Freitag, 28. Oktober 2022

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter


Mit einer Verspätung von rund vier Monaten hat der Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter Peter Knechtli doch noch bemerkt, dass das Bundesgericht die dritte Beschwerde von Lehrer H. in allen Punkten abgeschmettert hat. In seinem Artikel vom 27.10.22 faselt der Schreiberling vom "fehlbaren Schulmeister, der nie Reue für seine Verleumdungen aus dem Hinterhalt" gezeigt hatte. 

Bis auf den heutigen Tag wurde nie bewiesen, dass Lehrer H. wider besseren Wissens die Unwahrheit veröffentlicht hat. Alle Behauptungen des schweizerischen Justiz-Filzes sind erstunken und erlogen. Fakten sind nie verleumderisch! Leider gehört Knechtli nicht zu den Journalisten, die sich für die Fakten interessieren. So hat er sich in den letzten zehn Jahren nicht ein einziges Mal darum bemüht, mit Lehrer H. ein Interview zu führen. Er wollte auf keinen Fall riskieren, dass der "Schulmeister" dem Knecht den Meister zeigt. 

Lehrer H. ist ein zu hundert Prozent integerer Mensch. Auf der Suche nach der Wahrheit wurden ihm von zahlreichen Satanisten diverse Steine auf den Weg gelegt. Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. davon überzeugt, dass Dr. Christoph Eymann nicht ein Verleumdungsopfer ist, sondern der Hauptverantwortliche für seine Entlassung aus dem Schuldienst.

Dass das Urteil gegen Lehrer H. jetzt rechtskräftig ist, heisst nicht, dass der Lehrer tatsächlich schuldig ist. Ein System, das die freie Meinungsäusserung eines Lehrers zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, ist selber hoch kriminell. Es ist aus den Akten klar ersichtlich, dass die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann den beliebten Lehrer zunächst als potentiellen psychisch kranken Gewalttäter diffamierten, um ihn dann über den Amtsarzt krank schreiben zu lassen. Dr. Christoph Eymann wusste Bescheid und hielt seinen Mitarbeitern den Rücken frei. 

Wäre Knechtli ein wirklich unabhängiger Journalist, hätte er die Akten seriös studiert und nicht die Lügen des schweizerischen Justiz-Filzes unreflektiert übernommen. Knechtlis Behauptung, Lehrer H. habe den "damaligen  Erziehungsdirektor Christoph Eymann beschimpft", ist ehrverletzend. Es ist keine Beschimpfung, wenn der Lehrer Fakten ins Internet stellt, die beweisen, dass Dr. Christoph Eymann der Hauptverantwortliche für seine Entlassung war.

Auch im neusten Debakel um die aus dem Ruder laufenden Kosten für das Biozentrum schleicht sich Dr. Christoph Eymann aus seiner Verantwortung. Das kommt bei den Lesern der BaZ gar nicht gut an. In zahlreichen Leserbriefen wird Dr. Christoph Eymann massiv kritisiert. 

Dass sich Dr. Christoph Eymann im Mobbingfall um Lehrer H. als Opfer sieht und im Biozentrum-Debakel jede Schuld von sich weist, zeigt den wahren Charakter dieses "Magistraten". 

Unter Dr. Christoph Eymann wurden In Basel-Stadt sowohl die Kleinklassen als auch und die Musikklassen abgeschafft, die integrative Schule eingeführt und auf Bundesebene das schweizerische Bildungssystem mittels HARMOS umgepflügt. Nebenbei wurde ein Biozentrum erstellt, dass 100 Millionen Franken teurer wurde als versprochen. Ein prächtiger Leistungsausweis!  

Samstag, 22. Oktober 2022

Christoph Eymann - Alt-Regierungsrat

           

Dr. Christoph Eymann gehört zu den Personen, die in unserem Blog immer wieder Erwähnung finden. Als Vorsteher des Basler Erziehungsdepartementes unterstützte er 2006 die Entlassung des beliebten Lehrer H., der von seiner Chefin Gaby Jenö als psychisch kranke und gefährliche Person diffamiert wurde. Jenö ging sogar so weit, den unschuldigen Lehrer bei der Polizei wegen angeblicher Drohung und Gewalt gegen Beamte und Behörden anzuzeigen. 

