Samstag, 12. September 2020

Eva Eichenberger - Das Ende der "Allzweckwaffe"

Eva Eichenberger arbeitet nicht mehr bei der Basler Staatsanwaltschaft. Lange wurde sie als "Allzweckwaffe" der Basler Strafverfolgungsbehörde gefeiert, plötzlich hörte man nichts mehr von ihr. Was war geschehen? Wer unseren Blog regelmässig liest, weiss, dass diese Frau im Fall Lehrer H. alles tat, um die Personen, die Lehrer H. aus den Schuldienst mobbten, zu schützen. Sämtliche Strafanzeigen die Lehrer H. gegen die Mobbing-Crew eingereicht hatte, wurden von ihr mit rabulistischer Rhetorik eingestellt. Aufgrund ihrer eigenen Einstellungsbeschlüsse, nahm sie den unschuldigen Lehrer unter Beschuss, schrieb eine 354-seitige Anklageschrift und setzte alles daran, Lehrer H. für zwei Jahre unbedingt hinter Gitter zu bringen. Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte H. zu zwei Jahren unbedingter Haft. Gleichzeitig diffamierten die beiden den Lehrer als "Gewalttäter" um zusätzlich 90 Tage Sicherheitshaft zu legitimieren. Eva Eichenberger war am Höhepunkt ihrer Karriere angelangt. Sie hatte es einmal mehr geschafft, einen unschuldigen Mann hinter Gitter zu bringen. Lehrer H. hatte allerdings keine Lust, das kriminelle Spiel der "Allzweckwaffe" mitzuspielen und rekkurierte gegen sämtliche Entscheide des aus unserer Sicht kriminellen Richters. Das Basler Appellationsgericht gab dem Lehrer Recht und hob die Sicherheitshaft auf. Auch Hagemanns Verfügung, dass Lehrer H. alle seine Infos im Internet zu löschen hatte, wurde aufgehoben, weil dazu keine rechtliche Grundlage existierte. Damit Eichenberger den Lehrer kriminalisieren konnten, pervertierte sie sämtliche Meinungsäusserungen des Lehrers zum sog. Dauerdelikt, obwohl sie genau wusste, dass Ehrverletzungsdelikte noch nie als als Dauerdelikte galten. Leider behandelte auch das Basler Appellationsgericht die Meinungsäusserungen von Lehrer H. als Dauerdelikt und schloss sich damit der völlig inkompetenten Rechtsauffassung von Eichenberger an. Als das Bundesgericht das böse Spiel dieser Staatsanwältin dann aber stoppte und klarstellte, dass Ehrverletzungsdelikte nicht als Dauerdelikte gelten, fiel das Kartenhaus der "Allzweckwaffe" in sich zusammen. Das war der Anfang vom Ende der Karriere Eichenbergers als Basler Staatsanwältin. Aber auch als Privatperson lässt Eva Eichenberger nicht locker. Seit ihrem Abgang versucht sie mittels Privatklagen dem unschuldigen Lehrer die Hölle auf Erden zu bereiten. Auch diesen Artikel wird sie als "Qualifizierte Verleumdung" beanzeigen und die Basler Staatsanwaltschaft damit auf Trab halten. Leider hat es die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin vorsätzlich verhindert, dass rechtliche Schritte gegen Eichenberger eingeleitet werden. Der tiefe Fall von Eichenberger wurde in den politisch korrekten Massenmedien bis auf den heutigen Tag vorsätzlich totgeschwiegen. Es ist höchste Zeit, dass die von Eichenberger gepeinigten Justiz-Opfer sich jetzt getrauen, die Fakten auf den Tisch zu legen.

Freitag, 11. September 2020

Marc Oser - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt

Marc Oser möchte nach rund 10 Jahren als Strafgerichtspräsident die Karriereleiter hochklettern und Appellationsgerichtspräsident werden. 2010 hatte Lehrer H. auch mit diesem Richter zu tun. Weil seine Chefin Gaby Jenö ihn mit dem Amokläufer Günter Tschanun verglichen hatte, erstatte H. eine Privatklage wegen Ehrverletzung gegen seine Chefin. Für Menschen mit normalem Rechtsbewusstsein ist es klar, dass ein Vergleich mit einem Amokläufer hochgradig ehrverletzend ist. Nicht so für Marc Oser, der in seiner Gerichtverhandlung alles unternahm, um Gaby Jenö als unschuldig darzustellen. Die beiden Zeugen, die Lehrer H. zur Verhandlung mitbrachte, wurden von Oser völlig willkürlich nicht zugelassen. Bei den Zeugen handelte es sich um die Arbeitskollegin von Lehrer H., die selber miterlebt hatte, wie Lehrer H. von Gaby Jenö schikaniert wurde. Auch die Elternsprecherin, die zwei Töchter bei Lehrer H. hatte, die sehr glücklich mit Lehrer H. waren, liess Marc Oser nicht zu Wort kommen. Schon zu Beginn der Verhandlungen wurde Lehrer H. klar, dass er bei diesem Richter von der SVP nichts zu melden hatte. Dieser sprach von "Missverständnissen" und nahm die angeklagte Gaby Jenö völlig parteiisch von Anfang an in Schutz. Nachdem er Lehrer H. während der gesamten Gerichtsverhandlung ins Leere laufen liess, sprach er die angeklagte Gaby Jenö frei und verurteilte den Lehrer sogar dazu, die Kosten der Anwältin von Gaby Jenö zu übernehmen. Während der ganzen Verhandlung interessierte es den Richter nicht im geringsten, warum die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails nicht in den Akten waren.

