Sonntag, 21. April 2024

Justiz-Skandal in Basel-Stadt

 

Wenn im linken Basel rechte Bürgerinnen und Bürger für ihre Rechte demonstrieren, werden diese regelmässig von einer Horde linksextremer Chaoten bedroht. So auch vor ein paar Jahren, als eine kleine Delegation der PNOS auf dem Basler Messeplatz ihre Fahnen schwenkte. Für die Antifa sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die traditionellen Werte der Schweiz aufrecht erhalten wollen, Nazis, die man mit Gewalt an der Ausübung ihrer Grundrechte hindern muss.

Wären alle diese linken "Nazi-Jäger" tatsächlich tolerant und weltoffen, würden sie Andersdenkende nicht regelmässig terrorisieren. Hätte die Polizei das kleine mit Fahnen bewaffnete PNOS-Grüppchen nicht geschützt, wären buchstäblich die Fetzen geflogen.

Wer das obige Bild betrachtet, realisiert sofort, dass Basel-Stadt ein grosses Problem mit dem linken Terror hat. Je grösser die Horden der Antifa werden, desto mehr wird Basel im Terror dieser Truppe versinken. 

Damit die linke Terror-Gruppe in Basel nicht die Oberhand gewinnt, muss die Polizei radikal durchgreifen. Mit Stéphanie Eymann haben wir endlich eine Regierungsrätin, die dem linken Treiben Einhalt gebietet. Sie hat begriffen, dass die Demokratie von linken Chaoten bedroht wird.

Leider wird die Demokratie in Basel-Stadt auch von Richterinnen und Richtern bedroht, die sich nicht an die Bundesverfassung halten. So haben diverse Richterinnen und Richter in diesem Kanton zahlreiche unschuldige Menschen verurteilt, die aufgrund der Bundesverfassung keine Corona-Maske tragen wollten. Mit anderen Worten: Solche Richterinnen und Richter verletzen die Bundesverfassung, weil sie aufgrund rechtswidriger Notverordnungen handeln. 

Für linke Anwälte war es in Basel-Stadt bisher kein Thema, gegen den richterlichen Corona-Faschismus vorzugehen. Wenn aber Urteile gegen linke Aktivisten gefällt werden, schaffen es die linken Juristen tatsächlich, fast das gesamte Basler Strafgericht lahmzulegen. 

Wer unseren Blog schon seit längerem konsumiert, weiss natürlich, dass die Basler Justiz seit längerem systembedingt befangen ist. Sie verstösst auch regelmässig gegen Bundesrecht. Als sie versuchte, die Blog-Beiträge von Lehrer H. als Dauerdelikt zu diskreditieren, wurde sie vom Bundesgericht massiv zurück gepfiffen. Allerdings wurde in der Folge niemand für befangen erklärt. 

Mit dem neusten Entscheid des Bundesgerichts wurde es möglich, dass das ebenfalls befangene Appellationsgericht unter Christian Hoenen fast alle Strafgerichtspräsidenten als befangen erklären musste. Es geht um:

René Ernst (SP)

Katharina Giovannone (Grüne)

Dorrit Schleiminger (FDP)

Susanne Nese (SP)

Sarah Cruz (FDP)

Roland Strauss (LDP)

Felicitas Lenzinger (SP) (nicht mehr am Strafgericht tätig)

Lucius Hagemann (CVP) (nicht mehr am Strafgericht tätig)

Dominik Kiener (EVP) (nicht mehr am Strafgericht tätig)

Es ist zwar erfreulich, dass endlich mal jemand gemerkt hat, dass die Richterinnen und Richter in Basel befangen sind. Dass sich damit aber sämtliche Urteile gegen gegen die linken Chaoten in Luft auflösen, ist eher bedenklich.

Fazit: Basel-Stadt leidet nicht nur unter befangenen Richterinnen und Richtern, sondern auch unter einer linksextremen Gruppierung, die mit ihrer Masse und ihren linken Anwälten ganz Basel lahmlegen könnte. 

Wie Basel-Stadt mit dieser ungesunden Entwicklung umgehen wird, wird sich spätestens am 1. Mai erweisen.