Natürlich hatte Lehrer H. seine Chefin weder bedroht noch Gewalt angewendet, aber die falsche Anschuldigung löste eine gewaltige Eskalation aus: Kurz vor Schulbeginn wurde Lehrer H. von einem Notfallpsychiater belästigt und dann von der Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überwältigt. Die Mitarbeiter von Christoph Eymann hatten es tatsächlich fertig gebracht, den engagierten Lehrer hinter dessen Rücken zum gefährlichen Gewalttäter zu verleumden. 

Weil Lehrer H. seiner Chefin nicht gedroht hatte und auch keine Absichten hatte, Gewalt gegen sich oder andere anzuwenden, schrieb er eine aufsichtsrechtliche Anzeige an Dr. Christoph Eymann, in welcher er das Komplott gegen seine Person bis in die Details schilderte. Sämtliche Fakten, die bewiesen, dass Gaby Jenö, Peter Gutzwiller und Thomas Bärlocher ein böses Spiel mit Lehrer H. getrieben hatten, wurden von Dr. Christoph Eymann als unwahr abgetan. In einem Schreiben bat er die Elternschaft, den Mobbing-Vorwürfen des Lehrers keinen Glauben zu schenken. Von da an war Lehrer H. klar, dass er vom Leiter des Basler Erziehungsdepartements keine Hilfe erwarten konnte.

Weil er vom Basler Erziehungsdepartement nicht ernst genommen wurde, begann Lehrer H. die Wahrheit ins Internet zu stellen. Auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlichte er die Fakten zu seiner Entlassung. Das konnte Regierungsrat Eymann natürlich nicht zulassen. Er liess den Blog über seinen Anwalt sperren und erstattete Strafanzeige wegen angeblicher Ehrverletzung. Mit anderen Worten: Dr. Christoph Eymann fühlte sich in seiner Ehre verletzt, weil Lehrer H. im Internet die Wahrheit veröffentlichte. 

Leider spielte auch die Basler Staatsanwaltschaft das böse Spiel mit und belästigte den unschuldigen Lehrer in insgesamt 10 Verhören, die durchschnittlich 2 Stunden dauerten. Der zuständige Ermittler Bruno Glauser versuchte mittels perfider Verhör-Technik dem integeren Lehrer ein Geständnis zu entlocken. Lehrer H. hielt dem Druck des Ermittlers aber stand und blieb konsequent bei der Wahrheit. 

Trotzdem bastelte die damalige Staatsanwältin Eva Eichenberger eine rund 350-seitige Anklageschrift in welcher sie die Fakten zum "Dauerdelikt" pervertierte. Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte den unschuldigen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. 

Mit seinem Anwalt Christian Kummerer gelang es Lehrer H. die Strafe für die Veröffentlichung der Wahrheit von zwei Jahren unbedingter Haft auf eine bedingte Geldstrafe zu senken. Leider war auch das Bundesgericht der Meinung, dass die von Lehrer H. veröffentlichten Fakten eine "planmässige Verleumdung" darstellen würden. 

Unterdessen ist Lehrer H. klar geworden, dass der kriminelle Macht-Filz bis zum Bundesgericht reicht. Die Wahrheit wird vorsätzlich systematisch pervertiert und kriminalisiert. Die Kleinen hängt man, und die Grossen lässt man laufen.

Auch im neusten Skandal um den Bau des Basler Biozentrums wird der Alt-Regierungsrat wieder einen Weg finden, sich als integeren Ex-Leiter des Aufsichtsgremiums zu präsentieren. Es ist zu hoffen, dass die Journalisten den Angaben von Eymann keinen Glauben schenken und das Debakel schonungslos aufdecken.    

Sonntag, 16. Oktober 2022

Die Wahrheit der Satanisten

Laut dem schweizerischen Justiz-Filz hat Lehrer H. wider besseren Wissens "planmässige Verleumdungen" und "falsche Anschuldigungen" getätigt. Doch woher wissen die Richter so genau, ob der Lehrer wirklich wider besseren Wissens die Unwahrheit in die Welt posaunt? 

