Freitag, 3. Mai 2019

Die Deservitenkarte des Gabriel Nigon


Bis vor kurzen wussten wir nicht, was eine Deservitenkarte ist. Dank den Bemühungen von Gabriel Nigon wissen wir es jetzt. Eine Deservitenkarte ist nichts anderes als eine Aufwandsliste, welche die Arbeiten des Juristen dokumentieren soll. Nigon hätte in einem einzigen Satz begründen können, warum sein Mandant Dr. Christoph Eymann nicht daran interessiert ist, die strafrechtlichen Urteile gegen Lehrer H. zu revidieren. Mit einem einzigen Satz kann der Jurist aber kein Geld verdienen. Aus diesem Grund werden in der Juristen-Szene einfache Stellungnahmen zu ausufernden Rechtsergüssen aufgebläht. Dass Gabriel Nigon für seine Stellungnahme 22 Stunden einsetzt, beweist, dass dieser Anwalt ein Meister der juristischen Aufblähung ist. Gabriel Nigon tut aber nur das, was ihm Dr. Christoph Eymann einflüstert. Bereits bei der Jagd nach dem ominösen "R. Jauslin" hatte Eymann einen jüdischen Luxus-Anwalt engagiert, der sich für Fr. 20'000 so richtig ins Zeug legte. Ausser Spesen brachten die juristischen Ergüsse dieses Juristen keinerlei Wahrheit zu Tage. Auch die Kosten für diesen Anwalt wollte Eymann dem unschuldigen Lehrer aufhalsen. Lehrer H. dürfte allerdings keinerlei Lust verspüren, sich von den Anwälten Eymanns finanziell aussaugen zu lassen. Auch der Anwalt von Lehrer H. kann die Deservitenkarte von Gabriel Nigon nicht nachvollziehen. Alleine für die Finalisierung seiner Stellungnahme berechnete Gabriel Nigon rund 7 Stunden. Wir hoffen, dass das Basler Appellationsgericht das böse Spiel von Dr. Christoph Eymann und dessen Anwälten endlich stoppt und das Revisionsbegehren von Lehrer H. vollumfänglich gutheisst.

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