Montag, 24. Mai 2021

Polizeimassnahmen-Gesetz

Mit dem neuen Polizeimassnahmen-Gesetz wollen uns die Beamten und Behörden angeblich vor bösen Terroristen beschützen. In Tat und Wahrheit sind die Beamten und Behörden, die das Gewaltmonopol missbrauchen, die staatlichen Terroristen, die mit diesem Gesetz unsere Gesinnung überwachen wollen. Bereits heute ist es schon möglich, unbescholtene Bürger für Jahre ins Gefängnis zu sperren, wenn sich die Opfer der staatlichen Willkür nicht dagegen wehren.

2006 wurde Lehrer H. Opfer von staatlichem Terror. Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö wollte dem engagierten Lehrer fristlos kündigen, weil dieser weder mit dem Feminismus, noch mit der Gender-Ideologie etwas anfangen konnte. Da dies allerdings nicht zu einer Kündigung reichte, stellte sie den Lehrer frei und behauptete frech, er habe eine psychische Krankheit und er habe sie bedroht. Mit dieser Lüge wollte sie den Lehrer dazu nötigen, sich von Dr. Daniel Fasnacht begutachten und krankschreiben zu lassen. Da sich Lehrer H. allerdings völlig gesund, aber massiv gemobbt fühlte, blieb er der Begutachtung fern. Um den staatlichen Terror massiv auszuweiten, erstattete Gaby Jenö in der Folge Strafanzeige wegen angeblicher Drohung. Die Basler Staatsanwaltschaft spielte das böse Spiel mit und hetzte mittels Amtshilfe aus dem Nachbarkanton Basel-Land dem Lehrer einen Notfall-Psychiater auf den Hals. Dieser hatte den Auftrag den angeblichen Gefährder in die Psychiatrie zu verfrachten. Nach einem fast zweistündigen Gespräch wusste Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler aus Reinach zwar ganz genau, dass der Lehrer seine Chefin nicht umbringen wollte, dennoch war er der Meinung, Lehrer H. dürfe seine Freistellung nicht in Freiheit geniessen. Auch nach dem Gespräch mit dem angeblichen Notfall-Psychiater hatte der Lehrer immer noch keine Lust, sich in die Psychiatrie einweisen zu lassen, so dass die staatlichen Terroristen beschlossen, noch härteres Geschütz aufzufahren. Das Wohngebiet des Lehrers wurde abgesperrt und die Sondereinheit Barrakuda wurde aufgeboten. Diese Sondereinheit wird bei sog. Gefährdern und Terroristen eingesetzt. Lehrer H. wurde also wie ein Terrorist behandelt. In seinem Garten wurde er von mehreren vermummten Gestalten überfallen, auf den Boden gedrückt, mit Handschellen gefesselt und mit einer Augenbinde seines Augenlichts beraubt. Anschliessend wurde er mit einem rollenden Gefängniswagen nach Reinach transportiert, wo er sich in einem modrigen Keller vor einem Polizisten ausziehen musste. Schliesslich wurde er zur Basler Staatsanwaltschaft gekarrt, wo er die ganze Nacht eingesperrt wurde. Am anderen Tag wurde er dazu genötigt, sich mit Speichelprobe, Fingerabdrücke und Verbrecher-Photo in der Verbrecher-Kartei der Basler Staatsanwaltschaft zu verewigen. Im anschliessenden Verhör wurde ihm klar, dass seine Chefin Gaby Jenö anscheinend behauptet hatte, er würde sie gefährden. In Tat und Wahrheit arbeitete sie bereits als Schulhausleiterin daran, dem beliebten Lehrer das Unterrichten zu verleiden. Kaum war sie OS-Rektorin missbrauchte sie ihre Macht, um Lehrer H. für immer in die Arbeitslosigkeit zu treiben. 

