Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rechtsbeugung in der Schweiz

 

Auf den ersten Blick tönt die Schlagzeile in der BaZ vom 16.12.20 erfreulich. Auf den zweiten Blick eher unerfreulich. Wenn das Bundesgericht dem unschuldigen Lehrer tatsächlich Recht gegeben hätte, hätte es ihn von allen frei erfundenen Anschuldigungen frei gesprochen. Dass Lehrer H. nach seiner Entlassung einen Plan gefasst und seine Peiniger mit unwahren Anschuldigungen verleumdet haben soll, ist eine bösartige Verschwörungstheorie. Lehrer H. hatte es nie nötig, unwahre Anschuldigungen zu verbreiten, weil die Fakten klar aufzeigen, dass Lehrer H. seinen Job als Lehrer nicht freiwillig aufgab. Laut Bundesgericht ist es angeblich eine schwere Pflichtverletzung, wenn sich ein völlig gesunder Mensch nicht psychiatrisieren lassen will. Für Lehrer H. sind Bundesrichter, die solche Entscheide treffen, kriminell. Als er 2006 aus seinem Beruf gemobbt wurde, glaubte er noch an das Recht. Er glaubte, dass Richter an Wahrheit und Gerechtigkeit interessiert seien. Vierzehn Jahre später weiss er es besser. Er hat gegen sämtliche Verfügungen seiner Peiniger systematisch den Rechtsweg beschritten und tausende von Franken hingeblättert. Für jeden kriminellen Entscheid der Richter musste er tief ins Portemonnaie greifen. Sogar wenn die Urteile vom Bundesgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde, wurde er zur Kasse gebeten. Nach vierzehn Jahren Rechtsweg dürfte Lehrer H. begriffen haben, dass es den Richtern nicht um Gerechtigkeit geht, sondern nur um die Durchsetzung der bestehenden Machtverhältnisse. 

Lehrer H. hat in den letzten vierzehn Jahren nur seine Menschenrechte wahrgenommen. Seine auf den Fakten basierenden Posts im Internet wurden vom Justiz-Filz zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert. Seine Strafanzeigen wurden zur "Falschen Anschuldigung" bzw. "Irreführung der Rechtspflege" verdreht. Gegen eine derart kriminelle Justiz ist kein Kraut gewachsen. Eine Justiz, die ihre Opfer zusätzlich noch finanziell in den Ruin treibt, ist abgrundtief böse. Rechtsbeugung ist offiziell verboten. In der Schweiz ist sie leider an der Tagesordnung.        

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Michael Bär - Kommentarschreiberling in der BaZ

Wir wissen nicht, was Michael Bär geritten hat, einen derart dummen Kommentar in der BaZ abzugeben. Die beiden Sätze strotzen nur so von Fehlern und wahrheitswidrigen Behauptungen. Hier ungeschminkt die Wahrheit:

Lehrer H. verlor seine Stelle vor 14 Jahren, weil das Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann beschlossen hatte, dem beliebten Lehrer zu kündigen. Der Grund war nicht "Cybermobbing", sondern eine angeblich schwere Pflichtverletzung, die allerdings nie stattfand. Das Basler Erziehungsdepartement verleumdete den völlig gesunden Lehrer planmässig als Fall für die Psychiatrie und unternahm alles, um ihn in eine Klinik sperren. Weil Lehrer H. sich nicht von Dr. Daniel Fasnacht psychiatrisieren lassen wollte, betrachtete dies Dr. Christoph Eymann als schwere Pflichtverletzung und beantragte die ordentliche Kündigung. Erst nach der Kündigung begann sich Lehrer H. zu wehren. Als alle seine Strafanzeigen gegen den Mobbing-Filz von Staatsanwältin Eva Eichenberger in den Boden gestampft wurden, eröffnete er den Blog "staatsmobbing.twoday.net", wo er die Fakten präsentierte. Dies passte Dr. Christoph Eymann natürlich nicht und er liess mit seinem Anwalt den Blog ohne gerichtlichen Beschluss sperren. Bis auf den heutigen Tag konnten weder die Basler Justiz-Mafia, noch das Bundesgericht beweisen, dass Lehrer H. "planmässige Verleumdung" betreibt. Lehrer H. machte auch in seiner letzten Eingabe den Bundesrichtern klar, dass er niemanden verleumdet habe. Das interessierte die Bundesrichter aber nicht im geringsten. Lehrer H. prozessiert also nicht wegen Formfehlern, sondern wegen der kriminellen Behauptung, er habe unschuldige Menschen planmässig verleumdet. Dass das Basler Appellationsgericht nur an den Formfehlern aufgehängt wird und nicht an seinen kriminellen Urteilen, lässt auf ein mieses Zusammenspiel zwischen Appellationsgericht und Bundesgericht schliessen. Bei jedem Formfehler wurden die Urteile der Basler Richter zwar kassiert, aber Lehrer H. wurde vom Bundesgericht jedes Mal mit rund Fr. 3000.-- zur Kasse gebeten. Lehrer H. hat in den letzten 14 Jahren viele Einsichten gehabt. Er hat sie alle auf seinem Blog veröffentlicht. Dies passte gewissen Staatfunktionären nicht. Sie fassten den Plan, den Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen und ihn als "Cyber-Mobber" zu verleumden. Dem Gegner das vorzuwerfen, was man selber praktiziert, ist unterste satanische Schublade. Wer Ursache und Wirkung vorsätzlich verdreht und damit die Wahrheit vorsätzlich zerstört, ist in unseren Augen ein krimineller Satanist. Michael Bär gehört offensichtlich dazu. 

Sonntag, 13. Dezember 2020

Lehrer H. im Kampf mit den Behörden

Der Kampf von Lehrer H. gegen die Behörden ist mit dem Bundesgerichtsurteil vom 30. November 2020 in eine neue Phase getreten. Die zuständigen Bundesrichter Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari und Beatrice Van de Graaf haben festgestellt, dass das Basler Appellationgericht unter der Mitwirkung von Claudius Gelzer, Jacqueline Frossard und Carl Mez erneut gepfuscht hat. Diesmal haben es die Basler Juristen verbockt, die Strafzumessung korrekt vorzunehmen. Wer zwei Mal vom Bundesgericht gerügt wird, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, zumindest einen inkompetenten Eindruck zu hinterlassen. Dass die gleiche Truppe des Basler Appellationsgerichts nächstes Jahr nun zum dritten Mal über das Schicksal von Lehrer H. richten soll, ist gelinde gesagt grenzwertig. Gelzer und seine Komplizen wollen den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln wegen angeblich planmässiger Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verurteilen. In Tat und Wahrheit sind es aber die sieben Beschwerdegegner, die den Lehrer planmässig verleumdet und falsch angeschuldigt haben. 

Gaby Jenö behauptete rechtswidrig, Lehrer H. habe sie bedroht und sei allenfalls psychisch krank. Peter Gutzwiller behauptete, Lehrer H. habe Aggressionen, die sich jederzeit gegen sich und andere richten könnten. Thomas Bärlocher doppelte nach und forderte für den Lehrer einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug. Dr. Christoph Eymann, der Vorgesetzte von Jenö, Gutzwiller und Bärlocher hielt sich im Hintergrund und verlangte eine ordentliche Kündigung. Barbara Pfister und Regula Steinemann verteidigten die von Gaby Jenö inszenierte Intrige. Staatsanwältin Eva Eichenberger stampfte sämtliche Strafanzeigen des Lehrers gegen die Mobbing-Crew in den Boden und erstellte eine über 350-seitige Anklageschrift gegen Lehrer H., in welcher sie die Fakten zur "planmässigen Verleumdung" pervertierte. Ihr Mitarbeiter Bruno Glauser behauptete wahrheitswidrig, Lehrer H. unterhalte den Blog "Advocatus", eine Lüge, die bis zum Bundesgericht vorsätzlich aufrecht erhalten wurde. Beat Voser ordnete eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. an, bei der alles, was den Stawa-Leuten irgendwie verdächtig erschien, eingepackt wurde. Bis auf den heutigen Tag wurden diese entwendeten persönlichen Gegenstände des Lehrers weder als Beweismittel verwendet, noch zurückerstattet. Beat Voser hatte seinen Leuten sogar den Befehl gegeben, grössere Mengen an Bargeld zu beschlagnahmen. Dass das Bundesgericht diesen Raubzug der Basler Staatsanwaltschaft gutheisst, lässt nichts Gutes erahnen. Obwohl Lehrer H. seine persönlichen Gegenstände seit Jahren zurückfordert, stösst er bei der Basler Justiz auf taube Ohren. 

Aufgrund des neusten Bundesgerichtsurteils entsteht der Eindruck, dass die schweizerische Justiz-Mafia den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln zum Schweigen bringen will. Ein Justiz-System, das die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, ist hoffnungslos degeneriert.        

Samstag, 12. Dezember 2020

Denys, Jacquemoud-Rossari, van de Graaf - Bundesrichter in Lausanne

Sie haben alle drei ein bezauberndes Lächeln. Sie arbeiten als Bundesrichter in Lausanne und haben dort den Auftrag, kantonale Gerichtsentscheide zu überprüfen. Die drei Bundesrichter mussten sich einmal mehr mit einer Beschwerde von Lehrer H. auseinandersetzen, der das kriminelle Urteil des Basler Appellationsgerichts nicht akzeptieren konnte. Einmal mehr urteilte das Bundesgericht teilweise zu Gunsten des Lehrers. Wörtlich heisst es im Urteil vom 30. November 2020:

"Die Beschwerde ist teilweise gutzuheissen, das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen."

Mit diesem Urteil stellt das Bundesgericht zum zweiten Mal fest, dass die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts Gelzer, Frossard und Mez wiederholt Bundesrecht gebrochen haben. Wörtlich heisst es:

"Bei der Strafzumessung geht die Vorinstanz in methodischer Hinsicht nicht korrekt vor und verletzt damit Bundesrecht."

Dass die drei Bundesrechtsbrecher den unschuldigen Lehrer wegen angeblich falscher Anschuldigung, angeblicher Irreführung der Rechtspflege und angeblich planmässiger Verleumdung rechtswidrig verurteilten, scheint die drei Bundesrichter allerdings nicht im geringsten zu stören. Auch bei der zweiten Eingabe des Lehrers, wollten Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari und Beatrice Van de Graaf die Wahrheit nicht erkennen. Wörtlich heisst es im Urteil:

"Soweit sich der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde in Strafsachen trotzdem auf diese Punkte bezieht und deren Neubeurteilung verlangt, ist er nicht zu hören. Er verkennt die Tragweite und Funktion bundesgerichtlicher Rückweisungsentscheide."

Für Lehrer H. steht fest, dass Juristen, die nicht an der Wahrheit interessiert sind und die Fehlurteile der Vorinstanzen faktenwidrig vorsätzlich in Stein meisseln, am höchsten Gericht der Schweiz nichts zu suchen haben. Lehrer H. hat kein einziges Delikt begangen. Es ist keine falsche Anschuldigung, wenn ein Mobbing-Opfer Strafanzeigen gegen seine Peiniger einreicht. Es ist auch keine Irreführung der Rechtspflege, wenn das Opfer Strafanzeige gegen einen Blog erstattet, der vorsätzlich üble Nachrede verbreitet. Und es ist auch keine planmässige Verleumdung, wenn ein gemobbter Lehrer die Fakten im Internet publiziert. Aufgrund dieser Tatsachen dürfte sich Lehrer H. kaum über seinen erneuten Teilsieg über die Basler Justiz-Mafia freuen. 

Dass das Bundesgericht auch in seinem zweiten Entscheid daran festhält, dass alle persönlichen Gegenstände, die dem Lehrer von der Basler Staatsanwaltschaft rechtswidrig entzogen wurden, nicht retourniert werden müssen, entlarvt das kriminelle Zusammenspiel zwischen der Basler Justiz und dem Bundesgericht. Auch die Tatsache, dass Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari und Beatrice van de Graaf den Lehrer erneut mit Gerichtskosten von Fr. 2'700 belasten, obwohl das Basler Appellationsgericht bereits zum zweiten Mal Bundesrecht gebrochen hat, ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand kaum noch nachvollziehbar.

Nicht ganz so schlimm sieht es Christian Kummerer, der Anwalt des Lehrers. Wörtlich schreibt er:

"Es ist mir bewusst, dass Sie bezüglich Abweisung im Hauptpunkt enttäuscht sind. Immerhin können Sie sich aber auf die Fahne schreiben, dass Sie einer der wenigen sind, welche es geschafft hat, dass das Bundesgericht 2-mal einen Appellationsgerichtsentscheid in derselben Sache kassiert hat." 

Dienstag, 1. Dezember 2020

Der schweizerische Nationalrat

Seit vielen Jahren berichten wir an dieser Stelle über Behörden-Kriminalität. Bis auf den heutigen Tag hat sich kein Parlamentarier bei uns gemeldet. Unsere Seite wird seit Jahren vorsätzlich ignoriert. Man macht in Bern einfach, was man will. Offiziell sind Nationalräte die Vertreter des Volkes. Heute haben diese "Volksvertreter" beschlossen, Menschen, die sich dem kriminellen Masken-Zwang nicht unterordnen wollen, mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Mit diesem Beschluss hat der schweizerische Nationalrat heute klar bewiesen, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Jeder Nationalrat, der diesem Gesetz zugestimmt hat, ist aus unserer Sicht ein Gegner der Bundesverfassung und damit sowohl ein Landes- als auch ein Volksverräter. Diese Sorte von Politiker ist nicht am Wohl des Volkes interessiert, sondern nur an den eigenen Interessen. Es ist erwiesen, dass der sog. PCR-Test, der aus gesunden Menschen sogenannte Infizierte bzw. Fallzahlen generiert, der grösste Betrug aller Zeiten ist. Nur Idioten oder Politiker vertrauen auf diesen Test, der für Diagnose-Zwecke gänzlich verboten ist. Wir denken nicht, dass Nationalräte Idioten sind. Idioten sind zu doof, Gesetze zu verabschieden. Die Mehrheit des Nationalrates hat beschlossen, dass Volk zu büssen, wenn es das Tragen einer Maske verweigert. Die Maske nützt nichts gegen einen Virus, der bis auf den heutigen Tag nicht isoliert wurde. Der perfide Masken-Zwang nützt aber allen Corona-Faschisten, die schnell erkennen wollen, wer sich der kriminellen Gesundheitsdiktatur entgegenstellt. Wer keine Maske trägt, wird in Zukunft von der Corona-Polizei kontrolliert und gebüsst. Wenn man die Salami-Taktik dieses aus unserer Sicht kriminellen Bundesrates weiterdenkt, werden wir Bürgerinnen und Bürger früher oder später auch dazu gezwungen, die hochgefährliche Impfung über uns ergehen zu lassen. Die Nebenwirkungen dieser sog. Impfungen werden uns krank und unfruchtbar machen. Das wissen die Globalisten, die sich diesen Plan ausgedacht haben, natürlich ganz genau. Sie haben das Ziel, unsere Erde vor der Überbevölkerung zu retten und deshalb Millionen von Menschen zu töten und unfruchtbar zu machen. Wenn die schweizerische Bevölkerung sich nicht gegen solche Pläne wehrt, ist die Diktatur vorprogrammiert. Die meisten SVP-Politiker haben sich gegen diese Gesetzesänderung ausgesprochen. Nur solche Politiker verdienen es, bei den nächsten Wahlen wiedergewählt zu werden. Parlamentarier, die uns zwingen, unseren Sauerstoff durch eine Maske aufzunehmen, gehören aus unserer Sicht ins Gefängnis.