Montag, 19. August 2019

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter


Seit sich Lehrer H. gegen den Basler Behörden-Filz wehrt, mischelt Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter Peter Knechtli immer wieder mit, wenn es darum geht, Lehrer H. in ein schlechtes Licht zu rücken. Ein Interview mit Lehrer H. hat der Online-Knecht aus dem Basler Machtfilz bis auf den heutigen Tag nie durchgeführt. Knechtli ist an der Wahrheit gar nicht interessiert, denn wenn er den Mächtigen nicht mehr in den Arsch kriecht, versiegt seine Geld-Quelle. Seine Informationen bezieht der Knecht von Staatsanwältin Eva Eichenberger persönlich. Diese Justiz-Walküre, wollte den unschuldigen Lehrer zuerst für fünf Jahre in die Psychiatrie sperren, dann für 2,5 Jahre ins Gefängnis wegschliessen und jetzt ist sie schon glücklich, wenn sie H. finanziell ruinieren kann.

Leider verschweigt Knechtli, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Esther Omlin die Strafanzeigen gegen Lehrer H. in erster Instanz alle eingestellt hat. Erst als das Basler Appellationsgericht unter der Leitung von Christian Hoenen entschied, dass Omlin den unschuldigen Lehrer anzuklagen habe, verwandelte sich die einst unabhängige Oberstaatsanwältin in eine befangene Justiz-Marionette. Man muss sich diese Fakten auf der Zunge vergehen lassen: Eine unabhängige ausserordentliche Staatsanwältin wird vom Basler Appellationgericht gezwungen, ihren Entscheid rückgängig zu machen und zu 100 Prozent gegen Lehrer H. zu arbeiten. Für einen investigativen Journalisten wäre diese Kehrtwende um 180 Grad ein gefundenes Fressen. Er würde recherchieren und herausfinden, dass im Kanton Obwalden zahlreiche Strafverfahren gegen Omlin losgetreten wurden. Unter anderem wird ihr Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Offensichtlich wurde der Druck auf Omlin so gross, dass sie ihre Funktion als Oberstaatsanwältin an den Nagel hängte und jetzt als Marionette für die Basler Justiz-Mafia ihre Brötchen verdient. Für den Online-Knecht scheinen diese Fakten nicht zu existieren. Für ihn ist Omlin immer noch die "Obwaldener Oberstaatsanwältin", obwohl sie ihren Job Ende Juli quittiert hatte. Ihren Titel als ausserordentliche Staatsanwältin, darf sie natürlich behalten. Bisher entpuppten sich aber alle ausserordentlichen Staatsanwälte, die im Fall Lehrer H. mitmischelten, als ausserordentlich befangen. Der Fall Omlin zeigt aus unserer Sicht deutlich den Zerfall des schweizerischen Rechtsstaates. Dass dieses Thema in der Presse vorsätzlich totgeschwiegen wird, entlarvt auch den desolaten Zustand der sog. "freien Presse". Aus unserer Sicht haben alle Journalisten Angst, das mafiöse Justiz-System zu kritisieren. Dies zu recht. Wer wie Lehrer H. den Unrechtsstaat Schweiz kritisiert, wird wegen angeblich planmässiger Verleumdung über Jahre hinweg in den Mühlen der Justiz so lange gemahlen, bis von der Wahrheit nichts mehr übrig bleibt.

Nicht alles, was der Verlautbarungsknecht schreibt, ist Fake-News. Knechtli hat natürlich recht, wenn er schreibt, Lehrer H. zeige sich auch vom neusten Gerichtsurteil Gelzers unbeeindruckt. Warum sollte er auch? Offensichtlich geht es bei den Gerichtsurteilen von Gelzer nicht um Gerechtigkeit, sondern um primitiven Machtmissbrauch. Lehrer H. lässt sich von primitivem Machtmissbrauch nicht beeindrucken. Er akzeptiert nur einen Freispruch in allen drei Anklagepunkten. Auch die neusten Justiz-Kapriolen von Gelzer verstossen wiederum gegen Bundesrecht. Sobald sich der inkompetente Richter eine schriftliche Urteilsbegründung aus den Fingern gesogen hat, werden wir nachweisen, dass Gelzer auch in seinem neusten Entscheid massive Rechtsbeugung verbrochen hat. Es passt ins Bild, dass die Basler Staatsanwaltschaft die Strafanzeigen gegen Gelzer bisher unbehandelt liess. Wie viele Male muss ein Richter Bundesrecht brechen, bis man ihm wegen Amtsmissbrauch den Posten entzieht?

Samstag, 17. August 2019

Der Strafantrag von Dr. Christoph Eymann


Am 6. Februar 2014 reichte Dr. Christoph Eymann einen Strafantrag ein, der das Leben des unbequemen Lehrer H. massiv verändern sollte. Bruno Glauser, hatte seine Ermittlungen so gestaltet, dass der tatsächliche Täter, der Dr. Christoph Eymann in dessen Ehre verletzte, immer unwichtiger und der Verdacht immer mehr auf den unschuldigen Lehrer gelenkt wurde. Der Strafantrag wurde von der Staatsanwaltschaft so vorbereitet, dass Eymann nur noch das Datum und die Unterschrift leisten musste. Mit diesem Strafantrag sollten alle in Frage kommenden Antragsdelikte bestraft werden. Aufgrund dieses Dokuments erklärte die Basler Justiz-Mafia sämtliche subjektiven Kommentare des Lehrers zur planmässigen Verleumdung und zum angeblichen Dauerdelikt. Mit anderen Worten: Alles was Lehrer H. vor diesem Datum geschrieben hatte, war jetzt angeblich eine planmässige Verleumdung und alles, was nach diesem Datum von Lehrer H. geäussert wurde, galt angeblich als Dauerdelikt. Mit diesem Konstrukt wollten Eichenberger und Hagemann den Lehrer für 2 Jahre ins Gefängnis sperren. Da Lehrer H. aber noch nie vorbestraft war, musste Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer die unbedingte Strafe in eine bedingte umwandeln. Leider war auch Gelzer der absurden Meinung, Ehrverletzungen seien Dauerdelikte und damit nicht verjährbar. Das Bundesgericht holte den inkompetenten Richter aber wieder auf den Boden der Realität zurück und machte ihm klar, dass Ehrverletzungsdelikte nach 4 Jahren verjähren. Aus diesem Grund musste Gelzer die Strafe für Lehrer H. von 15 Monaten bedingt auf 10 Monate bedingt reduzieren. Leider gibt es auch in der neusten Urteilsbegründung Gelzers wieder Unstimmigkeiten, die an dessen Kompetenz zweifeln lassen. Ein in der Ehre verletzter Mensch hat vom Zeitpunkt der Verletzung an 3 Monate Zeit, einen Strafantrag zu stellen. Allerdings muss er genau schildern können, wer und was ihn in der Ehre verletzt hat. Dr. Christoph Eymann weiss das offensichtlich nicht so genau. Er vertraut offensichtlich der Basler Justiz-Mafia, die den unschuldigen Lehrer mittels Psychiatrie-Androhung, Gefängnis und horrenden Verfahrenskosten ins Unglück stürzen will. Auch nach 13 Jahren Behördenterror ist Lehrer H. aber immer noch von seiner Unschuld überzeugt. Er hatte nämlich nie die Absicht jemanden zu verleumden. Seine Absicht war es, die Öffentlichkeit über seine Entlassung zu informieren und die Ungereimtheiten der Behörden öffentlich zu machen. Trotzdem wurde Lehrer H. von Gelzer erneut wegen angeblich planmässiger Verleumdung verurteilt. Aus Gründen der Antragsfrist von drei Monaten kann Lehrer H. aber nur für Äusserungen bestraft werden, die dieser zwischen dem 6. November 2013 und dem 6. Februar 2014 getätigt hat. Dass diese Tatsache in der mündlichen Urteilsbegründung von Gelzer nicht einmal im Ansatz erwähnt wurde, entlarvt die rechtsbetrügerischen Absichten dieses Richters. Beschränkt man sich auf die Äusserungen des Lehrers in diesem Zeitabschnitt, dann schrumpft die Anzahl der angeblichen Delikte massiv zusammen. Da Eymann die in dieser Zeitspanne entstandenen Äusserungen allerdings nie beanzeigt hatte, existiern auch keine Ehrverletzungen. Es ist nicht haltbar, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer sich an Stelle von Dr. Christoph Eymann in dessen Ehre verletzt fühlen. Der einzige, der sich in der Ehre verletzt fühlen darf, ist der unschuldige Lehrer, der von den Mitarbeitern Eymanns nachweislich planmässig zum potenziellen Selbstmörder, potenziellen Amoktäter und psychisch kranken Gefährder verleumdet wurde.