Donnerstag, 18. April 2024

Corona-Justiz

 

In totalitären Staaten entscheidet die Justiz immer zu Gunsten des Macht-Systems. Bei den Nazis wurden diejenigen Lehrer entlassen, welche die Regierung kritisierten. Im Nationalsozialistischen Deutschland durften die Lehrer, die sog. Rassengesetze nicht kritisieren. Wer es dennoch tat, verlor seinen Job. 

Heute haben wir keine Rassen-Gesetze mehr, aber sog. Covid-19-Verordungen, die sich bis auf den heutigen Tag in der schweizerischen Rechtssprechung auswirken. So sind zum Beispiel Bundesrichter Martin Wirthlin (SP), Marcel Maillard (CVP) und Jean Métral (Grüne) der Meinung, es sei rechtmässig, einem Lehrer zu kündigen, der die Corona-Massnahmen öffentlich kritisiert.

Mit diesem Entscheid beweisen die drei Bundesrichter einmal mehr, dass das Bundesgericht den kriminellen Corona-Terror der letzten Jahre mit allen Mitteln stützt. 

Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Files sollte aber auch den drei Bundesrichtern klar geworden sein, dass die ganze Pandemie ein politisch inszeniertes Planspiel war, das mit einer realen Pandemie nichts zu tun hatte. Es ist Fakt, dass bisher jede Grippe-Pandemie gefährlicher war, als die sog. Covid-19-Pandemie. Aufgrund dieser Tatsache sollten die verantwortlichen Beamten und Behörden schon längstens zugeben, dass sämtliche Notverordnungen unverhältnismässig waren. 

Für sämtliche Corona-Verbrecher, welche die Schweiz in den letzten Jahren zu einem totalitären Staat umgebaut haben, wäre es fatal, zugeben zu müssen, dass die Gefahrenlage nie so gross war, die Schweiz mit Notfall-Verordnungen zu terrorisieren. 

Der gekündigte Lehrer hatte in allen Fällen recht: Weil die sog. Corona-Pandemie weit weniger gefährlich war als eine Grippe, waren sämtliche Massnahmen des Bundesrates rechtswidrig. Es gab nie einen Notfall! Deshalb waren auch die Notverordnungen rechtswidrig. 

Dass die drei Bundesrichter Wirthlin, Maillard und Métral den Kopf immer noch in den Sand stecken und von der Realität nichts wissen wollen, macht Angst. Offensichtlich ist die Gewaltenteilung in der Schweiz aufgehoben worden. Es regiert nicht mehr der gesunde Menschenverstand, sondern eine kriminelle Macht-Elite, die mit einer perversen Klima- und Corona-Justiz die Bürgerinnen und Bürger terrorisieren.

Leider gibt es immer noch zu viele Menschen, die noch nicht begriffen haben, dass der Klima- bzw. Corona-Terror im höchsten Grade kriminell ist. Sie sind der Meinung, dem Lehrer sei rechtmässig gekündigt worden. Das Gegenteil ist der Fall: Der mutige Lehrer hat zur Zivilcourage aufgerufen und damit die Corona-Verbrecher aufgeschreckt. 

Ein Lehrer, der die kriminellen Machenschaften der Mächtigen kritisiert, darf nicht mehr länger Lehrer sein. Er könnte ja seine Schülerinnen und Schüler davon überzeugen, dass die Legislative, Exekutive und der Judikative vorsätzlich das Volk terrorisieren. Wörtlich schreiben die Herren Bundesrichter:

"Die Treuepflicht bezweckt, die Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Verwaltung zu sichern, indem das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat nicht untergraben wird." 

Mit anderen Worten: Ein Lehrer hat die Aufgabe die Lügen der kriminellen Beamten und Behörden in den Unterricht zu tragen und nicht in der Öffentlichkeit zu kritisieren. Wer sich nicht daran hält, verstösst angeblich gegen die Treuepflicht. Im Jargon der Corona-Funktionäre heisst das:

"Wie die Vorinstanz erkannte, hat der Beschwerdeführer mit seiner Rede an der Kundgebung folglich seine Treuepflicht verletzt. Die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit, wie sie letztlich durch die Kündigung erfolgte, war vor diesem Hintergrund ohne Weiteres sachlich begründet."

