Dienstag, 5. Januar 2021

Susanne Nese - Strafgerichtspräsidentin Basel-Stadt

 


Susanne Nese ist Gerichtspräsidentin am Basler Strafgericht. Sie ist die Arbeitskollegin von Dr. Lucius Hagemann, der den unschuldigen Lehrer bekanntlich rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt hatte. In ihrem Urteil vom 9. September behauptete sie, Lehrer H. habe ihren Arbeitskollegen Hagemann wider besseren Wissens falsch angeschuldigt. Ein paar Monate später erfolgte ihre schriftliche Urteilsbegründung. 

Mit dem Urteil vom 6. Februar 2015, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde Lehrer H. von Hagemann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, ausserdem wurde mit Verfügung vom gleichen Datum Sicherheitshaft angeordnet. Da Lehrer H. nicht zur Urteilseröffnung erschienen war, wurde er am Abend des 6. Februar 2015 an seinem Wohnort von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und bis zur Überführung nach Basel ins Regionalgefängnis Sissach verbracht. Dort verfasste er am 7. Februar 2015 gegen Dr. Lucius Hagemann eine an die Erste Staatsanwältin des Kantons Baselland gerichtete Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und mutmasslich weiterer Straftaten sowie eine handschriftliche Stellungnahme dazu. Lehrer H. war davon überzeugt, dass Dr. Lucius Hagemann sein Amt mehrfach missbraucht hatte. Zum einen empfand er es als Amtmissbrauch, dass Hagemann ihn für 2 Jahre unbedingt einkerkern wollte, obwohl er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, andrerseits war er der Überzeugung, dass die Weisung des Richters, alle seine Internet-Seiten zu löschen, rechtswidrig war. Lehrer H. ist bekanntlich kein Jurist, er hat aber ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden. Auch die Tatsache, dass Hagemann ihn zum potentiellen Kapitalverbrecher abstempelte, um ihn mittels Beugehaft 90 Tage zu zermürben, konnte sich Lehrer H. nur mit Amtsmissbrauch erklären. Um ihren Arbeitskollegen von jeder Schuld freizusprechen, erfindet Nese die abenteuerlichsten Behauptungen und missbraucht aus unserer Sicht damit ebenfalls ihr Amt. Wörtlich schreibt sie:

"Es ist nicht ersichtlich, dass das damalige Verfahren in irgendeiner Form nicht gesetzeskonform abgelaufen wäre. Ebensowenig ist es ersichtlich, inwiefern sich der Strafgerichtspräsident Dr. Hagemann etwas hätte zu Schulden kommen lassen, das auch nur den Anschein eines Amtsmissbrauchs gehabt hätte. Sein Handeln war jederzeit rechtmässig."

In der Basler Justiz-Mafia ist das Handeln von Staatsanwälten und Richtern bekanntlich rechtmässig, auch wenn es in Tat und Wahrheit hoch kriminell ist. Ein Richter darf in Basel-Stadt zum Beispiel ohne rechtliche Grundlage Urteile fällen. Wenn sie nicht angefochten werden, werden sie rechtskräftig. Mit anderen Worten: Hätte Lehrer H. die drei Urteile von Hagemann nicht angefochten, dann hätte er zwei Jahre unbedingt im Gefängnis verbracht, hätte er die Fakten aus dem Internet löschen müssen und wäre bis zum Antritt seiner "rechtskräftigen" Strafe 90 Tage unschuldig in Sicherheitshaft gesessen. 

Die Argumentation von Nese ist nicht nur arrogant und aufgeblasen, sondern auch arglistig und dumm. Wer unschuldig in einem Kellerloch in Sissach eine Nacht verbringen muss, weil ihn die Sondereinheit Barrakuda in einer Nacht und Nebelaktion nach Sissach verschleppt hat, hat kein Interesse daran, einen ehrenwerten Richter falsch anzuschuldigen. Er kann die ganze Nacht herumtoben oder aber Papier und Bleistift verlangen, um Ordnung in seinen Kopf zu bekommen. Das sieht Susanne Nese natürlich ganz anders. Wörtlich schreibt sie:

"Aufgrund der ausgeführten Begründung der Anzeige besteht kein Zweifel, dass diese offensichtlich eine Vergeltungsmassnahme für rechtmässige Amtshandlungen darstellt und deshalb nicht nur in der klaren Absicht, ein Strafverfahren gegen Dr. Hagemann zu erwirken, sondern auch wider besseren Wissens erfolgte. Der Einwand der Verteidigung diese Anzeige sei nicht aus "Revanchegelüsten" eingereicht worden, sondern um eine unabhängige Untersuchung der Vorgehensweise der Betroffenen in die Wege zu leiten geht fehl." 

Die Argumentation von Nese ist nicht nur frech und anmassend, sondern auch faktenwidrig und verleumderisch. Sie weiss ganz genau, dass es nicht der Wahrheit entspricht, dass Lehrer H. wider besseren Wissens Strafanzeige gegen Hagemann eingereicht hat. Lehrer H. ist auch heute noch der festen Überzeugung, dass das Urteil von Hagemann kriminell war. Es überrascht nicht, dass Strafgerichtpräsidentin Susanne Nese ihren Arbeitskollegen mit allen Mitteln aus der Schusslinie ziehen will. Allerdings sollte sie dabei nicht vorsätzlich lügen. Wörtlich schreibt sie:

"Eine Strafanzeige, in der dem betroffenen Strafgerichtspräsidenten ohne jegliche Anhaltspunkte amtsmissbräuchliches Handeln vorgeworfen wird, ist kein taugliches Mittel zur Feststellung des Vorgehensweis, sondern stellt wie ausgeführt eine strafbare Handlung dar."

Mit diesem läppischen Satz beweist Susanne Nese, dass sie Mühe mit der deutschen Sprache hat und offensichtlich nicht genügend juristischen Sachverstand besitzt. Würde man den Stuss, den sie da verzapft ernst nehmen, käme man zum Schluss, dass Strafanzeigen gegen kriminelle Richter grundsätzlich strafbar sind. Dass Hagemann angeblich "pflichtgemäss seine Funktion als Verfahrensleiter wahrgenommen" haben soll, indem er den Lehrer nachweislich wider besseren Wissens als potentiellen Gewaltverbrecher verleumdet hat, ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar. 

Wer diesen Blog regelmässig liest, weiss, dass die Basler Justiz-Mafia mit ihren primitiven Behauptungen und Lügen das Recht systematisch und vorsätzlich pervertiert. Aus unserer Sicht hat ein Richter gerechte Urteile zu fällen und nicht seine fehlbaren Kollegen zu begünstigen. Sämtliche Verfügungen von Hagemann waren nachweislich rechtswidrig und wurden später aufgehoben. Wenn ein Richter Urteile ohne rechtliche Grundlage fällt, ist aus unserer Sicht der objektive Straftatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt.       

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