Freitag, 19. Mai 2023

Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung

     

Kennen Sie den Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind nicht das Selbe"? Fühlten Sie sich auch schon im Recht und haben von den Richterinnen und Richtern trotzdem keine Gerechtigkeit erfahren. Auch Lehrer H. machte diese Erfahrung.

Doch wie kommt es, dass man vor Gericht verliert, obwohl man im Recht ist? Ganz einfach: Der Richter bezieht seinen Lohn vom Staat und ist deshalb verpflichtet, seine Richtersprüche so zu gestalten, dass der Staat immer gewinnt. 

Die Tricks der Richterinnen und Richter sind beeindruckend: Zeugen und Anträge des Angeschuldigten werden systematisch abgelehnt und Beweise werden vorsätzlich ignoriert. 

Die Urteile stehen in der Regel schon vor der Gerichtsverhandlung fest. Der Angeschuldigte muss auf jeden Fall verlieren, denn dann kann man ihm die Gerichtskosten aufhalsen. 

Richter haben das Recht zu lügen und zu betrügen. Der arme Angeschuldigte hat nur das Recht, das kriminelle Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Doch auch das Bundesgericht wendet die selben Tricks an wie die sog. Vorinstanz. 

Das Bundesgericht stützt in den meisten Fällen die kriminelle Rechtssprechung der Vorinstanz. Offensichtliche Lügen werden nicht korrigiert, sondern vorsätzlich vertuscht. 

In seltenen Fällen gewinnt der Angeschuldigte teilweise vor Bundesgericht. Er muss trotzdem happige Gerichtskosten bezahlen, denn der Staat gewinnt immer.

Wenn Sie jetzt denken, das ist doch alles Quatsch, laden wir sie gerne zu einem kleinen Rundgang ein. 

Klicken Sie einfach auf die Namen der 11 Richterinnen und Richter und Sie werden eine Reise in die Niederungen der schweizerischen Rechtssprechung erleben. Viel Spass!


1. Strauss Roland

2. Nese Susanne

3. Hagemann Lucius

4. Wullschleger Stephan

5. Hoenen Christian

6. Christ Eva

7. Gelzer Claudius

8. Henz Liselotte

9. Schmid Patrizia

10. Oser Marc

11. Jacquemoud-Rossari Laura    

  

Donnerstag, 18. Mai 2023

Kriminelle Organisation


Seit 2006 wird Lehrer H. von zahlreichen Beamten und Behörden verfolgt, gedemütigt und abgezockt. Seine Chefin Gaby Jenö behauptete wahrheitswidrig, er habe sie bedroht. Aufgrund ihrer eigenen Lügen erstattete sie Strafanzeige gegen den unschuldigen Lehrer wegen angeblicher Drohung gegen Beamte und Behörden. Diese Strafanzeige war der Startschuss für die planmässig inszenierte Zerstörung des unschuldigen Lehrers. 

Lehrer H. wollte sich die Intrige seiner Chefin nicht bieten lassen und begann, sich auf dem Rechtsweg zu wehren. 2006 glaubte er noch an den Rechtsstaat und hoffte bei den Basler Gerichten Gerechtigkeit zu finden. Leider fand er das Gegenteil. Sämtliche Richterinnen und Richter glänzten durch Rechtsbeugung und Willkür. Systematisch und vorsätzlich liessen die Vertreter der Basler Justiz den unschuldigen Lehrer regelmässig auflaufen. Seine Meinungsäusserungen wurden zum "Dauerdelikt" und seine Strafanzeigen zur "falschen Anschuldigung" pervertiert. Bei jedem Urteil hatte Lehrer H. happige Gerichtskosten zu bezahlen. Wenn er sich weigerte, wurde er von den Basler Beamten und Behörden betrieben. 

Dass die Basler Justiz vorsätzlich und systematisch Rechtsbeugung betrieb, beweist die Tatsache, dass sogar das Bundesgericht die Basler Richter massiv rügen musste, weil diese die angeblichen Ehrverletzungen zu einem sog. "Dauerdelikt" pervertierten. Leider aber ignorierte auch das Bundesgericht, dass die angeblichen "Ehrverletzungen" gar keine Ehrverletzungen waren, sondern Fakten, die bewiesen, dass der Lehrer einem gewaltigen Behörden-Komplott zum Opfer gefallen war. 

Die involvierten Richterinnen und Richter verdrehten sämtliche Fakten zu einer sog. "planmässigen Verleumdung", ein Straftatbestand, mit welchem man die Meinungsäusserungsfreiheit eines integeren Menschen in ein strafbares Delikt pervertieren kann. Bis auf den heutigen Tag konnten die Richter allerdings nicht beweisen, dass Lehrer H. planmässig und wider besseren Wissens vorgegangen ist. Wenn er den Basler Justiz-Filz tatsächlich wider besseren Wissens planmässig verleumdet hätte, hätte er sich nicht insgesamt vier Mal an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt.