Mit dieser Aussage der drei Corona-Richter wird der Lehrberuf vorsätzlich pervertiert. Es geht offensichtlich nicht mehr um eine umfassende Bildung der Kinder nach bestem Wissen und Gewissen, sondern um die staatliche Indoktrinierung der Kinder und Jugendlichen.

Mit anderen Worten: Ein Staat, der die Klima- bzw. die Corona-Lüge propagiert, erwartet von seinen Lehrern, dass diese gefälligst mitmachen. Im Jargon der Corona-Richter heisst das: 

"Aufgrund seiner entschiedenen Haltung und vor dem Hintergrund seines anhaltenden politischen Aktivismus sei davon auszugehen, dass er sein nicht tolerierbares Verhalten fortgesetzt und damit den Ruf und der Glaubwürdigkeit der Schule geschadet sowie den Schulbetrieb gestört hätte."

In Tat und Wahrheit ist natürlich das Gegenteil wahr: Die Corona- und Klima-Aktivisten, die das Volk seit Jahren terrorisieren, sitzen überall an den Schalthebeln der Macht. Um ihre Macht nicht zu verlieren, spielen sie sowohl beim globalen Klima-, als auch beim globalen Corona-Schwindel mit. 

Mit dem neusten Corona-Entscheid des Bundesgerichts hat die Schweiz einmal mehr bewiesen, dass sie keine Demokratie mehr ist, sondern ein Korruptokratie. Mit anderen Worten: In der Schweiz herrscht nicht das Volk, sondern eine korrupte Truppe von Beamten und Behörden, die für Geld sogar den gesunden Menschenverstand pervertiert. 

Mittwoch, 10. April 2024

Klima-Justiz

 

Klima-Justiz ist genau so kriminell wie Corona-Justiz. Dies aus dem einfachen Grund: Es gab nie eine Klima-Katastrophe und es gab nie eine Corona-Pandemie. Beide Wahn-Ideen stammen aus den satanischen Kreisen, die eine Neue Weltordnung etablieren wollen.

Wer unseren Blog regelmässig liest, weiss, dass der Europäische Gerichtshof sich in Tat und Wahrheit gar nicht um die Menschenrechte kümmert. Er ist die letzte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem eigenen Land vom Staat und der Justiz über den Tisch gezogen wurden. 

Die älteren Damen und Herren, die behaupten, dass die Schweiz zu wenig gegen den Klima-Wandel unternimmt, sind Marionetten von Greenpeace, die sich schon seit längerem für den grünen Kommunismus einsetzen. Im Gegensatz zum roten Kommunismus verlangt der grüne Kommunismus, man müsse die  Bürgerinnen und Bürger mit massiven Steuern dazu zwingen, Mutter Erde zu retten. 

Mit dem neusten Urteil des EMGR beweist dieses Gericht, dass es weder kompetent noch unbefangen ist. Es ist wie die WHO eine Instituition, die von den Globalisten gekauft wurde, um die Menschen auf dieser Erde zu unterdrücken und finanziell auszusaugen. 

Seit diesem Urteil gilt der Klima-Wahn als Menschenrecht. Damit werden die europäischen Nationen gezwungen, sämtliche idiotischen Massnahmen der Klima-Faschisten umzusetzen. In erster Linie geht es um Macht und um Geld. Die Satanisten wollen mittels kriminellen CO2-Steuern an unser hart verdientes Geld.

Wäre die Schweiz nicht von nützlichen Idioten der Satanisten regiert, würde sie schon morgen sowohl aus der WHO als auch dem EMGR austreten. 

Klima-Wahn ist kein Menschenrecht. Die Menschenrechte sind klar definiert. Leider werden die Menschenrechte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte systematisch pervertiert.          

Dienstag, 2. April 2024

Nürnberger Kodex

 

Liebe Leserinnen und Leser

Gestern verkündeten wir noch unseren Abgang in die Karibik. Natürlich war das nur ein schlechter April-Scherz. Selbstverständlich werden wir diesen Blog weiterführen, denn kriminelle Beamte und Behörden haben in einem Rechtsstaat nichts verloren.

Laut dem Nürnberger Kodex von 1947 ist es verboten, medizinische und psychologische Experimente an Menschen durchzuführen, wenn diese vorher keine freiwillige Zustimmung erteilt haben. 