Damit ersichtlich wird, wie Lehrer H. von Marc Oser über den Tisch gezogen wurde, hier noch die Ehrverletzungsklage von Advokat Rolf Jucker aus dem Jahre 2006:


Privatklage in Sachen Lehrer H. gegen Gaby Jenö betr. Üble Nachrede (Art. 173 StGB) 

Rechtsbegehren:

1.      Es sei die Beklagte der Üblen Nachrede gemäss Art. 173 StGB schuldig zu sprechen und zu verurteilen.

2.      Es sei dem Kläger eine Genugtuung in Höhe von Fr. 5‘000.--, eventualiter in nach richterlichem Ermessen zu bestimmender Höhe, zuzusprechen.

3.      Unter o/e Kostenfolge 

Begründung: 

1.      Der Kläger ist seit 22 Jahren im Lehrerdienst, seit 1996 als Lehrer der OS für Musik, Deutsch, Geschichte und Sport. Er hat auch diverse EMOS-Klassen geführt. Die Beklagte ist als Rektorin der OS seine Vorgesetzte.

2.      Ab 2003, nach reorganisatorischen Massnahmen in der Schule, Team,- und Rektoratswechsel, sowie aufgrund unbegründeter Interventionen einiger Eltern begann sich im vergangenen Jahr eine Situation zu entwickeln, die der Kläger zunehmend als Mobbing empfand. Übliche Meinungsverschiedenheiten, wie sie bei engagierten Menschen nicht zu vermeiden sind, wurden von der Schulhausleitung zu gravierenden Problemen aufgebauscht. Von anderen Eltern wiederum wird er sehr gelobt als engagierter und sehr motivierender Lehrer.

3.      Der Kläger gewann zunehmend den Eindruck, im schulischen System ausgegrenzt zu werden. Seitens der Schulleitung legte man ihm Supervision und Coaching nahe, was – weil voreingenommen durchgeführt – für beide Seiten nicht von Erfolg gekrönt war. Nach einem Gespräch mit dem Personalleiter und der Rektorin Ende Juni 06 sah sich der Kläger erneut mit zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Argumenten konfrontiert, sah sich weiter gemobbt und wird gar anlässlich dieses Gesprächs mit der Möglichkeit einer vertrauensärztlichen Untersuchung konfrontiert. Eine längere Unterredung mit dem vertrauensärztlichen Dienst hat im Kläger jedoch den Eindruck von Befangenheit und Voreingenommenheit des Arztes erweckt.

4.      Mit Schreiben vom 9. August 2006 wurde der Kläger vom Schuldienst freigestellt. Den dagegen erhobenen Rekurs hat er als gegenstandslos zurückgezogen, weil  im Nachhinein – am 22. August 2006 – die Kündigung auf den 31. Januar 2007 ausgesprochen wurde. Das dagegen angehobene Rekursverfahren ist hängig.

5.      Am 12. August 2006 wird der Kläger nach einem Grosseinsatz der Sondereinheit Barrakuda an seinem Wohnsitz wie ein Terrorist festgenommen und im Waaghof untergebracht. Er muss die Nacht unter erniedrigensten Bedingungen in einer Zelle des Waaghofes verbringen.

6.      Am 13. August 2006 wird der Kläger von Detektiv-Korporal Beat John einvernommen. Anlässlich dieser Einvernahme erfuhr der Kläger, dass Frau Gaby Jenö, seine Rektorin, Strafanzeige gegen ihn wegen Drohung erhoben habe. Im gleichen vernahm er, dass sie ihn gegenüber den Strafverfolgungsbehörden mit Günter Tschanun verglichen hatte, indem sie ein informelles Gespräch des Klägers mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus hervorhob, anlässlich dessen er, der Kläger, sich mit Tschanun verglichen haben soll – was im übrigen nicht stimmt.

7.      Durch die besagte Äusserung hat die Beklagte die mit völlig unverhältnismässigem Aufwand betriebene Verhaftung des Klägers ausgelöst, die zur erniedrigenden Inhaftierung führte, ihn völlig demoralisiert und ihn tief in seinen persönlichen Verhältnissen verletzt hat. Aufgrund der genannten Strafanzeige und namentlich wegen des darin enthaltenen Vergleichs mit Günter Tschanun ist der Kläger in seiner Geltung herabgesetzt, in seinem Ruf, sich nicht so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch zu verhalten pflegt, verletzt. Im gleichen wird der Kläger als potentieller Mörder hingestellt, was ja dann auch ein unverhältnismässig grosses, bis an die Zähne bewaffnetes polizeiliches Aufgebot zu seiner Verhaftung nach sich zog. Die Untaten von Günter Tschanun sind notorisch. Der Name „Tschanun“ wird mit Mobbing, aber auch Tötung in Verbindung gebracht, der Vergleich mit diesem Namen ist schwer ehrverletzend.

8.      Diese demütigende Persönlichkeitsverletzung führt zu einem Genugtuungsanspruch des Klägers. Er hat eine ausserordentliche Kränkung, einen direkten Angriff auf seine Persönlichkeit erfahren, er denkt auch heute noch mit Entsetzen an die Verhaftung und die Nacht im Waaghof zurück, ist recht eigentlich stigmatisiert. Diese Empfindung ist sogar objektivierbar, für jeden ohne weiteres einsehbar. Die erlittene Verletzung in der Persönlichkeit ist schwer und rechtfertigt die Zusprechung einer Geldsumme als Genugtuung in beantragter Höhe, eventuell nach richterlichem Ermessen

9.      Entsprechend dem Ausgang des Verfahrens sind die o/e Kosten der Beklagten zu auferlegen.

10.   Der Unterzeichnete ist gehörig bevollmächtigt. 

 

Mit freundlichen Grüssen 

 

