Die im Verein «Wir Menschen» organisierten
Klägerinnen und Kläger verlangten die gerichtliche Feststellung der
Rechtswidrigkeit der Pandemiemassnahmen und eine symbolische Entschädigung von
je einem Franken. Der Auftritt der beklagten Eidgenossenschaft, vertreten durch
einen Suppleanten des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements,
machte deutlich, dass bereits im Vorfeld keine Zweifel am Ausgang des
Verfahrens bestanden.
Im Kern drehte sich
der Prozess um das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismässigkeit, das
insbesondere bei einschneidenden Massnahmen zum Tragen kommt. Die Kläger,
vertreten durch Rechtsanwalt Gerald Brei, stützten sich in ihrer Argumentation
auf die Tatsache, dass das SARS-CoV-2-Virus nie isoliert wurde, dass die
Koch’schen Postulate nicht erfüllt waren und dass seine tatsächliche
Gefährlichkeit nie experimentell und nachprüfbar nachgewiesen wurde, wie es der
wissenschaftliche Standard eigentlich verlangt.
Brei wandte sich
mit konkreten Fragen zur Gefährlichkeit des Virus an das Bundesamt für Gesundheit,
erhielt aber keine Antwort. Auch die Einsicht in die bundesrätlichen
Protokolle zur Sache aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes wurde ihm verwehrt.
Dieses gelte nur für die Verwaltung, nicht aber für den Bundesrat. Es dränge
sich der Verdacht auf, dass der Bundesrat nicht in der Lage sei, die
notwendigen Beweise vorzulegen, sagte Brei in seinem Plädoyer. Und:
«Der Verweis auf
die WHO ersetzt nicht den Nachweis», sagte Brei. Der Bundesrat hätte die
Empfehlungen der WHO prüfen müssen, anstatt ihnen «blind zu folgen».
Schließlich könne die WHO (derzeit) keine rechtsverbindlichen Anordnungen
treffen, sonst hätte der Bundesrat Maßnahmen gegen die Affenpocken ergreifen
müssen.
Eine zweite
Argumentationslinie der Beschwerde betraf die Überlastung des Gesundheitswesens, die vom Bundesrat
immer wieder als Begründung für Massnahmen wie Lockdowns, Mundschutz,
Home-Office-Pflicht etc. angeführt wurde. Eine Überbelegung der Spitäler war,
von einzelnen kurzfristigen Ausnahmen abgesehen, zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Im Gegenteil: Während der Pandemie seien Intensivbetten abgebaut worden, so
Brei, der die Überlastung des Gesundheitswesens als Schutzbehauptung
bezeichnete.
Ein wesentlicher Pfeiler der Pandemie-Massnahmen
betraf die Durchimpfung, bei der durch die Zertifikatspflicht für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen ein
indirekter Impfzwang geschaffen wurde. In diesem Zusammenhang
behauptete der damalige Gesundheitsminister Alain Berset wiederholt – und
offenbar wider besseres Wissen -, die Impfung schütze vor Übertragung. Dabei
war die Impfung gegen Übertragung gar nicht zugelassen, wie im Plädoyer betont
wurde.
Der beklagte Bund
hatte dem wenig entgegenzusetzen – oder hielt es nicht für nötig. Ihr Vertreter vom
Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements wiederholte im
Wesentlichen, der Bundesrat habe «nach bestem Wissen und Gewissen» gehandelt.
Zudem erfordere die Staatshaftung ein «unentschuldbares Verschulden», eine
bisher unbekannte Rechtsauffassung. Nach geltender Rechtsprechung haftet der
Staat auch dann, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden
verursacht.
Nach gut
halbstündiger Beratung fällte das Bundesgericht sein Urteil und wies die Klage
ab. In der einsilbigen Begründung sagte die Vorsitzende, das eine der
Voraussetzungen für die Feststellung der Widerrechtlichkeit nicht erfüllt sei.
Mehr wird man dann in der ausstehenden schriftlichen Begründung erfahren.
Rechtsanwalt
Philipp Kruse, der selber zahlreiche Corona-Prozesse für Geschädigte geführt
hat, war als Prozessbeobachter im Saal. Er lobte das detaillierte
Plädoyer der Kläger, stellte aber auch fest, dass die Gegenseite kein einziges
Argument entkräften konnte, ja, nicht einmal den Versuch dazu unternommen hat.
Das Urteil und die äusserst knappe mündliche Begründung bezeichnet Kruse als
«kalte Ohrfeige» für die Kläger. So umfassend seien die rechtlichen Aspekte der
Covid-19-Krise noch nie einem Gericht vorgelegt worden. Das Bundesgericht habe
der Würdigung der Rechtsverhältnisse die Tür zugeschlagen.
Franz Stadelmann, Initiant der Klage, ist vom
Verdikt nicht enttäuscht. Es entspreche dem, was man in letzter Zeit immer
wieder erleben musste und kommt zum Schluss:
Wo die Politik über der
Wahrheitsfindung steht, ist die Grenze zur Diktatur längst überschritten.
Das Bundesgericht hätte
ein historisches Urteil fällen und die erheblichen Zweifel an den
wissenschaftlichen Grundlagen der Pandemie anerkennen können. Es hätte die vielen
Widersprüche und offensichtlichen Falschaussagen der Gesundheitsbehörden, die
sich wie ein selbstherrlicher Chefarzt der Schweiz aufführten, juristisch
prüfen und den Klägerinnen und Klägern und damit der ganzen pandemiegeplagten
Schweiz symbolisch Genugtuung verschaffen können.
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