Montag, 31. Dezember 2018

Der schweizerische Macht-Filz


Der schweizerische Macht-Filz ist eine Bedrohung für alle integeren Bürgerinnen und Bürger. Seit 2006 wird Lehrer H. von diversen Macht-Funktionären mit allen Mitteln psychisch und physisch terrorisiert. Um den Lehrer aus seinem Beruf zu mobben, starteten die Mitarbeiter des damaligen Leiters des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann eine hinterhältige Intrige. Gaby Jenö die damalige Vorgesetzte des Lehrers erstatte eine Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung. In Tat und Wahrheit hatte sie dem Lehrer gedroht, ihn in die Psychiatrie zu verfrachten, wenn er sich weiterhin kritisch zu den sog. Schulreformen äussere. Die Strafanzeige von Jenö hatte für Lehrer H. unglaubliche Auswirkungen. Am zweitletzten Tag seiner Sommerferien 2006 wurde er von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda wie ein Schwerverbrecher behandelt und der Basler Staatsanwaltschaft zugeführt. Dort wurde der Lehrer tatsächlich gefragt, ob er seine Vorgesetzte umbringen wolle. Erst als der Lehrer dem zuständigen Staatsanwalt versprach, nicht mehr im Schulhaus zu erscheinen, wurde H. aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen. Als der Lehrer im Besitz der Akten war, wurde klar, welche infame Intrige der zuständige Personalchef Thomas Bärlocher angerichtet hatte. Bärlocher war zu dieser Zeit nicht nur Personalchef im Ressort Schulen, sondern auch Präsident der Basler SP. Da Lehrer weder in der SP war, noch Ambitionen hatte, dieser Partei beizutreten, beschloss Bärlocher den Lehrer mit einem sog. fürsorgerischen Freiheitsentzug aus dem Verkehr zu ziehen. Man erfand ein arglistiges Lügengebäude um den völlig integeren Lehrer mit allen Mitteln zu diffamieren. Lehrer H. hatte allerdings keine Lust, sich selber oder andere zu gefährden und entschloss sich, die Fakten ins Internet zu stellen. Das passte Dr. Christoph Eymann gar nicht, und er liess den Lehrer über die Basler Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgen. Lange glaubte Lehrer H., dass die Veröffentlichung der Wahrheit keine strafrechtlichen Konsequenzen habe. Er hatte nicht damit gerechnet, dass der schweizerische Macht-Filz die Wahrheit als sog. planmässige Verleumdung strafrechtlich verfolgen würde. Dass auch die Bundesrichter in Lausanne keinerlei Interesse an der Wahrheit bekundeten und sämtliche Lügen der Vorinstanzen schützten, war die schmerzlichste Erfahrung des Lehrers. Insgesamt gelangte er mit seinen Anliegen sechs Mal ans Bundesgericht. Sämtliche Eingaben wurden von den Bundesrichtern abgeschmettert. Für jede dieser völlig willkürlichen Bundesgerichtsentscheide musste Lehrer H. tief ins Portemonnaie greifen. Sogar als der Basler Strafgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer mittels eines juristischen Tricks die Verjährungsfrist für sog. Ehrverletzungsdelikte abschaffen wollte, wurde Lehrer H. trotz teilweisem Obsiegen mit Fr. 2500.-- zur Kasse gebeten. Auch zwölf Jahre nach seinem Rauswurf aus dem Basler Schuldienst ist Lehrer H. noch immer nicht selbst- bzw. fremdgefährlich. Weder die Androhung von Psychiatrie noch die rechtswidrig erlittene Sicherheitshaft von 20 Tagen haben Lehrer H. dazu bewogen, die Wahrheit zu verschweigen. Der schweizerische Macht-Filz ist eine Bedrohung für alle rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein begangenes Verbrechen behandelt wird, werden wir von Verbrechern regiert.     