Dr. Rolf Jucker


Donnerstag, 10. September 2020

Susanne Nese - Strafgerichtspräsidentin Basel-Stadt

Am 9. September 2020 stand Lehrer H. einmal mehr vor dem Basler Strafgericht. Als Einzelrichterin fungierte Susanne Nese, die sich vom doch etwas länger geratenen Schlusswort des Lehrers, nicht im geringsten beeindrucken lassen wollte. Immer wieder fiel sie dem Lehrer ins Wort und bat ihn, endlich zum Schluss zu kommen. Doch Lehrer H. liess sich nicht aus der Ruhe bringen. Die Fakten, die Lehrer H. präsentierte, waren erschütternd: 2006 wurde er von seiner eigenen Chefin Gaby Jenö vorsätzlich falsch angeschuldigt. Er soll sie mit Drohmails bedroht haben. Blöd war nur, dass in den Akten keine Drohmails zu finden waren. Für Gaby Jenö hatte diese falsche Anschuldigung keinerlei Konsequenzen. Auch die Tatsache, dass Jenö den unschuldigen Lehrer mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglich, liess das Basler Strafgericht durchgehen. Der zuständige Strafgerichtspräsident Marc Oser sprach Gaby Jenö von jeder Schuld frei und verurteilte den Lehrer zur Übernahme sämtlicher Kosten von mehreren tausend Franken. Weil Lehrer H. in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" die Wahrheit zu seiner Entlassung aus den Schuldienst veröffentlichte, wurde er 2015 von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Damit sich Lehrer H. gegen dieses kriminelle Urteil möglichst schlecht wehren konnte, verfügte Hagemann eine sofortige Sicherheitshaft für den unschuldigen Lehrer und nötigte diesen, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen. Zwar gab es für diese Nötigung keine rechtliche Grundlage, aber Basler Richter geniessen bekanntlich Narrenfreiheit, wenn man sie gewähren lässt.Wenn Lehrer H. die Urteile von Hagemann nicht innert 10 Tagen angefochten hätte, wären sämtliche kriminellen Entscheide dieses Richters rechtskräftig geworden. Doch darf ein Richter ohne rechtliche Grundlagen Urteile fällen oder missbraucht er damit sein Amt? Genau dies wollte Lehrer H. wissen und reichte Strafanzeige gegen den aus seiner Sicht kriminellen Richter ein. Ohne den Richter zu befragen, stellte die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin die Strafanzeige gegen Hagemann ein. Gleichzeitig kriminalsierte sie den unschuldigen Lehrer mit einem Strafbefehl wegen angeblich mehrfacher qualifizierter Verleumdung und angeblich falscher Anschuldigung. Natürlich hat Lehrer H. nie jemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt, sondern er hat die Fakten ins Netz gestellt und Strafanzeige gegen die aus seiner Sicht kriminellen Staatsfunktionäre eingereicht. 

Die Gerichtsverhandlung begann mit einem Paukenschlag. Gerichtpräsidentin Susanne Nese erklärte die von Eichenberger und Hagemann beanzeigten rund 400 angeblichen Verleumdungen als verjährt. Auf diese Weise musste sie nicht eruieren, ob die Äusserungen von Lehrer H. eventuell doch der Wahrheit entsprachen. Jetzt musste sie also nur die Frage klären, ob Lehrer eine falsche Anschuldigung getätigt hatte, als er Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagmann wegen Amtsmissbrauch anzeigte. Auch hier war der Entscheid von Nese überraschend:

"In Bezug auf den Vorwurf der falschen Anschuldigung zum Nachteil von Eva Eichenberger Morgenthaler wird der Beurteilte freigesprochen." 

Natürlich freute sich Lehrer H. über diesen Freispruch, denn diese Staatsanwältin hatte ihm das Leben über viele Jahre hinweg zur Hölle gemacht. Weniger Freude hatte der Lehrer aber, als Nese verkündete, er habe Gerichtspräsident Lucius Hagemann falsch angeschuldigt. Mit dieser vorsätzlichen Lüge, bewies Nese eindrücklich, dass sie eben doch befangen war, und die Verfehlungen ihres Arbeitskollegen Dr. Lucius Hagmann vorsätzlich vertuschen wollte. Zwar ist die Geldstrafe, die sie Lehrer H. aufbrummte bedingt, aber Lehrer H. dürfte keine Lust haben, Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 200.-- und eine Urteilsgebühr von Fr. 700.-- zu berappen. Mit diesem Urteil zwingt Susanne Nese dem unschuldigen Lehrer erneut einen langjährigen Rechtsstreit auf. Sie hätte es in der Hand gehabt, den Lehrer in allen Punkten freizusprechen und einen Schlussstrich zu ziehen. Um ihrem Arbeitskollegen Dr. Lucius Hagemann zu gefallen, wollte sie jedoch einen Unschuldigen verurteilen. 

In seinem Plädoyer brachte es der Anwalt von Lehrer H. auf den Punkt:

"Es ist gelebte Praxis und Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Untersuchung eines Sachverhalts mittels Einreichung einer Strafanzeige aus rechtsstaatlichen Gründen nicht unnötig eingeschränkt werden darf. Läuft nämlich der Anzeigesteller Gefahr, wegen der Anzeige selbst strafrechtlich belangt zu werden, so wird er sich hüten, diese einzureichen, was wiederum dazu führt, dass allfällige Straftaten gar nicht abgeklärt werden, was rechtsstaatlich nicht sinnvoll sein kann. Das Einreichen einer Strafanzeige sollte deshalb nur in Extremfällen strafrechtlich sanktioniert werden." 

