Mittwoch, 28. November 2018

Die seltsamen Praktiken gewisser Bundesrichter






Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 14. November 2018 wird das Urteil des Appellationsgerichts des Kanton Basel-Stadt vom 24. Februar 2017 betreffend Verleumdung aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Obwohl das Basler Appellationsgericht unter Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer gegen Bundesrecht verstossen hat, muss Lehrer H. Fr. 2500.-- in die Bundesgerichtskasse einbezahlen. Dass Lehrer H. zur Kasse gebeten wird, obwohl die Basler Justiz-Mafia vorsätzlich Bundesrecht gebrochen hat, ist für den Normalbürger nicht nachvollziehbar. In ihrem 19-seitigen Urteil kommen diese Richter dem völlig unschuldigen Lehrer kein einziges Mal entgegen. Aus der Sicht dieser Funktionäre hat der Lehrer keine Entschädigung für die erlittene rechtswidrige Beugehaft verdient. Aus der Sicht dieser Richter müssen die rechtswidrig beschlagnahmten Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden. Aus der Sicht dieser Richter hat es nie Mobbing gegen den Lehrer gegeben. Aus der Sicht dieser Richter ist der zweimalige Einsatz der Sondereinheit Barrakuda nicht zu beanstanden. Aus der Sicht dieser Richter sind die Grundrechte von Lehrer H. nicht mit Füssen getreten worden. Aus unserer Sicht sind diese Richter eine Gefahr für den schweizerischen Rechtsstaat. Es kann nicht sein, dass ein unschuldiger Lehrer seit über 12 Jahren durch sämtliche Instanzen gejagt wird und nie Recht bekommt. Mindestens zwei von diesen Richtern stammen aus der SVP. Diese Partei warnt uns seit Jahren vor fremden Richtern. Doch wer warnt uns eigentlich vor den eigenen Richtern? Es freut uns zwar, dass jetzt auch das Basler Appellationsgericht noch mitbekommen hat, dass qualifizierte Verleumdung nach Art. 174 Ziff. 2 StGB kein Dauerdelikt ist. Leider haben die Bundesrichter nicht bemerkt, dass Lehrer H. überhaupt keine Ehrverletzungsdelikte begangen hat, weil er sich nämlich immer strikte an die Wahrheit gehalten hat. Sie haben auch nicht bemerkt, dass Lehrer H. keine falschen Anschuldigungen getätigt hat, sondern lediglich legitime Strafanzeigen gegen diverse Personen verfasst hat, die seine berufliche Existenz vorsätzlich zerstört haben. Diese Richter haben auch nicht bemerkt, dass die Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer eine Irreführung der Rechtspflege andichtete, um damit zu vertuschen, dass der Autor der sog. "Schmähmails" bis auf den heutigen Tag von der Justiz begünstigt wurde. Richter, die unschuldige Bürger abzocken und sich nicht für die Wahrheit interessieren, sind eine Gefahr für den Rechtsstaat. Offensichtlich geht es solchen Leuten nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um Geld und Machterhalt. Eigentlich wäre es die Aufgabe des Parlaments, solchen Richtern auf die Finger zu schauen. Aber eine Krähe hackt einer anderen bekanntlich kein Auge aus. 

