Freitag, 28. April 2017

Baschi Dürr - Vorsteher des Basler Sicherheitsdepartements


Lieber Baschi Dürr
Sie sind schon seit einiger Zeit Vorsteher des Basler Sicherheitsdepartements. Seit Sie dieses Amt übernommen haben, fühlen wir uns nicht mehr sicher. Ihre Mitarbeiter bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sind ausser Kontrolle geraten. Offensichtlich haben die Ihnen unterstellten Mitarbeiter Ihren Wahlkampf-Slogan falsch verstanden. "Mehr Mut zur Freiheit" heisst nicht, dass man machen kann, was man will. Leider nehmen sich besonders Ihre Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft Freiheiten heraus, die aus unserer Sicht nicht mehr akzeptabel sind. Stellen Sie sich vor, Herr Dürr, Sie lesen in einem Internet-Blog, Sie seien psychiatrisiert worden. Sie würden sich diese Frechheit nicht bieten lassen und würden umgehend eine Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Sie werden von der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson vorgeladen und der zuständige Ermittler behauptet frech, Sie hätten den Blog selber geschrieben. Plötzlich sehen Sie sich nicht mehr als Auskunftsperson, sondern als Angeschuldigter! Der Leitende Staatsanwalt unterschreibt einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl und Ihr Haus wird von oben bis unten durchsucht und fotografiert. Ohne irgendwelche Beweise behauptet die Leitende Staatsanwältin dann, Sie hätten mit Ihrer Strafanzeige die Rechtspflege in die Irre geführt, weil Sie ja den Blog selber geschrieben hätten. Sie trauen Ihren Augen nicht, als Sie in einer 350-seitigen Anklageschrift lesen, Sie hätten zahlreiche Beamten und Behörden verleumdet und eine Irreführung der Rechtspflege begangen. Vom Basler Strafgericht werden Sie zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt. Sie landen in sofortiger Sicherheitshaft, weil der zuständige Richter einen Amoklauf von Ihnen erwartet. Immerhin hat der Richter in seinem Urteil festgestellt, dass Sie die Rechtspflege nicht in die Irre geführt hätten. Die zuständige Staatsanwältin ist damit allerdings nicht einverstanden, da sie sonst zugeben müsste, dass der zuständige Ermittler Mist gebaut hat. In zweiter Instanz werden Sie vom Basler Appellationsgericht zwar vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und der harten Pornographie freigesprochen, aber die Richter behaupten erneut, Sie hätten die Rechtspflege in die Irre geführt. Sie kommen zwar nicht ins Gefängnis, müssen aber sämtliche Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 bezahlen. Ihre Strafanzeigen gegen zwei Journalisten, die in ihren Artikeln falsche Angaben machen, verschwinden in der Schublade des Ersten Staatsanwalts. Zum Glück, lieber Baschi Dürr, mussten Sie das alles nicht erleben. Sie mussten auch nicht erleben, dass Sie zweimal aufgrund von Verfügungen der Basler Staatsanwaltschaft und des Basler Strafgerichts von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen wurden. Lehrer H. hingegen schon. Er hat dies alles selber erlebt und nicht geträumt. Seit Sie im Amt sind, wird Lehrer H. von Ihren Beamten und Behörden systematisch terrorisiert. Der Pädophilen-Skandal und der Spitzel-Skandal sind nur die Spitze des Eisberges in Ihrem Departement. Der Mobbingfall Lehrer H., der in diesem Blog detailliert beschrieben wird, zeigt auf, dass die Kriminalpolizei vorsätzlich falsche "Indizien" konstruiert und die Richter diese sog. "Indizien" ohne Hemmungen gegen den Angeklagten verwenden. Lehrer H. hat unterdessen Strafanzeige gegen einige der fehlbaren Staatsfunktionäre eingereicht. Allerdings wehren sich die mutmasslich kriminelle Staatsanwältin und der mutmasslich kriminelle Richter mit allen Mitteln. Unterdessen ist der Fall Lehrer H. auch in der BaZ abgehandelt worden. Der Artikel zeigt auf, wie eine Staatsanwältin und ein Richter, gegen den Lehrer gemeinsame Sache machen. Seit diesem Artikel in der BaZ können Sie, lieber Baschi Dürr, nicht mehr behaupten, Sie hätten vom Mobbingfall Lehrer H. noch nie etwas gehört. Stellen Sie sich einfach vor, Sie selber wären in das Räderwerk Ihres Departementes geraten. Sie seien völlig unschuldig zu einer bedingten Haftstrafe und zu Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 verurteilt worden. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt. Er hat auch die Rechtspflege nicht in die Irre geführt. Als Mitglied des Gesamtregierungsrats haben Sie Kenntnis davon, dass die Strafanzeigen gegen die Staatsanwältin und den Strafrichter im Fall des Lehrers nicht eingestellt wurden. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass Sie von sich aus und ohne Druck der Medien zu diesem Fall Stellung nehmen. Der Fall ist so gut dokumentiert, dass er kaum mehr zu vertuschen ist. Haben Sie den Mut und nutzen Sie Ihre Freiheit, Ihr Departement wieder in Ordnung zu bringen!

