Dienstag, 28. Februar 2017

Basel-Stadt - Treffpunkt für Zionisten



Vor 120 Jahren fand in Basel-Stadt der erste Zionistenkongress statt. Auch 120 Jahre alt ist die interessante "Schmäh-Schrift" "Die Protokolle der Weisen von Zion". Zionisten, Juden und politisch korrekte Zeitgenossen versichern uns, das dieses Buch eine antisemitische Fälschung sei. Vor kurzem hat die Basler LDP, die sich besonders für zionistische und jüdische Anliegen einsetzt, im Basler Parlament Staatsgelder zum Schutz der Basler Synagoge beantragt. Bei der LDP politisieren verschiedene Personen wie Dr. Christoph Eymann, Dr. Marie-Louise Stamm und Gabriel Nigon. Es ist eine Tatsache, das die LDP nur in Basel-Stadt existiert. Zufälligerweise befindet sich mit dem BIZ auch die Zentralbank der Zentralbanken in Basel-Stadt. Die sog. Integrative Schule ist in Basel-Stadt dank Dr. Christoph Eymann im Schnellverfahren durchgeboxt worden. Auch die Basler Justiz scheint anders zu ticken, als der Rest der Schweiz. Der neue Basler Erziehungsminister Conradin Cramer ist ebenfalls Jurist und zufälligerweise auch in der LDP. Schon vor 120 Jahren wussten die Weisen von Zion, was sie mit Menschen anstellen, die sich "mit Fragen befassen, die sie nichts angehen":

"Unter unserer Herrschaft wird jeder sofort verhaftet werden, der sich auf staatsrechtlichem Gebiete mehr oder wenig verdächtig gemacht hat. Es ist völlig falsch, aus Furcht vor einem Fehlgriffe die Flucht derer zu erleichtern, die im Verdacht eines staatsrechtlichen Vergehens oder Verbrechens stehen. Wir werden auf diesem Gebiet mit äusserster Strenge vorgehen. Für die Verbrecher auf staatsrechtlichem Gebiete, die sich mit Fragen befassen, die sie nichts angehen und in denen niemand Bescheid weiss, wie ausschliesslich die Regierung, gibt es überhaupt keine Entschuldigung. Um dem staatsrechtlichen Verbrecher den Schein des Helden zu nehmen, der sich für Andere aufopfert, werden wir ihn auf die selbe Bank mit gewöhnlichen Dieben und Mördern und allerhand gemeinen und schmutzigen Verbrechern setzen. Dann wird die öffentliche Meinung beide Arten von Verbrechen in einen Topf werfen und den staatsrechtlichen Verbrecher mit derselben Verachtung strafen, die sie dem gemeinen Verbrecher schon jetzt entgegen bringt. In erster Linie werden wir uns des selben Mittels bedienen, das schon unseren Weisen von Zion die Leitung der Weltgeschicke verbürgt hat, nämlich der planmässigen Erziehung der Menschheit in der von uns gewünschten Richtung."  Die Protokolle der Weisen von Zion, 1897

Natürlich sind die oben beschrieben Zusammenhänge rein zufällig. Dass die Meinungsäusserungsfreiheit von Lehrer H. vom Basler Appellationsgericht mit 14 Monaten Gefängnis und fast Fr. 50'000 Verfahrenskosten bestraft wird, passt aber zur oben erwähnten "planmässigen Erziehung". Wer heute noch glaubt, die "Protokolle" seien eine Fälschung, glaubt auch, dass man mit zwei Flugzeugen drei Hochhäuser zum einstürzen bringen kann.

