Donnerstag, 21. Juni 2018

Gabriel Nigon - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann


Stellen Sie sich vor, Sie werden von diversen Staatsfunktionären beschuldigt, die Rechtspflege in die Irre geführt zu haben und Sie wissen ganz genau, dass Sie das nicht getan haben. Wie würden Sie in einer solchen Situation reagieren? Sie würden wahrscheinlich mit allen Mitteln versuchen, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Genau dies hat Lehrer H. in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" getan. Gabriel Nigon, der Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann, hat es allerdings ohne grossen Aufwand geschafft, diesen Blog aus dem Internet zu entfernen. Gleichzeitig behauptet Nigon, Lehrer H. sei auch für den Blog "advovatus.twoday.net" verantwortlich. Mit dieser vorsätzlichen Lüge versucht Nigon dem völlig unschuldigen Lehrer eine Straftat unterzujubeln. Obwohl die Staatsanwaltschaft herausgefunden hatte, dass der Betreiber des "Advocatus-Blogs" identisch mit dem Betreiber des "IG-Breitensports" ist, behaupten Gabriel Nigon und der Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer in ihrer Vernehmlassung zur Bundesgerichtsbeschwerde des Lehrer erneut, Lehrer H. habe diesen Blog selber geschrieben. Da Lehrer H. diesen Blog eingeklagt hatte, behauptete die Staatsanwaltschaft wider besseren Wissens, der Lehrer habe den Blog selber geschrieben und damit eine "Irreführung der Rechtspflege" begangen. Da in diesem Blog Lehrer H. mit Vor- und Nachnamen als Psychiatrie-Fall diffamiert wurde, ist es aber völlig abwegig, dass Lehrer H. für den Blog "advocatus.twoday.net" selber verantwortlich ist. Da die Staatsanwaltschaft und das Appellationsgericht aber das Gegenteil behaupten, ist erwiesen, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. viel grösser ist, als es den Anschein hat. Auch Gabriel Nigon reicht diese Lüge weiter an das Bundesgericht. Damit verleumdet Nigon den Lehrer wider besseren Wissens als Straftäter, wohlwissend, dass diese böswillige Anschuldigung durch keinerlei Beweise untermauert werden kann. Nigon beruft sich in seinen 24-seitigen Ausführungen auch nicht auf Beweise, sondern auf die sog. "Indizienkette" die von der Staatsanwaltschaft und von Dr. Claudius Gelzer konstruiert wurde, um dem Lehrer vorsätzlich zu schaden. In den weiteren Ausführungen geht es Nigon vor allem darum, seinen Mandanten Dr. Christoph Eymann als "Verleumdungsopfer" darzustellen. H. wollte lange Zeit selber nicht glauben, dass Dr. Christoph Eymann etwas mit dem Mobbing gegen ihn zu tun hatte. 2006 bat er Eymann sogar um Hilfe. Als er  allerdings keinerlei Antwort erhielt und Eymanns verkündete, dass man den "Mobbing-Vorwürfen" des Lehrers keinen Glauben schenken solle, wurde dem Lehrer klar, dass Eymann der Kopf dieser Intrige sein musste. Hätte sich Eymann ein einziges Mal gesprächsbereit gezeigt, wäre Lehrer H. wahrscheinlich nie auf die Idee gekommen, dass dieser in das Mobbing involviert war. Es ist erwiesen, dass Dr. Christoph Eymann sogar in Kauf nahm, den völlig unschuldigen Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis zu sperren. Charakterlich anständig wäre es gewesen, wenn sich Eymann in den letzten zwölf Jahren mal bei Lehrer H. gemeldet hätte. Es wäre anständig gewesen, wenn sich Eymann beim Lehrer dafür entschuldigt hätte, ihn wegen des Blogs "IG Breitensport" verdächtigt zu haben. Dass Dr. Christoph Eymann seinen Anwalt Gabriel Nigon beauftragt hatte, die Wahrheit aus dem Netz zu löschen, zeigt den wahren Charakter von Dr. Christoph Eymann. Wörtlich schreibt Nigon in völliger Verkehrung der Tatsachen:

"Den Privatkläger als Staatsfunktionär darzustellen, der mittels hoheitlicher Macht seinen Untergebenen die Anordnung gibt, eine Lehrkraft aus dem Schuldienst zu mobben, dürfte Straftatbestände erfüllen."

Natürlich wäre es eine planmässige Verleumdung, wenn sich die Mobbing-Geschichte um Lehrer H. nicht tatsächlich so ereignet hätte. Es ist erwiesen, dass der Telefonanruf Eymanns bei den Basler Gesundheitsdiensten getätigt wurde, um den Lehrer über die Psychiatrie arbeitsunfähig zu schreiben. Das Telefongespräch Eymanns mit dem damaligen Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller ist aktenkundig. Dass bis auf den heutigen Tag kein einziger Staatsanwalt oder Richter in Basel-Stadt von Dr. Andreas Faller wissen wollte, worüber Eymann mit ihm gesprochen hatte, zeigt das Ausmass dieser Verschwörung. Dr. Lucius Hagemann verfügte ohne rechtliche Grundlage die Löschung sämtlicher Blogs des Lehrers. Trotz dieser rechtswidrigen Nötigung ist Hagemann noch immer im Amt. Auch Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer behauptete, Lehrer H. sei für den "Advocatus-Blog" zuständig. Wahrheitswidrig behauptet Gelzer sogar, Lehrer H. habe Beweise manipuliert. In Tat und Wahrheit war es die Staatsanwaltschaft, welche die Beweise von Lehrer H. vorsätzlich nicht gewürdigt hatte. Auch zum Thema "Beschlagnahmte Gegenstände" lügt Dr. Claudius Gelzer vorsätzlich. Wörtlich schreibt er:

"In materieller Hinsicht hat der Beschwerdeführer ausschliesslich einen Freispruch beantragt und sich zur Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände in keiner Weise geäussert."

Es ist zwar richtig, dass der Anwalt von Lehrer H. diesen Punkt in der Beschwerde "vergessen" hatte, aber es ist aktenkundig, dass Lehrer H. in seinem Plädoyer sämtliche entwendeten Akten und Gegenstände zurückgefordert hatte. Die Eingabe von Gabriel Nigon an das Bundesgericht beweist, dass Dr. Christoph Eymann alles unternimmt, um die Wahrheit vorsätzlich zu zerstören. Durch seinen Anwalt lässt er verkünden, dass der Ausdruck "Mobbing" eine "planmässige Verleumdung" sei.