Samstag, 20. April 2019

Wie man einen unschuldigen Lehrer in ein Strafverfahren verwickelt, um ihn finanziell zu ruinieren


Der Baslerstab-Artikel vom 23.7.2007 war der Startschuss zur zweiten arglistigen Intrige, die von Anfang an gegen Lehrer H. geplant war. Unter dem Pseundonym R. Jauslin verschickte ein Unbekannter zahlreiche E-Mails an verschiedene Personen in der ganzen Schweiz. Thema war immer Dr. Christoph Eymann, dem man vorwarf, Steuern hinterzogen zu haben oder eine Hanfplantage betrieben zu haben. Damit niemand herausfinden konnte, wer diese Mails verschickte, wurden laut dem Ermittlungsbeamten Bruno Glauser verschiedene E-Mail-Adressen und ein Anonymisierungsprogramm verwendet. Der Täter soll sich mit seinem Laptop in ungeschützte wlan-Systeme eingehackt haben und von dort aus die "Schmähtexte" in die ganze Schweiz verteilt haben. Auf rund 500 Akten-Seiten dokumentiert Bruno Glauser seine Jagd auf den Unbekannten. Bis auf den heutigen Tag ist nicht klar, wer dieser Unbekannte ist. Klar ist nur, dass Lehrer H. mit diesem Unfug nicht das geringste zu tun hatte. Er besass noch nie einen Laptop und hatte auch keine Ahnung von Anonymisierungssoftware. Zu den zahlreichen E-Mail-Adressen des unbekannten Täters gehörte auch die Adresse "advocatus70@gmx.ch". Bis auf den heutigen Tag will die Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden haben, wer sich hinter dieser Adresse versteckt.
 

Trotzdem behauptete Bruno Glauser wahrheitswidrig, Lehrer H. habe mit dieser Adresse den Blog "Advocatus" eröffnet. Aufgrund dieser Lüge wurde Lehrer H. vom Basler Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Claudius Gelzer, Jacqueline Frossard und Carl Gustav Mez wegen "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt. Fakt ist: Diese Mail-Adresse und dieser Blog gehörten nie dem Lehrer, sondern dem unbekannten Täter, der auch den Blog "IG Breitensport" ins Leben gerufen hatte. Um trotzdem die Spur auf Lehrer H. zu lenken, griff die Basler Staatsanwaltschaft zu einem kriminellen Trick. Obwohl die Faktenlage klar das Gegenteil bewies, informierte der damalige Leitende Staatsanwalt Beat Voser Herrn RR Dr. Eymann vorsätzlich falsch. Aufgrund dieser falschen Information konnte Eymann jetzt endlich seinen Anwalt Gabriel Nigon auf den unschuldigen Lehrer hetzen.


Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann war klar, dass man dem Lehrer auf Grund der Faktenlage keine "Irreführung der Rechtspflege" anhängen konnte und sprach H. von dieser Anschuldigung frei. Daraufhin ging Staatsanwältin Eva Eichenberger in die Berufung und erreichte, dass Lehrer auch in diesem Punkt verurteilt wurde. Die Richter Gelzer, Frossard und Mez gingen auf die Entlastungsbeweise von Lehrer H. nicht im geringsten ein und verurteilten den Lehrer für eine Tat, die dieser nie begangen hatte.

Wenn man das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Dr. Christoph Eymann unter die Lupe nimmt, wird schnell klar, wie die neuste Strategie von Eymann für den Lehrer enden wird. Zwar ist es Eymann nicht gelungen, Lehrer H. in der Psychiatrie zu versenken, es ist ihm auch nicht gelungen, H. für 2 Jahre ins Gefängnis zu sperren, aber es wird ihm wahrscheinlich gelingen, Lehrer H. finanziell völlig zu ruinieren. Wir sind gespannt, wie viel Geld Eymanns Anwalt Gabriel Nigon für seine zweifelhafte Tätigkeit vom unschuldigen Lehrer einfordern wird.

