Donnerstag, 27. Februar 2020

Die besten Lügen von Eichenberger und Hagemann


Schauen wir in die Augen von Eva Eichenberger, erfasst uns regelmässig ein unangenehmes Gruseln. Diesen starren Gesichtsausdruck empfinden wir weder als freundlich noch als vertrauensbildend. Seit über zehn Jahren macht diese Frau alles, um den unschuldigen Lehrer H. mit allen Mitteln in die Psychiatrie bzw. ins Gefängnis zu bringen. Sie war es, die sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Täter mit fadenscheinigen Begründungen systematisch einstellte. Für jeden ihrer neun Einstellungsbeschlüsse verlangte sie vom Mobbing-Opfer Lehrer H. satte Fr. 300.--. Sie ist es auch, die systematisch Lügen über Lehrer H. verbreitete. Ihre Lügen streute sie sogar bis zu David Schnyder, dem ehemaligen Rechtsanwalt des Lehrers. Lehrer H. sei bei ihr zu Hause aufgetaucht und musste mit Hilfe ihres Mannes wieder verscheucht werden, lautet ihre wahnhafte Lüge. Lehrer H. hat den Mann von Eichenberger nie gesehen und bei ihr zu Hause war er auch nie. Was bringt eine Basler Staatsanwältin dazu, vorsätzlich solche Lügen zu verbreiten? In einem totalitären Staat dürfen Staatsdiener so viel lügen, wie sie wollen, Hauptsache der aufmüpfige Bürger wird eingeschüchtert und mundtot gemacht. Bis auf den heutigen Tag gelang es Eichenberger allerdings nicht, die Wahrheit aus dem Netz zu entfernen. Sie träumte sogar davon, Lehrer H. mittels Art. 59 Abs 1 STGB für 5 Jahre in die Psychiatrie zu sperren. Wörtlich schrieb sie, sie habe den Eindruck,

"Lehrer H. weise nicht nur (wie im UPK-Gutachten aufgeführt) eine ausgeprägte querulatorische Entwicklung bei bestehender paranoider Persönlichkeitsakzentuierung auf, sondern leide an einer schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs 1 StGB. Ein entsprechendes Behandlungsbedürfnis von Lehrer H. lässt sich vor dem Hintergrund der vorliegenden Umstände jedenfalls - widerum nur aus Laiensicht - nur schwer von der Hand weisen."

Es ist Staatsanwältin Eva Eichenberger hoch anzurechnen, dass sie sich in psychiatrischen Fragen nur den Laien-Status zuspricht. Wir sind auch Laien, sind aber der Meinung, dass nicht Lehrer H., sondern diese Staatsanwältin in die Klappse gehört.

Leider ist Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann da anderer Meinung. Er ist anscheinend der Komplize von Eichenberger in diesem bösen Spiel. Wörtlich schreibt er:

"Die Staatsanwältin Eichenberger diffamierte er aufs Übelste im Internet (staatsmobbing.twoday.net und die dortigen Hinweise) und suchte sie auch zu Hause auf."

Diesen Satz schrieb Hagemann in einem Brief an das Bundesgericht, in welchem er den Bundesrichtern erklärte, warum er sich selber nicht als befangen betrachtet. Natürlich war Hagemann befangen. Aufgrund der Vorarbeit von Eva Eichenberger verurteilte er den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft und zu 90 Tagen sofortiger Sicherheitshaft. Gleichzeitig nötigte er den Lehrer, notabene ohne rechtliche Grundlage, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen.

Noch am ersten Tag seiner Haft erstattete Lehrer H. Strafanzeige gegen die beiden Staatsfunktionäre. Damit Lehrer H. möglichst lange in Beugehaft gehalten werden konnte, erfanden die beiden weitere Lügengeschichten über Lehrer H., die sie ans Appellationsgericht weiterreichten. Lehrer H. habe einen wahnhaften Eindruck hinterlassen und könne ein Kapitalverbrechen begehen. Er wolle aus der Schweiz flüchten und es bestünde eine hohe "Ausführungsgefahr". Damit tönten sie an, Lehrer H. könne sich an den Personen, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten, mit Gewalt rächen. Auch die sog. "Fortsetzungsgefahr" wurde angeführt. Damit meinte Hagemann, die Gefahr, dass Lehrer H. weiterhin die Wahrheit ins Internet stellen könnte. Schliesslich interpretierte er die Wahrheitsliebe von Lehrer H. in eine sog. "Delinquenz" um.

Eigentlich wäre die Faktenlage völlig klar. Dennoch erfrechte sich die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin die Strafverfahren gegen Eichenberger und Hagemann einzustellen. Sie befand es nicht einmal für nötig, die beiden Funktionäre zu den oben aufgeführten Lügen zu befragen. In der Optik von Omlin sind es nicht die beiden Staatsdiener, die den Lehrer planmässig diffamierten, sondern der unschuldige Lehrer, der sich seit über 10 Jahren gegen diese perfide Form von Behördenkriminalität wehrt.

Auf unserem Blog sind die Täter und ihre Lügen sorgfältig dokumentiert. Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese, die als nächstes über Lehrer H. zu richten hat, verbietet es dem Anwalt des Lehrers, seinem Klienten die Akten auszuhändigen. Offensichtlich hat auch sie grosse Angst vor Transparenz.  Ein Staat, der Angst hat vor Transparenz, ist ein totalitärer Staat. Staatsdiener, welche die Wahrheit zum Dauerdelikt erklären, sind aus unserer Sicht die wahren Kriminellen.   

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