Sonntag, 27. März 2022

Die Spitze des Eisbergs


 

Mit dem Urteil vom 24. März 2022 haben die Mitwirkenden Dr. Patrizia Schmid (Vorsitz), Dr. Christoph A. Spenlé, Dr. Andreas Traub und Gerichtsschreiber lic. iur. Christian Lindner einmal mehr bewiesen, dass es dem Appellationsgericht nicht um Wahrheit und Gerechtigkeit geht. Lehrer H. wurde von den vier Staatsfunktionären wegen angeblicher falschen Anschuldigung verurteilt, obwohl der objektive und der subjektive Tatbestand vollständig fehlen. Lehrer H. wurde von den beiden Privatklägern lic. iur. Eva Rahel Eichenberger Morgenthaler und Dr. Lucius Hagemann als potentieller Kapitalverbrecher diffamiert, um ihn für zwei Jahre rechtswidrig wegzusperren. Nebenbei wurde Lehrer H. von Hagemann genötigt, die Fakten aus dem Internet zu löschen, eine Verfügung notabene ohne jegliche rechtliche Grundlage. Eigentlich hätte die zuständige ausserordentliche Staatsanwältin Esther Omlin Lehrer H. freisprechen wollen, allerdings wurde sie von Appellationgerichtspräsident Christian Hoenen rechtswidrig gezwungen, Lehrer H. mit einem Strafbefehl zu sanktionieren. Es ist an sich schon pervers genug, dass das Appellationgericht eine ausserordentliche Staatsanwältin dazu nötigt, einen Freispruch in einen Strafbefehl umzuwandeln. Noch perverser ist, dass Eichenberger und Hagemann freigesprochen wurden, obwohl sie mit ihren vorsätzlichen Lügen den völlig integeren Lehrer als potentiellen Kapitalverbrecher diffamiert hatten. 

Der neuste Entscheid des Basler Appellationsgerichts ist ebenfalls rein politischer Natur. Mit der Verurteilung des Lehrers soll vertuscht werden, dass die Basler Gerichte seit Jahren systematisch falsche Rechtsanwendung und Rechtsbeugung betreiben. Leider findet sich in Basel-Stadt kein Journalist mehr, der es mit dem Basler Justiz-Filz aufnimmt. Daniel Wahl, der letzte aufrichtige Journalist der BaZ, wurde bekanntlich vor kurzem entlassen. Er hatte damals darüber berichtet, wie die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann alles unternahmen, um Lehrer H. für zwei Jahre ins Gefängnis zu sperren. Hagemann versuchte damals sogar Lehrer H. unter Androhung einer Geldstrafe zu nötigen, die Fakten aus dem Internet zu löschen. Es gab für diese Verfügung zwar keine rechtliche Grundlage, aber Richter, die mit genügend Arroganz ausgestattet sind, haben es bekanntlich nicht nötig, sich an die Gesetze zu halten.

Auch die Mitwirkenden des neusten Urteils gegen Lehrer H. halten sich nicht an die Gesetze. Nur wer wider besseren Wissens einen Unschuldigen falsch beschuldigt, macht sich strafbar. In seinem letzten Wort hatte Lehrer H. eindrücklich geschildert, warum er immer noch davon überzeugt ist, dass Lucius Hagemann vorsätzlich sein Amt missbraucht hat. 

Dass das Basler Appellationsgericht mit seinem neusten Urteil Bürgerinnen und Bürger kriminalisiert, die gerechtfertigte Strafanzeigen gegen fehlbare Richter erstatten, ist verfassungswidrig. Das wissen die Richter des Appellationsgericht natürlich ganz genau. Deshalb behaupten sie ohne jeglichen Beweis, die Anschuldigungen des Lehrers seien falsch und wider besseren Wissens getätigt worden. Richter, die derart arglistige Veranstaltungen betreiben, missbrauchen aus unserer Sicht ebenfalls vorsätzlich ihr Amt. 

