtes verfügt oder Zwang ausübt, wo dies nicht geschehen dürfte. Allerdings liegt nicht bei jeder Verfügung, bei der sich im nachhinein herausstellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht Vorgelegen haben, ein Amtsmissbrauch vor (BGE 127 IV 209 E. 1b S. 213). In subjektiver Hinsicht ist Vorsatz erforderlich, das heisst, dass sich der Täter über seine Sondereigenschaft im Klaren sein und bewusst seine Amtsgewalt missbrauchen muss. Daran fehlt es, wenn er glaubt, pflichtgemäss zu handeln. Zusätzlich muss eine Vorteils- oder Bereicherungsabsicht vorliegen. Erst bei eigentlichem Ermessensmissbrauch ist auch von einem Missbrauch der Amtsgewalt auszugehen."

Die von Fabbri protegierte Staatsanwältin Eva Eichenberger glaubt regelmässig pflichtgemäss zu handeln, wenn sie ihr Ermessen systematisch missbraucht und völlig unschuldige Menschen in die Psychiatrie oder ins Gefängnis sperrt. Im Mobbing-Fall Lehrer H. spielte Eva Eichenberger eine unrühmliche Doppelrolle, die von Fabbri erstaunlicherweise nicht hinterfragt wird. 2008 stellte Eichenberger sämtliche Strafanzeigen gegen Personen aus dem Basler Erziehungsdepartement ein, die den engagierten und beliebten Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten. Ohne irgendwelche Beweise hatten die Mitarbeiter von Christoph Eymann den Lehrer vorsätzlich als potenziellen selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdet, so dass die Baselbieter Sondereinheit Barrakuda ausrücken musste. Es ist stossend, dass die selbe Staatsanwältin, welche sämtliche Straftaten der Mobbing-Crew weissgewaschen hatte, gegen den völlig unschuldigen Lehrer eine 350-seitige Anklageschrift bastelte, in welcher sämtliche von uns korrekt geschilderten Tatsachen als "planmässige Verleumdung" verdreht wurden. Aus unserer Sicht haben die meisten in diesem Blog erwähnten Beamten und Behörden im Mobbing-Fall Lehrer H. ihre "Machtbefugnisse unrechtmässig angewendet, in dem sie Kraft ihres Amtes verfügt oder Zwang ausgeübt haben, wo dies nicht geschehen dürfte". Dass auch das Basler Appellationsgericht unter Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer vorsätzlichen Amtsmissbrauch betreibt, kann nicht länger verschwiegen werden. Obwohl sämtliche IT-Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft ergeben hatten, dass die E-Mail-Adressen der von Lehrer H. beanzeigten Blogs nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnten, behauptete Dr. Claudius Gelzer genau das Gegenteil und verurteilte den völlig unschuldigen Lehrer wegen "Irreführung der Rechtspflege". Damit dürfte Gelzer vorsätzlich seine Amtsgewalt missbraucht haben. Da Gelzer dem unschuldigen Lehrer zudem sämtliche Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 50'000 aufhalste, dürfte auch eine konkrete "Bereicherungsabsicht" vorliegen. Lehrer H. hat die Strafanzeige gegen Gelzer wegen Amtsmissbrauch bei Fabbri deponiert. Wir sind gespannt, mit welchen Textbausteinen Fabbri bei seiner nächsten Nichtanhandnahmeverfügung um sich wirft.