Lehrer H. von "harter Pornographie" freigesprochen



Am 24.2.17 wurde Lehrer H. vom Basler Appellationsgericht vom Vorwurf der "harten Pornographie" freigesprochen. Staatsanwältin Eva Morgenthaler alias Eva Eichenberger hatte in ihrer Anklageschrift behauptet, die "Comics für Erwachsene", die Lehrer H. auf seinem Computer "hergestellt" habe, seien "harte Pornographie". Auch dieses Mal hatte die fleissige Staatsanwältin einmal mehr den Bogen überspannt. Zwar dürfte sie von Appellationsrichterin Jacqueline Frossard massiv in ihren abstrusen Ideen unterstützt worden sein, dennoch rang sich das Appellationsgericht zur Feststellung durch, dass die inkriminierten Comics gerade noch als Kunst zu werten seien.

Wikipedia meint dazu:

Erich von Gotha entwickelte in der Reihe Die Leiden der jungen Janice eine stark pornografisch gefärbte Comic-Ästhetik, deren naturalistisch-plakative, auf größtmögliche Klarheit der Darstellung bedachte Ausgestaltung der Bildräume teilweise durch die dekorative Malerei des Rokoko und Spätbarocks beeinflusst ist. In den im Hintergrund der Panels sichtbaren Plastiken und Gemälden tauchen sehr häufig erotische Themen und Motive auf, was für die Epoche typisch war. Vornehme Boudoir-Szenen füllen üppig-schwülstige, barocke Ornamente sowie überbordende Verzierungen an Bauten, Innenräumen und Möbeln, gezeichnet in leichten, spielerisch gewundenen Linien. Die farbenfrohe, opulente Kleidermode des Rokoko kommt ebenfalls nicht zu kurz, auch wenn Janice immer wieder gezwungen wird alle Hüllen fallen zu lassen.
Der Künstler spielt mit den Klischees der Epoche: So wie die Schäferdichtung sich in Lobgesängen auf eine Schäferin der volksnahen Verklärung menschlicher Geschlechtlichkeit und Sinnenfreude zuwendet, tut er das Gleiche auf seine Weise. Die Liebeslyrik, Malerei und Skulptur des Rokoko lobt ursprüngliche Natur und unverdorbene Menschen, die natürlich, wahrhaftig und ehrlich ihre Gefühle und Triebe ausleben und ohne gesellschaftliche Zwänge existieren. Im Kontrast dazu dient der Adelshof als Kulisse von Tugendlosigkeit, Destruktion der Natur und von mangelndem Anstand. Hinter den galanten Umgangsformen des höfischen Lebens versteckt sich im Rokoko ein leichtfüßiges, feinsinniges Lebensgefühl gepaart mit zügelloser Sinnlichkeit und ausschweifendem Lebenswandel. Der Autor schildert also eine niederträchtige Intrige, mit der ein schönes, junges, unschuldiges Mädchen von dem grausamen britischen Adel verdorben und korrumpiert wird. Die verlockende, kurvenreiche aber schlanke, blonde Janice McCormick wird zum Opfer von sadistischen Phantasien lasterhafter und perfider, ekelerregender Aristokraten.
Sein graphischer Naturalismus suggeriert historische Authentizität, doch ist Janice-Reihe weniger eine Rekonstruktion des sozialen Rahmens Englands in der Mitte des 18. Jahrhunderts als vielmehr ein eigenwilliges Mix kostümbildnerischer und architektonischer Accessoires, die einer Spanne von hundert bis zweihundert Jahren entstammen. Trotz dieser zeichnereichen Stilisierung hat der Comic in hohem Maße glaubhafte Welt inszeniert, und das gilt gleichermaßen für seine Charaktere, deren Temperamente und Motivationen Bernard Joubert in sinnigen Dialogen offenlegt, wie auch für deren Gestik und Mimik. Während die Emotionen in den Gesichtern quasi nebenbei visualisiert wurden, gehört vor allem das Libido und das sexuelle Verhalten der Figuren zu ihrer Charakterisierung. Jedes Detail wird so zum ausdrucksteigernden Formelement, alles wird zum Dekor einer konstruierten Welt, deren Gesetzmäßigkeit allein dem Kult der nackten Körper dient, deren Bewegungen der Zeichner in Posen von akademischer Präzision einfror. Seine Kenntnisse über Farbenlehre, Komposition, plastische Anatomie, Porträtzeichnen, Akt, Perspektive, Bildaufbau, Proportion und Rhythmus, die ihm die klassische Ausbildung an der Kunstakademie vermittelte, machen sich auf jeder Seite in der Ausdrucksqualität der Panels bemerkbar.