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse im Internet veröffentlichte, beschloss der damalige Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann den unschuldigen Lehrer wegen Ehrverletzung anzuklagen. Offenbar fühlte sich Eymann in seiner Ehre verletzt, weil er im Internet bis ins Detail lesen musste, wie er und seine Mitarbeiter aus der SP den völlig integeren Lehrer vorsätzlich als gefährlichen Gewalttäter verleumdeten. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann spielten das böse Spiel mit und verurteilten den völlig unbescholtenen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. Weil Lehrer H. der Urteilsverkündung fernblieb, behaupteten Eichenberger und Hagemann, Lehrer H. sei auf der Flucht und könne sich zu einem Kapitalverbrecher entwickeln. Aufgrund dieser vorsätzlichen Lügen, wurde die Sondereinheit Barrakuda ein zweites Mal aufgeboten. Diesmal wuchteten die vermummten Staatsterroristen die Wohnungstür von Lehrer H. auf, der völlig friedlich auf den Sofa sass und sich gerade die Nachrichten von telebasel anschaute. Anschliessend sperrte man den unschuldigen Lehrer insgesamt 20 Tage ein. Zwar hatten Eichenberger und Hagemann 90 Tage Sicherheitshaft geplant, aber Lehrer H. hatte seine 10-tägige Rekursfrist optimal genützt. Hätte er keinen Rekurs gegen das kriminelle Urteil von Hagemann erstattet, wäre die rechtswidrige Haft von zwei Jahren rechtskräftig geworden. 

Lehrer H. ist nicht der einzige Unschuldige, der mit staatlichen Terror-Methoden zum Schweigen gebracht werden soll. Mit dem neuen Polizeimassnahmen-Gesetz sollen in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger ausgeschaltet werden, die den Staat als den wahren Terroristen identifiziert haben. Dieses arglistige Gesetz muss deshalb am 13. Juni wuchtig abgelehnt werden.             

Freitag, 21. Mai 2021

Abstimmungen vom 13. Juni


Gerade sind die Unterlagen für die Abstimmung am 13. Juni angekommen. Ich habe sie bereits ausgefüllt: 5x NEIN!!!!

