Dienstag, 17. September 2019

Markus Melzl - Ehemaliger Kriminalkommissar von Basel-Stadt


Als Lehrer H. 2006 von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda zu Hause überfallen wurde, war Markus Melzl Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft. Melzl äusserte sich im BaZ-Artikel vom 19.8.2006 folgendermassen zum Überfall auf den unschuldigen Lehrer:

"Weil die Staatsanwaltschaft keine Vertuschungs-, Fortsetzungs- oder Fluchtgefahr sah, hat sie Lehrer H. wieder freigelassen."

13 Jahre später äusserte er sich in einem anderen Fall zu den Kriterien, die einen Einsatz einer Sondereinheit nötig machen. Wörtlich sagt er:

"Bei einem Einsatz dieser Art geht man von sehr gefährlichen Tätern aus."

Nimmt man die Aussagen von Melzl ernst, dann wurde Lehrer H. 2006 von den Behörden also als "sehr gefährlicher Täter" eingestuft. Wie ist es möglich, dass ein völlig integerer Lehrer über Nacht zum "sehr gefährlichen Täter" mutiert? Gaby Jenö, die damalige Rektorin der Basler Orientierungsschule, machte es möglich. Ohne jegliche Beweise behauptete sie, Lehrer H. hätte sie bedroht. Aufgrund ihrer eigenen Lüge erstattete sie eine Strafanzeige gegen den Lehrer und der totalitäre Justiz-Apparat begann zu rotieren. In Tat und Wahrheit hatte der Lehrer keine einzige Drohung geäussert, aber das Basler Erziehungsdepartement wollte den Lehrer unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann loswerden. Ein Lehrer, der die sog. Schulrefomen kritisierte und sich für die Beibehaltung der Klein- bzw. Musikklassen einsetzte, konnte nicht toleriert werden. Lehrer H. musste krankgeschrieben werden, weil er die falsche Gesinnung hatte. Einen andersdenkenden Lehrer zum "sehr gefährlichen Täter" zu erklären, um ihm anschliessend zu kündigen, ist an Boshaftigkeit kaum zu überbieten. Dr. Christoph Eymann, Dr. Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer, Thomas Baerlocher und Gaby Jenö waren die Drahtzieher dieser Aktion, die dem Lehrer Beruf, Ehre und Einkommen vernichteten. Doch damit nicht genug. Genau diese Personen fühlten sich von Lehrer H. in ihrer Ehre verletzt, weil dieser schonungslos aufdeckte, weshalb er von einem Tag auf den anderen nicht mehr Lehrer sein durfte. Leider ist auch der Basler Justiz-Filz nicht an der Wahrheit interessiert. Mittels Verkehrung von Ursache und Wirkung erklärten die Basler Richter, Lehrer H. sei ein "planmässiger Verleumder", obwohl die Fakten klar belegen, dass der Plan im Basler Erziehungsdepartement verbrochen wurde. Logik scheint offensichtlich nicht die Stärke der Basler Gerichte zu sein. Wo bösartiger Machtmissbrauch an der Tagesordnung ist, verzichtet man bekanntlich gerne auf Logik. Es reichen Behauptungen und Lügen, so lange sie vom Bundesgericht abgesegnet werden. Zum Erstaunen der Basler Justiz-Mafia wollte das Bundesgericht die Wahrheit aber nicht als sog. "Dauerdelikt" sehen und hob das Urteil gegen Lehrer H. auf. In einem zweiten Anlauf erklärten die Basler Richter die Wahrheit nun zur "planmässigen Verleumdung" und versuchten damit, die Fakten erneut zu pervertieren. Lehrer H. wird auch dieses Urteil in der Luft zerpflücken, sobald der zuständige Richter Dr. Claudius Gelzer seine schriftliche Begründung ausgebrütet hat.

Dienstag, 10. September 2019

Dr. Christoph Eymann - Nationalrat


Dr. Christoph Eymann möchte noch weitere vier Jahre Nationalrat bleiben. Als er Basler Bildungsdirektor wurde, erklärte er Basel-Stadt zur SVP-freien Zone. Lehrkräfte, die den politischen Kurs von Eymann kritisch betrachteten, wurden als selbst- bzw. fremdgefährlich diffamiert und entlassen. Lehrer H. wollte sich dieses Prozedere nicht gefallen lassen und wehrte sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Er nützte auch die Chancen der Digitalisierung und veröffentlichte auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" die Wahrheit über Eymann. Das passte dem Magistraten ganz und gar nicht, und er stellte einen Strafantrag gegen den Lehrer, in welchem er beantragte, alle möglichen Antragsdelikte zu bestrafen. Anhand dieses Strafantrages erklärte die Basler Justiz sämtliche Meinungsäusserungen von Lehrer H. zu einem sog. Dauerdelikt. Mit diesem juristischen Betrug wollten die verantwortlichen Staatsfunktionäre die Verjährungsfristen der diversen Meinungsäusserungen des Lehrers ausschalten. Hätte Lehrer H. dieses bundesrechtswidrige Urteil nicht weitergezogen, wäre Lehrer H. für zwei Jahre ins Gefängnis gesperrt worden. Eine Justiz, die vorsätzlich Bundesrecht bricht, um einen unschuldigen Lehrer ins Gefängnis zu bringen, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, totalitär zu sein. Dass das Basler Appellationsgericht unter der Leitung von Dr. Claudius Gelzer in seinem zweiten Urteil die freie Meinungsäüsserung zwar nicht mehr zum Dauerdelikt erklärte, sondern "nur" noch zur "planmässigen Verleumdung", unterstreicht den totalitären Ansatz der Basler Justiz. Lehrer H. hatte nie einen Plan jemanden zu verleumden, sondern er wehrte sich mit allen legalen Mitteln gegen die Diffamierungen gegen seine Person, die von Eymann und dessen Mitarbeitern lanciert wurden. Ein Erziehungsminister, der Basel zu einer SVP-freien Zone machen will, entlarvt seine vermeintliche Offenheit. Anscheinend ist Dr. Christoph Eymann nur offen für den Fahrplan der Globalisten, die aus der Schweiz einen Vasallen der EU machen wollen. Mit der sog. Integrativen Schule hat Eymann den Wunschtraum aller Linken und Globalisten erfüllt: Greti und Bleti gehen alle in die gleiche Klasse und die "verhaltensoriginellen" Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht so lange stören, bis die Lehrperson im Burnout landet. Lehrer H. hat diese Entwicklung vorausgesehen und vor der Abschaffung der Kleinklassen und Musikklassen gewarnt. Dr. Christoph Eymann war immer ein Mann der Wirtschaft. Seit die staatlichen Schulen mit den "Schulreformen" Eymanns massiv verschlechtert wurden, stehen die Türen der Privat-Schulen nun um so weiter offen. Wer eine gute Bildung für sein Kind will, schickt dieses jetzt nicht mehr an die Staatsschule, sondern an die Privatschule. Wenn Politik derart massiv in das Bildungswesen eingreift, muss von "Bildungsfaschismus" gesprochen werden. Wer als Regierungsrat Andersdenkende in die Psychiatrie abschieben lässt, wie es Dr. Christoph Eymann nachweislich mit Lehrer H. versuchte, sollte nicht Nationalrat sein. Wir brauchen im Nationalrat keine SVP-freie Zone, sondern Politiker, die gegen den globalen Faschismus kämpfen. Der globale Faschismus beginnt mit der sog. "Integrativen Schule" und endet bei der herbeigeredeten "Klima-Katastrophe". Marionetten der Neuen Weltordnung sollten nicht im Nationalrat sitzen.
Dieses Zitat stammt übrigens nicht von Lehrer H., sondern von der Basler Staatsanwaltschaft.

Freitag, 6. September 2019

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin


Lange Zeit waren wir der Meinung, Dr. Esther Omlin sei eine unbefangene ausserordentliche Staatsanwältin, die alles daran setzt, Gerechtigkeit im Fall Lehrer H. walten zu lassen. Mit ihren Einstellungsverfügungen vom 30.8.2019 beweist die Rechtsverdreherin aus Obwalden aber genau das Gegenteil. Ohne auf die von Lehrer H. geschilderten Fakten einzugehen, behauptet sie, die beiden Basler Funktionäre Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann hätten ihr Amt nicht missbraucht. Zur Erinnerung: Die beiden wollten den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre unbedingt im Gefängnis verschwinden lassen, indem sie dessen Meinungsäusserungen als Dauerdelikt taxierten. Ohne jegliche rechtliche Grundlage wollten die beiden den Lehrer mittels 90 Tagen Beugehaft dazu zwingen, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen. Die beiden Funktionäre waren sich dabei nicht zu schade, den Lehrer als potenziellen Kapitalverbrecher abzustempeln und zu behaupten, er sei vor dem Haus der Staatsanwältin aufgetaucht. Esther Omlin hat mit den beiden Beschuldigten keine einzige Einvernahme durchgeführt. Alle Fakten, die Lehrer H. der ausserordentlichen Staatsanwältin lieferte, wurden von ihr zur falschen Anschuldigung pervertiert. Anstatt Anklage gegen Eichenberger und Hagemann zu erheben, konstruierte Omlin einen Strafbefehl gegen den unbequemen Lehrer. In unseren früheren Beiträgen lobten wir Omlin für ihre Unabhängigkeit und ihre Integrität. Leider müssen wir jetzt feststellen, dass wir uns in dieser Person massiv getäuscht haben. Auch diese Rechtsverdreherin verfolgt offensichtlich nur ein Ziel, nämlich den völlig desolaten Zustand der schweizerischen Justiz zu vertuschen. Interessanterweise läuft gegen Omlin selber ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Begünstigung und Urkundenfälschung. Wir hoffen, dass Omlin wegen allen drei Delikten die Höchststrafe erhält.