Sonntag, 13. November 2016

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident Appellationsgericht Basel-Stadt


Dr. Claudius Gelzer ist im Berufungsverfahren von Lehrer H. der sog. Instruktionsrichter. Er gilt in Fachkreisen als kompetent und gerecht. Wir finden es ist tatsächlich gerecht, dass er die von Staatsanwältin Eva Eichenberger beantragte erneute psychiatrische Begutachtung von Lehrer H. ablehnt. Wörtlich heisst es:

"Es ist für den Instruktionsrichter nicht ersichtlich, weshalb ein neues Gutachten wesentlich neue Erkenntnisse bringen könnte."

Allerdings halten wir es für ungerecht, wenn Dr. Claudius Gelzer auch sämtliche Zeugenanträge von Lehrer H. abweist. Wörtlich schreibt der Instruktionsrichter:

"Ebenso ist für den Instruktionsrichter nicht ersichtlich, welche möglichen Aussagen der aufgerufenen Zeugen für die Beurteilung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts relevant sein könnten."

An Stelle der Zeugen, die den Lehrer über Jahre hinweg als Eltern bzw. Elternsprecherinnen beobachten konnten, lädt Gelzer lieber den Forensiker Martin Schrumpf als sog. "Sachverständigen" ein. Allerdings kennt dieser "Sachverständige" den Lehrer nur aus den einseitigen Akten der Staatsanwaltschaft. 

Gerne machen wir an dieser Stelle für Dr. Claudius Gelzer ersichtlich, warum die von Lehrer H. benannten Zeugen für den strafrechtlich relevanten Sachverhalt relevant sind. Diese Zeugen haben Lehrer H. selber erlebt. Sie konnten sich selber ein Bild von Lehrer H. machen, weil Lehrer H. der Klassenlehrer ihrer Kinder war.

Jürg Stähli, selber Lehrer und Vater von zwei Mädchen, die beide von Lehrer H. unterrichtet wurden, konnte das Mobbing an Lehrer H. über Jahre hinweg persönlich beobachten. In seinem Brief vom 26.9.06 an Regierungsrat Eymann schreibt er:

"Ich kenne Lehrer H. als Klassenlehrer unserer älteren Tochter, Laura, und als Fachlehrer von Martina. Ich habe ihn als sehr kompetenten und engagierten Lehrer erlebt. Sein Einsatz bei den Musicals war bemerkenswert. Dass er von den Kindern in dieser Situation manchmal mehr verlangte, als sie selber zu leisten bereit waren, hat alle gefordert, aber auch gefördert. Gewaltbereit habe ich ihn nie erlebt. Mein Glaube an die Objektivität und Neutralität von Behörde und Schulleitung ist leider stark angekratzt. Mir scheint, Machtstrukturen haben zu Ungunsten einer Lehrerkarriere gesiegt."

Dass Dr. Claudius Gelzer nicht einmal die beiden Elternsprecherinnen der letzten Klasse von Lehrer H. als Zeugen vorladen will, ist aus unserer Sicht ebenfalls ungerecht. Auch Isabel Feder-McCarthy hatte das Mobbing hautnah miterlebt. In ihrem Brief an Lehrer H. vom 1.9.06 schreibt sie:

"Als wir kurz vor Schulanfang erfahren haben, dass Sie bis auf Weiteres nicht mehr unterrichten würden, waren wir bestürzt. Wir hatten den widerlichen, tendenziösen Artikel im Basler-Stab vor zwei Jahren gelesen, dachten aber, weil es mit der Klasse 1e so gut geklappt hatte und keine negativen Bemerkungen zu unseren Ohren gekommen waren, dass Sie in ruhigere Gewässer angelangt waren. Unsere ältere Tochter Caroline hat vom Unterricht bei Ihnen, ob in Deutsch, Musik, Sport oder Geschichte in den Jahren 1999-2002 sehr profitiert. Die verschiedenen Lager, die Sie durchgeführt haben, sind problemlos gelaufen. Die zweimal im Jahr aufgeführten Musicals waren Highlights, die wir alle in bester Erinnerung haben. Das Weihnachtsingen in der Bahnhofunterführung werden wir nie vergessen. Wir waren deshalb sehr froh, als unsere jüngere Tochter Natalie letztes Jahr in die Klasse 1e gekommen ist und Sie als Klassen-, Musik- und Deutsch-Lehrer hatte. Das erste Schuljahr im Brunnmattschulhaus ist für Natalie durchaus positiv gelaufen. Sie würde Sie sehr gerne wieder als Lehrer haben."