Denkt daran, Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln zu veröffentlichen, verstösst gegen das Abstimmungsgesetz. Nur mit "Ja" oder "Nein" ausfüllen, alles andere macht den Stimmzettel ungültig! Natürlich lag auch diesmal wieder die kleine rote Broschüre bei. Kleine Broschüre ist in dem Fall jedoch wohl etwas untertrieben. Der Wälzer umfasst tatsächlich 143 Seiten! Statt dass die Punkte, die verändert werden sollen, kurz und für jedermann verständlich jeweils auf 1-2 Seiten pro Vorlage meinungsneutral aufgelistet werden, verfasst man einen 143 Seiten starken Wälzer. Viele werden weder die Zeit noch die Geduld haben dieses umfangreiche, schwer verständliche Propaganda-Werk durchzuackern. Die angehängten Gesetzestexte sind wie immer schwer verständlich und erschlagen viele förmlich. Aus diesem Grund gibt der Bundesrat natürlich wie üblich seine Empfehlungen ab, die gross auf der Aussenseite des Wälzers aufgedruckt sind. Der Bundesrat hat sich jedoch neutral zu verhalten und seine Empfehlungen für sich zu behalten. Diese auch noch gross auf unverständliches Abstimmungsmaterial zu drucken, ist Propaganda und Manipulation der übelsten Sorte. Darum hier noch einmal in Kürze: Erste Vorlage: Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung. Diese Vorlage ist der Regierung 8 Doppelseiten wert. Empfehlung des Bundesrates: Nein - Die Landwirtschaft soll nur noch unterstützt werden, wenn sie sich an massiv verschärfte Auflagen hält. Diese Auflagen existieren bereits heute, sind ziemlich streng und werden auch umgesetzt. - Die Initiative will unter anderem die Düngung mit Chemischen Düngemitteln verbieten. Gleichzeitig sollen aber auch nur Bauern unterstützt werden, die dafür besorgt sind, dass weniger Gülle und Mist anfällt. Also weniger Tiere gehalten werden, die ausschliesslich mit im Inland produziertem Futter ernährt werden dürfen. Dem KIima zu liebe! -Es fällt also weniger Mist und Gülle an. Andere Düngemittel sind verboten. Womit die Bauern in Zukunft also ihre Felder düngen dürfen, ist nicht erwähnt. - Dem entsprechend wird die Produktion von pflanzlichen Nahrungsmittel in Bedrängnis kommen. Es muss mehr importiert werden. Über kurz oder lang werden wir dann wohl KiII BiII-Gates chemisch hergestellte Nahrungsmittel geniessen dürfen. Zur Erinnerung: Gestern hat die EU beschlossen, dass Nudeln in Zukunft mit bis zu 10% Mehlwurm-Anteil hergestellt werden dürfen. En Guete! - Was die Trinkwasserversorgung in der Schweiz angeht, so haben wir bereits das sauberste Trinkwasser weit und breit. Es kann jederzeit und im ganzen Land ohne Bedenken und ohne Abkochen direkt aus dem Hahn getrunken werden. Im Bezug auf Trinkwasser hat die Schweiz bereits sehr strenge Richtwerte, die auch umgesetzt und streng kontrolliert werden. - Für alle Forderungen dieser Initiative gibt es bereits bestehende Gesetze, die auch umgesetzt und kontrolliert werden. - Wissenswert wäre es auch zu erfahren, warum ausgerechnet Banken und Grosskonzernen diese Vorlage befürworten und warum Frau Sommaruga uns vorgelogen hat, dass die Bauern diese Initiative befürworten, was sie definitiv nicht tun. Zweite Vorlage: Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide. Diese Vorlage ist der Regierung 6 Doppelseiten wert. Die Empfehlung des Bundesrates: Nein - Diese Vorlage beinhaltet eigentlich das Selbe, was die erste Vorlage verlangt. Denn als Argument wird erneut die angebliche Verunreinigung des Trinkwassers vorgebracht. - Es dürften keine Pestizide mehr eingesetzt werden. Weder unbedenkliche noch solche, die wir alle nicht sehen möchten. Dies weder in der Landwirtschaft noch in privaten Gärten oder öffentlichen Grünanlagen. - Dies hätte den Zusammenbruch der Nahrungsversorgung zur Folge, da nicht nur die inländischen Bauern pleite gingen sondern auch keine Lebensmittel aus Ländern mehr importiert werden dürften, die nicht einem solchen Verbot unterliegen. - Die Gesetze der Schweiz zur Anwendung und Zulassung von Pestiziden gehören bereits zu den strengsten in Europa. Nahrungsmittelimport würde also fast gänzlich wegfallen, wenn diese zusätzlich drastisch verschärft würden. Von diesem Importverbot dürfte der Bund Ausnahmen gewähren, wenn eine massive Versorgungsknappheit vorliegen sollte. Das Ergebnis wäre also dann, dass wir fast ausschliesslich von importierten Lebensmitteln abhängig wären. Eine höchst beängstigende Vorstellung angesichts der Tatsache, dass KiII BiII-Gates uns in Zukunft mit chemisch hergestellten Lebensmitteln beglücken möchte. - Die Frage ist also, was ist uns lieber: Geprüfte und kontrollierte Pestizide zulassen oder ungeprüfte und chemisch hergestellte Lebensmittel "geniessen". Selbst anpflanzen ist keine Alternative, denn wie erwähnt gelten die Vorschriften auch für private Gärten. - Für alle Forderungen dieser Initiative gibt es bereits bestehende Gesetze, die auch umgesetzt und kontrolliert werden. - Wissenswert wäre es auch hier zu erfahren, warum ausgerechnet Banken und Grosskonzernen diese Vorlage befürworten und warum Frau Sommaruga uns vorgelogen hat, dass die Bauern diese Initiative befürworten, was sie auch hier definitiv nicht tun. Dritte Vorlage: C0VlD-19-Gesetz Diese Vorlage ist der Regierung 10 Doppelseiten wert. Die Empfehlung des Bundesrates: Ja - Im Prinzip geht es dem Bund darum die am Volk vorbei in Kraft gesetzten Verordnungen zur angeblich schwersten Krise seit WW2 in ein bindendes Gesetz umzuwandeln. - Bisher hatten wir lediglich gegen Verordnungen zu kämpfen, die auf keinerlei gesetzlichen Grundlagen beruhten. Im Gegenteil, sie verstossen nicht nur gegen geltende Gesetze sondern auch gegen die Bundesverfassung. Sie sind illegal, da eine Notlage nie durch den