Dienstag, 27. November 2018

Bundesgericht heisst Beschwerde von Lehrer H. teilweise gut


In seinem Urteil vom 14. November 2018 stellt das Schweizerische Bundesgericht fest, dass die Beschwerde betr. Lehrer H. teilweise gutzuheissen ist. Dieser Entscheid ist auf den ersten Blick erfreulich. Unter der Mitwirkung von Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari, Niklaus Oberholzer, Yves Rüedi, Monique Jametti und Gerichtsschreiberin Doris Pasquini bastelten diese Damen und Herren ein Urteil zusammen, das nur schwer nachvollziehbar ist. Auch diese Bundesrichter treten die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. mit Füssen. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde 2006 von verschiedenen Personen aus dem Basler Schuldienst gemobbt. Dies wollte sich der Lehrer nicht gefallen lassen und er begann sich zu wehren. In der Folge deckten ihn die für das Mobbing verantwortlichen Personen mit Strafanzeigen ein. Obwohl Lehrer H. nie die Absicht hatte jemanden zu verleumden, falsch anzuschuldigen oder die Rechtspflege in die Irre zu führen, wurde er von den Basler Gerichten wegen dieser Delikte verurteilt. Dass auch das Bundesgericht in seinem Entscheid nicht feststellt, dass Lehrer H. nur seine Menschenrechte wahrgenommen hat und deshalb völlig unschuldig ist, entlarvt den völlig maroden Zustand der Schweizerischen Justiz. Immerhin fiel den Richtern auf, dass die qualifizierte Verleumdung nach Art. 174 Ziff. 2 StGB kein Dauerdelikt (BGE 93 IV 93) ist. Zur Erinnerung: Staatsanwältin Eva Eichenberger pervertierte die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. in eine planmässige Verleumdung und behauptete gleichzeitig, Ehrverletzungsdelikte seien als Dauerdelikte zu bewerten. Die gesamte Basler Justiz folgte dieser dümmlichen Argumentation und machte sich damit prompt lächerlich. Wörtlich schreibt das Bundesgericht:

"Ehrverletzungsdelikte sind gemäss ständiger Rechtssprechung grundsätzlich keine Dauerdelikte. Jede Ehrverletzung stellt für sich einen Einzelakt dar, weshalb hinsichtlich der Verjährung keine Einheit anzunehmen ist. Dies gilt nach BGE 142 IV 18 E. 2.5 auch bei ehrverletzenden Texten, die im Internet veröffentlicht wurden, wo der rechtswidrige Zustand nach der Veröffentlichung für eine gewisse Zeit fortdauern kann. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz beginnt die Verfolgungsverjährung somit mit der jeweiligen Veröffentlichung. Das angefochtene Urteil verletzt Bundesrecht. Die Sache ist an die Vorinstanz zurückzuweisen."

Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer hat mit seinem Urteil also gegen Bundesrecht verstossen. Aus unserer Sicht ist ein Richter, der gegen Bundesrecht verstösst nicht länger tragbar. Lehrer H. hat bei der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Ester Omlin eine Strafanzeige gegen diesen Richter deponiert.

Obwohl die Beschwerde vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen wurde, muss Lehrer H. die Gerichtskosten von Fr. 2500.-- selber berappen. Dieser Entscheid ist unfair und zeigt deutlich auf, das das Bundesgericht regelmässig die von der Verfassung garantierten Grundrechte missachtet.

Wer das Urteil dieser Bundesrichter auseinander nimmt, merkt sofort, dass die Richter auf der höchsten Instanz kein Interesse an der Wahrheitsfindung haben. Wörtlich schreiben sie:

"Gestützt auf die Anträge des Beschwerdeführers nimmt die Vorinstanz zu recht an, dass die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände nicht angefochten war. Sie wurde im gesamten Berufungsverfahren denn auch von keiner Partei thematisiert und war somit nicht (mehr) streitig."

Mit dieser unglaublichen Lüge demonstrieren die fünf Bundesrichter, wie qualifizierte Rechtsbeugung funktioniert. Es ist erwiesen und mit Ton-Protokoll festgehalten, dass Lehrer H. in seinem Schlusswort an die Vorinstanz ausdrücklich die Zurückerstattung der beschlagnahmten Gegenstände gefordert hatte.

Auch die Lüge, Lehrer H. habe die Rechtspflege in die Irre geführt, wird von den fünf Bundesrichtern trotz klarer Beweislage dümmlich nachgeplappert.

Der Ball ist jetzt wieder beim Basler-Appellationsgericht. Offensichtlich ist Dr. Claudius Gelzer nicht fähig, ein faires Verfahren durchzuführen. Ausserdem erfolgte die Zusammensetzung des Spruchkörpers der Vorinstanz nicht von einem durch das Volk gewählten Richter.