Dass Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese die Strafanzeige von Lehrer H. gegen ihren Arbeitskollegen Dr. Lucius Hagemann zur "Falschen Anschuldigung" pervertiert, halten wir für hochgradig kriminell. Auch, dass sich die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin vom Basler Appellatonsgerichtspräsidenten Christian Hoenen nötigen liess, Anklage gegen den unschuldigen Lehrer zu erheben, ist erbärmlich. Offensichtlich haben auch externe Staatsanwälte nicht den Mut, den kriminellen Basler Justiz-Filz zu bekämpfen. Lehrer H. wird das kriminelle Urteil von Susanne Nese auf keinen Fall akzeptieren.            

Mittwoch, 9. September 2020

Letztes Wort von Lehrer H.

Sehr geehrte Frau Nese, sehr geehrte Frau Omlin, sehr geehrte Anwesende 

Seit 2006 wehre ich mich gegen meine rechtswidrige Entlassung. Aus diesem Grund wurde ich von Erziehungsdirektor Dr. Christoph Eymann in der Basler Zeitung als "psychisch kranker Stalker" verleumdet. Damit die Faktenlage im Fall Eymann auf die einseitige Berichterstattung der Massenmedien reduziert werden konnte, wurde mein Blog "staatsmobbing.twoday.net" von Eymann rechtswidrig und ohne rechtsgültiges Gerichtsurteil vom Netz verbannt. Anscheinend passte es gewissen Leuten nicht, dass die Fakten ungeschönt im Internet nachzulesen waren.

Kurz und bündig: Ich habe nie jemanden verleumdet und nie jemanden falsch angeschuldigt. Im Gegenteil: Ich bin das Verleumdungsopfer.

Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann mich wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige wollte der Leiter des Basler Erziehungsdepartements davon ablenken, dass ich von seinen eigenen Mitarbeitern massiv in meiner Integrität verletzt wurde.

2006 wurde ich von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass mir die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm ich Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als ich weder von der Ombudsstelle, noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte ich mich an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen neun Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger aus meiner Sicht rechtswidrig eingestellt, so dass mir nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.


Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall wollte, dass die Wahrheit ans Licht kam, wurde ich mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen mich angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass ich rechtmässig entlassen worden sei. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung rechtswidrig war.

Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.

Mit seinem Brief vom 13.12.06 griff Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren ein, informierte die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch und missbrauchte aus meiner Sicht damit vorsätzlich sein Amt.

Die Basler Staatsanwaltschaft spielte in diesem Mobbingfall eine mehr als dubiose Rolle. Als ich vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man mir ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö gegen mich angestrengte Strafanzeige wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass ich sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen hätte.

Aufgrund dieser arglistige Lüge liess die Basler Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger mir einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass ich „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er mich vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den infamen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barrakuda mein Wohnquartier ab.

 

Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schrieb Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, ich hätte geäussert, dass ich meine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der mein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte ich dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem fast zweistündigen Gespräch glaubhaft erklärt, dass ich zwar noch eine alte Militärpistole im Haus hätte, aber über keinerlei Munition verfüge. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, mich zu einem freiwilligen Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barrakuda die nächste Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der noch kurz vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telefongespräch mit mir führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, mich ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte ich wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus meinem Haus geprügelt werden.

 

Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger anscheinend minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb er nachträglich folgendes in die Akten:

„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Lehrer H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“

Diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass ich ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, mein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorierten die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht diese Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.

Auch die leitende Staatsanwältin lic. iur. Dora Weissberg, welche die Strafanzeige gegen mich einstellte, war an der Wahrheit nicht im geringsten interessiert. Obwohl ich nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg eingeschlagen hatte, stellte sie das Strafverfahren gegen mich nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich vertuschte.

Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger mich als „Querulanten“ und erfrechte sich, mich für meine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.

Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö mir eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, ist ein Fakt, der von sämtlichen Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vorsätzlich ignoriert wurde.

Dr. Beat Voser war Leitender Staatsanwalt und träumte schon länger von einer engmaschigen Kontrolle über das Internet. Es störte ihn, dass Opfer von kriminellen Behörden, ihre Erlebnisse über sog. Blogs in die ganze Welt posaunen konnten. Voser leitete die Untersuchung gegen mich und behauptete, ich hätte "ehrverletzende Hetzschriften" ins Internet gestellt.

Am 12.11.10 wurde ich von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser als sog. Auskunftsperson in die Basler Staatsanwaltschaft vorgeladen. Ich hatte selber eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil ein anonymer Schreiberling mich auf einem Blog als Psychiatrie-Fall verleumdet hatte. Anstatt meine Strafanzeige ernst zu nehmen, behauptete Ermittler Bruno Glauser, ich selber sei der Täter und Staatsanwalt Voser ordnete ohne richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung bei mir an. Ich staunte nicht schlecht, als ich vom Opfer zum Täter pervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft offensichtlich immer wieder gerne praktiziert. Allerdings wollte mir Glauser kein einziges Mal den Wortlaut, der angeblich Üblen Nachrede verraten, sondern setzte mich mit arglistigen Behauptungen unter Druck. Als ich wissen wollte, wer gegen mich eine Strafanzeige eingereicht hatte, erfuhr ich immerhin, dass einmal mehr Regierungsrat Christoph Eymann persönlich dahinter steckte.

Eymann war bekanntlich auf dem Blog des IG-Breitensport monatelang als angeblicher Steuerhinterzieher diffamiert worden. Interessanterweise wurde der Blog nicht mehr weitergeführt, nachdem der ehemalige Anwalt Peter Zihlmann sein neustes Buch auf den Markt gebracht hatte, in welchem die Familie Eymann ebenfalls näher unter die Lupe genommen wurde. Gerne hätte Glauser diesen Blog mir angelastet, was ich mir aber nicht gefallen lassen wollte.