Bund bewiesen wurde und auch weiterhin nicht bewiesen werden kann. -Aus diesem Grund kann ein Verstoss gegen diese Verordnungen auch nicht geahndet werden. Artikel 1 Strafgesetzbuch: Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. - Diese Vorlage ist also nichts weiter als die Legalisierung der vom Bund eingerichteten Diktatur. Wir haben bereits ein gültiges Epidemie-Gesetz, dass sobald der Bund eine entsprechende Notlage BEWEISEN kann, zur Anwendung kommen kann. Aus diesem Grund verstossen auch die derzeitigen Verordnungen gegen jedes geltende Recht. Vierte Vorlage: C02-Gesetz Diese Vorlage ist der Regierung 25 Doppelseiten wert. Die Empfehlung des Bundesrates: Ja - Auf diesen 25 Seiten schürt der Bund die KIimaangst in vollen Zügen. Er spricht wie üblich von KIimaneutralität, was bedeuten würde, das kein C02 mehr produziert würde. Das dies eine Utopie ist sollte jedoch jedem klar sein. Alleine schon unser Atem, wie der Atem jedes Lebewesens enthält C02. Eine C02-Neutralität ist also schlich unmöglich. - Dies fällt offenbar auch der KIima-Sekte auf denn C02 soll dann nicht mehr schädlich sein, wenn wir nur genug dafür bezahlen, dass wir Atmen dürfen. - Vor nicht allzu langer Zeit wollte uns die Politik weis machen, dass bereits jetzt Pflanzen durch C02 eingehen würden. Man mache sich bitte einmal über das Thema Photosynthese schlau und finde den Fehler! Pflanzen leben von C02 und gehen auf keinen Fall daran ein im Gegenteil sie gedeihen umso besser. Aus diesem Grund werden in Treibhäusern zum Teil C02 Gase eingeleitet, um das Wachstum der Pflanzen zu fördern. - Diese Vorlage hängt jedoch auch mit der ersten Vorlage zusammen, denn diese fordert weniger Tiere in Landwirtschaftsbetrieben. Das ist jedoch erst der Anfang. Schon heute wird von Politikern und u.A. KiII BiII-Gates gefordert, dass über kurz oder lang Haustiere verboten werden sollten. Diese seien völlig unnötig und wahre C02 Schleudern. Liebt ihr eure Tiere? Also ich ja! Und ich werde auch nicht auf sie verzichten. - Der KIimawandel wird sich jedoch nicht durch Ablasszahlungen aufhalten lassen. KIimawandel ist normal! Das Wetter, nicht das KIima, wird sich erst dann wieder normalisieren (wie auch immer das aussehen mag) wenn die Regierungen endlich aufhören in die Natur einzugreifen und das Wetter mit viel Chemie und Strahlungen zu beeinflussen. Davon steht natürlich nichts im Abstimmungstext. Zum Glück macht KiII BiII-Gates keinen Hehl daraus und spricht offen in der Öffentlichkeit darüber. Fünfte Vorlage: Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus Diese Vorlage ist dem Bund 21 Doppelseiten wert. Die Empfehlung des Bundesrates: Ja - Überall wo ein Politiker zu diesem Thema auftritt, spricht er von lslamisten und Terroranschlägen. Was sie vergessen zu erwähnen ist, dass es sich hier keineswegs um ein Gesetz handelt, dass Anschläge verhindern soll. Viel mehr handelt es sich um ein Gesetz, dass jede Form von Meinung, die von der des Bundes abweicht verbieten soll. Es betrifft jeden Bürger ab 12 (!) Jahren. - Gesetze gegen den Terrorismus und damit zusammenhängende Straftaten existieren bereits. Diese nennen sich Strafgesetzbuch. Diese Gesetze müssten nur endlich einmal zur Anwendung kommen. Hallo Justitia! - Kundgebungen und Demonstrationen um auf gefährliche Entwicklungen, die vom Bund befürwortet werden hinzuweisen, wären nicht mehr möglich ohne Gefahr zu laufen präventiv bevormundet und eingesperrt zu werden. - Wagt es ein Bürger die Regierung zu kritisieren, kann er ohne eine Straftat begangen oder auch nur geplant zu haben zu Massnahmen in Form von Psychotherapie, Hausarrest und Ausreiseverbot verurteilt werden. - Dazu wird fremdbestimmt, mit wem sich der Bürger treffen oder unterhalten darf. Verstösst er dagegen dürfen die Massnahmen verschärft werden. - Dieses Gesetz öffnet Tür und Tor für Missbrauch, Denunziation von unliebsamen Nachbarn usw. Es schafft einen Polizeistaat erster Güte. Selbst ein Text wie dieser könnte völlig legal zu Massnahmen führen. - Ein ganz entscheidendes Problem dieses Gesetzes ist, dass es jeden Bürger willkürlich zum Kriminellen machen kann ohne dass dieser sich in irgend einer Weise strafbar gemacht hätte. Vorverurteilung wäre dann völlig legal. Man merke: Artikel 1 Strafgesetzbuch: Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer TAT verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. - Ein Insasse der in Untersuchungshaft sitzt, hat solange als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bewiesen ist. Bei Straftaten funktioniert das also. Nach diesem Gesetz wäre aber jeder so lange eines Verbrechens, das nie stattgefunden hat schuldig, bis seine Unschuld bewiesen ist. Das man Unschuld nicht beweisen kann spielt dafür anscheinend keine Rolle. Erst recht nicht, wenn ein Schuldspruch präventiv erfolgt. Also bevor auch nur Anzeichen für eine beabsichtigte Tat vorhanden sind. Gedankenkontrolle wird so salonfähig. "Die Gedanken sind frei" ist nur noch Poesie und weit entfernt von der Realität. - Wird diese Vorlage vom Volk angenommen, ist unsere Demokratie Geschichte! Die Regierung müsste sich noch nicht einmal mehr die Mühe machen, das Volk vor Abstimmungen zu manipulieren. Abstimmungen wird es bestimmt weiterhin geben, schon um den Anschein zu wahren. Es werden dann aber wohl alle das auf den Zettel schreiben, was die Regierung von ihnen hören möchte. Rein aus Angst vor den Massnahmen des Terrorregimes Bund. - Da hilft nur noch heimlich, still und leise das Land zu verlassen, bevor dies generell verboten wird und nicht erst aufgrund einer Massnahme angeordnet werden muss, weil eventuell die Möglichkeit besteht, dass jemand etwas Falsches gedacht haben könnte.

