Montag, 26. April 2021

Covid-Gesetz - Das Meisterstück krimineller Beamten und Behörden

Seit über einem Jahr werden wir mittels einem kriminellen Covid-Gesetz in unseren Grundrechten massiv eingeschränkt. Kriminelle Beamte und Behörden haben weltweit eine Corona-Diktatur errichtet, die uns Bürgerinnen und Bürger angeblich vor einem schlimmen Virus schützen soll. Jeden Tag predigen uns die Corona-Nazis, dass das Virus böse und die Impfung gut sei. Wenn wir unsere Freiheiten wieder zurück haben wollen, sollen wir uns angeblich impfen lassen. 

Etwas ähnliches hatte Lehrer H. schon 2006 erlebt. Damals verglich Gaby Jenö den beliebten Lehrer mit Günther Tschanun, einem gefährlichen Gewalttäter, der in einer Mobbing-Situation vier seiner Mitarbeiter erschossen hatte. In ihrer Strafanzeige behauptete Jenö, Lehrer H. habe sie bedroht. Aufgrund dieser Lüge forderte Personalchef Thomas Baerlocher für Lehrer H. eine Fürsorgerische Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Lehrer H. hatte allerdings keine Lust, sich in einer Klinik mit Haldol foltern und in einen schizophrenen Patienten verwandeln zu lassen. Schliesslich wurde er von seiner Chefin dazu genötigt, sich von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen. Dieser Amtsarzt zeigte allerdings keinerlei Interesse an der Wahrheit und machte dem Lehrer klar, dass dieser nur dann wieder unterrichten dürfe, wenn er sich von Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten liesse.

Die Parallelen zu heute sind erstaunlich. Wer sich nicht impfen lässt, darf offensichtlich nicht mehr am normalen Leben teilnehmen. Die kriminellen Behörden züchten eine Zweiklassen-Gesellschaft: Wer bei der Corona-Diktatur mitspielt und sich impfen lässt, darf seine Corona-Maske entsorgen, Menschen die sich nicht impfen lassen wollen, müssen die Maske weiterhin tragen. Auf diese Weise werden Menschen, die sich dem totalitären Wahnsinn nicht beugen, diskriminiert, stigmatisiert und kriminalisiert. Wie Lehrer H. werden alle Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht staatlich terrorisieren lassen und auf die Giftspritze verzichten, als selbst- bzw. fremdgefährliche Person stigmatisiert und entsprechend überwacht. 

Im Nationalsozialismus galt der Jude als Volksschädling. In der Corona-Weltdiktatur wird der ungeimpfte Bürger zum Volksschädling. Sollen wir uns dem Druck der Corona-Nazis beugen und uns Gift spritzen lassen, oder dafür kämpfen, dass die Corona-Nazis aus den Schaltstellen der Macht verschwinden? Wir kämpfen schon seit Jahren für die zweite Variante. Kriminelle Beamte und Behörden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Heutzutage ist es einfach zu erkennen, wer kriminell agiert und wer nicht. Beamte und Behörden, die uns schleichend nötigen einer unerprobten Impfung zuzustimmen, lassen sich aus unserer Sicht von KZ-Arzt Josef Mengele inspirieren. Der gewissenlose Nazi-Arzt führte bekanntlich ebenfalls satanische Experimente an sog. "Volksschädlingen" durch. 

Was können wir tun? Am 13. Juni hat die Schweiz die einmalige Chance das totalitäre Covid-Gesetz zu versenken. Hören Sie nicht auf Politiker wie Nationalrat Dr. Christoph Eymann, die den Teufel an die Wand malen, wenn wir das kriminelle Gesetz bekämpfen. Eymann hat das Gesetz als Nationalrat durchgewunken und war bei dessen Verschärfung sogar für Bussen für Masken-Verweigerer. Dr. Christoph Eymann war schon beim Mobbing gegen Lehrer H. an vorderster Front mit dabei. Eymann zerstörte in Basel-Stadt bekanntlich die Klein- und Musikklassen und installierte die sog. "Integrative Schule" unter welcher heute zahlreiche Lehrpersonen leiden. Eymann war auch schweizweit zuständig für HARMOS, der Gleichschaltung der verschiedenen Schulsysteme in der Schweiz.

