Mittwoch, 27. Dezember 2017

Gaby Jenö - Leiterin Sekundarstufe I

2006 wurde Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben in ein Untersuchungsgefängnis gesperrt. Gaby Jenö, die damalige Chefin des Lehrers hatte den beliebten H. kurz vorher als selbst- und fremdgefährlichen psychisch kranken Gewalttäter dargestellt und behauptet, er habe Drohmails geschrieben. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten auffindbar, noch sind sie jemals geschrieben worden. Die böswilligen Behauptungen von Gaby Jenö hatten nur ein Ziel: Lehrer H. sollte mit allen Mitteln aus dem Basler Schuldienst entfernt werden.

Lehrer H. wehrte sich mit juristischen Mitteln gegen seine Entlassung, wurde aber von den verantwortlichen Staatsanwälten und Richtern nicht im geringsten ernst genommen. Anstatt Gaby Jenö und ihre diversen Helfershelfer wegen planmässiger Verleumdung anzuklagen, drehte Staatsanwältin Eva Eichenberger den Spiess einfach um und behauptete, Lehrer H. habe seine Vorgesetzten planmässig verleumdet. Um den völlig integren Lehrer weiterhin als gefährliche Person darzustellen, generierte sie das Gerücht, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge handelte sich Eichenberger eine Strafanzeige ein, die von der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin bis auf den heutigen Tag allerdings weder behandelt noch eingestellt wurde.

Zur Zeit hört man jeden Tag von psychisch kranken Gewalttätern, die irgendwo auf der Welt grossen Schaden anrichten. Lehrer H. gehört definitiv nicht zu diesen Personen. Obwohl er wegen Gaby Jenö seinen Job, sein Einkommen und seine Ehre verloren hat, ist es Lehrer H. in den letzten 11 Jahren nie in den Sinn gekommen, sich an seinen Vorgesetzten zu rächen. Noch immer hofft er, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die von Gaby Jenö ausgesprochene Kündigung endlich für nichtig erklärt.

Doch weshalb wurde Lehrer H. eigentlich mit allen Mitteln aus dem Schuldienst gemobbt? Die Antwort kennt Frank Urbaniok, der bekannteste Psychiater der Schweiz:

"Denken Sie an den Nationalsozialismus oder an die Sowjetunion, damals presste man Menschen mit einer falschen Einstellung kurzerhand in psychiatrische Krankheitsbilder."

Offensichtlich hatte Lehrer H. eine falsche Einstellung. Er kämpfte als Lehrer für die Erhaltung der Kleinklassen und er glaubte nicht an die Vorteile des integrativen Unterrichts. Auch mit der feministischen Gender-Ideologie konnte er nichts anfangen. Leider konnte Lehrer H. die vorsätzliche Zerstörung der Basler Volksschule nicht aufhalten. Ihn deswegen aber als psychisch kranken Selbstmörder bzw. Amokläufer zu verleumden, geht aus unserer Sicht zu weit. Bis auf den heutigen Tag hat sich Gaby Jenö nie bei Lehrer H. für ihre Ausfälle entschuldigt. Es ist daher davon auszugehen, dass die von Jenö getätigten Diffamierungen vorsätzlich und planmässig ausgesprochen wurden. Planmässige Verleumdung kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings wird sich im Basler Justiz-Filz niemand dafür stark machen, die arglistigen Taten von Gaby Jenö zu bestrafen. Heute ist Gaby Jenö Leiterin der Sekundarstufe I in Basel-Stadt.

Dienstag, 19. Dezember 2017

Peter Knechtli - Basler Hetz-Journalist

Peter Knechtli kann es offensichtlich nicht lassen. In seinem neusten Online-Erguss vom 19.12.2017 hetzt er nicht nur gegen den völlig unschuldigen Lehrer H., sondern auch gegen die hoch kompetente und integre ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin. Wörtlich schreibt der Online-Schreiberling:

"Wenn ein Appellationsgericht in derart umissverständlicher Sprache die Arbeit einer ausserordentlichen Staatsanwältin kritisiert, die einen notorischen Verleumder schützt und die Opfer abblitzen lassen will, dann drängen sich Fragen auf."

Einmal mehr ist Peter Knechtli der wirkliche Verleumder. Obwohl der Verlautbarungsjournalist genau weiss, dass die Urteile gegen Lehrer H. nicht rechtskräftig sind, bezeichnet er den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich als "notorischen Verleumder". Gleichzeitig verschweigt er, dass er von Lehrer H. wegen Verleumdung und Übler Nachrede angezeigt wurde. Zwar wollte der zuständige Staatsanwalt das Verfahren abmurksen, ohne dem Lehrer das rechtliche Gehör zu gewähren, doch Lehrer H. liess sich nicht übertölpeln.