Wenn man lernen möchte, wie man mittels Amtsmissbrauch ein kriminelles Justiz-System am Leben erhält, muss unbedingt diesen Blog lesen. Hier wird anschaulich beschrieben, wie die Basler Justiz-Mafia funktioniert. Sie lügt und behauptet, bis sich die Balken biegen. Im Fall Lehrer H. wurden die Fakten sogar zum "Dauerdelikt" pervertiert. Aufgrund der Bemühungen von Lehrer H. wurde der kriminelle Basler Justiz-Filz dann vom Bundesgericht darauf aufmerksam gemacht, dass das "Dauerdelikt" bei Ehrverletzungen nicht existiert. Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht dem Basler Justiz-Filz einen gewaltigen Schlag versetzt. Ausser Eva Eichenberger sind allerdings alle Beteiligten immer noch im Amt. 

Auch in ihrem neusten Entscheid werden die Richter des Basler Appellationsgerichts nicht beweisen können, dass Lehrer H. wider besseren Wissens gehandelt hat. Das Urteil dieser Richter ist nur auf Behauptungen und Lügen aufgebaut. Wir freuen uns jetzt schon darauf, die schriftliche Begründung dieser Richter-Bande zu zerpflücken. 

Freitag, 25. März 2022

Das letzte Wort von Lehrer H.


Sehr geehrte Frau Patrizia Schmid

Sehr geehrter Herr Andreas Traub

Sehr geehrter Herr Christoph Spenlé

Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Ich stehe heute vor diesem Gericht, weil ich angeblich eine Falsche Anschuldigung getätigt haben soll. Das Basler Strafgericht behauptet, ich hätte eine falsche Anschuldigung getätigt, als ich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann wegen Amtsmissbrauch angezeigt habe.

Ich habe diese Strafanzeige nicht wider besseren Wissens erstattet, sondern weil ich der festen Überzeugung bin, dass das Vorgehen dieses Strafgerichtspräsidenten auf keinen Fall korrekt gewesen sein kann. 

Wenn ich mich nicht gegen die Urteile dieses Richters gewehrt hätte, wäre ich für 2 Jahre im Gefängnis verschwunden, hätte die Wahrheit aus dem Internet löschen und  Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 bezahlen müssen.

Die Urteile dieses Richters wurden unterdessen bereits drei Mal revidiert. Aus der unbedingten Haftstrafe wurde eine bedingte Geldstrafe und Hagemanns Verfügung, die Wahrheit aus dem Internet zu löschen, löste sich in Luft auf, weil es keine rechtliche Grundlage dazu gab.

Wenn ein Richter ohne rechtliche Grundlage drakonische Urteile fällt, muss davon ausgegangen werden, dass dieser Richter entweder inkompetent ist, oder sein Amt missbraucht. Aus meiner Sicht hat Dr. Lucius Hagemann sein Amt systematisch missbraucht, um mich wegzusperren und mundtot zu machen.

Es gibt unzählige Beweise für meine Vermutung. Es existiert eine Tonbandaufnahme der Verhandlung, die klar beweist, dass Hagemann keine Sekunde an der Wahrheitsfindung interessiert war. Kein einziges Mal befragte mich dieser Richter zu den angeblichen "Verleumdungen" die in der Anklageschrift auf 350 Seiten vermerkt waren. Dies aus gutem Grund. Alles was die damalige Staatsanwältin Eichenberger als Verleumdung taxiert hatte, entsprach in Wirklichkeit der Wahrheit.

Wer sich das Tonband-Protokoll dieser Verhandlung anhört, merkt sofort, dass es hier nicht mit rechten Dingen zu und her geht. Eine wild gewordene Staatsanwältin fordert zweieinhalb Jahre unbedingte Haft für Delikte, die nur in ihrem Kopf existieren. Die Fakten werden von ihr zum "Dauerdelikt" pervertiert und Richter Hagenmann segnet den ganzen Mist ab, ohne der Wahrheit auf den Grund zu gehen.

Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Richter Hagemann keine faire Verhandlung, sondern ein medienwirksames drakonisches Tribunal inszenierten, ist aus dem Tonband-Protokoll leicht heraus zu hören.

Die Tatsache, dass Hagemann vor und während der Verhandlung alle meine Anträge ablehnte, beweist, dass von Anfang an keine faire Verhandlung geplant war. Richter Hagemann lehnte es sogar ab, meinen unfähigen Pflichtverteidiger durch Rechtsanwalt Christian Kummerer zu ersetzen.

Besonders stossend an der ganzen Geschichte ist, dass Eichenberger und Hagemann zusätzlich das Gerücht in die Welt setzten, ich hätte mich vor der Liegenschaft der Staatsanwältin herum getrieben und sei erst wieder verschwunden, als der Ehemann von Eichenberger aufgetaucht sei. Diese doppelte Lüge beweist, dass die beiden Staatsfunktionäre keinerlei Skrupel kennen, um mich rechtswidrig wegzusperren.

In dieselbe Richtung gehen auch sämtliche Schriften, die von diesen Staatsfunktionären verbrochen wurden. Um die rechtswidrige Beugungshaft möglichst lange aufrecht zu erhalten, verleumdete mich Hagemann in seinem Schreiben als völlig entwurzelten, verzweifelten Mann, der in Zukunft sogar ein Kapitalverbrechen begehen könnte. Mit anderen Worten: Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann verpasste mir das Profil eines hochgefährlichen Gewalttäters.

Bis auf den heutigen Tag habe ich keines der von Hagemann behaupteten Verbrechen begangen. Trotzdem bemerkte die zuständige ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin nicht, dass Dr. Lucius Hagmann mit seinen arglistigen Veranstaltungen eventuell sein Amt missbraucht haben könnte. Aufgrund ihrer Verfügungen, wurden die Verfehlungen von Hagemann unter den Teppich gekehrt und ich kassierte eine Verurteilung wegen angeblich falscher Anschuldigung. Dazu muss man wissen, dass Omlin eine verurteilte Straftäterin ist. Sie hat in ihrer Zeit als Staatsanwältin in Obwalden Unterschriften gefälscht und wurde später rechtskräftig wegen Urkundenfälschung verurteilt.

Seit meine Chefin Gaby Jenö mich wegen angeblicher Drohung fristlos entlassen wollte, sind unterdessen 16 Jahre vergangen. Ich hatte ihr 2006 mit juristischen Konsequenzen gedroht, wenn sie ihr systematisches Mobbing gegen mich nicht stoppen würde. Weil ich mich wehrte, behauptete sie, ich hätte sie bedroht und setzte ein Räderwerk in Gang, dass mich bis auf den heutigen Tag verfolgt.

Als sei ich ein Terrorist, wurde ich zwei Mal von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Dies nicht weil ich besonders gefährlich bin, sondern weil gewisse Staatsfunktionäre ein gewaltiges Lügenhaus konstruiert hatten, um mich systematisch aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich habe mich in den letzten 16 Jahren mit allen legalen Mitteln gegen diesen staatlichen Terror gewehrt. Ich habe alle involvierten Staatsfunktionäre wegen Amtsmissbrauch angezeigt. Sämtliche Strafanzeigen verliefen im Sand oder wurden von den verantwortlichen Staatsdienern systematisch eingestellt. Es ist mir dabei klar geworden, dass nicht ich der Terrorist bin, sondern die Staatsfunktionäre, die mich seit Jahren vorsätzlich in die Enge treiben.

Offensichtlich geht es dem sog. Rechtsstaat nicht um Gerechtigkeit, sondern in erster Linie um die Durchsetzung willkürlicher Macht. Menschen, die über einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn verfügen, kommen dabei unweigerlich unter die Räder. Sie begeben sich auf den kostspieligen Rechtsweg, der nie gewonnen werden kann, weil Staatsfunktionäre unbegrenzt lügen dürfen.

