Dienstag, 21. Mai 2024

Dr. Daniel Schmid (SVP) - Strafgerichtspräsident Basel-Land


Dr. Daniel Schmid ist ein Strafgerichtspräsident am Baselbieter Strafgericht. Er wäre ein gosser Held geworden, wenn er den unschuldigen Lehrer H. frei gesprochen hätte. Leider ist Dr. Daniel Schmid nur ein kleiner Mitläufer, der die Corona-Nazis ohne wenn und aber unterstützt. In der ersten Runde präsentierte er sich sehr nett und sympathisch. Nach der Pause entpuppte er sich allerdings als armseliger Corona-Richter, der keinerlei Verständnis für die Situation des Lehrers aufbringen konnte. Ohne auf die Argumente des Lehrers näher einzugehen, verurteilte er diesen zu folgender Strafe:

Busse: Fr. 50.--

Kosten der Staatsanwaltschaft: Fr. 300.--

Gerichtskosten: Fr. 1000.--

In seiner mündlichen Begründung zitierte er einige Bundesgerichtsurteile und machte damit unfreiwillig deutlich, dass die Corona-Verbrecher bis hinauf ins Bundesgericht ihr Unwesen treiben. 

Mitläufer wie Dr. Daniel Schmid gab es schon bei den Nazis. Dort wurden Menschen gejagt, die beim Nazi-Faschismus nicht mitspielen wollten. Bis auf den heutigen Tag werden in der Schweiz Menschen gejagt, die sich gegen den Hygiene-Faschismus der Corona-Nazis gewehrt haben. 

Wenn Lehrer H. nicht gegen den Entscheid rekkuriert, werden ihm die Gerichtskosten von Fr. 1000.-- auf Fr. 500.-- halbiert. Dr. Daniel Schmid muss dann keine schriftliche Begründung liefern. 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Corona-Nazis das Bundesgericht voll im Griff haben, dürfte Lehrer H. auf einen Weiterzug verzichten. 

Freundlicher Weise hat uns Lehrer H. sein Plädoyer zur Verfügung gestellt. Es wird als Beweis aufgeführt werden, wenn sämtliche Corona-Verbrecher, die gegen den Nürnberger Kodex verstossen haben, zur Rechenschaft gezogen werden. 

Hier also das Plädoyer von Lehrer H. in ganzer Länge:

Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident 

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin

Sehr geehrter Herr Gerichtsschreiber

Sehr geehrtes Publikum  

Manchmal bin ich richtig traurig, dass ich in den letzten Jahren nicht in Schweden gelebt habe. In Schweden gab es nämlich keine Maskenpflicht. Die Menschen in Schweden liefen nicht in ein Strafverfahren, wenn sie keine Maske trugen. Es gab auch keine Lockdowns und andere Schikanen. Wenn ich in Schweden gelebt hätte, stände ich heute nicht vor Gericht und müsste meine zahlreichen Gründe für die Masken-Verweigerung nicht endlos wiederholen.

Unterdessen sind die RKI-Protokolle geschwärzt veröffentlicht worden. Wenn das RKI nichts zu verbergen hätte, wären sie nicht geschwärzt worden. Diese RKI-Files beweisen deutlich, dass die sog. Pandemie nicht schlimmer war, als eine normale Grippe. Das RKI bemerkte in seinen Protokollen, dass bei Influenza mehr Menschen sterben als bei Covid-19.  

In Slowenien sind die Corona-Bussen den Bürgerinnen und Bürgern unterdessen zurückerstattet worden. Das dortige Verfassungsgericht hat erkannt, dass die Bussen verfassungswidrig waren. Zwischen März 2020 und Mai 2022 wurden in Slowenien 62.000 Strafverfahren gegen Massnahmen-Gegner eröffnet. Bussen über insgesamt 5,7 Millionen Euro wurden verhängt. Die Annullation der Bussen ist nicht nur im Sinne der Rechtsstaatlichkeit konsequent. Indem der Staat das begangene Unrecht anerkennt, streckt er die Hand zur Versöhnung aus. Die Covid-Massnahmen in Slowenien waren vergleichbar mit jenen in der Schweiz. Auch in der Schweiz hat die massive Einschränkung der Grundrechte einen tiefen Graben in der Gesellschaft hinterlassen. Viel Vertrauen ging verloren.