Seit Jahren berichtet Peter Knechtli vorsätzlich falsch über den Lehrer. Seine üble Verleumdungskampagne kann bis auf wenige Ausnahmen noch immer im Internet nachgelesen werden. Die Lüge, Lehrer H. habe auf dem Blog "IG Breitensport" dem damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen, ist aus den Fake-News des Hofberichterstatters allerdings verschwunden. In einem Telefonat mit dem Lehrer gab Knechtli zu, dass er seine Lüge nicht beweisen könne. In einer Nacht und Nebel-Aktion löschte er die betreffenden Passagen, ohne sich beim verleumdeten Lehrer zu entschuldigen.

Aus unserem Blog geht klar hervor, dass die Basler Justiz systematisch falsche Entscheidungen und Urteile produziert, um dem unbequemen Lehrer die Hölle auf Erden zu bereiten. Dass die bisher unbefangene ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin nun von der Basler Justiz-Mafia sogar genötigt wird, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben, entlarvt den bösartigen Basler Macht-Filz.

Die Liste der Lügen von Knechtli ist lang. Seine Behauptung Lehrer H. habe seinen Job verloren, weil er unter "Verfolgungswahn" und einer "Anpassungsstörung" gelitten habe, ist ehrverletzend. Auch die Behauptung auf dem beschlagnahmten Computer des Lehrers sei "strafbare Pornographie" gefunden worden, ist eine vorsätzliche Lüge. Lehrer H. hat niemanden "Aufs Übelste diffamiert", sondern systematisch die Fakten ins Netz gestellt. Der Fall Lehrer H. ist nicht der "spektakulärste Fall von Online-Mobbing" sondern die spektakulärste planmässige Verleumdungkampagne gegen einen mutigen Lehrer. Die zahlreichen Akteure dieser Kampagne wurden nicht wie Knechtli behauptet "in unverschämter Weise in den Schmutz gezogen", sondern der Dreck mit dem Lehrer H. über Jahre diffamiert wurde, wird auf unserem Blog veröffentlicht. Lehrer H. ist kein "Mobbing-Blogger" sondern ein Mobbing-Opfer, das sich mittels Fakten gegen einen gewaltigen Macht-Filz wehrt. Im Gegensatz zu Knechtli können wir alle unsere Fakten belegen. Wir haben die Original-Dokumente auf dem Blog "Justiz-Mafia" veröffentlicht. Dort wird ersichtlich, mit welchen Mitteln die arglistigen Mobbing-Akteure systematisch versuchten, den völlig unschuldigen Lehrer als gefährlichen Kapitalverbrecher darzustellen.

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter



Wenn es darum geht, Lehrer H. in der Öffentlichkeit möglichst schlecht darzustellen, ist Peter Knechtli immer an vorderster Front anzutreffen. Auch in seinem neusten Artikel vom 12.12.17 lässt er kein gutes Haar an dem unbequemen Lehrer. Wörtlich schreibt der Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter:

"Lehrer H." hatte in äusserst umfangreichen Blog- und Social Media-Einträgen anonym zahlreiche Personen aus Justiz, Politik, Erziehung und Medien über Jahre hinweg aufs Übelste diffamiert."

Natürlich können wir diese Lüge nicht einfach stehen lassen. Lehrer H. hat nie jemanden diffamiert, sondern sich getraut, die nackte Wahrheit ins Netz zu stellen. Nicht Lehrer H. hat zahlreiche Personen diffamiert, sondern zahlreiche Personen haben Lehrer H. diffamiert. Die einzige Person, die den Lehrer bisher ernst genommen hat, ist die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin, die von der Basler Regierung den Auftrag erhalten hat, sich mit den Strafanzeigen gegen Dr. Lucius Hagemann und Eva Eichenberger zu befassen. Weil aus der Sicht von Omlin keine ehrverletzenden Äusserungen des Lehrer nachgewiesen werden konnten, hatte die Staatsanwältin die Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann eingestellt. Dass der Basler Filz da nicht mitspielen würde, war von Anfang klar. Dass aber ausgerechnet lic. iur. Christian Hoenen, der Appellationsgerichtspräsident, der den Lehrer aus der rechtwidrigen Beugehaft entlassen hatte, die ausserordentliche Staatsanwältin zwingt, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben, zeigt wie verlogen das höchste Gericht von Basel-Stadt agiert. Lehrer H. wurde von den beiden Staatsfunktionären zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt, obwohl Lehrer H. nicht vorbestraft war. Noch am Tag der Urteilsverkündung wurde Lehrer H. von der Sondereinheit Barrakuda zu Hause überwältigt und in Beugehaft gesteckt. Zum Glück reagierte Lehrer H. richtig und liess die 10-tägige Rekursfrist nicht verstreichen. Wenn Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen das kriminelle Urteil eingereicht hätte, wäre er für zwei Jahre hinter Gitter verschwunden. Noch am ersten Tag seiner Haft, schrieb er die Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann, die den unbequemen Lehrer offensichtlich ausschalten wollten.