Auch diesmal sind meine Anträge alle abgeschmettert worden. Eichenberger und Hagemann werden nicht in den Zeugenstand gerufen, weil sie dann bekanntlich mit der Wahrheit herausrücken müssten. Sie müssten zugeben, dass die Geschichte, in welcher ich angeblich der Staatsanwältin einen Besuch abgestattet haben soll, frei erfunden ist. Die Geschichte wurde erstunken und erlogen, um aus mir einen gefährliches Täter zu konstruieren.

Aufgrund der Fakten, beantrage ich einen kostenlosen Freispruch und eine angemessene Entschädigung.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Donnerstag, 24. März 2022

Lehrer H. vor Basler Appellationsgericht


Heute musste Lehrer H. wieder einmal vor Gericht antraben. Diesmal war das Appellationsgericht an der Reihe. Bereits am Eingang wurde Lehrer H. einmal mehr von zwei bewaffneten Polizisten nach Waffen durchsucht. Die drei Richter Patrizia Schmid (SP), Andreas Traub (Mitte) und Christoph Spenlé (FDP) sassen mit Schutzmasken in ihren Plexiglas-Kabinen und taten so, als ob sie sich für die Wahrheit interessieren würden. Lehrer H. schilderte sämtlich Umstände, die dafür sorgten, dass er eine Strafanzeige gegen Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann einreichen musste. Christian Kummerer, der Anwalt des Lehrers, beantragte einen kostenlosen Freispruch.

Leider waren Schmid, Traub und Spenlé nicht im geringsten an der Wahrheit interessiert. Sie verurteilten den unschuldigen Lehrer wegen angeblicher Falschen Anschuldigung und missachteten damit vorsätzlich das schweizerische Strafgesetzbuch. Sie behaupteten, Lehrer H. habe mit seiner Strafanzeige gegen Richter Hagemann eine falsche Anschuldigung getätigt. Die Begründung war äusserst dürftig: Lehrer H. habe den falschen Weg gewählt, als er strafrechtlich abklären lassen wollte, ob das völlig unfaire Urteil von Luzius Hagemann als Amtsmissbrauch zu taxieren sei.

Mit diesem Urteil zeigt das Basler Appellationsgericht einmal mehr auf, dass es in Basel-Stadt nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um den Schutz eines kriminellen Systems geht, in welchem kriminelle Beamten und Behörden tun und lassen können, was sie wollen. Nimmt man diesen Urteilsspruch ernst, ist es in Basel-Stadt ab sofort verboten, Strafanzeigen gegen kriminelle Richter einzureichen. Aufgrund solcher Urteile verkommt der Rechtsstaat in Basel-Stadt zu einem Unrechtsstaat, der völlig integere Bürgerinnen und Bürger bestraft, wenn sie das System in Frage stellen. Mit ihrem willkürlichen Urteilsspruch haben Schmid, Traub und Spenlé ihren Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.   

Mittwoch, 16. März 2022

Lehrer H. erneut vor dem Basler Appellationsgericht

 

Am 24. März 2022 muss Lehrer H. einmal mehr vor dem Basler Appellationsgericht antraben. Um 8.15 Uhr wird die Verhandlung in der St. Albanvorstadt 25 eröffnet. Dem völlig unschuldigen Lehrer wird vorgeworfen, den Basler Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann falsch angeschuldigt zu haben. In Tat und Wahrheit ist das Gegenteil der Fall. 

2015 wurde Lehrer H. von Hagemann zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er sich getraut hatte, die Wahrheit über den damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter zu berichten. 2006 verlor H. seinen geliebten Job, weil er von seiner damaligen Chefin Gaby Jenö als potentiellen Gewalttäter verleumdet wurde. Auch Hagemann ist der Meinung, Lehrer H. könne in der Zukunft ein "Kapitalverbrechen" begehen. 