Von Gotha hatte die Schicksalsodyssee seiner jungen Heldin als einen Comic-Roman konzipiert, der nach vier Bänden mit der Befreiung Janice von ihrer Vergangenheit seinen Abschluss finden sollte. Es ist für ihn ein ungewöhnliches Vorhaben, denn seine früheren, in Torrent abgedruckten Comic-Geschichten waren hauptsächlich ein Seriengeschäft. Wegen der offen dargestellten Sexszenen hatten englische Verleger grundsätzliche Bedenken, so dass die Serie zunächst im liberalen Frankreich veröffentlicht wurde. Die Serie Die Leiden der jungen Janice ist ein farbenprächtiges Mosaik, dessen Einzelteile unmittelbar fesseln, denn immer geht es um einzelne menschliche Schicksale in Extremsituationen. Zusammen aber ergeben sie eine spannende erotische Geschichte, eine sinnliche Welt, die Sehnsucht nach mehr BDSM-Comics auf diesem Niveau weckt.

Lehrer H. von "Rassendiskriminierung" freigesprochen

Am 24.2.17 wurde Lehrer H. vom Basler Appellationsgericht von den Rassismus-Vorwürfen der Staatsanwältin Eva Morgenthaler alias Eva Eichenberger freigesprochen. Lehrer H. hatte sich erfrecht, den von einer israelischen Jüdin verfassten Text auf seinem Computer gespeichert zu haben. Dies reichte für Eva Eichenberger aus, Lehrer H. wegen Rassendiskriminierung anzuklagen.

 

Hier also der vollständige Text von Iris Hefets:

 

Pilgerfahrt nach Auschwitz


Das Gedenken an den Holocaust ist zu einer Art Religion geworden. Zu den Ritualen dieser Religion zählt es, jüdische Kritiker der israelischen Politik auszugrenzen.

Was haben die beiden Professoren Ilan Pappe (Israel), Norman Finkelstein (USA) und der Publizist Hajo Meyer (Deutschland) gemeinsam? Alle drei sind Juden, Überlebende des Holocaust beziehungsweise deren Nachkommen sowie vehemente Kritiker der israelischen Politik.
Was haben die Stadt München, die Trinitatiskirche in Berlin, die Heinrich-Böll- und die Rosa-Luxemburg-Stiftung gemein? Sie alle haben, nach anfänglichen Zusagen, Ilan Pappe beziehungsweise Norman Finkelstein wieder ausgeladen und ihnen versprochene Veranstaltungsräume verwehrt - so wie es die Heiliggeistkirche in Frankfurt vor ein paar Jahren bereits einmal mit Hajo Meyer getan hatte. Die genannten Institutionen gaben damit dem Druck sich proisraelisch gebender Kreise nach, die Finkelstein, Pappe und Meyer sogar als "Antisemiten" denunzierten. Wegen der Schoah. So nennt man das mittlerweile.


Früher sagte man "Auschwitz", dann "Holocaust". Bis Claude Lanzmann kam. Er suchte für das gigantische Menschheitsverbrechen, das er nicht verstand, ein Wort, das er ebenfalls nicht verstand. Also nannte der französische Regisseur seinen neunstündigen Dokumentarfilm über den Völkermord an den Juden 1985 "Shoah". Dabei störte es ihn nicht, dass es sich um einen religiös aufgeladenen Begriff handelt: Auf Hebräisch bezeichnet man damit eine Katastrophe, die Gott über die Welt gebracht hat. Inzwischen hat sich der Begriff auch in Deutschland eingebürgert.


