Montag, 18. Dezember 2023

Claudia Reichenstein - Staatsanwältin Basel-Landschaft

      

Obwohl die sog. Pandemie seit mehr als einem Jahr vorbei ist, werden im Kanton Basel-Land die sog. Masken-Sünder noch immer strafrechtlich verfolgt. Offensichtlich ist die Tatsache, dass das Masken-Tragen die Pandemie verlängert hat, immer noch nicht bis zur Baselbieter Staatsanwaltschaft durchgedrungen. 

Claudia Reichenstein ist Staatsanwältin im Kanton Baselland und weiss immer noch nicht, dass das Tragen von Masken gesundheitsschädigend ist. Die Wissenschaft hat in den letzen Tagen nämlich eine Studie veröffentlicht, die besagt, dass sich bei längerem Tragen solcher Masken Knötchen in den Lungen der Masken-Träger bilden können. Auch ist heute klar, dass das Tragen von Masken nur angeordnet wurde, um damit den Anschein einer Pandemie zu simulieren und das Volk zu nötigen, sich eine giftige Substanz in den Arm spritzen zu lassen.

Ein richtiger Corona-Nazi lässt sich natürlich nicht von seinem falsch eingeschlagenen Weg abbringen. Deshalb ignoriert Claudia Reichenstein weiterhin vorsätzlich die Argumente von Lehrer H., der aus zahlreichen Gründen keine Maske tragen konnte. In ihrem Schreiben vom 15.12.23 hält die Corona-Funktionärin an ihrem Strafbefehl fest und überweist diesen an das Baselbieter Strafgericht.

Claudia Reichenstein wäre eine grosse Heldin gewesen, wenn sie die Einsprache von Lehrer H. gegen das Strafverfahren gutgeheissen hätte. Sie wäre in unserem Blog lobend erwähnt worden. Leider hält ein richtiger Corona-Nazi bis am Schluss an der Theorie fest, dass es sich bei diesem Corona-Schnupfen um ein hochgefährliches Virus gehandelt habe. Dass dem nicht so ist, hat Lehrer H. eindrücklich bewiesen. Er hat beim Einkaufen kein einziges Mal eine Maske getragen und hat sich weder impfen noch testen lassen. Eigentlich müsste er schon längst tot sein, weil er sich nicht an die Anweisungen der Corona-Nazis gehalten hat. Er ist aber völlig gesund, gerade weil er die Massnahmen der Corona-Nazis systematisch torpediert hat. 

In einem kriminellen Corona-Nazi-Staat sind solche Individuen wie Lehrer H. natürlich eine Gefahr für das verlogenen Narrativ, mit welchem die Bevölkerung 3 Jahre lang terrorisiert wurde. Deshalb muss Lehrer H. jetzt beim Strafgericht Basel-Land antraben.

Während in Slowenien die Masken-Bussen zurückbezahlt werden, halten die Corona-Nazis in der Schweiz immer noch an ihren Verfügungen fest. Wörtlich schreibt Claudia Reichenstein:

"Am 22. November 2021, 14.33 Uhr, hat sich der Beschuldigte im öffentlich zugänglichen Innenbereich des Coop an der Stöckackerstrasse in Münchenstein aufgehalten, wobei er entgegen den gesetzlichen Vorschriften keine Gesichtsmaske trug. Trotz Aufforderung der zugezogenen Polizei weigerte er sich, eine Gesichtsmaske anzuziehen, wobei er medizinische Gründe angab, die er jedoch nicht belegen konnte."

Bereits an dieser Stelle lügt die Staatsanwältin. Lehrer H. konnte seine medizinischen Gründe sehr wohl belegen. Er zeigte den Polizisten ein das psychiatrische Gutachten, auf welchem Notfallpsychiater Markus Spieler ihm eine "Anpassungsstörung" diagnostiziert hatte. Leider akzeptierten die beiden Polizisten dieses Gutachten nicht. Weiter schreibt Claudia Reichenstein:

"Es wurde daher eine Ordnungsbusse ausgestellt, die trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt worden ist, sodass am 2. Juni 2022 ein Strafbefehl ausgestellt wurde. Gegen den Strafbefehl hat der Beschuldigte fristgemäss Einsprache erhoben, wobei er zusammenfassend geltend macht, dass es ihm aus gesundheitlichen, psychischen und religiösen Gründen nicht möglich gewesen sei, eine Gesichtsmaske zu tragen."