Bis auf den heutigen Tag blieben sämtliche Prophezeiungen der diversen Beamten und Behörden unerfüllt. Lehrer H. wurde in seinem Kampf gegen die Basler Behörden nie gewalttätig. Seit 2006 wehrt er sich mit sämtlichen juristischen Mitteln gegen die kriminelle Intrige, die gewisse Staatsfunktionäre gegen ihn ausgeheckt hatten. 

Aus der Sicht des Lehrers missbraucht ein Richter sein Amt, wenn er einem völlig unschuldigen Menschen rechtswidrig hinter Gitter bringt. Dr. Lucius Hagmann hat alle Mittel ausgeschöpft, um Lehrer H. für 2 Jahre wegzusperren. Wörtlich schrieb der Richter:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive, zumal ihm aufgrund seiner nun schon länger dauernden Arbeitslosigkeit bald auch das Geld ausgehen wird. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Das Gericht hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte."

Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. kein Kapitalverbrechen begangen. Er hat den langen und beschwerlichen Rechtsweg eingeschlagen und sämtliche Funktionäre, die ihn aus seinem Lehrerberuf gemobbt hatten, wegen Amtsmissbrauch angezeigt. 

Unterdessen sind die Urteile, die Dr. Lucius Hagmann gegen Lehrer H. verbrochen hat, vom Basler Appellationsgericht und vom Bundesgericht zum grössten Teil aufgehoben worden. Aufgrund dieser Tatsache müssen sich die drei Richter des Basler Appellationsgerichts Patrizia Schmid (SP), Andreas Traub (Mitte) und Christoph Spenlé (FDP) zu recht fragen, ob die Strafanzeige des Lehrers gegen Dr. Lucius Hagmann tatsächlich zur "Falschen Anschuldigung" pervertiert werden muss. 

Aus unserer Sicht hat Dr. Lucius Hagemann sein Amt mehrmals missbraucht. Vor der eigentlichen Verhandlung wies Hagemann sämtliche Anträge des Lehrers ab. Der Lehrer durfte keine Zeugen zur Verhandlung mitbringen und klare Beweise für ein umfassendes Mobbing wurden systematisch ignoriert. Während der Verhandlung stellte der Richter dem Lehrer keine einzige Frage zur 350-seitigen Anklageschrift, sondern versuchte diesen permanent daran zu hindern, die Fakten auf den Tisch zu legen. Nach der Verhandlung jagte der Richter dem Lehrer die Sondereinheit Barrakuda auf den Hals und liess ihn in einer 90-tägigen Beugehaft schmoren. 

Weil Lehrer H. noch während der Beugehaft gegen die kriminellen Urteile von Hagemann Rekurs einlegte, wurden aus den 90 Tagen nur 20 Tage Haft. In diesen 20 Tagen lernte Lehrer H. noch andere Insassen kennen, die von Richter Hagemann bis auf weiteres mittels "Sicherheitshaft" weggesperrt wurden. 

Dass Lucius Hagemann sogar behauptete, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist eine infame Lüge. Ein Richter, der derart unverfroren lügt, schadet der Würde und dem Ansehen des Gerichts. 

Dienstag, 8. März 2022

Die Aufarbeitung des Corona-Schwindels


Die Politiker und alle anderen, die die Massnahmen zu verantworten haben, würden jetzt am liebsten einfach vorwärtsschauen. Doch trotz der spürbaren Erleichterung ist eine gründliche Aufarbeitung des Geschehenen unabdingbar. Dies fordert das Juristen-Komitee in einer Stellungnahme zur Medienmitteilung des Bundesrats vom 16.2.2022.

Viele haben aufgeatmet, als Bundesrat Berset am 16. Februar das Ende nahezu aller Massnahmen verkündete. Und tatsächlich spüren wir seitdem eine grosse Erleichterung. Endlich sieht man sich wieder vollständig und läuft nicht überall in den Geschäften Vermummten über den Weg. Endlich haben alle, geimpft und ungeimpft, wieder Zugang zum öffentlichen Leben.

