Donnerstag, 17. Juni 2021

Corona-Faschisten

Seit über einem Jahr testen die Corona-Faschisten unsere Reflexe. Einige von uns schreien auf und halten diese faschistoide Masken-Diktatur für total bescheuert. Andere geben dem Druck nach und lassen sich wie Versuchskaninchen mit Impfungen vollpumpen, deren Auswirkungen nicht im geringsten vorhersehbar sind. Gewisse Versuchskaninchen sind an der Impfung bereits verstorben. Es waren junge Menschen, die an die Propaganda der Corona-Faschisten glaubten und ihre Freiheit mit der Impfung zurückkaufen wollten. Sie mussten ein bitteres Lehrgeld bezahlen. Menschen, welche die Impfung bisher gut vertragen haben, wissen nicht welche Spätfolgen das Giftgemisch zeitigt. Wer in ein paar Jahren an Herzversagen, Thrombose oder Krebs stirbt, wird nicht auf die Auswirkungen der Impfung abgeklärt. In dieser sog. Corona-Krise ist eines klar: Die Corona-Faschisten haben nur ein Ziel, nämlich uns alle zu impfen. Zuerst nimmt uns das Pack unsere Freiheit und dann bekommen wir sie erst wieder zurück, wenn wir uns nötigen lassen, uns zu impfen.

Lehrer H. hätte eventuell wieder unterrichten dürfen, wenn er sich bei Dr. Daniel Fasnacht hätte psychiatrisch abklären lassen. Er hätte diesem "Arzt" erzählen müssen, dass er an das System glaubt und alles dafür tut, ihm zu dienen und zu gehorchen. Da Lehrer H. an einer "Anpassungsstörung" leidet, liess er den Termin mit diesem sog. Arzt allerdings platzen. In seiner Wahrnehmung geht man erst zum Arzt, wenn man sich krank fühlt und nicht, wenn man vom Arbeitgeber unter Kündigungsandrohung dazu gezwungen wird. Lehrer H. war nie krank. Er war allerdings auch nie ein Systemling. Er masste sich an, selbständig zu denken und nicht den politisch korrekten Mist seiner Chefin Gaby Jenö nachzuplappern. 

Mit der Weigerung sich von Dr. Daniel Fasnacht begutachten zu lassen, hat Lehrer H. den Zorn des gesamten Systems auf sich gezogen. Polizisten, Staatsanwälte, Amtsärzte, Strafrichter, Regierungsräte, Apppellationsrichter und Bundesrichter versuchten alle, den freiheitsliebenden Lehrer mit frechen Lügen und Behauptungen fertig zu machen. Lehrer H. liess sich allerdings bis auf den heutigen Tag nicht in die Depression treiben. Ihm ist klar geworden, dass der Staat ein menschenverachtendes System ist, das es zu bekämpfen gilt.

In der sog. Corona-Krise hat fast die Hälfte der schweizerischen Stimmbevölkerung mitbekommen, das die Mehrheit des Parlamentes und des Bundesrates nicht mehr zum Wohle der eigenen Bevölkerung agiert. Offensichtlich verfolgen diese Funktionäre eine Agenda, die von der Neuen Weltordnung (NWO) gesteuert wird. Mittels "Corona" und "Klima" wird die Weltbevölkerung in die die Zange genommen und die nächsten Jahre ausgepresst. 

Wir können uns von den Corona-Nazis und den Klima-Nazis ins Bein sägen lassen, oder wir können den System-Funktionären die Säge entreissen und das böse Spiel nicht mehr mitspielen. Stellt Euch vor, es ist Pandemie, und keiner trägt eine Maske!      

Donnerstag, 10. Juni 2021

Bemerkungen von Lehrer H. zum Urteil vom 17. Februar 2021

                               

1. Ich habe bei meinen Strafanzeigen gegen die Personen, die mich aus meinem Beruf gemobbt haben, keine falschen Anschuldigungen getätigt. Ich bin auch heute noch der Meinung, dass Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer, Thomas Baerlocher ihr Amt missbraucht haben, in dem sie mich als "Gefährder" verleumdeten und mir damit meine berufliche Existenz zerstörten. Ich bin von der Schuld dieser Personen fest überzeugt, so dass ich die Strafanzeigen bis zum Bundesgericht weitergezogen habe und damit viel Geld verloren habe. Aufgrund dieser Fakten mir vorzuwerfen, ich hätte wider besseren Wissens gehandelt und mit meinen Strafanzeigen falsche Anschuldigung begangen, ist deshalb völlig absurd. Im Übrigen wurde ich von der Staatsanwaltschaft nie zum Thema "falsche Anschuldigung" befragt. Wenn es nicht mehr möglich ist, eine Strafanzeige gegen Personen, die einem die berufliche Existenz vernichtet haben, zu erstatten, ist der Rechtsstaat offensichtlich am Ende.