Sonntag, 16. Dezember 2018

Kriminelle Organisation


Im Urteil vom 24. Februar 2017 hält Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass Lehrer H. dem ehemaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann 8'927 Fr. Entschädigung zahlen müsse, die Verfahrenskosten von 41'335.05 Fr. zu übernehmen habe und für das erstinstanzliche Verfahren eine Urteilsgebühr von 9'000 Franken begleichen solle. Auch für das zweitinstanzliche Verfahren habe Lehrer H. die reduzierte Urteilsgebühr von 1000.00 Franken zu berappen. Insgesamt hätte Lehrer H. also etwa rund 60'000 Franken bezahlen müssen, wenn er dieses Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen hätte. Um den völlig unschuldigen Lehrer möglichst brutal finanziell zu schädigen, erklärte Dr. Claudius Gelzer die bereits verjährten Meinungsäusserungen des Lehrers zu Dauerdelikten, um die Verjährungsfrist von 4 Jahren zu umgehen. Mit seinem Urteil vom 14. November 2018 hat das Bundesgericht die Tätigkeit von Dr. Claudius Gelzer mehrheitlich unterstützt. Gelzers Rechtsbeugung aus einem angeblichen Ehrverletzungdelikt ein Dauerdelikt zu konstruieren, konnten die Bundesrichter allerdings nicht durchlassen. Hätten die Bundesrichter das arglistige Vorgehen von Dr. Claudius Gelzer gutgeheissen, wären wir an dieser Stelle zum Schluss gekommen, die gesamte Justiz in der Schweiz sei eine kriminelle Organisation. In seinem Urteil behauptet das Bundesgericht, Lehrer H. habe nie beantragt, dass ihm seine eingezogenen Gegenstände wieder retourniert werden. Mit dieser faktenwidrigen Behauptung entlarven sich allerdings auch die 5 verantwortlichen Bundesrichter als Lügenrichter. Es ist im Verhandlungsprotokoll vom 24. Februar 2017 nämlich klar festgehalten, dass Lehrer H. sämtliche Gegenstände, die ihm die Basler Staatsanwaltschaft entwendet hat, wieder zurück haben will. 
Der Ball ist jetzt also wieder bei Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer, der allerdings von der Strafrechtlichen in die Zivilrechtliche Abteilung gewechselt hat. Er darf mit anderen Worten keine strafrechtlichen Fälle mehr leiten. Um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden, versucht der angezählte Richter den Fall schriftlich zu erledigen. Lehrer H. will auf jeden Fall eine öffentliche Verhandlung ohne Dr. Claudius Gelzer. Dieser Richter ist in den Augen des Lehrers weder fair noch kompetent. Er hat gegen Gelzer diverse Strafanzeigen bei der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin deponiert. Kriminelle Richter haben aus unserer Sicht in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.

Mittwoch, 5. Dezember 2018

Dr. Christoph Eymann - Politiker für jüdische Interessen?


Mit seinem BaZ-Artikel vom 5.12.18 macht der ehemalige Erziehungsminister von Basel-Stadt Dr. Christoph Eymann den Bürgerinnen und Bürgern unmissverständlich klar, dass Antisemitismus in der politisch korrekten Gesellschaft nicht toleriert werden darf. Der gleiche Dr. Christoph Eymann forderte bei seinem Amtsantritt als Erziehungsminister eine SVP-freie Zone für Basel-Stadt. Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Forderungen? Wir sind weder Antisemiten, noch sind wir bei der SVP, aber wir tun uns schwer mit den totalitären Forderungen dieses Politikers. Glaubt man den Argumenten von Dr. Christoph Eymann, dann gibt es keine realen Ursachen für den sog. Antisemitismus. Wer jedoch wirklich wissen will, warum der Antisemitismus schleichend zunimmt, muss das wichtigste jüdische Regelwerk den Talmud lesen. In diesem Buch wird detailliert aufgeführt, wie sich der Jude gegenüber den Ungläubigen verhalten darf. Bereits Reformator Martin Luther hat seine Zeitgenossen vor den jüdischen Interessen gewarnt. Wer die jüdischen Interessen kritisiert, wird reflexartig als Antisemit abgestempelt. Haben Sie sich schon mal gefragt, weshalb die ganze Welt verschuldet ist? Weshalb haben die USA jedes Jahr mehr Schulden? Bei wem ist die USA verschuldet? Wer hat Interesse daran, dass in Syrien seit Jahren ein blutiger Krieg stattfindet? Wer hat Interesse daran, dass der Iran in die Steinzeit zurückgebombt wird? Alle diese Fragen stellt sich Dr. Christoph Eymann nicht. Er ist sogar der Meinung, dass die Bestimmungen im Strafgesetzbuch nicht ausreichen, um Antisemitismus und Rassismus zu verhindern. Was meint Dr. Christoph Eymann damit? Sollen Andersdenkende in Zukunft in Konzentrationslager gesperrt werden? Lehrer H. war ein Andersdenkender. In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" stellte er unangenehme Thesen auf. Die Thesen waren so unangenehm, dass Dr. Christoph Eymann den Blog des Lehrers durch seinen Anwalt sperren liess. Mit seinem Mitarbeiter Thomas Baerlocher wollte Dr. Christoph Eymann den Lehrer sogar mittels Fürsorgerischer Unterbringung in die Psychiatrie sperren. Als dies nicht gelang, versuchte Eymann mit anderen Mitteln, den Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis zu bringen. Auch dieser Versuch ist gescheitert. Alle von Dr. Christoph Eymann provozierten Übergriffe auf Lehrer H. wurden in den Mainstream-Medien heruntergespielt. Die wenigsten Journalisten getrauen sich, Dr. Christoph Eymann zu kritisieren. Über diesem Magistraten wacht offensichtlich eine schützende Hand! Wir wünschen ein frohes Chanukka-Fest!