Montag, 17. Mai 2021

Corona-Faschismus

Darf man den Corona-Faschismus mit dem totalitären Nazi-Faschismus vergleichen? Aus unserer Sicht macht der Vergleich durchaus Sinn. Natürlich haben die Corona-Nazis heute andere Methoden als die Nazis von damals. Sowohl damals als auch heute wird mit der Angst der Menschen gespielt. Seit über einem Jahr wird uns von den System-Medien eingetrichtert, dass in der Welt ein schlimmer Virus wütet, der nur mit einer Impfung unter Kontrolle gebracht werden kann. Offensichtlich haben die Corona-Nazis das grösste Interesse, uns Impfungen zu verpassen, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Auch im Corona-Faschismus setzt man gezielt auf Propaganda, um die Agenda der Globalisten mit allen Mitteln durchzusetzen. Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss den Rest seines Lebens eine Maske tragen. Es wird uns eingeredet, dass wir alle ansteckend sind, wenn wir die Impfung verweigern. Das Gegenteil ist der Fall. Niemand ist ansteckend, wenn er keine Symptome hat. Wer Symptome hat, soll zu Hause bleiben und seine Erkältung auskurieren. Dass der Staat seit über einem Jahr die Menschen in den elementarsten Menschenrechten beschneidet und die Wirtschaft systematisch an die Wand fährt, um uns zu schützen, ist so glaubhaft wie das Narrativ der Nazis, die hinter jedem Juden einen Volksschädling sahen. Im Narrativ der heutigen Corona-Nazis werden alle Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, als Volksschädlinge betrachtet. In Wirklichkeit handelt es sich bei den Impf-Gegnern um intelligente Bürgerinnen und Bürger, die die kriminellen Machenschaften der Politiker, der Massenmedien, der Pharma-Mafia und der Drahtzieher im Hintergrund längst durchschaut haben. Dass die vom Staat gekauften Massenmedien aufgewachte Bürgerinnen und Bürger als Verschwörungstheoretiker oder Aluhut-Träger diffamieren, entlarvt das perfide Zusammenspiel der Corona-Nazis. 