Auch die Elternsprecherin Gabriela Furger hatte das Mobbing an Lehrer H. persönlich miterlebt. Sie schreibt in ihrem Brief an Lehrer H. vom 5.9.06. folgendes:

"Am Elternabend wurde uns mehrmals gesagt, dass der Entscheid der Kündigung zum Wohl der Kinder ausgesprochen wurde. Für die Klasse 2e kann das sicher nicht der Fall sein, da Sie als Mensch mit Ihrem Unterrichtsstil unersetzlich sind. Frau Jenö hat um blindes Vertrauen gebeten, was die Eltern ihr am selben Abend als auch schriftlich abgeschlagen haben. Ich habe Frau Jenö gefragt, ob sie von Ihnen bedroht wurde, worauf sie mit nein geantwortet hat."

Offensichtlich ist auch Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nur selektiv an der Wahrheit interessiert, sonst würde er die von Lehrer H. beantragten Zeugen nicht willkürlich abweisen. 

Samstag, 12. November 2016

Med. pract. Martin Schrumpf - Forensischer Psychiater bei der UPK




Wenn Sie bisher geglaubt haben, Forensik sei nur etwas für Verbrecher, haben Sie sich getäuscht. Martin Schrumpf gehört zu den Göttern in weiss, die ihre sog. Exploranden sogar beurteilen, wenn sie diese noch nie gesehen, gehört und gesprochen haben. Obwohl Schrumpfs Gutachten von der Richtigkeit der von der Staatsanwaltschaft formulierten Vorwürfe ausgeht, kommt Lehrer H. dennoch recht gut weg. Wörtlich schreibt Schrumpf:

"Es ist festzuhalten, dass der Explorand eine normale persönliche Entwicklung nahm. Er absolvierte eine qualifizierte Berufsausbildung und übte den Beruf des Lehrers an derselben Schule über mehr als 20 Jahre hinweg mit hohem Engagement und Kreativität aus. Auch geht der Explorand seit Jahren mehreren Hobbies nach, so musiziert er z.B. in einer Band, geht gerne tanzen etc. Diese Umstände sprechen eindeutig für bei ihm grundsätzlich vorhandene prosoziale Charaktereigenschaften, für soziale Kompetenzen und eine beim ihm gegebene berufliche und soziale Leistungsfähigkeit. Diese Umstände sprechen gesamthaft gegen das Vorhandensein einer Persönlichkeitsstörung."

Obwohl Lehrer H. bisher noch nie gegen das Gesetz verstossen hat, stellt der "Arzt" aber auch folgendes fest:

"Weder die Eröffnung des Strafverfahrens, noch die (für ihn teilweise sehr belastenden) Umstände der laufenden Strafuntersuchung (zu erinnern ist hier u.a. an die erfolgte Hausdurchsuchung und die kurzzeitige Inhaftierung des Exploranden) haben ihn offensichtlich zu einer Verhaltensänderung bewegen können. Schon dieser Umstand spricht dafür, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Expl. auch weiterhin ähnliche, wie die ihm im aktuellen Strafverfahren zum Vorwurf gemachten, deliktische Handlungen (Verleumdungen) begehen wird, als ausgesprochen hoch eingestuft werden muss bzw. dass er sein (bereits jahrelang ausgeübtes) diesbezügliches Verhalten der Veröffentlichung von entsprechenden Texten im Internet fortsetzen wird."

Mit anderen Worten: Wer seine Erlebnisse mit den Basler Staatsfunktionären ins Internet stellt, handelt deliktisch. Demzufolge wäre die freie Meinungsäusserung ja ein Delikt und der Orwell-Staat wäre in Basel-Stadt tatsächlich Realität.