Dienstag, 4. Dezember 2018

Politisch korrekter Faschismus


In Frankreich und Deutschland gehen die Bürgerinnen und Bürger auf die Strasse. Sie protestieren dagegen, dass die Steuern der Reichen gesenkt werden und die Steuern auf Energie erhöht werden. In Frankreich und in Deutschland hat das Volk längst begriffen, dass die Agenda der Eliten nicht im Sinne des Volkes ist. Leider werden die Grünen noch immer in die Parlamente gewählt, weil sie ja so viel Gutes für die Mutter Erde tun. Eines Tages wird der Tag kommen, wo der einfache Bürger erfriert. weil er sich die horrenden Preise für Gas, Öl oder Elektrisch nicht mehr leisten kann. Eines Tages wird der Normalbürger krank sterben, weil er sich die horrenden Preise für die Krankenkasse nicht mehr leisten kann. Diese Politik der Eliten hat System. Die Weltbevölkerung soll dezimiert werden. Die Nationen sollen aufgelöst werden und mit Migranten besiedelt werden. Um dem Volk diese Agenda schmackhaft zu machen, wird ein Heer von Psychologen, Politologen, Feministinnen, Gender-Wissenschaftlerinnen und anderen Dummschwätzern engagiert. Menschen, die vor dieser Entwicklung warnen, werden mit allen Mitteln diffamiert und verleumdet. Bürgerinnen und Bürger, die ganz genau wissen, was sie brauchen und wollen, werden mit Hilfe des politisch korrekten Staates an die Grenze des Erträglichen getrieben. Der Staat will keine wachen Bürgerinnen und Bürgerinnen, welche die Zusammenhänge begreifen, sondern er züchtet an seinen Schulen Gehirn gewaschene Zombies, die alles glauben, was von oben kommt. Lehrer, die ihre Schülerinnen und Schüler auf die Realität aufmerksam machen, werden mit allen Mitteln planmässig verleumdet und aus dem Schuldienst gemobbt. Die Wahrheit wird von Juristen, Staatsanwälten und Richtern politisch korrekt manipuliert und pervertiert. Wer das alles nicht glauben will, muss diesen Blog lesen.

Montag, 3. Dezember 2018

Das Bundesgericht unter der Lupe


Für uns Bürgerinnen und Bürger ist der Gang ans Bundesgericht häufig die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit. Wir hoffen, dass das Bundesgericht, die ungerechten Urteile der Kantonsgerichte aufhebt und Gerechtigkeit walten lässt. Auch Lehrer H. wurde von den Basler Gerichten systematisch über den Tisch gezogen und hatte lange die Hoffnung, vom Bundesgericht fair behandelt zu werden. Insgesamt zog er die kantonalen Urteile 6 mal ans Bundesgericht und wurde 6 mal bitter enttäuscht. Wir haben im Internet recherchiert und die Bundesgerichtsurteile betreffend Lehrer H. analysiert. Das Ergebnis ist erschreckend. In keinem einzigen Urteil nehmen die jeweiligen Bundesrichter die Argumente von Lehrer H. in irgend einer Art und Weise ernst oder treten darauf ein. Für die Richter von Lausanne ist es kein Mobbing, wenn die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann den missliebigen Lehrer H. als selbst- bzw. fremdgefährlichen Gewalttäter diffamieren, um ihn aus dem Schulsystem zu entfernen. Auch die Lüge von Gaby Jenö, Lehrer H. habe sie bedroht, ist aus der Sicht des Bundesgerichts keine falsche Anschuldigung. Die perfide Entlassung des Lehrers (schwere Pflichtverletzung wegen Verzicht auf Psychiatrisierung) wird vom Bundesgericht geschützt. Die Befangenheitsanträge gegen die Staatsanwältin und den Richter, die den Lehrer zuerst psychiatrisieren und dann für 2 Jahre unbedingt wegsperren wollten, wurden selbstredend abgeschmettert. Auch die Videoaufnahmen, die Lehrer H. beim zweiten Überfall der Sondereinheit Barrakuda angefertigt hatte, blieben mit Genehmigung des Bundesgerichts bis auf den heutigen Tag eingezogen. Auch im neusten Entscheid des Bundesgerichts segnen die Bundesrichter alle unfairen Entscheide der Basler Vorinstanz ab, bis auf einen: Ehrverletzungsdelikte verjähren weiterhin nach 4 Jahren. Dass die Basler Gerichte die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zu einem Ehrverletzungsdelikt pervertieren, ist den Lausanner Richtern völlig egal. Diesen Richtern geht es offensichtlich nicht um Gerechtigkeit, sondern nur darum, die willkürlichen Urteile der kantonalen Gerichte mit einer unglaublich arglistigen Rabulistik zu schützen. Den Versuch von Richter Dr. Claudius Gelzer, Verleumdung in ein Dauerdelikt umzuwandeln, hat aber nicht einmal das mit allen Wassern gewaschene Bundesgericht goutiert. Trotzdem muss Lehrer H. die Kosten von 2500.-- für dieses Urteil selber berappen. Alle 6 Bundesgerichtsurteile kosteten den Lehrer insgesamt 12'500 Franken. Gesehen haben diese Bundesrichter den Lehrer nie. In ihrem Elfenbeinturm haben sie einfach die Lügen der Vorinstanz abgenickt und den nach Gerechtigkeit dürstenden Lehrer kräftig abgezockt. Lehrer H. hatte keine Lust auf Psychiatrie, deshalb hat er den Rechtsweg eingeschlagen. Sein Fazit: Wer glaubt, dass das Bundesgericht für Gerechtigkeit sorgt, glaubt immer noch an den Weihnachtsmann. In diesem Sinne wünschen wir allen treuen Lesern eine gesegnete Weihnachtszeit.