Eigentlich müsste die Schweiz dem slowenischen Beispiel folgen. Anders als Slowenien kennt die Schweiz aber kein Verfassungsgericht. Bis auf den heutigen Tag wollen unsere Bundesrichter vorsätzlich nicht erkennen, dass die Aktivierung von Notrecht in den Corona-Jahren völlig unverhältnismässig und damit verfassungswidrig war.

Aus meiner Sicht sind die in der Schweiz ausgesprochenen Corona-Bussen ebenfalls verfassungswidrig. Leider hatte aber bisher kein Richter den Mut, darauf hinzuweisen, dass die Bundesverfassung eigentlich über der rechtswidrigen Covid-Verordnung steht. Dass ich heute hier vor einem Richter stehen und erklären muss, warum ich beim Einkaufen meiner Lebensmittel keine Maske trage, ist geradezu lächerlich. Heute wissen wir alle, dass die Maskentragpflicht völlig kontraproduktiv und unverhältnismässig war.    

Am 3. Juni 2022 habe ich Einsprache gegen den Strafbefehl vom 2. Juni 2022 erhoben, weil ich nicht gegen die Covid-19-Verordnung verstossen habe.

Laut der Covid-19-Verordnung können Menschen mit besonderen Gründen auf das Tragen einer Gesichtsmaske verzichten. Bei mir sind es insgesamt 10 besondere Gründe, die mich bewogen haben, auf das Tragen einer Maske zu verzichten.

1. Laut einem psychiatrischem Gutachten soll ich an einer Anpassungsstörung leiden. Ich kann mich z.B. nicht anpassen an Verordnungen, die meine Gesundheit schädigen.

Es klingt zunächst wie eine Horror-Meldung aus der Waffenkammer alarmistischer Personen: Im überwiegenden Teil untersuchter Lungen von Maskenträgern sollen Granulome gefunden worden sein. Als Auslöser für diese Knötchenbildung habe man Mikrofasern von Masken identifiziert.

Das sagt aber nicht irgendwer, sondern der Linzer Professor Martin Haditsch, ein ausgewiesener Experte, weltweit vernetzt und Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Infektiologie und Tropenmedizin, Virologie und Infektions-Epidemiologie.

Gegenüber Report24 gab der Professor jetzt ein umfangreiches Interview: Was die Masken betrifft, sagte er folgendes:

„Man hat auch in der Corona-Zeit Leuten Lungen transplantiert und hat die entnommenen Organe sich angeschaut. Und in überwiegenden Teilen der entnommenen Lungen – den krank gewordenen natürlich - hat man Granulome, also Knötchenbildungen gefunden, die hat man sich angeschaut. Und Auslöser dieser Knötchen waren Mikrofasern aus Masken. Das ist ja kein Spaß! Wenn ich das jetzt sage: Na ja, aber es gibt ja Leute, die das tragen, da muss man sagen: Ja, die haben das schon immer getragen. Aber es hat ja einen Grund, dass die Arbeitsmedizin – das ist ja eine arbeitsmedizinische Fragestellung – hier sehr konkrete und verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt hat, wer wann für wie lange welche Maske tragen darf.

Und zum Beispiel für die FFP2-Maske gibt es Vorgaben, dass diese Maske überhaupt nur 75 Minuten getragen werden darf bei schwerer körperlicher Tätigkeit. Das ist ja eine Staubschutzmaske.

Und wenn die Tätigkeit leicht ist, sind es in Deutschland, glaube ich, einhundert Minuten, in Österreich ist es plus 50 Prozent, aber es kommt ungefähr aufs Gleiche heraus. Und diese Zeit ist einzuhalten.

