Sehr geehrter Herr Gelzer, sehr geehrte Frau Frossard, sehr geehrter Herr Mez
Laut Art. 3 der
Schweizerischen Strafprozessordnung achten die Strafbehörden die Menschenwürde
und das Fairnessgebot und halten sich an den Grundsatz von Treu und Glauben und
an das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Leider haben Sie sich aus meiner Sicht nicht
im geringsten an diese Grundsätze des Verfahrensrechts gehalten. Deshalb haben Sie
mich jetzt bereits zum zweiten Mal gezwungen, Ihr Urteil vom Bundesgericht
überprüfen zu lassen. Das Resultat ist für Sie zutiefst blamabel: Zwei Mal
musste das Bundesgericht ihr Urteil zurückweisen. Dabei musste ich jedes Mal
rund Fr. 3000.-- für Ihre läppischen Fehlurteile hinblättern. Mit Gerechtigkeit
hat das nichts zu tun. Ich vermute, Sie haben vorsätzlichen Rechtsmissbrauch
begangen, damit sich auch das Bundesgericht an mir bereichern kann. Lange
glaubte ich, Sie seien einfach drei unfähige Richter, heute ist mir klar, dass
Sie gar nie die Absicht hatten, ein gerechtes Urteil anzustreben. Dass Sie mir
unterstellen, ich würde wider besseren Wissens unschuldige Menschen mit
Unwahrheiten in deren Ehre verletzen, betrachte ich als eine böswillige Frechheit.
Dies sage ich nicht wider besseren Wissens, sondern aus tiefster Überzeugung.
Wenn ich das wider besseren Wissens behaupten würde, dann würde ich Sie jetzt
für Ihren ausgeprägten Gerechtigkeitssinn loben. Leider sehe ich bei Ihnen, wie
gesagt, nicht den geringsten Ansatz ein faires Verfahren zu gewährleisten. Sie pervertieren
schon seit Jahren systematisch meine Grundrechte zu angeblichen Delikten, um
meine freie Meinungsäusserung wider besseren Wissens zu kriminalisieren und zu
bestrafen.
Aus meiner Sicht hat das
Bundesgericht nur Ihre formellen Fehler angekreidet, nicht aber den von Ihnen vorsätzlich
getätigten Rechtsmissbrauch. Bei allen sogenannten Delikten, die Sie mir
unterstellen, fehlt der "Direkte Vorsatz". Ich habe ausschliesslich
meine Grundrechte wahrgenommen und Sie basteln daraus Delikte, um mich finanziell
zu erledigen. Das ist arglistig und aus meiner Sicht äusserst kriminell. Im
Gegensatz zu Ihnen, halte ich mich konsequent an den Grundsatz von Treu und
Glauben. Die Wahrheit ist keine Verleumdung. Wer die Wahrheit als ehrverletzend
empfindet, hat offensichtlich Dreck am Stecken.
Seit etwa 10 Jahren werde
ich von gewissen Staatsfunktionären und Journalisten als notorischer Verleumder
diffamiert. In Tat und Wahrheit bin ich das Verleumdungsopfer und werde von der
Basler Staatsanwaltschaft, vom Basler Strafgericht, von Ihnen und leider auch
vom Bundesgericht vorsätzlich in die Irre geführt. Ich habe jetzt die Schnauze
voll! Es ist jetzt genug!
Es ist mir in den letzten Jahren
klar geworden, dass man gegen staatliche Lügen nichts ausrichten kann, ausser man
bleibt selber immer strikte bei der Wahrheit und hofft, dass die Lügner und Rechtsverdreher
eines Tages selber vor Gericht landen. Auch die Nazis mussten ab 1945 für ihre
Schandtaten büssen.
Sie, sehr geehrte
Richterinnen und Richter, können aber immer noch ein faires und gerechtes
Urteil fällen. Eva Eichenberger, die Sie vorsätzlich auf den Holzweg geführt
hat, ist heute nicht mehr Staatsanwältin. Diese Frau hat herum erzählt, ich sei
vor ihrem Haus herumgeschlichen und sei von ihrem Ehemann vertrieben worden.
Offensichtlich lügt Frau Eichenberger vorsätzlich, um mich in ein schlechtes
Licht zu rücken, was auch in ihrer 350-seitigen Anklageschrift deutlich zum
Ausdruck kommt. Sie hat darin praktisch alle Fakten vorsätzlich zur
"planmässigen Verleumdung" verdreht.