2. Die Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft haben klar ergeben, dass die E-Mail-Adresse mit welcher der "Advocatus-Blog" eröffnet wurde, nicht mir zugeordnet werden kann. Ich habe mit diesem Blog nichts zu tun und habe deshalb auch keine Irreführung der Rechtspflege begangen, als ich Strafanzeige gegen diesen Blog erstattete. Ich bin deshalb von diesem Vorwurf freizusprechen.

3. Auch der Vorwurf, ich hätte die Personen, die an der Zerstörung meiner beruflichen Existenz beteiligten Personen wider besseren Wissens planmässig verleumdet, ist völlig absurd. Es ist erwiesen, dass diese Personen mich als "Gefährder" verleumdeten um mir zu kündigen. Ich bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung" freizusprechen.

4. Die Blog-Einträge, die sich mit den beiden Rechtsanwältinnen befassen, welche alles unternahmen, um Gaby Jenö weiss zu waschen, sind keineswegs verleumderisch. Es ist bekannt, dass Rechtsanwälte nicht der Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet sind. Auch die beiden Rechtsanwältinnen Steinemann und Pfister waren sich offensichtlich nicht zu schade, eine Person zu verteidigen, die einem engagierten Lehrer die berufliche Existenz vorsätzlich vernichtete. Ich bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung" freizusprechen.

5. Der Blog-Auszug, der vom Appellationsgericht bemüht wird, um mir eine planmässige Verleumdung anzuhängen, beweist, dass die darin geschilderten Fakten weder mit verleumderischer Absicht noch wider besseren Wissens getätigt wurden. Der Blog-Eintrag beschreibt objektiv, wie die Personen, die meine berufliche Existenz vernichtet haben, vorgegangen sind. Es ging mir dabei immer nur um die Fakten und nicht darum, den Ruf dieser Personen zu schädigen. Ich kann nichts dafür, dass sich diese Personen in ihrer Ehre verletzt fühlen, wenn ihre Taten objektiv im Internet veröffentlicht werden.     

"Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt. ... Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert. ... Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktonäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. ... In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. ... Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt. ... Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. ... Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben. ... Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen! ... Anzeigesteller sind dieselben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!"

6. Laut Gelzer soll der Schuldspruch nicht mehr zur Diskussion stehen, da das Bundesgericht seiner Argumentation angeblich gefolgt sei. Allerdings wird dem Bundesgericht zum ersten Mal zur Kenntnis gebracht, auf welchen Text die angeblich "planmässige Verleumdung" begründet sein soll. Damit handelt es sich um ein Novum, das vom Bundesgericht in seinem neuen Entscheid berücksichtigt werden muss.

7. Laut Gelzer soll ich in dem obigen Blog-Eintrag den Privatklägern strafrechtlich relevante Verhaltensweisen unterstellen und sie als unehrenhaft und unsittlich beschreiben. Auch soll ich meinen Opfern systematisch jegliche Integrität absprechen und sie damit in ihrer Eigenschaft als Mensch herabsetzen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Personen, die meine berufliche Existenz zerstört haben, diskreditieren sich selber. Ich bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung" freizusprechen.

8. Laut Gelzer handelt es sich bei den Blog-Einträgen um eine "Verunglimpfungskampagne" gegen die Privatkläger, die von einer Bessenheit geprägt ist, die seinesgleichen sucht. Es ist klar ersichtlich, dass mich Gelzer damit als Mensch in einer rufschädigenden Art und Weise herabsetzt. In sämtlichen Gerichtsverhandlungen war es für Gelzer nie ein Thema, unter welchen Umständen meine berufliche Existenz vorsätzlich vernichtet wurde. Ihm ging es immer nur darum, mich wegen Straftatbeständen, die ich nie begangen habe, zu verurteilen.    

9. Dass ein Lehrer Strafanzeige erstattet, wenn er von seiner Chefin zum potentiellen psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wird, ist nachvollziehbar. Für Gelzer ist eine solche Strafanzeige eine "Falsche Anschuldigung". Wörtlich schreibt er:

"Die am weitesten zurückliegende Tat, welche mit dem vorliegenden  Urteil geahndet wird, hat der Berufungskläger am 4. April 2008 begangen."