Donnerstag, 15. August 2019

Das Ende der freien Meinungsäusserung in Basel-Stadt


Der BaZ-Artikel von Daniel Wahl zeigt deutlich auf, wie eine Staatsanwältin ihre Macht missbraucht, um einem integeren Lehrer das Leben zur Hölle zu machen. Ein Staat, der seine Bürger wegen Meinungsäusserungen strafrechtlich verfolgen lässt, ist ein totalitärer Staat. Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer ist demzufolge ein totalitärer Richter. Da er nicht vom Volk gewählt wurde, sondern von den politischen Parteien installiert wurde, muss er sich offensichtlich nicht mehr an die Bundesverfassung halten. Lehrer H. wurde ohne jeglichen rechtsgültigen Beweis, wegen seiner Meinungsäusserung verurteilt. Eine solche Justiz wird unter Experten als Gesinnungsjustiz bezeichnet. Wer nicht so denkt und sich so äussert, wie es das System vorschreibt, wird zum Gedankenverbrecher und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. In seinem Roman "1984" hat George Orwell beschrieben, was mit den Menschen passiert, die sich gegen das totalitäre System wehren. Wir haben in unserem Blog den Justiz-Betrug gegen Lehrer H. bis ins Detail geschildert. Wir haben die 5000 Seiten Ermittlungsakten, die Bruno Glauser erstellt hat, alle gelesen.

Auf den ersten 2000 Seiten beschreibt Ermittler Glauser seine Jagd nach dem Unbekannten, der sich R. Jauslin nennt und etwa 40 E-Mail-Adressen kontrolliert. Dieser R. Jauslin, der in Wirklichkeit gar nicht so heisst, benutzte laut Bruno Glauser offene ungeschützte WLAN-Systeme, um von dort aus sog. Schmähmails über Dr. Christoph Eymann zu verbreiten. Mit seinen rund 40 verschiedenen E-Mail-Adressen eröffnete der unbekannte Täter laut Glauser mindestens 20 Blogs, darunter IG-Breitensport, Wahlempfehlung für Christoph Eymann und Advocatus. Die von Bruno Glauser hergestellten Akten beweisen, dass die Basler Staatsanwaltschaft den Verdacht vorsätzlich immer mehr auf Lehrer H. lenkte, obwohl dieser mit diesen Blogs und diesen E-Mail-Adressen nicht das Geringste zu tun hatte. Als Lehrer H. seinen eigenen Blog "staatsmobbing.twoday.net" eröffnete und Strafanzeigen gegen die oben erwähnten Blogs erstattete, hatten die Funktionäre plötzlich ein Problem. Lehrer H. liess sich nicht mehr so einfach als Urheber der sog. Schmähmails präsentieren. Ermittler Bruno Glauser musste handeln. Lehrer H. wurde als Auskunftsperson auf die Staatsanwaltschaft vorgeladen und musste seine Strafanzeigen gegen die drei Blogs begründen. Nach einer halben Stunde erklärte Bruno Glauser den Lehrer zum Angeschuldigten und der Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser verfügte eine Hausdurchsuchung. Als Lehrer H. sich gegen diese Verfügung wehrte, entwendete man H. den Hausschlüssel, sperrte ihn in eine Zelle und führte die Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durch. Sämtliche Computer, Ordner mit Akten, die persönliche Agenda 2006 und zahlreiche andere Dinge wurden von den Funktionären der Staatsanwaltschaft abtransportiert. Kaum hatte man diese Gegenstände sicher gestellt, wurde das Strafverfahren gegen Lehrer H. ausgeweitet. "Antisemitismus" und "harte Pornographie" waren die neuen Vorwürfe, über die Lehrer H. allerdings nur lachen konnte. In zehn Verhören wurde Lehrer H. von Bruno Glauser befragt und in die Ecke gedrängt. Der Druck von Bruno Glauser auf den unschuldigen Lehrer nahm immer mehr zu. Glauser wollte mit allen Mitteln ein Geständnis von Lehrer H. erzwingen, doch Lehrer H. konnte nicht etwas zugeben, das er nicht verbrochen hatte. Schliesslich wollte Bruno Glauser den unschuldigen Lehrer dazu überreden, sich von der Basler UPK begutachten zu lassen, wozu Lehrer H. allerdings auch keine Lust hatte.

Am Verhandlungstag sass Bruno Glauser in der hintersten Reihe und sah sich die ganze Verhandlung an. Der Antrag des Lehrers, Bruno Glauser als Zeugen zu vernehmen, wurde von Richter Gelzer einfach übergangen. Gelzer verurteilte den unschuldigen Lehrer wegen angeblich planmässiger Verleumdug, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege. In einem totalitären Staat haben die Richter kein Interesse an der Wahrheit. Hätte Richter Gelzer den IT-Ermittler befragen müssen, wären die oben geschilderten Fakten publik geworden. Bundesrechtsbrecher Gelzer hat verfügt, dass die eingezogenen Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden. Darunter befindet sich auch die persönliche Agenda des Lehrers, in welcher festgehalten ist, wie H. 2006 von der damaligen OS-Rektorin aus dem Schuldienst gemobbt wurde.

