Donnerstag, 16. Mai 2024

Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung


Was im ersten Moment wie ein schlechter April-Scherz tönt, ist im Kanton Basel-Land bittere Realität: Lehrer H. muss am 21. Mai, um 14.00 Uhr dem zuständigen Strafgerichtspräsidenten Dr. Daniel Schmid (SVP) erklären, warum er bei seinen Einkäufen im COOP Münchenstein kein einziges Mal eine Maske trug. 

Eigentlich hatte Lehrer H. bereits der zuständigen Staatsanwältin in zehn Punkten erklärt, warum er sich keine Maske in sein Gesicht hängen konnte. Allerdings hatte Claudia Reichenstein keinerlei Verständnis für die Argumente des Lehrers. Ohne überhaupt auf diesen einzugehen, verurteilte sie den Lehrer zur Bezahlung von insgesamt Fr. 300.--.

Lehrer H. hatte allerdings keine Lust, bei diesem kriminellen Corona-Betrug mitzuspielen. Und so kommt es am Dienstag, den 21. Mai um 14.00 am Strafjustizzentrum an der Grenzacherstrasse 8 in Muttenz zur Gerichtsverhandlung.

Da der zuständige Richter Dr. Daniel Schmid bei der SVP ist, dürfte Lehrer H. die Hoffnung auf ein faires Verfahren noch nicht völlig aufgegeben haben. Immerhin war die SVP die einzige Partei, die sich getraute, die völlig unsinnigen Massnahmen zu kritisieren.  

Auch der ehemalige SVP-Bundesrat Ueli Maurer ist heute der Meinung, dass das bunte Treiben während dieser Pseudo-Pandemie endlich aufgearbeitet werden sollte.

Leider hat die schweizerische Justiz den gigantischen Corona-Betrug bis auf den heutigen Tag gestützt. Sie behauptet, es habe sich ab 2020 eine schlimme Pandemie ereignet, die es nötig machte, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auszuschalten. Tatsache ist: Das RKI hatte in seinen Protokollen bemerkt, dass bei Influenza mehr Menschen sterben als bei Covid-19. Aufgrund dieser Tatsache gab es nie einen Grund, die schweizerische Bundesverfassung auszuhebeln. 

Dr. Daniel Schmid könnte am 21. Mai 2024 zum Helden werden: Er könnte den mutigen Lehrer freisprechen, weil dieser sich trotz der infamen Lügen der Corona-Verbrecher getraute, jeden Tag ohne Maske einkaufen zu gehen. 

Eigentlich müssten sämtliche Wissenschaftler dem Lehrer dankbar sein, denn dieser hatte während der "Pandemie" deutlich bewiesen, dass man das "tödliche Virus" auch ohne Maske, Test und Impfung überleben konnte. 

Leider aber ging es den Corona-Verbrechern gar nie um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern um das Wohl der Pharma-Verbrecher, die sich mit ihren Impfungen auf Staatskosten dumm und dämlich verdienen sollten. 

Da Lehrer H. auf keinem Fall eine Impfung über sich ergehen lassen wollte, entschied er sich dafür, die Krankheit durchzumachen. Er vertraute seinem Immunsystem und siehe da, er überlebte die "schlimmste Pandemie aller Zeiten". Hätte er sich impfen lassen, wäre er vielleicht wie der schweizerische Vizekanzler bei einer Wanderung zusammengebrochen und gestorben.

Wer der interessanten Gerichtsverhandlung beiwohnen möchte, ist herzlich eingeladen, sich beim Strafgericht Basel-Land unter der Nummer 061 552 32 50 noch heute anzumelden.

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