Doch Vorsicht! Die Politiker und Wissenschaftler, die die Massnahmen zu verantworten haben, würden jetzt gern einfach vorwärtsschauen. Vorbei und vergessen!

Unter dem Eindruck dieser längst überfälligen Rückkehr zur Normalität darf nicht untergehen, was zwei Jahre lang geschehen ist. Auch ist noch einiges im Argen: die «normale Lage» ist noch nicht wieder da, das Zertifikat noch nicht abgeschafft und mit den gesprochenen Millionen zur Covid-App scheinen weitere Pläne am Bürger vorbei geschmiedet zu werden.

Das Parlament muss endlich wieder aus dem Tiefschlaf erwachen! Es hat die Pflicht, die verfassungsmässige Ordnung wiederherzustellen, dem Volk zu dienen und die ihm angestammte Verantwortung wieder vollumfänglich wahrzunehmen. Und dies kann nur mit einer ausserparlamentarischen Untersuchung passieren, denn wer kritisiert sich schon selbst.

Nur indem man Fehler erkennt, kann man es das nächste Mal besser machen. Und das ‘nächste Mal’ kommt bestimmt! Aber so darf es nicht wieder ablaufen – zu viel Schaden wurde angerichtet.

Das Juristen-Komitee fordert in einer Stellungnahme zur Medienmitteilung des Bundesrates am 16. Februar mit allem Nachdruck eine unabhängige Untersuchungskommission, die die Verhältnismässigkeit sämtlicher Massnahmen überprüft und zu diesen Fragen Klarheit schafft:

- Wie gross war die tatsächliche Bedrohung durch SARS-CoV-2? Dabei muss auch die Seriosität der PCR-Tests in den Blick genommen werden.

- Wurden Autopsien vorgenommen, um Unterscheidungen treffen zu können, ob an oder mit dem Corona-Virus gestorben wurde?

- Welche Nebenwirkungen haben die mRNA-Impfstoffe verursacht?

- Welche Verträge wurden für die Zukunft mit welchen Impfstoffherstellern abgeschlossen?

- Wie verliefen die Zulassungsverfahren der Swissmedic für die mRNA-Impfstoffe?

- Wurden alle Behandlungsmöglichkeiten gegen Covid-19 genügend ausgeschöpft?

- Wie hoch belaufen sich die Kosten, die während der Pandemiebekämpfung insgesamt verursacht worden sind?

Unbedingt muss auch die Rolle der «Covid-19 Task Force» bei der Bewältigung der Krise untersucht werden. Die Task Force brachte sich selbst ins Spiel, obwohl es eine Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) eigentlich gab. Sie verschwand jedoch seltsamerweise schon zu Beginn der Krise in der Bedeutungslosigkeit.

Analog dazu wird auch eine genaue Analyse der Rolle der Medien nötig sein. Die Medien waren dem Bundesrat willig ergeben und forcierten so die Angstrhetorik, wie sie ausgehend von der Task-Force über den Bundesrat kommuniziert wurde. Wird schleichend mediale Zensur von kritischen oder fragenden Stimmen weiterhin akzeptiert?

Auch die internationalen Organisationen wie die WHO, das WEF und die GAVI müssen unter die Lupe genommen werden. Beunruhigend sind in diesem Zusammenhang die jüngsten WHO-Bestrebungen, ein weltweit völkerrechtlich rechtsverbindliches Instrument zur zukünftigen Pandemie-Bekämpfung zu schaffen. Die Schweiz wäre dort eng eingebunden und faktisch der WHO unterstellt.

Sobald die Untersuchungskommission ihre Arbeit aufgenommen hat, erwarten wir eine regelmässige Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse und öffentliche Anhörungen.

Last but not least: Für einen wirklichen Ernstfall in der Zukunft muss schon jetzt vorgesorgt werden. Wie machen es die Verantwortlichen das nächste Mal besser?