Und dann muss obligat verbindlich eine dreißigminütige Maskenpause eingehalten werden. Das dient eben dem Gesundheitsschutz der Leute, die dadurch vermehrt belastet sind. Und niemand dieser Personen trägt diese Masken dann automatisch wochen- oder monatelang acht Stunden am Tag.“

Ich habe Mühe mit allen Sorten von Faschismus: dem braunen, dem roten, dem grünen, dem gelben und dem Corona-Faschismus. Ich habe beim Einkaufen nie eine Maske getragen und bin dabei weder erkrankt, noch habe ich jemanden angesteckt. Ich habe damit eindrücklich bewiesen, dass es bei der sog. Pandemie um eine politisch gewollte Hysterie handelte, bei der Milliarden von Steuergeldern verbrannt und unzählige Menschen in den Ruin getrieben wurden. Eigentlich müssten heute sämtliche Corona-Verbrecher, die dieses Land jahrelang terrorisiert haben, auf der Anklagebank sitzen. Bis auf den heutigen Tag ist der Corona-Betrug aber nicht aufgearbeitet worden. Die für das Desaster zuständigen Beamten und Behörden wurden bis auf den heutigen Tag nicht zur Rechenschaft gezogen. Heute wissen wir, dass weder die Maske noch die Impfung unsere Gesundheit schützte. Die Maske war das Druckmittel zur Impfung, die laut den Corona-Politikern Erlösung bringen sollte. Unzählige Menschen, die dem Staat vertrauten und sich das Impf-Gift haben spritzen lassen, sind heute tot oder schwer erkrankt. Dass sich der Staat jetzt nicht um diese Menschen kümmert, beweist, dass es beim Corona-Faschismus nie um Gesundheitsschutz ging, sondern um totalitäre Menschendressur. Ich habe beim Corona-Faschismus nicht mitgemacht, weil ich aus Gewissensgründen nicht mitmachen konnte. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen.     

2. Als Geschichtslehrer habe ich mich oft mit totalitären System befasst. Vor Corona habe ich geglaubt, die Schweiz sei ein freies Land. Aufgrund der staatlichen Corona-Massnahmen der letzten Jahre bin ich jedoch zum Schluss gekommen, dass der Staat sich in den letzten Jahren zu einem kriminellen Unterdrückungssystem entwickelt hat, das uns Menschen nicht schützt, sondern terrorisiert. Das aus meiner Sicht kriminelle Zusammenspiel zwischen Staat und Big Pharma ist nichts Anderes als primitiver Faschismus. Bis auf den heutigen Tag hat das Bundesamt für Gesundheit die Verträge mit Big Pharma geschwärzt. Die Begründung dazu ist entlarvend. Man gibt öffentlich zu, den Pharmafirmen nicht schaden zu wollen. Das BAG hat aber nicht den Auftrag, die Pharma-Firmen zu schützen, sondern die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Leider hat das BAG aus meiner Sicht auf allen Ebenen versagt. Nicht ich sollte heute auf der Anklagebank sitzen, sondern die Funktionäre des BAG, die mit ihrer unsäglichen Propaganda Millionen von Menschen in die Giftspritze getrieben haben. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen.

3. Laut Bundesverfassung haben wir das Recht auf persönliche Freiheit. Wenn der Staat mich zwingt, auf meine Grundrechte zu verzichten, muss er besonders triftige Gründe haben. Diese Pandemie war aber nicht gefährlicher als eine Grippe. Die Tatsache, dass ich während der ganzen Pandemie keine Maske getragen habe, nicht krank wurde und niemanden angesteckt habe, beweist, dass die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen absolut unverhältnismässig war. Aus meiner Sicht wurde die Maskenpflicht nur angeordnet, um dem Volk eine Pandemie vorzugaukeln. Wer beim Einkaufen täglich hunderte von Maskenträgern antrifft, glaubt schnell, es grassiere eine hochgefährliche Krankheit. Menschen mit gesundem Menschenverstand wissen allerdings, dass Viren so klein sind, dass sie Masken leicht zu durchdringen vermögen. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, die Krankheit durchzumachen und damit mein Immunsystem zu stärken. Die kontraproduktive Maskenpflicht hat weder das Immunsystem der Menschen gestärkt, noch die Pandemie verkürzt. Im Gegenteil: Man hat das Immunsystem der Maskenträger geschwächt und die Dauer der Pandemie massiv verlängert. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen.   