Bereits in der ersten
Verhandlung sind Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter auf Staatsanwältin
Eva Eichenberger reingefallen und haben mein Grundrecht auf freie
Meinungsäusserung in ein angebliches "Dauerdelikt" pervertiert. Sie
sind deswegen vom Bundesgericht massiv gerügt worden. Leider wollte das Bundesgericht
nicht bemerken, dass auch Ihr restliches Lügenkonstrukt ebenfalls nicht im
geringsten den Tatsachen entspricht.
Eine planmässige
Verleumdung beruht bekanntlich auf einem Plan, den man durchführt. Man sucht
sich eine Person aus und dichtet ihr Sachverhalte an, die nicht der Realität
entsprechen, um Ihr vorsätzlich zu schaden. All das habe ich gerade nicht
getan. In meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" habe ich objektiv die
Tatsachen geschildert und subjektiv kommentiert. Ich habe sogar Originalzitate
verwendet, um das perfide Vorgehen meiner Gegner zu belegen. Meine Kommentare
entsprechen vielleicht nicht dem staatlichen Narrativ, sie sind aber weder
verleumderisch noch ehrverletzend.
In ihrer über 350-seitigen
Anklageschrift hat Staatsanwältin Eva Eichenberger die Fakten vorsätzlich zur
angeblich planmässigen Verleumdung verdreht. Damit wollte sie die Wahrheit
vernichten und mich für zwei Jahre ins Gefängnis sperren.
Strafgerichtspräsident Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte mich
tatsächlich zu zwei Jahren unbedingter Haft. Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar,
dass Sie dieses kriminelle Urteil abgeändert haben.
Eva Eichenberger ist
heute, wie gesagt, nicht mehr in diesem Saal. Sie ist nicht mehr Staatsanwältin
von Basel-Stadt. Irgendjemand hat offensichtlich die Reissleine gezogen und
diese Frau aus ihrem Amt entfernt. Aus meiner Sicht ist Eichenberger die planmässige
Verleumderin, weil sie mich mehrfach vorsätzlich als potentiellen Gewaltverbrecher
und "Internet-Jihadisten" verleumdet hat. Wie Sie wissen, bin ich
trotz diesem langjährigen staatlichen Terror bis auf den heutigen Tag kein
einziges Mal gewaltbereit aufgefallen. Ich habe mich - trotz den von
Eichenberger und Hagemann geäusserten Prophezeiungen - nie zu einem
Kapitalverbrecher entwickelt.
Es wäre jetzt an der Zeit,
dass Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, diese Tatsache endlich
würdigen. Nicht ich bin hier der planmässige Verleumder, sondern die
Privatkläger, die mich seit bald fünfzehn Jahren als potenziellen "Gefährder"
wider besseren Wissens durch den Dreck ziehen.
Zu Ihnen gehört vor allem Gaby
Jenö, die mich bezichtigt hatte, Drohungen ausgesprochen zu haben. Sie war es,
die nachweislich den Plan gefasst hatte, mich mittels psychiatrischem Gutachten
in die Psychiatrie zu sperren, um meine Karriere als Lehrer vorsätzlich zu
zerstören. Auch der damalige Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter
Gutzwiller war an diesem arglistigen Plan beteiligt. Er war es, der mir
Aggressionen andichtete, die mich angeblich in einen selbst- bzw.
fremdgefährlichen Täter verwandeln könnten. Aufgrund dieser Lügen forderte
Personalchef Thomas Bärlocher einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug, worauf mich
zuerst ein Notfallpsychiater und dann die Sondereinheit Barrakuda zu Hause überfielen.
Aufgrund der Intrige dieser Privatkläger musste ich die letzten zwei Tage
meiner Sommerferien 2006 in Haft verbringen. Um wieder entlassen zu werden,
musste ich dem zuständigen Staatsanwalt Homberger in die Hand versprechen, nicht
mehr an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren.
In mehreren Briefen und
E-Mails orientierte ich den damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements
Dr. Christoph Eymann über die unglaublichen Vorkommnisse und hoffte auf ein klärendes
Gespräch. Leider bekam ich von ihm nie eine Antwort. Erst als Eymann die von
Jenö geforderte fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umwandelte, wurde
mir klar, dass ich von Eymann keine Hilfe erwarten konnte. Als Eymann den
Eltern meiner Schülerinnen und Schülern dann sogar noch schriftlich mitteilte,
dass die Kündigung rechtens sei, obwohl das Verwaltungsgericht ein paar Monate
später genau das Gegenteil feststellte, war nicht mehr von der Hand zu weisen,
dass der Plan, mich als "Gefährder" zu diffamieren, um mir zu
kündigen, von ganz oben stammen musste.