Interessanterweise kommt Martin Schrumpf in seinem psychiatrischen Gutachten nie auf die Idee, Lehrer H. wieder arbeiten zu lassen. Leute, die arbeiten, haben nämlich keine Zeit für sog. "deliktisches Verhalten". Wörtlich schreibt der Seelendoktor:

"Auch wenn eine Persönlichkeitsakzentuierung nicht als schwere psychische Störung zu bewerten ist, so kann aus psychiatrischer Sicht doch klar festgehalten werden, dass der Explorand grundsätzlich von einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung profitieren würde."

Damit Lehrer H. trotz positivem Gutachten dennoch eingesperrt werden konnte, sah sich Martin Schrumpf dazu gezwungen, auch noch in die Zukunft zu schauen. Wörtlich schrieb der Prophet im weissen Kittel:

"Grundsätzlich kann eine künftige Verschlechterung bzw. Zuspitzung der Lebenssituation des Exploranden (etwa eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation) ein Risikofaktor für das Begehen von weiteren Delikten sein, die in ihrer Schwere dann allenfalls auch über das bisherige Handeln des Exploranden hinaus gehen könnten."

Für Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, war diese Formulierung des UPK-Propheten natürlich ein gefundenes Fressen. Für die beiden war sofort klar, dass Lehrer H. für mindestens 12 Wochen in Sicherheitshaft genommen werden musste, damit der völlig integere Lehrer auf keinen Fall ein "Kapitalverbrechen" begehen konnte. So hetzte man dem unschuldigen Lehrer ein zweites Mal die Sondereinheit Barrakuda auf den Hals.

Aber sogar im Untersuchungsgefängnis zeigte Lehrer H. keinerlei aggressives Verhalten. Ohne Anwalt rekkurierte er gegen die unglaublichen Verfügungen von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und wurde nach 20 Tagen wieder aus der sog. Sicherheitshaft entlassen.

Obwohl Lehrer H. jetzt schon seit über 10 Jahren von diversen Beamten und Behörden in Basel-Stadt planmässig und vorsätzlich als "gefährliche Person" verleumdet wird und deshalb seiner Berufung als Lehrer nicht mehr nachgehen kann, macht Lehrer H. das Beste aus seiner Lebenssituation. Er tanzt Salsa und spielt regelmässig Gitarre an diversen Jams.

Wahrscheinlich werten gewisse Beamte und Behörden auch diesen Blog-Beitrag als sog. "planmässige Verleumdung". Wer die sog. "Sicherheitshaft" als Beugehaft und das sog. "Bedrohungsmanagement" zur Ausgrenzung von politisch Andersdenkenden missbraucht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit totalitären Mitteln zu operieren.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in Schutzhaft genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.

Freitag, 4. November 2016

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt

Mehrere Monate brauchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann um sein Urteil betreffend Lehrer H. zu begründen. Hagemann behauptet erneut, Lehrer H. habe zahlreiche Personen aus dem Erziehungsdepartement planmässig und wider besseren Wissens verleumdet. Offensichtlich ist dem Strafgerichtspräsidenten entgangen, dass es dem Lehrer nie darum ging, seine Gegner zu diffamieren, sondern nur deren Verfehlungen öffentlich zu machen. Auch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hat Lehrer H. nun Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Es geht aus dem Verhandlungsprotokoll nämlich klar hervor, dass sich Hagemann während der Verhandlung nicht an die Prozessordnung gehalten hatte. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden entweder abgelehnt oder vorsätzlich ignoriert. Sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde von Hagemann rechtswidrig unterbrochen.

Die Tatsache, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erfrechte, vor Bundesgericht zu behaupten, Lehrer H. habe Staatsanwältin Eva Eichenberger zu Hause aufgesucht, ist eine infame Lüge. Hagemann hat diese Lüge von Staatsanwältin Eva Eichenberger übernommen, die laut Pflichtverteidiger David Schnyder sogar ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihr Lügengebäude missbraucht hatte. Gerne stellen wir hier noch einmal richtig, dass wir keinerlei Interesse daran haben, Beamte und Behörden zu diffamieren. Wir stellen nur die Fakten ins Netz, die von der politisch korrekten Mainstream-Presse vorsätzlich verschwiegen werden.