Jede Strafanzeige, die ich gegen die Personen, die mir meine berufliche Existenz vernichtet haben, eingereicht habe, wurde von der Basler Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Rekurskommission des Basler Strafgerichts hat meine Beschwerde gegen die Einstellung meiner Strafanzeigen ebenfalls abgeschmettert, allerdings ging sie nie davon aus, dass es sich dabei um eine falsche Anschuldigung handeln könnte. Dass ich die Beschwerde bis ans Bundesgericht gezogen habe und dort Fr. 4000.-- verlor, beweist, dass ich zu keinem Zeitpunkt wider besseren Wissens gehandelt habe. Auch Gelzer bestätigt sogar selber, dass ich die Strafanzeigen und die Blog-Einträge nicht wider besseren Wissens getätigt haben kann. Wörtlich schreibt er:

"Diesbezüglich ist festzustellen, dass der Berufungskläger bis zum heutigen Tag keinerlei Einsicht oder Reue zeigt. Im Gegenteil, in der der Verhandlung des Appellationsgericht vom 17. Februar 2021 hat er unter anderem ausgeführt, offensichtlich hätten die Privatkläger keine Freude an den Fakten, wenn sie mit ihren Strafanzeigen versuchten, sich als Verleumdungsopfer zu präsentieren. Sie seien in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Aus seiner Sicht seien sie die wahren Täter."

10. Aufgrund der oben aufgeführten Fakten erschliesst sich kein einziger Grund, warum ich Dr. Christoph Eymann eine Entschädigung von Fr 8'927.35 erstatten soll. Ich habe Eymann nicht darum gebeten, mir meine berufliche Existenz zu zerstören und mich wegen angeblichen Verleumdungen für zwei Jahre hinter Gitter zu bringen. Es war die diffuse Strafanzeige von Eymann gegen mich, die ein völlig überrissenes Verfahren zur Folge hatte. Seit 10 Jahren wehre ich mich gegen diese Form von Staatsterrorismus und habe dabei Unsummen von Geld verloren. Dass man mir nun auch die horrenden Verfahrenskosten von Fr. 14'475 und eine Urteilsgebühr von Fr. 3'600.-- aufhalsen will, nachdem man mir erfolgreich meine berufliche Existenz zerstört hat, ist schwer nachvollziehbar. Mit dem Geld, dass Gelzer von mir fordert, kann ich ein ganzes Jahr lang meinen Lebensunterhalt bestreiten. Aufgrund der Bemühungen von Dr. Christoph Eymann und seinen Mitarbeitern ist meine berufliche Existenz und mein Ruf vorsätzlich vernichtet worden. Ich habe deshalb nie wieder eine Anstellung als Lehrer erhalten. Daher muss ich mein Erspartes streng einteilen, bis ich ins AHV-Alter komme. Ich stelle daher erneut ein Kostenerlassgesuch.

11. Die Einziehung meiner beschlagnahmten Gegenstände beweist, dass der Staat der wahre Terrorist ist. Bis auf den heutigen Tag konnten diese Gegenstände nicht als Beweismittel verwendet werden. Darunter befindet sich meine Agenda aus dem Jahr 2006 in der ich verschiedene Erlebnisse festgehalten habe. Ebenfalls hat man mir einen Ordner entwendet, in welchem ich Dokumente gesammelt habe, die beweisen, dass meine Chefin Gaby Jenö mich über Jahre hinweg ungerecht behandelt hat. Bereits mein erster Anwalt hat diese Gegenstände zurückgefordert, ist aber bei der Staatsanwaltschaft abgeblitzt. Ich selber habe in jeder der insgesamt vier Gerichtsverhandlungen den Antrag gestellt, mir die Gegenstände zurückzuerstatten. Dass Gelzer unter diesen Umständen behauptet, die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände sei mit dem Urteil vom 6. Februar 2015 in Rechtskraft erwachsen, ist pure Willkür.

12. Aufgrund der oben angeführten Punkte verlange ich einen kostenlosen Freispruch. Sämtliche Kosten sollen zu Lasten des Staates gehen. Die eingezogenen Gegenstände sollen mir zurückerstattet werden.

9.6.2021

Lehrer H.