Als ich mich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei einer Hausdurchsuchung zu begleiten, liess mich Staatsanwalt Dr. Beat Voser in eine Zelle sperren und die Hausdurchsuchung fand ohne mich statt. Ich musste mich nackt ausziehen und meine Hausschlüssel abgeben. Dann wurde ich zusammen mit drei tatsächlich Kriminellen in eine Zelle gesperrt. Die Sache hatte nur einen Haken: Kein Richter hatte die Aktion bewilligt und keine neutrale Person hatte die Hausdurchsuchung überwacht, ausser zwei Ortspolizisten, die ebenfalls keine richterliche Bewilligung zu Gesicht bekommen hatten. DW Glauser, Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz drangen mit meinem zwangsweise entwendeten Hausschlüssel in mein Haus ein und nahmen mit, was ihnen in die Hände fiel.

Die Truppe hatte es vor allem auf meine Computer abgesehen. Sogar die Agenda aus dem Jahre 2006 in welcher ich meine Termine und Notizen festhielt, wurde entwendet. Besondere Freude hatten die Eindringlinge an einem Ordner mit der Aufschrift "Antisemitismus" und an einem Ordner mit der Aufschrift "Macht". Auch sämtliche Unterlagen zur Privatklage, welche ich gegen meine Chefin Gaby Jenö angestrengt hatte, wurden beschlagnahmt.

Offensichtlich sollte ich mit allen Mitteln staatlich fertig gemacht werden. Zum Mittagessen bekam ich im Waaghof ein Brotweggli und eine lauwarme Suppe. Das anschliessende Verhör dauerte mehrere Stunden. Meinen Anwalt durfte ich während der Einvernahme kein einziges Mal kontaktieren.

Ermittler Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser wandte sämtliche Tricks an, um mich vom Mobbig-Opfer in einen Verleumdungstäter zu verwandeln. Der überzeugte Staatsfunktionär beschäftigte sich vor allem damit, in meinen Computerdateien herumzuschnüffeln. Offensichtlich sollte ich jetzt auch noch als sog. Cyber-Krimineller dargestellt werden, nachdem ich 2006 als angeblich selbst- und fremdgefährlicher Gewalttäter diffamiert wurde.

Bruno Glauser gehört zu den Staatsfunktionären, die das Recht so auslegen, wie es ihnen gerade passt. Anstatt mir vollständige Akteneinsicht zu gewähren, behauptet er, ich müsse sich von einem Anwalt verteidigen lassen. Dass ich mich selber verteidigen darf, stellte er systematisch in Abrede und missbrauchte damit aus meiner Sicht sein Amt. Sogar der von Glauser bestellte Pflichtverteidiger schaffte es nicht, dem staatlich besoldeten Computer-Schnüffler klar zu machen, dass eine rechtswidrig angeschuldigte Person das Recht hat, sich selber zu verteidigen. Mehr als vierzig Stunden befragte mich Glauser zu den zahlreichen Blogs, mit denen ich nicht das geringste zu tun hatte.

Worum ging es in Wirklichkeit? Vor mehreren Jahren reichte Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen Unbekannt ein, weil er im Blog des IG Breitensport als angeblicher Steuerhinterzieher dargestellt wurde. Opfer dieser Strafanzeige wurde schliesslich ich, obwohl ich mit diesen Steuerhinterziehungsvorwürfen und diesen Blogs rein gar nichts zu tun hatte. Aus meiner Sicht ist Dr. Christoph Eymann "nur" ein arglistiger Erziehungsminister, der mit seinen Mitarbeitern selber denkende Lehrkräfte vorsätzlich diffamiert und systematisch aus dem Basler Schulsystem mobbt. Ob er Steuern hinterzogen hat oder nicht, ist mir völlig egal.

Dass sich die ursprüngliche Strafanzeige Eymanns ausschliesslich gegen den Blog des IG-Breitensports richtete, durfte ich anlässlich der Einvernahme durch Glauser auf keinen Fall erfahren. Offensichtlich sollte ich im Fall Eymann systematisch zum Sündenbock gemacht werden.

Wer aber steckt tatsächlich hinter dem Blog des IG Breitensport? Bruno Glauser behauptete, dass der Urheber aus technischen Gründen nicht eruierbar sei.

Peter Zihlmann, ehemaliger Basler Rechtsanwalt und Autor diverser Bücher schrieb in seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre":

"Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung."

Steuerbetrug oder Verleumdung? Die Computer von Peter Zihlmann wurden von der Staatsanwaltschaft erstaunlicherweise nicht beschlagnahmt. Meine Computer allerdings schon. Nach einem Jahr Schnüffeln in meinem PC wusste Bruno Glauser ganz genau, dass ich nicht für den Blog des IG Breitensport verantwortlich gemacht werden konnte. Dass Glauser dennoch versuchte, mich mit seinen rechtswidrigen Verhörmethoden in den Wahnsinn zu treiben, gehört offenbar zu den üblichen Stasi-Methoden des Basler Justizfilzes.

Erst spät erhielt ich Akteneinsicht in die von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser gesammelten und produzierten Akten. In Gegenwart meines Zwangsanwaltes durfte ich mich durch über 800 Seiten quälen.

In dem von Glauser produzierten Aktenberg las ich, dass ich für sämtliche Blogs, die sich mit Dr. Christoph Eymann befassten, verantwortlich sein sollte.

Interessanterweise wurden aber ausgerechnet die Blogs und E-Mails, mit denen ich nicht das geringste zu tun hatte, als Vorwand missbraucht, bei mir eine nicht richterlich bewilligte Hausdurchsuchung durchzuführen.

Nachdem meine Computer rechtswidrig beschlagnahmt wurden, nahm sich Glauser ein Jahr Zeit, meine privaten Dateien zu visionieren, in der arglistigen Hoffnung, mindestens auf ein paar Dateien mit verbotener Pornographie zu stossen. Zu seiner Enttäuschung konnte der staatlich besoldete Schnüffler aber nichts Verbotenes finden. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt offensichtlich bei jedem beschlagnahmten Computer routinemässig nach verbotener Pornographie sucht, unterstreicht die Arglistigkeit dieser Behörde.

Im Verlauf der Akteneinsicht konnte die arglistige Strategie des Detektiv-Wachtmeisters entlarvt werden. Ohne einen einzigen Beweis stellte Bruno Glauser willkürlich fest:

„Lehrer H. erstattete am 02.05.08 eine Anzeige gegen Unbekannt. Jemand würde die gelöschten Artikel aus seinem Blog, in seinem Namen wieder in neuen Blogs im Internet veröffentlichen. Dadurch habe er mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Computer des Anzeigestellers im Verfahren V101111003 ergab, dass Lehrer H. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit für den Inhalt der beanzeigten Blogs selber verantwortlich sein dürfte.“

Mit dieser vorsätzlichen Lüge versuchte der arglistige Staatsfunktionär mir frech den Straftatbestand der sog. Irreführung der Rechtspflege unterzujubeln.

Die Vermutung, dass der Blog „Behördenmobbing“ und der Blog „IG Breitensport“ schon wegen der unterschiedlichen Thematik nicht die gleiche Urheberschaft haben dürfte, zog die Basler Staatsanwaltschaft kein einziges Mal in Betracht.

Dass Eymanns Mitarbeiter Jenö, Baerlocher und Gutzwiller  ebenfalls Strafanzeigen wegen angeblich Übler Nachrede gegen mich H. eingereicht hatten, ist an satanischer Perversion kaum mehr zu überbieten. Genau dieses Trio verschwor sich 2006 gegen mich und mobbte mich vorsätzlich aus dem Basler Schulsystem. Die Lügen, mit denen diese drei Funktionäre mich vorsätzlich diffamierten, sind aktenkundig. Jenö behauptete, ich hätte Selbstmordrohungen geäussert, Gutzwiller unterstellte mir eine Selbst- und Fremdgefährdung und Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde in die Psychiatrie einweisen lassen. Da ich mich aber nie provozieren liess und die Fakten regelmässig ins Internet stellte, erlitt der satanische Plan allerdings Schiffbruch.

Wenn es im Kanton Basel-Stadt darum geht, unschuldige Männer als Neonazis, Vergewaltiger oder Kinderschänder darzustellen, stösst man beim Recherchieren im Internet immer wieder auf Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger. Auch in meinem Fall spielte diese feministische Staatsfunktionärin eine äusserst dubiose Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche mich in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, vertuschte sie sämtliche Hinweise auf strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."

Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte ich wegen meiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte ich gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und meine Anliegen wurde teilweise gutgeheissen.


Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:

„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“

Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch besonders gefördert. Dort braucht es anscheinend Personen, die mit krimineller Energie, die Strafverfahren gegen unschuldige Menschen lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.

Die von der Basler Staatsanwaltschaft verbotenen Fakten, beweisen, dass der Fall Eymann mit allen Mitteln beschönigt werden sollte. Das intrigante Zusammenspiel zwischen Regierung und Staatsanwaltschaft auf meine Kosten ist nicht länger tolerierbar. Leider transportieren die offiziellen Medien nur die Lügen von Dr. Christoph Eymann. Eymann durfte in der BaZ sogar ungestraft behaupten, ich sei ein "psychisch kranker Stalker". Die von den Massenmedien unterdrückten Fakten beweisen, dass im Kanton Basel-Stadt die vierte Gewalt nicht mehr existiert.

 

Dass ich nach all dem Leid, dass ich ertragen musste, von Staatsanwältin Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dann noch wegen meinen Meinungsäusserungen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, war an Bösartigkeit kaum mehr zu überbieten. Noch am Tag meiner Verhaftung - wiederum durch die Sondereinheit Barrakuda - erstattete ich Strafanzeige gegen Eichenberger und Hagemann wegen Amtsmissbrauch und anderen Delikten. Als ich die Strafanzeige schrieb, befand ich mich in einer Zelle auf dem Boden des Kantons Basel-Land. Deshalb sandte ich meine Strafanzeigen an die Erste Staatsanwältin von Basel-Land. Diese hatte allerdings keine Lust, sich dem Fall anzunehmen und leitete meine Strafanzeigen an die Basler Staatsanwaltschaft. Aber auch der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt hatte keine Lust, meine Strafanzeigen zu behandeln und ernannte Felix Bänziger zum ausserordentlichen Staatsanwalt. Nachdem dieser das Handtuch geworfen hatte, übernahm Dr. Esther Omlin das Amt der Ausserordentlichen Staatsanwältin. Als Eichenberger und Hagemann von meinen Strafanzeigen erfuhren, deckten sie mich ebenfalls mit Strafanzeigen ein. Ich wurde von Frau Omlin nach Sarnen vorgeladen, wo ich sämtliche Fakten zu Protokoll gab. Aufgrund der Fakten stellte Omlin die Strafanzeigen der beiden Staatsfunktionäre ein. Das Basler Appellationsgericht hob diese Einstellungsverfügungen allerdings wieder auf und nötigte Omlin, mich mittels Strafbefehl zu kriminalisieren. Zu meiner Enttäuschung spielte Omlin das böse Spiel mit und tat, was ihr geheissen wurde. Zu meiner weiteren Enttäuschung stellte sie meine Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann ein, obwohl es aktenkundig ist, dass die beiden Staatsfunktionäre mich rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt hatten. Wer genau wissen will, wie arglistig die beiden gegen mich vorgegangen sind, muss sich die Schreiben dieser beiden zu Gemüte führen.

 

Im Schreiben vom 16. Februar 2015 behauptete Eichenberger wider besseren Wissens es bestünde bei mir eine "sehr hohe Fortsetzungsgefahr auf weitere Vergehen- und Verbrechen", weshalb man mich nicht aus der 90-tägigen Sicherheitshaft entlassen dürfe. Es bestünde eine hohe Gefahr, dass ich bei einer Entlassung meine "Sicht der Dinge in gewohnter Manier, aber mit intensivierter Vehemenz im Internet verbreiten" würde. Ausserdem behauptete sie wider besseren Wissens, ich würde mich der "Fortsetzung des Strafverfahrens nicht stellen", obwohl sie zu dieser Zeit schon ganz genau wusste, dass ich meine Frist von 10 Tagen genutzt hatte und Rekurs gegen das kriminelle Strafgerichts-Urteil eingereicht hatte. Weiter faselte sie wider besseren Wissens von "maskierten bzw. indirekten Drohungen" und von "möglichen Begehen von Gewaltakten". Weil ich vor dem "existenziellen Nichts" stünde, sei nun eine "Zuspitzung" eingetreten. Wider besseren Wissens behauptete sie, die Verhältnismässigkeit der angeordneten Sicherheitshaft gäbe zu keinen Bemerkungen Anlass.

 

Nachdem ich vom Basler Appellationsgericht nach 20 Tagen Sicherheitshaft entlassen wurde, konnte Eichenberger ihre Niederlage immer noch nicht eingestehen. Im Schreiben vom 18. September 2015 behauptete sie wider besseren Wissens, ich würde an einer "schweren psychischen Störung i.S. v. Art. 59 Abs. 1 StGB" leiden. Sie faselte von "Behandlungsbedürfnis" und "stationärer Behandlung" wohlwissend, dass ich völlig gesund war. Sie äusserte sogar die Absicht, das psychiatrische Gutachten von D. Martin Schrumpf so zu ergänzen, dass eine stationäre Behandlung verfügt werden könne.

 

Doch die beste Lügengeschichte von Eichenberger kommt erst noch: Laut dieser Staatsanwältin soll ich vor ihrem Privathaus aufgetaucht und nur dank der Intervention ihres Mannes wieder verschwunden sein. Diese von Eichenberger in Umlauf gebrachte Geschichte gelangte mittels Hagemann sogar bis zum Bundesgericht. Tatsache ist: Ich war nie vor dem Haus von Eichenberger und haben deren Ehemann nie gesehen. Dass Sie, sehr geehrte Frau Nese, Eichenberger und Hagmann nicht zu dieser Geschichte befragen wollen, beweist, dass auch Sie offensichtlich überhaupt nicht an der Wahrheit interessiert sind. Auch Sie Frau Omlin sind nicht an der Wahrheit interessiert, denn sonst hätten sie meine Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann nicht eingestellt.

 

Auch die Schreiben von Hagmann hatten nur eine Absicht, nämlich mich für mindestens zwei Jahre wegzusperren. In seinem Schreiben vom 16. Februar 2015 behauptete Hagemann wider besseren Wissens, es bestünde "Flucht- und Fortsetzungsgefahr". Unter "Fortsetzungsgefahr" verstand er, ich könne die von Gaby Jenö frei erfundenen Drohungen in die "Tat umsetzen" und zum "Kapitalverbrecher" mutieren. Um seine Lügen zu begründen, erfand er weitere Lügen, die meine Gefährlichkeit untermauern sollten. So behauptete er wider besseren Wissens, ich sei "beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive". Weiter führte er wider besseren Wissens aus, mein "Hass auf nahezu alle Basler Instanzen sei grenzenlos".

 

Die Tatsache, dass ich keine Lust hatte, mich an der Urteilseröffnung von einem aus meiner Sicht kriminellen Richter demütigen zu lassen, missbrauchte Hagmann, um mir "Flucht" und "Untertauchen" zu unterstellen. In Tat und Wahrheit schaute ich zu Hause gerade telebasel, als die Sondereinheit Barrakuda meine Wohnungstüre aufwuchtete und mit einem Gewehr auf meinen Kopf zielte. Auch meine Aussagen über Günter Tschanun, der solange gemobbt wurde, bis er ausrastete, nutzte Hagemann, um mir wider besseren Wissens "verstecktes und besessenes Vorgehen bzw. bedrohliches Verhalten" zu unterstellen. Auch behauptete er ohne irgendwelche Beweise, ich hätte "die Staatsanwältin zu Hause besucht", eine bösartige Lüge die Eichenberger selber wider besseren Wissens in die Welt gesetzt hat. Die Tatsache, dass ich Hagmann in mehreren Gerichtsverhandlungen kritisch auf die Finger geschaut hatte, interpretierte der Richter wider besseren Wissens als "Stalkingverhalten gegenüber Gerichtsmitgliedern". Um mich endgültig als gefährlichen Amokläufer zu verleumden, behauptete Hagemann wider besseren Wissens, ich hätte im Gerichtssaal einen "hasserfüllten und wahnhaften Eindruck" hinterlassen und er habe "ernsthafte Bedenken", dass ich "ein Kapitalverbrechen begehen" könne.

 

Sehr geehrte Frau Gerichtspräsidentin

 

Seit über 14 Jahren bereitet mir Basel-Stadt jetzt schon die Hölle auf Erden. Ich habe das "Kapitalverbrechen", das mir seit 2006 unterstellt wird, bis auf den heutigen Tag nicht begangen. Ich darf Ihnen verraten, ich werde es auch nicht begehen, aber ich werde den Rest meines Lebens für Gerechtigkeit kämpfen. Ein erster Erfolg konnte ich bereits verbuchen. Das Bundesgericht hat den Basler Justizfilz zurecht gewiesen und ihm erklärt, dass es nicht korrekt sei, Ehrverletzungsdelikte als Dauerdelikte einzustufen.

