Freitag, 16. Dezember 2016

Eva Eichenberger - Staatsanwältin und Privatklägerin



Staatsanwältin Eva Eichenberger behauptet in ihrer Strafanzeige vom 10.3.15, Lehrer H. habe sie wider besseren Wissens systematisch und planmässig verleumdet. Das Gegenteil ist richtig! Eva Eichenberger hat mit zahlreichen anderen Staatsfunktionären Lehrer H. als psychisch kranken potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um H. in die Fänge der Psychiatrie und Justiz zu treiben. Aus ihren zahlreichen Schreiben wird ersichtlich, dass sie Lehrer H. am liebsten für 5 Jahre in der Psychiatrie eingesperrt hätte.  

Seit 2007 missbraucht Staatsanwältin Eva Eichenberger ihr Amt zu Ungunsten des völlig integeren Lehrers. 2007 hatte sie sämtliche Strafanzeigen gegen die Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus seinem Beruf gemobbt hatten, eingestellt. Sie behauptete dabei frech, die Strafanzeigen von Lehrer H. seien rechtsmissbräuchlich und stellte für jede der neun Anzeigen eine Rechnung von Fr. 300.--.  Allerdings stellte die Rekurskammer des Basler Strafgerichts fest, dass sämtliche Strafanzeigen rechtmässig waren.  

Dass OS-Rektorin Gaby Jenö, nie strafrechtlich belangt wurde, obwohl sie Lehrer H. fälschlicherweise beschuldigt hatte, Drohmails geschrieben zu haben,  ist dem Umstand zu verdanken, dass Eva Eichenberger nie nach den behaupteten Drohmails gesucht hatte. In der juristischen Fachsprache heisst dieses strafbare Verhalten "Begünstigung". Um ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, beteiligte sich Eva Eichenberger sogar selber an den zahlreichen Lügenkonstrukten gegen Lehrer H. und behauptete unter anderem, der Lehrer habe sie zu Hause aufgesucht.  

Wir haben sämtliche Schreiben von Staatsanwältin Eva Eichenberger analysiert und kommen zum Schluss, dass diese Frau zusammen mit zahlreichen anderen gewissenlosen Staatsfunktionären in den letzten Jahren ein gigantisches Lügengebilde aufgebaut hat. Dass Eichenberger in ihrer Verzweiflung nun sämtliche Fakten als planmässige Verleumdung pervertiert, entlarvt die arglistige Strategie dieser Staatsanwältin. Laut Eichenberger soll Lehrer H. in insgesamt 502 Fällen vorsätzlich und wider besseren Wissens unschuldige Personen verleumdet haben.  

Die Wahrheit ist: Lehrer H. hat nie jemanden verleumdet. Er hat auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur seine Erfahrungen mit der schweizerischen Justiz geschildert. Er ist fest davon überzeugt, dass das Rechtssystem in Basel-Stadt und in der Schweiz nicht mehr länger tragbar ist. Auch wir sind dezidiert dieser Meinung. Folgende Tendenzen sind in der schweizerischen Justiz festzustellen: 

