Montag, 22. März 2021

Die Corona-Diktatur ist keine Verschwörungstheorie

 

Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19

Die Sicherheit unserer Creator, Zuschauer und Partner hat für uns höchste Priorität. Jeder von uns ist aufgefordert, zum Schutz dieser einmaligen und dynamischen Community beizutragen. Die Community-Richtlinien spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie sind die Grundlage dieser gemeinsamen Verantwortung, dass YouTube ein sicherer Ort bleibt. Darum ist es wichtig, dass jeder, der unsere Plattform nutzt, diese Bestimmungen kennt und versteht. Nimm dir bitte die Zeit und lies dir die Richtlinien unten gründlich durch. Auf dieser Seite findest du eine vollständige Auflistung unserer Richtlinien.

Auf YouTube sind keine Inhalte in Bezug auf COVID-19 erlaubt, die ein ernsthaftes Risiko erheblicher Gefährdung mit sich bringen.

Auf YouTube sind keine Inhalte erlaubt, die medizinische Fehlinformationen zu COVID-19 verbreiten, die im Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen. Dies beschränkt sich auf Inhalte, die den Informationen der WHO oder lokaler Gesundheitsbehörden zu folgenden Themen widersprechen:

  • Behandlung
  • Prävention
  • Diagnose
  • Übertragung
  • Richtlinien zu Social Distancing und Selbstisolation
  • Die Existenz von COVID-19
     

Hinweis: Die Richtlinien von YouTube zu COVID-19 können sich ändern, wenn sich die zugrunde liegenden Informationen der weltweiten oder lokalen Gesundheitsbehörden zum Virus ändern. Diese Richtlinie wurde am 20. Mai 2020 veröffentlicht.

Was bedeutet diese Richtlinie für dich?

Wenn du Inhalte veröffentlichst

Die folgenden Inhalte dürfen auf YouTube nicht veröffentlicht werden:

Fehlinformationen zur Behandlung: 

  • Inhalte, in denen die Nutzer zum Einsatz von Hausmitteln bzw. zu Gebeten oder Ritualen ermutigt werden, statt sich in medizinische Behandlung zu begeben und einen Arzt oder das Krankenhaus aufzusuchen
  • Inhalte, in denen behauptet wird, dass es ein garantiert wirksames Heilmittel gegen COVID-19 gibt
  • Sonstige Inhalte, die Nutzern davon abraten, eine medizinische Fachkraft zu konsultieren oder medizinische Beratung einzuholen

Fehlinformationen zur Prävention: Inhalte, die Präventionsmethoden propagieren, die im Widerspruch zu Informationen der WHO oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen

  • Behauptungen, dass es eine garantiert wirksame Methode zur Prävention von COVID-19 gibt

·        Behauptungen, dass es sich bei Medikamenten und Schutzimpfungen jeder Art um eine garantiert wirksame Methode zur Prävention von COVID-19 handelt

  • Behauptungen über Schutzimpfungen gegen COVID-19, die der übereinstimmenden Expertenmeinung lokaler Gesundheitsbehörden oder der WHO widersprechen

·        Behauptungen, dass ein zugelassener Impfstoff gegen COVID-19 tödlich sein oder zu Unfruchtbarkeit oder der Ansteckung mit anderen Infektionskrankheiten führen wird

·        Behauptungen, dass ein zugelassener Impfstoff gegen COVID-19 Stoffe enthalten wird, die nicht in der Zusammensetzung angegeben sind, z. B. fetales Gewebe

·        Behauptungen, dass ein zugelassener Impfstoff gegen COVID-19 Stoffe oder Hilfsmittel enthalten wird, mit denen geimpfte Personen getrackt oder identifiziert werden können

·        Behauptungen, dass ein zugelassener Impfstoff gegen COVID-19 das menschliche Erbgut verändern wird

·        Behauptungen, dass Impfungen jeder Art zur Ansteckung mit COVID-19 führen