Mit dem Wort "Schoah" wird der Völkermord an den Juden mit der Aura des Unfassbaren, des Heiligen ummantelt. Dabei handelt es sich bei diesem Völkermord, so erschreckend er war, nicht um ein esoterisches Ereignis, sondern um ein modernes, gut dokumentiertes und recherchiertes Verbrechen, das Menschen an anderen Menschen verübt haben. Zahllose Bücher wurden darüber geschrieben: Unfassbar ist es also nicht auf einer intellektuellen, sondern allenfalls auf einer emotionalen Ebene.


Mit dem hebräischen Wort "Schoah" wird in Deutschland auch die israelische Interpretation des Ereignisses übernommen. In Israel ist diese eine Art nationale Erzählung und ein Grundpfeiler des Staates, sodass sich dort jedes jüdische Kind damit identifizieren kann, selbst wenn seine Eltern ursprünglich aus dem Jemen oder aus Indien stammen. Schülerreisen nach Auschwitz, ursprünglich nur von israelischen Eliteschulen betrieben, sind heute ein fester Bestandteil jeder israelischen Postpubertätsbiografie geworden. Bevor ein junger Israeli zur Armee geht, muss er mindestens einmal Suff, Sex und eine Auschwitzreise erlebt haben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann er seinen Armeedienst leisten und hinterher in Indien ausflippen.

Zu offiziellen Gedenktagen holen auch ältere Israelis die inzwischen obligate Pilgerfahrt nach Auschwitz nach. Von einfachen Soldaten bis zu hohen Generälen und Politikern marschieren sie in Uniform (!) durch Auschwitz und erinnern an die Worte Ehud Baraks: "Wir sind 60 Jahre zu spät gekommen." Das Evangelium von Auschwitz hat inzwischen sogar schon den Weltraum erreicht: Als der erste israelische Astronaut Ilan Ramon 2003 mit dem Raumschiff "Columbia" ins All flog, hatte er auch die Bleistiftzeichnung eines kleinen Jungen dabei, der in Auschwitz ermordet wurde.
Bei diesem Schoah-Kult handelt es sich, so muss man wohl sagen, um eine Art Religion mit festen Ritualen. Dazu gehört - ungeachtet aller heutigen Realitäten - die feste Überzeugung, die Deutschen seien die ewigen Täter und die Israelis die ewigen Opfer, weshalb die Gesetze und Regeln demokratischer Staaten für Letztere nicht zu gelten hätten: ein Sonderfall halt.

Diese Religion erfreut sich nicht nur in Israel großer Beliebtheit. Auch vielen Deutschen kommt eine solche Mystifizierung von Auschwitz gelegen. Denn wenn Auschwitz eine heilige Aura umgibt, dann muss man sich nicht mehr mit dem eigenen Potenzial zur Täterschaft auseinandersetzen. Wenn der Holocaust so heilig ist, dann darf man nur auf Zehenspitzen gehen.

Nicht wenige Deutsche haben damit ein prima Arrangement mit der Vergangenheit getroffen. Sie erklären das Verbrechen ihrer Vorfahren als so schlimm, dass es zu etwas quasi Mystischem geworden ist. Das Thema ist damit aus dem Diesseits und dem Feld der Politik in die Sphäre des Sakralen entrückt. Solange man die Rituale dieser Religion befolgt, braucht man sich nichts vorwerfen zu lassen und kann sich sogar, wie Angela Merkel in der Affäre um die Piusbruderschaft gezeigt hat, päpstlicher als der Papst verhalten. Kein Wunder, dass man in Deutschland zuweilen viel engagiertere Verfechter der israelischen Politik antrifft als in Israel selbst.

Es gibt aber auch Juden, die dieses israelisch-deutsche Interpretation der Schoah nicht akzeptieren. Für sie ist Auschwitz nicht heilig und Israels Politik noch immer kritisierbar. Publizisten wie der israelische Wissenschaftler Ilan Pappe, der ein Buch über "Die ethnische Säuberung Palästinas" geschrieben hat, sein US-Kollege Norman Finkelstein, der eines über die "Holocaust-Industrie" verfasste, und der in Deutschland geborene Dr. Hajo Meyer, der "Das Ende des Judentums" publizierte, gehören dazu. Doch in Deutschland sind sie deswegen nicht willkommen.

