Samstag, 22. Februar 2020

Susanne Nese - Einzelrichterin am Basler Strafgericht


Susanne Nese wird demnächst beurteilen, ob Lehrer H. die beiden Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann vorsätzlich verleumdet und falsch angeschuldigt hat. Natürlich interessiert es uns brennend, ob diese Frau aus der SP genügend kompetent und gerecht ist, um diesen Fall zu beurteilen. Aufgrund ihrer Verfügung vom 30. Januar 2020 können wir erahnen, dass sie beides nicht ist. Ihre Inkompetenz beweist sie, indem sie den angeschuldigten Lehrer H. in ihrem Schreiben mehr als zehn Jahre jünger macht. Laut Gerichtspräsidentin Susanne Nese ist Lehrer H. am 12.05.1970 geboren. Wie sie auf dieses Datum kommt ist uns schleierhaft. Hat diese Frau Wahnvorstellungen, hat sie die Akten nicht gelesen oder ist sie nur doof? Wir wissen es nicht! Tatsache ist: Lehrer H. wurde genau am 25.11.60 geboren. Wir sind der Meinung, dass es zur Sorgfaltspflicht jedes Richters gehört, wenigstens das genaue Geburtsdatum eines Angeschuldigten korrekt wiederzugeben. Es macht uns betroffen, dass diese Justiz-Funktionärin offensichtlich nicht dazu fähig ist. Was den Gerechtigkeitssinn dieser SP-Frau betrifft, ist anscheinend auch nicht viel zu erwarten. Mittels Verfügung vom 30.1.20 nötigte sie den Rechtsanwalt von Lehrer H., "keine Verfahrensakten oder Teile davon, weder als Papierkopie noch als elektronische Datei, an die Klientschaft oder an Dritte weiterzugeben". Diese Massnahme ist üblich bei Haftfällen, nicht aber bei Fällen, wo sich der Angeschuldigte auf freien Fuss befindet. Offensichtlich scheut auch diese Richterin die Öffentlichkeit, wie der Teufel das Weihwasser.

Wer diesen Blog schon längere Zeit verfolgt, hat natürlich schon länger bemerkt, dass es im Mobbingfall Lehrer H. noch nie um Gerechtigkeit ging, sondern einzig um das Ausgrenzen eines integeren Menschen, der sich dem linken Faschismus nicht unterwerfen möchte. Man muss nur beobachten, was zur Zeit in Deutschland läuft, dann begreift man auch welche Kräfte die Basler Justiz unterwandert haben. Der Nationalsozialismus wurde 1945 zu Grabe getragen. Heutzutage hat der Weltsozialismus das Sagen. Jeder, der für den Weltsozialismus keine Begeisterung aufbringen kann, wird staatlich diffamiert und in die Arbeitslosigkeit getrieben. Wer Widerstand leistet wie Lehrer H., wird von den staatlichen Funktionären nach Strich und Faden fertig gemacht. Staatsanwältin Eva Eichenberger hat alles unternommen, um die Wahrheit zu pervertieren und Lehrer H. zu diskreditieren. Sie ist davon überzeugt, dass Lehrer H. ein potentieller Gewaltverbrecher sei und sich früher oder später im Gefängnis oder im finanziellen Ruin wiederfinden würde. Wer die Zukunft so genau kennt, wie Eichenberger, unternimmt natürlich alles, um das politische Opfer auch dorthin zu treiben. Eva Eichenberger war sich nicht zu schade, für Lehrer H. eine kleine Verwahrung anzudenken, die jedoch keine gerichtliche Unterstützung fand. Mit ihrem Komplizen Dr. Lucius Hagemann brachte sie es allerdings fertig, den unschuldigen Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft und zu 90 Tagen Sicherheitshaft zu verurteilen. Aufgrund dieser Verfügungen reichte Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch ein. Leider hatte die ausserordentliche Staatsanwätin Dr. Esther Omlin keinerlei Lust, ein Strafverfahren gegen die beiden Staatsfunktionäre zu eröffnen. Ohne dass die beiden Funktionäre befragt wurden, wurde das Verfahren von Omlin eingestellt.

Ein Staat, in welchem Richtersprüche politisch motiviert sind, ist ein totalitärer Staat. Sämtliche Richter von Basel-Stadt wurden nicht vom Volk gewählt, sondern von den politischen Parteien installiert. Dass die Medien nicht lautstark dagegen protestieren, beweist, dass auch diese bereits im faschistoiden Weltsozialismus integriert sind. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt, aber er hat klar bewiesen, dass die Basler Justiz nicht mehr unabhängig, sondern ein Teil der faschistoiden Neuen Weltordnung ist.           

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