Dienstag, 8. Juni 2021

Claudius Gelzer - Urteil vom 17. Februar 2021

                       

Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer versucht schon seit einigen Jahren den völlig unschuldigen Lehrer H. wegen "Falscher Anschuldigung", "Irreführung der Rechtspflege" und "planmässiger Verleumdung" zum Verbrecher zu stempeln. Auch in seinem neusten Urteil vom 17. Februar 2021 behauptet er, Lehrer H. habe diese Verbrechen begangen. Die Wahrheit ist: Lehrer H. hat keine dieser Straftaten begangen. Er hat sich mit bestem Wissen und Gewissen gegen die Kündigung gewehrt, die sich der ehemalige Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann mit seinen Mitarbeitern Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer und Thomas Baerlocher ausgedacht hatten. Diese Personen hatten sich bekanntlich gegen Lehrer H. verschworen und ihm unterstellt, er sei ein gefährlicher, psychisch kranker, potentieller Gewalttäter. Zwar hatte Lehrer H. keinerlei Drohung gegen seine Vorgesetzten geäussert, aber zahlreiche Dokumente belegen, dass die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann alles unternahmen, um aus dem engagierten Lehrer H. einen gefährlichen potentiellen Gewalttäter zu machen. 

Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. nie gewalttätig aufgefallen. Er hat sich gegen die aus seiner Sicht rechtswidrige Kündigung gewehrt und die Fakten im Internet veröffentlicht. Er hat Strafanzeigen erstattet gegen sämtliche Funktionäre, die ihn in die Arbeitslosigkeit katapultiert hatten. Mit seinem Urteil vom 17. Februar 2021 hat Richter Claudius Gelzer alle Personen, die an der Entlassung des Lehrers mitgewirkt hatten, weissgewaschen und das Mobbingopfer Lehrer H. zum kriminellen Täter abgestempelt. Da Lehrer H. noch nie in seinen Leben kriminell handelte, müssen wir davon ausgehen, dass Richter Claudius Gelzer selber kriminelle Energie aufweist. Bereits zwei Mal wurden seine Urteile vom Bundesgericht zurückgewiesen. Beim ersten Mal behauptete der mutmasslich kriminelle Richter die Äusserungen des Lehrers seien ein Dauerdelikt, beim zweiten Mal war die vorgenommene Strafzumessung nicht bundesrechtskonform. 

Auch das neuste Urteil von Gelzer ist wieder gespickt mit frechen Lügen. Gelzer behauptet, Lehrer H. habe seine Chefin Gaby Jenö falsch angeschuldigt, als er Strafanzeige gegen die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule einreichte. Tatsache ist, Gaby Jenö ist in Tat und Wahrheit die Täterin. Sie hatte den unschuldigen Lehrer bezichtigt, Drohungen ausgestossen zu haben. Laut Gelzer soll Lehrer H. auch die beiden Anwältinnen, die Gaby Jenö verteidigten, verleumdet haben. In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. Lehrer H. nur seine Meinung über diese Rechtsverdreherinnen geäussert, was in einem totalitären Staat natürlich strengstens verboten ist. Die perfideste Lüge von Gelzer ist aber die haltlose Behauptung, Lehrer H. habe die Rechtspflege in die Irre geführt. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Bruno Glauser ein Funktionär der Basler Staatsanwaltschaft behauptete ohne jegliche Beweise, der Blog "Advocatus" sei ein Produkt des Lehrers. Mit dieser infamen Lüge, bezichtigte die Basler Staatsanwaltschaft den unschuldigen Lehrer eine Irreführung der Rechtspflege begangen zu haben. Alle Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft weisen darauf hin, dass dieser Blog nicht von Lehrer H. stammen kann, dennoch verurteilte Claudius Gelzer den unschuldigen Lehrer wegen angeblicher Irreführung der Rechtspflege. 

Dass Claudius Gelzer sämtliche Fakten, die Lehrer H. auf seinem Blog veröffentlicht hat, zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, zeigt das Bild eines Richters, der mit allen Mitteln versucht, den kriminellen Staatsterror weiss zu waschen. Seit auf der ganzen Welt angeblich ein Killervirus ausgebrochen sein soll, werden auch in Basel-Stadt die Grundrechte vorsätzlich ausgehebelt. Wörtlich schreibt der Richter:

"Allerdings hat das Appellationsgericht am 14. Januar 2021 insbesondere in Anwendung der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ein Schutzkonzept, welches am 15. Januar 2021 auch im Internet auf der website des Appellationsgerichts unter der der Registerkarte "Pandemiesituation" veröffentlicht worden ist, hält unter anderem fest, dass Verhandlungsbesuche als Zuschauer/innen bis auf Weiteres nicht mehr möglich sind. Beim Freund des Berufungsklägers handelt es sich nicht um einen akkreditierten Medienschaffenden, weshalb seine Teilnahme an der Verhandlung als Zuschauer nicht hat bewilligt werden können." 