Da ich also von Dr. Eymann
also keine Hilfe mehr erwarten konnte, entschloss ich mich, Strafanzeigen gegen
diejenigen Personen zu erstatten, die mich vorsätzlich als potentiellen
Gewalttäter verleumdet hatten. Leider wurden aber alle meine Strafanzeigen von
Staatsanwältin Eva Eichenberger persönlich mittels haarsträubenden Begründungen
eingestellt und schliesslich zu "falschen Anschuldigungen"
pervertiert.
Leider haben Sie, sehr
geehrte Richterinnen und Richter, die irren Verdrehungen Eichenbergers geglaubt.
Wenn ich tatsächlich falsche Anschuldigungen getätigt hätte, hätte ich zum Beispiel behauptet, Gaby Jenö
hätte mich bestohlen, Peter Gutzwiller hätte mich geschlagen, Thomas Bärlocher
hätte mich erpresst, oder Dr. Christoph Eymann hätte versucht, mich tot zu
schlagen. All das habe ich nie behauptet. Aus meiner Sicht haben diese Personen
vor allem ihr Amt missbraucht, um mich aus meinem Beruf zu mobben. Dass man
mich jetzt wegen angeblich falscher Anschuldigung verurteilen will, weil ich
mich getraut habe, die Mobbing-Täter anzuzeigen, stinkt gewaltig zum Himmel.
Wenn Sie, sehr geehrte
Richterinnen und Richter endlich begreifen würden, dass ich mit meinen
Strafanzeigen nie die Absicht hatte, jemanden falsch anzuschuldigen, sondern einzig
meine Grundrechte ausschöpfte, würde das von Eichenberger erstellte Kartenhaus
in sich zusammenfallen. Staatsanwältin Eva Eichenberger hat den Straftatbestand
der "falschen Anschuldigung" in die Anklageschrift gemogelt, obwohl
ich von Ermittler Bruno Glauser nie zu diesem Thema befragt wurde. Offensichtlich
haben die diversen Privatkläger keine Freude an den Fakten, wenn sie mit ihren
Strafanzeigen versuchen, sich als Verleumdungsopfer-Opfer zu präsentieren. Sie
sind in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Sie sind aus meiner Sicht die wahren
Täter. Eva Eichenberger, die diesen Justiz-Betrug überhaupt möglich machte, ist
heute abwesend. Bei ihrer letzten Verhandlung prophezeite sie noch, dass ich
entweder im Gefängnis landen, oder am Schluss völlig mittellos dastehen werde.
Jetzt wurde sie selber aus dem Verkehr gezogen.
Leider sind Sie, sehr
geehrte Richterinnen und Richter, dieser Staatsanwältin fast in allen Punkten auch in Sachen
"Irreführung der Rechtspflege" auf den Leim gekrochen. Der Blog
"Advocatus" stammt hundertprozentig nicht von mir, also habe ich auch
keine "Irreführung der Rechtspflege" begangen, als ich wegen diesem
Blog "Strafanzeige gegen Unbekannt" eingereicht habe.
Sehr geehrte Richterinnen
und Richter. Es liegt heute einmal mehr an Ihnen, ob sie sich von einer vorsätzlich
lügenden Ex-Staatsanwältin noch einmal aufs Glatteis führen lassen möchten,
oder ob sie endlich die Fakten würdigen wollen. Ich habe mir nichts
vorzuwerfen. Ich habe mich immer an die Wahrheit gehalten. Die Wahrheit ist
keine Verleumdung.
Springen Sie über Ihren eigenen
Schatten und verstecken Sie sich nicht länger hinter den perfiden
Machenschaften von Eichenberger und den rechtsmissbräuchlichen Ausführungen des
Bundesgerichts. Vertrauen Sie Ihrem Gerechtigkeitssinn. Es ist Ihnen bekannt,
dass ich in jeder Verhandlung meine eingezogenen Gegenstände zurückgefordert
habe. Die Bundesrichter lügen vorsätzlich, wenn sie wider besseren Wissens das
Gegenteil behaupten.
Sehr geehrte Richterinnen
und Richter! Heute könnten Sie mein Vertrauen in die Justiz wieder herstellen.
Es ist ganz einfach! Sprechen Sie mich von allen Anschuldigungen frei, vergüten
Sie mir die 20-tägige Sicherheitshaft, lassen Sie mir meine persönlichen
Gegenstände zurückerstatten und lasten Sie diese völlig übertriebenen
Verfahrenskosten, denjenigen an, die sich durch die Fakten in ihrer Ehre
verletzt fühlen.
Besten Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Lehrer H.