Sagen Sie am 13. Juni NEIN zu diesem totalitären Gesetz und wählen Sie diesen Dr. Christoph Eymann bei den nächsten Nationalratswahlen endlich ab. 

 

Donnerstag, 22. April 2021

Dr. Christoph Eymann - Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe


Dr. Christoph Eymann hat seit neustem auch eine soziale Ader. Als Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe ist es ihm angeblich wichtig, dass "Betroffene" in Würde leben können. Dr. Christoph Eymann kann aber auch ganz anders: 2006 unternahm er als damaliger Leiter des Basler Erziehungsdepartementes alles, um dem beliebten Lehrer H. zu kündigen. Mit seinen Mitarbeitern Gaby Jenö, Hans Georg Signer, Thomas Bärlocher und Peter Gutzwiller sorgte er dafür, dass Lehrer H. in der Arbeitslosigkeit landete. Weil sich OS Rektorin Gaby Jenö angeblich von Lehrer H. "bedroht" fühlte, war sie der Meinung, man müsse den Lehrer fristlos entlassen. Dr. Chrstoph Eymann wollte sich als "fairen" Staatsmann präsentieren und setzte eine ordentliche Kündigung durch. Als Lehrer H. die  Mobbing-Geschichte auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlichte, setzte Eymann zusammen mit seinem Anwalt alles in Bewegung, um die Wahrheit aus dem Internet zu verbannen. Der Blog wurde rechtswidrig gelöscht und Lehrer H. hatte wegen Dr. Christoph Eymann plötzlich ein Verfahren wegen planmässiger Verleumdung am Hals. Zwar waren es die Mitarbeiter von Christoph Eymann, die den völlig unschuldigen Lehrer als angeblich selbst- und fremdgefährlichen potentiellen Gewalttäter diffamiert hatten, aber dank Staatsanwältin Eva Eichenberger blieben die diversen Akteure völlig unbehelligt. Auch als Lehrer H. vom Basler Strafgericht völlig rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, zeigte Eymann keinerlei Einsicht in sein verwerfliches Handeln. In einem Radio-Interview lies er durchblicken, dass er das Verleumdungsopfer sei. In Tat und Wahrheit war es aber genau umgekehrt. In einem Brief an die Eltern der Schülerinnen und Schülern, die von Lehrer H. unterrichtet wurden, behauptete Eymann, man solle den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben schenken. Zu diesem Schluss kam Eymann, nachdem er sämtliche Briefe und E-Mails von Lehrer H. vorsätzlich nicht beantwortet hatte. Er war nicht einmal zu einem Gespräch mit Lehrer H. bereit. Offensichtlich war das Mobbing von oberster Stelle geplant worden. Bis auf den heutigen Tag wird die Würde von Lehrer H. vorsätzlich mit Füssen getreten. Dass der Lehrer zu einem angeblichen Terroristen stilisiert wurde, nur weil er legal im Besitz einer alte Armee-Pistole war, geht auf das Konto von Dr. Christoph Eymann und seinen Mitarbeitern aus der SP. 

Auch in der aktuellen Corona-Politik, spielt die Würde der Menschen bei Dr. Christoph Eymann eine eher untergeordnete Rolle. Obwohl die angebliche Pandemie ungefähr so gefährlich ist wie die jährliche Grippe, werden Millionen von Menschen zur Zeit dazu genötigt, gesundheitsschädigende Masken zu tragen und sich giftige Impfungen spritzen zu lassen. Dr. Christoph Eymann mischt auch bei diesem Corona-Skandal an vorderster Front mit. Als Nationalrat hat er sich dafür eingesetzt, dass mit dem unsinnigen Covid-19-Gesetz die Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger vorsätzlich ausser Kraft gesetzt werden. Dass Dr. Christoph Eymann sich auch für Bussen gegen sog. Maskenverweigerer ausgesprochen hat, verwundert deshalb nicht. Dass solche Leute wie Eymann in der Öffentlichkeit von "Würde" sprechen, ist blanker Zynismus. Lehrer H. ist seit seinem Rauswurf aus den Basler Schulen immer noch arbeitslos. Am kommenden Dienstag wird uns Dr. Christoph Eymann auf "telebasel" erklären, warum das totalitäre Covid-19-Gesetz unter keinen Umständen aufgehoben werden darf. Nur Corona-Nazis und Corona-Zombies dürften diesem "Magistraten" allerdings noch Glauben schenken. 

Mittwoch, 7. April 2021

Francois Chaix - Bundesrichter und Rechtsverweigerer

 


Francois Chaix ist Bundesrichter in der Corona-Diktatur. Wäre er unbefangen, hätte er die Beschwerde von Lehrer H. betr. Masken-Nötigung gutgeheissen. Zur Erinnerung: Am 22. Februar 2021 auferlegte Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer dem freiheitsliebenden Lehrer H. eine Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 300.--, weil dieser sich geweigert hatte, anlässlich der Gerichtsverhandlung eine Corona-Maske zu tragen. In seiner Beschwerde an das Bundesgericht begründete Lehrer H. bis ins Detail, warum er keine Maske tragen kann. Neben seiner "Anpassungsstörung" machte er geltend, dass das Tragen einer Fascho-Maske seine Würde nach Artikel 7 der Bundesverfassung verletzen würde und das jeder Mensch nach Artikel 10 der Bundesverfassung das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit besitzt. Neben den juristischen Fakten, legte Lehrer H. auch noch einen eindrücklichen Bericht zur Schädlichkeit dieser Masken bei. Francois Chaix geht auf die Argumentation von Lehrer H. in keinem einzigen Punkt ein und betreibt damit vorsätzliche Rechtsverweigerung. Sein einziges Ziel ist es, die Beschwerde des Lehrers vorsätzlich zu ignorieren, damit das ganze Covid-19-Kartenhaus nicht in sich zusammen fällt. Um sich mit den stichhaltigen Argumenten von Lehrer H. nicht befassen zu müssen, greift er zu einem arglistigen Trick. Wörtlich schreibt er in seinem Urteil vom 8. März 2021:

"Nach ständiger Praxis hat der Beschwerdeführer im Einzelnen darzulegen, inwiefern die Beschwerdevoraussetzungen nach Art. 93 Abs 1 BGG erfüllt sind, ansonsten auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten ist. Der Beschwerdeführer äussert sich nicht zu den Beschwerdevoraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG. Diese sind auch nicht offensichtlich gegeben. Auf die Beschwerde ist deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG wegen Verletzung der Begründungspflicht nicht einzutreten."

Der Entscheid von Bundesrichter Chaix macht deutlich, dass auch die oberste Justiz-Behörde der Schweiz mit dem Terror-System der Corona-Faschisten zusammenarbeitet. Damit verletzt auch das Bundesgericht vorsätzlich Art. 9 der Bundesverfassung, in welcher deutlich geschrieben steht: 

"Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden." 

Es ist uns natürlich klar, dass ein positiver Entscheid des Bundesgerichts eine Lawine ins Rollen gebracht hätte. Der faschistoide Masken-Zwang wäre endlich als rechtswidrig entlarvt worden und die ganze Pseudo-Pandemie hätte beendet werden müssen. Indem das Bundesgericht einfach nicht auf die Beschwerde von Lehrer H. eintritt, kann der perverse Masken-Zwang bis auf weiteres verlängert werden.

Dass Lehrer H. für sein Engagement im Kampf gegen kriminelle Behörden mit dem "Prix Schappo" ausgezeichnet worden sein soll, halten wir übrigens für einen April-Scherz. Die Bemühungen von Lehrer H. werden seit Jahren ignoriert und totgeschwiegen. Dies wird Lehrer H. aber nicht daran hindern, seinen Kampf gegen kriminelle Beamten und Behörden weiterzuführen. 

Donnerstag, 1. April 2021

Lehrer H. gewinnt "Prix Schappo"

Seit heute gehört Lehrer H. auch zu den Freiwilligen, die für ihr Engagement mit dem roten Hut ausgezeichnet wurden. Lehrer H. kämpft bekanntlich schon seit bald 15 Jahren gegen Behörden, die das Gesetz vorsätzlich pervertieren. Zur Erinnerung: 2006 wurde der Lehrer von seiner Chefin Gaby Jenö als potentieller Gefährder eingestuft, um ihn grundlos aus dem Schuldienst zu entlassen. Weil Jenö sich angeblich bedroht fühlte, wurde der völlig friedfertige Lehrer bei sich zu Hause von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und mit Handschellen und Augenbinde gefoltert. Im anschliessenden Verhör auf der Basler Staatsanwaltschaft wurde er tatsächlich gefragt, ob er seine Chefin Gaby Jenö umbringen wolle. Was wie eine Schilderung aus einem Kafka-Roman tönt, wurde für Lehrer H. harte Realität. Lehrer H. wurde erst wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, als er dem zuständigen Staatsanwalt Thomas Homberger in die Hand versprach, nicht mehr in der Schule aufzutauchen. Um das arglistige Mobbing in seinem Departement zu vertuschen, erstattete der damalige Leiter des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen den völlig unschuldigen Lehrer. Staatsanwältin Eva Eichenberger nahm den Ball auf und konstruierte eine rund 350-seitige Anklageschrift, in welcher sie die Wahrheit zum angeblichen Dauerdelikt pervertierte. Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte den Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft. Erneut schlug die Sondereinheit Barrakuda zu. Diesmal rammte sie die Haustüre von Lehrer H. ein und zielte mit einem Gewehr auf den Kopf des Lehrers. In der anschliessenden Beugehaft von 20 Tagen versuchte man den unschuldigen Lehrer erneut weich zu klopfen. Der Lehrer aber spielte das böse Spiel nicht mit, rekkurierte gegen sämtliche Verfügungen und erhielt Recht vom Basler Appellationsgericht. Zwar wurde er aus der Beugehaft entlassen, aber später von Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer wegen "planmässiger Verleumdung" zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Diesen Entscheid zog Lehrer H. ans Bundesgericht weiter und gewann erneut. Ehrverletzungen seien keine "Dauerdelikte", entschieden die obersten Richter und degradierten damit die beiden Richter Hagemann und Gelzer zu juristischen Witzfiguren. Auch beim zweiten Anlauf verlor Gelzer wiederum vor Bundesgericht. Diesmal hatte er angeblich bei der Strafzumessung gepfuscht. Bei der dritten Verhandlung fiel Gelzer erneut negativ auf. Er wollte den Lehrer, der bekanntlich an einer "Anpassungsstörung" leidet, dazu nötigen, während der Urteilsverkündung eine Corona-Maske zu tragen. Als Lehrer H. keine Lust dazu verspürte, wurde er aus dem Gerichtssaal verwiesen und mit einer Busse von Fr. 300.-- bestraft. Auch diese Busse hat Lehrer H. nicht bezahlt. Die Beschwerde ans Bundesgericht ist noch hängig. 

Wer in seiner Freizeit so viel Engagement im Alltag zeigt wie Lehrer H., hat sich den "Prix Schappo" redlich verdient. Auch die Basler Behörden-Mafia hat kein Recht, die rote Linie systematisch zu übertreten.