Natürlich berichtet Knechtli nicht über die fiesen Tricks von Eichenberger und Hagemann. Knechtli erhält seine Informationen direkt von Eichenberger, die sich nicht zu schade ist, auch Lügengeschichten über Lehrer H. zu verbreiten.

Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin ist jetzt in der misslichen Lage, dass sie einerseits den unschuldigen Lehrer anklagen muss, andererseits sich auch um die Strafanzeigen von Lehrer H. kümmern muss. Der offensichtliche Amtsmissbrauch und die planmässigen Verleumdungen von Eichenberger und Hagemann dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden.

Montag, 11. Dezember 2017

Lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident Basler Appellationsgericht

Wer diesen Blog regelmässig liest, weiss, wie die Basler-Justizmafia funktioniert. Auch lic. iur. Christian Hoenen ist in höchstem Masse befangen und nur daran interessiert, seine Kollegen Eichenberger und Hagemann zu schützen. In seinem neusten Entscheid vom 17.11.17 hat er die Beschwerden von Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagmann teilweise gutgeheissen. Damit werden die Einstellungsverfügungen betr. der Strafanzeigen gegen Lehrer H., welche die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin nach bestem Wissen und Gewissen verfügt hat, wieder aufgehoben. Mit dem Entscheid von Hoenen wird Omlin gezwungen, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben, obwohl sie von dessen Unschuld überzeugt ist. Dass auch Hoenen vorsätzlich lügt, um gegen Lehrer H. vorzugehen, ist schnell erkennbar. Wörtlich schreibt der Jurist aus der SP:

"Es bestehen somit klare Hinweise dafür, dass die Strafanzeige des Beschwerdegegners eine reine Vergeltungsmassnahme für durchaus rechtmässige Amtshandlungen darstellt und somit wider besseren Wissens erfolgt ist."

Interessanterweise hatte Hoenen vorher selber herausgefunden, dass die von Eichenberger und Hagemann über Lehrer H. verfügte Sicherheitshaft rechtswidrig war. Ebenfalls hatte er erkannt, dass die von Eichenberger und Hagemann verfügte Löschung sämtlicher Blogs keine rechtliche Grundlage hatte und daher ebenfalls rechtswidrig war. Dass er diese Handlungen jetzt plötzlich wieder als "durchaus rechtmässige Amtshandlungen" darstellt, beweist die Befangenheit dieses Richters. Hoenen konnte bei der Verhandlung betreffend Haftentlassung von Lehrer H. am eigenen Leib miterleben, mit welchen Lügen Eva Eichenberger den völlig unschuldigen Lehrer in Beugehaft behalten wollte. Ihre Lügen gipfelten in der Behauptung, der Lehrer habe sie an ihrem Wohnort aufgesucht und sei nur auf die Intervention ihres Gatten wieder verschwunden. Diese doppelte Lüge hatte Eichenberger dem Pflichtverteidiger David Schnyder und dem Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann erzählt, der diese Lüge bis ans Bundesgericht weiterreichte. Die Wahrheit ist: Lehrer H. war nie vor dem Haus der Staatsanwältin und er hat auch hat den Gatten der Staatsanwältin nie gesehen. Dazu kommt: Der Ehemann von Staatsanwältin Eichenberger ist seit längerer Zeit tot. Staatsanwältin Eichenberger bemüht also ihren toten Mann als Zeugen für eine Begegnung, die nur ihrem Kopf stattgefunden hat. Menschen die Dinge sehen und hören, die nicht der Realität entsprechen, leiden unter Schizophrenie. Wir wissen nicht, ob Eva Eichenberger an dieser Krankheit leidet, oder ob sie einfach Spass daran hat, unschuldige Männer vorsätzlich hinter Gitter zu bringen. Tatsache ist, gegen diese Frau wurden schon diverse Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch eingereicht, die vom Ersten Staatsanwalt Alberto Fabbri regelmässig in den Boden gestampft wurden. Weil sich Lehrer H. seit 2006 gegen die kriminelle Basler Justiz wehrt, wird er von Eichenberger und Hagemann mit Strafanzeigen überhäuft. Wir haben uns die Mühe gemacht, sämtliche Fakten und Zusammenhänge in diesem Blog zu veröffentlichen. Kraft ihres Amtes pervertieren Eva Eichenberger, Lucius Hagemann und Claudius Gelzer die gut dokumentierte Wahrheit vorsätzlich in eine "planmässige Verleumdung". Dass sich Hoenen in seinem Entscheid immer wieder auf die Basler Gerichte beruft, obwohl deren Entscheide immer noch nicht rechtskräftig sind, beweist die Befangenheit dieses Richters. Es ist höchste Zeit, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin endlich erkennt, dass in der Basler Staatsanwaltschaft und in den Basler Gerichten professionelle Wahrheitsvernichter sitzen, die alles daran setzen, unschuldige Bürger vorsätzlich zu kriminalisieren und finanziell zu schädigen. Lehrer H. hat unterdessen eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen lic. iur. Christian Hoenen eingereicht.