Es gibt keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. vorsätzlich die Unwahrheit geäussert hat. Er hat nur objektiv geschildert, was er während 16 Jahren mit gewissen Staatsfunktionären erlebt hat. 

Die Behauptung, er habe den damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann wider besseren Wissens planmässig verleumdet, ist und bleibt eine Lüge. Es ist richtig, dass Lehrer H. die Abschaffung der Kleinklassen und die Abschaffung der Musikklassen immer scharf kritisiert hatte, falsche Behauptungen über Eymann sind in den Akten aber keine zu finden. 

Der Sachverhalt ist in Tat und Wahrheit genau umgekehrt. Nicht Lehrer H. hat diverse Funktionäre aus dem Basler Erziehungsdepartement verleumdet, sondern die vermeintlichen Verleumdungsopfer haben den unschuldigen Lehrer planmässig und systematisch verleumdet. Sie haben ihm eine psychische Krankheit unterstellt und ihn anschliessend planmässig aus dem Schulsystem gemobbt. 

Die Basler Richter kennen die Wahrheit ganz genau. Kraft ihres Amtes pervertierten sie die Wahrheit aber zum "Dauerdelikt". Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann wollte den unschuldigen  Lehrer sogar für 2 Jahre ins Gefängnis sperren. Das Bundesgericht wollte darin keinen Amtsmissbrauch erkennen und verurteilte den Lehrer wegen "falscher Anschuldigung". 

Wer die Lüge kraft seines Amtes zur Wahrheit pervertiert, ist ein Verbrecher. Zur Zeit ist es Mode, die Bevölkerung vorsätzlich zu belügen. So wird das für alle Pflanzen lebenswichtige CO2 zum tödlichen Treibhausgas diffamiert und die hochgefährlichen Impfungen zu gesundheitsfördernden Wundermitteln. 

Wer die Lügen der Elite durchschaut, wird zur Bedrohung für das satanische System. Doch woran erkennt man die Satanisten? Satanisten stellen systematisch die göttliche Ordnung in Frage. Sie erfinden regelmässig neue Ideologien, um die Bevölkerung zu beherrschen. So behauptet zum Beispiel der "Genderismus", dass wir nicht als Mädchen oder Jungen zur Welt kommen, sondern dass wir unser Geschlecht selber aussuchen dürfen. Dass diese Ideologie auch in den Schulen verbreitet wird, beweist, dass die Satanisten die Gesellschaft systematisch umkrempeln wollen. 

Auch die Schweiz wird seit einiger Zeit satanisch unterwandert. 140 von 200 Nationalräten haben das faschistoide Covid-19 Gesetz verlängert. Auch der Ständerat wird im Winter dieser Verlängerung zustimmen. Mit diesem Gesetz kann die Bevölkerung jederzeit wieder terrorisiert werden, wenn die Satanisten erneut wieder eine Pandemie ausrufen. 

Sogar das BAG ist in der Hand von Satanisten. Dieses Bundesamt empfiehlt die giftigen Impfungen tatsächlich sogar für schwangere Frauen. 

Unterdessen sterben junge Menschen vermehrt an Herzversagen. Sie haben den Satanisten vertraut und  die Lüge von der "gesunden" Impfung geglaubt. Auch diesen Winter werden die Satanisten mit ihrem unsäglichen PCR-Test wieder eine Pandemie simulieren. Allerdings werden sich nur noch die besonders Dummen erneut einen Booster in den Körper jagen.

Dienstag, 11. Oktober 2022

Laura Jacquemoud-Rossari - Richterin am Bundesgericht

Laura Jacquemoud-Rossari beweist auch in ihrem neusten Urteil vom 21.09.2022, dass das schweizerische Rechtssystem zu einer kriminellen Organisation verkommen ist. Glaubt man der höchsten Richterin der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, dann hat Lehrer H. den Basler Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann wider besseren Wissens falsch angeschuldigt. 