·        Behauptungen, dass eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (auf Anordnung einer anderen Stelle als einer Regierung) dazu verpflichtet sein wird, an Impfstofftests teilzunehmen oder sich als Erste impfen zu lassen

Fehlinformationen zur Diagnose: Inhalte, die Diagnoseverfahren propagieren, die im Widerspruch zu Informationen der WHO oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen

Fehlinformationen zur Übertragung: Inhalte, die Informationen zur Übertragung propagieren, die im Widerspruch zu Informationen der WHO oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen

  • Inhalte, in denen behauptet wird, dass COVID-19 nicht durch eine Virusinfektion verursacht wird
  • Inhalte, in denen behauptet wird, dass COVID-19 nicht ansteckend ist
  • Inhalte, in denen behauptet wird, dass sich COVID-19 in bestimmten Klimazonen oder Regionen nicht verbreiten kann
  • Inhalte, in denen behauptet wird, dass es bestimmte Gruppen oder Personen gibt, die gegen das Virus immun sind oder das Virus nicht übertragen können

Fehlinformationen zu Social Distancing und Selbstisolation: Inhalte, in denen der Nutzen der von der WHO oder von lokalen Gesundheitsbehörden empfohlenen Maßnahmen zur räumlichen Distanzierung oder Selbstisolation zur Verringerung der Übertragung von COVID-19 infrage gestellt wird

Inhalte, in denen die Existenz von COVID-19 geleugnet wird:

  • Leugnung, dass COVID-19 existiert 
  • Behauptungen, dass bisher niemand an COVID-19 erkrankt oder gestorben ist
  • Behauptungen, dass das Virus nicht mehr existiert und die Pandemie vorbei ist
  • Behauptungen, dass die Symptome, die Sterblichkeit oder die Infektiosität von COVID-19 weniger oder genau so gravierend sind wie bei einer Erkältung oder saisonalen Grippe
  • Behauptungen, dass COVID-19 nie zu schweren Symptomen führt

Pädagogische, dokumentarische, wissenschaftliche oder künstlerische Inhalte

In manchen Fällen können Inhalte erlaubt sein, obwohl sie gegen die auf dieser Seite beschriebenen Richtlinien zu Fehlinformationen verstoßen. Voraussetzung dafür ist, dass in diesen Inhalten Kontext gegeben wird, in dem entgegengesetzte Ansichten von lokalen Gesundheitsbehörden oder der medizinische und wissenschaftliche Konsens ein ebenso großes oder größeres Gewicht erhalten. Ausnahmen sind ebenfalls möglich, wenn Inhalte dazu dienen, Fehlinformationen anzuzweifeln oder zu widerlegen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Dieser Kontext muss in den Bildern oder Audioinhalten des Videos selbst ersichtlich sein. Die Angabe im Titel oder in der Beschreibung reicht nicht aus.

Beispiele

Hier einige Beispiele für Inhalte, die auf YouTube nicht erlaubt sind:

  • Leugnung, dass COVID-19 existiert
  • Behauptungen, dass bisher niemand an COVID-19 gestorben ist
  • Behauptungen, dass es sich bei Schutzimpfungen jeder Art um eine garantiert wirksame Methode zur Prävention von COVID-19 handelt
  • Behauptungen, dass eine spezielle Behandlung oder ein bestimmtes Medikament ein garantiert wirksames Heilmittel gegen COVID-19 ist
  • Behauptungen, dass bestimmte Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Nationalität immun gegen COVID-19 sind
  • Inhalte, die bei Krankheit dazu ermutigen, Hausmittel zu nehmen, statt sich medizinisch behandeln zu lassen
  • Inhalte, die Nutzern davon abraten, eine medizinische Fachkraft zu konsultieren, wenn sie krank sind
  • Inhalte, in denen behauptet wird, dass Luftanhalten als Diagnosetest für COVID-19 dienen kann
  • Videos, in denen behauptet wird, dass zum Schutz vor dem Coronavirus auf asiatisches Essen verzichtet werden sollte
  • Videos, in denen behauptet wird, dass das Virus durch Feuerwerke aus der Luft entfernt und seine Verbreitung damit verhindert werden kann
  • Behauptungen, dass COVID-19 durch die Strahlung von 5G-Netzwerken verursacht wird
  • Videos, in denen behauptet wird, dass der COVID-19-Test das Virus verursacht
  • Behauptungen, dass sich das Virus in Ländern mit heißem Klima nicht verbreitet
  • Videos, in denen behauptet wird, dass Social Distancing und Selbstisolation für die Eindämmung des Virus nicht effektiv sind
  • Behauptungen, dass der Impfstoff gegen COVID-19 für die Geimpften tödlich ist
  • Behauptungen, dass der Impfstoff gegen COVID-19 dazu dienen soll, einen Bevölkerungsrückgang zu erreichen
  • Videos, in denen behauptet wird, dass der Impfstoff gegen COVID-19 fetales Gewebe enthält
  • Behauptungen, dass eine Grippeimpfung zur Ansteckung mit COVID-19 führt
  • Behauptungen, dass der Impfstoff gegen COVID-19 zur Ansteckung mit anderen Infektionskrankheiten führt oder anfälliger für die Ansteckung mit anderen Infektionskrankheiten macht
  • Behauptungen, dass der Impfstoff gegen COVID-19 einen Mikrochip oder ein Instrument zum Tracking enthält
  • Behauptungen, dass COVID-19 niemals zu ernsten Symptomen oder der Einweisung ins Krankenhaus führt
  • Behauptungen, dass die Sterblichkeit bei der saisonalen Grippe höher ist als bei COVID-19
  • Behauptungen, dass manche Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft immun gegen das Virus sind
  • Behauptungen, dass Kinder nicht an COVID-19 erkranken oder erkranken können
  • Behauptungen, dass es in Ländern, in denen Krankheits- oder Todesfälle von den lokalen Gesundheitsbehörden oder der WHO bestätigt wurden, keine Krankheits- oder Todesfälle gab
     

Was passiert, wenn Inhalte gegen diese Richtlinien verstoßen?

Wenn deine Inhalte gegen diese Richtlinien verstoßen, entfernen wir sie und benachrichtigen dich per E-Mail darüber. Beim ersten Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien hat dies noch keine Konsequenzen für deinen Kanal. Handelt es sich um einen wiederholten Verstoß, erhält dein Kanal eine Verwarnung. Wenn du drei Verwarnungen erhältst, wird dein YouTube-Kanal gekündigt. Weitere Informationen zu Verwarnungen

 

Mittwoch, 17. März 2021

Beschwerde an das schweizerische Bundesgericht

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Verfügung vom 22. Februar 2021. Ich beantrage die Aufhebung der Verfügung.

Begründung: Ich leide seit bald 15 Jahren an einer schweren Anpassungsstörung. 2006 wurde ich aufgrund falscher Anschuldigungen meiner Chefin von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen und in Polizeigewahrsam genommen. Seit diesem Vorfall habe ich ein tiefes Misstrauen in den Staat und dessen Funktionäre. Dr. Claudius Gelzer, Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht, versucht mich schon seit mehreren Jahren fertig zu machen. Er pervertierte meine freie Meinungsäusserung zu einem "Dauerdelikt" und verlor damit vor Bundesgericht prompt. Seither versucht er mich mit allen Mitteln zu drangsalieren.