Schlafschafe, die den Regierungen und der Pharma-Mafia blind vertrauen, erhalten eine Spritze, die mindestens tausend Mal gefährlicher ist, als das Corona-Virus selber, das mit einem gesunden Immunsystem gut bewältigt werden kann. Dass die Massenmedien nicht darüber berichten, wie Menschen nach der Impfung sterben oder krank werden, versteht sich von selbst. Im Herbst wird die Anzahl der Corona-Kranken wie jedes Jahr wieder ansteigen. Die Corona-Nazis werden uns dann erneut wieder in unsere Wohnungen sperren und alles verbieten, was Freude und Spass macht. Die Sondereinheiten der Polizei werden Demonstranten, die gegen die kriminellen Corona-Massnahmen protestieren erneut niederknüppeln und verzeigen. Zur Zeit gibt es nur eine Möglichkeit, diesen Wahnsinn noch zu stoppen. Ein wuchtiges NEIN zum Covid-19 Gesetz ist unsere letzte Chance, den kriminellen Corona-Faschismus zu besiegen. 

Donnerstag, 6. Mai 2021

Lorenz Kneubühler - Bundesrichter und Rechtsverweigerer

                         

Lorenz Kneubühler ist Bundesrichter und Präsident der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung. Auch er betreibt aus unserer Sicht rechtswidrige Rechtsverweigerung. Mit folgender Lüge schafft es der Rechtsverdreher aus Lausanne, die Beschwerde des Lehrers vom 9. April 2021 in den Boden zu stampfen:

"In Erwägung, dass der Gesuchsteller sich auf keinen Revisionsgrund beruft (Art. 121 ff. BGG) und nicht ansatzweise aufzeigt, inwiefern ein solcher vorliegen sollte, wird auf das Revisionsgesuch nicht eingetreten."

Man muss schon ziemlich blind oder ignorant sein, um zu behaupten, Lehrer H. berufe sich auf keinen Revisionsgrund. Der Revisionsgrund ist die konstante "Rechtsverweigerung" des Bundesgerichts zum Thema "Maskenzwang". Offensichtlich drücken sich die Bundesrichter Kneubühler, Chaix und Merz vorsätzlich davor, den totalitären und verfassungswidrigen Masken-Zwang als verfassungswidrig zu erklären, in dem sie Begründungen konstruieren, die mit der Realität nichts zu tun haben, um auf Beschwerden nicht eintreten zu müssen. Das Vorgehen dieser Bundesrichter ist ein Skandal. Wenn die obersten Richter der Schweiz systematische Rechtsverweigerung betreiben, wird der Rechtsstaat vorsätzlich ausser Kraft gesetzt. Auch in Nazi-Deutschland kooperierten die damaligen Richter mit dem totalitären Nazi-System. 

Hier noch der Original-Wortlaut der Beschwerde des Lehrers, auf welche die Rechtsverweigerer aus Lausanne nicht eintreten wollten:

Hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Verfügung von Bundesrichter Francois Chaix vom 8. März 2021. Auf meine Beschwerde vom 22. Februar wurde nicht eingetreten, weil ich angeblich vergessen haben soll, die Beschwerdevoraussetzungen im Einzelnen darzulegen. Ich habe mich dazu nicht geäussert, weil diese Voraussetzungen offensichtlich gegeben sind. Es ist für jeden normal begabten Menschen ohne weiteres ersichtlich, dass die vom Basler Appellationsgerichtspräsidenten Claudius Gelzer ausgesprochene Busse von Fr. 300.-- einen "nicht wieder gutzumachenden Nachteil" nach Art. 93 Abs. 1 BGG darstellen. Dass  Bundesrichter Francois Chaix das Gegenteil behauptet, ist aus meiner Sicht eine unzulässige Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung. Nach Art. 94 BGG kann gegen das Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheids Beschwerde geführt werden.