Freitag, 28. April 2017

Baschi Dürr - Vorsteher des Basler Sicherheitsdepartements


Lieber Baschi Dürr
Sie sind schon seit einiger Zeit Vorsteher des Basler Sicherheitsdepartements. Seit Sie dieses Amt übernommen haben, fühlen wir uns nicht mehr sicher. Ihre Mitarbeiter bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sind ausser Kontrolle geraten. Offensichtlich haben die Ihnen unterstellten Mitarbeiter Ihren Wahlkampf-Slogan falsch verstanden. "Mehr Mut zur Freiheit" heisst nicht, dass man machen kann, was man will. Leider nehmen sich besonders Ihre Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft Freiheiten heraus, die aus unserer Sicht nicht mehr akzeptabel sind. Stellen Sie sich vor, Herr Dürr, Sie lesen in einem Internet-Blog, Sie seien psychiatrisiert worden. Sie würden sich diese Frechheit nicht bieten lassen und würden umgehend eine Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Sie werden von der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson vorgeladen und der zuständige Ermittler behauptet frech, Sie hätten den Blog selber geschrieben. Plötzlich sehen Sie sich nicht mehr als Auskunftsperson, sondern als Angeschuldigter! Der Leitende Staatsanwalt unterschreibt einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl und Ihr Haus wird von oben bis unten durchsucht und fotografiert. Ohne irgendwelche Beweise behauptet die Leitende Staatsanwältin dann, Sie hätten mit Ihrer Strafanzeige die Rechtspflege in die Irre geführt, weil Sie ja den Blog selber geschrieben hätten. Sie trauen Ihren Augen nicht, als Sie in einer 350-seitigen Anklageschrift lesen, Sie hätten zahlreiche Beamten und Behörden verleumdet und eine Irreführung der Rechtspflege begangen. Vom Basler Strafgericht werden Sie zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt. Sie landen in sofortiger Sicherheitshaft, weil der zuständige Richter einen Amoklauf von Ihnen erwartet. Immerhin hat der Richter in seinem Urteil festgestellt, dass Sie die Rechtspflege nicht in die Irre geführt hätten. Die zuständige Staatsanwältin ist damit allerdings nicht einverstanden, da sie sonst zugeben müsste, dass der zuständige Ermittler Mist gebaut hat. In zweiter Instanz werden Sie vom Basler Appellationsgericht zwar vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und der harten Pornographie freigesprochen, aber die Richter behaupten erneut, Sie hätten die Rechtspflege in die Irre geführt. Sie kommen zwar nicht ins Gefängnis, müssen aber sämtliche Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 bezahlen. Ihre Strafanzeigen gegen zwei Journalisten, die in ihren Artikeln falsche Angaben machen, verschwinden in der Schublade des Ersten Staatsanwalts. Zum Glück, lieber Baschi Dürr, mussten Sie das alles nicht erleben. Sie mussten auch nicht erleben, dass Sie zweimal aufgrund von Verfügungen der Basler Staatsanwaltschaft und des Basler Strafgerichts von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen wurden. Lehrer H. hingegen schon. Er hat dies alles selber erlebt und nicht geträumt. Seit Sie im Amt sind, wird Lehrer H. von Ihren Beamten und Behörden systematisch terrorisiert. Der Pädophilen-Skandal und der Spitzel-Skandal sind nur die Spitze des Eisberges in Ihrem Departement. Der Mobbingfall Lehrer H., der in diesem Blog detailliert beschrieben wird, zeigt auf, dass die Kriminalpolizei vorsätzlich falsche "Indizien" konstruiert und die Richter diese sog. "Indizien" ohne Hemmungen gegen den Angeklagten verwenden. Lehrer H. hat unterdessen Strafanzeige gegen einige der fehlbaren Staatsfunktionäre eingereicht. Allerdings wehren sich die mutmasslich kriminelle Staatsanwältin und der mutmasslich kriminelle Richter mit allen Mitteln. Unterdessen ist der Fall Lehrer H. auch in der BaZ abgehandelt worden. Der Artikel zeigt auf, wie eine Staatsanwältin und ein Richter, gegen den Lehrer gemeinsame Sache machen. Seit diesem Artikel in der BaZ können Sie, lieber Baschi Dürr, nicht mehr behaupten, Sie hätten vom Mobbingfall Lehrer H. noch nie etwas gehört. Stellen Sie sich einfach vor, Sie selber wären in das Räderwerk Ihres Departementes geraten. Sie seien völlig unschuldig zu einer bedingten Haftstrafe und zu Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 verurteilt worden. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt. Er hat auch die Rechtspflege nicht in die Irre geführt. Als Mitglied des Gesamtregierungsrats haben Sie Kenntnis davon, dass die Strafanzeigen gegen die Staatsanwältin und den Strafrichter im Fall des Lehrers nicht eingestellt wurden. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass Sie von sich aus und ohne Druck der Medien zu diesem Fall Stellung nehmen. Der Fall ist so gut dokumentiert, dass er kaum mehr zu vertuschen ist. Haben Sie den Mut und nutzen Sie Ihre Freiheit, Ihr Departement wieder in Ordnung zu bringen!