Man stelle sich vor, Heinrich Böll wollte heute über die Sprache der israelischen Besatzer reden - und die nach ihm benannte Stiftung ließe das nicht zu. Rosa Luxemburg bekäme in der Stiftung, die ihren Namen trägt, keine Gelegenheit, über die Machtverhältnisse in Israel zu sprechen. Und der Jude Jesus fände die Türen der Trinitatiskirche verschlossen, wenn er über die Missachtung des Nächsten in Israel sprechen wollte.


All diese Institutionen üben sich in Selbstzensur und belegen Publizisten, die sich für die Menschenrechte im Nahen Osten einsetzen, mit einem Redeverbot. Es ist immer noch angebracht, Rosa Luxemburgs Erbe weiterzugeben und die Dinge beim Namen zu nennen. Doch die Stadt München, die Trinitatiskirche in Berlin, die Böll- und die Luxemburg-Stiftung drücken sich davor.

Montag, 27. Februar 2017

Gabriel Nigon - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann



Gabriel Nigon (LDP) ist ein hervorragender Rechtsanwalt! Er hat es im Auftrag von Dr. Christoph Eymann (LDP) fertig gebracht, für nur Fr. 450.-- pro Stunde den Blog von Lehrer H. "staatsmobbing.twoday.net" aus dem Internet zu verbannen. Der ausserordentlich fähige Jurist brauchte dazu nicht einmal ein rechtsgültiges Urteil. Wir müssen davon ausgehen, dass Nigon dem Provider versichert hat, dass die Blog-Einträge von Lehrer H. allesamt "verleumderisch" seien. Auch Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann sind dieser Meinung. Damit hat die Hexenjagd auf Lehrer H. einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Endlich wissen wir, wer das Recht auf freie Meinungsäusserung hasst. Natürlich ist es einfach, Lehrer H. wegen angeblich "planmässiger Verleumdung" zu 14 Monaten bedingter Haft zu verurteilen. Nicht so einfach dürfte es aber sein, dieses absurde Urteil auch vernünftig zu begründen. Aus unserer Sicht sind sämtliche Einträge von Lehrer sehr aufschlussreich, aber keinesfalls "verleumderisch". Hier ein paar Beispiele:


"In totalitären Staaten arbeiten die Medien eng zusammen mit der Macht-Elite. Menschen, die die Mächtigen kritisieren, werden mittels medialer Vorverurteilung an den Pranger gestellt."


"Bürgerinnen und Bürger, die sich die Verbreitung der Wahrheit zum Lebensziel gemacht haben, werden überall auf der Welt strafrechtlich verfolgt. Offensichtlich werden wir von kriminellen Subjekten regiert."


"Seit Jahren beschreibt Anonymous auf seiner Website, wie in Basel-Stadt der Justizfilz einen völlig unschuldigen Lehrer in den Wahnsinn treibt. Dass die Medien diesen Wahnsinn seit Jahren vorsätzlich totschweigen, beweist, dass der Medienfilz und der Machtfilz eng zusammenarbeiten."


"Es gehört zu den Menschenrechten, seine Meinung mündlich als auch schriftlich äussern zu dürfen. Im Kanton Basel-Stadt muss man allerdings damit rechnen, vor den Richter gezerrt zu werden, wenn man die Fakten über den Basler Machtfilz veröffentlicht."


"Eine Justiz ist dann kriminell, wenn sie die grundlegenden Menschenrechte vorsätzlich missachtet. Es gehört zu einem fairen Verfahren, dass auch die dem Angeschuldigten wohl gesinnten Zeugen zu Wort kommen."