4. Auch aus gesundheitlichen Gründen war es mir nicht möglich, eine Maske zu tragen. Schon der Gedanke daran, giftige China-Fasern einzuatmen, lösten bei mir Angst und Panik aus. Ich habe keine Lust an Lungenkrebs zu sterben, nur weil der Staat glaubt, er müsse mich vor einem imaginären Killervirus schützen. Unterdessen gibt es zahlreiche wissenschaftliche Studien, die beweisen, dass sich in Masken Pilze und Bakterien tummeln, die der Gesundheit abträglich sind. An der Studie "Bacterial and fungial isolation from face masks under the COVID-19 pandemic" nahmen 109 Teilnehmer im Alter von 21 bis 22 Jahren teil, die nach Art und Dauer der verwendeten Maske und ihren Lebensgewohnheiten gefragt wurden. Bakterien und Pilze wurden von den drei Arten von Masken - Gaze, Polyurethan und Vlies - gesammelt, die zwischen September und Oktober 2020 getragen wurden. Während sich an der dem Gesicht zugewandten Innenseite der Maske tendenziell mehr Bakterien ansammelten, enthielt die Aussenseite mehr Pilze. Lediglich bei dreilagigen Vlies-Masken war ein geringeres Ausmass von Pilz-Besiedelung an der Aussenseite feststellbar. Die Tragedauer der Maske erhöhte generell nicht die Zahl der Bakterien, sehr wohl aber der sich ansiedelnden Pilze im Gewebe. Die Autoren stellten fest, dass Pilze und ihre Sporen resistent gegen das Abtrocknen der Masken sind: Auch wenn die Maske nicht mehr feucht ist, überleben sie dort. Die Liste der isolierten Mikroben, die in den Masken gefunden wurden, ist lang. Darunter finden sich mehrere Pathogene, die Krankheiten verursachen. Bei den übrigen handelt es sich grösstenteils um sogenannte opportunistische Erreger, die beim gesunden Menschen zwar selten zu Erkrankungen führen, sehr wohl aber bei Personen mit geschwächtem Immunsystem. Leider sind die Massnahmen in der sogenannten Pandemie mittlerweile hinreichend dafür bekannt, genau dies zu verursachen.

Folgende Bakterien wurden an der Aussenseite der Masken gefunden:

Bacillus cerus, Bacillus firmus, Bacillus flexus, Bacillus simplex, Curtobacterium flaccumfaciens, Curtobakterium luteum, Erwina aphidicola, Massila oculi, Paenibacillus illinoisensis, Pseudarthrobacter defluvii, Pseudomonas asplenii, Pseudomonas luteola, Sphingobacterium detergens, Sporosarcina koreensis, Stenotrophomonas rhizophila.

Folgende Bakterien wurden an der Innenseite der Maske gefunden: Deinococcus proteolyticus, Enterobacter asburiae, Pantoea ananatis.

Folgende Bakterien wurden an beiden Seiten gefunden: Bacillus subtillis, Staphylococcus aureus, Staphylococcus epidermis, Staphylococcus saprophyticus.

Folgende Pilze wurden in den Masken gefunden:

Cladosporium, Fonsecaea, Mucor, Trichophyton, Rhodotorula, Penicillium, Microsporum, Alternia, Malassezia, Aspergillus, Fusarium, Geotrichum, Pleurostmophora

Neben all diesen Bakterien und Pilzen ist erwiesen, dass die Maske die Sauerstoffzufuhr drosselt und dafür sorgt, dass das ausgeatmete CO2 wiederholt eingeatmet wird. Das ist weder gesund, noch sinnvoll. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen.    

5. Dass trotz der gerade erwähnten Fakten alle meine HMO-Hausärzte sich geweigert haben, mir eine Masken-Trag-Dispens auszustellen, beweist, dass das Ausmass der Corona-Verschwörung grösser war, als ich es mir vorstellen konnte. Jeder Arzt, der eine Masken-Trag-Dispens ausstellte, wurde von den Behörden überprüft und im schlimmsten Fall mit dem Entzug der Zulassung bestraft. Sogar der Corona-Skeptiker Marco Caimi wollte mir keine Masken-Trag-Dispens ausstellen, weil er keinen Ärger mit den Behörden wollte. Offensichtlich ging es den Behörden nicht um Gesundheitsschutz, sondern um den Schutz der Pharma-Firmen, die mit ihren unausgereiften Impfungen und Tests Kohle machen wollten. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstverteidigung, wenn er an Leib und Leben bedroht wird. Ich habe dieses Recht wahrgenommen, weil mir beim Tragen der Maske schwindlig wurde. Dass Sauerstoffmangel im Blut die Organe schädigen kann, ist bekannt. Mich mit einer Busse zu bestrafen, weil ich dafür gesorgt habe, dass ich gesund bleibe, ist pervers, satanisch und faschistoid. Deshalb habe ich mich gestützt auf die Bundesverfassung selber vom Tragen einer Maske dispensiert. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen. 