Wie dem psychiatrischen Gutachten aus dem Jahre 2006 zu entnehmen ist, leide ich seit bald 15 Jahren an einer Anpassungsstörung. Ich kann mich deshalb bei bestem Wissen und Gewissen nicht an den aus meiner Sicht faschistoiden Maskenzwang anpassen. Ich wurde 2020 anlässlich einer Gemeindeversammlung von einer Polizistin gezwungen, eine Maske zu tragen. Innert kürzester Zeit verspürte ich Atemnot und eine unglaubliche Aggression. Unter diesen Umständen ist es mir nicht mehr möglich einen klaren Kopf zu behalten. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich an der Gerichtsversammlung vom 17. Februar 2021 weigerte, eine Maske zu tragen. Ich war an diesem Tag körperlich völlig gesund, hatte keinen Husten, keinen Schnupfen und kein Fieber. Ich hielt während des ganzen Nachmittags den Mindestabstand ein. Ich war durch Plexiglas-Scheiben vom Staatsanwalt und meinem Verteidiger abgetrennt und der Abstand zu den Richtern betrug mindestens 5 Meter. Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb ich mit meinem Verhalten die anwesenden Personen, insbesondere diejenigen, welche die Eingangskontrolle vornehmen mussten, einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus ausgesetzt haben soll.

Laut Art. 7 der Bundesverfassung ist die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Wenn ich gezwungen werden eine Corona-Maske zu tragen, fühle ich mich in meiner Würde verletzt, da ich die Maske als Symbol des Corona-Faschismus empfinde. Ich kann mich diesem kollektiven Corona-Wahn nicht unterwerfen, weil mich jede Form von Totalitarismus anwidert.

Laut Art. 6 der Bundesverfassung nimmt jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Aufgrund dieses Grundrechts liegt es in meiner Verantwortung, ob ich den Sauerstoff, den ich einatme, durch eine giftige Maske einatme, oder ob ich auf meine Gesundheit achte. Es ist bekannt, dass sich unter einer Maske mehr CO2 ansammelt. Dieses CO2 schädigt bekanntlich die körpereigenen Zellen. Wenn der Staat gesundheitsschädigende Massnahmen vorschreibt, ist Notwehr erlaubt.

Laut Art. 10 der Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Es ist erwiesen, dass die Corona-Masken nichts Anderes sind als "Gift im Gesicht". Der Artikel von Florian Schwinn vom 16. Februar 2021 klärt eindrücklich über die Giftstoffe auf, die in den Corona-Masken enthalten sind. Auch aus diesem Grund kann ich keine Maske tragen.

Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie deshalb freundlichst, die bundesrechtswidrige Verfügung von Dr. Claudius Gelzer aufzuheben. Ausserdem möchte ich Sie bitten, mir keine Verfahrenskosten aufzuhalsen, da dies meine finanzielle Situation bekanntlich nicht zulässt.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H. 

Dienstag, 16. März 2021

Alexander Dorin - Opfer von Basler Behördenkriminalität


Nicht nur Lehrer H. ist ein Opfer der Basler Behördenkriminalität. Auch der unabhängige Publizist und Rechercheur Alexander Dorin. Er wird seit Jahren von der Basler Staatsanwaltschaft verfolgt, angegriffen und in dessen Arbeit und Existenz behindert. 

Zahlreiche Menschen werden sich daran erinnern, dass Alexander Dorin im Juni 2015 von der Sondereinheit "Basilisk" der Basler Polizei in seinem Haus brutal überfallen, niedergeschlagen, gefesselt und mit dem Tod bedroht (automatische Schnellfeuerwaffe am Schädel) und in einem Metallkäfig in das Untersuchungsgefängnis Waaghof transportiert wurde, wo er für fast vier Monate eingesperrt wurde.  

Zur Erinnerung: Alexander Dorin wurde während seiner gesamten Haftzeit fast gänzlich ohne Anwesenheit eines Anwalts verhört, was gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte verstösst. Kurz nach seiner Verhaftung schrieb die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt diverse Medien und Institutionen an und informierte diese darüber, dass Alexander Dorin verhaftet wurde. Dieser geplante Rufmord zeigte bald Wirkung, denn in einigen Schweizer Medien erschienen daraufhin Artikel, in denen stand, dass die Staatsanwaltschaft den angeblichen "Genozidleugner" Alexander Dorin verhaftet habe. Das Ziel der Staatsanwaltschaft war klar. Ein politischer Autor sollte eingeschüchtert und diffamiert werden.  