Covid-19 war ein Experiment, bei welchem der Staat und die Pharma-Mafia mittels Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung, Überredung und Zwang uns Bürgerinnen und Bürger zu einer Impfung genötigt haben, die zum Tod von Millionen von Menschen geführt hat. Unterdessen ist erwiesen, dass weit mehr Menschen an der Spritze gestorben sind, als am lächerlichen Corona-Virus.

Beim Covid-19-Experiment ging es von Anfang an nur darum, möglichst viele Menschen zu impfen bzw. mit einer Plörre zu kontaminieren, die nachweislich zu Tod und Krankheit führte. Sämtliche Entscheidungsträger verletzen ihre Sorgfaltspflicht, weil sie die Versuchspersonen nicht vor Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod geschützt haben. 

Im Gegenteil: Sämtliche Corona-Verbrecher behaupteten die Wirksamkeit und Sicherheit der sog. Impfung, was sich später als perfide Lüge entpuppte.

Jeden Tag kommen neue Beweise an den Tag, die dieses fürchterliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit eindrücklich dokumentieren. 

Leider unternimmt die schweizerische Justiz bis auf den heutigen Tag nichts gegen die eklatanten Verstösse gegen den Nürnberger Kodex. Im Gegenteil: Die Justiz lässt die Corona-Verbrecher laufen und verurteilt unschuldige Menschen, die bei diesem Experiment nicht mitspielen wollten. 

Bei den Nazi-Verbrechen wurden 6 Millionen Juden ermordet. Beim Corona-Experiment hat die Anzahl der Toten die 6 Millionen-Grenze längst überschritten. Zur Zeit ist im Internet von 17 Millionen Impf-Toten die Rede. Wenn es stimmt, dass die sog. Impfung in die Körperzellen eindringt, wird die Krebs-Rate in den nächsten Jahren ins Unermessliche steigen. 

Es ist höchste Zeit, dass die Schweizerische Justiz endlich begreift, dass die Corona-Pandemie weniger gefährlich war als eine saisonale Grippe. Deshalb ist es eine offenkundige Tatsache, dass es nie einen Notstand gab, der eine Ausserkraftsetzung der Grundrechte gerechtfertigt hätte. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie.     

Montag, 1. April 2024

Anonymous hört auf


Seit dem 1. April 2024 ist klar: Anonymous hört auf. Seit Jahren befasst sich Anonymous mit dem Thema "Behördenkriminalität". Wer diesen Begriff auf Google eingibt, wird schnell fündig und auf unseren Blog verwiesen. Seit vielen Jahren decken wir auf, was die Mainstream-Medien vorsätzlich verschweigen. Wir haben schon früh festgestellt, dass in Basel-Stadt die Integrative Schule grandios gescheitert ist. Was zwei Juristen aus der LDP in den letzten 30 Jahren angerichtet haben, soll jetzt ein neuer Leiter des Basler Erziehungsdepartements wieder ausbügeln. 

Wir gehörten zu den ersten, die den perfiden Corona-Betrug aufdeckten. Es war uns relativ früh klar, dass mit den idiotischen Corona-Tests und dem idiotischen Masken-Zwang eine Pandemie simuliert wurde, um damit die Bevölkerung nachhaltig zu unterdrücken. Das Narrativ des gefährlichen Virus wurde missbraucht, um einen globalen Totalitarismus einzuführen, den wir bisher nur von Orwells 1984 her kannten.

Seit der Herausgabe der RKI-Protokolle ist unterdessen auch dem dümmsten Impfling klar geworden, dass wir vorsätzlich belogen und betrogen wurden. Leider gibt es in der Schweiz aber noch immer keine Journalisten, die sich getrauen, die Protokolle des Bundesamts für Gesundheit einzufordern. Es wäre interessant, die Dokumente des BAG mit denjenigen des RKI zu vergleichen. Es würde uns nicht verwundern, wenn diese zahlreiche Schnittpunkte aufweisen würden, die belegen, dass die Pandemie von der USA gesteuert wurde. 