Dienstag, 25. April 2017

Der Spitzel-Skandal in Basel-Stadt


Seit heute hat Basel-Stadt einen neuen Justiz-Skandal. Die beiden Staatsfunktionäre Alberto Fabbri und Gerhard Lips wussten, dass sich in ihren Reihen ein mutmasslicher türkischer Spitzel tummelte. Nur dank den Recherchen der Basler Zeitung kommen diese Fakten allmählich ans Tageslicht. Alberto Fabbri und Gerhard Lips sind auch in den Mobbingskandal um Lehrer H. verwickelt. Beide tun seit Jahren so, als ob im Fall Lehrer H. alles mit rechten Dingen zugegangen wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Seit Jahren nehmen diese beiden Kader-Funktionäre ihre Mitarbeiter in Schutz, die sich gegen Lehrer H. verschworen haben. Noch immer arbeiten Staatsanwältin Eva Eichenberger und Polizei-Wachtmeister Bruno Glauser bei der Basler Staatsanwaltschaft, obwohl diese gegen Lehrer H. einen arglistigen Justiz-Betrug veranstaltet hatten. Sämtliche Ermittlungen hatten ergeben, dass Lehrer H. nichts mit dem Blog "Advocatus" zu tun haben konnte. Trotzdem behaupteten Eichenberger und Glauser genau das Gegenteil. Damit haben die beiden Staatsfunktionäre aus unserer Sicht, ihr Amt missbraucht, weil sie Beweismittel, die die Unschuld von Lehrer H. dokumentieren, vorsätzlich falsch interpretierten. Leider wurde dieser Justiz-Betrug vom Basler Appellationsgericht nicht durchschaut und Lehrer H. wurde wegen angeblicher "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt. In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. die Rechtspflege nicht in die Irre geführt, sondern eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen diverser Blogs eingereicht, die ihn in ein falsches Licht gerückt hatten. Der Erste Staatsanwalt Alberto Fabbri wurde von Lehrer H. vor über einem Monat persönlich zu diesen Fakten informiert. Gleichzeitig deponierte der Lehrer bei Fabbri eine Strafanzeige gegen Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer, der den Lehrer unter Missachtung der klaren Beweislage zu Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 verurteilt hatte. Was hat Fabbri in dieser Sache unternommen? Nichts! Offensichtlich will Fabbri nicht nur den Spitzel-Skandal aussitzen, sondern auch den Mobbing-Skandal um den völlig integeren Lehrer. Auch Baschi Dürr kennt den Mobbingskandal um Lehrer H. spätestens seit dem BaZ-Artikel von Daniel Wahl. Für Dürr ist die Intrige gegen den Lehrer offensichtlich ebenfalls kein Thema.      

Donnerstag, 13. April 2017

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist

Peter Zihlmann und Peter Knechtli kennen beide die Geschichte der Firma Cosco, in welche die Ex-Frau von Ex-Regierungsrat Christoph Eymann verwickelt war. Zufälligerweise gaben sich die zwei älteren Herren grosse Mühe, den völlig unschuldigen Lehrer als Verfasser zahlreicher verleumderischer Blogs und Schmähschriften gegen Eymann zu präsentieren. Knechtli manipulierte die Bevölkerung dabei besonders dreist. In seinem Artikel vom 31.1.2015 behauptete Knechtli, Lehrer H. habe Dr. Christoph Eymann im Blog "IG Breitensport" "Steuerbetrug" vorgeworfen. 

Mit dieser billigen Manipulation, wollte der Verlautbarungsjournalist der Bevölkerung glaubhaft machen, dass der Autor des Blogs "IG Breitensport" und Lehrer H. die gleiche Person seien. Da sich nicht einmal Staatsanwältin Eva Eichenberger in ihrer 354-seitigen Anklageschrift getraute, diese arglistige Verleumdung zu formulieren, hat sich Knechtli mit dieser Publikation selber ins Knie geschossen. In einem Telefonat wollte Lehrer H. von Knechtli wissen, weshalb er vorsätzlich "Fake-News" verbreite. Kleinlaut gab dieser zu, dass er für seine Publikation keine Beweise habe. Kurz darauf änderte der Schreiberling seinen Artikel. Wir haben allerdings den Artikel von Knechtli gesichert und sind der Meinung, dass es strafrechtlich relevant ist, wenn Knechtli den Lehrer öffentlich beschuldigt, Dr. Christoph Eymanns als "Steuerbetrüger" diffamiert zu haben. Leider hat der Erste Staatsanwalt Alberto Fabbri bis auf den heutigen Tag kein Strafverfahren gegen den fehlbaren Journalisten eingeleitet.

Peter Zihlmann - Justizkritiker

Peter Zihlmann, früher Rechtsanwalt und Richter, ist heute Buchautor und Justizkritiker. In seinem Buch, Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre, heisst es:

"Tatsächlich gibt es immer wieder Situationen, in denen uns Zweifel kommen, ob überhaupt das Recht herrscht in unserem Staat oder ob es nur scheinbar so ist und wir längst von der Mafia oder einer verwandten Verbrecherorganisation unterwandert sind."


Wenn Lehrer H. diese Aussage gemacht hätte, wäre er von Staatsanwältin Eva Eichenberger mit Strafanzeigen zugemüllt worden. Auch ein anderes Zitat von Zihlmann thematisiert die Basler Justiz:

"Und was sollen wir von einer Justiz halten, die gar nicht wissen will, was passiert ist? Wo der Dreck schlussendlich zugedeckt und als nicht mehr vorhanden negiert wird?"

In seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre" wird er konkret:

"Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung."

Auch diese Fakten konnte Peter Zihlmann in seinem Buch veröffentlichen, ohne dass er von Regierungsrat Eymann behelligt wurde. Bei Lehrer H. war Eymann allerdings weniger zimperlich. Seit bald 11 Jahren spürt Lehrer H. den langen Arm des ehemaligen Regierungsrates. Dies aufgrund eines anonymen Täters, der unter diversen Pseudonymen und mittels gefälschten E-Mail-Adressen und Anonymisierungssoftware "Schmähtexte" gegen Eymann verfasst hatte und den Verdacht dabei systematisch auf Lehrer H. gelenkt hatte. Die Basler Staatsanwaltschaft spielte das böse Spiel mit und führte eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. durch. Sämtliche Computer des Lehrers wurden beschlagnahmt und durchsucht. Allerdings fand man keinen einzigen Hinweis, dass Lehrer H. der Verfasser der "Schmähtexte" war. Dennoch behauptete IT-Ermittler Glauser genau das Gegenteil und beschuldigte den völlig unschuldigen Lehrer, die Rechtspflege in die Irre geführt zu haben. Auch Zihlmann wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und befragt. Dieser behauptete allerdings frech, er vermute, dass Lehrer H. hinter den "Attacken gegen das Erziehungsdepartement" stecke. Allerdings hatte sich Lehrer H. im Gegensatz zu Zihlmann nie mit der "Cosco-Affaire" befasst. In den "Schmähtexten" wurden regelmässig die Geschichten um die Firma Cosco wieder aufgewärmt. Auf dem Blog "IG Breitensport" fand man sogar Werbung für das oben erwähnte Buch von Peter Zihlmann.

Mit dem Urteil von Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer ist klar, dass die Basler Beamten und Behörden gar nicht daran interessiert sind, wer die "Schmähtexte" tatsächlich geschrieben hat. Lehrer H. soll die Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 bezahlen und der wirkliche Täter, darf sich weiterhin ins Fäustchen lachen. Interessanterweise wurden die Computer von Peter Zihlmann von der Basler Staatsanwaltschaft nie beschlagnahmt.

Montag, 10. April 2017

So funktioniert das Basler Justiz-Business

Seit dem Erscheinen des gut recherchierten BaZ-Artikels von Daniel Wahl dürfte sämtlichen BaZ-Leserinnen und Lesern klar geworden sein, dass die Basler Justiz im Mobbingfall Lehrer H. nicht an der Wahrheitsfindung interessiert ist. Mit allen Mitteln versuchen die in diesem Blog beschriebenen Personen, den völlig unschuldigen Lehrer seit bald 11 Jahren systematisch fertig zu machen. Bis jetzt hat sich Lehrer H. allerdings nicht unterkriegen lassen. Das Urteil des Basler Appellationsgerichts ist noch lange nicht rechtskräftig. Zuerst muss Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer seine abstrusen Lügen und Behauptungen begründen. Dass Gelzer Transparenz fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser, wird aus dessen Verfügung vom 3.4.17 ersichtlich. Mittels absurder Begründung verweigert der Jurist dem Lehrer die Herausgabe der Audio-Datei, die beweist, dass die Gerichtsverhandlung vom 24.2.17 eine üble Inszenierung war. Es seien "Geheimhaltungsinteressen" und "Persönlichkeitsrechte" zu schützen, behauptet der Richter, der unterdessen eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs am Hals hat. Offensichtlich soll mit dieser Begründung ein kriminelles Justizsystem geschützt werden, welches Gesetze und Verordnungen systematisch und vorsätzlich zu Ungunsten von Lehrer H. auslegt.

Unsere Kritik an diesem Unrechtssystem wird von Staatsanwältin Eva Eichenberger regelmässig als "Internet-Diffamierungskampagne", als "Schmutzkampagne" oder als "Schmähschrift" uminterpretiert. Wörtlich schreibt Eichenberger:

"Unbeirrt hält er an seiner Darstellung fest, er veröffentliche nur die "Wahrheit", was ihm seine Meinungsfreiheit garantiere, und trage mit seinem Tun zur Aufdeckung "krimineller Machenschaften" der Behörden bei. Lehrer H. passt damit gut in die postfaktische Zeit, in der jeder sein eigenes Weltbild", und sei es noch so verquer, zur allein geltenden Wahrheit verklären kann. Der amerikanische Politiker Daniel Patrick Moynihan sagte einmal "everybody has a right to their own opinion, but not to their own facts".

Offensichtlich hat die Staatsanwältin noch nicht bemerkt, dass wir auf unserer Internet-Seite regelmässig die neusten Fakten zum Mobbingfall-Lehrer H. präsentieren. Es sind nicht unsere Fakten, sondern auch die Fakten, welche die Basler Beamten und Behörden seit bald 11 Jahren vorsätzlich pervertieren. Offensichtlich ist man an der Wahrheit gar nicht interessiert, sondern in erster Linie am Konto des Lehrers. Mehrmals nötigte Gelzer den ausgesteuerten Lehrer, Aussagen über dessen finanzielle Situation zu machen. Wörtlich steht im Verhandlungsprotokoll vom 24.2.17:

"Wovon leben Sie?"
"Die erste Instanz habe gesagt, es sei langsam knapp, Sie müssten allenfalls das Haus verkaufen?"
"Sie leben vom Vermögen?"
"Von welchen Vermögensverhältnissen müssen wir ausgehen?"
"Sie wollen die Frage nicht beantworten?"
"Nein, die die Frage war, von welchen Vermögensverhältnissen heute auszugehen ist!"
"Und wovon müssen wir ausgehen?"
"Das was sich geändert hat!"
"Sie wollen uns nicht angeben, was Sie heute für ein Vermögen haben?"

Offensichtlich bemühte sich Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer, der sämtliche Zeugen und Anträge von Lehrer H. systematisch abgelehnt hatte, den Lehrer zu Aussagen zu nötigen, die für den Ausgang des Strafverfahren absolut irrelevant sein müssten. Verweigert der Gerichtspräsident dem Lehrer die Herausgabe der Audio-Datei, weil die Basler Geheimjustiz und deren Protagonisten mit allen Mitteln geschützt werden sollen?

Dass Staatsanwältin Eichenberger immer wieder behauptet, Lehrer H. erfinde seine eigenen Fakten, ist eine vorsätzliche Lüge. In Tat und Wahrheit ist es genau umgekehrt. Sie war es, die behauptet hatte, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. In ihrem absurden und abstrusen Plädoyer bezichtigt sie Lehrer H. faktenwidrig, einen "Cyper-Djihad" zu führen. Offensichtlich ist Eichenberger der englischen Sprache nicht mächtig, oder aber sie leidet unter akuter Verblödung. Der Ausdruck "Cyber-Djihad" existiert tatsächlich, nur wird er anders geschrieben. Es ist zu hoffen, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin den Basler Justiz-Filz endlich auffliegen lässt.

Mittwoch, 5. April 2017

lic. iur. Alberto Fabbri - Basels Erster Staatsanwalt


Lic. iur Alberto Fabbri ist Basels Erster Staatsanwalt. Aufgrund eines Beschlusses der Basler Regierung musste Fabbri Frau Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin engagieren. Da Dr. Esther Omlin nicht zum Basler Filz gehört, dürfte deren Ernennung für Fabbri und den Basler Machtfilz eher unerfreulich sein. Im Mobbing-Fall um Lehrer H. hat Fabbri bis auf den heutigen Tag nichts Vernünftiges zustande gebracht. Im Strafverfahren gegen den Journalisten Peter Knechtli, der dem Lehrer wider besseren Wissens vorgeworfen hatte, dieser habe Regierungsrat Eymann als "Steuerbetrüger" verleumdet, gibt es bis auf den heutigen Tag keine Resultate. Auch das Strafverfahren gegen den Journalisten Micha Hauswirth, der in seinem BaZ-Artikel vom 6.2.15 wider besseren Wissens behauptet hatte, Lehrer H. habe mit einem "Laptop" "mehrere Schmähmails" an Regierungsrat Eymann geschrieben, hat Fabbri seit zwei Jahren nicht an die Hand genommen. Da alle diese unwahren Behauptungen der beiden Schreiberlinge nicht in der 354-seitigen Anklageschrift gegen Lehrer H. zu finden sind, ist der Beweis erbracht, dass diese Journalisten vorsätzlich die Bevölkerung angelogen haben. Trotzdem hat es Fabbri auch nach zwei Jahren nicht geschafft, eine Anklageschrift gegen die beiden Journalisten zu verfassen. Unterdessen ist Fabbri von Lehrer H. informiert worden, dass auch IT-Ermittler Bruno Glauser mit seinen manipulativen Ermittlungen sein Amt missbraucht haben dürfte. Obwohl Glauser ganz genau wusste, dass die E-Mail-Adresse advocatus70@gmx.ch nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnte, behauptete der IT-Ermittler das Gegenteil. Diese wider besseren Wissens getätigte Behauptung führte dazu, dass Lehrer H. von Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer wegen angeblicher "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt wurde. Da Amtsmissbrauch ein Offizialdelikt ist, müsste Alberto Fabbri in der Sache Glauser eigentlich von sich aus tätig werden. Dass der anonyme "R. Jauslin" seit Jahren mit gefälschten E-Mail-Adressen und verleumderischen Blogs den Verdacht vorsätzlich auf Lehrer H. lenkt, scheint Alberto Fabbri ebenfalls nicht zu kümmern. Die Ermittlungen gegen den Unbekannten sind eingestellt worden, obwohl dieser mit seinen "Schmähmails" den ganzen Terror gegen Lehrer H. so richtig ins Rollen gebracht hatte. Noch immer befindet sich ein Blog dieses anonymen Geisteskranken im Netz. Interessanterweise wurde dieser Blog von Eymanns Anwalt Gabriel Nigon nicht aus dem Netz gekippt.