"So wie ich die Basler Staatsanwaltschaft kenne, wird auch das Strafverfahren gegen Conti früher oder später eingestellt. Es ist üblich, dass Behördenkriminalität von der Basler Justiz regelmässig ignoriert oder vertuscht wird. Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich. Beamten und Behörden geniessen im Basler Macht-Filz eine besondere Stellung. Höchste Zeit, dass die Medien mal darüber berichten."


"In totalitären Staaten wird das Recht von den zuständigen Staatsanwälten und Richtern nach Lust und Laune gebeugt. Angeschuldigte Bürgerinnen und Bürger können nach bestem Treu und Glauben die Wahrheit aussagen, es findet sich immer ein staatlicher Funktionär, der die Wahrheit vorsätzlich verbiegt."


"In totalitären Staaten ist Justiz-Willkür an der Tagesordnung. kriminelle Richter, die es nicht gewohnt sind, dass man ihnen widerspricht, können tun und lassen, was sie wollen."


"In der Schweiz gibt es kein Recht, nur einen langen und teuren Rechtsweg."


"Bisher glaubte ich immer die Zeitung "20 Minuten" würde selber recherchieren. allerdings hat auch dieses Blatt bis auf den heutigen Tag keinen Kontakt zum beschuldigten Lehrer aufgenommen. Offensichtlich sind diese System-Medien tatsächlich Sprachrohre der Mächtigen."


"Nur wer wider besseren Wissens vorsätzlich unwahre Äusserungen tätigt, erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Wer die Fakten ins Internet stellt, begeht keine strafbare Handlung."


"Erst wer selber Opfer der Lügenpresse geworden ist, weiss, wie einseitig die Verlautbarungsjournalisten der System-Medien berichten. Offensichtlich sollen gewisse Hetzjournalisten die Bürgerinnen und Bürger einschüchtern."


In totalitären Staaten ist es üblich, politisch unkorrekte Bürgerinnen und Bürger mittels Untersuchungshaft bzw. Sicherheitshaft ohne rechtsgültiges Urteil wegzusperren. Viele rechtswidrig weggesperrte Menschen halten die Haftbedingungen nicht aus und werden psychisch krank."


"Seit dem 21.01.12 hat mein Blog 20'000 Klicks erhalten. dafür möchte ich allen Leserinnen und Lesern herzlich danken. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Basler Staatsanwaltschaft, die meine Beiträge regelmässig verfolgen, um mich strafrechtlich festzunageln, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ein Staat, der die Meinungsäusserungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger strafrechtlich verfolgt, ist ein totalitärer Staat. Totalitäre Staaten verstossen gegen die Menschenrechte. Auch staatlicher Terror ist kriminell."


Es ist aufschlussreich, dass der hoch qualifizierte Rechtsanwalt Gabriel Nigon alle diese Aussagen von Lehrer H. aus dem Internet verbannt hat. Wir sind gespannt, was die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin dazu meint.

Politisch korrektes Justiz-Theater

Als Appellationsgerichtspräsident müsste Dr. Claudius Gelzer eigentlich wissen, dass auch wir Bürgerinnen und Bürger gewisse Rechte haben. Unsere Rechte sind in der schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Wir haben das Recht auf ein faires Verfahren. Dieses Recht wurde in der Appellationsgerichtsverhandlung gegen Lehrer H. vom 24.2.17 einmal mehr mit Füssen getreten. Einmal mehr wurden die Zeugenanträge, die Beweisanträge und das Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältin mittels querulatorischer Begründung abgelehnt. Schnell erhielt man den Eindruck, dass Gelzer gar nicht an der Wahrheitsfindung interessiert war. Nur mühsam gelang es dem Lehrer den Gerichtspräsidenten davon zu überzeugen, dass zahlreiche E-Mails, die Lehrer H. seinem obersten Chef Dr. Christoph Eymann geschrieben hatte, nicht in den Akten aufgeführt waren. Erst nach langem hin und her erlaubte es der Gerichtspräsident, dass Lehrer H. von den etwa 10 E-Mails, die er an Regierungsrat Dr. Christoph Eymann gesandt hatte, eines davon vorlesen durfte. Obwohl die Staatsanwaltschaft sämtliche Computer von Lehrer H. gespiegelt hatte, kannte der Gerichtspräsident das Mail offensichtlich nicht. Diese Tatsache beweist, dass die Staatsanwaltschaft nur einseitig ermittelt hatte. Unzählige Stunden hatte der IT-Ermittler Bruno Glauser mit den sog. Schmähmails, mit denen Lehrer H. nicht das Geringste zu tun hatte, verplempert. Auch hatte sich Glauser mit unzähligen Blogs herumgeschlagen, die nicht von Lehrer H. stammten.