Der unbekannte Täter, der Eymann tatsächlich mit Schmähmails eingedeckt hatte, wurde nie gefasst. An dessen Stelle wurde Lehrer H. zum sog. "Verleumdungslehrer" verurteilt. Lehrer H. wird sich diese Intrige nicht gefallen lassen und den Entscheid des Basler Appellationsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen.

Mittwoch, 14. August 2019

Dr. Claudius Gelzer - Bundesrechtsbrecher


Dr. Claudius Gelzer gehört zu den mühsamsten Richtern des Basler Appellationsgericht. Als er noch vom Volk gewählt wurde, war sein Slogan "kompetent und gerecht". Gelzer ist aus unserer Sicht weder kompetent noch gerecht. Seine Inkompetenz bewies er mit der Behauptung, die Äusserungen von Lehrer H. seien als Dauerdelikt zu werten. Das Bundesgericht sah das anders. Auch die Äusserungen von Lehrer H. verjähren nach 4 Jahren. Ein gerechter Richter hält sich bekanntlich an die Gesetze und urteilt nach besten Wissen und Gewissen. Für Richter Gelzer gibt es offensichtlich keine Gesetze. Laut Bundesverfassung hat der Angeschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren. Bei Richter Gelzer ist das anders. Die Ausführung des Angeschuldigten und dessen Verteidiger interessieren diesen Richter überhaupt nicht. Ganz am Anfang der Verhandlung erklärte Lehrer H. die Richter Gelzer, Frossard und Mez für befangen, weil sie gemeinsam Bundesrecht gebrochen hatten. Lehrer H. erklärte auch, dass dieser Spruchkörper nicht korrekt zusammengesetzt sei, weil er nicht von einem durch das Volk gewählten Richter zusammengestellt wurde. An dieser Stelle hätte sich das Gericht zur Beratung zurückziehen müssen, was es aber nicht tat. Das ist ein grober Verfahrensfehler! Richter Gelzer führte die Verhandlung einfach weiter, als ob der Antrag von Lehrer H. gar nie stattgefunden hätte. Bereits mit diesem Lapsus bewies Gelzer, dass er nicht fähig ist, eine Gerichtsverhandlung fair durchzuführen. Das Urteil stand offensichtlich von Anfang an fest. Die Beteuerungen von Lehrer H., er habe nie die Absicht gehabt, jemanden in der Ehre zu verletzen, wurden von Gelzer vorsätzlich überhört. Auch die Tatsache, dass Lehrer von der Staatsanwaltschaft nie zu den sog "Falschen Anschuldigungen" befragt wurde, interessierten Bundesrechtsbrecher Gelzer nicht im geringsten. Auch beim Vorwurf der sog. Irreführung der Rechtspflege wollte Gelzer nicht die Wahrheit hören. Es gibt keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. den Advocatus-Blog betrieben hat. Im Gegenteil! Bruno Glauser, der IT-Spezialist, hatte nämlich herausgefunden, dass die E-Mail-Adresse, die zu diesem Blog gehört, keinesfalls dem Lehrer zugeordnet werden kann. Obwohl Glauser die Wahrheit kennt, behauptet er wider besseren Wissens, Lehrer H. sei der Betreiber dieses Blogs. An dieser Stelle stellte Lehrer H. den Antrag, Bruno Glauser als Zeugen zu befragen. Natürlich ging Gelzer auch auf diesen Antrag nicht ein. Als Zeuge wäre Bruno Glauser verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Er müsste zugegeben, dass die E-Mail-Adresse des Advocatus-Blogs nicht Lehrer H. gehört. Doch wer steckt tatsächlich hinter dem "Advocatus-Blog". Für uns steht fest, dass Bruno Glauser mit seiner Lüge, davon ablenken will, wer tatsächlich verantwortlich ist für die sog. Schmähmails und die ehrverletzenden Blogs. Je mehr wir uns mit der Sache befassen, kommen wir zu Schluss, dass Lehrer H. von den Mitarbeitern Eymanns planmässig verleumdet wurde. Die Schmähmails, die Dr. Christoph Eymann angeblich in dessen Ehre verletzt haben sollen, sollten ursprünglich dem unschuldigen Lehrer angelastet werden. Allerdings lief der Plan schief, weil auf den beschlagnahmten Computern des Lehrers keinerlei Hinweise gefunden werden konnten. Es blieb der Staatsanwaltschaft und dem Appellationsgericht nur noch die Notlösung, sämtliche Blog-Einträge des Lehrers als "verleumderisch" zu erkären, um die Verfahrenskosten auf den unschuldigen Lehrer abzuwälzen. Wenn die Wahrheit von Richter Gelzer zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert wird, ohne, dass sich der Angeschuldigte wehren kann, ist ein faires Verfahren nicht mehr garantiert. Mit anderen Worten, je mehr wir auf unserem Blog die Wahrheit erhellen, desto grösser wird die Gefahr, dass die von Gelzer ausgesprochene bedingte Gefängnisstrafe in eine unbedingte Gefängnisstrafe umgewandelt wird. In ihrem Plädoyer machte Staatsanwältin Eva Eichenberger dann auch keinen Hehl daraus, dass sie Lehrer H. im Gefängnis sehen will. Lehrer H. sei ein "Internet-Heckenschütze", der in einem "Hassfeldzug" gegen "imaginäre Feinde" kämpfe. Die Strafverfolgung habe aber den längeren Atem und Lehrer H. lande früher oder später im Gefängnis. Insider wissen, dass Eichenberger persönlich ein weiteres Strafverfahren gegen Lehrer H. angestrengt hat. Auch diesmal geht es wieder darum, die Wahrheit als "planmässige Verleumdung" zu pervertieren, um das völlig korrupte Justiz-System zu schützen. Höhepunkt der Veranstaltung war das sog. "letzte Wort von Lehrer H.". Wir haben den Beitrag des Lehrers hier vollständig abgedruckt. Wer nur den Telebasel-Bericht von Michel Schultheiss gesehen hat, erfährt nicht die ganze Wahrheit. Schultheiss versuchte in seinem Beitrag den unschuldigen Lehrer als sog. "Verschwörungstheoretiker" zu diffamieren. In seinem Bericht behauptet er, Lehrer H. streite ab, "Hassposts" veröffentlicht zu haben. Allerdings kam in seinem Interview dieser Ausdruck gar nie vor. Das ganze Interview mit Lehrer H. finden Sie hier.