Die beiden Freunde von Lehrer H., welche die Verhandlung mitverfolgen wollten, waren bereit eine Corona-Maske zu tragen, dennoch wurde sie zur Verhandlung nicht zugelassen. Dass "Corona" ein effizientes Mittel ist, Bürgerinnen und Bürgern ihre Grundrechte zu entziehen, musste auch Lehrer H. anlässlich dieser bizarren Gerichtsverhandlung am eigenen Leib erleben. Als Lehrer H. zur Urteilsverkündung keine Maske tragen wollte, wurde er von Richter Gelzer aus dem Saal verwiesen und mit Fr. 300.-- gebüsst. Damit zeigte Gelzer sein totalitäres Gesicht. 

Dass Gelzer mit allen Mitteln den totalitären Basler Unrechtsstaat schützt, ist anhand der folgenden Ausführungen gut dokumentiert. Laut Gelzer beweist der Blog-Eintrag vom 21. September 2012, dass Lehrer H. planmässige Verleumdung begangen habe:

"Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt. ... Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert. ... Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktonäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. ... In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. ... Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt. ... Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. ... Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben. ... Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen! ... Anzeigesteller sind dieselben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!"

Dass Gelzer die Erlebnisse des Lehrers kraft seines Amtes zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, zeigt den Charakter dieses Richters. Laut Gelzer soll der Schuldspruch nicht mehr zur Diskussion stehen, obwohl sich das Bundesgericht zu diesem Blog-Auszug bisher nicht geäussert hat. Dass Lehrer H. seine Erlebnisse mit den Basler Behörden wider besseren Wissens geschildert haben soll, ist eine weitere Lüge von Richter Gelzer. Offensichtlich geht es diesem Richter nicht um die Wahrheit, sondern nur um die rechtswidrige Verurteilung eines Unschuldigen. Wörtlich schreibt der Richter:

"Es darf nicht übersehen werden, dass der Berufungskläger bei seiner Verunglimpfungskampagne gegen die Privatkläger mit einer Besessenheit vorgegangen ist, die seinesgleichen sucht."

Wir fragen uns an dieser Stelle, wer hier besessen ist. Ist es der Richter, der mit allen Mitteln versucht, einen unschuldigen Lehrer zu kriminalisieren, oder ist es der unschuldige Lehrer, der mittels Blog-Einträgen die Wahrheit veröffentlicht?

Dass ein Lehrer Strafanzeige erstattet, wenn er von seiner Chefin zum potentiellen psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wird, ist nachvollziehbar. Für Gelzer ist eine solche Strafanzeige eine "Falsche Anschuldigung". Wörtlich schreibt der Rechtsverdreher:

"Die am weitesten zurückliegende Tat, welche mit dem vorliegenden  Urteil geahndet wird, hat der Berufungskläger am 4. April 2008 begangen."

Dass Lehrer H. auch heute noch davon überzeugt ist, dass seine Strafanzeige gegen Gaby Jenö keine kriminelle Tat, sondern eine Notwendigkeit war, interessiert den befangen Richter bis auf den heutigen Tag nicht im geringsten. Immerhin stellt er fest: 

"Diesbezüglich ist festzustellen, dass der Berufungskläger bis zum heutigen Tag keinerlei Einsicht oder Reue zeigt. Im Gegenteil, in der der Verhandlung des Appellationsgericht vom 17. Februar 2021 hat er unter anderem ausgeführt, offensichtlich hätten die Privatkläger keine Freude an den Fakten, wenn sie mit ihren Strafanzeigen versuchten, sich als Verleumdungsopfer zu präsentieren. Sie seien in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Aus seiner Sicht seien sie die wahren Täter."

Auch wenn es um die finanziellen Verhältnisse des Lehrer geht, lügt Gelzer vorsätzlich. Wörtlich schreibt er:

"Im vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungsklägers undurchsichtig sind. Obwohl er seit Jahren gegenüber der Steuerbehörde kein Erwerbseinkommen deklariert, ist es ihm offenbar möglich, die Schuldzinsen von CHF 6'3000 zu leisten und für seinen Unterhalt aufzukommen, ohne dass ein massgeblicher Vermögensverzehr ersichtlich wird."

Wenn Gelzer die Angaben der Steuerbehörde korrekt analysiert hätte, wäre ihm aufgefallen, dass Lehrer H. jedes Jahr mindestens Fr. 25'000 verbraucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Jahre 2025 ist das Ersparte von Lehrer H. aufgebraucht. Dass Gelzer den Lehrer dazu verurteilt hat, dem Kopf der Mobbing-Truppe Fr. 8'927.35 und dem Staat Verfahrenskosten von Fr. 14'475 plus Urteilsgebühr von Fr. 3'600 zu bezahlen, zeigt einmal mehr, dass Behördenkriminalität offensichtlich existiert. 

Wir gehen davon aus, dass Lehrer H. auch dieses skandalöse Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird.