Sonntag, 5. Februar 2023

Lehrer H. gegen die Schweiz

Lehrer H. kann es nicht lassen. Mit seiner Beschwerde vom 3.2.2023 gelangt er zum 4. Mal an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diesmal wird er unterstützt von Rechtsprofessor Dr. David Dürr. 

Vor ziemlich genau 8 Jahren wurde Lehrer H. vom Basler Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er die Fakten über die Mitarbeiter des damaligen Leiters des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann veröffentlicht hatte. Gegen dieses Urteil wehrte sich Lehrer H. insgesamt fast 8 Jahre lang. Weil er die Vorgehensweise des Richters als kriminell empfand, klagte er diesen wegen Amtsmissbrauch ein. Der schweizerische Justizfilz reagierte auf die Strafanzeige, in dem er den unschuldigen Lehrer wider besseren Wissens wegen angeblich falscher Anschuldigung verurteilte. 

Lehrer H. hat Richter Hagemann nicht wider besseren Wissens angezeigt, sondern aus tiefster Überzeugung. Ein Richter, der Menschen 2 Jahre lang unbedingt ins Gefängnis steckt, weil diese sich getrauen, ihre Grundrechte wahrzunehmen, ist aus seiner Sicht hoch kriminell. 

Auch aus der Sicht von Rechtsprofessor Dr. David Dürr ist das Verhalten von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann zu beanstanden. Wörtlich schreibt der Basler Rechtsprofessor:

"In all dem manifestiert sich eine Rolle des Gerichtspräsidenten Hagemann, die nicht nur eines Richters unwürdig ist, sondern die vor allem seiner wahren Funktion eines neutralen Garanten der Rechtsstaatlichkeit widerspricht. Dies wiederum zeigt, dass die von ihm ausgesprochene, abartig exzessive Strafe und damit verbundene Sicherheitshaft mit pflichtgemässem richterlichem Ermessen rein gar nichts mehr zu tun hatte; das war reine Willkür eines nachgerade persönlich verbissenen Gegners."

Auch die bundesgerichtliche Lüge von der "wider besseren Wissens" getätigten "falschen Anschuldigung" zerpflückt Rechtsprofessor Dürr eindrücklich. Wörtlich schreibt er in der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof:

"Der Beschwerdeführer war felsenfest davon überzeugt, dass ihm seitens der Strafbehörden, nicht nur seitens der staatsanwaltlichen Gegenpartei, sondern vor allem seitens des Gerichtspräsidenten Dr. Hagemann schwerstwiegendes Unrecht angetan wurde. Er hatte eine zweitägige intensive Gerichtsverhandlung hinter sich, der Vorsitzende hatte sich über sein Ausstandsbegehren hinweggesetzt und hatte die Verhandlung mit einer 180-seitigen Anklageschrift und mehreren Ordnern Beilagen im Eiltempo durchgepeitscht; zu erwarten gewesen wäre allenfalls eine bedingte Geldstrafe - und nun sah er sich im Gefängnis, zu Hause überfallen und abgeführt und konfrontiert mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Da musste er sich unweigerlich als Opfer von massivem Unrecht vorkommen."

Auch zu den vorsätzlichen Lügen der kantonalen Justiz-Mafia äussert sich der Basler Rechtsprofessor eindeutig:

"Wenn nun die kantonalen Gerichte behaupten, der Beschwerdeführer habe sicher gewusst, dass seine Anschuldigung unwahr sei, so ist dies nicht einfach eine wirklichkeitsfremde und damit falsche Sachverhaltsfeststellung, sondern eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren gemäss Art. 6 Abs. 1 EMRK."

Auch das Bundesgericht erhält von Rechtsprofessor Dr. David Dürr keine lobenden Worte. Wörtlich heisst es in der Beschwerde:

"Das Bundesgericht wiederum, das die Möglichkeit gehabt hätte, dies zu korrigieren, schützte den Entscheid der kantonalen Vorinstanz, indem es die falsche Sachverhaltsfeststellung schon gar nicht behandelte; und dies mit dem Argument, es sei nur für Rechts- und nicht auch für Sachverhaltsfragen zuständig. Damit bleibt die Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren bestehen."

Insgesamt erteilt Rechtsprofessor Dr. David Dürr der schweizerischen Justiz-Mafia schlechte Noten. Wörtlich schreibt er:

"Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen falscher Anschuldigung bedeutet auch eine Verletzung des Rechts, sich mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Rechtsverletzung durch staatliche Stellen wehren zu können. Ein Gericht, das derart unfair gegen einen Angeklagten vorgeht wie hier vorliegend, darf in guten Treuen wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, Irreführung der Rechtspflege und falscher Anschuldigung angezeigt werden, ohne dass gleich eine Gegenverurteilung droht."

Wir danken Rechtsprofessor Dr. David Dürr für seine klaren Worte. 

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