Interessanterweise brachte Dr. Claudius Gelzer wieder die beiden "Advocatus"-Blogs ins Spiel, gegen welche Lehrer H. Strafanzeige eingereicht hatte. Hätte Gelzer die Akten richtig gelesen, hätte er schnell gemerkt, dass der IT-Ermittler die Internetadresse zu diesen Blogs nicht Lehrer H. zuordnen konnte. Immerhin stellte Gelzer fest, dass Comics für Erwachsene keine "harte Pornographie" sei und ein von einer israelischen Jüdin verfasster Artikel nicht Lehrer H. angelastet werden könne. Ansonsten präsentierte sich der Gerichtspräsident von seiner blamabelsten Seite. Dass er das Recht des Lehrers Strafanzeigen einzureichen als "Falsche Anschuldigung" kriminalisierte und das Recht des Lehrers auf freie Meinungsäusserung zu "planmässiger Verleumdung" pervertierte, war kaum zu fassen. Als Gelzer dann seinen absurden Monolog, fast endlos in die Länge zog, zeigte Lehrer H. dem Gericht die rote Karte in Form eines Brecht-Zitates.

    
Offensichtlich ist das Justiz-Theater, dass Lehrer H. seit über 10 Jahren aushalten muss, vorsätzlich inszeniert. Die Basler Justiz beschäftigt sich selber, in dem sie lästige Bürgerinnen und Bürger vorsätzlich verleumdet. Wer sich dagegen wehrt, wird mittels vorsätzlichen Lügen durch sämtliche gerichtliche Instanzen gepeitscht. Damit werden Unsummen von Kosten generiert, welche die Justiz am Schluss vom Justiz-Opfer einkassiert. Dieses Business-Modell ist kriminell und menschenverachtend! Staatsfunktionäre, die von diesem Modell profitieren, erhalten einen Ehrenplatz auf unserem Blog.

Freitag, 24. Februar 2017

Gedanken zur Verurteilung von Lehrer H.


Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer behauptet während der Appellationsgerichtsverhandlung vom 24.2.17, Lehrer H. habe den Blog "advocatus" selber geschrieben. Der Lehrer habe sich auf diesem Blog selber mit seinem vollen Namen geoutet und behauptet, er sei zwangspsychiatrisiert worden. Er habe dann später wegen diesem Blog eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht und sich damit der "Irreführung der Rechtspflege" schuldig gemacht. Mit dieser absurden Theorie macht sich Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nicht nur lächerlich, sondern beleidigt mit grosser Wahrscheinlichkeit auch die Intelligenz des Lehrers.



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Leider lügt Dr. Claudius Gelzer vorsätzlich: Der Blog wurde nicht von Lehrer H. unterhalten, sondern vom grossen Unbekannten, der Regierungsrat Eymann mit den sog. Schmähmails eingedeckt hatte. Der Beweis ist in den Tausenden von Akten-Seiten, die der IT-Spezialist Bruno Glauser produziert hat, gut versteckt.