Samstag, 9. Dezember 2017

Lic. iur. Liselotte Henz - Gerichtspräsidentin Basler Appellationsgericht

Mit ihrem Entscheid vom 14. November 2017 beweist Gerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, dass sie auch als Richterin des Appellationsgericht die Anliegen von Lehrer H. nicht im geringsten ernst nimmt. Wörtlich schreibt sie:

"Aus dem Gesagten ergibt sich, dass auf das Ausstandsbegehren infolge Verspätung und mangels Substantiierung nicht eingetreten wird. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen dessen Kosten mit einer Gerichtsgebühr von CHF 300.-- zu Lasten des Gesuchstellers."

Bereits als Henz noch Strafgerichtspräsidentin war, wurde Lehrer H. von dieser Juristin massiv abgezockt. Damals verrechnete Henz dem Lehrer neun mal Fr. 500.--, weil er gegen die Einstellungsbeschlüsse von Staatsanwältin Eva Eichenberger rekurriert hatte. Eichenberger hatte vorher sämtliche Strafanzeigen des Lehrers gegen die arglistige Mobbing-Crew abgewürgt.

Mit ihrem Entscheid erklärt die massiv befangene Appellationsrichterin ihren eigenen Kollegen lic. iur. Christian Hoenen als unbefangen. Christian Hoenen sollte eigentlich seit dem 10. Februar 2017 darüber befinden, ob die von der a.o. Staatsanwältin Dr. iur. Esther Omlin eingestellten Strafanzeigen gegen Lehrer H. zu Recht eingestellt wurden. Bekanntlich passte der Entscheid von Omlin den beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionären Eichenberger und Hagemann nicht. Dass der Entscheid der bisher einzigen unbefangenen Juristin in diesem bösen Spiel, als nächstes wieder von einem Basler Richter umgestossen werden könnte, ist absehbar. Zwar hat Richter Hoenen den unschuldigen Lehrer aus der von Eichenberger und Hagemann rechtswidrig verfügten Beugehaft von 90 Tagen befreit, daraus aber abzuleiten, Hoenen werde auf die Beschwerden von Eichenberger und Hagemann nicht eintreten, wäre blauäugig. In einem völlig degenerierten Justizsystem hackt eine Krähe einer anderen bekanntlich kein Auge aus.

Seit über 11 Jahren gibt Lehrer H. alles, um in diesem perversen Justiz-System einmal zu gewinnen. Bis auf den heutigen Tag wurden sämtliche Eingaben bis auf das Haftentlassungsgesuch systematisch abgeschmettert. Bei jeder der unterdessen etwa 30 Beschwerden hat Lehrer H. etwa Fr. 500.-- verloren.

Dass Hoenen ein zweites Mal zu Gunsten des Lehrers entscheidet, wäre eine echte Überraschung. Hoenen hat zwar festgestellt, dass die Verfügungen von Eichenberger und Hagemann rechtswidrig waren. Für die beiden fehlbaren Staatsfunktionäre hatte dies aber bis auf den heutigen Tag keinerlei Konsequenzen. Die ausserordentliche Staatsanwältin  Dr. Esther Omlin hat die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, etc. gegen Eichenberger und Hagemann bis auf den heutigen Tag nicht eingestellt. Die beiden Staatsfunktionäre wurden zur Vernehmung nach Obwalden vorgeladen. Erschienen sind die beiden bis auf den heutigen Tag aber nicht. Dr. Esther Omlin ist seit längerer Zeit weder für Lehrer H. noch für dessen Anwalt lic. iur. Christian Kummerer erreichbar.