Hiermit reiche ich also Beschwerde gegen das Urteil vom 8. März 2021 ein.

Wenn ich keine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung einreiche, entstehen mir "nicht wieder gutzumachende Nachteile":

1. Die Busse wegen Masken-Verweigerung wäre rechtskräftig.

2. Die Busse in der Höhe von Fr. 300.-- würde ein massives Loch in mein Budget schlagen.

3. Mein psychiatrisches Gutachten, das mir eine Anpassungsstörung attestiert, wäre mir sofortiger Wirkung Makulatur.

4. Ich müsste ab sofort im COOP und in der MIGROS eine Maske tragen, obwohl das meine psychische als auch physische Gesundheit massiv schädigen würde.

5. Das Tragen einer gesundheitsschädlichen Maske würde meine Menschenrechte massiv verletzen.

In meiner ersten Beschwerde habe ich äusserst umfassend geschildert, weshalb ich keine Maske tragen darf. Leider Ist Bundesrichter Francois Chaix mit keinem Wort auf meine Argumentation eingegangen. Ich werde diese deshalb an dieser Stelle noch einmal wiederholen:     

Ich leide seit bald 15 Jahren an einer schweren Anpassungsstörung. 2006 wurde ich aufgrund falscher Anschuldigungen meiner Chefin von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen und in Polizeigewahrsam genommen. Seit diesem Vorfall habe ich ein tiefes Misstrauen in den Staat und dessen Funktionäre. Dr. Claudius Gelzer, Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht, versucht mich schon seit einigen Jahren fertig zu machen. Er pervertierte meine freie Meinungsäusserung zu einem "Dauerdelikt" und verlor damit vor Bundesgericht. Seither versucht er mich mit allen Mitteln zu drangsalieren.

Meine Anpassungsstörung hat sich aufgrund der Corona-Fake-Pandemie massiv verschlimmert. Ich kann mich bei bestem Wissen und Gewissen nicht an den aus meiner Sicht faschistoiden Maskenzwang anpassen. Ich wurde 2020 anlässlich einer Gemeindeversammlung von einer Polizistin gezwungen, eine Maske zu tragen. Innert kürzester Zeit verspürte ich Atemnot und eine unglaubliche Aggression. In diesem Zustand ist es mir nicht mehr möglich einen klaren Kopf zu behalten. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich an der Gerichtsversammlung vom 17. Februar 2021 weigerte, eine Maske zu tragen. Ich war an diesem Tag körperlich völlig gesund, hatte keinen Husten, keinen Schnupfen und kein Fieber. Ich hielt während des ganzen Nachmittags den Mindestabstand ein. Ich war durch Plexiglas-Scheiben vom Staatsanwalt und meinem Verteidiger abgetrennt und der Abstand zu den Richtern betrug mindestens 5 Meter. Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb ich mit meinem Verhalten die anwesenden Personen einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus ausgesetzt haben soll.

Laut Art. 7 der Bundesverfassung ist die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Wenn ich gezwungen werden eine Corona-Maske zu tragen, fühle ich mich in meiner Würde verletzt, da ich die Maske als Symbol des Corona-Faschismus empfinde. Ich kann mich diesem kollektiven Corona-Wahn nicht unterwerfen, weil mich jede Form von Totalitarismus anwidert.

Laut Art. 6 der Bundesverfassung nimmt jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Aufgrund dieses Grundrechts liegt es in meiner Verantwortung, ob ich den Sauerstoff, den ich einatme, durch eine giftige Maske einatme, oder ob ich auf meine Gesundheit achte. Es ist bekannt, dass sich unter einer Maske mehr CO2 ansammelt. Dieses CO2 schädigt bekanntlich die körpereigenen Zellen. Wenn der Staat gesundheitsschädigende Massnahmen vorschreibt, ist Notwehr erlaubt.