Zur Erinnerung: 2015 verurteilte Hagemann den Lehrer zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren, weil dieser die Fakten zu seiner Entlassung im Internet veröffentlicht hatte. Um Lehrer H. besonders drakonisch zu bestrafen, mobilisierte man die Sondereinheit Barrakuda und liess den unschuldigen Lehrer in einer 90-tägigen Sicherheitshaft weich klopfen. Noch am ersten Tag seiner Haft erstattete der Lehrer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen den zuständigen Strafgerichtspräsidenten. Leider wollte sich die Erste Staatsanwältin von Basel-Land aber nicht mit dem Fall befassen und schob die Angelegenheit zu den Basler Strafbehörden. Diese engagierten eine ausserordentliche Staatsanwältin, welche den Basler Strafgerichtspräsidenten frei sprach, ohne diesen jemals befragt zu haben. 

Aufgrund dieser Fehlentscheidung konnte der Basler Justiz-Filz dem unschuldigen Lehrer später unterstellen, er habe mit seiner Strafanzeige Hagemann wider besseren Wissens falsch angeschuldigt. In Tat und Wahrheit ist Lehrer H. auch heute noch der Meinung, dass ein Richter, der einen unschuldigen Menschen wegen Meinungsäusserungen für 2 Jahre ins Gefängnis schickt, ein hoch krimineller Justiz-Betrüger ist. 

Dass die über Lehrer H. verhängte unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren unterdessen zu einer bedingten Geldstrafe mutiert ist, zeigt, dass das Urteil von Dr. Lucius Hagemann nicht nur völlig willkürlich, sondern auch völlig rechtswidrig war. Leider werden rechtswidrige Urteile in der Schweiz aber nicht als Amtsmissbrauch strafrechtlich verfolgt, weil der schweizerische Justiz-Filz nie gegen sich selber ermittelt. 

Lehrer H. hat mehrfach deutlich bewiesen, dass er seine Strafanzeigen nicht wider besseren Wissens getätigt hat, sondern nach bestem Wissen und Gewissen. Vor Gericht betonte er sogar, dass er diesen Strafgerichtspräsidenten jederzeit wieder strafrechtlich belangen würde, wenn dieser das Recht erneut pervertiert.

Unterdessen hat Jacquemoud-Rossari den unschuldigen Lehrer bereits zum 5. Mal abblitzen lassen. Sie ignoriert damit vorsätzlich die Fakten und unterstellt dem Justiz-Opfer erneut, seine Strafanzeige wider besseren Wissens getätigt zu haben. Wörtlich schreibt die Rechtsverdreherin:

"Dass und inwiefern die Vorinstanz alsdann Bundesrecht verletzt, wenn sie anhand der von ihr willkürfrei getroffenen Feststellungen zu den Tatfragen des subjektiven Tatbestandes darauf schliesst, dass der Beschwerdeführer im sicheren Wissen um die Falschheit der Anschuldigung und damit mit (direktem) Vorsatz gehandelt hat, wird von ihm nicht dargetan (Art. 42 Abs. 2 BGG) und ist auch nicht ersichtlich."

Für kriminelle Bundesrichter ist es natürlich nicht ersichtlich, weshalb ein unschuldiger Bürger 16 Jahre seines Lebens opfert, um ein gerechtes Urteil zu erlangen. Bundesrichter schützen in erster Linie den kriminellen schweizerischen Justizapparat und zwingen lästige Bürgerinnen und Bürger mit happigen Gerichtskosten in die Knie. Für ihr skandalöses Urteil verlangt Jacquemoud-Rossari vom völlig unschuldigen Lehrer einmal mehr happige 1'200 Franken. 

Der langjährige Kampf von Lehrer H. gegen die Beamten des schweizerischen Justiz-Filzes ist noch nicht zu Ende. Mindestens 2 von 5 Urteilen, die Jacequemoud-Rossari verbrochen hat, werden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter gezogen. Neben Advokat Christian Kummerer wird auch der Basler Rechtsprofessor Dr. David Dürr die Entscheide dieser Bundesrichterin anfechten. Schon die Tatsache, dass Lehrer H. die Urteile von Jacequemoud-Rossari an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzieht, beweist, dass er nicht wider besseren Wissens gehandelt hat, sondern mit der klaren Erkenntnis, dass das schweizerische Justizsystem vollständig degeneriert ist.