Doch wer ist die unbekannte Spinne im Netz, die so viel Macht hat, die ganze Welt mit einem Corona-Märchen aus der Bahn zu werfen. Es ist der Mann, der jahrzehntelang die US-Präsidenten in Sachen Gesundheit beraten hatte. Es ist der Mann, der in den USA vorschrieb, wie Corona-Erkrankte zu behandeln waren. Dank dessen Behandlungsprotokoll wurden die Patienten mit dem völlig überteuerten und giftigen Remdesivir behandelt und an den Beatmungsgeräten zu Tode beatmet. 

Auch beim sog. vom Mensch gemachten Klima-Wandel werden wir nach Strich und Faden belogen. Dort besagt das Narrativ, dass das vom Mensch erzeugte CO2 zur Klima-Katastrophe führt. Das Gegenteil ist der Fall. Noch selten war der Anteil des CO2 in der Luft so gering wie heute. Zur Zeit beträgt dieser CO2-Anteil knappe 0.04 Prozent. Da unsere Bäume und Pflanzen auf das CO2 angewiesen sind, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Politik diesen Anteil mit allen Mitteln verringern möchte. Sinkt der CO2-Anteil noch weiter, werden Bäume und Pflanzen jämmerlich zu Grunde gehen. Wenn unsere Bäume und Pflanzen keinen Sauerstoff mehr produzieren, ist auch die Menschheit am Ende.

Wer 1+1+1 zusammen zählen kann, der begreift auch die Zusammenhänge zwischen Bildungs-, Gesundheits- und Ökofaschismus: Menschen die in totalitären Bildungssystemen gross geworden sind, können sich gegen die Lügen der Politiker nicht mehr wehren, weil sie diese nicht mehr durchschauen. Sie glauben Politiker seien gute Menschen, die sich für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Das Gegenteil ist der Fall: Für die meisten Politiker sind wir nutzlose Mitesser, die eliminiert werden müssen. 

Wer das begriffen hat, lässt sich weder impfen, noch einreden, dass wir das Klima retten können, wenn wir Insekten essen. 

Doch jetzt ist Schluss! Wir setzen uns in die Karibik ab und hoffen, dass wir einen würdigen Nachfolger finden werden, der die kriminellen Machenschaften von Beamten und Behörden weiterhin aufdeckt. 

Lasst Euch nicht verarschen!

Samstag, 16. März 2024

Die Aufarbeitung des Corona-Wahns

                  

Der globale Corona-Betrug gehört zu den schlimmsten Verbrechen, welche die Menschheit je über sich ergehen lassen musste. Staat und Pharma-Mafia haben sich weltweit zusammengeschlossen, um die Bevölkerung zu terrorisieren und zu disziplinieren. Mittels kriminellen Verordnungen wurden ahnungslose Bürgerinnen und Bürger gezwungen, krankmachende Masken zu tragen und sich einer völlig schwachsinnigen Testerei zu unterziehen, die Milliarden in die Kasse von Big Pharma spülte. Der masslose Terror wurde von den Regierungen veranstaltet, um die Menschheit zu einer Spritze zu nötigen, die mehr schadete als nützte. 

Bis auf den heutigen Tag werden in der Schweiz die Corona-Impfschäden verharmlost und vertuscht. Noch kein einziges Impf-Opfer wurde in der Schweiz entschädigt. Das wirft ein schlechtes Licht auf die Beamten und Behörden, die uns systematisch in die Spritze getrieben haben. 

Nach dem Nazi-Terror von 1933-1945 wurden die verantwortlichen Täter zur Rechenschaft gezogen. Für die Täter des Corona-Terrors gibt es bis auf den heutigen Tag keine Strafen. Eine völlig befangene Justiz nimmt die Corona-Faschisten in Schutz und bestraft noch immer Menschen, die bei diesem Corona-Terror nicht mitspielen wollten. 

Auch die Mainstream-Medien sind an dieser gewaltigen Corona-Verschwörung beteiligt. Systematisch wurden Ursachen und Wirkungen vorsätzlich verdreht. Impf-Opfer, die von der Spritze krank wurden, werden zu Long-Covid-Patienten pervertiert, um das Narrativ von der erfolgreichen Impfung aufrecht zu erhalten. Nur Alternative Medien befassen sich mit Menschen, die in jungen Jahren "plötzlich und unerwartet" sterben. 