Auch am Schluss der Verhandlung glänzte Gelzer einmal mehr mit einem fast einstündigen Monolog, der kaum auszuhalten war. Seine Darlegungen konnten allerdings nicht im geringsten überzeugen und hatten offensichtlich nur den Zweck, den angeschuldigten Lehrer zu foltern und zu provozieren. "Wir wollen Sie nicht im Gefängnis sehen", war der beunruhigende Schlusspunkt, den Gelzer an den Unschuldigen richtete. Mit anderen Worten: Lehrer H. soll in Zukunft seine Schnauze halten und das bunte Treiben des Basler Justiz-Mafia nicht mehr kommentieren. Lehrer H. wird dieses Justiz-Theater aber nicht mitspielen. Er wird sich weiterhin auf die Bundesverfassung stützen und den diversen Bundesrechtsbrechern die Leviten lesen.

Dienstag, 13. August 2019

Die Wahrheit, die dem Justiz-Filz nicht gefällt



Seit bald 13 Jahren werde ich von diversen in Basel-Stadt agierenden Personen vorsätzlich und planmässig verleumdet. Die einen behaupten, ich sei psychisch krank, die anderen behaupten, ich wolle mich umbringen und es gibt sogar Leute, die behaupten ich sei fähig, ein Kapitalverbrechen zu begehen. Die Leute, die solche Dinge über mich verbreiten, sitzen oder sassen zufälligerweise alle an den Schalthebeln der Macht. Um es klar zu stellen: Ich war nie psychisch krank, wollte mich nie umbringen und wollte auch nie einen Amoklauf verüben. Dies aus einem einfachen Grund: Ich glaube an ein Leben nach dem Tod und ich glaube, dass Jesus Christus diejenigen richtet, die vorsätzlich die Wahrheit pervertieren. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6 und ehemaliger Leiter des schulpsychologischen Dienstes äusserte sich zum Thema "Wahrheit" mir gegenüber folgendermassen: "Es gibt keine Wahrheit, es gibt nur verschiedene Wahrnehmungen." Ich staunte nicht schlecht, als ich diese Äusserung zum ersten Mal hörte. Dieser Psychologe versuchte offensichtlich, mir mit einem einzigen Satz mein Gehirn umfassend zu waschen. Als er noch behauptete, es komme nicht darauf an, was man sagt, sondern, wie es beim anderen ankomme, wurde mir klar, dass ich diesem Mann nicht trauen konnte. Ich sollte recht behalten. Peter Gutzwiller entpuppte sich später als der Mann, der wahrheitswidrig behauptete, ich hätte Aggressionen, die sich gegen mich und gegen andere richten könnten. Aufgrund dieser Lügen erstatte Frau Gaby Jenö, Privatklägerin 4 und damalige OS-Rektorin, Strafanzeige wegen Drohung gegen mich. Ich habe dieser Frau nie gedroht. Ich war meistens nur anderer Meinung als sie. Als sie Schulleiterin an der OS Brunnmatt war, hörte ich zum ersten Mal von ihr den Ausdruck "Gender". Sie erklärte uns Lehrerinnen und Lehrern, dass die Gender-Forschung herausgefunden habe, dass wir nicht als Männlein oder Weiblein auf die Welt kämen, sondern von der Gesellschaft zu Männlein oder Weiblein erzogen würden. Als ich diesen Quatsch hörte, wurde mir schwindlig. Bisher hatte ich geglaubt, dass wir unsere Männlichkeit bzw. Weiblichkeit unseren Chromosomen und Hormonen zu verdanken hätten. Von diesem Tag an, konnte ich Gaby Jenö nicht mehr ernst nehmen. Als sie schliesslich Rektorin wurde, wurde sie mir gegenüber noch seltsamer. Ich sollte eine Vereinbarung unterschreiben, in der es hiess, dass kein Kind in einer Musikklasse gezwungen werden könne, ein Instrument zu spielen. Da die Kinder in einer Musikklasse sich freiwillig fünf Stunden Musikunterricht interessierten, kam mir diese Vereinbarung ziemlich seltsam vor. War es nicht die Aufgabe eines Musiklehrers, die Kinder zu motivieren, verschiedene Instrumente auszuprobieren? Auch die anderen vier Punkte der Vereinbarungen waren für mich völlig inakzeptabel, so dass ich beschloss, bei Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen, vorstellig zu werden. Er zeigte sich verständnisvoll und wies Frau Jenö an, die sog. Vereinbarungen in Weisungen umzuwandeln. Beim zweiten Mal, als ich Signer wiederum wegen Gaby Jenö um Hilfe bat, versuchte er mir mit allen Mitteln einzureden, ich sei psychisch krank und müsse mich vom Amtsarzt untersuchen lassen.

