Freitag, 22. Juli 2022

Laura Jacquemoud-Rossari - Präsidentin der strafrechtlichen Abteilung am Bundesgericht


Wenn es in der Schweiz darum geht, Unrecht zu sprechen, mischelt Laura Jacquemoud-Rossari immer wieder an vorderster Front mit. Bisher hatte Lehrer H. bereits zum vierten Mal das zweifelhafte Vergnügen von dieser Richterin schamlos abgezockt zu werden. 

Auch im Urteil vom 6. Juli 2022 verlangt die Juristin von Lehrer H. wieder Fr. 3000.-- für ihre neuste Rechtsverdrehung. Sie nimmt diesmal den gesamten Basler Behörden-Filz in Schutz und macht damit den unschuldigen Lehrer vorsätzlich zum "planmässigen Verleumder". Lehrer H. hat aber niemanden verleumdet. Er hat aufgedeckt, wie das kriminelle Justiz-System in der Schweiz funktioniert und wird zur Strafe jetzt kräftig zur Kasse gebeten. 

Rückblick: 2006 wurde Lehrer H. entlassen, weil er sich nicht krankschreiben lassen wollte. Der damalige Regierungsrat Dr. Christoph Eymann hatte sich persönlich dafür eingesetzt, Lehrer H. in einer psychiatrischen Klinik zu entsorgen. Weil die Mitarbeiter von Eymann den Lehrer als "selbst- und fremdgefährlich" verleumdeten, bekam der völlig integere Lehrer Besuch von einem Polizisten und einem Notfallpsychiater. Der Plan war klar: Lehrer H. sollte so lange provoziert werden, bis er ausrasten würde und dann in einer psychiatrischen Klinik zum IV-Fall therapiert werden konnte. Der Plan misslang. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und stellte die beiden Staatsfunktionäre nach einem längeren Verhör vor die Türe. Zufälligerweise wurde das Gespräch aufgezeichnet. Bis auf den heutigen Tag hat die schweizerische Behörden-Mafia dieses Audio-Dokument vorsätzlich ignoriert. Es beweist klar, dass Lehrer H. von seinen Vorgesetzten planmässig verleumdet wurde, um ihn rechtswidrig zu entlassen. 

Mit dem neusten Entscheid hat das Bundesgericht jetzt den unschuldigen Lehrer zum "planmässigen Verleumder" erklärt. Offensichtlich soll mit diesem Urteil ein kriminelles System geschützt werden, das den unschuldigen Lehrer seit bereits 16 Jahren terrorisiert.

Zwei Mal wurde Lehrer H. auf Betreiben der Basler Behörden-Mafia von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht. Insgesamt 22 Tage verbrachte er im Basler Untersuchungsgefängnis, wo man ihn für die Psychiatrie weich kochen wollte. In einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung wurden ihm zahlreiche Gegenstände entwendet, die jetzt aufgrund des neusten Bundesgerichtsurteils vernichtet werden sollen. Hätte sich Lehrer H. nicht gegen den jahrelangen Terror der Basler Behörden-Mafia gewehrt, wäre er für zwei Jahre ins Gefängnis gewandert. Aus zwei Jahren unbedingter Haft wurde eine bedingte Geldstrafe. Allerdings kassierte das Bundesgericht bei jeder Strafmilderung kräftig ab.

Studiert man das neuste Urteil von Jacquemoud-Rossari, stellt man fest, dass der unschuldige Lehrer jetzt offensichtlich vorsätzlich in den finanziellen Ruin getrieben werden soll. Neben den Gerichtskosten von Fr. 3000.-- soll Lehrer H. auch eine Entschädigung an Dr. Christoph Eymann im Umfang von Fr. 8'927.35 bezahlen. Dazu kommen reduzierte Kosten von Fr. 14'475.-- und eine reduzierte Urteilsgebühr von Fr. 3'600.-- für das erstinstanzliche Verfahren.

Dass Lehrer H. ausgerechnet Ex-Regierungsrat Eymann eine Summe von Fr. 8'927.35 bezahlen soll, ist an Perversität kaum zu überbieten. Während Eymann seit Jahren mit seinen Mandaten, seiner Pension und seiner AHV in Saus und Braus leben kann, lebt Lehrer H. von seinem Ersparten. Lehrer H. gönnt sich seit Jahren keine Ferien und lebt unter dem Existenzminimum. Mit der Summe, die der kriminelle Rechtsstaat von Lehrer H. fordert, könnte H. ein Jahr lang seine Lebenskosten bestreiten. 

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