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt beschlagnahmte nicht nur Alexander Dorins Arbeitscomputer, sondern darüber hinaus auch diverse externe Festplatten mit zahlreichen brisanten Dokumenten, die Dorin für seine publizistische Tätigkeit vom ehemaligen französischen Geheimdienstmitarbeiter Jugoslav Dominique Petrusic erhalten hatte. Nach der Rückgabe der Festplatten nach dem Ende von Dorins Haftzeit stellte der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter fest, dass die Festplatten dermassen beschädigt waren, so dass die Dokumente nicht mehr lesbar waren. Wie die staatsanwaltlichen Unterlagen zeigen, so wurde Jugoslav Dominique Petrusic von der Staatsanwaltschaft während Monaten beschattet, abgehört und fotografiert. Dorin wurde während der Verhöre mehrfach über diese Dokumente und seine Verbindungen zum ehemaligen Geheimdienstler ausgequetscht. Der Zürcher Anwalt Eric Stern machte die Staatsanwaltschaft schriftlich darauf aufmerksam, dass mit Dorin eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse, was von der Staatsanwaltschaft schlicht und einfach ignoriert wurde. Als der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger davon erfuhr, dass Dorin regelmässig ohne anwaltliche Anwesenheit verhört wurde, suchte er das Untersuchungsgefängnis Waaghof auf, wo er verlangte, den Gefangenen besuchen und mit ihm sprechen zu dürfen. Dies wurde jedoch von Staatsanwalt Thomas Homberger abgelehnt. Daraufhin schrieb Edmund Schönenberger einen Brief an Thomas Homberger, in dem er ihm vorwarf, dass er faschistische Methoden anwenden würde. Auch eine deutsche Menschenrechtlerin und eine deutsche Anwältin wollten Dorin im Gefängnis besuchen, jedoch wurden beide Besuchsanträge abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hatte offensichtlich ein grosses Interesse daran, dass sie bei der Anwendung ihrer Methoden nicht gestört würde.

Während Dorins Haft schrieb die Staatsanwaltschaft mehrere Banken und Institutionen an, mit denen Dorin zu tun hatte. Darunter seine Hypotheken-Geberin. Sie behauptete gegenüber diesen, dass Dorin gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz verstossen habe. Das ist absolut illegal, da man vor einer Verurteilung einer Person solche Behauptungen nicht aufstellen darf. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt tat es aber trotzdem, womit sie erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordung und die Menschenrechte verstiess. Dieses rechtswidrige Verhalten der Basler Staatsanwaltschaft stellt eindeutig den Versuch einer Existenzvernichtung dar.
  
Wie einige Leser bereits wissen, ist das Haus von Alexander Dorin, das dieser 2005 von seiner Mutter legal geerbt hat, seit nunmehr sechs Jahren mit Beschlag belegt, was illegal ist. Die Schweizerische Strafprozessordnung erlaubt an keiner Stelle solche massiv langen materiellen Blockaden. Ebenfalls blockiert wurden 90'000 Schweizer Franken, die aus dem Erlös des Hausverkaufs in Serbien stammen. Auch dieses Haus hatte Alexander Dorin von seiner Mutter geerbt. Rufmord und Existenzvernichtung scheinen jedoch die Hauptziele der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Fall Alexander Dorin zu sein.  

Es ist unmöglich, an dieser Stelle auf sämtliche Rechtsbrüche einzugehen, die die Basler Staatsanwaltschaft zu verantworten hat. Es seien jedoch die zahlreichen Aussagen von Zeugen erwähnt, die schriftlich bestätigten, dass sie von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt worden seien. Offensichtlich erhoffte sich die Basler Staatsanwaltschaft damit, fehlende materielle Beweise für ihre absurden Unterstellungen durch "Zeugenaussagen" zu legitimieren. Ein Versuch, der allerdings missglückte, was die Zeugenaussagen eindrücklich beweisen. Es existieren zahlreiche weitere Beweise für das illegale und korrupte Vorgehen gewisser Angestellter der Basler Staatsanwaltschaft im Fall Alexander Dorin. Ein grosser Teil davon wurde bereits im Internet veröffentlicht.  