Unterdessen hat die Wissenschaft herausgefunden, dass die Spritze hunderte von verschiedenen Krankheiten auslösen kann. Seit dem Einsatz der "Impfung" ist die Übersterblichkeit und die Krebs-Rate markant gestiegen, doch die Beamten und Behörden schweigen. 

Die globale Corona-Verschwörung hat unterdessen mehr als 6 Millionen Opfer gefordert. Genaue Zahlen werden verschwiegen, denn es soll ja verheimlicht werden, dass die Bevölkerung massiv reduziert werden soll. Millionen von Menschen werden in den nächsten Jahren an Krebs sterben, weil sie den Beamten und Behörden blind vertraut haben. 

Dienstag, 13. Februar 2024

Dr. Lucius Hagemann - Ex-Strafgerichtspräsident Basel-Stadt

                   

Es ist äusserst schwierig ein Photo von Dr. Lucius Hagemann aufzutreiben. Über Jahre hinweg schickte dieser Richter in Basel-Stadt unzählige Menschen in die Psychiatrie oder ins Gefängnis. Auch Lehrer H. bekam es mit diesem Richter zu tun, weil er die Wahrheit über seine Entlassung aus dem Schuldienst ungeschminkt ins Internet gestellt hatte. 

Zuerst wollte Hagemann den unschuldigen Lehrer in die Psychiatrie abschieben. Als der zuständige Gutachter das böse Spiel aber nicht mitspielen wollte, verurteilte Hagemann den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft mit sofortiger Sicherheitshaft. In seinem Schreiben an das Basler Appellationsgericht vom 16. Februar 2015 behauptete der Richter ohne jeglichen Beweis, der Lehrer müsse wegen "Fortsetzungsgefahr", "Fluchtgefahr" und "Ausführungsgefahr" eingesperrt werden. Um seine Lügen zu untermauern, stellte er den unschuldigen Lehrer als einen gefährlichen Täter dar, der aus dem Verkehr gezogen werden müsse. Wörtlich schrieb Hagemann:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive, zumal ihm aufgrund seiner nun schon länger andauernden Arbeitslosigkeit bald auch das Geld ausgehen wird und er gemäss seinen eigenen Aussagen sein Einfamillienhaus zu verkaufen haben wird. Zu seiner beruflichen Perspektive befragt, gab Lehrer H. an, niemand wolle einen als Amokläufer verschrienen Lehrer einstellen. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren und die Anordnung von Sicherheitshaft. Um sich dem zu entziehen, blieb Lehrer H. der Urteilseröffnung fern. Das Gericht verurteilte ihn zu 2 Jahren unbedingt, verfügte Sicherheitshaft und die sofortige Festnahme. Im Verlaufe des Abends konnte die Fahndung Lehrer H. an seinem Wohnort auffinden. Lehrer H. weigerte sich jedoch, die Tür zu öffnen. Der beigezogenen Barracuda-Einheit der Polizei Baselland gelang es schliesslich Lehrer H. festzunehmen. Aufgrund all dieser Umstände muss die Gefahr, dass sich Lehrer H. dem Verfahren bzw. dem Strafvollzug durch Flucht oder Untertauchen entzieht, als hoch eingestuft werden. 

Wie bereits im Haftbeschluss vom 6. Februar 2015 ausgeführt, liess sich Lehrer H. weder von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch von der Erhebung einer Anklage gegen ihn von weiteren diffamierenden Äusserungen gegen verschiedenste Adressaten abhalten. Selbst während der Hauptverhandlung veröffentlichte er weiter Texte der angeklagten Art, welche sich gegen die bisherigen Geschädigten, aber auch gegen die Strafverfolgungsbehörden richteten. Von Seiten Lehrer H. liegt somit keinerlei Einsicht in das Unrecht seiner Tat vor, vielmehr hat er sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung wiederholt geltend gemacht, er schreibe immer nur die Wahrheit, während alle übrigen Involvierten satanisch lügten. Somit kann mit einem genauen Überlegen, was in Zukunft ins Internet gestellt wird, sicher nicht gerechnet werden. 