- Tatsachen werden vorsätzlich verdreht

- Kompetenzen werden massiv überschritten

- Amtsmissbrauch und Amtsanmassung sind an der Tagesordnung

- das Handeln diverser Staatsfunktionäre ist rechtswidrig

- Behördenkriminalität wird strafrechtlich nicht verfolgt

- Behördenmobbing wird systematisch verschwiegen

- Strafverfolgungsbehörden agieren als Strafvertuschungsbehörden

- Organisierte Kriminalität statt faires Verfahren

- Täterschutz bei Staatsfunktionären

- Feministische Strafverfolgung zu Ungunsten unschuldiger Männer

- arglistige Vorgehensweisen von gewissen Staatsfunktionären

- massive kriminelle Energie gewisser Staatsfunktionäre

- staatlicher Terror und Einschüchterung

- Gesetzverdrehung nach Lust und Laune

- Aufstiegsmöglichkeiten für kriminelle Behörden und Beamten

- Bekämpfung des gesunden Rechtsempfindens

- vorsätzliche Pervertierung des Rechts

- rechtswidrige Einstellung von Strafverfahren gegen Beamte 

- Institutionalisierung von Beamten- und Behörden Willkür

- staatlicher Terror gegen Systemgegner

- Vertuschung von Behördenkriminalität

- Satanisches Rechtssystem

- Arglist statt Moral

- Lüge als legales Kommunikationsmittel

- Skrupellosigkeit

- Unschuldige werden vorsätzlich in die Verzweiflung getrieben

- systematische Verdrehung von Fakten

- Lügenkonstrukte statt Wahrheit

- totalitäre Methoden

- selektive Beweiswürdigung

- böswillige Verleumdungen gegen Systemkritiker

- Kriminalisierung von Systemkritikern

- Missbrauch von Gesetzen und Verordnungen

- gezielte Manipulationen

- Zurückhaltung von Beweisen

- Missachtung der Menschenrechte

- Rechtsbeugung

- Femifaschismus

- Opfer werden zu Tätern gemacht

- Gesinnungsterror

- Justizkritiker werden als Verschwörungstheoretiker verleumdet 

Natürlich unternimmt ein totalitärer Staat alles, damit der einfache Bürger nicht erfährt, dass er von einem totalitären Staat unterdrückt wird. Lehrer H. hat seine Meinung regelmässig auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlicht. Leider ist dieser Blog aufgrund einer Intervention der zahlreichen Gegnern von Lehrer H. ohne rechtsgültiges Urteil gelöscht worden.  

Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger die oben beschriebenen Tendenzen allesamt als Verleumdung taxiert, beweist, dass sie tiefer in dieses System verstrickt ist, als ihr lieb ist.  

Es ist zu hoffen, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin die mutmasslich strafbaren Handlungen von Eva Eichenberger erkennt und Anklage erhebt.  

Montag, 12. Dezember 2016

MLaw Jacqueline Frossard - Richterin am Basler Appellationsgericht



Als Polizei-Psychologin war Jacqueline Frossard jahrelang Fachexpertin für das Thema "Gewalt gegen Frauen". In einer Fachtagung, zu der nur Frauen eingeladen wurden, gab die damalige Polizei-Psychologin den Frauen folgende Tipps:

1.     Zu verstehen, dass Männergewalt an Frauen ein Männerproblem ist!

2.     Schweigen Sie nicht zu Gewalt, sondern stellen Sie sich gewalttätigen Männern entgegen!

3.     Überprüfen Sie Ihre eigene Haltung und Ihr Handeln auf versteckte Sexismen und Gewalt und arbeiten Sie gegebenenfalls daran, dies zu ändern!

4.     Leisten Sie Hilfe und Unterstützung, wenn eine Frau bedroht wird!

5.     Respektieren Sie Frauen und behandeln Sie sie als Gleichberechtigte!

6.     Arbeiten Sie mit Frauen zusammen, die sich für die Beendigung von Gender-basierter Gewalt einsetzen!

7.     Erheben Sie Ihre Stimme gegen Homophobie!

8.     Setzen Sie sich mit dem Thema Männlichkeit, Gender- Ungerechtigkeiten und allen ursächlichen Gründen für Gender-basierte Gewalt auseinander!

9.     Helfen Sie jungen Männern dabei, ihre Identität als Mann zu finden ohne Degradierung und Missbrauch von Frauen!

10.  Vermeiden Sie es, Zeitschriften, Musik oder Videos zu kaufen, die Frauen degradieren und Gewalt an Frauen zeigen und verherrlichen!

Auf das Thema "strukturelle Gewalt" ging Jacqueline Frossard nur kurz ein. Die häufigste Form dieser Art von Gewalt sei die Bindung der Frauen an das Heim, sodass sie sich nicht weiterentwickeln können – ausser als Hausfee. Mehr fiel der Polizei-Psychologin zum Thema "strukturelle Gewalt" nicht ein. Auch beim Thema "Gewalt am Arbeitsplatz" wurde das Thema "Gewalt an Männern" vorsätzlich ausgeklammert.

Jacqueline Frossard beschrieb die Spirale von Reaktionen, die durch psychische Gewalt am Arbeitsplatz hervorgerufen folgendermassen;

"Psychische Gewalt grösseren Ausmasses führt bei Frauen einmal zu physischen Symptomen wie Übelkeit, Herzklopfen, einem Schwächegefühl in den Beinen usw. verbunden mit der Ausschüttung von Stresshormonen – eine natürliche Reaktion. Doch hinzu kommen bald auch Selbstzweifel und bohrende Fragen: Bin ich wirklich unfähig, diese Arbeit zu machen? Was habe ich falsch gemacht? So geht das Selbstvertrauen verloren, und der Umgang mit den Personen, mit denen man täglich zusammen ist, wird schwierig."