 

Auch die anderen rechtswidrigen Urteile, die sich Hagemann aus den Fingern zog, lösten sich unterdessen in Luft auf. Ich musste nicht für zwei Jahre ins Gefängnis und Hagemanns Nötigung, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen, entbehrten jeglicher rechtlichen Grundlage. Ein Richter, der seine Urteile ohne rechtliche Grundlage fällt, ist aus meiner Sicht ein Verbrecher. Deshalb habe ich gegen diesen Richter Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung und Nötigung eingereicht. Dass die ausserordentliche Staatsanwältin Esther Omlin meine Strafanzeigen ohne die beiden Staatsfunktionäre zu befragen, einstellte, ist für mich nicht nachvollziehbar. Offensichtlich stand sie selber unter Druck, weil sie bekanntlich selber diverse Strafverfahren am Hals hat. Wenn ich Eichenberger und Hagemann tatsächlich vorsätzlich verleumdet hätte, wäre ich in Wirklichkeit davon überzeugt, dass Eichenberger und Hagemann alles richtig gemacht hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Sie haben gar nichts richtig gemacht. Sie haben wider besseren Wissens einen unschuldigen integeren Menschen zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Nicht ich bin der Verleumder, sondern die Personen, die mich seit über 14 Jahren zum potenziellen Gewalttäter verleumdet haben. Nur in totalitären Staaten wird die Wahrheit zum Dauerdelikt erklärt.     

 

Was ich hier in Basel-Stadt seit über 14 Jahren erlebe, ist aus meiner Sicht hochkriminell. Ich sage das nicht, weil ich wider besseren Wissens die Unwahrheit erzählen möchte, sondern weil ich alles, was ich hier schildere, beweisen kann. Es ist meine tiefste Überzeugung, dass die Basler Justiz in meinem Fall systematisch kriminell gehandelt hat. Meine Beweisanträge und meine Zeugen wurden regelmässig abgelehnt. Alle meine Befangenheitsanträge wurden systematisch kostenpflichtig abgeschmettert. Die Delikte, die mir vorgeworfen wurden, sind in Wirklichkeit alles Grundrechte, deren Ausübung von der Bundesverfassung ausdrücklich erlaubt sind. Dass die gesamte Basler Justiz meine freie Meinungsäusserung einstimmig zum Dauerdelikt erklärte, beweist, dass die Basler Justiz wider besseren Wissens rechtswidrige Urteile fällt.

 

Es ist mir nach 14 Jahren Kampf mit dem Basler Beamten- und Behördenfilz klar geworden, dass es hier nicht mehr ums Recht geht, sondern ausschliesslich um die Durchsetzung von üblen Machtinteressen. Ausserdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass alle meine Äusserungen zum Basler Justizfilz unterdessen verjährt sind und die Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann nicht innerhalb der gültigen Fristen für Ehrverletzungsdelikte eingereicht wurden. Aufgrund dieser Fakten, beantrage ich, mich von allen Anschuldigungen freizusprechen und mir eine faire Entschädigung für meinen unglaublichen Dauer-Stress zukommen zu lassen.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 


Lehrer H.  

Samstag, 5. September 2020

Lehrer H. muss erneut vor das Basler Strafgericht

Am Mittwoch, den 9. September 2020 muss Lehrer H. am Morgen um 8.15 Uhr erneut beim Basler Strafgericht antraben. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann persönlich haben eine Privatklage gegen den Lehrer eingereicht, weil sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen. Zur Erinnerung: Die beiden Staatsfunktionäre hatten beschlossen, den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre unbedingt ins Gefängnis zu sperren. Das aus unserer Sicht kriminelle Gerichtsurteil hatte allerdings vor dem Basler Appellationsgericht und vor dem Bundesgericht keinen Bestand. Weil Lehrer H. Strafanzeigen gegen die beiden Funktionäre eingereicht hatte, deckten die zwei Juristen postwendend den Lehrer ebenfalls mit Strafanzeigen ein: Lehrer H. sei ein Verleumder und habe falsche Anschuldigungen getätigt. In Tat und Wahrheit waren es aber die beiden Staatfunktionäre, die den Lehrer massiv in dessen Ehre verletzten. Es ist erwiesen, dass Eichenberger und Hagemann vorsätzlich Lügen konstruierten, um Lehrer H. als "gefährlichen Gewalttäter" zu diffamieren. Ohne jeglichen Beweis behaupteten die beiden, Lehrer H. sei vor dem Privathaus von Eichenberger herumgeschlichen und von deren Ehemann vertrieben worden. Diese Lüge ist derart perfid, dass sie nur von Eva Eichenberger stammen kann. Die Wahrheit ist: Lehrer H. stand nie vor dem Haus der Staatsanwältin und hat den Ehemann von Eichenberger nie zu Gesicht bekommen, denn er ist seit Jahren tot. Was bringt Eva Eichenberger dazu, ihren toten Ehemann als Zeugen für ihr frei erfundenes Konstrukt zu missbrauchen? Ist es die totale Skrupellosigkeit einer machthungrigen Staatsanwältin, die ihre Gegner mittels perfiden Lügen ins Gefängnis sperren will, oder ist es eine Krankheit, die dieser Frau schwer zu schaffen macht? Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin schien sich für diese Fragen nicht zu interessieren. Sie stellte einen Strafbefehl gegen Lehrer H. aus und würgte die Strafanzeigen von Lehrer H. kurzerhand ab. Weil Lehrer H. Beschwerde gegen diesen Strafbefehl einreichte, muss jetzt Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese diesen Fall beurteilen. Gerne hätte Lehrer H. die beiden Privatkläger Eichenberger und Hagemann als Zeugen befragt. Richterin Nese lehnte diesen Antrag allerdings ab.