Der Gutachter attestierte Lehrer H. am 23.10.2014 eine ausgeprägte querulatorische Entwicklung bei bestehender paranoider Persönlichkeitsakzentuierung. Eine schwere psychische Störung liege nicht vor. Aus den Akten liessen sich derzeit keine Risiken auf ein erhöhtes Ausführungsrisiko (Gewaltakte) erkennen. Eine zukünftige Verschlechterung bzw. Zuspitzung der Lebenssituation (etwa eine Verschlechterung der finanziellen Situation) könne allerdings ein Risikofaktor für das Begehen von weiteren Delikten sein, die in ihrer Schwere dann allenfalls auch über das bisherige Handeln hinausgehen könnten.

Das Gericht hatte entgegen den Behauptungen von Lehrer H. die Akten in ihrem vollen Umfang studiert und von den Tschanunaussagen, von seinem versteckten und besessenen Vorgehen anlässlich der der zu beurteilenden Taten bis zu seinem bedrohlichen Verhalten gegenüber dem einvernehmenden Beamten Kenntnis erhalten. Es hatte zudem Kenntnis von weiteren besorgniserregenden Verhaltensweisen, die nicht in den Akten erwähnt sind (die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, Stalkingverhalten gegenüber Gerichtsmitgliedern etc.) Und vor allem konnte es (im Gegensatz zum Gutachter) Lehrer H. persönlich kennen lernen, der in der Hauptverhandlung einen hasserfüllten und wahnhaften Eindruck hinterliess. Das Gericht stuft deshalb die Situation pessimistischer ein als der Gutachter, sowohl bezüglich der Schwere der psychischen Störung als auch bezüglich der Gefahr für künftige Gewaltdelikte. Kommt hinzu, dass durch die Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsentzug und die Anordnung von Sicherheitshaft die Belastungssituation für Lehrer H. noch zugenommen hat. Das Gericht hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte. Dennoch hat das Gericht wegen der bereits sehr langen Dauer des Ermittlungsverfahrens davon Abstand genommen, das Verfahren auszustellen und ein Obergutachten anzuordnen (zwecks Klärung der Frage, ob allenfalls eine stationäre Massnahme anzuordnen wäre). Zudem musste in Betracht gezogen werden, dass ein Obergutachten aufgrund der bestehenden Voraussetzungen wenig Sinn machen würde. Ferner war wichtig, der lange bestehenden psychischen Belastung der Geschädigten Rechnung zu tragen. Das Gericht erachtet es jedoch als wichtig, dass die erwähnte Problematik im zweitinstanzlichen Verfahren im Auge behalten wird."

Kurz nachdem Lehrer H. die Ausführungen von Dr. Lucius Hagemann gelesen hatte, erstattete er Strafanzeigen gegen diesen Richter wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch. Natürlich sahen die zuständigen Beamten und Behörden im Verhalten des Richters keinerlei deliktisches Verhalten. Anstatt den Richter wegen Amtsmissbrauch und Verleumdung anzuklagen, wurde Lehrer H. wegen angeblich "Falscher Anschuldigung" verurteilt. 

Unterdessen sind rund 9 Jahre vergangen und Lehrer H. hat weitere "Delikte" begangen: Er hat am Rhein während der Corona-Hysterie den Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten und beim Einkaufen im Coop konstant die Maske verweigert. 

Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. keinen Drang verspürt, das von Dr. Lucius Hagemann erwähnte "Kapitalverbrechen" zu begehen. Es ist ihm aber nach wie vor ein grosses Anliegen, staatliche Lügen konsequent zu entlarven. 

Die 2 jährige unbedingte Haftstrafe hat sich unterdessen in eine bedingte Geldstrafe verwandelt. Für die Beamten und Behörden steht weiterhin fest, dass die Veröffentlichung der Wahrheit eine "planmässige Verleumdung" darstellt.

Die Tatsache, dass der gesamte Basler Justiz-Filz die Fakten von Lehrer H. zum "Dauerdelikt" pervertiert hatte und damit vor Bundesgericht grandios scheiterte, ist offenkundig. Leider hatte das Bundesgericht aber nicht die Grösse festzustellen, dass das Veröffentlichen von Fakten nicht zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert werden darf.