Donnerstag, 18. April 2019

Liselotte Henz - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht


Appellationsgerichtspräsidentin Lieselotte Henz hat schon mehrmals den Weg von Lehrer H. gekreuzt. Immer wenn der Lehrer mit dieser Person zu tun hatte, wurde es teuer für den Lehrer. Als Henz noch Richterin am Basler Strafgericht war, entschied sie, dass sämtliche Personen, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, eine reine Weste hätten. Für diesen Entscheid musste Lehrer H. 9 mal Fr. 500.-- hinblättern. So viel zur Befangenheit von Liselotte Henz. In ihrer Rolle als Appellationsgerichtspräsidentin hatte sie 2017 die Befangenheit ihres Kollegen Christian Hoehnen abzuklären. Henz hatte keine Lust ihren Kollegen als befangen zu bezeichnen, obwohl dieser Richter sämtliche Beschlüsse der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin über den Haufen geworfen hatte. Henz trat auf das Begehren von Lehrer H. einfach nicht ein, verlangte aber trotzdem eine Gebühr von Fr. 300.--. In ihrem neusten Urteil vom 14.3.2019 bleibt sich Henz einmal mehr treu. Diesmal erklärte sie ihren Kollegen Claudius Gelzer als unbefangen, obwohl der tatsächlich behauptet hatte, Ehrverletzungsdelikte seien Dauerdelikte. Erst nachdem Gelzer vom Bundesgericht zurückgepfiffen wurde, kam die gesamte Inkompetenz dieses Richters an den Tag. Zur Erinnerung: H. wurde von diesem Richter wegen "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt, obwohl die Beweislage klar für die Unschuld des Lehrers spricht. Lehrer H. wurde von diesem Richter wegen "Falscher Anschuldigung" verurteilt, weil er die 9 Personen, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten, strafrechtlich verfolgen liess. Lehrer H. wurde von diesem Richter wegen "planmässiger Verleumdung" verurteilt, weil er die Fakten ins Netz gestellt hatte. Henz interessierte sich einmal mehr nicht für die Fakten und behauptete Gelzer müsse nicht in den Ausstand treten. Wörtlich schrieb die Rechtsverdreherin:

"Entscheide oder Untersuchungshandlungen, welche sich im nachhinein als falsch erweisen, begründen nicht schon an sich einen objektiven Anschein der Befangenheit. Lediglich besonders schwere oder wiederholte Fehler, die schwere Pflichtverletzungen des Magistraten bilden, können einen Verdacht der Parteilichkeit begründen. Ein schwerer Fehler ist in der Annahme eines Dauerdelikts nicht zu erblicken."

Natürlich ist es im Minimum ein schwerer Fehler, Ehrverletzungen als Dauerdelikt zu bewerten. Vor allem dann, wenn man damit versucht die Verjährungsfristen vorsätzlich zu umgehen. Aus unserer Sicht ist die Handlung von Gelzer nichts anderes als Amtsmissbrauch und sollte entsprechend bestraft werden. Besonders pikant an dieser Geschichte ist die Tatsache, dass die beiden anderen Richter, die an der Verurteilung von Lehrer H. mitgewirkt hatten, auch am Ausstandsbegehren betr. Gelzer mitwirkten. Frossard und Mez, welche zusammen mit Gelzer den unschuldigen Lehrer zu rund 50'000 Franken Verfahrenskosten verurteilt hatten, sprechen also mit Kollegin Henz, ihren Kollegen Gelzer von der evidenten Befangenheit frei. Wer bisher glaubte, die Basler Justiz sei vertrauenswürdig und Lehrer H. sei ein Spinner oder Querulant, müsste spätestens jetzt aufwachen. Falls Sie jetzt glauben, dies sei der Höhepunkt dieser unlustigen Lachnummer, irren Sie sich gewaltig! Lehrer H. wird demnächst wieder vor Gericht stehen. Die Namen der Richter sind bekannt: Gelzer, Frossard und Mez. Für das Abwürgen des Ausstandsbegehrens berechneten Henz, Frossard und Mez dem Lehrer einmal mehr Fr. 500.--. Lehrer H. darf das Urteil natürlich an das Bundesgericht weiterziehen. Damit es dort behandelt wird, muss er allerdings einen Kostenvorschuss von mind. Fr. 1000.-- leisten.