Bei jeder Rechtsbeugung, die die Richterinnen und Richter veranstalteten, wurde Lehrer H. kräftig zur Kasse gebeten. Es ist uns nicht bekannt, wie viel Geld Lehrer H. in die Gerichtskassen des Kantons und des Bundes einzahlen musste. Insgesamt dürften es etwa 50'000 Franken sein, die der schweizerische Justiz-Filz von Lehrer H. erbeutet hat. 

Wer systematisch lügt und das Recht vorsätzlich beugt, sollte eigentlich nicht Richter werden. Leider gibt es in der Schweiz aber niemanden, der kriminellen Richterinnen und Richtern auf die Finger schaut. Deshalb gehört es in der Schweiz zum Alltag, dass unschuldige Bürgerinnen und Bürger ohne Beweise verurteilt und mittels Gerichtskosten staatlich abgezockt werden.        

Dass der schweizerische Justiz-Filz sich wie eine kriminelle Organisation verhält, ist spätestens seit der strafrechtlichen Verfolgung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich den kriminellen Covid-19-Gesetzen widersetzten, offensichtlich. Bis auf den heutigen Tag ist der gesamte schweizerische Justiz-Filz der Ansicht, die kriminellen Pandemie-Massnahmen des Bundes seien notwendig gewesen. 

Dass unsere Richterinnen und Richter in der Schweiz verlernt haben, gerechte Urteile zu fällen, ist an sich schon ein Skandal. Dass hunderte von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten diesem bunten Treiben aber tatenlos zusehen, ist kaum zu glauben. Offensichtlich verdienen sich auch die Anwältinnen und Anwälte an diesem kriminellen Justiz-Business dumm und dämlich.     

Mittwoch, 17. Mai 2023

Dr. Patrizia Schmid - Richterin am Basler Appellationsgericht

Dr. Patricia Schmid ist Richterin am Basler Appellationsgericht. Laut Lehrer H. gehört sie zu den 10 kriminellsten Richtern von Basel-Stadt. Sie hat den unschuldigen Lehrer wegen angeblich "Falschen Anschuldigung" verurteilt. In Tat und Wahrheit hat  Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann eingereicht, der den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre unbedingt wegsperren wollte, weil dieser die Wahrheit zu seiner Entlassung im Internet veröffentlicht hatte. Für Dr. Patricia Schmid ist es eine "falsche Anschuldigung", wenn  Lehrer H. sein Recht wahrnimmt, gegen einen kriminellen Richter Strafanzeige zu erstatten. 

In in ihrem Entscheid vom 26. April 2023 behauptet Dr. Patrizia Schmid:

"Angesichts der hohen Kosten von CHF 18'675.-- wurde dem Gesuchssteller im zitierten Entscheid vom 24. Oktober zugestanden, dass die vollumfängliche Zahlung eine grosse wirtschaftliche Belastung für ihn bedeuten würde, weshalb ihm lediglich ein Teil der Gerichtskosten im Umfang von Fr. 5'000.-- auferlegt und die restliche Forderung erlassen wurde. Eine solche Härte ist im vorliegenden Verfahren nicht gegeben, da sich die Kosten und Gebühren gesamthaft auf lediglich CHF 1'700.-- belaufen. Das Gesuch um Kostenerlass ist daher abzuweisen." 

Mit ihrem Entscheid vom 26. April 2023, dem schon arg gebeutelten Lehrer H. weitere Fr. 1'700.-- abzunehmen, weil sich dieser für Gerechtigkeit einsetzt, entlarvt sich Dr. Patrizia Schmid als das, was sie ist. Sie ist eine System-Dienerin, die es uns Bürgerinnen und Bürgern unmöglich macht, von einer integeren Justiz fair behandelt zu werden. 

Seit 2006 wird Lehrer H. von unzähligen Staatsbesoldeten systematisch verleumdet. Zuerst wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö als gefährlicher Gewalttäter verleumdet. Dann wurde er von der eidgenössischen Justiz-Mafia als "planmässiger Verleumder" diffamiert. 

Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. nie etwas verbrochen. Er hat die Wahrheit im Internet veröffentlicht und Strafanzeigen erstattet, gegen alle Kriminellen, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt haben. 

Dass er jetzt Fr. 1700.-- bezahlen soll, weil er den ehemaligen Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann wegen Amtsmissbrauch angezeigt hat, beweist wie kriminell das Basler Justiz-System ist.

Von den neun Präsidenten des Appellationsgerichts haben 7 Richter den völlig unschuldigen Lehrer H. rechtswidrig verurteilt. Dr. iur. Oliver Steiner und lic. iur. André Equey gehören nicht dazu. Sie wären eigentlich dazu verpflichtet, Strafanzeige gegen ihre Kollegen zu erstatten.