Samstag, 1. Dezember 2018

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Rund 60 Seiten dick ist das Urteil von Dr. Claudius Gelzer, in welchem dieser begründet, weshalb er Lehrer H. wegen angeblich planmässiger Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verurteilt hat. Wenn man dieses Urteil durchliest, erhält man den Eindruck, dieser Richter wolle den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln fertig machen. Mit dem neusten Urteil des Bundesgerichts fällt das Urteil Gelzers allerdings wie ein überdimensioniertes, selbstgefälliges Kartenhaus in sich zusammen. Nur die NZZ hat sich mit dieser Justiz-Posse beschäftigt, ohne allerdings den Namen des verantwortlichen Richters zu veröffentlichen. Um das Strafmass für Lehrer H. rechtswidrig zu erhöhen, versuchte Gelzer die Verjährungsfrist für die angeblichen Ehrverletzungsdelikte künstlich zu verlängern. In Tat und Wahrheit hatte Lehrer H. seine Vorgesetzten überhaupt nie verleumdet, sondern lediglich deren Taten beschrieben. In erster Linie sind es Staatsanwältin Eva Eichenberger und ihr Handlanger Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann, die dem Lehrer mit allen Mitteln ein potenzielles "Kapitalverbrechen" andichten wollten, um ihn für 2 Jahre ins Gefängnis zu sperren. In Tat und Wahrheit ist Lehrer H. überhaupt nicht gefährlich. Er getraut sich allerdings, die Wahrheit zu benennen. Auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann hatte kein Musikgehör für den Lehrer, als dieser zum Thema Abschaffung von Kleinklassen und Musikklassen Bedenken äusserte. Die Verantwortlichen des Basler Erziehungsdepartements blieben stur und erfanden die "integrative Schule". In dieser Schule wurden alle integriert, ausser Lehrer H., dem man stattdessen die Sondereinheit "Barrakuda" auf den Hals hetzte. Nie hätte Lehrer H. gedacht, dass der Basler Macht-Filz derart arglistig agieren würde. Da sich der Lehrer bis auf den heutigen Tag im Recht sieht, hat er seine Anliegen insgesamt 6 Mal bis zum Bundesgericht gezogen. Bei jeder Eingabe verlor er viel Geld und Vertrauen in die Schweizerische Justiz. Heute weiss Lehrer H., wie die Justiz in der Schweiz funktioniert: Es wird behauptet und gelogen, und die Menschenrechte werden vorsätzlich mit Füssen getreten. Das von der Verfassung garantierte Recht auf ein faires Verfahren ist aus unserer Sicht in der Schweiz nicht mehr gegeben. Die verfassungsfeindlichen Funktionäre der Schweizerischen Justiz-Mafia können offensichtlich tun und lassen, was sie wollen. Sie sind unangreifbar, weil sie vom Parlament nicht mehr kontrolliert werden. Dass Dr. Claudius Gelzer dabei erwischt wurde, die Verjährungsfrist für qualifizierte Verleumdung ausser Kraft zu setzen, um das Strafmass von Lehrer H. rechtswidrig zu erhöhen, ist nur die Spitze des Eisberges. Solange derart verfassungsfeindliche Richter in den entsprechenden Machtpositionen agieren, ist der Rechtsstaat in der Schweiz nicht mehr gewährleistet. In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. kein einziges Delikt begangen, sondern lediglich seine Meinung geäussert und Strafanzeigen gegen den Basler Macht-Filz getätigt.