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Diese Adresse kann nicht Lehrer H. zugeordnet werden! Lehrer H. stellte Strafanzeige gegen Unbekannt, weil er in diesem Blog mit vollem Namen aktenwidrig als Psychiatrie-Patient verleumdet wurde. Bruno Glauser, Eva Eichenberger, Dr. Claudius Gelzer, Jacqueline Frossard und Carl Gustav Mez behaupten ohne jegliche Beweise, dass sich Lehrer H. mit seiner Strafanzeige, der Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht habe. Strafgerichtspräsident Hagemann war sich völlig bewusst, dass dieser Straftatbestand nicht Lehrer H. untergejubelt werden kann. Es ist deshalb um so erstaunlicher, dass das Appellationsgericht völlig faktenwidrig den Lehrer erneut dieser Straftat bezichtigt. Damit beteiligen sich nun auch diese drei Appellations-Richter an der Verschwörung gegen den Lehrer. Daraus folgt: Nicht Lehrer H. hat den Straftatbestand der "Irreführung der Rechtspflege" begangen, sondern die obengenannten Personen. Auch die Zeugenaussage von Sabrina Stöcklin ist nicht verwertbar, weil das Mitwirkungsrecht des Lehrers bei der Einvernahme Stöcklins vorsätzlich missachtet wurde. Lehrer H. hatte Stöcklin in einem Mail mitgeteilt, dass er einen neuen Blog mit dem Namen "staatsmobbing" eröffnet habe.

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Kaum hatte Lehrer H. diesen Blog eröffnet, erschienen die beiden Advocatus Blogs, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hatte. Um den Verdacht auf Lehrer H. zu lenken, kopierte der grosse Unbekannte gewisse Inhalte von "staatsmobbing" auf die Advocatus-Blogs, um die Spur auf Lehrer H. zu lenken. Auch Bruno Glauser ist gut im Tricksen. Aufgrund dessen "Ermittlungen" konnte Staatsanwalt Voser in einem Telefonat an Regierungsrat Eymann behaupten, Lehrer H. zähle zu den Hauptverdächtigen, obwohl dieser mit den verleumderischen Blogs und den Schäh-Mails nicht das geringste zu tun hatte.



Dringender Tatverdacht.JPGDass die drei Appellationsrichter Lehrer H. zu "Falscher Anschuldigung" verurteilen, ist besonders dreist. Lehrer H. wurde in den unzähligen Verhören nie zu diesem Thema befragt. Offensichtlich musste dieser Straftatbestand noch schnell erfunden werden, damit man behaupten konnte, der Gerichtsstand sei Basel-Stadt. Bei sämtliche Fakten, die Lehrer H. ins Internet gestellt hatte, war der Tatort nämlich Basel-Land. Mit anderen Worten: Hätte man aus den diversen Strafanzeigen, die Lehrer H. völlig legal eingereicht hatte, nicht rechtswidrig eine "Falsche Anschuldigung" gebastelt, wäre Basel-Land für das Strafverfahren gegen Lehrer H. zuständig gewesen. Dass Bruno Glauser mit seinen "Ermittlungen" den Verdacht subtil immer mehr Richtung Lehrer H. lenkte, ist nicht von der Hand zu weisen.

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Die von Bruno Glauser produzierte Aktenflut ist einzigartig. Leider bekam Lehrer H. von Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer während der Verhandlung keine Chance, die Zusammenhänge aufzuzeigen. Gerne wiederholen wir ein weiteres Mal, dass wir niemanden an den Pranger stellen oder verleumden wollen. Wir wollen einfach nicht, dass Lehrer H. am Schluss sämtliche Kosten von bald Fr. 50'000 übernehmen muss. Es ist interessant, dass der Basler Staatsanwaltschaft unterdessen völlig egal ist, wer für die Schmähmails und den Blog IG-Breitensport tatsächlich zuständig ist. Die Basler Justiz hat mit Lehrer H. offenbar ein interessantes Opfer gefunden, das finanziell so richtig ausgesaugt werden kann. Gerne machen wir an dieser Stelle Lehrer H., RA Christian Kummerer und die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin auf unsere Überlegungen aufmerksam.