Laut Art. 10 der Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Es ist erwiesen, dass die Corona-Masken nichts Anderes sind als "Gift im Gesicht". Der Artikel von Florian Schwinn vom 16. Februar 2021 klärt eindrücklich über die Giftstoffe auf, die in den Corona-Masken enthalten sind. Auch aus diesem Grund kann ich keine Maske tragen.

Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie freundlichst, auf meine Beschwerde in Sachen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung einzutreten und die aus meiner Sicht rechtswidrigen Verfügungen von Bundesrichter Francois Chaix und Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer aufzuheben. Ausserdem möchte ich Sie bitten, mir keine Verfahrenskosten aufzuhalsen, da dies meine finanzielle Situation bekanntlich nicht zulässt. 

Dienstag, 4. Mai 2021

Dr. Esther Omlin - Ausserordentliche Staatsanwältin

                         

Weil Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann eingereicht hatte, setzte der damalige Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt Alberto Fabbri die damalige Oberstaatsanwältin von Obwalden Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin ein. In der Hoffnung, Omlin werden den Basler Justiz-Filz endlich durchleuchten, reiste Lehrer H. mit seinem Anwalt nach Sarnen, wo er sich mehrere Stunden befragen liess. Er berichtete der Ausserordentlichen Staatsanwältin über die Machenschaften von Eichenberger und Hagemann, die ihn völlig rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt hatten. Da Eichenberger und Hagemann den völlig unschuldigen Lehrer ebenfalls mit unzähligen Strafanzeigen eindeckten, weil dieser sich getraut hatte, die beiden anzuzeigen, befand sich die Obwaldner Oberstaatsanwältin in einem Dilemma. Einerseits wollte sie den Basler Filz schützen, weil sie vom Kanton Basel-Stadt bezahlt wurde, andrerseits wollte sie keinen unschuldigen Lehrer anklagen. Da Eichenberger und Hagemann eine Befragung durch Omlin verweigerten, stellte sie die Strafverfahren gegen Lehrer H. ein. Dagegen rekurrierten die beiden Staatsfunktionäre und bekamen Recht vom Basler Appellationsgerichtspräsidenten Dr. Christian Hoehnen. Dieser wies Omlin an, den unschuldigen Lehrer anzuklagen. Anstatt den Fall abzugeben, knickte Omlin vor dem Basler Filz ein und sprach den Lehrer mittels Strafbefehl schuldig. Da der Lehrer den Strafbefehl nicht akzeptierte, musste sich das Basler Strafgericht mit dem Fall befassen. Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese verurteilte den Lehrer wegen angeblich falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe. Da Lehrer H. niemanden falsch angeschuldigt hatte, zog er das Urteil weiter ans Basler Appellationsgericht. Dass Omlin die Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann einstellte, ohne die beiden Staatsfunktionäre zu den Anschuldigungen zu befragen, erweckt nicht nur den Anschein von Befangenheit. Aus unserer Sicht ist es Begünstigung, wenn Strafverfahren gegen Beamte und Behörden ohne Einvernahmen abgewürgt werden. 

Unterdessen wurde Dr. Esther Omlin selber verurteilt. Sie hat als Oberstaatsanwältin Unterschriften gefälscht und damit Urkundenfälschung begangen. Von den Straftatbeständen Amtsmissbrauch und Begünstigung wurde sie freigesprochen. Aus unserer Sicht hat sie im Fall Lehrer H. aber Amtsmissbrauch und Begünstigung begangen. Wenn sie die Strafanzeigen von Lehrer H. nicht abgewürgt hätte, wäre der Basler Justiz-Filz endlich ins Wanken geraten. Dass von einer Juristin, die  Unterschriften fälscht, keine Gerechtigkeit zu erwarten ist, überrascht nicht. Wir sind von Dr. Esther Omlin schwer enttäuscht.