Montag, 2. September 2024

Kriminelles Bundesgericht

 



Die im Verein «Wir Menschen» organisierten Klägerinnen und Kläger verlangten die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pandemiemassnahmen und eine symbolische Entschädigung von je einem Franken. Der Auftritt der beklagten Eidgenossenschaft, vertreten durch einen Suppleanten des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements, machte deutlich, dass bereits im Vorfeld keine Zweifel am Ausgang des Verfahrens bestanden.

Im Kern drehte sich der Prozess um das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismässigkeit, das insbesondere bei einschneidenden Massnahmen zum Tragen kommt. Die Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Gerald Brei, stützten sich in ihrer Argumentation auf die Tatsache, dass das SARS-CoV-2-Virus nie isoliert wurde, dass die Koch’schen Postulate nicht erfüllt waren und dass seine tatsächliche Gefährlichkeit nie experimentell und nachprüfbar nachgewiesen wurde, wie es der wissenschaftliche Standard eigentlich verlangt.

Brei wandte sich mit konkreten Fragen zur Gefährlichkeit des Virus an das Bundesamt für Gesundheit, erhielt aber keine Antwort. Auch die Einsicht in die bundesrätlichen Protokolle zur Sache aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes wurde ihm verwehrt. Dieses gelte nur für die Verwaltung, nicht aber für den Bundesrat. Es dränge sich der Verdacht auf, dass der Bundesrat nicht in der Lage sei, die notwendigen Beweise vorzulegen, sagte Brei in seinem Plädoyer. Und:

«Der Verweis auf die WHO ersetzt nicht den Nachweis», sagte Brei. Der Bundesrat hätte die Empfehlungen der WHO prüfen müssen, anstatt ihnen «blind zu folgen». Schließlich könne die WHO (derzeit) keine rechtsverbindlichen Anordnungen treffen, sonst hätte der Bundesrat Maßnahmen gegen die Affenpocken ergreifen müssen.

Eine zweite Argumentationslinie der Beschwerde betraf die Überlastung des Gesundheitswesens, die vom Bundesrat immer wieder als Begründung für Massnahmen wie Lockdowns, Mundschutz, Home-Office-Pflicht etc. angeführt wurde. Eine Überbelegung der Spitäler war, von einzelnen kurzfristigen Ausnahmen abgesehen, zu keinem Zeitpunkt gegeben. Im Gegenteil: Während der Pandemie seien Intensivbetten abgebaut worden, so Brei, der die Überlastung des Gesundheitswesens als Schutzbehauptung bezeichnete.

Ein wesentlicher Pfeiler der Pandemie-Massnahmen betraf die Durchimpfung, bei der durch die Zertifikatspflicht für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen ein indirekter Impfzwang geschaffen wurde. In diesem Zusammenhang behauptete der damalige Gesundheitsminister Alain Berset wiederholt – und offenbar wider besseres Wissen -, die Impfung schütze vor Übertragung. Dabei war die Impfung gegen Übertragung gar nicht zugelassen, wie im Plädoyer betont wurde.

Der beklagte Bund hatte dem wenig entgegenzusetzen – oder hielt es nicht für nötig. Ihr Vertreter vom Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements wiederholte im Wesentlichen, der Bundesrat habe «nach bestem Wissen und Gewissen» gehandelt. Zudem erfordere die Staatshaftung ein «unentschuldbares Verschulden», eine bisher unbekannte Rechtsauffassung. Nach geltender Rechtsprechung haftet der Staat auch dann, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht.

Nach gut halbstündiger Beratung fällte das Bundesgericht sein Urteil und wies die Klage ab. In der einsilbigen Begründung sagte die Vorsitzende, das eine der Voraussetzungen für die Feststellung der Widerrechtlichkeit nicht erfüllt sei. Mehr wird man dann in der ausstehenden schriftlichen Begründung erfahren.

Rechtsanwalt Philipp Kruse, der selber zahlreiche Corona-Prozesse für Geschädigte geführt hat, war als Prozessbeobachter im Saal. Er lobte das detaillierte Plädoyer der Kläger, stellte aber auch fest, dass die Gegenseite kein einziges Argument entkräften konnte, ja, nicht einmal den Versuch dazu unternommen hat. Das Urteil und die äusserst knappe mündliche Begründung bezeichnet Kruse als «kalte Ohrfeige» für die Kläger. So umfassend seien die rechtlichen Aspekte der Covid-19-Krise noch nie einem Gericht vorgelegt worden. Das Bundesgericht habe der Würdigung der Rechtsverhältnisse die Tür zugeschlagen.

Franz Stadelmann, Initiant der Klage, ist vom Verdikt nicht enttäuscht. Es entspreche dem, was man in letzter Zeit immer wieder erleben musste und kommt zum Schluss:

Wo die Politik über der Wahrheitsfindung steht, ist die Grenze zur Diktatur längst überschritten.

Das Bundesgericht hätte ein historisches Urteil fällen und die erheblichen Zweifel an den wissenschaftlichen Grundlagen der Pandemie anerkennen können. Es hätte die vielen Widersprüche und offensichtlichen Falschaussagen der Gesundheitsbehörden, die sich wie ein selbstherrlicher Chefarzt der Schweiz aufführten, juristisch prüfen und den Klägerinnen und Klägern und damit der ganzen pandemiegeplagten Schweiz symbolisch Genugtuung verschaffen können.

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