Mittwoch, 17. April 2019

R. Jauslin - Der grosse Unbekannte



Noch immer gibt es im Mobbing-Fall betreffend Lehrer H. zahlreiche Ungereimtheiten. Besonders erwähnenswert wäre dabei der ominöse Herr Jauslin, der in seinen Blogs "IG Breitensport", "Advocatus" und "Wahlempfehlung für unseren LDP-Regierungsrat" über Jahre hinweg Stimmung gegen Dr. Christoph Eymann machte. Peter Knechtli, der sich immer sehr für Eymann ins Zeug legte, schrieb in Online Reports folgendes:


Die Basler Staatsanwaltschaft begann zu ermitteln und stellte bald fest, dass R. Jauslin diverse E-Mail-Adressen nutzte. Hauptermittler Bruno Glauser sammelte die diversen E-Mail-Adressen und erstellte davon eine Aktennotiz.


Mit der E-Mail-Adresse "advocatus70@gmx.ch" eröffnete R. Jauslin den Blog "Advocatus". Auf diesen Blog kopierte er diverse Artikel von Lehrer H., um den Anschein zu erwecken, Lehrer H. unterhalte diesen Blog. Zuerst glaubte der Lehrer, er habe einen Mitstreiter gefunden. Als er auf diesem Blog dann mit vollem Namen genannt wurde, sah sich Lehrer H. aber in seiner Persönlichkeit verletzt. Auch die Lüge, der Lehrer sei psychiatrisiert worden, wollte H. nicht auf sich sitzen lassen. Er erstatte Strafanzeige gegen die 3 Blogs "IG-Breitensport", "Advocatus" und "Wahlempfehlung für unseren LDP-Regierungsrat". Schliesslich wurde der Lehrer von Bruno Glauser auf die Staatsanwaltschaft vorgeladen und dort als Auskunftsperson vernommen. Nach einer halben Stunde behaupte Bruno Glauser wahrheitswidrig, Lehrer H. habe den Blog "Advocatus" selber eröffnet und sich damit der "Irreführung der Rechtspflege" schuldig gemacht. Mit diesem kriminellen Amtsmissbrauch lenkte Bruno Glauser die Ermittlungen auf Lehrer H., der mit diesem Blog nicht das geringste zu tun hatte.

Dass die Staatsanwaltschaft bis auf den heutigen Tag nicht herausgefunden haben will, wer sich tatsächlich hinter den 25 verschiedenen E-Mail-Adressen versteckt, stinkt zum Himmel. Aufgrund der üblen Machenschaften Glausers wurde Lehrer H. ohne Beweise vom Appellationsgericht und vom Bundesgericht wegen angeblicher "Irreführung der Rechtspflege" zu 1 Monat bedingter Haft verurteilt. Für Lehrer H. ist dieser Amtsmissbrauch eine grosse Schweinerei. Lehrer H. war nie in der Psychiatrie, warum sollte er Dinge über sich behaupten, die nicht stimmen? Dem Appellationsgericht und dem Bundesgericht war es völlig egal, dass die Ermittlungen Glausers die Rechtspflege vorsätzlich in die Irre führten. Wir haben die rund 5000 Aktenseiten, die Glauser produziert hat, gelesen und dabei festgestellt, dass die Basler Staatsanwaltschaft angeblich bis auf den heutigen Tag nicht herausgefunden haben will, wer sich tatsächlich hinter den 25 E-Mail-Adressen versteckt. Das ist für die Basler Strafverfolgungsbehörde entweder ein Armutszeugnis, oder aber sie verhindert vorsätzlich, dass die Öffentlichkeit jemals erfährt, wer hinter diesen Blogs steckt. Aus unserer Sicht ist klar, dass die drei oben erwähnten Blogs nur eröffnet wurden, um den unschuldigen Lehrer in ein Strafverfahren zu verwickeln und ihm eine rechtswidrige Hausdurchsuchung aufzunötigen. Bis auf den heutigen Tag konnten sämtliche Gegenstände und Akten, die Lehrer H. entwendet wurden, nicht als Beweise verwendet werden. Die Basler Staatsanwaltschaft und die Basler Gerichte missbrauchen offensichtlich ihre Macht, um einen unschuldigen Lehrer mit haltlosen Behauptungen zu verurteilen. Dass das Bundesgericht dabei weitgehend mitspielt, ist eine grosse Schande für die Schweiz. Behördenkriminalität macht offensichtlich auch vor unseren höchsten Richtern nicht halt.

