Freitag, 6. Januar 2023

Herbe Niederlage für Basler Justiz-Mafia


Es ist bekannt, dass in Basel-Stadt der Justiz-Filz regelmässig macht, was er will. Im Fall Lehrer H. wurde der unschuldige Lehrer wegen Meinungsäusserungen von Strafgerichtsdpräsident Lucius Hagemann zu 2 Jahren unbedingter Haft verdonnert. Die Fakten, die der Lehrer ins Netz gestellt hatte, wurden vom gesamten Basler Justiz-Filz als "Dauerdelikt" beurteilt. Für Lehrer H. war schon 2015 klar, dass Dr. Lucius Hagemann schwer befangen war. Allerdings stampften sowohl das Appellationsgericht als auch das Bundesgericht das Ausstandsgesuch des Lehrers in den Boden. 

Zur Erinnerung: Um Lehrer H. als gefährlichen potentiellen Täter zu diffamieren, behaupteten Hagemann und die zuständige Staatsanwältin, der Lehrer sei vor dem Haus der Staatsanwältin herumgeschlichen und sei erst wieder verschwunden, als der Ehemann der Staatsanwältin interveniert habe. Diese Geschichte ist frei erstunken und erlogen. Lehrer H. war nie vor dem Haus der Staatsanwältin und deren Mann hat er auch nie gesehen. Für die beiden Staatsfunktionäre hatte diese arglistige Lüge aber keinerlei Konsequenzen. Die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen Hagemann und die Staatsanwältin wurden von Dr. Esther Omlin eingestellt und Lehrer H. wurde vom Basler Appellationsgericht wegen "falscher Anschuldigung" verurteilt. 

Mit dem neusten Urteil des Bundesgerichts wird das Gemauschel an den Basler Gerichten jetzt endlich unterbunden. Die BaZ schreibt dazu:  

"Das Appellationsgericht hat bei Ausstandsgesuchen gegen Richter des Strafgerichts willkürlich entschieden. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden von zehn Personen gut, die an der Demo teilgenommen hatten und angeklagt wurden.

Das Bundesgericht hält in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, das Appellationsgericht habe den Betroffenen nicht alle entscheidwesentlichen Unterlagen zugestellt und damit deren rechtliches Gehör verletzt. Die Beschwerdeführer erhielten nicht sämtliche eingereichten Unterlagen der jeweils anderen Parteien. So konnten sie sich dazu nicht äussern. Das Appellationsgericht stellte auch die Stellungnahme einer vom Ausstandsgesuch betroffenen Richterin nicht den betroffenen Parteien zu.

Darüber hinaus habe das Appellationsgericht willkürlich entschieden, schreibt das Bundesgericht. Es habe den Sachverhalt nicht ausreichend abgeklärt. So habe es beim vorsitzenden Präsidenten des Strafgerichts, René Ernst, keine Stellungnahme über Inhalt und Umfang der Rücksprachen mit seinen Richterkolleginnen und -kollegen eingeholt.

Ernst gab der «Basler Zeitung» Ende September 2020 ein Interview, in dem er sich – nach Rücksprache mit den Kollegen – über die «Basel nazifrei»-Prozesse äusserte. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht alle erstinstanzlichen Verfahren vor dem Strafgericht Basel-Stadt abgeschlossen, weshalb das Vorgehen nicht nur von den Anwälten der Angeklagten kritisiert wurde. Es wurden Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter geäussert.

Das Appellationsgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass sich Ernst entgegen der Sicht der Beschwerdeführer nicht pauschal über die Ereignisse vom November 2018 geäussert, sondern lediglich zu dem von ihm behandelten Fall Stellung bezogen habe. Er habe die Vorfälle und die durch ihn wahrgenommene Gewalt so bewertet, wie sie sich bei seinem Fall gezeigt hätten.

Zudem kann das Interview laut Appellationsgericht nicht einfach generell kritisiert werden, weil die Äusserungen der Gerichtspräsidenten in der Öffentlichkeit auch Vertrauen schaffen und erhalten könnten.

Diese Argumentation verfängt beim Bundesgericht überhaupt nicht. Es hält fest, dass die Aussagen von Ernst, wonach die an der Demonstration angewandte Gewalt «massiv» und «vor allem gegen Personen» gerichtet gewesen sei und sich «nicht rechtfertigen» lasse, Ereignisse betreffe, die den Strafverfahren aller Beschwerdeführer zugrunde lägen.

Das Bundesgericht führt weiter aus, dass das öffentliche Kommentieren eigener Urteile durch Mitglieder des zuständigen Richtergremiums «kritisch zu betrachten» sei. Vor allem sei immer dann besondere Zurückhaltung geboten, wenn laufende Verfahren betroffen seien und wenn die betroffenen Personen darüber hinaus nicht geständig seien.

Gemäss Bundesgericht stellt sich die Frage, ob die vom Ausstandsbegehren betroffenen Gerichtspräsidien sich die öffentlichen Aussagen von Gerichtspräsident Ernst aufgrund einer allfälligen vorgängigen Absprache zu eigen gemacht hätten. Deshalb sei es von entscheidender Bedeutung, welchen Inhalt und Umfang die Rücksprache gehabt habe.

Das Bundesgericht kritisiert auch, dass das Appellationsgericht sich nicht darum bemüht habe, Einsicht in ein Mail zu erhalten, in dem ein ordentlicher Richter sich über die Absprachen entsetzt zeigte. Die «Wochenzeitung» zitierte in einem Bericht vom April 2021 stellenweise daraus.

Das Appellationsgericht tat diesen Punkt damit ab, dass der ordentliche Richter nur vom Hörensagen von der Rücksprache gehört habe. Zudem hätten die Gerichtspräsidien allesamt mit Nachdruck betont, dass es keine inhaltlichen Absprachen gegeben habe.

Es sei wenig überzeugend, wenn die Aussagen abgelehnter Gerichtspräsidien ohne weiteres als glaubwürdiger eingestuft würden als die eines ordentlichen Richters, schreibt das Bundesgericht. Der Fall geht nun zur neuen Beurteilung ans Appellationsgericht zurück." 

Leider geht aus dem BaZ-Artikel nicht hervor, dass Dr. Lucius Hagemann auch in diesem Verfahren wieder eine spezielle Rolle gespielt hatte. Wörtlich schreibt das Bundesgericht:

"Stellungnahmen wie jene von Gerichtspräsident Lucius Hagemann, wonach es sich bei den Vorwürfen bezüglich einer unzulässigen Absprache um die "die verwirrten Aussagen eines nebenamtlichen Richters" handle, erscheinen zumindest wenig geeignet, Vertrauen in die Aussagen der Gerichtspräsidien zu schaffen und jenes in den von der WOZ zitierten (namentlich nicht genannten) ordentlichen nebenamtlichen Richter zu erschüttern."

Ebenfalls wird im Bericht der BaZ nicht erwähnt, dass neben der "institutionellen Befangenheit" des Strafgerichts Basel-Stadt auch eine "persönliche Befangenheit" des Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann vorliege. Wörtlich heisst es im Urteil des Bundesgerichts:

"Diese "persönliche Befangenheit" des Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann wird von den genannten Beschwerdeführern erstmals vor Bundesgericht geltend gemacht. Sie berufen sich auf Aussagen, die der abgelehnte Strafgerichtspräsident gegenüber der Verteidigerin von K. einer weiteren beschuldigten Person in den "Basel nazifrei"-Prozessen und ebenfalls Partei im vorinstanzlichen Ausstandsverfahren, getätigt hatte."

An dieser Stelle wäre es natürlich interessant zu erfahren, welche Äusserungen Hagemann gegenüber dieser Verteidigerin gemacht hat. 

Für den Kanton Basel-Stadt kommt dieses Justiz-Debakel ziemlich teuer zu stehen. Er muss den Beschwerdeführern und den zuständigen Anwälten fast Fr. 20'000.-- Entschädigung entrichten:

Rechtsanwältin Nina Blum erhält Fr. 2'500.--

Rechtsanwalt Alain Joset erhält Fr. 2'500.--

Ein Beschwerdeführer erhält Fr. 2'500.--

Ein Beschwerdeführer erhält Fr. 2'500.--

Ein Beschwerdeführer erhält Fr. 2500.--

Rechtsanwalt Andreas Noll erhält Fr. 4000.--

Rechtsanwalt Peter Nideröst erhält Fr. 2'500.--

Dass die BaZ über dieses Bundesgerichtsurteil nur unvollständig berichtet, verwundert nicht. Auch im Mobbing-Fall betr. Lehrer H. wurde nie vollständig berichtet. 

Der Basler Justiz-Filz wird vom Bundesgericht nicht zum ersten Mal gerügt. Es kommt immer wieder vor, dass Basler Richter vorsätzlich Bundesrecht brechen. Hagemann ist unterdessen in Pension. Die anderen werden einfach so weitermachen wie bisher. 

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