Donnerstag, 30. Mai 2019

Eva Eichenberger - Staatsanwältin Basel-Stadt


Wenn man die unzähligen Verleumdungen, die Eva Eichenberger über Lehrer H. streute, analysiert, kommt man zum Schluss, dass nicht Lehrer H. der Täter ist, sondern die Staatsanwältin selber, die in ihrer Funktion offensichtlich nach Lust und Laune vorsätzlich lügen und intrigieren darf. Bei ihren Lügen geht es immer nur darum, den völlig unschuldigen Lehrer in dessen Integrität zu verletzen. Eine der schäbigsten Lügen dieser Frau ist die frei erfundene Geschichte, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht und sei erst wieder verschwunden, als ihr Ehemann Druck aufgesetzt habe. Diese Geschichte hat Eichenberger David Schnyder, dem damaligen Pflichtverteidiger von Lehrer H. und dem Strafgerichtspräsidenten Dr. Luzius Hagemann erzählt. Tatsache ist: Lehrer H. hat den Ehemann von Eichenberger nie getroffen und ist nie vor dem Haus von Eichenberger erschienen. Es gibt für diese Geschichte keinen einzigen Zeugen, denn der Ehemann von Eichenberger ist seit längerem tot. Diese Geschichte fand also nur im Kopf der Staatsanwältin statt. Menschen, die unter derartigen Wahnideen leiden, haben eine schwere psychische Krankheit. Anscheinend hat diese Staatsanwältin den Tod ihres Mannes nie überwunden und leidet seither an einer ausgeprägten Schizophrenie. Dass Menschen mit einer solchen psychischen Störung nicht an den Schalthebeln der Macht sitzen sollten, versteht sich von selbst. Leider hat Alberto Fabbri, der Vorgesetzte von Eva Eichenberger immer noch nicht bemerkt, dass mit Eichenberger etwas nicht stimmt. Für Lehrer H. hatte der massive Realitätsverlust von Eva Eichenberger massive Konsequenzen. Er wurde wegen dieser Frau in erster Instanz zu zwei Jahren unbedingter Haft und zusätzlichen 90 Tagen Beugehaft verurteilt. Hätte der Lehrer nicht innerhalb von 10 Tagen in seiner Zelle gegen dieses kriminelle Urteil rekurriert, hätte er die zwei Jahre absitzen müssen. Eva Eichenberger ist eine glänzende Rhetorikerin. Sie weiss genau, mit welchen Argumenten sie aus den freien Meinungsäusserungen des Lehrers Straftatbestände konstruieren kann. Die kranke Gedankenwelt dieser Staatsanwältin wird evident, wenn man sich die unzähligen Schreiben dieser Frau zu Gemüte führt. Besonders schockierend ist ihr Schreiben vom 22. September 2015 an das Basler Appellationsgericht. Wörtlich schreibt sie:

"Betrachtet man das Verhalten von Lehrer H. über die gesamte Spanne vom Zeitpunkt der beginnenden Arbeitsstreitigkeit bis heute, die Art und Weise, wie er von den ihm jeweils zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen stets diejenige gewählt hat, die ihm selbst und seiner Zukunftsperspektive am meisten schadet und sich auf diese Weise gewissermassen sehenden Auges selbst auf der ganzen Linie ins Abseits befördert hat, bis hin eben zu der heute drohenden freiheitsentziehenden Sanktion, wodurch er sich endgültig auch jegliche berufliche Zukunftsaussicht zunichte gemacht hat; so drängt sich - zumindest aus Laiensicht - doch der Eindruck auf, Lehrer H. weise nicht nur eine ausgeprägte querulatorische Entwicklung bei bestehender paranoider Persönlichkeitsaktzentuierung auf, sondern leide an einer schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB. Ein entsprechendes Behandlungsbedürfnis von Lehrer H. lässt sich vor dem Hintergrund der vorliegenden Umstände jedenfalls - wiederum aus Laiensicht - nur schwer von der Hand weisen. Tatsächlich erscheint einzig der Weg über eine psychiatrische Behandlung, sei es je nach Ergebnis eines neuen Gutachtens im Sinne einer stationären oder einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme geeignet, den Teufelskreis des pathologisch anmutenden Verhaltens von Lehrer H. und damit auch seiner Delinquenz zu durchbrechen."

In der kranken Realität dieser Staatsanwältin müsste der völlig gesunde Lehrer H. also so lange psychiatrisch behandelt werden, bis sich dieser nicht mehr getraut, die eigene Meinung zu äussern. Fakt ist: Das von der UPK Basel erstellte forensische Gutachten, das anhand der Akten erstellt wurde, stellte bei Lehrer H. einen Befund ohne jeglichen Krankheitswert fest. Mit anderen Worten: Lehrer H. ist völlig gesund. Vielleicht sollte sich der Erste Staatsanwalt Alberto Fabbri mal Gedanken über eine psychiatrische Begutachtung seiner Mitarbeiterin Eva Eichenberger machen. Es wäre wünschenswert, den Teufelskreis des pathologisch anmutenden Verhaltens dieser Frau endlich zu durchbrechen.

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