Nachdem mich dann am Ende meiner Sommerferien 2006 die Sondereinheit Barrakuda an meinem Wohnort überfallen hatte, war mir klar, dass das Basler Erziehungsdepartement keine angenehmen Pläne mit mir hatte. Thomas Baerlocher, der Personalleiter Schulen und Privatkläger 5 hatte den Behörden meiner Wohngemeinde eine sog. Gefährdungsmeldung geschickt, in der ich zum gefährlichen potenziellen Gewalttäter diffamiert wurde. Aus diesem Grund wurde ich kurz vor Schulbeginn von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Zu dieser Zeit hatte ich allerdings noch keine Akteneinsicht und deshalb keine Ahnung, was die diversen Privatkläger hinter meinem Rücken alles geplant hatten. In einem etwa 4 stündigen Verhör wurde ich vom Stawa-Beamten tatsächlich gefragt, ob ich meine Chefin Gaby Jenö umbringen wolle. Ich war entsetzt von derartigen Fragen und beteuerte immer wieder, dass ich niemanden umbringen, sondern am Montag ganz normal wieder unterrichten wolle. Der zuständige Staatsanwalt Thomas Homberger redete mir diese Idee dann aber aus. Ich musste ihm in die Hand versprechen, am Montag nicht an der Schule zu erscheinen, ansonsten ich auch noch Bekanntschaft mit der städtischen Sondereinheit machen würde. Seine Argumente überzeugten mich und ich erschien am Montag nicht an der Schule. An einem Elternabend, zu dem ich natürlich nicht eingeladen wurde, erklärten Gaby Jenö und Hans Georg Signer den verdutzten Eltern, sie dürften aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt geben, weshalb ich freigestellt worden sei. Kurz darauf verlangte Gaby Jenö die fristlose Kündigung. Laut den Akten liess Privatkläger 1 Dr. Christoph Eymann die fristlose in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Offensichtlich ging es dem Magistraten darum, sich selber möglichst gut darzustellen. In einem Brief an die Eltern behauptete er, es gäbe keinerlei Hinweise auf Mobbing. Von da an wusste ich, dass ich auch vom Leiter des Basler Erziehungsdepartements keine Unterstützung erwarten durfte. Ich beschloss, die Kündigung anzufechten und lernte dabei diverse Basler Richterinnen und Richter kennen. Der Rechtsstreit zog sich dreieinhalb Jahre in die Länge. Nach dreieinhalb Jahren hatten es die Funktionäre des ED endlich geschafft: Auch das Bundesgericht sah in dieser unglaublich arglistigen Verschwörung kein Mobbing. Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, entfernte mich aus der Pensionskasse und transferierte mein Guthaben, ohne mich zu fragen, an eine Auffangeinrichtung. Seither bin ich ein arbeitsloser Lehrer, der heute einmal mehr wegen angeblich planmässiger Verleumdung vor Gericht steht.   
Tatsache ist: Ich habe niemanden verleumdet. Ich habe auf meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur die Fakten, die ich Ihnen jetzt gerade geschildert habe, veröffentlicht. Daraus eine planmässige Verleumdung zu basteln, ist arglistig und aus meiner Sicht hochgradig kriminell. Rechtsbeugung ist laut Strafprozessordnung nicht erlaubt. Meine freie Meinungsäusserung als Dauerdelikt einzustufen, um mich damit mit Gefängnis zu bestrafen, verletzt bekanntlich Bundesrecht. Das Bundesgericht hat diesen Rechtsbruch erkannt und ihr Urteil zurückgewiesen. Deshalb haben wir uns hier erneut versammelt. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass meine freie Meinungsäusserung keine planmässige Verleumdung darstellt, da ich meine Äusserungen nicht wider besseren Wissens getätigt habe. Es ist meine feste Überzeugung, dass alle meine Äusserungen zutreffend und wahr sind, auch wenn diverse Rechtsverdreher seit Jahren versuchen, die Fakten vorsätzlich zu verbiegen. Auch die beiden Anwältinnen, die die Taten von Gaby Jenö berufsbedingt beschönigten und hier als Privatkläger 2 und 3 fungieren, müssen sich Kritik an ihrer Arbeit gefallen lassen. Obwohl die befangene Staatsanwältin Eva Eichenberger Gaby Jenö von allen Straftaten freigesprochen hat, bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass mich Jenö vorsätzlich falsch angeschuldigt hat, um mich aus dem Schuldienst auszugrenzen. Die Beweise sind erdrückend, aber sie wurden bislang von keinem einzigen Richter ernst genommen. Alle Zeugen, die das Mobbing an meiner Person miterlebt hatten, wurden zu den Gerichtsverhandlungen nicht zugelassen. Alle Dokumente, welche das Mobbing an meiner Person dokumentieren, wurden systematisch ignoriert. Meine finanziellen Forderungen  wegen meiner rechtswidrigen Beugehaft wurden mittels unglaubwürdigen Begründungen abgeschmettert. Mein Rückerstattungsbegehren betreffend der mir entwendeten Gegenstände wurde systematisch abgeschmettert.

Kommen wir noch zum Privatkläger 1: Dr. Christoph Eymann hat sich immer diskret im Hintergrund gehalten. Einzig sein Telefonat an die Basler Gesundheitsdienste verrät, dass der sog. Magistrat seine Finger ebenfalls im bösen Spiel hatte. Über den Inhalt dieses Gesprächs steht nichts in den Akten. Ich gehe davon aus, dass Eymann mit seinem Telefonat an die Basler Gesundheitsdienste den Startschuss gab, mich mit allen Mitteln in die Psychiatrie zu treiben und dort in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. In seinem Interview mit dem Basler Regionaljournal behauptete Eymann, ich hätte ihn mittels Schmähmails beschuldigt, er würde seine Steuern nicht bezahlen und er hätte ein Alkohol-Problem. Die Wahrheit ist: Ich habe nie derartige Mails verschickt und nie solche Behauptungen aufgestellt. Ich gebe allerdings zu, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass ein Regierungsrat, der seine politischen Gegner in die Psychiatrie sperren lässt, kriminell ist. Diese Ansicht gilt nicht nur für Dr. Christoph Eymann, sondern auch für alle anderen Regierungsräte in der Schweiz. Bis auf den heutigen Tag will die Basler Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden haben, wer tatsächlich diese Schmähmails in Umlauf gebracht hat. Dass Dr. Christoph Eymann mit seinem Anwalt trotz meiner Unschuld alles daran setzt, mich als planmässigen Verleumder zu diffamieren, macht stutzig. Offensichtlich will sich Eymann als Opfer darstellen, um mich auch noch finanziell zu ruinieren. Tatsächlich verlangte Eymann ursprünglich rund 20'000 Franken von mir, um seinen ersten Anwalt zu bezahlen, der ebenfalls der irren Überzeugung war, ich sei der psychisch kranke Idiot mit den Schähmails. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Ich habe keine Schmähmails geschrieben und bin auch nicht verantwortlich für den Blog "IG-Breitensport". Der Blog "Advocatus" stammt ebenfalls nicht von mir. Ich habe Strafanzeige gegen den Verfasser dieses Blogs erstattet, weil dieser Idiot auf diesem Blog meinen vollen Namen genannt hat und behauptet hat, ich sei in die Psychiatrie eingeliefert worden. Dass der Basler Staatsanwaltschaft und dem Basler Appellationsgericht nichts Dümmeres einfällt, als zu behaupten, ich sei selber der Betreiber dieses Blogs, ist völlig absurd. Die Mailadresse mit welcher der Advocatus- Blog eröffnet wurde, gehört zu den von Bruno Glauser aufgeführten 25 Mail-Adressen, die mir nicht zugeordnet werden können. Es ist erwiesen, dass der Betreiber dieses Blogs vorsätzlich lügt. Ich war nie in der Psychiatrie! Ein psychiatrisches Gutachten der UPK, das anhand der Akten erstellt wurde, bescheinigt mir eine vollständige psychische Gesundheit. Ich habe mit meiner Strafanzeige gegen diesen Blog die Rechtspflege nicht im geringsten in die Irre geführt. Jedes Gericht, das mich wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt, betrachte ich als kriminell. Auch, dass ich vom Appellationsgericht rechtswidrig wegen falscher Anschuldigung verurteilt worden bin, ist eine Schweinerei. In den zehn Einvernahmen auf der Staatsanwaltschaft kam dieser Vorwurf kein einziges Mal zur Sprache. Diesen Vorwurf las ich zum ersten Mal in der über 350-seitigen Anklageschrift von Eva Eichenberger. Ja, ich gebe es zu, ich habe Strafanzeigen erstattet gegen alle Personen, die mich planmässig als gefährliche Person verleumdet haben. Ich habe dies nach bestem Wissen und Gewissen getan, weil ich noch nie als Selbstmörder oder Amokläufer in Erscheinung getreten bin. Als ich die Strafanzeigen erstattete, glaubte ich noch, dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden. Heute bin ich der festen Überzeugung, dass das schweizerische Justizsystem völlig degeneriert ist. Trotzdem erlaube ich mir, Ihnen noch ein paar Auszüge aus der schweizerischen Bundesverfassung in Erinnerung rufen:   

     Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und
nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 17 Medienfreiheit
1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
2 Zensur ist verboten.
3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass ich nur meine durch die Verfassung garantierten Rechte wahrgenommen habe. Die Wahrnehmung dieser Rechte ist keine strafbare Handlung.

Ich fordere daher einen vollumfänglichen Freispruch.

Alle die mir entwendeten Gegenstände sind mir vollumfänglich zurückzuerstatten.

Für die 20 Tage Beugehaft fordere ich eine angemessene Entschädigung.

Alle Kosten sollen zu Lasten des Staates gehen.

Lehrer H.

Sonntag, 11. August 2019

13 Jahre Behördenterror


Vor genau 13 Jahren hatte Lehrer H. das zweifelhafte Vergnügen, die Nacht in in einer solchen Zelle zu verbringen. Gaby Jenö, die damalige OS-Rektorin, hatte kurz vorher den völlig unschuldigen Lehrer wider besseren Wissens beschuldigt, ihr gedroht zu haben. Ihre falschen Anschuldigungen wurden von der Basler Polizei ernst genommen und Lehrer H. wurde von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überwältigt. Kurz vor dem Übergriff der Barrakudas führte Lehrer H. noch ein Gespräch mit dem sog. Notfallpsychiater Dr. Spieler. Der Zufall wollte es, dass das Gespräch mit Spieler aufgezeichnet und ins Internet gestellt wurde. Das Tondokument beweist eindrücklich, wie der sog. Notfallpsychiater aus dem völlig integeren Lehrer einen Notfall machen wollte, um diesen in eine Klinik zu sperren. Im Verlauf des Gesprächs wird klar, wer im Hintergrund die Fäden zieht. Es sind die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann, die den Lehrer vorher als selbst- bzw. fremdgefährlichen Täter verleumdet hatten.

In einem vier stündigen Verhör wurde Lehrer H. von der Basler Kriminalpolizei einen Tag später befragt. Der Beamte wollte von Lehrer H. tatsächlich wissen, ob er Gaby Jenö, die OS-Rektorin, tatsächlich umbringen wolle. Lehrer H. fiel aus allen Wolken, als er diese Frage zum ersten mal hörte. Er beteuerte, dass er nie solche Gedanken gehabt habe, weil er Christ sei und sich an die 10 göttlichen Gebote halte. Nach vier Stunden wurde das Verhör beendet und der Lehrer musste Staatsanwalt Thomas Homberger in die Hand versprechen, am nächsten Tag nicht an der Schule zu erscheinen.

Obwohl das Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Drohung von der Basler Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, kam den Strafverfolgungsbehörden nie in den Sinn, gegen Gaby Jenö wegen "Verleumdung", "Falscher Anschuldigung" und "Irreführung der Rechtspflege" zu ermitteln. Diese Tatsache brachte Lehrer H. dazu, die Fakten ins Internet zu stellen. Das gefiel den Basler Behörden gar nicht und Staatsanwältin Eva Eichenberger konstruierte eine 350-seitige Anklageschrift gegen Lehrer H. in welcher sie sämtliche Fakten als "planmässige Verleumdung" deklarierte. Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte den völlig unschuldigen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. Gleichzeitig verfügte er, Lehrer H. müsse sämtliche Blogs, die sich mit diesem Fall beschäftigen, löschen. Für diese Verfügung gab es zwar keine rechtliche Grundlage, aber die Richter in Basel-Stadt können bekanntlich machen, was sie wollen. Weil Lehrer H. das Urteil ans Appellationsgericht weiterzog, musste er nur 20 Tage in den Knast. Doch auch den Richtern des Appellationsgerichts war nicht zu trauen. Sie bezeichneten die Meinungsäusserungen von Lehrer H. als sog. "Dauerdelikte" und scheiterten damit kläglich vor dem schweizerischen Bundesgericht.

Am Dienstag, den 13. August 2019 geht der Mobbingfall Lehrer H. in eine weitere Runde. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils können Gelzer und seine Komplizen die Meinungsäusserungen von Lehrer H. nicht mehr als "Dauerdelikt" behandeln. So wie wir diese Damen und Herren kennen, werden sie die Fakten als planmässige Verleumdung taxieren, um dem unschuldigen Lehrer die Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken anzuhängen. Dabei übersehen sie vorsätzlich, dass eigentlich Lehrer H. das Verleumdungsopfer ist und nicht die Privatkläger, die wider besseren Wissens aus Lehrer H. einen Selbstmörder bzw. einen Amokläufer machen wollten, um diesen aus dem Schuldienst zu mobben.

Die Verhandlung am Basler Appellationsgericht findet am 13.8.19 um 14.00 Uhr an der Bäumleingasse 1 statt. Lehrer H. freut sich auf interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer.

Samstag, 10. August 2019

Marcel Maillard - Bundesrichter


Eigentlich hätte Bundesrichter Marcel Maillard in den Ausstand treten müssen, da er im Mobbing-Fall Lehrer H. schon zwei Mal seine Finger im bösen Spiel hatte. Am 21. Juni 2010 entschied er, dass das Basler Erziehungsdepartement dem aus dem Schuldienst gemobbten Lehrer H. keinen Lohn mehr zahlen müsse, in dem er das Gesuch um aufschiebende Wirkung betr. Lohnzahlung abwies. Auch im Urteil vom 3. August 2010 war Maillard beteiligt. Dort entschied er zusammen mit anderen Bundesrichtern, dass die Kündigung von Lehrer H. rechtens sei, weil dieser eine psychiatrische Begutachtung verweigert habe. Dass der selbe Bundesrichter jetzt auch noch das Revisionsgesuch zu diesem Urteil in den Boden stampft, beweist endgültig den desolaten Zustand der schweizerischen Justiz. Es darf nicht sein, dass ein Bundesrichter, der schon in zwei Fällen negativ gegen Lehrer H. entschieden hat, auch noch im Revisionsverfahren gegen den Entscheid, an dem er selber mitgewirkt hat, federführend ist. Dass der Spruchkörper des Basler Verwaltungsgerichts beim Urteil vom 15. Oktober 2009 gegen Lehrer H. von der Ersten Gerichtsschreiberin zusammengestellt wurde und nicht von einem durch das Volk gewählten Richter, kann Marcel Maillard nicht abstreiten. Trotzdem entscheidet er zum dritten Mal gegen Lehrer H., in dem er das Revisionsgesuch des Lehrers unter Kostenfolge von Fr. 3000.-- abweist. Wörtlich schreibt Maillard:

"Eine geänderte oder präzisierte Rechtsprechung bildet dann auch regelmässig keinen Grund, revisionsweise auf eine formell rechtskräftige Verwaltungsverfügung zurückzukommen, weil es sich dabei nicht um neue oder geänderte Tatsachen handelt."