Dienstag, 16. April 2019

Das wahre Gesicht des Dr. Christoph Eymann


In unserem Post vom 1. April vermeldeten wir, dass sich Dr. Christoph Eymann persönlich bei Lehrer H. entschuldigt hat. Wir haben in diesem Post einen Dr. Christoph Eymann gezeigt, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Bis auf den heutigen Tag hat der Magistrat nie das Gespräch mit Lehrer H. gesucht. Eymann hat im Mobbingfall um den unbequemen Lehrer immer aus dem Hintergrund agiert. Die Drecksarbeit liess er seine Mitarbeiter Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer und Thomas Baerlocher machen. Gaby Jenö setzte die Lüge in die Welt, der Lehrer habe sie bedroht. Aufgrund dieser Lüge wollte sie dem Lehrer fristlos kündigen. Um sich der Nachwelt als grosszügigen Leiter des Basler Erziehungsdepartements zu präsentieren, wandelte Eymann die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung um. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht fest, das auch die ordentliche Kündigung rechtswidrig war. Gaby Jenö machte weiter. Obwohl Lehrer H. völlig gesund und arbeitsfähig war, nötigte sie den Lehrer, sich von Dr. Daniel Fasnacht psychiatrisch begutachten zu lassen. Da Lehrer H. aber schon im Besitze eines psychiatrischen Gutachtens war, in welchem seine Gesundheit in keinem einzigen Punkt angezweifelt wurde, verzichtet er auf eine weitere Begutachtung. Dieses Nichterscheinen bei Dr. Daniel Fasnacht legte Gaby Jenö als schwere Pflichtverletzung aus und kündigte dem Lehrer erneut. Leider stellte sich das Verwaltungsgericht unter der Leitung von Dr. Marie Louise Stamm diesmal gegen den Lehrer. Mit der Verweigerung der psychiatrischen Begutachtung habe Lehrer H. eine schwere Pflichtverletzung begangen und die Kündigung sei rechtens, lautete die fadenscheinige Begründung. Jahre später stellte sich heraus, dass das Dreiergericht, welches dieses Urteil gefällt hatte, von der 1. Gerichtsschreiberin zusammengestellt wurde. Diese Praxis ist bekanntlich bundesrechtswidrig. Auch der Spruchkörper in Basel-Stadt muss von einem gewählten Richter zusammengestellt werden. Als Lehrer H. von diesem Skandal erfuhr, verlangte er innerhalb der Frist von drei Monaten eine Revision dieses Urteils, welches ihn in die langjährige Arbeitslosigkeit beförderte. Das Revisionsgesuch wurde auch Dr. Christoph Eymann für eine Stellungnahme unterbreitet. Am 2. April liess er durch seinen Anwalt Gabriel Nigon verkünden, dass das Revisionsgesuch von Lehrer H. abzuweisen sei. Wörtlich hiess es:

"Mit Blick auf die Tatsache, das am Appellationsgericht Basel-Stadt die Spruchkörperzusammensetzungen über Jahrzehnte hinweg in dieser nunmehr als verfassungswidrig beurteilten Art und Weise erfolgt sind, hätte die Gutheissung dieses Revisionsgesuchs zur Folge, dass potentiell sämtliche in dieser Zeitdauer gefassten strafrechtlichen Entscheide, die mit einer Verurteilung des Beschuldigten geendet haben, auf Revisionsgesuche hin aufgehoben werden und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werden müssen, obwohl sie längst in Rechtskraft erwachsen sind. Ein solches Szenario würde das Grundvertrauen der ganzen hiesigen Bevölkerung in die Justiz und die Strafjustiz im Besonderen in den Grundfesten erschüttern. Um dies zu verhindern und mit Blick auf den Umstand, dass es gemäss Art 5 Abs. 1 BV auch Aufgabe der Behörden und Gerichte ist, die Berechenbarkeit und Beständigkeit des Rechts zu gewährleisten und damit dem Gebot der Rechtssicherheit zur Durchsetzung zu verhelfen, gilt es das vorliegende Revisionsgesuch vollumfänglich abzuweisen."

Mit dieser Stellungnahme wird klar, dass es Dr. Christoph Eymann immer nur darum ging, Lehrer H. mit allen Mitteln aus dem Schuldienst zu entfernen. Hätte er dafür plädiert, das Revisionsgesuch gutzuheissen, hätten wir unsere Ansichten über diesen Mann gerne revidiert. Unterdessen wurde in einem Obergutachten der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel-Stadt klar festgestellt, dass Lehrer H. psychisch völlig gesund ist. Auch unter diesem Aspekt hätte sich Dr. Christoph Eymann wohlwollend für das Revisionsgesuch aussprechen können. Die Tatsache, dass Dr. Christoph Eymann dies aber nicht getan hat, zeigt den wahren Charakter dieses sog. Magistraten.

Mittwoch, 10. April 2019

1. April Scherz


Mit seinem Telefonanruf an die Basler Gesundheitsdienste hat der damalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements Basel-Stadt Dr. Christoph Eymann 2006 eine Lawine ins Rollen gebracht, die bis auf den heutigen Tag noch immer nicht zum Stillstand gekommen ist. Was Dr. Christoph Eymann dem damaligen Leiter des Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller telephonisch eingeflüstert hat, steht leider nicht in den Akten. Dass Lehrer H. kurz nach diesem Telefonat aber von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda im eigenen Garten überfallen wurde, ist Fakt. Hätte Dr. Christoph Eymann ein einziges Mal das Gespräch mit Lehrer H. gesucht, wären dem Lehrer zahlreiche unglaubliche Erlebnisse erspart geblieben. Leserinnen und Lesern, die jetzt etwas verwirrt sind, weil sie tatsächlich glauben, Dr. Christoph Eymann habe sich beim Lehrer kürzlich entschuldigt, sind leider einem billigen 1. April-Scherz auf den Leim gegangen. Das Gegenteil ist der Fall! Noch immer bemühen sich Dr. Christoph Eymann und dessen Anwalt Gabriel Nigon mit allen Mitteln, den völlig unschuldigen Lehrer als planmässigen Verleumder darzustellen, der die Rechtspflege in die Irre geführt habe und wider besseren Wissens zahlreiche Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann falsch angeschuldigt habe. Fakt ist: Alle Anschuldigungen, mit denen man den Lehrer seit 13 Jahren auf Trab hält, sind erstunken und erlogen. Lehrer H. ist in Wirklichkeit das Verleumdungsopfer und Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter sind die Täter. Die Basler Staatsanwaltschaft und die Basler Gerichte haben das bunte Treiben gegen Lehrer H. bisher fleissig unterstützt. Die gesamte Basler Justiz sah in den von uns geschilderten Fakten ein angebliches Dauerdelikt. Ein Staat, der die Wahrheit zum Dauerdelikt pervertiert, ist ein totalitärer Staat. George Orwell hat einen solchen Staat in seinem Roman "1984" eindrücklich beschrieben. Es ist zu hoffen, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin endlich ein Machtwort spricht und den Mobbingfall um Lehrer H. neu aufrollt.

Montag, 1. April 2019

Dr. Christoph Eymann entschuldigt sich bei Lehrer H.


"Ja, ich hätte zuerst mit Lehrer H. reden sollen, bevor ich die Basler Gesundheitsdienste dazu drängte, Lehrer H. in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln." 13 Jahre nach dem spektakulären Rausschmiss des beliebten Lehrers, zeigte der ehemalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements erstmals Verständnis für den Lehrer: "Es war ein Fehler, sich nur auf die Informationen meiner Mitarbeiter zu verlassen." 13 Jahre musste Lehrer H. auf diese wohltuenden Worte von Dr. Christoph Eymann warten. Heute am 1. April entschuldigte sich Christoph Eymann telefonisch beim ehemaligen OS-Lehrer. Er habe seinen Mitarbeitern die Story vom selbst- und fremdgefährlichen Lehrer tatsächlich geglaubt. Jetzt, wo aber sämtliche psychiatrischen Gutachten das Gegenteil beweisen, sei es an der Zeit, sich beim arg strapazierten Lehrer H. zu entschuldigen. Dass die Entschuldigung ausgerechnet am 1. April erfolgt sei, sei keine böse Absicht, meinte der Magistrat augenzwinkernd. Lehrer H. freute sich über die freundlichen Worte des ehemaligen Leiters des Basler Erziehungsdepartements und lud den Nationalrat spontan zu einem Bier ein.