Wenn Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten vorsätzlich lügen, um unschuldige Bürgerinnen und Bürger wegzusperren, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Man braucht nur die Argumentation von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann näher zu betrachten, dann stellt man fest, mit welchen rabulistischen Tricks aus einer freien Meinungsäusserung eine angeblich planmässige Verleumdung gebastelt wird. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Wenn der Beschuldigte nämlich bspw. den Privatkläger Dr. Eymann als Kopf eines gegen ihn gerichteten Verschwörungskomplotts bezeichnet, sich Gabrielle Jenö der DDR-Methoden, Sowjet-Methoden, Nazi-Methoden und des Faschismus bedient haben soll und Lehrer H. der Ansicht ist, seine ehemalige Lebensgefährtin Sabrina Niederer-Stöcklin sei von den Ermittlungsbehörden bei ihm "eingeschleust" worden und es stehe in Tat und Wahrheit der ermittelnde Detektiv-Wachtmeister Glauser hinter den Advocatus-Blogs, so müssen die Behauptungen des Beschuldigten als geradezu absurd bezeichnet werden, weshalb sie zwangsläufig wider besseren Wissens erfolgt sein müssen."

Richtig ist: Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer über die Gesundheitsdienste krankschreiben lassen. Gabriele Jenö versuchte mit falschen Anschuldigung den Lehrer zu psychiatrisieren und zu kriminalisieren. Detektiv-Wachtmeister Glauser befragte die ehemalige Freundin von Lehrer H. in einer laut Prozessordnung nicht zulässigen Art und Weise. Staatsanwalt Dr. Beat Voser weitete das Strafverfahren ohne jeglichen Anfangsverdacht auf zahlreiche andere Delikte aus.

Wenn Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe Droh-Mails geschrieben, gleichzeitig aber zugibt, dass sie vom Lehrer nie direkt bedroht worden sei, müsste bei der Staatsanwaltschaft eigentlich die roten Lämpchen leuchten. Leider hat die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger nie nach den angeblichen Droh-Mails gesucht. Lieber machte sich die Staatsanwältin mit ihrer Lüge, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht, endgültig unglaubwürdig. Auch wenn sämtliche Behörden bis hinauf zum Bundesgericht mantra-mässig wiederholen, dass die Basler Beamten und Behörden jeweils rechtmässig handelten, ist es unser Recht, die Fakten zu veröffentlichen. Weil Lehrer H. an die Existenz des Rechtsstaates glaubte, zeigte er sämtliche Personen an, die ihn aus dem Basler Schulsystem mobbten. Diese völlig legitime Massnahme als falsche Anschuldigung zu pervertieren, zeigt den wahren Charakter von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann.

Es ist nicht alles falsch, was Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in seiner Urteilsbegründung schreibt. Obwohl die beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth das Gegenteil behaupten, stellte Hagemann klar fest, dass Lehrer H. weder für die Schmähmails gegen Dr. Christoph Eymann, noch für den Blog IG-Breitensport, noch für den Advocatus-Blog verantwortlich gemacht werden kann. Interessanterweise hat das Gericht diese Fakten bisher aber vorsätzlich nicht kommuniziert.

Gegen den anonymen R. Jauslin, der mit seinen zahlreichen Schmähmails und seinen Blogs IG Breitensport und Advocatus das Verfahren gegen Lehrer H. ins Rollen brachte, wird interessanterweise nicht mehr ermittelt. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem Lehrer mittels dem Advocatus-Blog eine Irreführung der Rechtspflege unterjubeln wollten, obwohl die Fakten genau das Gegenteil beweisen, entlarvt das kriminelle Vorgehen von Eva Eichenberger. Laut Prozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nicht einseitig ermitteln. Staatsanwältinnen und Strafgerichtpräsidenten, die sich nicht an die Prozessordnung halten, missbrauchen ihr Amt. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin wird die Strafanzeigen gegen Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann zu  prüfen haben. Aus unserer Sicht haben Kriminelle in einem Justiz-System nichts verloren. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht die unhaltbare Verurteilung von Lehrer H. wieder rückgängig macht.