Auch der neuste Entscheid des Bundesgerichts im Mobbingfall Lehrer H. zeigt deutlich, dass dem schweizerischen Bundesgericht nicht zu trauen ist. Schon die Tatsache, dass Lehrer H. einen saftigen Vorschuss von Fr. 3000.-- bezahlen musste, damit sich die ehrenwerten Richter überhaupt mit dem Revisionsgesuch auseinandersetzen, beweist, dass die obersten Richter der Schweiz überhaupt nicht an Gerechtigkeit interessiert sind.

Dienstag, 6. August 2019

Das Ende der Meinungsäusserungsfreiheit in Basel-Stadt


Seit 2016 werden die Richter in Basel-Stadt nicht mehr vom Volk gewählt. Es sind die politischen Parteien, die in einer stillen Wahl bestimmten, wer in Basel die Judikative bildet. Was in den Medien kaum Beachtung fand, ist eine grosse Katastrophe für die Demokratie. Richter, die nicht mehr vom Volk gewählt werden, verlieren jegliche Legitimation und ihre Urteile haben nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun. Je härter und ungerechter die Richter gegen politische unkorrekte Bürgerinnen und Bürger vorgehen, desto grösser wird die Chance, nach einer Amtsperiode von den politischen Parteien erneut bestätigt zu werden. Weil seit 2016 die Basler Gerichtspräsidien nicht mehr vom Volk gewählt werden, sind auch die Zusammensetzungen der verschiedenen Spruchkörper nicht mehr gesetzeskonform. In den massgebenden Bestimmungen heisst es ausdrücklich, der Spruchkörper am Appellationsgericht müsse von einem durch das Volk gewählten Richter zusammengestellt werden. 

Auch im Fall Lehrer H. wurde der Spruchkörper nicht korrekt zusammengestellt. Bereits in der ersten Verhandlung vom 24.2.2017 wurde dieser von der Ersten Gerichtsschreiberin zusammengestellt, was nach den gültigen Bestimmungen rechtswidrig ist. Dieser rechtswidrig zusammengestellte Spruchkörper erdreistete sich in der ersten Verhandlung, die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. in ein angebliches Dauerdelikt zu verwandeln und brach damit vorsätzlich Bundesrecht. Natürlich war diese Blamage für die Basler Mainstream-Medien kein Thema. Nur die Neue Zürcher Zeitung berichtete darüber. In der neuen Verhandlung soll Lehrer H. jetzt wegen angeblich planmässiger Verleumdung abgeurteilt werden. Mit anderen Worten: Alle Fakten, die dem Basler Machtfilz nicht passen, werden als planmässige Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Aus unserer Sicht ist eine derartige Justiz totalitär. Die im Fall Lehrer H. agierenden Richter Gelzer, Frossard und Mez haben keinerlei Interesse an der Wahrheit, sondern es geht den drei Bundesrechtsbrechern nur darum, den unbequemen Lehrer mittels möglichst hohen Verfahrenskosten zum Schweigen zu bringen. Lehrer H. hatte nie die Absicht, unschuldige Staatsfunktionäre wider besseren Wissens planmässig zu verleumden. Lehrer H. hatte überhaupt nie einen Plan, sondern er wehrte sich 13 bittere Jahre lang gegen eine planmässige Verleumdung, die ihren Ursprung im Basler Erziehungsdepartement hatte. In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlichte er die zahlreichen Lügen seiner Widersacher und stellte sie richtig. Natürlich verträgt ein totalitäres System keine Wahrheit, deshalb muss Lehrer H. offensichtlich mit allen Mitteln eliminiert werden. 

Am 13.8.19 haben Sie die Möglichkeit um 14.00 Uhr an der Bäumleingasse 1 in Basel mitzuerleben, was es heisst, von einem totalitären Justiz-System in die Mangel genommen zu werden. Lehrer H. wird sich nicht mehr zurückhalten und seine Meinung ungeschminkt äussern. Dass das den drei Bundesrechtsbrechern Gelzer, Frossard und Mez nicht passen wird, ist vorhersehbar. 

Montag, 5. August 2019

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwätlin


Es kommt selten vor, dass gegen eine ehemalige Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen eingeleitet werden. Gegen Esther Omlin wird nicht nur wegen Amtsmissbrauch ermittelt, sondern auch wegen Begünstigung und mehrfacher Urkundenfälschung. Auch Lehrer H. hatte mit dieser Person zu tun. Nachdem er Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann eingereicht hatte, musste er nach Sarnen reisen, um die Fragen von Omlin nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Zur Erinnerung: Die beiden Staatsfunktionäre verurteilten den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft und versuchten ihn zu nötigen, die Wahrheit aus dem Internet zu löschen. Beide Verfügungen wurden vom Basler Appellationsgericht aufgehoben. Die unbedingte Haft von 2 Jahren war völlig übertrieben, weil Lehrer H. bis auf den heutigen Tag noch nie vorbestraft war und für die Nötigung, die Wahrheit aus den Netz zu löschen, gab es keinen entsprechenden Gesetzesartikel. Auch die 90-tägige Sicherheitshaft wurde nach 20 Tagen vom Appellationsgericht abgebrochen, weil Lehrer H. in der Haft nie gefährlich auftrat. Doch wie kommt ein nicht vorbestrafter integerer Lehrer in den zweifelhaften Genuss von 20 Tagen Sicherheitshaft? Bereits die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö hatte behauptet, der Lehrer habe sie bedroht. Dank dieser infamen Lüge wurde Lehrer H. an seinem Wohnort von der Sondereinheit Barrakuda am Ende seiner Sommerferien 2006 überfallen. Um das Narrativ des "gefährlichen Lehrers" aufrechtzuerhalten, behauptete Staatsanwältin Eichenberger, Lehrer H. sei vor ihrem Haus aufgetaucht und sei erst wieder verschwunden, als ihr Ehemann interveniert habe. Diese doppelte Lüge ist an Arglistigkeit kaum zu überbieten. Lehrer H. stand nie vor dem Haus der Staatsanwältin, und ihrem Ehemann ist er auch nie begegnet. Doch was meint der Ehemann zu dieser ganzen Geschichte? Der Ehemann von Eva Eichenberger ist schon seit längerem tot. Die Staatsanwältin instrumentalisierte also ihren toten Ehegatten, um den integeren Lehrer als "gefährlich" erscheinen zu lassen. Doch das ist noch lange nicht alles aus der Trickkiste von Eichenberger und Hagemann: Um die über Lehrer H. verhängte Sicherheitshaft von 90 Tagen zu rechtfertigen, behaupteten die beiden, Lehrer H. sei fähig ein "Kapitalverbrechen" zu begehen, wenn dessen finanzielle Lage sich weiterhin verschlechtere. Die Grundlage für diese Prognose lieferten die beiden gleich auch noch selber, in dem sie den Lehrer zu Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken verdonnerten. Alle diese Fakten sind Omlin bekannt, trotzdem kündigte sie am 29.7.19 an, die Verfahren gegen Eichenberger und Hagemann einzustellen. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen ebenfalls als Amtsmissbrauch und Begünstigung zu taxieren. Aufgrund ihrer eigenen Einstellungsbeschlüsse verdreht sie die von Lehrer H. gelieferten Fakten zum Straftatbestand der "Falschen Anschuldigung" und fordert für den unschuldigen Lehrer eine bedingte Gefängnisstrafe von 5 Monaten. Nie hätte Lehrer H. erwartet, dass Omlin bei den arglistigen Rechtsperversionen der Basler Justiz-Mafia mitspielen würde. Wetten, dass jetzt sämtliche Strafuntersuchungen gegen Omlin eingestellt werden?