Sonntag, 14. März 2021

Dr. Andreas Faller - Experte für Gesundheit


Dr. Andreas Faller hat keinen Abschluss als Mediziner. Er ist studierter Jurist, spielt aber schon seit Jahren den Experten für Gesundheit. Im Mobbing-Fall um Lehrer H. leitete er 2006 das Basler Gesundheitsamt und erhielt in dieser Funktion vom damaligen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann (LDP) den Auftrag, Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzugs in der Psychiatrie zu versenken. Bis auf den heutigen Tag will Faller nicht verraten, was ihm der damalige Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann am Telefon ins Ohr geflüstert hat. Für Lehrer H. hatte das Telefonat unglaubliche Konsequenzen: Zunächst wurde er von Amtsarzt Dr. med. Marc Meier zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung eingeladen. Da Lehrer H. sich völlig gesund, aber massiv von seiner Chefin Gaby Jenö gemobbt fühlte, meldete er sich schriftlich bei Dr. Marc Meier ab. Daraufhin schrieb Dr. Marc Meier einen Brief an den FFE-Pikettdienst Basel-Land. Wörtlich hiess es darin:

"Es muss aus dem bisherigen Verlauf davon ausgegangen werden, dass Lehrer H. die Tragweite des Geschehens und die Realität nicht vollständig einzuschätzen vermag. Auch hat sich der Druck auf ihn in dieser Woche erhöht. Die geäusserten Drohungen sind deutlicher geworden. Es sei hier darauf hingewiesen, dass eine der hauptsächlich einer potentiellen Gefahr ausgesetzten Personen in Basel-Stadt wohnt. Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE."

Das Lehrer H. Drohungen geäussert haben soll, ist eine infame Lüge der damaligen OS-Rektorin Gaby Jenö. Sie war es, die den Lehrer mit allen Mitteln als "Gefährder" verleumdete, um ihn so aus dem Basler Schuldienst zu entfernen. Aufgrund dieser arglistigen Lüge erschien bei Lehrer H. zu Hause schliesslich Notfallpsychiater Dr. med. Markus Spieler, der dem Auftrag hatte, den völlig gesunden Lehrer in eine psychiatrische Klinik einzuliefern. In einem längeren Gespräch, das zufällig aufgezeichnet wurde, versuchte Lehrer H. dem Notfall-Psychiater klar zu machen, dass es keinen psychiatrischen Notfall gäbe und dass er ein Mobbing-Opfer seiner Chefin Gaby Jenö sei. Leider aber zeigte Notfallpsychiater Spieler keinerlei Interesse an den Fakten und teilte Lehrer H. unverfroren mit, er müsse ihn in die Psychiatrie einweisen. Als Lehrer H. den Notfallpsychiater daraufhin vor die Tür stellte, erschien die Baselbieter Sondereinheit Barrakuda. Diese fackelte nicht lange, überwältigte den Lehrer in seinem eigenen Garten und führte ihn noch am gleichen Tag in die Fänge der Basler Staatsanwaltschaft. 

Auch bald 15 Jahre nach diesem Vorfall spielt Dr. Andreas Faller immer noch eine seltsame Rolle im schweizerischen Gesundheitswesen. Als ehemaliger Vize-Direktor des BAG fühlt er sich dazu berufen, sich als Corona-Experten beim Revolverblatt "Blick" darzustellen. Offensichtlich ist er darum bemüht, sich als Krisenmanager in Corona-Zeiten zu empfehlen. Aus seiner Sicht hätte der Bund viel mehr Impfstoff bestellen sollen. Offensichtlich ist es dem Corona-Experten entgangen, dass bereits diverse Menschen an den Folgen der Impfungen weltweit gestorben sind oder krank wurden. Aus unserer Sicht sind Empfehlungen Fallers nicht medizinischer, sondern politischer Natur. Offensichtlich möchte Faller im schweizerischen Gesundheitszirkus wieder Fuss fassen.