6. Es ist mein gutes Recht, eine Krankheit durchzumachen und damit mein Immunsystem zu stärken. Sämtliche Massnahmen des Bundes zielten darauf ab, das Immunsystem zu schwächen. Weil ich nicht an den Humbug mit dem PCR-Test glaubte, liess ich mich auch nie testen. Als ich Kopf- und Gliederschmerzen hatte, blieb ich zu Hause und trank Tee. Nach drei Tagen war ich wieder fit, ohne meine Krankenkasse zu belasten. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen.  

7. Wenn der Staat unverhältnismässig agiert, ist es die Pflicht von uns Bürgerinnen und Bürgern sich dagegen zu wehren. Deshalb betrachte ich das Nichtragen einer Maske als Selbstverteidigung gegen einen übergriffigen Staat. Gesundheitsfaschismus hat in einer Demokratie nichts verloren. In der Bundesverfassung sind unsere Rechte klar geregelt. Das Recht auf persönliche Freiheit darf nur beschnitten werden, wenn es gilt, eine grössere Katastrophe abzuwenden. Das Virus wurde aber nur dann gefährlich, wenn die Patienten falsch behandelt wurden oder bereits vorerkrankt waren. Ich bin der beste Beweis, dass das Virus für Gesunde völlig harmlos war, denn ich habe die Pandemie überlebt, ohne dass ich beim Einkaufen jemals eine Maske getragen habe. Dass ich jetzt vor einem Richter stehe, weil ich meine Grundrechte wahrgenommen habe, ist höchst bedenklich. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen. 

8. Auch aus moralischen Gründen war es mir nicht möglich, eine Maske zu tragen. Hätte ich eine Maske getragen, hätte ich mich als Corona-Faschist gefühlt. Ich wäre ein Teil dieser totalitären Corona-Bewegung geworden und hätte meine Persönlichkeit verleugnet. Als Geschichtslehrer kenne ich mich zu Themen wie Faschismus und Totalitarismus bestens aus. In totalitären Systemen agiert auch die Justiz ausschliesslich im Sinne der Ideologie. Ich habe in Basel-Stadt bereits tausende von Franken verloren, weil ich keine Maske tragen konnte. Heute stehe ich zum Glück vor einem SVP-Richter, der die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte hoffentlich nicht mit Füssen treten wird. Auch Ex-Bundesrat Ueli Maurer ist bekanntlich zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen völlig unverhältnismässig waren. Ich bin daher von allen Anschuldigungen frei zu sprechen.    

9. Aus religiösen Gründen war es mir ebenfalls nicht möglich, eine Maske zu tragen. Die Maske und die Impfung betrachte ich als Werkzeuge Satans, sich unserer Seelen zu bemächtigen. Hatte ich eine Maske getragen, hätte ich mich auf diesen Teufelspakt eingelassen und mein Seelenheil aufs Spiel gesetzt. Menschen, die brav ihre Masken trugen, haben sich in der Regel auch schnell impfen lassen. Heute ist offenkundig, dass die Impfungen unzählige Menschen töteten oder krank machten. Ich bin daher von allen Anschuldigungen freizusprechen. 

10. In der Covid-19 Verordnung ist nicht festgehalten, dass man für jeden besonderen Grund ein ärztliches Zeugnis vorweisen muss. Neben den gesundheitlichen Gründen ist es bei meinen religiösen, historischen und moralischen Gründen nicht notwendig, ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen. Wer aus der Geschichte nichts lernt, der öffnet dem Faschismus und dem Totalitarismus Tür und Tor. Deshalb möchte ich sie herzlich bitten, meine 10 besonderen Gründe zu akzeptieren und mich vollständig von allen Anschuldigungen freizusprechen.      

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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