Samstag, 3. August 2019

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin


Lange Zeit hoffte Lehrer H., dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin ihren Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt und seine Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr Lucius Hagemann korrekt behandelt. Zur Erinnerung: Die beiden Staatsfunktionäre hatten den unschuldigen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt und damit den Bogen massiv überspannt. Leider hat Dr. Esther Omlin aber bis auf den heutigen Tag nicht einmal eine Einvernahme mit den beiden Staatsfunktionären durchgeführt. Zwar sprach sie in ihrer ersten Verfügung den Lehrer von allen angeblichen Delikten frei, wurde aber vom Basler Appellationsgericht gezwungen, Lehrer H. zu bestrafen. Dass Omlin mit ihrem Strafbefehl vom 29.7.2019 der Vorgabe des Basler Appellationsgerichts nachkommt, ist eine massive Enttäuschung. In ihrer ersten Verfügung sprach sie den Lehrer von allen Anschuldigungen frei. Jetzt tanzt sie plötzlich nach der Pfeife des Basler Machtfilzes! Was ist geschehen? Warum diese Wandlung vom Paulus zum Saulus? Auch gegen Dr. Esther Omlin laufen in Obwalden diverse Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und anderen Delikten. Sie musste ihren Job als Oberstaatsanwältin in Obwalden quittieren und arbeitet seither offensichtlich für den politisch korrekten Justiz-Filz. In ihrem Strafbefehl schreibt sie wörtlich:

"Die Äusserungen von Lehrer H. auf den vom ihm betriebenen Plattformen zielen darauf ab, den Betroffenen strafrechtlich relevantes Handeln zu unterstellen und ihr Handeln als "arglistig", "böswillig" sprich unprofessionell und von eigenen Interessen getrieben darzustellen. Teils werden die Betroffenen klar als kriminelle Amtsträger bezeichnet. Insgesamt handelt es sich hierbei um ehrrührige Aussagen. Auch die Mobbingvorwürfe sind sind ehrrührig, da diese im gesellschaftlichen Kontext durchaus geeignet sind, den Ruf eines Menschen zu schädigen."

Omlin behauptet also wider besseren Wissens, dass es nicht arglistig und böswillig sei, einen völlig integeren Lehrer als psychisch kranken potentiellen Selbstmörder und Amokläufer darzustellen, um diesen aus dem Schulsystem auszugrenzen. Offensichtlich ist sie der Meinung, es sei normal, einen Lehrer für dessen Meinungsäusserung für 2 Jahre hinter Gitter zu sperren. Wir gehen davon aus, dass auch Omlin ihren Job wegen Mobbing verlor. Zwar behauptete sie das Gegenteil, doch der Druck war offensichtlich zu gross, so dass ihr nichts anderes übrig blieb, als ihre Stelle als Oberstaatsanwältin aufzugeben. Dass sie nun auf Druck des Basler Appellationsgerichts eine 180 Grad Drehung vollzieht und den unschuldigen Lehrer wegen "planmässiger Verleumdung" verurteilt, ist nicht nur lächerlich, sondern peinlich für diese einst integere Frau. Offensichtlich haben die letzten Monate Spuren bei ihr hinterlassen. So faselt sie in ihrem Strafbefehl völlig absurd von "qualifizierter Veruntreuung" und macht sich damit verdächtig, ein Fall für die Psychiatrie zu sein. Wörtlich schreibt sie:

"Es ist von qualifizierter Veruntreuung auszugehen. Die hohe Frequenz der Beiträge, die weite Streuung und Verlinkung auf die Blogs sowie die Dimensionen deuten auf ein planmässiges Vorgehen hin. Es liegt eine systematische Diffamierung der Betroffenen vor. Subjektiv ist Lehrer H. nach diversen Urteilen von Instanzen, welche sich mit seinen Fällen beschäftigt haben und seine Vorwürfe nicht stützten, ein Handeln wider besseren Wissens vorzuwerfen."

Die Wahrheit ist: Lehrer H. hatte nie einen Plan, jemanden wider besseren Wissens zu verleumden. Als er 2006 aus dem Basler Schuldienst gemobbt wurde, hatte er keine Ahnung, dass er sich in den nächsten Jahren mit unzähligen Staatsfunktionären aus dem Basler Filz herumzuschlagen hatte. Erst als Eva Eichenberger die Strafuntersuchungen gegen den Filz aus dem Erziehungsdepartement einstellte, wurde Lehrer H. klar, dass der Machtfilz weit grösser war als erwartet. Der Lehrer konnte allerdings nicht im geringsten erahnen, wie gewaltig die Dimensionen waren. Heute ist Lehrer H. klar, dass die schweizerische Justiz-Mafia nur die eigenen Lügen als Wahrheit anerkennt und die tatsächliche Wahrheit als "planmässige Verleumdung" strafrechtlich verfolgen lässt.

Dass Esther Omlin den unschuldigen Lehrer zuerst von allen Vorwürfen freispricht und dann auf Druck des Basler Appellationsgerichts zu 5 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, beweist den desolaten Zustand der schweizerischen Justiz. Es geht in diesem Land offensichtlich nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern nur noch um die willkürliche Durchsetzung elitärer Machtinteressen. Lehrer H. hat in seinem Blog immer nur die Wahrheit geäussert. Er wird auch den Rest seines Lebens dafür aufwenden, die Lügen, der in diesem Blog aufgeführten Personen zu entlarven. Das ist keine planmässige Verleumdung, sondern investigativer Journalismus.