Nach dem Referat von Jacqueline Frossard verteilten sich die gut hundert Teilnehmerinnen auf fünf Workshops. In einem ging es um die Gleichbehandlung beider Geschlechter in der Architektur. In zwei Workshops – je einem in deutscher und französischer Sprache – wurde die Gewalt durch Sprache analysiert, eine besonders subtile Art des Ausschliessens und Unterdrückens der Frauen. Weiter waren ein Schrei- und ein Wen-Do-Schnupperkurs den Verteidigungstechniken gewidmet.

Heute ist Jacqueline Frossard nicht mehr Polizei-Psychologin, sondern Leiterin der KESB Birstal in Basel-Land, FU-Richterin und Appellationsrichterin in Basel-Stadt. Diesen steilen Karriere-Aufstieg hat sie der massiven Frauenförderung in den letzten Jahren zu verdanken. Leider fanden wir im Internet keine Beiträge, die belegen, dass sich die Polizei-Psychologin jemals auch für das Thema "Gewalt an Männern" interessiert hat.

Dass ausgerechnet Jacqueline Frossard als Appellationsrichterin im Fall Lehrer H. eingesetzt wird, erachten wir deshalb als hoch problematisch. Zahlreiche Frauen übten von 2006-2016 psychische und strukturelle Gewalt an Lehrer H. aus. 2006 behauptete die OS-Rektorin Gaby Jenö wider besseren Wissens, Lehrer H. habe Selbstmord-Drohungen ausgestossen. Um die Situation vorsätzlich eskalieren zu lassen, doppelte die arglistige Rektorin mit der infamen Lüge nach, Lehrer H. habe Drohungen gegen Beamten und Behörden ausgesprochen. Bis auf den heutigen Tag, ist der genaue Wortlaut dieser angeblichen Drohungen nicht bekannt, weil sie in der Realität nie stattgefunden haben. Leider sah Staatsanwältin Eva Eichenberger in den "falschen Anschuldigungen" Jenös keine "strafbare Handlung" und setzte ihre ganze Energie dafür ein, Lehrer H. hinter Gitter zu bringen. Um den völlig integeren Lehrer als "gefährlichen Gewalttäter" zu diffamieren, schreckte die Staatsanwältin nicht einmal davon zurück, selber böswillig zu behaupten, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Eichenberger behauptete sogar gegenüber dem Appellationsgericht, dass Lehrer H. fähig sei, ein "Kapitalverbrechen" zu begehen.

Fakt ist, Lehrer H. hat noch nie in seinem Leben ein Verbrechen begangen. Er hat nur seine Grundrechte wahrgenommen und über die Gemeinheiten, die er erleben musste, berichtet. Offensichtlich fürchten gewisse Beamten und Behörden die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser. Nur so ist es zu erklären, dass gewisse Staatsfunktionäre den Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechte systematisch und vorsätzlich ignorieren. Wer Grundrechte als Delikte bezeichnet, ist aus unserer Sicht gewissenlos, totalitär und kriminell. Wir hoffen, dass MLaw Jacqueline Frossard nicht zu dieser Sorte von Beamten und Behörden gehört. Für alle, die Lehrer H. mit allen Mitteln ins Gefängnis bringen wollen, sei an dieser Stelle noch einmal Artikel 19 der Menschenrechte erwähnt:

"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

Samstag, 10. Dezember 2016

Gedanken zum Tag der Menschenrechte



Heute ist der Tag der Menschenrechte. Leider existieren diese Rechte nur auf dem Papier. In der Realität werden diese Rechte von Beamten und Behörden vorsätzlich mit Füssen getreten. Auch in der Schweiz! Sowohl die Kantonsverfassung als auch die Bundesverfassung ist für gewisse Basler Beamten und Behörden nicht massgebend. Behördenwillkür und Behördenkriminalität gehören in der Basler Verwaltung zur Tagesordnung. Die kriminelle Behördenmafia ist eine Gefahr für alle ehrlichen Bürgerinnen und Bürger.

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

Realität: In der Schweiz gibt es kein Rechtssystem, sondern nur ein Machtsystem. Das Bundesgericht stützt sich ausschliesslich auf die Akten der Vorinstanzen. Die staatlichen Organe werden durch das Bundesgericht in den meisten Fällen geschützt.

2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

Realität: Lehrer H. wird von den staatlichen Organen vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet, um ihm möglichst intensiv zu schaden. Damit ist das staatliche Handeln nicht mehr verhältnismässig, sondern kriminell.

3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

Realität: Obwohl Lehrer H. immer nach Treu und Glauben handelt, missbrauchen die staatlichen Organe systematisch ihre Macht. Lehrer H. wird sogar vom Bundesgericht kein einziges Mal ernst genommen. Es wird von allen Instanzen vorsätzlich gelogen.

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Realität: Nachdem Lehrer H. die Verantwortung für sich übernimmt und der Einladung des Amtsarztes rechtmässig nicht folgt, lässt die Schulbehörde die Situation eskalieren, indem sie den völlig integren Lehrer als potenziellen Amokläufer verleumdet und ihm ein rechtswidriges Strafverfahren anhängt.


Art. 7 Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Realität: Die Schulbehörde verleumdet den völlig integren Lehrer wegen seiner politischen Überzeugung vorsätzlich als psychisch kranken, gefährlichen Gewalttäter. Damit achtet und schützt sie die Würde des Lehrers nicht im Geringsten, sondern verletzt diese systematisch.


Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Realität: Weil Lehrer H. nicht die „richtige“ politische Überzeugung vertritt, wird er von sämtlichen staatlichen Organen als „gefährlicher“ Gewalttäter diskriminiert. Bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlungen wird er von Zivilpolizisten nach Waffen abgesucht.


Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Realität: Lehrer H. wird von sämtlichen Staatsorganen vorsätzlich willkürlich behandelt. Sogar nachdem das Strafverfahren gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung eingestellt wird, lässt die Verwaltungsgerichtspräsidentin Marie-Louise Stamm den Lehrer mehrmals polizeilich nach Waffen durchsuchen. In einer unfairen Verhandlung wird Lehrer H. zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Richter bemüht sich während der Verhandlung nicht ein einziges Mal in die Anklageschrift zu blicken. Die Wortmeldungen des Beschuldigten werden regelmässig unterbrochen. Beweise und Zeugen des Angeklagten werden nicht zugelassen.


Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Realität: Die Schulbehörde versucht die Bewegungsfreiheit des Lehrers mit einem fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) rechtswidrig einzugrenzen. Als ihr das nicht gelingt, hetzen die staatlichen Organe dem völlig integren Lehrer eine Sondereinheit auf den Hals und stecken ihn für 24 Stunden rechtswidrig und willkürlich in Isolationshaft. Die Schulbehörde zwingt den Lehrer, sich von einem von ihr diktierten Psychiater begutachten zu lassen. Als Lehrer H. sich die Freiheit nimmt, den eigenen Psychiater zu konsultieren, erhält er eine „Ordentliche Kündigung“ wegen angeblich „schweren Pflichtverletzung“. Um dem Lehrer die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zu erschweren, verurteilt der Richter den unschuldigen Lehrer zu 3 Monaten Beugehaft.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Realität: Nachdem Lehrer H. von der Sondereinheit auf den Boden gerissen wird und ohne Gegenwehr mit Handschellen gefesselt auf dem Bauch liegt und um Luft ringt, wird ihm von den staatlichen Organen ohne jeglichen Grund noch eine Augenbinde verpasst. Nachher muss er sich vor den Polizisten mehrmals ausziehen und sich sog. „Leibesvisitationen“ unterziehen. In einer völlig unverhältnismässigen Beugehaft wird Lehrer H. 20 Tage wie ein Krimineller behandelt.


Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

Realität: Lehrer H. informiert in einem eigenen Blog über die willkürlichen und rechtswidrigen Handlungen der diversen Staatsorgane. Unter Androhung der Kündigung wird Lehrer H. von der Schulbehörde gezwungen, alle Informationen, die den Arbeitgeber Basel-Stadt betreffen, zu löschen.  Schliesslich unterstellt man dem Lehrer, er habe Beamten und Behörden planmässig verleumdet und verurteilt ihn zu 2 Jahren unbedingter Haft.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

Realität: Nachdem Lehrer H. unter Androhung der Kündigung seine Informationen auf seinem Blog gelöscht hat, verbreiten anonyme Autoren die neusten Meldungen über die staatlichen Übergriffe gegen den integren Lehrer. Die Schulbehörde macht den Lehrer dafür verantwortlich und wirft ihm „rufschädigende“ Äusserungen vor, um ihm erneut zu kündigen. Schliesslich wird Lehrer H. zu 2 Jahren Haft wegen angeblicher "Planmässiger Verleumdung" verurteilt.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Realität: Es dürfen nur Informationen verbreitet werden, die nicht „staatsfeindlich“ sind. Wer über „Behördenkriminalität“ informiert, schädigt angeblich den Ruf der staatlichen Organe.


Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantien

1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

Realität: Die staatlichen Organe lassen sich so viel Zeit, wie sie wollen. Angeklagte haben Fristen bis zu 10 Tagen, die sie einhalten müssen.

2 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.

Realität: Beim sog. „rechtlichen Gehör“ wird man zwar angehört, aber von den staatlichen Organen auf keinen Fall ernst genommen. Das gilt sowohl für die Kantonsgerichte als auch für das Bundesgericht.

3 Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Realität: Wer unentgeltliche Rechtspflege beantragt, muss den staatlichen Organen seine finanzielle Lage bis ins Détail schildern. Nur wer von der Fürsorge lebt, erhält unentgeltliche Rechtspflege. Bevor die staatlichen Organe tätig werden, müssen happige Vorschüsse geleistet werden. Im Kampf um seine Rechte wurde Lehrer H. von den staatlichen Organen genötigt, über Fr. 10‘000.— Gerichtsgebühren zu bezahlen.


Art. 30 Gerichtliche Verfahren

1 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.

Realität: Die Gerichte sind weder unabhängig noch unparteiisch. Die Gesetze werden völlig willkürlich ausgelegt, so dass der Staat am Schluss immer gewinnt. Klagen gegen staatliche Organe werden vom Bundesgericht systematisch abgewiesen. Lehrer H. wurde ohne Beweise wegen angeblicher Verleumdung zu 2 Jahren unbedingter Haff verurteilt und mit sofortiger Wirkung in Beugehaft genommen.

2 Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Realität: In jedem Kanton funktionieren die Behörden gleich. Es geht nicht um Recht, sondern in erster Linie um Macht. Die Gewaltentrennung existiert nicht. Sie ist eine grosse Lüge, mit der dem Volk ein Rechtsstaat vorgaukelt wird, der in Wirklichkeit gar nicht existiert. Eigentlich wäre der Gerichtsstand Basel-Land, aber da die Strafanzeigen gegen die staatlichen Mobber als "falsche Anschuldigungen" pervertiert wurden, wurde der Gerichtsstand nach Basel-Stadt verlegt.

3 Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

Realität: Lehrer H. wird vom Basler Strafgericht zwei Mal von einer öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen. Da Lehrer H. jeweils als einziger im Publikum sitzt, fällt es den jeweiligen Gerichtspräsidenten leicht, eine öffentliche in eine geschlossene Verhandlung umzuwandeln. Diese Praxis zeigt, dass die staatlichen Organe offensichtlich etwas zu verbergen haben.


Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte

1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

Realität: Die Grundrechte werden von den staatlichen Organen systematisch vorsätzlich verletzt. Wer sich dagegen wehren will, muss den Weg über die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof in Kauf nehmen. Dieser Weg kostet Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof regelmässig wegen Verletzung der Grundrechte verurteilt. Statistiken zu diesem Thema sind aber äusserst schwierig zu finden.

2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Realität: In der Realität findet genau das Gegenteil statt. Die staatlichen Organe verletzen die Grundrechte systematisch. Üble Nachrede, Verleumdung, Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, falsche Anschuldigung, falsches Zeugnis, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Drohung, Verletzung des Berufsgeheimnisses und einfache Körperverletzung gehören zu den bundesgerichtlich geschützten Mitteln der staatlichen Organe, die einfachen Leute aus dem Volk zu unterdrücken.

3 Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.

Realität: Auch hier ist das Gegenteil der Fall. Private, welche noch an die Menschenrechte glauben, werden von den staatlichen Organen mit willkürlicher Staatsgewalt systematisch „präventiv“ verunglimpft.


Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

Realität: Mit diesem Artikel können die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger jederzeit eingeschränkt werden. Wer die staatlichen Organe stört, kann jederzeit als „ernste, unmittelbare und nicht abwendbare Gefahr“ in seinen Grundrechten eingeschränkt werden. Lehrer H. ist Opfer dieses Artikels geworden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Lehrers in seinem Urteil vom 23. November 2009 mit den üblichen Floskeln ab.

2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

Realität: Wer die kriminelle Energie der staatlichen Organe thematisiert, muss damit rechnen, von den Behörden als psychisch krank und gefährlich stigmatisiert zu werden. Wer angeblich „psychisch krank“ ist, wird in seinen Grundrechten eingeschränkt. Das kann bis zur mehrtägigen Isolation in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt führen. Wer sich dort nicht ans Bett fesseln lassen will, wird zwangsweise mit Neuroleptika vollgepumpt. Erst wer jeglichen Widerstand aufgibt, und lebenslang Neuroleptika einnimmt, gilt als geheilt.

3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

Realität: Das Ziel der Schulbehörde, die Grundrechte von Lehrer H. einzuschränken sind gründlich gescheitert. Es ist der Schulbehörde nicht gelungen, Lehrer H. als „psychisch kranken“ Menschen zu diskreditieren und ihn bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Anstalt wegzusperren. In ihrem Kampf gegen Lehrer H. haben alle beteiligten staatlichen Organe die Verhältnismässigkeit massiv überschritten. Leider vertuscht auch das Bundesgericht als letzte nationale Rechtsinstanz die kriminellen Handlungen der Basler Behördenmafia vorsätzlich. Fast alle Blogs, die zum Thema "Lehrer H." informierten, sind unterdessen nicht mehr aufrufbar.

4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

Realität: Die staatlichen Organe besitzen das Gewaltmonopol. Jeden Tag verletzen die Behörden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wer gegen die staatlichen Organe prozessiert, verliert viel Zeit, Geld und Nerven. Wer schützt uns Bürgerinnen und Bürger vor diesem Unrechtsstaat?

Montag, 5. Dezember 2016

Die Rolle der Basler Regierung im Mobbingfall Lehrer H.


Nicht nur im Fall "Baschi Dürr", sondern auch im Mobbing-Fall Lehrer H. hat es die Basler Regierung versäumt, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass eine ausserordentliche Staatsanwältin diverse Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann untersucht. Zur Erinnerung: Diese beiden Staatsfunktionäre hatten den völlig unbescholtenen Lehrer als hochgefährlichen Gewalttäter dargestellt, der jederzeit zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. In einer völlig unfair geführten Gerichtsverhandlung wurde Lehrer H. zu 2 Jahren unbedingter Haft wegen angeblicher Verleumdung verurteilt. Damit sich der Lehrer möglichst schlecht gegen dieses haarsträubende Urteil wehren konnte, wurde er unter Missachtung der 10-tägigen Berufungsfrist mit sofortiger Wirkung in sog. Sicherheitshaft genommen. Allerdings liess sich Lehrer H. in dieser Haft nicht beugen, sondern legte Berufung gegen das rechtswidrige Urteil ein.

In Tat und Wahrheit war es nämlich nicht Lehrer H., der die zahlreichen Staatsfunktionäre 
"planmässig verleumdet" hatte, sondern die Staatsfunktionäre selber, hatten den Lehrer vorsätzlich als psychisch kranken potentiellen Gewalttäter diffamiert, um rechtswidrig die Kündigung auszusprechen. Pikant an der ganzen Angelegenheit ist, dass zwei Regierungsmitglieder selber in den Mobbingfall Lehrer H. verwickelt sind. Da wäre zum einen Regierungsrat Dr. Guy Morin, der seinen Sohn in der Klasse hatte, die von Lehrer H. geführt wurde. Obwohl Lehrer H. mit dieser Klasse nicht die geringsten Probleme hatte und die Kinder sehr gerne in den Unterricht von Lehrer H. gingen, behauptete Dr. Guy Morin am Elternabend, dass die Freistellung von Lehrer H. rechtens sei. Zum anderen wäre zu erwähnen, dass Regierungsrat Eymann persönlich das Mobbing gegen Lehrer H. abgesegnet hatte, in dem er mittels Telefonat dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller den Auftrag gab, Lehrer H. mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Mit allen Mitteln liessen in der Folge diverse Staatsfunktionäre die Situation von Lehrer H. während dessen Sommerferien 2006 eskalieren. Kurz bevor Lehrer H. wieder seiner Arbeit an der Orientierungsschule nachgehen wollte, wurde er von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. 

Natürlich erstattete Lehrer H. auch gegen Dr. Christoph Eymann Strafanzeige. Das Verfahren wurde aber vom einem ausserkantonalen Sonderstaatsanwalt abgewürgt. Aus unserer Sicht ist es die Basler Regierung gewohnt, den Einsatz von Sonderstaatsanwälten nicht zu kommunizieren, weil diese offensichtlich regelmässig zu Gunsten der Staatsmacht agieren.

Es ist zu hoffen, dass die Basler Zeitung auch im Mobbingfall Lehrer H. ihre Recherchen auf den neusten Stand bringt.