In einem Rechtsstaat hätte die Staatsanwaltschaft diese drei Gründe akzeptiert und den völlig unverhältnismässigen Strafbefehl zurückgezogen. In einem kriminellen Corona-Nazi-Staat nimmt der Staat natürlich keinerlei Rücksicht auf seine Untertanen. Er beruft sich auf seine Verordnungen, die er mittels Notrecht durchgedrückt hat. So schreibt Reichenstein:

"Gemäss Art. 6 Abs. 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 21. Juni 2021 hat jede Person in öffentlichen zugänglichen Innenräumen eine Gesichtsmaske zu tragen. Gemäss Art 6 Abs. 2 lit. b derselben Bestimmung werden "Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können" von der Maskenpflicht befreit. Ferner wird für den entsprechenden Nachweis auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Covid-19-Verordnung der besonderen Lage verwiesen. Demnach ist für den Nachweis medizinischer Gründe ein Attest einer Fachperson erforderlich, die nach dem Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 oder dem Psychologieberufegesetz vom 18. März 2011 zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung befugt ist, erforderlich."

Eigentlich müsste jeder mit gesundem Menschenverstand gesegneten Person klar sein, dass die klare Diagnose "Anpassungsstörung" vom Tragen einer gesundheitsschädigenden Maske befreit. Auch hat Lehrer H. sowohl den Polizisten als auch der Staatsanwältin mehrfach erklärt, dass das Tragen einer Maske gesundheitsschädigend ist, weil damit der CO2-Gehalt im Blut unnötig erhöht wird. Idiotische Corona-Nazis können mit solchen Informationen natürlich nichts anfangen. Sie agieren wie verblödete Roboter, die alles ausführen, was man ihnen einprogrammiert hat. Demzufolge schreibt Reichenstein wörtlich:

Bei der Ladenlokalität der Coop Münchenstein handelt es sich um einen öffentlich zugänglichen Innenbereich, sodass eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske zum damaligen Zeitpunkt bestand. Der Beschuldigte hat sich im Coop Münchenstein beim Self Check Out aufgehalten, ohne die Gesichtsmaske zu tragen und sich in der Folge aus nicht bekannten Gründen geweigert eine Gesichtsmaske anzuziehen."

An dieser Stelle lügt Reichenstein sogar zweimal. Lehrer H. hatte seine Einkäufe ganz normal an der Kasse bezahlt und nicht beim "Self Check Out". Er hat an der Kasse den vorgeschriebenen Corona-Abstand eingehalten und wurde trotzdem von der Polizei belästigt. Lehrer H. hat den Polizisten alle seine Gründe mitgeteilt. Offensichtlich wirkt bei Reichenstein die Impfung, wenn sie in ihrem Schreiben "nicht bekannte Gründe" aufführt. Weiter schreibt die Corona-Funktionärin:

"Die von ihm im Rahmen der Einsprache vorgebrachten Gründe erfüllen allesamt nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Befreiung von der Maskentragpflicht. Vielmehr erwähnt er selbst, dass ihm keiner seiner Hausärzte eine entsprechende Dispenz habe ausstellen wollen. Die von ihm geltend gemachten Gründe können somit nicht gehört werden."

Es ist richtig, dass Lehrer H. keinen einzigen Arzt gefunden hat, der ihm eine Maskentragdispenz ausgestellt hat. Sogar der bekannte Corona-Kritiker Caimi wollte den Lehrer nicht von dieser kriminellen Pflicht befreien, weil er als Arzt angeblich für jede Dispens einen Bericht zu Handen des Staates hätte schreiben müssen. Die Argumentation von Reichenstein zeigt eindrücklich, dass in einem totalitären Corona-Staat das Individuum nichts zu melden hat. Es hat sich den totalitären Verordnungen und Gesetzen zu beugen, auch wenn diese völlig unverhältnismässig und gesundheitsschädigend sind. 

Lehrer H. ist eidg. diplomierter Sportlehrer. In seinem Studium hat er gelernt, dass das Blut Sauerstoff in die Organe transportiert. Wenn die Sauerstoffzufuhr mittels Maske behindert wird, erhöht sich demzufolge der Anteil von CO2 im Blut. Dass das nicht gesund ist, weiss jedes Kind. Dass sämtliche Corona-Nazis diese Tatsache vorsätzlich ignorieren, ist kriminell. 

Wir sind gespannt auf den Namen des Corona-Nazi-Richters, der am Baselbieter Strafgericht diesen Fall behandeln wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen