Freitag, 3. Juni 2022

Strafbefehl der Staatsanwaltschaft BL

 

Sehr geehrte Frau C. Reichenstein

Sehr geehrter Herr F. Petta

Hiermit erhebe ich Einsprache gegen Ihren Strafbefehl vom 2. Juni 2022. Sie erklären mich für schuldig, eine Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung getätigt zu haben.

Laut Covid-19-Verordnung können Menschen mit besonderen Gründen auf das Tragen einer Gesichtsmaske verzichten. Bei mir sind es verschiedene besondere Gründe, die mich gezwungen haben, auf das Tragen einer Maske zu verzichten.

1. Seit 2006 leide ich laut psychiatrischem Gutachten an einer Anpassungsstörung. Ich kann mich nicht anpassen, wenn man mir meine Grundrechte entzieht. Ich hasse jede Form von Faschismus. Den braunen, den roten, den grünen, den gelben und den Corona-Faschismus. Ich habe beim Einkaufen nie eine Maske getragen und bin dabei weder erkrankt, noch habe ich jemanden angesteckt.

2. Seit 2006 leide ich laut psychiatrischem Gutachten auch an Wahnideen. Ich habe die "Wahnidee" entwickelt, dass der Staat sich in den letzten Jahren zu einem kriminellen Unterdrückungssystem entwickelt hat, das uns Menschen nicht schützt, sondern terrorisiert.

3. Laut Bundesverfassung haben wir das Recht auf persönliche Freiheit. Wenn der Staat mich zwingt, auf meine Grundrechte zu verzichten, muss er besondere Gründe haben. Diese Pandemie war ungefähr so gefährlich wie eine Grippe. Die Tatsache, dass ich während der ganzen Pandemie keine Maske getragen habe, nicht krank wurde und niemanden angesteckt habe, beweist, dass die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen absolut unverhältnismässig war.

4. Auch aus gesundheitlichen Gründen war es mir nicht möglich, eine Maske zu tragen. Schon der Gedanke daran, giftige China-Fasern einzuatmen, lösen bei mir Angst und Panik aus. Ich habe keine Lust an Lungenkrebs zu sterben, nur weil der Staat glaubt, er hätte es mit einem "Killervirus" zu tun.

5. Alle meine HMO-Hausärzte haben sich geweigert, mir eine Masken-Trag-Dispens auszustellen. Deshalb habe ich mich gestützt auf die Bundesverfassung selber vom Tragen einer Maske dispensiert.

6. Es ist mein gutes Recht, eine Krankheit durchzumachen und damit mein Immunsystem zu stärken. Sämtliche Massnahmen des Bundes zielten darauf ab, das Immunsystem zu schwächen.

7. Wenn der Staat unverhältnismässig agiert, ist es die Pflicht von uns Bürgerinnen und Bürgern sich dagegen zu wehren. Deshalb betrachte ich das Nichtragen einer Maske als Notwehr gegen die unverhältnismässigen Verordnungen und Gesetze des Bundes.

8. Auch aus psychologischen Gründen war es mir nicht möglich, eine Maske zu tragen. Hätte ich eine Maske getragen, hätte ich mich als Corona-Nazi gefühlt. Ich wäre ein Teil dieser Corona-Nazi-Bewegung geworden und hätte damit meine Persönlichkeit verleugnet.

9. Auch aus religiösen Gründen war es mir nicht möglich, eine Maske zu tragen. Die Maske und die Impfung sind Werkzeuge des Teufels, sich unserer Seelen zu bemächtigen. Hätte ich eine Maske getragen, hätte ich mich auf diesen Teufelspakt eingelassen.

Aufgrund meiner neun besonderen Gründe bitte ich Sie freundlichst, Ihren Strafbefehl zu überdenken und mich von der "Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage" frei zu sprechen.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

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